Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 09.05.2017

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Eslarner Gemeinderatssitzungen | 09. Mai 2017 | Mitschrift (teilkommentiert)

2.3

Wolfgang Kleber, Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle Auch hier befanden sich die Unterlagen vor der Sitzung in den Fraktionen der im Gemeinderatsgremium vertretenen Parteien. Das Vorhaben ist gem. Beschlußvorschlag der Gemeinderverwaltung nach § 35 I Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Auch hier weist der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Es wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.4

Julian und Christiane Salomon, Errichtung eines Einfamilienhauses Auch hier befanden sich ­ wie zu hören war ­ zumindest die Bauzeichnungen in den Fraktionen. Für das Vorhaben wurde eine Genehmigungsfreistellung gem. BayBO begehrt. Das Vorhaben ist nach Beschlußvorschlag der Gemeindeverwaltung gem. § 30 BauGB zu beurteilen, und fällt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Sportplatz". Da alle Vorssetzungen für eine Genehmigung vorlagen, konnte einvernehmlich die Zustimmung zum Vorhaben erteilt werden.

3.

Bauleitplanung der Stadt Oberviechtach Da die Marktgemeinde Eslarn vom Vorhaben der Nachbargemeinde nicht un­ mittelbartangiertwird,wurdeübereingekommenzudiesemVorhabenkeine Äußerung abzugeben.

4.

Rechnungsprüfung Hier ging es um die, in letzter Zeit bereits mehrfach in öffentlichen Sitzungen diskutierte Mahnung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes v. 25.11.2010, dass die Marktgemeinde Eslarn für das Baugebiet "Am Heubach" die Erschliessungsbeiträge abrechnen und einfordern müsse. Nachdem hier durch den BayVGH eine Erschliessungsbeitragssatzung kassiert wurde, sieht die Marktgemeinde Eslarn aufgrund eines in diesem Bereich noch bestehenden und auf die Zukunft gerichteten landwirtschaftlichen Betriebes keine Möglichkeit, sinn­ voll, vor allem aber rechtsbeständig eine Erschliessungsbeitragssatzung zu beschliessen. Wie man hört soll abgewartet werden, bis der landwirtschaftliche Betrieb aufgibt, oder sich die Eigentümer dazu entschliessen baulich tätig zu werden. Erst dann sei es möglich über eine neue Satzung an die Erschliessungskosten gelangen zu können.

Ein Projekt von OIKOS™ News & Media, DEEZ­Redaktion ­ www.eslarn­net.de

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