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„Für dich da in diesen Zeiten“

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Buch-Tipps

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Steigende Energiepreise, Mieterhöhungen, wachsende Ausgaben: Die Teuerung geht an niemandem spurlos vorüber. Die steirische Sozialdemokratie gibt alles, um die Steirer:innen jetzt zu entlasten.

Eine der besten Seiten meines Jobs sind die vielen Begegnungen mit den Steirerinnen und Steirern.

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Das weniger Schöne: Immer mehr Leute machen sich massive Sorgen, wie sie finanziell über die Runden kommen. Die hohen Energiekosten, die Inflation, die Mieten, der Arbeitsdruck – alles steigt. Diese Rückmeldungen häufen sich in den letzten Monaten zunehmend. Als Sozialdemokrat:innen und Teil der steirischen Landesregierung nehmen wir diese Sorgen sehr ernst und arbeiten unermüdlich daran, diesen Entwicklungen entgegenzusteuern und Abhilfe zu schaffen. Denn unsere Devise ist klar: Wir lassen niemanden im Stich. Schon gar nicht in schwierigen Zeiten.

Heizkostenzuschuss verdoppelt auf 340 EUR

Deshalb haben wir im letzten Jahr eine Vielzahl an Maßnahmen eingeführt, die besonders jenen helfen, die es schwer haben.

Wir haben den Heizkostenzuschuss verdoppelt, das Klimaticket vergünstigt und die Sozialstaffel für Kindergartenplätze eingeführt, um nur einige Beispiel zu nennen. Zudem haben wir kürzlich die Einkommensgrenzen für Sozialleistungen um 14 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass künftig mehr Steirer:innen für Zu- schüsse wie etwa die Wohnunterstützung, den Kautionsfonds oder den Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt sind.

Förderprogramme für mehr Fachkräfte in der Pflege

Zudem haben wir uns speziell dem Pflege- und Gesundheitsbereich gewidmet. Einerseits haben wir den Pflegeregress für Menschen mit Behinderung abgeschafft und Auszahlungsmodalitäten verbessert. Andererseits haben wir Umschulungsund Förderprogramme attraktiver gestaltet, um mehr Fachkräfte für den Pflege und Sozialbereich zu gewinnen.Für all diese Maßnahmen ist entsprechend Budget bereitgestellt, denn in schwierigen Zeiten muss man handeln.

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Der enorme Anstieg bei Mieten, Lebensmittel und Energiekosten führt nunmehr auch zur Explosion von Privatkonkursen. Dieser stellt oft nur mehr die letzte Möglichkeit der Entschuldung dar. Die wohl schnellste Möglichkeit der Entschuldung bietet der Sanierungsplan. Hier muss jedoch eine Mindestquote von 20% der Schulden in maximal fünf Jahren zurückbezahlt sein. Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass keine Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist. Eine andere Variante stellt der Zahlungsplan dar. Hier muss den Gläubigern ein Mindestquote, welche dem voraussichtlichen pfändbaren Einkommen der nächsten drei Jahre entspricht angeboten werden. Eine Teilzahlung dieser Quote ist sodann für die Dauer von maximal sieben Jahren möglich. Die Zustimmung der Gläubiger ist jedoch erforderlich. Nach Zahlung der Quote tritt sodann Restschuldbefreiung ein. Wird jedoch der Zahlungsplan nicht angenommen, so wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Hier kann ein Tilgungsplan für drei Jahre oder ein Abschöpfungsplan für fünf Jahre vorgelegt werden und ist keine Zustimmung der Gläubiger notwendig. Eine Mindestquote ist nicht erforderlich und der Schuldner hat eine schuldenfreie Zukunft erreicht. Zu beachten ist jedoch, dass bei neuerlichen finanziellen Schwierigkeiten Sperrfristen gelten, sodass ein weiterer Zahlungsplan erst zehn Jahre bzw. ein weiteres Abschöpfungsverfahren erst 20 Jahre nach Eröffnung des letzten Privatkonkurses möglich sind. Stellt das Exekutionsgericht aufgrund von zahlreichen Anträgen die offenkundige Zahlungsunfähigkeit fest, so ist dringender Handlungsbedarf gegeben!

Bürgergasse 22/2, 8330 Feldbach

Tel. 03152/ 67 40 10 www.ra-berner.at, office@ra-berner.at

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