Seniorenkompass

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Vorwort Der vorgelegte SeniorenKompass soll die Remscheider Bürgerinnen und Bürger über die vielfältigen Aktivitäten, Initiativen und konstruktiven Angebote durch Senioren und für Senioren in Remscheid informieren. Der Seniorenbeirat dankt allen Mitbürgern, die sich für eine positive Gesellschaft in Remscheid eingesetzt haben und sich immer noch einsetzen. Ich nenne dabei die Hofschaften, die Stadtbezirke, die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände, die Selbsthilfegruppen, die Kultur- und Sportvereine sowie die vielfältigen Initiativgruppen. Ein besonderer Dank gilt den Menschen, die sich – ohne in der Öffentlichkeit bekannt zu sein – über viele Jahre für die Allgemeinheit und für einzelne Mitmenschen eingesetzt haben und sich weiter einsetzen. Der älteren Generation gebührt ein positiver Stellenwert, besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Politik und Verwaltung sind gut beraten, die stetig steigende Zahl von Senioren zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft nicht darauf verzichten, das positive "Kapital" der älteren Generation zu nutzen. Viele leistungsfähige ältere Frauen und Männer

können ihr Wissen, ihre Erfahrung, ihre Zuverlässigkeit und ihre Beständigkeit in das gesellschaftliche Leben in Remscheid einbringen. Dabei ist es das Ziel, gemeinsam mit den jüngeren Generationen Remscheid liebenswert zu machen. Es kommt darauf an, die Remscheider Politik nicht nur für, sondern mit der älteren Generation zu gestalten. Aus diesem Grunde startet der Seniorenbeirat eine Umfrage, von der Anregungen, Hinweise, Tipps undgegebenenfalls Initiativen für die Übernahme freiwilliger Tätigkeiten erhofft werden. Es gibt viele Gründe, sich für Menschen in unserer Stadt zu engagieren. Ein paar Beispiele: Aktivsein – etwas Sinnvolles tun – sich für eine gute Sache einsetzen – das bedeutet Sinnerfüllung und stärkt das Selbstwertgefühl eines jeden Einzelnen. Abschließend danke ich dem Remscheider GeneralAnzeiger, dass dieser Senioren-Kompass möglich wurde. Ich hoffe, dass der Überblick über die vielen Aktivitäten in Remscheid Anregungen vermittelt und ein konstruktiver Mosaikstein für die Menschen in unserer Stadt wird. Ihr Georg Gregull Vorsitzender des Seniorenbeirats Remscheid, im Juli 2006 3


Impressum

Herausgeber:

rga Buchverlag und Seniorenbeirat der Stadt Remscheid

J.F. Ziegler KG, Druckerei und Verlag Konrad-Adenauer-Str. 2–4, 42855 Remscheid Redaktionelle Bearbeitung: Snezana Simicic Verantwortlich für Anzeigen:

rga Buchverlag, Falko Pütz

Gestaltung & Satz: twominds mediendesign – Katrin Geißler, Remscheid © 2006,

rga Buchverlag – www.rga-buchverlag.de

Entnahme von Texten und Bildern für Nachdruck, Vortrag, Verarbeitung, auch in elektronischen Verzeichnissen o.Ä. sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Verlag und Autor gestattet. 4


Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit diesem Seniorenkompass erhalten ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger wichtige Informationen, Ansprechpartner und Ratschläge über Dienste, Einrichtungen und Freizeitangebote in unserer Stadt. In wenigen Jahrzehnten wird jeder dritte Bürger in unserem Land 60 Jahre und älter sein. Die Anzahl der Seniorinnen und Senioren in Deutschland wird weiter zunehmen. Daher ist es wichtig, seniorengerechte Angebote und Dienstleistungen vorzuhalten, damit die älteren Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand genießen können und bei Bedarf Unterstützung bekommen. Dazu gehört auch, dass Senioren ihre Interessen und Belange nicht nur in den Gremien des Rates vortragen und beraten können, sondern auch in Form des Seniorenbeirates die Chance erhalten, die Lebensumstände älterer Menschen in Remscheid mitzugestalten und mitzuentscheiden.

Ich danke dem Remscheider Seniorenbeirat und den in der Seniorenarbeit aktiven Vereinen und Verbänden für die maßgebliche Unterstützung, ohne deren Hilfe es nicht möglich gewesen wäre, diese Broschüre neu aufzulegen. Ferner danke ich allen inserierenden Firmen, ohne deren Beitrag das Erscheinen ebenfalls nicht möglich gewesen wäre. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen des Seniorenkompasses.

Ihre

Beate Wilding Oberbürgermeisterin

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Inhaltsverzeichnis Freizeitgestaltung

Geld und Finanzen

Kultur und Museen

………………………8

… … … … … … … … … … … … … 59

Sport für Senioren / Seniorentreffs … … … … 12

Grundsicherung … … … … … … … … … … 61

Seniorenstudium

… … … … … … … … … 17

Wohngeld / Wohnberechtigungsschein … … 62

Mobilität im Alter

… … … … … … … … … 19

Pflegegeld / Pflegesachleistungen … … … … 64 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung / Ermäßigung der Telefonkosten … … … … … 65

Rat und Hilfe Dienste der Stadtverwaltung … … … … … … 22 Pflege- und Wohnberatung … … … … … … 24

Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis … … … … … … 66

Rechtsberatung … … … … … … … … … … 25

Rezeptgebührenbefreiung

Ernährungsberatung

… … … … … … … … 27

Kriminalitätsvorsorge und Verkehrssicherheitsberatung … … … … … … 28 Psychosoziale Beratungsangebote … … … … 30 Wichtige Telefonnummern

… … … … … … 31

Ambulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste / Hausnotrufe … … … … … … … … 32 Mahlzeitendienste / Mittagstisch Fahrdienste

… … … … 40

… … … … … … … … … … … 44

Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

… … … 44

Betreutes Wohnen, Altenwohnungen … … … 46 Wohnberatung … … … … … … … … … … 48 Altenpflegeheime

… … … … … … … … … 50

Wege zur Aufnahme

… … … … … … … … 53

Rechte als Heimbewohner

… … … … … … 67

Vorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung … … … … … … … … … 68 Hospizdienste

… … … … … … … … … … 71

Erbrecht und Testament

… … … … … … … 72

Grabpflegevertrag / Trauerfallvorsorge

Altersgerechtes Wohnen

… … … … … … 54

Heimbeiräte … … … … … … … … … … … 56 Finanzierung … … … … … … … … … … … 58 6

Rente

… … 74

Institutionen und Verbände Seniorenbeirat

… … … … … … … … … … 67

Behindertenbeirat … … … … … … … … … 77 Wohlfahrtsverbände

… … … … … … … … 78

Interessenvertretungen … … … … … … … … 79 Selbsthilfegruppen … … … … … … … … … 80

Stichwortverzeichnis

… … … … … … … … 82


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Freizeitgestaltung Kultur und Museen Älter werden gehört zum Leben. Man muss dabei aber nicht zwangsläufig seine Freizeitgestaltung ganz umstellen. Viele Hobbys kann man besonders im Alter genießen. Der Genuss von Kultur gehört ganz sicher dazu. Einen ersten Überblick über die verschiedenen Einrichtungen gibt der

Kulturservice der Stadt Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-2313 Fax: (02191) 16-3496 Folgende kulturelle Einrichtungen gibt es unter anderem im Stadtgebiet von Remscheid:

Kulturorganisation Institut für Bildung und Kultur e.V. www.ibk-kultur.de Das Institut für Bildung und Kultur e.V. stärkt Kunst, Kultur und kulturelle Bildung in den verschiedensten

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gesellschaftlichen Feldern. Unter anderem gibt es das Projekt “mehrkultur 55plus”. Dies ist ein landesweites Projekt mit dem Ziel, Kulturangebote für ältere Menschen auszubauen und weiterzuentwickeln. Es will dazu beitragen, die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Kulturveranstaltungen zu verbessern. Senioren, die selbst künstlerisch aktiv und kulturell engagiert sind – oder es werden wollen –, erhalten bessere Rahmenbedingungen und Informationsmöglichkeiten. Neben Veranstaltungen und Programmen, die sich speziell an diese Zielgruppe richten, wird auch das allgemeine Angebot von Kunst- und Kulturinstitutionen aus dem Blickwinkel der Interessen und Wünsche eines älteren Kulturpublikums betrachtet.

Kulturzentren Klosterkirche Remscheid-Lennep – Kulturzentrum Klosterkirche e.V. Klostergasse 8, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 997090 www.klosterkirche-lennep.de



Freizeitgestaltung Kultur und Museen Kulturhistorische Museen

Natur- und Wissenschaftsmuseen

Deutsches Werkzeugmuseum/Historisches Zentrum Steffenshammer Cleffstr. 2-6, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 162519 oder (02191) 46435-0 www.werkzeugmuseum.org

Deutsches Rรถntgen-Museum Schwelmer Str. 41, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 163384 www.roentgen-museum.de

Tuchmuseum Lennep Hardtstr. 2, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 669264 www.tuchmuseum.de

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Sonstige Museen Museum Destille Frantzen (Schnapsmuseum) Alte Freiheitstr. 24, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 26926 www.museum-destille-frantzen.de


Freizeitgestaltung Kultur und Museen Theater Rotationstheater Kölner Str. 2c, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 661422 www.rotationstheater.de Teo Otto Theater Konrad-Adenauer-Str. 31-33, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 163851 (Büro) (02191) 162650 (Karten) www.teo-otto-theater.de Westdeutsches Tourneetheater Remscheid Bismarckstr. 138, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 32285, Fax: (02191) 343798 E-Mail: wtt-remscheid@t-online.de www.wtt-remscheid.de Heimatbühne Lüttringhausen www.luettringhausen.de

Chöre Remscheid kann ein vielseitiges Chorangebot vorweisen. Nähere Informationen zu den verschiedenen Vereinen gibt es bei der Stadt im Internet www.remscheid.de oder bei den örtlichen Tageszeitungen.

RS-Lüttringhausen Kreuzbergstr. 23 Tel (02191) 953184 Wuppertal-Cronenberg Hauptstr. 13 Tel (0202) 471770 www.brillen-madel.de

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Freizeitgestaltung Sport für Senioren / Seniorentreffs Sportlich fit halten, kann man sich noch bis ins hohe Alter. Schließlich heißt es doch so schön: Sport hält jung. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass derjenige, der Sport treibt, auch im Alter körperlich und geistig beweglich bleibt. Neben den gesundheitlichen Vorzügen sollte man auch die psychischen nicht vergessen: Beim Sport trifft man Gleichgesinnte und kann Kontakte aufbauen. Ideal geeignete Sportarten für Senioren sind zum Beispiel Turnen, Wandern, Schwimmen und Radfahren. Aber grundsätzlich gilt: Alles, was einem Spaß macht, hält einen auch fit! Informationen zu speziellen Sportangeboten für Senioren:

Sport für Seniorinnen und Senioren e.V. Honsberger Str. 2, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 41616 Sportbund Remscheid e.V. Jan-Wellem-Str. 29, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 341443 oder 389160 Fax: (02191) 39456 E-Mail: info@sportbund-remscheid.de www.sportbund-remscheid.de Der Sportbund Remscheid ist die Dachorganisation von 78 Remscheider Sportvereinen.

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Freizeitgestaltung Sport für Senioren / Seniorentreffs Schwimmbad Sauna- und Badeparadies H2O Hackenberger Str. 109, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 16-4142, Info-Telefon: (02191) 16-4141 Fax: (02191) 16-5205 E-Mail: info@h2o-badeparadies.de www.h2o-badeparadies.de Sportbad am Stadtpark Schützenplatz 3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-4160, Fax: (02191) 16-4161 Freibad Eschbachtal Eschbachtal 5, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 388601 In den Sommermonaten ist das Freibad eine erfrischende Alternative.

Schwimmvereine Es gibt verschiedene Schwimmvereine in Remscheid. Nähere Informationen erteilt der Sportbund Remscheid e.V.

Wanderverein Sauerländischer Gebirgsverein Abteilung Remscheid e.V. Kontakt: Jürgen Flöttmann Dörpersteeg 2, 42897 Remscheid Tel.: (02192) 5538 www.sgv-remscheid.de 14

Kölner Str. 66-68 42897 Remscheid Tel.: (02191) 662568 info@sport-croll.de


Freizeitgestaltung Sport für Senioren / Seniorentreffs Seniorentreffs Bei der Freizeitgestaltung von älteren Menschen können Seniorentreffs eine wichtige Rolle spielen. Die folgenden Seniorentreffs gibt es unserer Stadt. Die Aktivitäten sind unterschiedlich und sollten vorab erfragt werden. Unter anderem angeboten werden Vorträge, Theater- und Wandergruppen, Kurse zum Autogenen Training, Sprachkurse oder auch SpieleNachmittage. Außerdem gibt es verschiedene Treffen, die von den einzelnen Kirchenvereinigungen angeboten werden.

Stadtteil Remscheid gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e. V. Elberfelder Str. 38, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 73438, Fax: (02191) 76623 E-Mail: gse-remscheid@t-online.de

Caritas Seniorentreff Altstadt Neustr. 4-6, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 4911-0, Fax: (02191) 26320 E-Mail: info@caritas-remscheid.de www.caritas-remscheid.de Seniorentreff ”Haus der offenen Tür” Brüderstr. 4, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 24757 Seniorentreff Stadtpark Carl-Hessenbruch-Weg 1, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 73949 Seniorentreff Birkenstraße Birkenstr. 23, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 39825 Seniorentreff Kremenholl Bogenstr. 10, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 74852

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Freizeitgestaltung Sport f端r Senioren / Seniorentreffs Seniorentreff Lindenhof Lindenhofstr. 13, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 938041 Seniorentreff Reinshagen Hagedornweg 6, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 791938 Seniorentreff Vieringhausen Vieringhausen 64, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 70748

Gesellige Remscheider Sp辰tlese 1 x monatlich im Andersen Hotel/ Remscheider Hof Privatadresse: Intzestr. 185, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 341671 Seniorentreff S端d Jan-Wellem-Str. 11a, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 38495

Stadtteil Lennep Seniorentreff Hardtpark Wupperstr. 1, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 661131 Seniorentreff Hasenberg Hasenberger Weg 13-17, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 660714 www.hasenberg.d-land.de AWO Seniorentreff Mollplatz Mollplatz 3, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 662626, Fax: (02191) 668753 E-Mail: info@awo-lennep.de www.awo-lennep.de

Stadtteil L端ttringhausen Seniorentreff Klausen Karl-Arnold-Str. 6-8, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 55634

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Freizeitgestaltung Seniorenstudium Studieren im Alter – ist das wirklich sinnvoll? Natürlich, denn Senioren studieren nicht mehr zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation, sondern aus Interesse. Ein Senioren- oder Gasthörerstudium ist an vielen Universitäten bei entsprechender Vorbildung auch ohne Abitur möglich. So bietet zum Beispiel die Gesamthochschule Wuppertal die Möglichkeit der Weiterbildung unter dem Namen “Seniorenstudium” an. Dieses richtet sich an Personen, die in systematischer Weise sozialwissenschaftliche oder geisteswissen-

schaftliche Kenntnisse erwerben möchten, ohne damit einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben. Auf eine formale Zugangsvoraussetzung (Abitur oder Ähnliches) wird verzichtet. Die Teilnehmer am “Seniorenstudium” werden nach Zahlung einer Gasthörergebühr als Gasthörer eingeschrieben. Das “Seniorenstudium” in Wuppertal dauert insgesamt fünf Semester und kann zu Beginn eines jeden Wintersemesters aufgenommen werden.

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Freizeitgestaltung Seniorenstudium Bergische Universität Wuppertal Wissenschaftliches Sekretariat für das Seniorenstudium Raum: O-11.18 Gaußstr. 20, 42097 Wuppertal Tel.: (0202) 439-2165 Öffnungszeiten: Do. von 12.00 bis 14.00 Uhr www.verwaltung.uniwuppertal.de

Allgemeine Bildungsangebote VHS Remscheid Schützenstr. 57, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 163968, Fax: (02191) 163273 E-Mail: volkshochschule@str.de www.remscheid.de Das aktuelle Kursprogramm der VHS erhält man in vielen öffentlichen Institutionen (wie z.B. in verschiedenen Ämtern, Bürgerbüros, Bibliotheken und Sparkassen).

Öffnungszeiten

Damals wie heute immer aller erste Sahne

Mo.–Fr. Sa. So.

8–20 Uhr 8–18 Uhr 13–18 Uhr

Von Geburtstagsfeier bis Beerdigungen Separater Raum für 40 Gäste Täglich geöffnet Tel. (02191) 341535

Am Krankenhaus Burger Straße 210

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Freizeitgestaltung Mobilität im Alter Auch wer nicht mehr das eigene Auto bewegen kann oder möchte, muss auf Mobilität in Remscheid nicht verzichten. Die Stadtwerke sind mit dem öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und darüber hinaus mit ihren Linien im Raum Wermelskirchen und Radevormwald in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) eingebunden. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr umfasst in seiner Ost-West-Ausdehnung das Gebiet von Dortmund bis Mönchengladbach und in seiner Nord-Süd-Aus-

Therapiezentrum Hindenburgstraße

richtung das Gebiet von Haltern bis Solingen einschließlich großer Ballungszentren wie Düsseldorf, Wuppertal, Oberhausen, Essen, Duisburg und Dortmund. In Remscheid gelten die Tarife des VRR. In Wermelskirchen, Radevormwald sowie für Fahrten zwischen Nachbarstädten im Grenzbereich der beiden Verbünde gelten die Tarife des VRS, der sich unter anderem bis Köln, Bonn, Gummersbach und Euskirchen erstreckt.

Krankengymnastik

Ergotherapie

KG nach Bobath KG-Gerät Ultraschall/Elektrotherapie Massage/Naturmoor/Heißluft Lymphdrainagen

Arbeits- und Beschäftigungstherapie Sensorische Integration Aufmerksamkeits-/Konzentrationstraining

Logopädie Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen

Axel von Lepel Hindenburgstr. 9 42853 Remscheid Telefon (02191) 5911381 Fax (02191) 5911383 Nähe Bushaltestelle Hindenburgstr. Montag bis Freitag 8.00–19.00 Uhr durchgehend geöffnet Alle Kassen auf ärztliche Verordnung, Privat, Hausbesuche

J e t z t n e u : Wo h l f ü h l - M a s s a g e n u n d F u ß r e f l e x z o n e n - M a s s a g e n 19


Freizeitgestaltung Mobilität im Alter Für Senioren ab 60 Jahren wurde ein spezielles Ticketangebot, das so genannte “BärenTicket“, auf den Markt gebracht. Es werden verschiedene weitere Vergünstigungen für ältere Menschen angeboten. Nähere Informationen dazu gibt es bei den Stadtwerken. Fahrplanauskünfte / Tarif-Fragen Stadtwerke Remscheid Tel.: (01803) 504030 (9 Cent/Minute)

E-Mail: info@stadtwerke-remscheid.de www.stadtwerke-remscheid.de Hauptsitz Neuenkamper Str. 81-87, 42855 Remscheid ServiceCenter im Allee-Center Theodor-Heuss-Platz 7, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 164346

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Leserreise

Der Remscheider Generalanzeiger bietet in Zusammenarbeit mit dem FIRST Reisebüro in Remscheid mehrmals im Jahr verschiedene Leserreisen an. Einige von ihnen bieten sich hervorragend für Senioren an. Unter anderem angeboten werden mehrtägige Städtereisen, Kreuzfahrten oder auch Besonderheiten, wie die Fahrt im Glacier-Express. Abonnenten des RGA können sich übrigens besonders freuen: Sie erhalten bei Buchung 25 Euro Taschengeld. 20


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Rat und Hilfe Dienste der Stadtverwaltung Es kann immer wieder zu Situationen kommen, in denen man Rat und Hilfe benötigt. Die Verwaltung der Stadt Remscheid bietet folgende Beratungsaspekte kostenlos an:

Alleestr. 66, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-3962, Fax: (02191) 16-3985 E-Mail: jugendsozialeswohnen@str.de www.remscheid.de

Soforthilfe in Notsituationen

Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr Hilfe bei allen Fragen rund um die Schwerbehinderung und bei Anträgen bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Stadt Remscheid Fachbereich Gesundheitswesen – Sozialpsychiatrischer Dienst Hastener Str. 15, 42849 Remscheid Tel.: (02191) 16-3901/ -3609/-3935 oder -3941 Fax: (02191) 16-3981 E-Mail: gesundheit@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Di. von 15.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Beratung und Betreuung von psychisch Kranken, Suchtkranken (keine illegalen Drogen) und allen, die mit diesem Personenkreis befasst sind. Hilfe wird unter anderem durch aufsuchende Tätigkeiten gewährleistet. Außerdem Vermittlung in weiterbetreuende Einrichtungen und Krisenintervention. Stadt Remscheid Amt für Jugend und Soziales Abteilung: Hilfen für Senioren und behinderte Menschen 22

Trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt Remscheid Alleestr. 66, 42853 Remscheid 1. Obergeschoss, Zimmer 114 Tel.: (02191) 16-2744 oder 16-2740 Fax: (02191) 16-3553 E-Mail: pflegeberatung@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Versicherungsamt der Stadt Remscheid Ämterhaus Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid 1. Obergeschoss Zimmer: 117, 118, 119, 120, 121, 122


Rat und Hilfe Dienste der Stadtverwaltung Tel.: (02191) 16-3324/-2548/-2648/-2647/-2706/-2658 Fax: (02191) 16-3266 E-Mail: versicherungsamt@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr Di. von 14.00 bis 17.30 Do. von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Wohnberatung der Stadt Remscheid Haddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid 1. Obergeschoss, Zimmer 114 und 115 Tel.: (02191) 16-3751 oder 16-2639 Fax: (02191) 16-3670 E-Mail: wohnberatung@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Di. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

„SO VIEL HILFE WIE NÖTIG, SO VIEL SELBSTSTÄNDIGKEIT WIE MÖGLICH“ Angebote für Senioren beim Caritasverband: Häusliche Alten- und Krankenpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Mobiler Sozialer Hilfsdienst z.B. Einkaufsgänge, Arztbegleitung, Stundenweise Einzelbetreuung

Kontakt und Beratung:

Angehörigengruppe pflegende Angehörige Beratungseinsätze nach § 37.3 Tagespflege - Teilstationäre Betreuung in der Tagespflege der Caritas Hausnotruf (ab Herbst 2006) Ambulant begleitetes Wohnen „Am liebsten zu Hause“ (ab Herbst 2006) Seniorenerholungsmaßnahmen

Herr Häger Caritas Remscheid e.V. Blumenstraße 9 42853 Remscheid Tel.: (02191) 4911-0 Fax: (02191) 26320 E-Mail: e.haeger@caritas-remscheid.de Internet: www.caritas-remscheid.de

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Rat und Hilfe Pflege- und Wohnberatung Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige Alleestr. 66, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-2744 oder 16-2740 Fax: (02191) 16-3553 E-Mail: pflegeberatung@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Die trägerunabhängige Beratung der Stadt Remscheid bietet ein Beratungsangebot für alle, die selbst pflegen oder Pflege benötigen. Sie bietet Hilfestellung bei den folgenden Themen: Ambulante Pflege, Pflegeheime, Tagespflege, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege, be-

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treutes Wohnen sowie Pflegestufen, Finanzierung der Pflegeleistung, Antragstellung bei der Pflegeversicherung, Antrag auf Höherstufung, Angebot “Essen auf Rädern“, Selbsthilfegruppen. Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot der Stadt Remscheid. Wohnberatung für Senioren und Menschen mit Behinderungen Haddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 16-3751 oder 16-2639 Fax: (02191) 16-3670 E-Mail: wohnberatung@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Di. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Es wird Beratung und Unterstützung geboten, wenn die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden muss, beispielsweise durch den Einsatz von Hilfsmitteln (Badewannenlift, Haltegriff, Toilettensitzerhöhung), Ausstattungsveränderungen (zum Beispiel Entfernen von Stolperfallen) und bauliche Veränderungen (zum Beispiel Einbau einer bodengleichen Dusche), der Umzug in eine bedarfsgerechte Wohnung nötig ist, Interesse an alternativen Wohnformen besteht (zum Beispiel an Betreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnen), oder barrierefrei gebaut werden soll. Die Wohnberatung ist ein kostenloses Angebot der Stadt Remscheid.


Rat und Hilfe Rechtsberatung Egal, ob man selbst verklagt wird oder im Gegensatz zu einer Streitpartei glaubt, im Recht zu sein, und daher aus Eigeninitiative den Gang in den Gerichtssaal wagt: In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dies wird im Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert. Daraus resultiert, dass jeder Mensch in Deutschland sein Recht wahrnehmen kann. Finanzielle Hindernisse dürfen kein Grund sein, um auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Um diesen Grundsatz auch Realität werden lassen zu können, gibt es für Menschen mit niedrigem Einkommen (oder einer kleinen Rente) sowohl Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe.

Beratungshilfe Bedürftige Bürger dürfen sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat einholen. In vielen Fällen kommt es vor, dass man sich mit der Gegenseite auseinandersetzen muss. Auf Wunsch übernimmt die Beratungshilfe auch diesen Part. Im Zweifelsfall muss man sich also nicht selbst an den Schreibtisch setzen, um einen Brief aufzusetzen, sondern kann die professionelle Dienstleistung eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Diesen kann man sich selbst aussuchen. Die Beratungshilfe greift in fast allen Themenbereichen, in denen es zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Ausnahme ist das Steuerrecht. In solchen Fällen, in denen man in den Verdacht gerät, eine strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, kann man sich von der Beratungshilfe zwar beraten, nicht aber vor Gericht vertreten lassen.

Prozesskostenhilfe Menschen, die es sicht nicht leisten können, vor Gericht einen Prozess durchzufechten, können die so genannte “Prozesskostenhilfe“ beantragen. Deren Genehmigung ist übrigens auch die Voraussetzung dafür, dass man die Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss sie offiziell beantragen. Vordrucke erhält man beim Amtsgericht, aber auch bei jedem Anwalt. In diesem Antrag muss man Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben (wie zum Beispiel: Beruf, Einkommen, Vermögen, Familienverhältnisse). Außerdem muss man die Streitigkeit erläutern und hinzufügen, welche Beweise man vorbringen kann. Ob man Prozesskostenhilfe erhält, darüber entscheidet das Gericht.

Schwanen-Apotheke Apotheker Jürgen Mesenhöller Hindenburgstr. 49 Tel.: (02191) 76359 Fax: (02191) 780554 Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 8.30–13.00 Uhr, 14.30–18.30 Uhr, Sa. 8.30–13.00 Uhr 25


Rat und Hilfe Rechtsberatung Hilfestellung und n채here Informationen gibt es beim: Amtsgericht Remscheid Alleestr.119, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 796-0, Fax: (02191) 796-500 E-Mail: poststelle@ag-remscheid.nrw.de www.ag-remscheid.nrw.de Hier gibt es auch weiter f체hrende Informationen zu den Themen B체rgerservice, Rechtsprechung NRW und Recht von A-Z.

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Wer auf der Suche nach einem Anwalt ist, kann sich hier vorab informieren: Anwaltverein Remscheid e.V. Blumenstr. 24, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 4640812, Fax: (02191) 4640829 E-Mail: info@remscheider-anwaltverein.de www.remscheider-anwaltverein.de


Rat und Hilfe Ernährungsberatung Besonders ältere Menschen sollten auf eine ausgewogene Ernährung und vor allem ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten, denn viele Erkrankungen im Alter können von ernährungsbedingten Mangelerscheinungen hervorgerufen werden. Im Alter verändert sich der Körper. Die Muskelmasse nimmt ab und wird in Fettgewebe umgewandelt. Zudem sinkt der Wassergehalt des Körpers, was zu eingeschränkten Stoffwechselvorgängen führen kann. Ältere Menschen haben darüber hinaus häufig kaum noch Durstgefühle. Das macht regelmäßiges Trinken zwar beschwerlicher, aber auch umso notwendiger. Auch der Appetit kann im Laufe der Jahre nachlassen. Deswegen sollten Senioren bewusst darauf achten, regelmäßige Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Dies lässt sich am einfachsten realisieren, wenn man sich feste Zeiten zur Nahrungsaufnahme und vielleicht auch

spezielle Rituale (z.B. jeden Tag pünktlich um 17 Uhr bereits den Abendbrottisch decken, etc.) angewöhnt. Grundsätzlich gilt: Fett und Kohlenhydrate sollten weitestgehend vermieden werden. Dafür sollte man mehr hochwertiges Eiweiß, Mineralstoffe, Spurenelemente und Vitamine zu sich nehmen sowie vor allem ausreichend viele Ballaststoffe, um die Verdauung leistungsfähig zu halten und Verstopfungen zu vermeiden. Wer bereits erste Mangelerscheinungen an sich festgestellt hat oder grundsätzlich vorsorgen möchte, kann sich einen individuellen Ernährungsplan aufstellen lassen. Hilfestellung und Essensberatungen geben Ernährungswissenschaftler, aber auch der Hausarzt. Weitergehendes Informationsmaterial bekommt man auch bei der jeweiligen Krankenkasse.

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Rat und Hilfe Kriminalitätsvorsorge und Verkehrssicherheitsberatung „Mir kann das nicht passieren.“ Wem ist ein solcher Gedanke nicht auch schon einmal durch den Kopf gegangen, als er die neuesten Nachrichten in den Medien hörte. Doch Vorsicht ist immer noch besser als Nachsicht. Nachfolgend einige Tipps zu besonders häufig stattfindenden Verbrechen:

Sicherheit zu Hause Dreh- und Kippbeschläge an Fensterscheiben, Terrassen- oder Balkontüren können von außen leicht aufgehebelt werden. Selbst dann, wenn sie ordnungsgemäß verschlossen wurden. Daher sollte man Zusatzschlösser und einen Aushebeschutz anbringen. Diese Hilfsmaßnahmen sind nicht teuer und verringern doch das Risiko eines Einbruchs erheblich. Außerdem sollte man am Abend die Rolläden geschlossen halten. Herabgelassene Rolläden schrecken die meisten Einbrecher ab. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt es sich außerdem, alle Wertgegenstände, die sich im Haushalt befinden, zu fotografieren und eine ungefähre Wertschätzung zu notieren. Kommt es tatsächlich zu einem Einbruch, hilft man der Polizei mit den Fotos bei der Fahndung und hat zudem bei möglichen Versicherungsstreitigkeiten bereits eine Argumentationshilfe.

Trickbetrüger Die meisten Trickbetrüger sind gerissen. Keiner kann sich davon freisprechen, selbst einmal zum Opfer werden zu können. Besonders ältere Menschen, zumal wenn 28

sie zurückgezogen leben, sind begehrte Opfer. Viele Trickbetrüger wirken auf den ersten Blick sehr freundlich und nett. Und man kann sie überall antreffen. Sowohl in der Öffentlichkeit auch als vermeintlicher Gast in der eigenen Wohnung. Sie stellen sich gerne als Handwerker vor, oder berichten von einer vorgetäuschten Notlage. Diese Menschen nutzen die Hilfsbereitschaft anderer aus, um Vermögen aus der Wohnung zu schaffen. Wichtig zu wissen: Man muss niemanden in seine Wohnung lassen: weder Handwerker noch einen Polizisten (ohne Durchsuchungsbefehl). Deshalb sollte man die Haus- oder Wohnungstür niemals ganz öffnen. Empfehlenswert ist eine Kette, sodass man nur durch einen Spalt nach draußen kommuniziert. Und sollte jemand einen Notfall vortäuschen, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise: Man schließt zunächst die Türe und ruft dann telefonisch einen Notarzt an.

Kaffeefahrten Eine Kaffeefahrt kann sehr interessant sein. Die Ausflugsziele werden immer interessanter, man bekommt Speisen und Getränke und auch das eine oder andere Geschenk. Allerdings sind solche Fahrten fast immer mit Verkaufsveranstaltungen verbunden. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass die meisten angepriesenen Produkte qualitativ minderwertig und dazu noch überteuert sind. Und: dass man zum Kauf nicht gezwungen ist. Man darf sich auch in solch einem Umfeld nicht scheuen, einfach nein zu sagen. Im Gegenteil: Es ist Ihr gutes Recht!


Rat und Hilfe Kriminalitätsvorsorge und Verkehrssicherheitsberatung Sollten Sie sich von einem guten Verkäufer doch zu einem vorschnellen Kauf haben überreden lassen: Bestehen Sie auf eine Vertragsdurchschrift, auf der sowohl Name und Anschrift des Verkäufers bzw. der Firma als auch das Kaufdatum deutlich lesbar sind. Stellt man dann zu Hause fest, dass man das neu erworbene Produkt doch lieber nicht behalten möchte, hat man das Recht, den Kauf zu widerrufen.

Diebstahl im Krankenhaus Es kann jedem von uns passieren: Man muss ins Krankenhaus. Dabei sollte man bedenken, dass es auch dort zu Diebstählen kommen kann. Viele merken erst spät, dass sie überhaupt bestohlen wurden. Die meisten Betroffenen erstatten zudem erst keine Anzeige. Mögliche Gründe sind die mangelnde Hoffnung, dass man das gestohlene Gut auch wirklich zurückerhält, der lästige Papierkram oder die Angst vor Aufsehen. Doch ohne Anzeige kann die Polizei nicht einschreiten. Als generelle Vorsichtsmaßnahme sollte man teuren Schmuck oder die teure Uhr zu Hause lassen und auch nur das Nötigste an Bargeld mitnehmen. Stellt man fest, dass wirklich etwas fehlt, so sollte man direkt dem Pflegepersonal Bescheid geben. Informationen und Tipps zur Vorbeugung, von der Polizei zusammengestellt, finden sich auch im Internet: www.polizei.propk.de Hilfestellung zu diesem Themengebiet gibt es auch beim:

Polizeipräsidium Wuppertal, Kommissariat Vorbeugung Solingen / Remscheid Goerdeler Str. 50, 42651 Solingen und Quimperplatz 1, 42853 Remscheid Tel.: (0202) 284-7701, Fax: (0202) 284-7748 E-Mail: ZKB.K-Vorbeugung@wuppertal.polizei.nrw.de www.pp.wtal.de Ziel und Aufgabe dieses Kommissariates ist es, sowohl Straftaten als auch Verkehrsunfälle verhindern. Sollte dies nicht gelingen, werden die Opfer hier beraten und unterstützt. Für Senioren wurde ein eigenes Vorsorgekonzept entwickelt. Geboten werden Verkehrsaufklärung über altersspezifische Unfallrisiken und Verhaltensempfehlungen, wie zum Beispiel: • Senioren als Radfahrer • Senioren als Fußgänger • Senioren als Nutzer des ÖPNV • Senioren als PKW-Fahrer In Zusammenarbeit mit Verantwortungsträgern bei Kirchen, Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen bieten Verkehrssicherheitsberater Informationsveranstaltungen zu den genannten Themen an. Inhalte und Durchführungsmodalitäten werden individuell abgesprochen. Eine recht neue Form der Ansprache erfolgt durch die Laientheatergruppe „Die Krimis”. Sie vermittelt durch Spielszenen, wie sich ältere Menschen davor schützen können, Verkehrs- oder Kriminalitätsopfer zu werden. Die Stücke greifen jeweils aktuelle Entwicklungen der Kriminalitäts- und Verkehrsentwicklung auf. 29


Rat und Hilfe Psychosoziale Beratungsangebote Soforthilfe in Notsituationen Stadt Remscheid Fachbereich Gesundheitswesen – Sozialpsychiatrischer Dienst Hastener Str. 15, 42849 Remscheid Tel.: (02191) 16-3901/-3609/-3935 oder -3941 Fax: (02191) 16-3281 E-Mail: gesundheit@str.de www.remscheid.de Öffnungszeiten: Di. von 15.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

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Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Remscheid bietet Beratung und Betreuung von psychisch Kranken, Suchtkranken (keine illegalen Drogen) und allen, die mit diesem Personenkreis befasst sind. Hilfe wird unter anderem durch aufsuchende Tätigkeiten gewährleistet. Außerdem Vermittlung in adäquate weiterbetreuende Einrichtungen und Krisenintervention. Die Beratung wird von Diplom-Sozialarbeitern mit entsprechenden Zusatzausbildungen (Sozialtherapie/Sozialpsychiatrie) und einem Arzt für Psychiatrie durchgeführt. Für Hilfsbedürftige entstehen keine Kosten.


Rat und Hilfe Wichtige Telefonnummern Arztnotrufzentrale für Remscheid Tel.: (02191) 19292 Mo. bis Do.: 20.00 – 7.00 Uhr Mi. ab 14.00 Uhr; Fr. ab 17.00 Uhr Feiertage: ab 18.00 Uhr des Vortages Zahnärztlicher Notdienst Tel.: (01805) 986700 (24 Stunden erreichbar) Apotheken-Notdienst Tel.: (02191) 389389 (24 Stunden erreichbar) Feuerwehr Notruf 112 Leitstelle Berufsfeuerwehr Remscheid Tel.: (02191) 162400 (24 Stunden erreichbar) Polizei Notruf 110 Leitstelle Polizeiinspektion Remscheid Tel.: (0202) 2843062 (24 Stunden erreichbar) Psychiatrischer Notdienst (angeboten von der Evangelischen Stiftung Tannenhof) Tel.: (02191) 12-0 (24 Stunden erreichbar) Seele in Not e.V. Tel.: (02191) 291990 od. 5894852 Kirchliche Seelsorge Evangelisch (0800) 1110111 Katholisch (0800) 1110222 31


Altersgerechtes Wohnen Ambulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste Viele Menschen möchten auch im Alter und bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bzw. bei ihrer Familie bleiben können. Die erforderlichen Hilfeleistungen können dabei nicht immer von den Angehörigen alleine geboten werden.

Eine Abgrenzung der einzelnen Dienstleistungen von denen der Pflege ist nicht immer eindeutig möglich. Deshalb bieten die meisten Pflegedienste die komplementären ambulanten Hilfen parallel auch an.

Fachliche Hilfe wird von verschiedenen Dienstleistungsunternehmen angeboten. Die hauswirtschaftlichen Hilfen gehören zu dem in der Pflege benutzen Oberbegriff der „komplementären ambulanten Dienste“. Die Leistungen umfassen in der häuslichen Umgebung insbesondere:

Aktiv-Pflege Andrea Tillikainen Eberhardstr. 19, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 929362, Fax: (02191) 209754 E-Mail: info@aktivpflege-rs.de www.aktivpflege-rs.de

• Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung • Haushaltsführung • Nahrungszubereitung und wenn nötig Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme • Hausnotruf • Psychosoziale Begleitung und Betreuung • Unterstützung der Pflegenden/Angehörigen

Ambulante Krankenpflege Am Park Hastener Str. 35, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 932929, Fax: (02191) 932930 Ambulante Kranken- und Altenpflege Gerd Jonas Hindenburgstr. 27, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 21170, Fax: (02191) 294776 E-Mail: info@krankenpflege-jonas.de www.krankenpflege-jonas.de AWO Seniorendienste Remscheid Hof Glassiepen 1-3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 914-0, Fax: (02191) 914-444 E-Mail: sd-remscheid@awo-niederrhein.de www.awo-nr.de

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Klassische ambulante Pflegedienste


Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Remscheid e.V.

Sie erreichen uns 24 Stunden unter der Rufnummer (02191) 923520 Sie möchten auch im Alter in Ihrer eigenen Wohnung sicher und gut leben? Wir sorgen dafür, dass sie auch im Alter, trotz Behinderung und Krankheit sicher in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfestellungen in vielen Bereichen bieten. Das hilft, Krankenhaus und/oder Heimaufenthalte zu verkürzen oder gar zu vermeiden.

Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung Die Leistungen des Pflegedienstes umfassen alle Leistungen der Krankenkassen, z. B. Wundversorgung, Verabreichung von Medikamenten und Spritzen u.v.m. Pflegekassen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, z.B. Hilfe bei der Körperpflege (Baden, Duschen, Hilfe bei Nahrungsaufnahme) Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Reinigen der Wohnung, Pflege der Wäsche Mobiler Sozialer Dienst z.B. Einkaufshilfen

Hausnotruf Sofortige Hilfe bei Knopfdruck. Der Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes in Remscheid bietet Sicherheit und Hilfe rund um die Uhr durch qualifiziertes Personal. Seniorenreisen Mit unseren Seniorenreisen können Sie Ihren Urlaub im In- und Ausland von Anfang an genießen. Wir holen Sie und Ihr Gepäck von zu Hause ab und erledigen alle Formalitäten für Sie. Bei allen Reisen kümmern sich erfahrene und geschulte Reisebegleiter um Sie, damit Sie erholsame Urlaubstage verbringen können. Seniorenclubs Unsere Seniorenclubs treffen sich in Remscheid und Lüttringhausen regelmäßig. Das abwechselungsreiche Programm gestalten wir mit Ihnen zusammen nach Ihren Wünschen.

Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten! Eine hohe Qualität ist für uns selbstverständlich, deshalb bilden wir unser Personal regelmäßig nach neuesten Erkenntnissen fort.

Bei uns sind Sie in guten Händen! Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Remscheid e.V. Tel.: (02191) 923520 I Fax (02191) 923590 E-Mail: info@drk-remscheid.de I Internet: www.drk-remscheid.de 33 – Anzeige –


Altersgerechtes Wohnen Ambulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste Klassische ambulante Pflegedienste

Häusliche Krankenpflege B. Joppen Emilienstr. 2i, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 22886 E-Mail: lie-joppen@t-online.de Pflegedienst Susanne Schuischel Daniel-Schütmann-Str. 39, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 2095444

Caritasverband Remscheid e.V. Blumenstr. 9, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 49110, Fax: (02191) 26320 E-Mail: info@caritas-remscheid.de www.caritas-remscheid.de Diakoniestation Ev. Kirchengemeinden in Remscheid Bismarckstr. 111-113, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 692600

Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Holger Kristan Hastener Str. 35, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 82821

DRK: Kreisverband Remscheid e.V. Alleestr. 120-124, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 9235-0, Fax: (02191) 9235-90 E-Mail: info@drk-remscheid.de www.drk-remscheid.de

Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Monika Girke Büchelstr. 6, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 41920

Der ambulante Pflegedienst PflegePartner24 oHG gehört zu den ganz großen Anbietern Häuslicher Krankenpflege in Remscheid. Die beiden Inhaber Marianne Weiß & Waldemar Makowski haben erneut im April 2006 das Unternehmen freiwillig nach DIN EN ISO 9001:2000 durch den TÜV zertifizieren lassen und setzten somit beispielhaft neue Maßstäbe bei der Qualität von Pflegeeinrichtungen – getreu dem Firmenleitsatz: „...wir stehen für Partnerschaft und Qualität“

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Alle Mitarbeiter sind fachlich qualifizierte Pflegekräfte, die regelmäßig an internen und externen Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. Lenneper Str. 4, 42855 Remscheid Tel ( 02191 ) 59 29 900 www.pflegepartner24.de


Altersgerechtes Wohnen Ambulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste Häusliche Krankenpflege Bergisch Land Lenneper Str. 2, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 30927, Fax: (02191) 460701

Klassische ambulante Pflegedienste Johanniter Unfall Hilfe e.V. Regionalverband Bergisch Land Ambulante Krankenpflege Steinberger Str. 38 42855 Remscheid Tel.: (0800) 2805726 E-Mail: info@juh-bergischland.de www.juh-bergischland.de Pflegedienst MĂśWe GbR Farrenbracken 3 42855 Remscheid Tel.: (02191) 25213 Fax: (02191) 2090240 PflegePartner 24 oHG M.WeiĂ&#x;/W.Makowski Lenneper Str. 4 42855 Remscheid Tel.: (02191) 5929900 Fax: (02191) 5929901

Pflegeteam Sieper + Juling, Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Am Sieper Park 61 42855 Remscheid Tel.: (02191) 28666 Fax: (02191) 343021 T.L.S. Häusliche Alten- und Pflegedienst Hammesberger Str. 7 42855 Remscheid Tel.: (02191) 973599 oder 74996 Fax: (02191) 973579 Häusliche Kranken- und Fachpflege Marianne WeiĂ&#x; GmbH Taubenstr. 4 42857 Remscheid Tel.: (02191) 592191-0 Fax: (02191) 40486 Häusliche Krankenpflege Michael Opitz Blumenstr. 30 42857 Remscheid Tel.: (02191) 668686 Fax: (02191) 840673 E-Mail: info@opitz-krankenpflege.de

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Altersgerechtes Wohnen Ambulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste Klassische ambulante Pflegedienste Pflegemobil Häusliche Krankenpflege V. Münnekehoff Julius-Leber-Str. 21, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 790734 Häusliche Krankenpflege Sabine Straßburger GmbH Rosenhügeler Str. 4a, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 385792, Fax: (02191) 931276 Ev. Kirchengemeinde Lennep – Gemeindepflegestation Hackenberger Str. 74, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 64780 Häusliche Krankenpflege Johanna Scheiba KG Kölner Str. 95, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 662767 Häusliche Krankenpflege Marlies Flüss Max-Planck-Str. 16, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 64773 Häusliche Krankenpflege Monika Fecken Ringstr. 78, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 665267 Häusliche Krankenpflege Ulrich Cronauge Ringstr. 18, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 661462

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Ihr häuslicher Krankenpflegedienst Karin Münch Schwelmer Str. 6, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 662580, Büro: (02191) 55822 KrankenPflegeService Klaus Braun GmbH Bahnhofstr. 9, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 668876 Renate Hartman – Ambulanter Pflegedienst Gertenbachstr. 25, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 931106 Hans-Peter von Brocke GbR – Ambulanter Pflegedienst Gertenbachstr. 29A, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 420082 Stiftung Tannenhof – Ambulanter Pflegedienst Remscheider Str. 76, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 12-00 Thomas Wege und Helmut Mieth, Krankenpflege Beyenburger Str. 26, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 953464 Nähere Informationen bietet auch die städtische Pflegeberatung Remscheid Tel.: (02191) 16-2744 oder -2740


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Altersgerechtes Wohnen Mahlzeitendienste / Mittagstisch Sie möchten oder können nicht mehr jeden Tag selbst für sich kochen? Die folgenden Unternehmen bieten in Remscheid Mahlzeitendienste (auch “Essen auf Rädern“ genannt ) an:

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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Bergisch-Land Menüservice Steinberger Str. 38, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 4954-0 E-Mail: info@juh-bergischland.de www.juh-bergischland.de

Mittagstisch Altenwohnheim Der Wiedenhof Brüderstr. 4 , 42853 Remscheid Tel.: (02191) 24757 Das Altenwohnheim bietet täglich einen stationären Mittagstisch in seinem Hause an. Dieser ist für alle älteren Menschen öffentlich zugänglich.

Essen auf Rädern apetito zuhaus Tel.: (02191) 4623888 www.apetito-zuhaus.de


Fit mit einer täglich heiĂ&#x;en Mahlzeit apetito zuhaus bietet abwechslungsreiches MenĂźangebot

Täglich eine heiĂ&#x;e Mahlzeit steigert das Wohlbefinden. Jeder, der diesen Rat befolgt, merkt auch, dass er fitter ist und es ihm im GroĂ&#x;en und Ganzen besser geht. Aber warum ist das so?

die Stärke in Kartoffeln. Darßber hinaus schmecken einige Speisen erst durch die richtige Zubereitung und Erwärmung gut und sind leicht zu kauen und appetitanregend.

es an sieben Tagen der Woche – auch an Wochenenden und Feiertagen - direkt ins Haus. Anhand einer wĂśchentlich wechselnden Speisekarte kĂśnnen die Kunden täglich aus sieben MenĂźs wählen. Das MenĂźangebot reicht von Hausmannskost Ăźber GenieĂ&#x;ermenĂźs bis hin zu regionalen Spezialitäten, Salaten und Desserts.

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FĂźr besondere Ernährungssituationen bietet „apetito zuhaus“ auch MenĂźs mit Informationen fĂźr Diabetiker und Schonkost an.

Die tägliche heiĂ&#x;e Mahlzeit ist neben den typischen kalten Brotmahlzeiten wichtig. Denn bestimmte Nährstoffe sind erst durch Erhitzung der Speise fĂźr den KĂśrper verwertbar und verträglich, zum Beispiel

Mit dem Angebot vom MenĂźbringdienst „apetito zuhaus“ kĂśnnen alle, die keine Zeit oder keine Lust haben selber zu kochen, trotzdem täglich ein heiĂ&#x;es Mittagessen genieĂ&#x;en. Freundliche MenĂźkuriere bringen

FĂźr nähere Informationen steht die Kundenberatung von „apetito zuhaus“ montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der Te l e f o n - N u m m e r 0 21 91 - 4 62 38 88 gerne zur VerfĂźgung.

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Die KĂśche von „apetito zuhaus“ empfehlen täglich ein heiĂ&#x;es Mittagessen. (Bild: Š apetito)

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Altersgerechtes Wohnen Fahrdienste Behinderte Menschen kÜnnen Fahrdienste in Anspruch nehmen. Anträge auf Teilnahmeberechtigung mßssen bei der Stadt angefordert werden: Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Hilfen fßr Senioren und Behinderte Alleestr. 66, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-3711

Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege Pflegebedßrftige Menschen haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergäänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Naturheilpraxis Jentjens Wir behandeln DurchblutungsstĂśrungen, Alterserkrankungen, Zuckerkrankheiten, Allergien, Hauterkrankungen, Rheumatische Erkrankungen, RĂźckenschmerzen, StĂśrungen des Immunsystems und vieles mehr.

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Altersgerechtes Wohnen Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege Für die Familie kann die Pflege eines geliebten Menschen zu einer großen Belastung werden. Um sie zu entlasten, bieten verschiedene Einrichtungen ihre Dienste an. In Remscheid gibt es mehrere, in denen die Pflegebedürftigen sowohl tagsüber als auch über Nacht betreut werden können. Die so genannte Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden für eine Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Diesen Service kann man aber auch dann nutzen, wenn der pflegende Angehörige krank wird oder auch einmal Urlaub machen möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für die verschiedenen Dienste von der Pflegekasse übernommen. Folgende Pflegeeinrichtungen gibt es zurzeit in Remscheid:

AWO Seniorendienste Hof Glassiepen 1-3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 914-0, Fax: (02191) 914-444 www.awo-niederrhein.de Kurzzeitpflege Caritasverband Remscheid Blumenstr. 9, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 4911-28 Email: info@caritas-remscheid.de www.caritas-remscheid.de Tagespflege Pflegezentrum Weiß Taubenstr. 4, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 59219-0 Tages- und Nachtpflege

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Altersgerechtes Wohnen Betreutes Wohnen / Altenwohnungen Für ältere Menschen kann es irgendwann schwierig werden, in der eigenen Wohnung zu bleiben. In solch einer Situation kann das so genannte “Betreute Wohnen” (häufig auch Service-Wohnen genannt) eine passende Alternative sein. Diese Wohnform trägt dem Wunsch der älteren, aber noch rüstigen Menschen Rechnung, im Rahmen einer abgeschlossenen und altersgerechten Wohnung noch selbständig alleine wohnen zu können. Gleichzeitig bietet es aber auch einen großen Sicherheitsaspekt, denn bei Bedarf können verschiedene Dienst- und Betreuungsleistungen in mehr oder weniger großem Umfang in Anspruch genommen werden. Die angebotenen Leistungen, die vertragliche Gestaltung sowie die geforderten Preise können je nach Wohnanlage variieren. Bei der Wahl einer solchen Wohnform, sollten folgende Merkmale berücksichtigt werden: • eine komplett abgeschlossene Wohnung in einer Wohnanlage (oder selten auch in der eigenen Wohnung selbst) • eine barrierefreie und seniorengerecht eingerichtete Wohnung • ein Miet- oder Kaufvertrag zur Nutzung der Wohnung • ein (möglichst getrennter) Vertrag zur Inanspruchnahme festgelegter Grundleistungen gegen eine feststehende Pauschale (z.B. Hausmeisterdienst, Betreuungsservice oder Hausnotruf) • die Möglichkeit zur Inanspruchnahme bestimmter 46

Wahlleistungen gegen ein gesondertes Entgelt (z.B. Wohnungsreinigung, Essenszubereitung, Wäschedienst)

Anbieter in Remscheid Altenwohnheim Wiedenhof Brüderstr. 4, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 24757 oder 497700 Betreutes Wohnen Hof Glassiepen 1-3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 914-0, Fax: (02191) 914-444 www.awo-niederrhein.de Betreutes Wohnen Haus Clarenbach GmbH Remscheider Str. 53-55, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 5624-0, Fax: (02191) 953163 Email: hclrs@gmx.de www.haus-clarenbach.de Betreutes Wohnen Bismarckhof Bismarckstr. 111-113, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 4644-150 CBT Wohnhaus St. Hedwig Am Finkenschlag 6, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 60216, Fax: (02191) 60219 E-Mail: st-hedwig@cbt-gmbh.de www.cbt-gmbh.de


Altersgerechtes Wohnen Betreutes Wohnen / Altenwohnungen Haus im Pfarrgarten Kaiser-Wilhelm-Str. 28, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 889-0, Fax: (02191) 889-110 www.hastener-altenhilfe.de Service Wohnen Moltkestr. 15-17, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 889-0, Fax: (02191) 889-110 www.hastener-altenhilfe.de Wohnen “Unter den Weiden” Mandtstr. 5, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 929-209 Wohnen im Stadthaus Alleestr. 8, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 496718

Altenwohnungen Ab dem Jahr 1957 wurden in Remscheid für ältere Menschen (ab 60 Jahren) so genannte Altenwohnungen in Größen von ca. 40 bis 60 Quadratmeter errichtet. Diese Wohnungen, welche damals noch öffentlich gefördert wurden, sind dazu gedacht, nach Art, Lage, Ausstattung und Miethöhe dem Bedürfnis älterer Menschen zu entsprechen. Inzwischen befinden sich die Wohnungen nicht mehr in der sozialen Bindung. Das heißt: Sie sind für Eigentümer frei verfügbar und können unabhängig vom Einkommen des Bewerbers weitervermietet werden. Die Mehrheit der noch der sozialen Bindung unterliegenden Altenwohnungen befindet sich im Eigentum und/oder der Verwaltung von:

Wohnen im Stadthaus Elberfelder Str. 1, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 21099

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Altersgerechtes Wohnen Betreutes Wohnen / Altenwohnungen + Wohnberatung GEWAG – Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid Hochstr. 1-3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 4644-0, Fax: (02191) 4644-200 E-Mail: info@gewag-rs.de www.gewag-rs.de

Öffnungszeiten: Di. und Do. 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Die Wohnberatung ist ein kostenloses und unverbindliches Angebot der Stadt Remscheid.

Wohnberatung

Darüber hinaus gibt es weitere private Anbieter. Auskünfte über die Remscheider Altenwohnungen erteilt der Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen und Unterbringung Haddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 16-3751 oder 16-2639 Fax: (02191) 16-3670 E-Mail: wohnberatung@str.de www.remscheid.de (Zugang ist rollstuhlgerecht, Aufzug vorhanden)

“In der eigenen Wohnung älter werden...” So lautet das Motto der städtischen Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen in Remscheid. Ihr Ziel ist es, die selbständige Lebens- und Haushaltsführung in der eigenen Wohnung zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Außerdem hilft sie dabei, Unfallgefahren im Wohnbereich zu erkennen und gegebenenfalls zu beseitigen. Denn trotz Krankheit oder Behinderung soll das Wohnen in der eigenen Wohnung gesichert werden. Wenn möglich, ohne die Hilfe und Pflege durch Freunde, Familienangehörige oder ambulante Dienste.

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(in der eigenen Wohnung) für psychisch erkrankte Menschen mit dem Ziel einer weitestgehend selbstständigen Lebensführung in den Bereichen: Wohnen, Arbeiten, Freizeitgestaltung, Aufbau von sozialen Kontakten, Gesundheitsvorsorge, Umgang mit Krisen. Gertenbachstr. 29a I 42899 Remscheid I Tel.: (02191) 420082 www.fachpflege-peter-vom-brocke.de


Altersgerechtes Wohnen Wohnberatung Die Aufgabe der Wohnberatung besteht darin, Beratung und Unterstützung zu bieten, wenn:

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• die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden muss. Wie zum Beispiel: a) der Einsatz von technischen Hilfsmitteln (z.B. Badewannenlift, Haltegriff, Toilettensitzerhöhung) b) Ausstattungsveränderungen (z.B. das Entfernen von Stolperfallen) c) bauliche Veränderungen (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche) • der Umzug in eine bedarfsgerechtere Wohnung nötig ist • Interesse an alternativen Wohnformen besteht (z.B. an Betreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, MehrgenerationenWohnungen) • barrierefrei gebaut werden soll

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Kontakt: Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen und Unterbringung s. oben.

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Altersgerechtes Wohnen Altenpflegeheime Irgendwann kann der Zeitpunkt kommen, ab dem der geliebte Angehörige nicht mehr alleine und ohne Pflege leben kann. Natürlich ist es schön, wenn er von seiner Familie aufgenommen und gepflegt wird. Doch nicht immer ist dieses Ziel erreichbar. Manche scheuen sich vor der Verantwortung, anderen ist es finanziell oder aus anderen Gründen nicht möglich, ihren Beruf aufzugeben, um sich voll und ganz der Pflege widmen zu können. Wie unterschiedlich diese Gründe auch sein mögen, man sollte sie nicht verurteilen, denn heut-

Wenn man älter wird, werden die alltäglichen Dinge oft schwieriger. Dies kann durch altersbedingte Gebrechen oder auch Krankheiten sein. Hierzu bietet der Pflegedienst „MöWe“ ein komplettes Dienstleistungsangebot. Das Angebot erstreckt sich über die Hauswirtschaftliche Versorgung, die Häusliche Krankenpflege mit allen von der Krankenkasse und Pflegekasse genehmigten Leistungen, eine Tagespflegeeinrichtung und das Betreute Wohnen „Residenz zum Klewinghaus“. Das Betreute Wohnen liegt im Ortskern Lüttringhausen. Die „Residenz zum Klewinghaus ehemals Hotel zum Klewinghaus“ wird durch

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zutage ist es keine Schande mehr, den geliebten Angehörigen in ein Pflegheim aufnehmen zu lassen. So ist zumindest sichergestellt, dass er die bestmögliche Pflege erhält. Für welches Haus man sich entscheidet , ist sowohl eine Frage der Finanzen als auch des persönlichen Geschmacks. Es empfiehlt sich, so früh wie möglich Informationsmaterial anzufordern und sich auch einen Eindruck vor Ort zu schaffen. Im persönlichen Gespräch können viele Vorurteile abgebaut werden und man kann prüfen, ob das Haus den

Frau Roesberg und Herrn Hundt gebaut. Es entstehen 15 Wohneinheiten für Senioren. Einzug soll im Dezember 2006 sein. Einige Wohneinheiten werden vermietet. Die Ausstattung und das Serviceangebot des Pflegedienstes „MöWe“ versprechen eine hohe Wohnqualität. Zu allen Angeboten können Sie den Pflegedienst „MöWe“ kontaktieren unter folgender Tel. Nr. (0 21 91) 2 52 13 Zu dem Angebot „Residenz zum Klewinghaus“ melden Sie sich bei: Frau Roesberg Tel. Nr. (01 72) 2 12 06 84


Altersgerechtes Wohnen Altenpflegeheime jeweiligen Wünschen des Angehörigen entspricht, ob es zu ihm passt. Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Angehörigen von Heimbewohnern zu sprechen. Die folgenden Altenpflegeheime gibt es im Stadtgebiet von Remscheid:

Heime der Stadt Remscheid Haus Lennep Hackenberger Str. 14-16, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 69440-0, Fax: (02191) 69440-12 E-Mail: hslennep@aph.str.de

Sonstige Heime Alten-Residenz “Ein sicheres Zuhause“ GmbH Alleestr. 64, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 922922 Alten- und Pflegeheim Hastener Altenhilfe GmbH Scharnhorststr. 11, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 889-0 AWO Seniorenzentrum Am Mannesmann-Park/Willi-Hartkopf-Haus Burger Str. 105, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 791230, Fax.: (02191) 7912350

Stockder-Stiftung Vieringhausen 64, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 78209-0, Fax: (02191) 78209-40 E-Mail: stockder@aph.str.de

Da sich kaum jemand ein „freiwilliges“ Leben im „Heim“ vorstellen kann, gründete sich im Juli 2006 die WMS = Wohnen-MitService GbR, deren Inhaber Marianne Weiß & Waldemar Makowski ständig an einer Verbesserung der Wohnformen für ältere Menschen arbeiten. Die WMS als Betreuungsbetreiber von Wohngemeinschaftsanlagen bietet mit ihrem Service-Angebot eine notwendige Unterstützung im Haushalt und durch sofortige Hilfe im Krankheits-/ Pflegefall ein selbst bestimmtes, sicheres Leben.

Die positiven Eigenschaften aller bekannten Wohnformen wurden von der WMS zusammen getragen um es in einem Projekt zu vereinen. Dabei entstand die Senioren-Wohngemeinschaftsanlage www.burg-residenz.de (mit gehobenem Ambiente)

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Altersgerechtes Wohnen Altenpflegeheime Sonstige Heime CBT Wohnhaus Katharinenstift Hackenberger Str. 6, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 60216 Der Wiedenhof Ev. Altenheim Wiedenhofstr. 7, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 49770-0 Ev. Alten- und Pflegeheim Haus Clarenbach GmbH Remscheider Str. 53-55, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 5624-0, Fax: (02191) 953163 E-Mail: hclrs@gmx.de www.haus-clarenbach.de

Haus Abendfrieden Altenpflegeheim Schwelmer Str. 71, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 66415, Fax: (02191) 66403 Landhaus im Laspert Seniorenpflegeheim GmbH & Co. KG Steinstr. 51, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 9253-0 Pflegezentrum Weiß Taubenstr. 4, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 592190 Senioren- und Pflegeheim Haus am Park Hastener Str. 27, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 8864-0

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Altersgerechtes Wohnen Wege zur Aufnahme Für die Aufnahme in ein Altenpflegeheim muss man eine so genannte „Heimnotwendigkeitsbescheinigung“ beantragen. Diese erhält man vom Medizinischen Dienst der Pflegekasse. Die Plätze in den Alten- und Pflegeheimen werden von dem Träger der jeweiligen Einrichtung vergeben. Daher ist die direkte Kontaktaufnahme zum Haus der erste Schritt, um so schnell wie möglich einen Platz für den pflegebedürftigen Angehörigen zu erhalten. Zeitgleich muss bei der Pflegekasse ein Antrag für die stationären Pflegeleistungen gestellt werden.

Der ambulante Pflegedienst PflegePartner24 oHG gehört zu den ganz großen Anbietern Häuslicher Krankenpflege in Remscheid. Die beiden Inhaber Marianne Weiß & Waldemar Makowski haben erneut im April 2006 das Unternehmen freiwillig nach DIN EN ISO 9001:2000 durch den TÜV zertifizieren lassen und setzten somit beispielhaft neue Maßstäbe bei der Qualität von Pflegeeinrichtungen – getreu dem Firmenleitsatz: „...wir stehen für Partnerschaft und Qualität“

Alle Mitarbeiter sind fachlich qualifizierte Pflegekräfte, die regelmäßig an internen und externen Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. Lenneper Str. 4, 42855 Remscheid Tel ( 02191 ) 59 29 900 www.pflegepartner24.de

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Altersgerechtes Wohnen Rechte als Heimbewohner Grundsätzlich gilt: Mit der Entscheidung, in ein Heim umzuziehen, wird der neue Bewohner unter den Schutz des Heimgesetzes und der zu dem Heimgesetz erlassenen Rechtsverordnungen gestellt. Ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte Menschen sind besonders schutzwürdig, weil sie oftmals ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht ausreichend selbst vertreten können. Dies gilt vor allem, wenn man berücksichtigt, dass im Laufe der Jahre das Durchschnittsalter beim Wechsel von der Wohnung in ein Heim deutlich gestiegen ist und dass sowohl der Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Grad ihrer Pflegebedürftigkeit zugenommen haben. Das Heimgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Es dient dem Zweck, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbessern und einen sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten herbeizuführen. Es will also dazu beitragen, dass die Bewohner ein würdevolles Leben im Heim führen können, ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden, sie ein selbstständiges und selbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung führen können, die im Heimvertrag verankerten Rechte und Pflichten eingehalten werden, die Leistungen, die sie erhalten, bestimmten Qualitäts- und Mindestan-

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forderungen entsprechen, ihnen ein Mitspracherecht in den Angelegenheiten des Heimbetriebs zusteht, die Auswirkungen auf ihre Lebensführung im Heim haben. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Heimvertrages muss der Heimträger den Bewohner außerdem schriftlich auf die Möglichkeiten hinweisen, sich in Heimangelegenheiten beraten zu lassen und sich über Mängel bei den Leistungen des Trägers beschweren zu können. Ausführliche Informationen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der umfangreichen Broschüre: “Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“ zusammengestellt. Sie kann kostenlos angefordert oder direkt im Internet heruntergeladen werden. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Alexanderplatz 6, 10178 Berlin Tel.: (01888) 555-0, Fax: (01888) 555-4103 E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.de www.bmfsfj.de



Altersgerechtes Wohnen Heimbeiräte Das Heimgesetz garantiert älteren, pflegebedürftigen sowie behinderten Menschen, die in einem Altenpflegeheim leben, dass sie in allen Angelegenheiten des Heimbetriebs mitwirken dürfen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie Vereinbarungen, die der Träger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und den Preis trifft. Diese Mitwirkung geschieht grundsätzlich durch die Bildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder die Interessen und Belange der Bewohner vertreten. Diese

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Beiräte können nicht nur Bewohner, sondern auch externe Personen sein (wie beispielsweise Angehörige, Mitglieder von örtlichen Seniorenorganisationen, etc.). Der Heimbeirat hat ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass er vor einer Entscheidung des Hauses über eine Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert werden muss. Anregungen und Bedenken müssen vom Heimträger in seine Entscheidungen einbezogen werden. Sollte er diesen nicht folgen wollen, muss er dies begründen. Allerdings liegt die letztendliche Entscheidung und damit die Verantwortung alleine beim Heimträger.


Diakonie Evang. Altenpflegezentrum „Der Wiedenhof“ und „Offene Türe“ für Senioren Wiedenhofstraße 7 42853 Remscheid Tel.: (0 21 91) 49 77 00 Fax: (0 21 91) 49 77 09

Altenpflegeheim „Haus Abendfrieden“ Schwelmer Straße 71 42897 Remscheid Tel.: (0 21 91) 46 96 70 Fax: (0 21 91) 46 96 7-10

Wohnheim „Wiedenhof“ und „Offene Türe“ für Senioren Brüderstraße 4 42853 Remscheid Tel.: (0 21 91) 2 47 57 Fax: (0 21 91) 49 77 09

Hastener Altenhilfe gGmbH Scharnhorststraße 11 42855 Remscheid Tel.: (0 21 91) 8 89-0 Fax: (0 21 91) 8 89-1 10

Haus Clarenbach gGmbH Ev. Alten- und Pflegeheim Remscheider Straße 53-55 42899 Remscheid Tel.: (0 21 91) 5 62 40 Fax: (0 21 91) 95 31 63

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Altersgerechtes Wohnen Finanzierung Für die monatlichen Kosten in einem Altenpflegeheim ist die Einstufung des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse Ausschlag gebend. Die Kosten sind von diversen Faktoren abhängig und variieren auch bei den Häusern. Versicherte Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegeversicherung • Pflegegeld für selbstbeschaffene Pflegehilfen • Pflegesachleistungen für Pflegehilfen durch ambulante Dienste, Tages- und/oder Nachtpflegeeinrichtungen. Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleitstungen zu kombinieren • Leistungen bei vollstationärer Pflege (Pflegeheime) • Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflegeleistungen

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Ansprechpartner für die Beantragung ist die jeweilige Kranken- und Pflegekasse. Sollte man die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln und Pflegekassenleistungen aufbringen können, sollte man sich gezielt nach Pflegewohngeld für die Heimkosten informieren. Hilfestellung gibt die: Trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt Remscheid Alleestr. 66, 42853 Remscheid 1. Obergeschoss, Zimmer 114 Tel.: (02191) 16-2744 oder -2740 Fax: (02191) 16-3553 E-Mail: pflegeberatung@str.de Öffnungszeiten: Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.


Geld und Finanzen Rente Das wahrscheinlich wichtigste Thema für (angehende) Senioren, ist das Thema Rente. Nicht nur aufgrund seiner Komplexität sollte man sich so früh wie möglich damit auseinandersetzen und wenn möglich alle notwendigen Unterlagen regelmäßig sorgsam ordnen. Bereits vor Eintritt in den Ruhestand kann man sich eine Rentenauskunft einholen. Auf diese Weise ist man schon vorab in etwa darüber informiert, mit welchen Geldern man später rechnen kann, ob zusätzliche private Absicherungen sinnvoll sind. Außerdem kann man mögliche Unstimmigkeiten in der Kalkulation frühzeitig korrigieren (nötig vor allem bei häufigen Arbeitgeberwechseln, längeren Arbeitslosenzeiten, Krankheiten, Mutterschaft, etc.). Derjenige, der bereits eine Rente bezieht, sollte regelmäßig seine Abrechnungen kontrollieren. Leider sind viele Rentenbescheide nicht korrekt. Daher lohnt es sich, den Bescheid auch von Zeit zu Zeit von einer offiziellen Beratungsstelle prüfen zu lassen. Bei großen Zweifelsfällen gibt es die Möglichkeit, einen so genannten “Rentenberater“ zu Hilfe zu nehmen. Dieser übernimmt die fachkundige Prüfung. Allerdings gibt es diese Dienstleistung nicht kostenlos: Zwischen einer und eineinhalb Monatsrenten müssen investiert werden. Rentenberater gibt es in Solingen und Wuppertal.

Nähere Informationen gibt es über die Geschäftsstelle: Bundesverband der Rentenberater e.V. Hohenstauffenring 17, 50674 Köln Tel.: (0221) 2406642, Fax: (0221) 2406946 E-Mail: info@rentenberater.de www.rentenberater.de

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im Rahmen einer Mitgliedschaft und Einkünften ausschließlich aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten und Versorgungsbezügen. Die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften (z.B. Vermietung), dürfen die Einnahmegrenze von 9.000 bzw. 18.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen. Ansprechpartner: Fr. Schultheis – Regionalbevollmächtigte 42859 Remscheid, Sonnenstr. 6 Tel./Fax: (02191) 387602 Kostenloses Info-Telefon: 0800-1817616 E-Mail: info@vlh.de, Internet: www.vlh.de 59


Geld und Finanzen Rente Rentenzahlung ins Ausland? Bei längeren Aufenthalten im Ausland wird die Rente weiter bezahlt. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Rente auf ein Auslandskonto überweisen zu lassen. Einzelheiten sollten vorab allerdings unbedingt mit dem Rentenversicherungsträger abgeklärt werden. Nebenverdienst? Senioren, die älter als 65 Jahre alt sind, haben hier keinerlei Einschränkungen. Wer jünger ist, muss sich an diverse Verdienstgrenzen halten. Auch hier empfiehlt es sich, vorab Informationen einzuholen. Denn bei einem zu hohen Nebenverdienst kann die Rente im Zweifelsfall gekürzt oder auch vollständig gestrichen werden. Nähere Angaben dazu findet man auf seinem Rentenbescheid. Und auch hier hilft der Rentenversicherungsträger. Auskünfte zu Rentenversicherungsfragen erhält man beim: Versicherungsamt der Stadt Remscheid Ämterhaus Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid 1. Obergeschoss Zimmer 117, 118, 119, 120, 121, 122 Tel.: (02191) 16-3324 -2548/-2648/-2647/-2706 oder -2658 E-Mail: versicherungsamt@str.de www.remscheid.de

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Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr Di. von 14.00 bis 17.30 Uhr Do. von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung. Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung – Bund oder Rheinland, früher BfA oder LVA Die Versicherungsnummer und Ansprechpartner sind auf dem Rentenbescheid vermerkt. Büro der Deutschen Rentenversicherung Im Hause der AOK Mattheystr. 1, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 4649753 www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Do. von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr Weitere Informationen im Internet: www.rententips.de


Geld und Finanzen Grundsicherung Die so genannte “Grundsicherung“ stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher, soweit eigenes Einkommen und Vermögen und das des zusammenlebenden Ehepartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft hierzu nicht ausreichen. Diese Grundsicherung umfasst den maßgebenden Regelsatz zuzüglich: • 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes nach dem Bundessozialhilfegesetz • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung • ggf. anfallende freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 20 % des maßgebenden Regelsatzes. Nähere Informationen gibt der: Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung: Hilfen für Senioren und behinderte Menschen Alleestr. 66, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-3962, Fax: (02191) 16-3985 E-Mail: jugendsozialeswohnen@str.de Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8.15 Uhr – 12.15 Uhr und nach Vereinbarung

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Geld und Finanzen Wohngeld / Wohnberechtigungsschein Sollte die monatliche Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, können zusätzliche Leistungen vom Sozial- oder Wohnungsamt beantragt werden. Dazu gehören beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Wohngeld, Gesundheitshilfe. Sowohl das Sozialamt als auch die Gemeindeverwaltung geben Auskunft über die Unterstützung.

Um einen WBS erteilen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt: • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines • Einkommensnachweis(e) / Verdienstbescheinigung(en) Für Senioren gilt: Sie müssen den aktuellen Rentenbescheid einreichen.

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung. Der Anspruch darauf hängt vom Einkommen, der Höhe der zuschussfähigen Kaltmiete sowie von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ab.

In Remscheid gibt es zurzeit ca. 8.500 öffentlich geförderte Wohnungen, die von der hiesigen Wohnraumvermittlungsstelle betreut werden. Eine Aufnahme in die “Wohnungssuchendenkartei” erfolgt dadurch, dass im “Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung” ein Wohnungswunsch eingetragen wird. Sobald eine geeignete Wohnung zur Verfügung steht, erhält man eine Benachrichtigung. Mit Bezug einer neuen Wohnung oder mit Ablauf der Gültigkeit Ihres WBS erfolgt kein weiterer Vermittlungsversuch. Die Reihenfolge der Vermittlung erfolgt nicht nur in der Reihenfolge des Zeitpunkts der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.

Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Um ihn zu erhalten, müssen Einkommensnachweise und der Personalausweis vorgelegt werden. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist grundsätzlich von Einkommensgrenzen abhängig. Einen WBS erhält man auf Antrag, wenn: • das Einkommen des Haushaltes innerhalb der Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus liegt

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Geld und Finanzen Wohngeld / Wohnberechtigungsschein Nähere Informationen und Antragsstellung: Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen und Unterbringung Haddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid Zimmer Nr. 113 (1. OG) Tel.: (02191) 163182 Fax: (02191) 163268 E-Mail: hoff@str.de Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr und nach Vereinbarung Wohnberatung der Stadt Remscheid Haddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid 1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder 115 Tel.: (02191) 16-3751 oder -2639 Fax: (02191) 16-3670 E-Mail: wohnberatung@str.de Öffnungszeiten: Di. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Vermittlung durch:

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Geld und Finanzen Pflegegeld / Pflegesachleistungen Die Pflegeversicherung, in der von der Rente Beiträge eingezahlt werden, kommt dann zum Einsatz, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Es macht keinen Unterschied, ob Angehörige versorgen, professionelle Pflegedienste ins Haus kommen oder eine Unterbringung in einem Pflegeheim gewählt wird. Die Pflegeversicherung stellt die passenden Leistungen (entsprechend der Pflegestufe) bereit. Die Krankenkasse ist gleichzeitig auch die Pflegekasse und muss informieren.

Versicherte Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegeversicherung • Pflegegeld für selbstbeschaffene Pflegehilfen • Pflegesachleistungen für Pflegehilfen durch ambulante Dienste, Tages- und/oder Nachtpflegeeinrichtungen. Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren • Leistungen bei vollstationärer Pflege (Pflegeheime) • Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflegeleistungen Ansprechpartner für die Beantragung ist Ihre Krankenund Pflegekasse. Beratung zu diesen Fragen bietet die: Trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt Remscheid Alleestr. 66, 42853 Remscheid 1. OG, Zimmer 114 Tel.: (02191) 16-2744 oder -2740 Fax: (02191) 16-3553 E-Mail: pflegeberatung@str.de Öffnungszeiten: Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Es empfiehlt sich unbedingt, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen!

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Geld und Finanzen Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung / Ermäßigung der Telefonkosten Grundsätzlich muss jeder, der ein Rundfunkgerät (Fernseher, Radio, Autoradio) zum Empfang bereit hält, die Rundfunkgebühren bezahlen. Unter Umständen kann man sich von dieser Gebührenpflicht aber befreien lassen. Berechtigte Personen sind unter anderem Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Empfänger von Grundsicherung im Alter. Man muss auf jeden Fall selbst einen Antrag stellen. Diese Anträge müssen gestellt werden bei: Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Postfach 11 03 63, 50565 Köln Antragsformulare können schriftlich oder telefonisch (0180/5791010) angefordert werden oder direkt auf der Internetseite www.GEZ.de heruntergeladen werden. Antragsvordrucke (und eine persönliche Beratung) erhält man auch in den Bürgerbüros der Stadt Remscheid: Ämterhaus, Infotheke Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-3743 oder 16-3963 Öffnungszeiten: Mo. + Mi. von 8.00 bis 14.00 Uhr Di. von 8.00 bis 17.30 Uhr Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr

Bürgerbüro Süd Berghauser Str. 6, 42859 Remscheid Tel.: (02191) 16-3112 Bürgerbüro Lennep Munsterplatz 2, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 16-3113 Bürgerbüro Lüttringhausen Kreuzbergstr. 15, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 16-3114 Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr und Do. von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstags sind die Bürgerbüros geschlossen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Ermäßigung der Telefongebühren möglich. Über die Voraussetzungen informieren die Deutsche Telekom oder die Bezirkssozialdienste. Die Ermäßigung ist direkt bei der Deutschen Telekom (zum Beispiel in einem der Telekom-Läden in Remscheid) zu beantragen.

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Geld und Finanzen Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte haben gewisse Sonderrechte und können zudem einige Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Zunächst muss jedoch die Schwerbehinderung nachgewiesen werden. Das zuständige Versorgungsamt stellt auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderter, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale aus, wenn die festgestellte Behinderung mindesten 50 Prozent beträgt. Gewisse gesundheitliche Merkmale sind Voraussetzung für die Nutzung von Vergünstigungen. Das Versorgungsamt trägt diese in den Ausweis ein. Dazu gehören im Einzelnen:

Blindheit Blind ist eine Person, die das Augenlicht vollständig verloren hat. Als blind ist auch eine Person anzusehen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder bei der eine dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht nur vorübergehende Störung des Sehvermögens vorliegt.

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Hilflosigkeit Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Fälle davon sind z.B.:

Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr Eine Person ist in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen kann, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden (ca. 2 km in 1/2 Stunde).

Notwendigkeit der ständigen Begleitung Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.


Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis

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Geld und Finanzen

Außergewöhnliche Gehbehinderung Als Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Der Ausweis wird ausgestellt vom: Versorgungsamt Wuppertal Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal Tel.: (0202) 8981-0 www.versorgungsamt-wuppertal.nrw.de

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Rezeptgebührenbefreiung Nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen Zuzahlungen zu leisten. Erreichen die geleisteten Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2% der in diesem Kalenderjahr erzielten Bruttoeinnahmen, ist auf Antrag für die weitere Dauer des Kalenderjahres eine Befreiung von den Zuzahlungen möglich. Bei Fragen ist die jeweilige Krankenkasse die richtige Ansprechpartnerin.

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Vorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Der eine oder andere wird sich gerade mit zunehmendem Alter schon einmal gefragt haben, wer für ihn eigentlich Entscheidungen trifft, wenn er aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder Verletzungsfolgen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Vielfach herrscht hier der Irrglaube, dass dann automatisch nahe Angehörige wie beispielsweise die eigenen Kinder oder die Ehefrau vertretungsberechtigt sind und die Entscheidungen für einen selbst treffen dürfen. Dies ist aber nicht der Fall.

sodass er daher allgemeine Wertvorstellungen bemühen muss. Genau diese können aber meinem eigenen Vorstellungsbild widersprechen. Beispielsweise wird der Betreuer im Zweifel davon ausgehen, dass im Rahmen einer schwerwiegenden Erkrankung mit lebensbedrohendem Charakter lebenserhaltende Maßnahmen von mir gewünscht sind. Auch wenn ich dies völlig anders sehe und mir zu gesunden Zeiten für solche Fälle immer einen Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen vorgestellt habe.

Hier greift das so genannte Betreuungsrecht, welches in den §§ 1896 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert ist und welches vorsieht, dass auf entsprechenden Antrag hin vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Dies kann, sofern sich ein Angehöriger hierzu berufen fühlt, auch dieser sein. In der Regel wird das Gericht aber auf einen geeigneten mit Betreuungsaufgaben befassten Rechtsanwalt oder Berufsbetreuer zurückgreifen. Dieser entscheidet dann nach Maßgabe der Vorschriften des Betreuungsrechtes.

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ich mit den in der Überschrift genannten Instrumenten, der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung in gesunden Tagen Vorsorge treffen kann.

Er hat zum Wohl des Betreuten nach dessen Wünschen zu handeln, wobei er auch Wünsche, die vor der Bestellung geäußert worden sind, zu berücksichtigen hat. Für schwerwiegende ärztliche Eingriffe, die die Gefahr in sich bergen, dass der Patient ablebt oder erhebliche gesundheitliche Schäden erleidet, benötigt der Betreuer eine vormundschaftliche Genehmigung. Woran will sich aber der Betreuer, der mich nicht kennt, orientieren? Ihm liegen keine Anhaltspunkte vor, wie mein mutmaßlicher Willen wohl aussehen könnte, 68

Vorsorgevollmacht Hierbei handelt es sich um eine privatschriftliche Vollmacht, die ich einem mir vertrauenswürdig erscheinenden Angehörigen oder Bekannten ausstelle, sodass dieser mich in Zeiten, in denen ich dazu nicht mehr in der Lage bin, in sämtlichen mich betreffenden Angelegenheit vertritt. Die Vollmacht kann eingeschränkt werden auf bestimmte Aufgabenkreise, wie beispielsweise die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten, oder vollumfänglich ausgestellt werden. Entscheidend ist, dass es bei schriftlicher Erstellung einer solchen Vorsorgevollmacht keiner Betreuer-


Vorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bestellung seitens des Gerichts mehr bedarf. Die Person, die ich mit dieser Aufgabe betraue, sollte von mir sorgfältig ausgewählt werden. Es sollte darüber hinaus ein ausführliches Gespräch über meine eigenen Wertevorstellungen stattgefunden haben, damit der so Bevollmächtigte auch entsprechend informiert ist. Die Formulierung sollte nicht eigenständig, sondern nur nach Beratung (zum Beispiel mit meinem Arzt), aber in jedem Fall auch mit einem Rechtsbeistand erfolgen. Von eigenmächtigen Formulierungen wird insoweit abgeraten, als diese juristisch möglicherweise anders ausgelegt werden, als ich sie gemeint habe. Sinnvoll ist es darüber hinaus, alternativ noch eine weitere Person zu bevollmächtigen für den Fall, dass der von mir ausgesuchte Bevollmächtige verstirbt oder anderweitig nicht in der Lage ist, mich zu vertreten.

geteilten Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt, sondern dass mein eigener Wille, den ich authentisch niedergeschrieben habe, im Rahmen einer anstehenden ärztlichen Behandlung Berücksichtigung findet. Eine Patientenverfügung ist gesetzlich (noch) nicht geregelt, aber von der Rechtssprechung anerkannt. Der Wirkungsgrad der Patientenverfügung ist maßgeblich davon abhängig, wie präzise und sorgsam sie erstellt worden ist. Eine ärztliche und juristische Beratung ist insofern unumgänglich, um sich über Krankheitsbilder und die Wirkung medizinischer MaßUnfallversichert bei der Barmenia: Peter Reimann (58)

Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist im Hinblick auf die Ausführungen zur Vorsorgevollmacht eigentlich nicht mehr erforderlich. Mit ihr kann ich mittels privatschriftlicher Erklärung gegenüber dem Gericht bestimmen, dass eine bestimmte Person als Betreuer bestellt wird. Auch hier gelten die zur Vorsorgevollmacht gemachten Ausführungen.

Patientenverfügung Mit der Patientenverfügung erreicht man schließlich, dass nicht nur, wie oben ausgeführt, der Bevollmächtigte über eine Vorsorgevollmacht den ihm mit-

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Vorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung nahmen zu informieren sowie juristische Zusammenhänge nachzuvollziehen. Auch hier ist es wichtig, dass ich mich zunächst mit meinen eigenen Wertvorstellungen auseinandersetze und diese herausbilde. Insbesondere die Frage, was für mich persönlich als lebenswert oder nicht lebenswert erscheint, müsste sich aus der Patientenverfügung ergeben. Es sollten keine eigenen Formulierungen gewählt werden. Auch von vorformulierten Texten rät der Unterzeichner ab, da sie selten den individuellen eigenen Vorstellungen entsprechen und mithin dann be-

liebig wirken. Die Wirkungsweise einer Patientenverfügung könnte so entschieden verfälscht oder sogar aufgehoben werden. Der Inhalt sollte daher gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar erarbeitet werden. Mit der Patientenverfügung kann ich erreichen, dass bei bestimmten mir nicht erträglich erscheinenden Krankheitszuständen ein Behandlungsabbruch durchgeführt wird. Dies gilt allerdings nicht für jeden Fall. Nach der noch aktuellen Gesetzeslage/Rechtsprechung ist es beispielsweise für die Durchsetzung eines Behandlungsabbruches mittels einer Patientenverfügung erforderlich, dass das Grundleiden einen irreversiblen, das heißt unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen hat. Darüber, ob dies beispielsweise bei Wachkomapatienten tatsächlich der Fall ist, streiten sich die Gelehrten. Diese Problemfelder hat auch der Gesetzgeber erkannt. So soll die Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung gesetzlich geregelt werden. Umstritten ist aber die Reichweite der Wirkung der Patientenverfügung. Ulf Siepermann Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Fischer, Roloff und Bornheimer / Wuppertal Mitglied des Instituts für soziale Gerontologie und Altersmedizin e. V. Isogam / Wuppertal

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Vorsorge Hospizdienste Es ist immer schwer, von einem geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen. Hospizdienste haben sich zur Aufgabe gemacht, Familienangehörigen und Freunden in dieser schwierigen Zeit Hilfestellung zu leisten, sowohl in der Zeit des Sterbens als auch in der Trauerphase nach dem Tod.

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Menschen, die gerne ehrenamtlich helfen möchten, sind immer willkommen. Ökumenische Hospizgruppe Remscheid Elberfelder Str. 41, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 464705 www.hospiz-remscheid.de

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Erbrecht und Testament Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Menschen in Deutschland im Durchschnitt weit mehr Zeit dafür aufwenden, den Kauf des nächsten Autos zu planen, als sich Gedanken zur Altersvorsorge und damit auch zum Thema: „Was geschieht mit meinem Nachlass, wenn ich einmal sterbe?“ zu machen. Dies ist einerseits verständlich, da eine natürliche Hemmschwelle besteht, sich mit dem eigenen Tod gedanklich zu beschäftigen,

andererseits kann aber eine unterbliebene Nachlassplanung dazu führen, dass völlig ungewollte Ergebnisse eintreten und/oder Familienangehörige, die einem am Herzen liegen, plötzlich und gegebenenfalls dauerhaft in Streit geraten. Außerdem kann eine unterbliebene oder falsche Nachlassplanung auch zu erheblichen steuerlichen und damit finanziellen Belastungen der Erben führen. 71


Vorsorge Erbrecht und Testament Wie kann ich also solche Ergebnisse vermeiden? Unser Erbrecht sieht vor, dass mit dem Tode eines Menschen dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Der oder die Erben übernehmen damit grundsätzlich alle Verträge des Verstorbenen und haften bei Annahme der Erbschaft auch für dessen Schulden. Hat der Verstorbene kein Testament erstellt, tritt die so genannte gesetzliche Erbfolge ein. Dies bedeutet, dass in erster Linie der überlebende Ehegatte und/oder die Kinder des Verstorbenen automatisch zu Erben werden. War der Verstorbene unverheiratet oder der Ehepartner ist vor ihm verstorben, so erben nur die Kinder – und zwar untereinander zu gleichen Anteilen – unabhängig davon, ob sie ehelich oder außerhalb einer Ehe geboren wurden. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, so erben der überlebende Ehepartner und die Eltern des Verstorbenen. Sind diese vorverstorben, geht der Nachlass an die Geschwister, ersatzweise an deren Kinder. Kommen mehrere gesetzliche Erben zum Zuge, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die über das Vermögen des Verstorbenen nur gemeinsam verfügen und sich auseinandersetzen kann. Dies birgt erhebliches Konfliktpotentzial. Abweichend vom Gesetz kann jeder jederzeit selbst entscheiden, was mit seinem Nachlass nach dem Tod geschehen soll; am einfachsten durch ein eigenhändiges verfasstes Testament. Voraussetzung ist, dass es handschriftlich vom Erblasser selbst niedergeschrieben und mit Datum unterzeichnet wird. Es ist vom so genannten “öffentlichen Testament“, welches vor einem Notar errichtet werden muss, abzugrenzen. 72

Im Testament kann man abweichend von der gesetzlichen Regelung andere Personen zu seinen Erben bestimmen, die Erbquoten ändern oder festlegen, dass einzelne Personen bestimmte Vermögensgegenstände oder Barbeträge erhalten sollen. Dies geschieht in der Regel durch eine “Vermächtnisanordnung“. Der Erblasser kann dem oder den Erben besondere Auflagen machen und bestimmen, wie der Nachlass unter den Erben verteilt werden soll. Zur Absicherung seiner Verfügungen kann der Erblasser insbesondere Testamentsvollstreckung anordnen und damit sicherstellen, dass hierdurch sein Wille beachtet und durchgesetzt wird. Sind die Formulierungen des Erblassers zweifelhaft und nicht eindeutig, besteht die große Gefahr, dass sich die bedachten Personen über die Auslegung des Testaments und damit den Willen des Verstorbenen im schlimmsten Fall vor Gericht streiten. Deshalb ist in fast allen Fällen eine Beratung vor Testamentserrichtung sinnvoll. In verschiedenen Stadien des Lebens wird sich die Interessenlage immer wieder ändern. Der Unternehmer, der vielleicht minderjährige Kinder aus verschiedenen Beziehungen hat und unter Umständen geschieden ist, wird ganz anders sein Vermögen verteilt wissen wollen, als der alleinstehende Rentner, bei dem die Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände an nicht unbedingt mit ihm verwandte, nahe stehende Personen wichtig sein mag. Deshalb ist darauf zu achten, nicht nur seinen Willen (gegebenenfalls nach anwaltlicher oder notarieller Beratung) zu verwirklichen, sondern seine testamentarische Verfügung auch


Vorsorge Erbrecht und Testament in regelmäßigen Abständen darauf zu überprüfen, ob sie dem derzeitigen Willen und den persönlichen Verhältnissen entspricht. Die Verfügung eines Erblasser zu Lasten seines Erben (zum Beispiel seiner Kinder) aus den Einkünften einer Immobilie dem Ehepartner oder Lebensgefährten eine monatliche Rente zu zahlen, kann bereits dadurch unbrauchbar sein, dass zum Zeitpunkt des Todes die Immobilie nicht mehr zum Vermögen des Verstorbenen gehört. Das bisherige Testament kann deshalb durch Errichtung eines neuen Testaments widerrufen werden. In Ausnahmefällen können Ehegatten auch gemeinschaftlich ein Testament erstellen. Wichtig ist, dass auch hier die geforderten Formalien eingehalten werden, das heißt ein Ehegatte muss das Testament eigenhändig niederschreiben und beide Ehepartner müssen es anschließend unter Angabe des Datums unterschreiben. Allerdings ist dabei zu beachten, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode eines Ehepartners durch den anderen in der Regel nicht mehr widerrufen werden kann, zumindest die Bestimmungen auch nach dem Tode des Letztversterbenden unabänderbar wirksam werden, über die sich die Eheleute wechselbezüglich einig waren. Bei der Testamentserrichtung ist generell zu beachten, dass dadurch kein Erblasser darin beschränkt wird, zu Lebzeiten über sein Vermögen frei zu verfügen. Bei größeren Vermögen wird der Erblasser allerdings auch aus steuerlichen Gründen wohl ein Interesse daran haben, bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf die

Erben zu übertragen. Das deutsche Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht billigt nämlich zum Beispiel Kindern aktuell steuerlich einen Freibetrag von 205.000 Euro zu, und zwar alle zehn Jahre. Erst bei Schenkungen oder Erwerben von Todes wegen über diesen Freibetrag hinaus fällt zulasten des Kindes Erbschafts-(Schenkungs-)steuer an. Dabei werden nach aktueller Rechtslage derzeit (noch) Immobilien anders als zum Beispiel Geld, Aktien oder sonstige Wertpapiere nicht mit dem vollen Verkehrswert, sondern nur dem so genannten Grundbesitzwert dem Nachlass zugerechnet. Auch das Vererben eines Unternehmens oder einer erheblichen Unternehmensbeteiligung wird steuerlich privilegiert. Je nach Verwandtschaftsgrad sind die Freibeträge höher oder niedriger. Auch die Steuersätze sind für entferntere Verwandte höher als für nahe Angehörige. Der nichteheliche Lebensgefährte muss zum Beispiel den gesamten 5.200 Euro im Wert übersteigenden Nachlass versteuern, während dem überlebenden Ehegatten ein Freibetrag von 307.000 Euro zugebilligt wird und er zudem noch unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss eines weiteren Versorgungsfreibetrages von 256.000 Euro kommt. Wer also Lebenspartnern oder nicht mit einem selbst verwandten Personen durch Testament etwas zuwenden möchte, sollte sich auch stets darüber informieren lassen, mit welcher steuerlichen Belastung der Bedachte dabei rechnen muss. Vererbe ich eine Immobilie, kann allein die Steuerlast den Erben unter Umständen dazu zwingen, das geerbte Haus verkaufen zu müssen.

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Vorsorge Erbrecht und Testament Deshalb sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Nachlassplanung durch vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt solche unliebsamen Ergebnisse vermeiden kann. Zu guter Letzt ein weiterer Hinweis: Die Bank, die das Vermögen des Verstorbenen verwahrt, setzt mit dem Erben das Vertragsverhältnis fort. Sie wird aber erst Geld an den Erben auszahlen, wenn dieser seine Erbenstellung nachgewiesen hat. Dies kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Damit in dieser Zeit zum Beispiel Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder dessen

Beerdigungskosten bezahlt werden können, kann es ratsam sein, seinem Erben bereits zu Lebzeiten eine Kontovollmacht zu erteilen, damit nach dem Tode bereits vor dem Nachweis der Erbenstellung über das Konto weiter verfügt werden kann. Uwe Heinz Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Kanzlei Fischer, Roloff und Bornheimer/Wuppertal Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

Grabpflegevertrag / Trauerfallvorsorge Das Thema Tod ist immer noch ein Tabuthema für viele Menschen. Trotzdem sollte man sich schon zu Lebzeiten mit dem Ableben von lieben Mitmenschen, aber auch mit dem eigenen Ende auseinandersetzen. Dazu gehört auch die Frage, wie die Bestattung, ob klassisch im Sarg oder in einer Urne, gewünscht wird und wer sich später um die Grabstelle kümmern soll/ oder kann. Trifft man schon zu Lebzeiten eine Entscheidung, kann man diese vertraglich festhalten. Dazu gehört auch der Bereich der Dauergrabpflege. Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch den Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von Fachbetrieben durchgeführt. Die Kosten 74

richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem Umfang der Leistungen. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt und von der Dauergrabpflegeeinrichtung sicher angelegt. Diese wiederum bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner. Der Umfang kann ganz individuell festgelegt werden. Das Angebot reicht vom einfachen Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung und Grabschmuck. Die Pflegevereinbarung wird mit der Dauergrabpflegeeinrichtung für eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren geschlossenen. Die maximal mögliche Laufzeit entspricht dem in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsrecht des Grabes, meistens 25 Jahre.


Vorsorge Grabpflegevertrag / Trauerfallvorsorge Die Trauerfallvorsorge stellt ein über die Dauergrabpflege hinaus erweitertes Leistungsangebot der Friedhofsgärtner dar. Man hat die Möglichkeit bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für den Trauerfall zu vereinbaren. Zur Trauerfallvorsorge gehören unter anderem Dekoration der Feierhalle, Kranz, Trauerstrauß, Handstrauß, Sarginnen- und Sargaußenschmuck. Für ein entsprechendes Angebot wendet man sich am besten direkt an einen für den jeweiligen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtner.

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Institutionen und Verbände Seniorenbeirat Beiräte der Stadt sind Gremien, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder freiwillig gebildet werden. Ihre Aufgabe ist es, den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse aus der besonderen Sicht ihres Aufgabenkreises heraus zu beraten. Sie können um Stellungnahmen gebeten werden, haben dabei allerdings keine Entscheidungskompetenz. Der Seniorenbeirat der Stadt Remscheid ist Ansprechpartner für die in Remscheid lebenden Senioren. Er setzt sich für die Bewältigung ihrer spezifischen Probleme und die Vertretung ihrer Interessen unterstützend ein und hat das Ziel, ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Außerdem soll er Kontakt mit allen in der Seniorenarbeit tätigen Gruppen, Organisationen und Dienststellen pflegen. Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, seine Ausschüsse, Werksausschüsse, die Bezirksvertretungen und die Verwaltung in allen die Senioren in Remscheid

allgemein betreffenden Fragen, soweit sie zum kommunalen Wirkungskreis gehören, zu beraten und zu unterstützen. Der Seniorenbeirat kann eigene Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen richten. Zudem hat er das Recht, Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen. Er soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. Grundsätzlich gilt: Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse sollen Angelegenheiten der Senioren erst dann beraten, wenn dem Seniorenbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Vorsitzender des Seniorenbeirats ist zurzeit Herr Georg Gregull. Herr Georg Gregull Hohenbirker Str. 49, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 80379, Fax: (02191) 80388

Allgemeine Adresse Seniorenbeirat der Stadt Remscheid Alleestr. 66, 3. Etage 42853 Remscheid Frau Susann Kuwan (zurzeit die Ansprechpartnerin) Tel.: (02191) 16-2966 E-Mail: kuwan@str.de www.remscheid.de 76


Institutionen und Verbände Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere soll er den in Remscheid lebenden Behinderten bei der Bewältigung ihrer Probleme und der Vertretung ihrer Interessen behilflich sein. Er soll den Kontakt zu den in Remscheid tätigen Behindertenorganisationen, Selbsthilfegruppen und zuständigen städtischen Dienststellen pflegen. Im Vordergrund steht, dass Lösungsmöglichkeiten bei Problemen geschaffen werden. Der Behindertenbeirat soll zudem mit Unterstützung und Hilfe des Rates der Stadt und der Verwaltung die berechtigten Ansprüche und Forderungen der behinderten Menschen in Remscheid geltend machen. Er ist berechtigt, in allen behindertenrelevanten Angelegenheiten einem Fachausschuss oder dem Oberbürgermeister Vorschläge zu machen oder Anregungen zu geben. Berät der Rat oder ein Ausschuss über Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung des Behindertenbeirates zurückgehen, haben der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter das Recht, dazu in der Sitzung gehört zu werden. Mit

Vorschlägen und Anregungen, die der Behindertenbeirat beschlossen hat, hat sich das zuständige Gemeindeorgan unverzüglich zu befassen. Der Behindertenbeirat ist anschließend über das Ergebnis zu unterrichten; bei Hinderungsgründen für eine zügige Behandlung ist dem Beirat ein Zwischenbericht zu geben. Vorsitzender des Behindertenbeirats ist zurzeit Herr Herbert Güthe. Herr Herbert Güthe Schlieperfeld 14, 42857 Remscheid Tel./Fax: (02191) 80250, Mobil: (0177) 4591584 E-Mail: HerbertGuethe@aol.com Behindertenbeirat der Stadt Remscheid Alleestr. 66, 3. Etage 42853 Remscheid Frau Germer (zurzeit die Ansprechpartnerin) Tel.: (02191) 16-3736 Email: germer@str.de

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Institutionen und Verbände Wohlfahrtsverbände Wohlfahrtsverbände sind Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. Dabei handelt es sich um karitative Organisationen, die ihre Arbeit an religiösen oder politischen Richtlinien orientieren. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten nicht gewinnorientiert. Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände arbeitet eine Vielzahl rechtlich selbständiger Organisationen. So betreiben Wohlfahrtsverbände bzw. deren rechtlich eigenständige Unterorganisationen beispielsweise Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime und Ähnliches. Rund die Hälfte aller sozialen Einrichtungen befindet sich in der Trägerschaft eines dieser Wohlfahrtsverbände. Ein großer Teil der Arbeit wird von Menschen freiwillig und unentgeltlich im Rahmen eines Ehrenamtes geleistet.

Remscheider Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt Remscheid (AWO) Ortsverein Süd, Herr Bernd Brügmann Burger Str. 112, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 30163 oder 340504 Ortsverein West, Herr Stefan Wagner Lindenhofstr. 32, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 30757 oder Tel.: (02191) 385903 Herr Jan Jürgens www.awo-remscheid.de

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Ortsverein Nord, Frau Margarete Müller Hof Glassiepen 1-3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 914-661 Ortsverein Lennep / Lüttringhausen, Frau Marlies Sieper Mollplatz 3, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 662626, Fax: (02191) 668753 E-Mail: info@awo-lennep.de www.awo-remscheid.de Caritas-Verband Remscheid Blumenstr. 9, 42853 Remscheid, Tel.: (02191) 49110, Fax: (02191) 26320 E-Mail: info@caritas-remscheid.de www.caritas-remscheid.de Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr Diakonisches Werk Remscheid-Lennep Geschwister-Scholl-Str. 1a, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 9681-16, Fax: (02191) 9681-99 E-Mail: info@diakonie-kklennep.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Remscheid e.V. Alleestr. 120-124, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 9235-0, Fax: (02191) 9235-90 E-Mail: info@rdk-remscheid.de www.drk-remscheid.de


Institutionen und Verbände Interessenvertretungen Diakonisches Werk des Kirchenkreises Lennep – Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge Geschwister-Scholl-Str. 1a, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 9681-0 Pfarrerin Monika Kindsgrab Büro: Neuenkamper Str. 29, 42657 Solingen Tel: (0212) 2212885 E-Mail: KindsgrabM@web.de Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge in den Kirchenkreisen Lennep und Solingen, Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten. Für Ratsuchende entstehen keine Kosten Gerontopsychiatrisches Zentrum der Evangelischen Stiftung Tannenhof Wesendonkstr. 7/ Ecke Hofaue, 42103 Wuppertal Tel.: (0202) 49666-0, Fax: (0202) 49666-29 E-Mail: gpz@stiftung-tannenhof.de www.gpz-wuppertal.de

Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Beratung von älteren Menschen, deren Angehörigen und Betreuungspersonen, Vermittlung von regionalen Angeboten der Altenhilfe, Zusammenarbeit mit regionalen Einrichtungen der Altenhilfe. Die Kosten tragen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Zielgruppen sind psychisch kranke, ältere Menschen, deren Angehörige und Betreuungspersonen. gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V. Elberfelder Str. 38, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 73438, Fax: (02191) 76623 E-Mail: gse-remscheid@t-online.de Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr Art des Angebotes: Häusliche Krankenpflege, Zivildienstbetreuung für schwerstbehinderte Menschen (ISB), Seniorenbüro/ Treff, Familienunterstützender Dienst (FUD) – Kooperation mit der Lebenshilfe e.V., Kurse “Autogenes Training“ und Freiweilligenagentur Kosten: Je nach Art der Betreuung.

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Institutionen und Verbände Selbsthilfegruppen In Remscheid werden für verschiedene Problembereiche Selbsthilfegruppen angeboten. Nachfolgend eine Auswahl: Alzheimer Angehörigengruppe c/o Stiftung Tannenhof Herr Dr. Bernd Heidrich (zurzeit Ansprechpartner) Remscheider Str. 76, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 16-3609 Deutsche ILCO e. V. Selbsthilfegruppe künstlicher Darmausgang Ortsgruppe Remscheid Herr Gerhard Siegel (zurzeit Ansprechpartner) Stachelhauser Str. 13, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 5927465 Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Kontaktkreis Remscheid Herr Thorsten Gebert (zurzeit Ansprechpartner) Tel.: (02191) 666043 E-Mail: post@dmsg-nrw.de www.dmsg-nrw.de Deutsche Rheuma-Liga e. V. (Im Haus der AOK) Arbeitsgemeinschaft Remscheid Hindenburgstr. 13-15, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 917-356 Sprechzeiten: Do. von 15.00 bis 16.00 Uhr E-Mail: info@rheuma-liga-nrw.de www.rheuma-liga-nrw.de

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Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. Bezirksverband Bergisch Land Herr Stefan Markus (zurzeit Ansprechpartner) Edelhoffstr. 47, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 4642072, Fax: (02191) 4642073 E-Mail: ddblvnrw@t-online.de www.ddb-nrw.de LVB NRW e. V. – Gruppe Remscheid Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs Tel.: (02191) 344831 oder (02191) 50125 Freundeskreis für Rollstuhlfahrer Remscheid e. V. Hans-Peter Buttchereit und Anneliese Klein (zurzeit Ansprechpartner) Reinshagener Str. 42, 42857 Remscheid Tel.: (02191) 75817 E-Mail: butak@t-online.de www.rolli-remscheid.de Remscheider Blindenverein e. V. Parkstr. 18, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 291677 Selbsthilfegruppe Krebs Remscheid e. V. Herr Helmut Feige (zurzeit Ansprechpartner) Hof Glassiepen 1, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 22202 www.krebsgesellschaft-nrw.de


Institutionen und Verbände Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppe Schlaganfall - Schlaganfallbetroffene und Angehörige über AOK - Sozialer Dienst Tel.: (02191) 917-285

Selbsthilfegruppen Gehörlose / Schwerhörige Theodor-Fliedner-Heim Neuenkamper Str. 29, 42657 Solingen Tel.: (0212) 810207

Selbsthilfegruppe Deutsche Parkinson Vereinigung Frau Traut Lindemann (zurzeit Ansprechpartnerin) Henkelshof 5, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 64345 www.parkinson-vereinigung.de

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Stichwortverzeichnis Altenpflegeheime … … … … … … … … … … 50–52 Altenwohnungen … … … … … … … … … … 47–48 Altersgerechtes Wohnen … … … … … … … … 32–58 Ambulante Pflege … … … … … … … … … 32, 34–36 Behindertenbeirat … … … … … … … … … … … 77 Beratungshilfe … … … … … … … … … … … … … 25 Betreutes Wohnen … … … … … … … … … … 46–47 Betreuungsverfügung … … … … … … … … … … 69 Chöre … … … … … … … … … … … … … … … 11 Dienste der Stadtverwaltung … … … … … … … 22–23 Erbrecht … … … … … … … … … … … … … 71–74 Ernährungsberatung … … … … … … … … … … … 27 Essen auf Rädern … … … … … … … … … … … … 40 Fahrdienste … … … … … … … … … … … … … … 44 Finanzierung … … … … … … … … … … … … … 58 Freizeitgestaltung … … … … … … … … … … … 8–20 Gebühenbefreiung bei Rundfunk und Fernsehen … … … … … … … … … … … … … 65 Geld und Finanzen … … … … … … … … … … 59–67 Grabpflegevertrag … … … … … … … … … … 74–75 Grundsicherung … … … … … … … … … … … … 61 Hausnotruf … … … … … … … … … … … … … … 39 Heimbeirat … … … … … … … … … … … … … … 56 Hospizdienste … … … … … … … … … … … … … 71 Institutionen und Verbände … … … … … … … 76–81 Interessenvertretungen … … … … … … … … … … 79 Komplementäre Dienste … … … … … … … 32, 38–39 Kriminalitätsvorsorge … … … … … … … … … 28–29 Kultur und Museen … … … … … … … … … … 8–11 Kulturorganisation … … … … … … … … … … … … 8 Kulturservice … … … … … … … … … … … … … … 8 Kulturzentren … … … … … … … … … … … … … 8 Mahlzeitendienste … … … … … … … … … … … 40 Mittagstisch … … … … … … … … … … … … … … 40 Mobilität im Alter … … … … … … … … … … 19–20 Museen … … … … … … … … … … … … … … … 10 Öffentliche Verkehrsmittel … … … … … … … … … 20 Patientenverfügung … … … … … … … … … … 69–70 82

Pflegeberatung … … … … … … … … … … … … 24 Pflegegeld … … … … … … … … … … … … … … 64 Pflegesachleistungen … … … … … … … … … … 64 Prozesskostenhilfe … … … … … … … … … … … 25 Psychosoziale Beratungsangebote … … … … … … 30 Rat und Hilfe … … … … … … … … … … … 22 - 31 Rechte als Heimbewohner … … … … … … … … … 54 Rechtsberatung … … … … … … … … … … … 25–26 Rente … … … … … … … … … … … … … … 59–60 Rezeptgebührenbefreiung … … … … … … … … … 67 Schwerbehindertenausweis … … … … … … … 66–67 Schwerbehinderung … … … … … … … … … … 66–67 Schwimmen … … … … … … … … … … … … … …14 Selbsthilfegruppen … … … … … … … … … … 80–81 Seniorenbeirat … … … … … … … … … … … … … 76 Seniorenstudium … … … … … … … … … … …17–18 Seniorentreffs … … … … … … … … … … …12, 15–16 Soforthilfe in Notsituationen … … … … … … 22, 30 Sport für Senioren … … … … … … … … … … 12, 14 Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege … … … … … … 45 Telefonkostenermäßigung … … … … … … … … … 65 Testament … … … … … … … … … … … … … 71–74 Theater … … … … … … … … … … … … … … … 11 Trauerfallvorsorge … … … … … … … … … … 74–75 Verkehrssicherheitsberatung … … … … … … … 28–29 Volkshochschule … … … … … … … … … … … … 18 Vorsorge … … … … … … … … … … … … … 68–75 Vorsorgevollmacht … … … … … … … … … … 68–69 Wandern … … … … … … … … … … … … … … …14 Wege zur Aufnahme im Pflegeheim … … … … … … 53 Wichtige Telefonnummern … … … … … … … … … 31 Wohlfahrtsverbände … … … … … … … … … … … 78 Wohnberatung … … … … … … … … … … 24, 48–49 Wohnberechtigungschein … … … … … … … … 62–63 Wohngeld … … … … … … … … … … … … … 62–63



Immer auf Tour? Mit dem BärenTicket!

Wer viel auf Achse ist, sollte viel Komfort genießen: am besten mit dem BärenTicket für alle ab 60! Dieses Ticket für monatlich 49,90 Euro gilt rund um die Uhr für Bus und Bahn (1. Klasse!) im gesamten VRR-Gebiet. Und dabei ist jede Menge inklusive: Fahrrad und/oder Hund fahren kostenlos mit. Ebenso ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren täglich ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig – auch in der 1. Klasse! Na dann: Schöne Tour mit dem BärenTicket!

Neuenkamper Straße 81– 87 · 42855 Remscheid Tel. 0 21 91/16-43 43 · www.stadtwerke-remscheid.de


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