A Rechtliche Grundbegriffe
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Das föderative Staatssystem
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderativer Staat. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 70 ff. GG). Das föderative Staatssystem bezeichnet die Gliederung des Staates in die Gebietskörperschaften „Bund“, „Länder“ und „Gemeinden“. Dieser Aufbau hat Auswirken auf die Schaffung und den Vollzug von Rechtssätzen, d.h. auf Rechtssetzungszuständigkeiten und Verwaltung. Deshalb bedarf es einer kurzen Darstellung dieses Staatsaufbaus. 1.1 Bund Der Bund hat Gesetzgebungskompetenzen für das Bundesrecht. Dieses gilt im gesamten Bundesgebiet und wird vom Bundestag/Bundesrat in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen (z.B. StGB, BGB). Es gilt der Grundsatz: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Art. 31 GG), d.h. ein Landesgesetz, das im Widerspruch zu einem Bundesgesetz steht, ist unwirksam. Gleiches gilt für Bundesverordnungen gegenüber Landesgesetzen (eine Bundesverordnung geht auch einem Landesgesetz, sogar einer Landesverfassung vor!) und für Bundesverordnungen gegenüber Landesverordnungen. 1.2 Land Die Gesetzgebungskompetenzen für das Landesrecht hingegen liegen beim jeweiligen Bundesland. Nur dort hat es Gültigkeit. Es wird vom Landtag in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen (z.B. FSHG NW, RettG NW). 1.3 Kommune Kommunen (= Gemeinden) haben keine Gesetzgebungsbefugnisse, sondern nur Satzungsbefugnisse, d.h. die von ihnen beschlossenen Rechtssätze sind keine formellen Gesetze, sondern lediglich Satzungen, die auch nur für das jeweilige Gemeindegebiet gelten (z.B. Bebauungsplan, Kostensatzungen der Feuerwehren, Benutzungsordnung für die städtischen Schwimmbäder). Satzungen sind aber Gesetze im materiellen Sinn, weil sie Außenwirkung entfalten und für den Bürger verbindlich sind. 1.4 Hierarchie der Gebietskörperschaften und ihrer Rechtssätze Aus dieser Gliederung ergibt sich eine Hierarchie der Rechtssätze, die sich als so genannte Normenpyramide darstellen lässt (Abb. 1). Neben dieser Hierarchie gibt es weitere Grundsätze, nach der sich die Vor- und Nachrangigkeit von Rechtssätzen bestimmen lässt. Diese sind dann von Bedeutung, wenn zwei Rechtssätze auf gleicher Stufe stehen und das Gleiche regeln. Das bedeutet im Einzelnen: – Neues Recht verdrängt altes Recht. Beispiel: Das neue FSHG NW verdrängt das alte FSHG NW. – Spezielles Recht verdrängt allgemeines Recht. Beispiel: Für das Beamtenverhältnis gelten vornehmlich die speziellen Beamtengesetze, die allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze treten dahinter zurück und gelten nur hilfsweise.
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