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Gratulationen zur Ehrenzeichenverleihung
by soj.at


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Bezirkstag der ÖVP Frauen Güssing
Beim Bezirkstag der ÖVP Frauen des Bezirkes Güssing wurde Vbgm. Marianne Hackl zu 100 Prozent das Vertrauen ausgesprochen, sie wurde als Bezirksleiterin wiedergewählt. Mit dem neuen Vorstand ist Hackl ein starkes Glied in der ÖVP des Bezirkes Güssing und wird weiterhin wichtige Frauenthemen aufzeigen. Zu ihren Stellvertreterinnen wurden Bürgermeisterin Karin Kirisits und Stadtleiterin Christa Potzmann gewählt.

Gedankenzu Europa
EU-Volksabstimmung
Der 12. Juni 1994 war ein wichtiges Datum für Österreich. An diesem Tag fand die Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union –damals offiziell noch Europäische Gemeinschaft(en) – statt.
In Graz, wo ich ins Wahllokal ging, so wie ziemlich im ganzen Land regnete es in Strömen, für die Abstimmungsbeteiligung gut, und das Ergebnis war sensationell. Zwei Drittel der Abstimmenden votierten für den Beitritt, ein in ganz Europa höchst ungewöhnliches Ergebnis.
Der 12. Juni 1994 war auch für mich persönlich ein wichtiger Tag. Als Europabeauftragter hatte ich ja nicht nur daran zu arbeiten, die steirische Landesverwaltung auf die Mitgliedschaft in der EU vorzubereiten, zumindest ebenso wichtig war die Mitarbeit an der Europainformationskampagne für die österreichische Bevölkerung. Diese Aufgabe war für mich als gelernten Universitätslehrer zugleich leicht und schwer. Als Professor war ich gewohnt, vielen Menschen etwas zu erklären, aber ich musste erst die Sprache lernen, in der mich die sprichwörtlichen Herren und Frauen Nomalverbraucher verstehen konnten. Fast vier Jahre lang musste ich aber noch viel mehr lernen, die geographische Lage der damals noch fast 450 Gemeinden in der Steiermark, von Krakaudorf bis Radkersburg, die jeweils dazugehörenden Bürgermeister und die parteipolitisch gefärbte EU-Stimmung vor Ort, Rezepturen von (Blut)schokolade und (Läuse)joghurt, Vorschrif- ten über die erlaubte Menge von Weinflaschen, die unsere deutschen Gäste aus der Südsteiermark zollfrei mit nach Hause nehmen durften, EU-Förderrichtlinien für die Industrie und neue Unterstützungsmöglichkeiten für Urlaub am Bauernhof und vieles andere mehr. Am frühen Nachmittag des 12. Juni informierte ich mich in der Grazer Burg über das Abstimmungsgeschehen und ging dann nach Hause, die Interviews überließ ich der Politik. Ich hatte für die Verkündung des Ergebnisses um 19 Uhr 30 meine Unterstützer bei der Infokampagne, zumeist meine Studenten von der Uni eingeladen, mit mir gemeinsam das Ergebnis vor dem Fernseher zu erleben, bei Hamburgern, die ich ab 15 Uhr unter dem großen (Sonnen)regenschirm im Garten gegrillt hatte, und mit diversen Getränken. Das Wohnzimmer war voll, obwohl zuvor total ausgeräumt, und die letzten Besucher haben uns am nächsten Morgen verlassen, in bester Stimmung.







Rechtsanwaltsanwärterin
Jasmin Köldorfer
§-JOURNAL
100
Jahre Landesfeuerwehrverband
Tierhaltung In Wohnungen
Wenn es im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung gibt, ist das Halten von Haustieren grundsätzlich erlaubt. Vorsicht jedoch bei einer übermäßigen Tierhaltung: Wird die Mietsache durch die Tiere zu stark belastet oder Mitbewohner unzumutbar belästigt, kann der Vermieter die Unterlassung des störenden Verhaltens begehren und in besonders gravierenden Fällen den Mietvertrag gerichtlich aufkündigen.
Ein generelles Tierhalteverbot, welches das Halten jeglicher Haustiere verbietet, ist laut OGH gröblich benachteiligend und damit unwirksam.
Auch Klauseln im Mietvertrag, nach welchen die Tierhaltung nur nach Genehmigung des Vermieters gewährt wird, sind nicht zulässig.
Das Halten üblicher Haustiere wie Hunde, Katzen oder sonstiger Kleintiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht, ist damit grundsätzlich regelmäßig erlaubt. Wirksam hingegen ist ein Verbot bestimmte Tierarten in der Wohnung zu halten. Wird daher nicht generell die Haltung von Haustieren verboten, sondern explizit das Halten von Hunden, wobei auch Angaben von bestimmten Rassen möglich ist, ist das Verbot wirksam. Wird gegen ein individuelles Tierhalteverbot verstoßen, begründet das kein besonderes Kündigungsrecht des Vermieters.
Werden jedoch durch die Tierhaltung andere Mitbewohner belästigt und ihnen dadurch das Zusammenleben verleidet, kann der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z3 MRG (unleidliches Verhalten) erfüllt sein. Ein ständig bellender Hund, der dadurch die Nachbarn massiv belästigt oder ein Tier, von dem eine Gefahr für andere Mieter ausgeht, können daher sehr wohl eine Kündigung nach sich ziehen.
Unklarheiten gibt es immer wieder im Zusammenhang mit dem Thema Haustiere in Mietwohnungen. Welche Tiere dürfen gehalten werden? Darf der Vermieter Haustiere generell verbieten? PECHAR & LEITNER RECHTSANWÄLTE
Schulgasse 1, 8160 Weiz Tel. 03172/6280 www.pechar-leitner.at
Bei den Neuwahlen des ÖKBOrtsverband-Vorstandes St. Martin/R. im Zuge der Generalversammlung wurde Ing. Daniel Mohapp erneut von den Mitgliedern zum Obmann gewählt. Auch einige Auszeichnungen an langjährige Mitglieder und für besondere Verdienste konnten verliehen werden. Landesverbandspräs. Oberst i.R. DI Ernst Feldner lobte die vorbildliche Arbeit und die hervorragende Organisation des Ortsverbandes.
Viel zu feiern gab es unlängst auf dem Messegelände Oberwart: den feierlichen Festakt zu 100 Jahre Landesfeuerwehrverband Burgenland, 75 Jahre Landesfeuerwehrschule und 50 Jahre Feuerwehrjugend im Burgenland. LBD Ing. Franz Kropf konnte dazu zahlreiche Abordnungen aus dem Inland, aber auch aus Slowenien, Kroatien und Ungarn begrüßen. Von politischer Seite waren u.a. LT-Präs. Verena Dunst, LR Mag. Heinrich Dorner, LH-Stv. Mag. Astrid Eisenkopf und Bgm. Georg Rosner vertreten.

