Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehr- und Rettungsdienst

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Einleitung

Durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wurde die EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie (83/391/EWG) im Jahre 1996 in deutsches Recht umgesetzt und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitgeber verpflichtend festgelegt. Seither gilt die Gefährdungsbeurteilung als Grundstein des betrieblichen Arbeitsschutzes und ist in vielen Betrieben fest im betrieblichen Gesundheitsmanagement verankert. Ihr Ziel ist es, sämtliche Gefährdungen am Arbeitsplatz und dort stattfindenden Prozesse zu ermitteln, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, um Risiken zu minimieren. Hiermit ist ein Wandel von der klassischen Unfallverhütung hin zu einem modernen und präventiven Arbeitsschutz zu verzeichnen. Die Gefährdungsbeurteilung nimmt seit ihrer Einführung die Geschäftsleitung mehr in die Pflicht und sorgt so für eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeitsschutz. Sie nützt dabei nicht nur dem Arbeitnehmer zur Erhaltung seiner Gesundheit, sondern auch dem Arbeitgeber durch weniger Arbeitsausfälle und Fehlzeiten sowie durch die Möglichkeit, im gleichen Zuge Arbeitsabläufe zu optimieren. Als dritte Partei im Bunde haben natürlich auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger großes Interesse an der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um Kosten durch Unfälle zu vermeiden. Um zu erreichen, dass eine Gefährdungsbeurteilung einen wirklichen Nutzen für alle Beteiligten mit sich bringt, ist es von entscheidender Bedeutung, sämtliche Mitarbeiter in die Prozesse der Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen und sie am Projekt teilhaben und mitwirken zu lassen. So schafft man es, einen gelebten Arbeitsschutz in einem Betrieb zu integrieren, von dem alle Parteien profitieren können. Die Feuerwehren und Rettungsdienste in Deutschland haben seit ihrer Entstehung täglich mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial zu kämpfen, weshalb seit jeher der Eigenschutz und das Erkennen von Gefahren elementare Bestandteile der Ausbildung und des Arbeitsalltages sind. Doch durch den täglichen Umgang mit Gefahrensituationen und durch eine fundierte Ausbildung allein kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass Gefährdungen entstehen und Unfälle passieren. Wenn das Bewusstsein für die Gefährdungen am Arbeitsplatz und im Einsatz nicht regelmäßig erneuert wird, so wird dies zwangsläufig zu Unfällen führen. Zudem darf man sich auf Erfahrungen und Ausbildung nicht ausruhen. In dem gefahrenträchtigen Aufgabenfeld von Feuerwehr und Rettungsdienst muss eine Analyse von eventuell auftretenden Gefahren erfolgen, um nach Möglichkeit im Voraus schon Maßnahmen zu deren Verhütung ergreifen zu können. Für Gefährdungen, die im Vorwege nicht kalkuliert werden können, wird dieser Handlungsleitfaden Lösungswege aufzeigen, um dynamische Gefahrenlagen beurteilen zu können. Die Gefährdungsbeurteilung ist demnach auch für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ein gefordertes und notwendiges Hilfsmittel zur kontinu-

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Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehr- und Rettungsdienst by Verlag Stumpf & Kossendey - Issuu