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STEUER TIPP Neuer Verteilungsschlüssel bei Finanzausgleich gefordert
by soj.at
Neue Steuer-Grenzen in der Landwirtschaft
Ab dem Jahr 2023 gelten in der Land- und Forstwirtschaft neue Grenzen im Hinblick auf die steuerliche Pauschalierung der Einkünfte.
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Bei der Vollpauschalierung wird der Gewinn ausschließlich anhand des Einheitswerts des Betriebs ermittelt. Dagegen werden bei der Teilpauschalierung von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Betriebsausgaben (meist 70% der Einnahmen) abgezogen. Die Einheitswertgrenze, bis zu welcher die Vollpauschalierung möglich ist, wurde ab 2023 auf € 75.000 angehoben (Ausnahmen z.B. bei Weinbau, Gartenbau). Die teilpauschalierte Gewinnermittlung steht darüber hinaus Betrieben mit einem Einheitswert von bis maximal € 165.000,00 (bisher € 130.000,00) offen.
Damit sowohl die Voll- als auch Teilpauschalierung anwendbar sind, darf außerdem die Umsatzgrenze von nunmehr € 600.000 (bisher € 400.000) nicht überschritten werden. Diese Grenze gilt auch für die umsatzsteuerliche Pauschalierung.
Darüber hinaus wurde die Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten (zB Direktvermarktung von be- und verarbeiteten Produkten) auf € 45.000 (bisher € 40.000) pro Jahr angehoben.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Werner Lafer
Tel. 03112/4678-0, kanzlei@lafer-partner.at www.lafer-partner.at
Auf Burg Schlaining fand kürzlich die zweitägige LandesfinanzreferentInnen-Konferenz statt, zu der LH Hans Peter Doskozil geladen hatte. Zentrale Themen waren die aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich mit dem Bund, die ausstehenden Zahlungen des Bundes für die von den Ländern vorfi- nanzierten Covid-19-Maßnahmen sowie die zukünftigen Kriterien des Österreichischen Stabilitätspaktes. Beim Finanzausgleich sprechen sich die Bundesländer einheitlich für einen neuen, vertikalen Verteilungsschlüssel aus. „Um die stetig wachsenden finanziellen Anforderungen auf Seiten der Länder und Gemein- den, gerade im Gesundheits- und Pflegebereich, weiter stemmen zu können, braucht es bis Jahresende einen tragfähigen Beschluss beim Finanzausgleich. Die Länder stehen dabei in Verantwortung, ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen und strukturelle Reformen vorzunehmen, der Bund muss mit einem neuen, leistungsangepassten Verteilungsschlüssel den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der kommenden Jahre sicherstellen“, betonte Burgenlands Finanzchef LH Doskozil. Dies bekräftigte auch LH Markus Wallner, Finanzreferent Vorarlberg. „Die Zeit drängt”, ergänzte die Kärntner Referentin LHStv. Gaby Schaunig. Kärnten, das mit 1. Juli den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz übernimmt, werde gemeinsam mit den anderen Ländern alles daransetzen, zu einem Ergebnis zu kommen. „Verhandlungsbereitschaft muss es aber auf allen Seiten geben“, so Schaunig.