3 Standardisiertes Vorgehen im Rettungsdienst ˘ 3.2 Eintreffen und Ersteinschätzung
Sofortige Nachforderung: Wenn sich in einer Einsatzsituation bereits nach dem ersten Eindruck oder im Rahmen der Ersteinschätzung ein Bedarf an weiteren Kräften (Notarzt, technische Rettung etc.) offenbart, sollen diese möglichst unverzüglich (ggf. durch Dritte) nachgefordert werden. Dies betrifft auch die frühzeitige Anforderung von sogenannten Schwerlast-RTW und Rettungsgerät (z. B. Kran mit Rettungskorb) und Personal (Trageunterstützung) für den Transport extrem adipöser Patienten (s. Kap. 3.9.2). Hierdurch darf aber grundsätzlich nicht die weitere Versorgung lebensbedrohlicher Zustände nach dem ABC-Prinzip verzögert werden.
Abb. 5 ˘ Ersteindruck bei Auffinden: kindlicher Patient nach Fahrradsturz, auffällige Fehlstellung (generalisierter Traumamechanismus) MERKE Durch das initiale Einschätzen der Bewusstseinslage nach WASB darf bei fehlenden Lebenszeichen das Erkennen eines Kreislaufstillstandes (ABC) und der Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen (kardiopulmonale Reanimation, CPR) nicht verzögert werden. Das Erfassen weiterer sogenannter Scores, also Mess- oder Punktsysteme wie zum Beispiel der Glasgow Coma Scale (GCS), oder umfangreiche neurologische Untersuchungen (inkl. Pupillenreaktion) sind zu diesem Zeitpunkt nicht zielgerichtet, da zunächst noch die Vitalfunktionen entsprechend dem ABC-Schema kontrolliert und eine eventuell vorliegende Lebensbedrohung erkannt werden müssen. MERKE Grundsätzlich wird bei allen Patienten, besonders mit eingeschränkter Bewusstseinslage < wach (WASB-Schema), im weiteren Verlauf der Versorgung unter Punkt D eine erweiterte neurologische Untersuchung (Pupillen, Blutzucker, Paresen etc.) erforderlich. Infolge einer Bewusstseinsstörung (< wach) kann der Atemweg (A) oder die Atmung (B) beeinträchtigt sein.
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