Aufbau und Ablauf der Prüfungen
Aufbau und Ablauf der Prüfungen in der Rettungssanitäterausbildung und für das Berufsmodul ˘ Anrechnung absolvierter Inhalte Die Details zum Ablauf der einzelnen Prüfungen sind in der »Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zum Sanitäter – Sanitäter-Ausbildungsverordnung (SanAV), BGBL I Nr. 420/2003« geregelt. Die Paragraphen 15 – 18 behandeln die Zwischenprüfung, die Paragraphen 23 – 32 die kommissionelle Abschlussprüfung für Rettungssanitäter. Gemäß § 48 Sanitätergesetz (SanG) können unter bestimmten Voraussetzungen Teile von absolvierten Ausbildungen aus anderen Lehrgängen der Gesundheitsberufe auch auf die Prüfung zum Rettungssanitäter angerechnet werden. In jedem Fall entscheidet die Lehrgangsleitung über eine Anrechnung. Klären Sie frühzeitig, ob Ihnen bereits absolvierte Inhalte von anderen Ausbildungen nur auf den Besuch des Unterrichts oder auch auf die Prüfung selbst angerechnet werden.
˘ Berufsmodul Das Berufsmodul müssen alle Rettungsund Notfallsanitäter absolvieren, welche die Tätigkeit des Sanitäters im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben wollen. Für freiwillige Sanitäter der Einsatzorganisationen entfällt diese Verpflichtung. Für Personen, die zur Ausübung einer der folgenden Gesundheitsberufe berechtigt sind, entfällt die verpflichtende Absolvierung des Berufsmoduls ebenfalls, da die entsprechenden Inhalte ihrer Ausbildung als gleichwertig anerkannt werden: 1. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, 2. Pflegehelfer,
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3. Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, 4. Angehörige des medizinisch-technischen Fachdienstes, 5. diplomierte Kardiotechniker, 6. Hebammen, 7. medizinische Masseure, 8. Heilmasseure. Mit positiver Ablegung der Prüfung zum Rettungssanitäter können diese Personengruppen den Antrag auf Ausstellung einer Tätigkeitsberechtigung als Sanitäter bei der Lehrgangsleitung stellen, ohne das Berufsmodul absolvieren oder die zugehörige Prüfung ablegen zu müssen.
˘ Modulordnung Jede zur Ausbildung von Rettungssanitätern zugelassene Ausbildungsstätte ist verpflichtet, eine Modulordnung bei der zuständigen Stelle ihres Bundeslandes zur Bewilligung einzureichen. In dieser ist auch der Prüfungsablauf im Detail nochmals festzuhalten. Jeder Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, eine solche Modulordnung von der Lehrgangsleitung bei Beginn der Ausbildung ausgehändigt zu bekommen.
˘ Zwischenprüfung Vor Beginn der praktischen Ausbildung im Rettungs- und Krankentransportdienst muss der zukünftige Rettungssanitäter eine Zwischenprüfung absolvieren. Die Prüfung kann mündlich oder schriftlich abgenommen werden. Der Termin der Zwischenprüfung ist den Kursteilnehmern bei Ausbildungsbeginn bekannt zu geben. Die Beurteilung der Unterrichts-