01/02 2013

Page 1

Landes-SGK

Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen | 1-2 | 2013

Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Sachsen-Anhalt e.V./Thüringen e.V./Sachsen e.V.

Ortschaftsrecht im Land Sachsen-Anhalt

L

iebe Leserinnen und Leser, in den vergangenen Wochen und Monaten haben uns vermehrt Anfragen zur Ausgestaltung des Ortschaftsrechtes in Sachsen-Anhalt erreicht. Neben der Beantwortung dieser meist auf den Einzelfall bezogenen Fragestellungen möchten wir in dieser Ausgabe beginnen, die an uns herangetragenen Problemaufrisse sowie die rechtliche Beurteilung in verallgemeinerter Weise darzustellen. Wir hoffen, damit einen Beitrag für die Arbeit in den Ortschaftsräten der (Einheits-)Gemeinden leisten zu können und bitten gleichwohl darum, uns weiterhin die in der Praxis aufgetretenen Probleme oder Fragen zu übermitteln. Selbstverständlich werden wir auch zukünftig Einzelanfragen individuell und zeitnah beantworten. Im ersten Teil der Reihe zum Ortschaftsrecht in Sachsen-Anhalt sollen insbesondere die Grundlagen zur Einführung der Ortschaftsverfassung, die Organe der Ortschaft sowie deren Bildung dargestellt werden. Vorangestellt sei, dass der Landesgesetzgeber die Bildung von Ortschaften (daran anschließend die Bildung der Organe Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher) für alle Gemeinden im Land mit Ausnahme der Verbandsgemeinden bzw. deren Mitgliedsgemeinden vorgesehen hat. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass Verbandsgemeinden, die aus drei bis acht rechtlich selbstständigen Mitgliedsgemeinden bestehen, mit eigenen Verwaltungsorganen (Gemeinderat/Bürgermeister) und eigenen Aufgaben ausgestattet sind, folgerichtig.

Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) sah bereits in ihrer Ursprungsfassung vom 5. Oktober 1993 Regelungen zur Einführung der Ortschaftsverfassung vor. Von der darin enthaltenen Möglichkeit zur Bildung von Ortschaften innerhalb einer Gemeinde wurde jedoch in lediglich überschaubarer Anzahl Gebrauch gemacht. Wesentlich stärkere Bedeutung erlangte das Ortschaftsrecht im Zuge der Bildung von Einheitsgemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform – nahezu alle Einheitsgemeinden, die sich bildeten, führten die Ortschaftsverfassung für die vormals rechtlich selbstständigen Gemeinden ein. Die Gemeindeordnung regelt insbesondere in den §§ 86 bis 89 die Rechte und Pflichten der einzelnen Organe der Ortschaft, deren Bildung sowie Aufhebung. Insofern hierin keine besonderen Regelungen getroffen sind, finden die übrigen Vorschriften der Gemeindeordnung ergänzende Anwendung. Dies heißt, dass beispielsweise die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Einberufung, Beschlussfähigkeit oder Fraktionsbildung des Gemeinderates mittelbar anzuwenden sind. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Ortschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, also beispielsweise grundsätzlich keine wirksamen Rechtsgeschäfte abschließen können (möglich ist jedoch, dass der Gemeinderat der Ortschaft bestimmte Angelegenheiten zur Erledigung gem. § 87 Abs. 2 GO LSA, z. B. die Veräußerung von beweglichem Vermögen, überträgt). Grundlegende Voraussetzung zur Einführung der Ortschaftsverfassung ist, dass eine Gemeinde aus

mehreren räumlich getrennten, jeweils in einem Siedlungszusammenhang bewohnten, Ortsteilen bestehen muss. Liegt diese Voraussetzung vor, so steht es im Ermessen des Gemeinderates, ob für einen oder mehrere Ortsteile des Gemeindegebietes eine Ortschaftsverfassung mittels Änderung der Hauptsatzung eingeführt werden soll. Eine Rechtspflicht zur Bildung von Ortschaften besteht – wie auch ein Anspruch hierauf – nicht. Im Übrigen ist es zulässig, eine Ortschaft aus mehreren benachbarten Ortsteilen zu bilden. In diesem Fall bedarf es lediglich einer räumlichen Trennung zum übrigen Gemeindegebiet. Auf eine räumliche Trennung zwischen den Ortsteilen innerhalb einer Ortschaft kommt es sodann nicht mehr an. Abschließend ist noch auf den Sonderfall des § 89 Abs. 1a GO LSA hinzuweisen, wonach eine Ortschaft im Rahmen einer Gebietsänderung auch durch die an dieser Neubildung bzw. Eingemeindung beteiligten Gemeinden selbst beschlossen bzw. gebildet werden kann. Dies führt dazu, dass die jeweilige Gemeinde nach der Gebietsänderung sofort und nicht erst nach Änderung der Hauptsatzung den Rechtsstatus einer Ortschaft aufweist. Die Ortschaft, als unselbstständiger Teil einer Gemeinde wird nach außen hin sowie im Verhältnis zum Gemeinderat bzw. Bürgermeister durch ihre zu bildenden Organe vertreten. Möglich ist dies einerseits durch die Wahl eines Ortschaftsrates bzw. Ortsbürgermeisters oder andererseits durch die Bestellung eines Ortsvorstehers. Der Ortschaftsrat wird gemäß der für die Wahl des Gemeinderates entsprechend geltenden

Inhalt Sachsen-Anhalt Ortschaftsrecht im Land Sachsen-Anhalt ‚Ich kann Stadtrat‘ Veranstaltungsreihe beginnt Thüringen Thüringer Kommunalfinanzierung erfährt entscheidende Veränderungen Neues aus dem kommunalen Bildungswerk Bürgerbeteiligung bleibt auch 2013 eine Herausforderung Sachsen Bürgerbeteiligung bleibt eine Herausforderung Mehr Geld für Tagesmütter und Tagesväter SPD-Fraktion übernimmt Haushaltsverantwortung

Impressum Verantwortlich für den Inhalt: SGK Sachsen-Anhalt, Bürgelstraße 1, 39104 Magdeburg Redaktion: Alexander Lehmann, Telefon/Fax: (0391) 25857554 www.sgk-lsa.de info@sgk-lsa.de Verlag: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin, Telefon: (030) 25594-100 Telefax: (030) 25594-192 Anzeigen: Henning Witzel Litho: metagate Berlin, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin, Tel. 030-28306-0 Druck: Braunschweig-Druck GmbH, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

1


2

SGK- Sachsen-Anhalt

Bestimmungen (z. B. Kommunalwahlgesetz oder Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt) durch die in der Ortschaft wahlberechtigten Bürger für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Anzahl der Mitglieder eines Ortschaftsrates ist in der Hauptsatzung der betreffenden Gemeinde zu bestimmen; diese liegt zwischen drei und maximal neun Mitgliedern (in Ortsteilen mit mehr als 5 000 Einwohnern maximal 19). Häufig ist es auch die Frage von praktischer Relevanz, bei welchen Personen ein Hinderungsgrund für die Wahl bzw. Tätigkeit als Mitglied des Ortschafts-

rates vorliegt. So darf ein Gemeinderat gleichzeitig Mitglied im Ortschaftsrat sein. Hingegen ist die Frage, ob die Hinderungsgründe des § 40 Abs. 1 GO LSA (z. B. hauptamtliche Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung oder beim Landkreis) Anwendung auf die Mitgliedschaft im Ortschaftsrat finden, gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl geht die herrschende Meinung in den Kommunalaufsichtsbehörden des Landes davon aus, dass die genannten Konstellationen nicht dazu führen, dass ein genereller Hinderungsgrund für eine Tätigkeit im Ortschaftsrat besteht. Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Mitwirkungsverbot für be-

DEMO 1-2 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

stimmte Angelegenheiten gem. § 31 GO LSA (z. B. weil eine Angelegenheit einem Mitglied des Ortschaftsrates einen besonderen Vor- oder Nachteil bringen kann) besteht. Die genannten Regelungen gelten auch für die Tätigkeit des Ortsbürgermeisters. Besondere Vorschriften für die Bildung, Amtszeit oder Größe des Ortschaftsrates sind in Fällen einer Gebietsänderung vorgesehen (vgl. § 84 Abs. 4 GO LSA). Vorsitzender der Ortschaftsrates ist der Ortsbürgermeister, der wie sein/e Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen ist. Die Amtszeit bestimmt sich nach

der des Ortschaftsrates, was heißt, dass die Amtszeit des Ortsbürgermeisters mit der Amtszeit des Ortschaftsrates endet. Neben der Möglichkeit, die Ortschaft durch die Organe Ortschaftsrat und -bürgermeister zu vertreten, kann seit dem Jahr 2008 alternativ ein Ortsvorsteher bestellt werden. Dieser ist durch Wahlakt des Gemeinderates aus dem Kreis der wählbaren Bürger der Ortschaft zu ermitteln. Marcel Ikert Referent der SPD-Landtagsfraktion für Innen, Justiz und Gleichstellung

„Ich kann Stadtrat“-Veranstaltungsreihe startet

A

m 07.01.2013 fand die Auftaktveranstaltung der Reihe „Ich kann Stadtrat“ des SGK-Stadtverbandes Halle statt. Im Mitteldeutschen Multimediazentrum (MMZ) trafen sich etwa 20 Interessierte zwischen 20 und 45 Jahren. Interessierte mit und ohne kommunalpolitische Erfahrung hatten dort die Gelegenheit, von der Stadträtin Katharina Hintz eine Schilderung aus erster Hand über ihren Alltag und ihre Aufgaben im halleschen Stadtrat zu erhalten. Katharina Hintz stellte kurz die grundlegenden Aufgaben und die Organisation der Arbeit

dar, berichtete von ihren ersten Schritten als Stadträtin. Frau Hintz berichtete, in welchen Ausschüssen sie die Fraktion vertritt, welche Verantwortung sie dabei übernimmt und welcher zeitliche Aufwand dafür notwendig ist. Auf die Frage, ob sie in Ihren Wunschausschüssen sitze, antwortete sie, dass so etwas nicht immer möglich sei, so auch in ihrem Fall. Auf die Frage nach Vorkenntnissen oder dergleichen meinte Sie, diese seien hilfreich aber nicht notwendig. Man habe ohnehin nie für alle Themen qualifizierte Vertreter, aber man finde sich in

die Vorlagen gut rein, es finde sich immer jemand in der Fraktion oder der Partei, den man auch mal um Rat fragen könne. Im Laufe der Veranstaltung entwickelte sich ein offenes Hin und Her an Fragen zwischen Stadträtin Hintz und den Teilnehmern. Dabei kamen eigene Erfahrungen, wie auch Vorstellungen der Anwesenden zur Sprache. Auch wenn es viele wohl geahnt haben, waren die Ausführungen von Frau Hintz über den Umfang der Sitzungen und die Vorbereitung selbiger doch für den einen oder anderen in diesem Maße überraschend.

SGK-Stadtverband Halle (Saale) gegründet

I

n Halle (Saale) wurde am 20. September 2012 der SGKStadtverband Halle (Saale) gegründet. Er ist die zweite Gliederung dieser Art in SachsenAnhalt und wird in den nächsten zwei Jahren von Jan Wioland geführt. Ihm stehen Johannes Krause, der Vorsitzende der SPDStadtratsfraktion, und Eric Eigendorf sowie die Stadträtin Ka-

tharina Hintz und Franca Meye zur Seite. Erstes Ziel des neuen Stadtverbandes ist es, im Hinblick auf die Kommunalwahl im Jahr 2014 für die interessierten Mitglieder ein umfangreiches Bildungsprogramm zu bieten, um mögliche Kandidaten für die Wahl zu gewinnen und gleichzeitig schon bestmöglich auf die Ratsarbeit vorzubereiten. Dabei

sollen zum Beispiel die kommunalen Mandatsträger über ihre Tätigkeit berichten und ihre Erfahrungen teilen. Zudem sollen auch die wichtigsten kommunalpolitischen Themenfelder in Halle, wie Haushalts-, Sozial- oder Sportpolitik beleuchtet werden. Eric Eigendorf

Frau Hintz berichtete, dass die Ratsarbeit eben mehr sei, als die monatliche Sitzung, wie sie bei TV Halle übertragen wird. Dazu kommen Ausschusssitzungen, Fraktionssitzungen und außerdem mehr als ein Besuch vor Ort. Auch den Umfang an Papieren hatte so mancher wohl unterschätzt. Etwas kritisch beurteilte Frau Hintz die vergangene Arbeit in Hinblick auf die Außenwahrnehmung und die eigene Produktivität bei Anfragen, Anträgen und Ähnlichem. Hier verwies sie – durchaus mit etwas Neid – auf andere Fraktionen und äußerte ihr Bedauern über das knappe eigene Zeitbudget. Hier wünschte Sie sich auch mehr Anstöße von außen, die in die Fraktion hineingetragen werden sollten. Während der gesammten Veranstaltung war kein abflauendes Interesse bei den Anwesenden erkennbar, und es reihte sich Frage an Frage, bis nach fast zwei Stunden die erfolgreich Auftaktveranstaltung zu Ende ging. Jan Wioland SGK-Stadtvorsitzender Halle/Saale


Wie heißt der Bürgermeister von Weeeeesel?

Ulrike Westkamp

Anschrift und Kontaktdaten von Frau Westkamp sowie anderen Bürgermeistern, Dezernenten, Fraktionsvorsitzenden und viele weitere kommunale Ansprechpartner finden Sie im neuen Deutschland Kommunal 2013.

Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH | Vertrieb | Stresemannstraße 30 | 10963 Berlin

Deutschland kommunal 2013 Ich bestelle*

❑ zum Einzelpreis von 22,50 Euro inkl. MwSt., zzgl. Versand und Porto ❑ als Abo zum Einzelpreis von 18,– Euro inkl. MwSt., zzgl. Versand und Porto** ❑ zum Subskriptionspreis von 18,– Euro inkl. MwSt., zzgl. Versand und Porto bis einschließlich 28.09.2012 Anzahl

Zahlungsweise

Widerrufsgarantie

❑ Bankeinzug

Datum

2013

Jetzt auch als App.

Unterschrift

❑ Rechnung

Firma

Nachname

Nachname

Telefon

Fax

E-Mail

Straße

PLZ

Ort

Geldinstitut

Kto.-Nr.

BLZ

Datum

Unterschrift

Die Bestellung kann innerhalb einer Woche (Datum des Poststempels) gegenüber der Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft GmbH, Vertrieb, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin, widerrufen werden. Datum

Unterschrift

* Deutschland kommunal 2013 ist voraussichtlich lieferbar ab November 2012. ** Das Abonnement verlängert sich um ein Jahr, sofern es nicht spätestens drei Monate vor dem Erscheinungstag gekündigt wird. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Satz- und Druckfehler sowie Unrichtigkeiten von Namen und Adressen verpflichten nicht zum Schadensersatz. Änderungen werden in der Ausgabe des folgenden Jahres berücksichtigt. Ein Anspruch auf Eintragung besteht nicht.

Telefon: 0 30/2 55 94-130

Fax: 0 30/2 55 94-199

E-Mail: vertrieb@vorwaerts.de


4

SGK- Thüringen

DEMO 1-2 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

Thüringer Kommunalfinanzierung erfährt entscheidende Änderungen

D

bundenen Finanzströmen in die ungebundenen Schlüsselzuweisungen fließen.

as Thema der Kommunalfinanzierung ist in jedem Bundesland ein „Dauerbrenner“. In Thüringen entzündete sich bei dieser hitzigen Problematik vor allem in den letzten Jahren ein Streit, der auf absehbare Zeit zu einem regelrechten Riss zwischen Freistaat und Kommunen führen könnte. Seit den Landtagswahlen und der damit einhergehenden Bildung der schwarz-roten Koalition wurde deshalb eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, in Thüringen kurz „KFA“ genannt, leidenschaftlich diskutiert. Zu verzweigt – mit einem nahezu undurchdringlichen Geflecht verschachtelter Sonderregelungen, und oftmals an der kommunalen Basis nicht mehr durchschaubar – stieß der KFA auf wachsende Kritik. Der seit gut zwei Jahren in Amt und Würden agierende Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) hat nun dem Parlament einen Vorschlag zur Reform des KFA unterbreitet, der wiederum von kommunaler Seite, insbesondere vom Landkreistag, heftig attackiert wird. Kostprobe gefällig? In einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf bezeichnete die Präsidentin des Thüringer Landkreistages, Martina Schweinsburg, ihren

Impressum Verantwortlich für den Inhalt: SGK Thüringen e.V. Juri-Gagarin-Ring 37, 99084 Erfurt Redaktion: Ricardo Lerch, Telefon: (0361) 22 84 421 Verlag: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin Telefon: (030) 25594-100 Telefax: (030) 25594-192 Anzeigen: Henning Witzel Litho:metagate Berlin, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin, Tel. 030-28306-0 Druck: Braunschweig-Druck GmbH, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

Kein schlechter Gedanke, wenn man an kommunale Selbstverwaltung denkt, aber kritisch zu hinterfragen, wenn (um es salopp zu formulieren) „nach dem Aufbrauchen der freien Schlüsselzuweisungsgelder noch jede Menge Aufgaben übrig bleiben“. Matthias Hey, MdL, stellv. Landesvorsitzender der SGK Thüringen. Foto: SPD-Landtagsfraktion

CDU-Parteifreund Voß als „Hütchenspieler“ – nicht gerade die feine englische oder besser thüringer Art. Kern der Reform, die der Minister anstrebt: Im Grundsatz besagt der Gesetzentwurf, dass sich die kommunale Finanzmasse gleichmäßig zu der Finanzierungsmasse des Landes entwickeln soll. Das heißt dann aber auch: Das Land und die Kommunen sollen an den Veränderungen der Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig teilhaben. Der Finanzminister argumentiert, dass auf diese Weise eine gleichförmige Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel von Land und Kommunen gesichert wird, denn die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse ist damit regelgebunden und insoweit leicht nachvollziehbar. Voß nennt den KFA nun auch „Thüringer Partnerschaftsmodell“, garantiert eine Art Mindestaustattung für Städte und Gemeinden im Freistaat und ändert vor allem das bisherige Verteilungssystem nach ungebundenen Schlüsselzuweisungen und gebundenen Ergänzungszuweisungen für Aufgabenbereiche, die die Kommunen für das Land erledigen. Nach der Reform sollen nun mehr Gelder aus diesen ge-

Zur Zeit des Redaktionsschlusses dieser DEMO-Ausgabe dauert die Diskussion um diese und andere Folgen der Reform des KFA in Thüringen noch an. Erst Ende Januar will der Landtag den Etat für 2013/14 im Wege eines Doppelhaushaltes beschließen, schon jetzt lässt sich allerdings feststellen: Dieser Doppel-Etat trägt neben den sicherlich notwendigen Reformgedanken des Finanzministers auch eindeutig die Handschrift der mitregierenden Sozialdemokraten. Zwei Beispiele: Im Wege der Umstellung vom „alten“ auf das „neue“ System des KFA gibt es Gewinner und Verlierer auf kommunaler Seite. Deshalb hat sich die SPD dafür stark gemacht, dass in einer Art „Ausgleichsfonds“ jenen Gemein-

den, die nach neuer Gesetzgebung finanziell erheblich schlechter gestellt sind, bis zu einem gewissen Anteil diese Einnahmeausfälle kompensiert werden. Dieser kommunale „Notfonds“ sichert somit zumindest eine gewisse Abfederung wegfallender Finanzmittel bis zu einer bestimmten Höhe – und dies auf mindestens drei Jahre. Außerdem ist es gelungen, eine spezielle Kulturlastenfinanzierung durchzufechten, mit der insbesondere den Thüringer Residenzstädten geholfen werden soll. Diese haben zum Teil recht hohen Ausgaben im Kulturbereich, die oft als freiwillige Leistungen an die jeweiligen Einrichtungen, wie Museen, Schlösser und Burgen oder Theater und Orchester gezahlt werden. Alles in allem bleibt abzuwarten, wie die Umstellung der kommunalen Finanzierung in sämtlichen Bereichen und mit all ihren Auswirkungen in Thüringen funktioniert. Ein spannender Prozess, den die Kommunen natürlich kritisch begleiten werden. Matthias Hey, MdL, Thüringen

Foto: Thomas Klauer/pixelio


DEMO 1-2 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

SGK-Thüringen 5

Neues aus dem kommunalen Bildungswerk – Seminarangebot 2013

D

as kommunale Bildungswerk Thüringen existiert nunmehr seit zwei Jahren. Im September 2010 gegründet, hat sich der gemeinnützige Verein der Förderung politischer Bildung im Bereich der Kommunalpolitik und der Förderung kommunalpolitischen Engagements in den Städten und Gemeinden Thüringens verschrieben. Seine Informations- und Bildungsveranstaltungen richten sich an alle aktiven Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, sowie kommunalpolitisch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im vergangenen Jahr hat der Verein insgesamt zwölf Veranstal-

tungen erfolgreich durchgeführt. Darunter Diskussionsforen mit Mitgliedern der Thüringer Landesregierung, wie Bildungsminister Christoph Matschie, Sozialministerin Heike Taubert und Verkehrsminister Christian Carius. Hinzu kamen Seminare zu den Themen kommunaler Haushalt und Doppik, Grundlagen der Kommunalpolitik und kommunaler Sitzungsdienst, sowie zwei eintägige Bildungsfahrten in den Thüringer Landtag nach Erfurt und in den Deutschen Bundestag nach Berlin. Auch in diesem Jahr reichen die Angebote von Gesprächskreisen und Fachforen über Seminare

bis hin zu Bildungsfahrten. Vor allem dezentrale Veranstaltungen vor Ort in allen Regionen Thüringens sollen neues Interesse an der Kommunalpolitik wecken. Außerdem will das Bildungswerk bei Fragen Auskünfte erteilen oder gegebenenfalls kompetente Ansprechpartner vermitteln.

Nachwuchsarbeit – Mit Erfolg in die Kommunalpolitik

Das geringer werdende Vertrauen vieler Menschen in unsere politische Ordnung zeigt sich in der abnehmenden Wahlbeteiligung, dem Rückgang der Mitgliederzahlen bei der Mehrzahl der Parteien und in der abnehmenden Zahl der Kandidaturen für politische Mandate und Funktionen – vor allem bei den Jüngeren.

Zum Konzept gehört es, Veranstaltungen dezentral nach Bedarf anzubieten, so dass sich jeder mit Themenwünschen für eine Ver- Unabhängig vom Alter richtet anstaltung bei sich vor Ort an sich eine Seminarreihe an alle, das kommunale Bildungswerk die an Kommunalpolitik intereswenden kann. Zwei Hauptthe- siert sind und mit dem Gedanken menfelder bilden dabei die Säu- spielen, sich bei den nächsten Anzeige rechte Seite 183 xstärker 132 einzumm len des diesjährigen Programms. Kommunalwahlen Anzeige

Ihr Druck- und Medienpartner

Darf´s etwas mehr sein? tät quali ruck D e st ter -Ras Höch h FM c r u d

braunschweig-druck GmbH

Mehr Technik, mehr Know-how, mehr Innovation, mehr Kreativität, mehr Beratung, mehr Engagement, mehr Motivation. Etwas mehr ist braunschweig-druck.

Ihr Druck-, Verlags- und Medienpartner Ernst-Böhme-Str. 20 38112 Braunschweig Telefon: 0531 · 31085-20 Telefax: 0531 · 31085-28 E-Mail: info@braunschweig-medien.de Internet: www.braunschweig-medien.de


6

SGK- Sachsen

bringen oder auf ein kommunales Mandat zu bewerben. Dabei kommt es darauf an, Themen, Inhalte und Anliegen optimal zu vermitteln und direkt mit den Zielgruppen in einem konstruktiven Dialog zu erörtern. Noch vor der Ausübung eines Mandats steht die Bewerbung im Rahmen einer Nominierung und der Wahlkampf. Schon für diese Phase sind die Anforderungen hoch und neue Trends sind zu beobachten. Politik im Web 2.0 steht für neue Wege der Öffentlichkeitsarbeit. Wer Kommunalpolitik vor Ort darstellen will, muss dies auch im Internet tun. Hierzu will das kommunale Bildungswerk in Form von Rhetorikschulungen und Seminaren zur modernen Öffentlichkeitsarbeit die Kommunikationskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stärken. Dabei ist dem Verein der Erfahrungsaustausch und die Vermittlung von praxisbezogenem Wissen besonders wichtig. Dieser soll Informationen und Orientierung vermitteln. Kommunalpolitik – Weiterbildung und Erfahrungsaustausch

Politische Bildung ist Teil des lebensbegleitenden Lernens. Sie

DEMO 1-2 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

zielt direkt auf die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Gesprächskreise und Dialogforen des Bildungswerks sollen daher die Möglichkeit bieten, Politik und Demokratie vor Ort zu erleben. Neben aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen sollen dabei das Kennenlernen und der Wissensaustausch im Mittelpunkt stehen. In der Tat sind eini-

ge sich neu entwickelnde Trends mit kommunalpolitischer Tragweite zu beobachten, beispielsweise Konzepte, wie „Konzern Kommune“ oder die Rekommunalisierung in Bereichen der Kommunalwirtschaft. Bürgerdialog und Bürgerhaushalt sind Zeichen für eine fortschreitende Demokratisierung der Kommunalpolitik und ein neues Haushalts- und Finanzsystem – eine Herausforde-

rung für die Kommunalverwaltung und für haupt- und ehrenamtliche Mandatsträger. Für das kommunale Bildungswerk in Thüringen ist Erfahrungsaustausch und Weiterbildung der effektivste und beste Weg, um heute und in Zukunft die immer komplizierteren kommunalpolitischen Aufgaben erfolgreich zu lösen.

Themenangebot 2013

5. Die kommunale Gemeinschaftsarbeit 1. Der föderale Aufbau der Bundesrepublik • Die Grundlagen Deutschland • Die Rechtsformen • Gesetzliche Grundlagen • Zweckvereinbarungen • Politische Verflechtung • Zweckverbände • Finanzordnung 6. Braucht Thüringen eine Gebietsreform? • Föderalismuskommission 2009 • Was kann / soll sie bringen? • Reformbedarf • Was sind die notwendigen Voraussetzungen? 2. Die Thüringer Kommunalordnung • Allgemeine kommunalrechtliche Grundlagen • Wer will sie, wer will sie nicht und warum? 7. Kommunalpolitik heute und morgen – • Kommunale Selbstverwaltung Ist Kommunalpolitik unter den gegebenen • Kommunale Finanzen Bedingungen noch sinnvoll möglich? • Wichtige Rechtsvorschriften 3. Die Rolle der Fraktionen im Gemeinde-, Stadtrat • Finanzielle Rahmenbedingungen • Politische Rahmenbedingungen und Kreistag • Was wollen Bürgerinnen und Bürger? • Der Fraktionsstatus 8. Bildung in Thüringen • Die Fraktionsmitglieder • Vorschulische Bildung • Die Geschäftsordnung • Schulen und ihre Möglichkeiten • Die Arbeit der Fraktion in den Gremien • Lehre oder Studium? 4. Die kommunalen Finanzen • Lebenslanges Lernen, wie geht das? • Der kommunale Finanzausgleich • Die Haushaltssatzung

Chemnitz: Bürgerbeteiligung bleibt auch 2013 eine Herausforderung Die neue Form der Selbstorganisation in Chemnitz stellt Verwaltung und Stadtpolitik vor gänzlich neue Herausforderungen

I

m Herbst des gerade abgelaufenen Jahres haben sich in Chemnitz zwei Bürgerplattformen gegründet. Die Plattformen sind zukünftiges Sprachrohr für Vereine, Initiativen, Gewerbetreibende und Bürger. Zu den Gründen für diese neue Form der Beteiligung erklärte Jörg Vieweg, stellvertretender Vorsitzender der SGK-Sachsen und Sprecher des Bürgernetzwerkes Chemnitz-Süd: „Unsere Erfahrungen

in den letzten Jahren waren, dass diejenigen, die sich im Verein oder in einer Initiative engagieren, das Gefühl haben, nicht auf Augenhöhe mit Verwaltung und Politik zu sein.“ Das neue Bürgernetzwerk hat sich darum auf die Fahnen geschrieben, diese Augenhöhe mit Verwaltung und Politik herzustellen. Um zukünftig nicht mehr als Einzelkämpfer wahrgenommen zu werden, haben alle Vereine und

Initiativen die Möglichkeit, von einer arbeitsfähigen Struktur und Ansprechpartnern vor Ort zu profitieren. „Dass wir diese Möglichkeiten bieten können, verdanken wir einem Sinneswandel innerhalb der Chemnitzer Verwaltungsspitze: Bürgerbeteiligung wird dort inzwischen nicht mehr als lästiges Übel betrachtet. Sie wird endlich als das begriffen, was sie

sein soll, nämlich als eine Chance, das Zusammenleben in den Stadtteilen gemeinsam zu gestalten und dabei möglichst viele einzubeziehen“, so Vieweg. Die Gründung der Bürgerplattformen wurde von der Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) initiiert und unterstützt. Sie stellte den Plattformen eine wissenschaftliche Begleitung und einen hauptamtlichen Koor-


DEMO 1-2 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

dinator an die Seite. Zudem steht den Plattformen ein jährliches Bürgerbudget von 10 000 Euro für die Umsetzung neuer Beteiligungsprozesse zur Verfügung. Gemeinsam mit den Quartiersmanagements will Chemnitz so eine verbindliche Kommunikationsebene zwischen den Vereinen und Initiativen auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite herstellen. Die größte Herausforderung sieht Vieweg in der frühzeitigen Einbeziehung von Anwohnern in Planungs- und Entscheidungsprozesse. Aktuelles Beispiel ist ein begonnener Neubau eines Einkaufszentrums im Chemnitzer Stadtteil Helbersdorf. Den Bewohnern wurde eine mehrere Meter hohe Mauer vor die Nase gesetzt, durch den Neubau des Marktes verschärft sich darüber hinaus die Parkplatzsituation

für die Anwohner. Umständliche Zugänge und eine unübersichtliche Verkehrsführung ließen den Bürgerzorn zusätzlich anschwellen. Nach zähem Ringen brachte das Netzwerk Bauträger, Verwaltung, Investor, Vermieter und die erbosten Anwohner an einen Tisch. Nach einer heftigen Debatte konnten schließlich Verbesserungen erreicht werden: Zukünftig sollen Anwohnerparkplätze und verbesserte, barrierearme Zugänge geschaffen werden. Darüber hinaus wird das Verkehrskonzept rund um den Markt überarbeitet. „Wirkliche Bürgerbeteiligung beginnt aber bereits beim ‚Ob’ einer Maßnahme und nicht erst beim ‚Wie’. Ich hätte mir darum dieses Gespräch schon vor zwei Jahren gewünscht“, so Viewegs Fazit nach der Veranstaltung: „Auch wenn es der Chemnitzer

SGK-Sachsen 7

Verwaltung schwer fällt: Die Zeiten sind vorbei, in denen Genehmigungsverfahren nach Punkt und Komma einer Verwaltungsvorschrift umgesetzt, dabei eine Baugenehmigung vom Schreibtisch aus erteilt und sich auf

Jörg Vieweg.

Foto: SPD Chemnitz

jahrzehntelang eingespielte Rituale zwischen Verwaltung und Stadtratsgremium verlassen wurde. Das Netzwerk wird darum solch eine Anwohnerbeteiligung zukünftig bei allen Baumaßnahmen im Wohngebiet einfordern. Das Konzept der Selbstorganisation in den Stadtteilen ist keine Erfindung der Chemnitzer. Erfolgreiche Beispiele aus dem niederländischen Utrecht („Community Organizing“) oder aus Berliner Stadtbezirken („Organizing Berlin“) zeigen: Selbstorganisation bringt Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammen und stärkt damit Demokratie und Selbstbestimmung. „Wir wollen uns darum künftig dafür einsetzen, dass Alibibeteiligung vermieden wird und mehr Zeit für Beteiligungsprozesse einfordern. Wir bauen Anzeige

Zu viel Papier?

Für Kommunale gibt’s per E-Mail den DEMO-Newsletter! Seit sieben Jahren erscheint der kostenlose DEMO-Newsletter. In monatlicher Erscheinungsweise geht er an über 14 000 Mailadressen aus kommunaler Wirtschaft, Politik und Verwaltung und bietet aktuelle Meldungen, Tipps und Termine aus Städten, Kreisen und Gemeinden, Ländern, Bund und EU, zu SPD und SGK. ● Anmeldung im Internet www.demo-online.de ● Anmeldung per E-Mail newsletter@demo-online.de

● Werben im DEMO-Newsletter Informationen unter E-Mail witzel@demo-online.de


8

SGK- Sachsen

keine Wolkenkuckucksheime mit. Sondern fordern in der Bürgerbeteiligung ehrliche Kommu-

DEMO 1-2 | 2013 Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen

nikation, realistische Meilensteine und messbare Ergebnisse ein“, betont Vieweg.

Ob die Chemnitzer Stadtpolitik die Zeichen der Zeit erkannt hat, bleibt nach dem jüngst besiegel-

ten Aus für Live-Übertragungen von Stadtratssitzungen abzuwarten.

Leipzig: Mehr Geld für Tagesmütter und Tagesväter

D

er Leipziger Stadtrat hat im Dezember deutliche Verbesserungen bei der Finanzierung der Tagespflege beschlossen. „Die Tagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung in Leipzig und wird nun auch besser bezahlt“, freut sich SPDFraktionschef Axel Dyck. „Ich halte das besonders im Hinblick auf den ab August nächsten Jahres greifenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für

Kinder unter drei Jahren für einen wichtigen Schritt, um dieses Berufsfeld attraktiv zu halten.“ Ab dem 1. Januar werden die Tagesmütter und -väter in der Messestadt pro 9-Stunden-Vertrag insgesamt 485 Euro erhalten. Das entspricht einer Erhöhung von über 36 Euro. Hinzu kommen noch monatliche Pauschalen zur Altersvorsorge in Höhe von rund 40 Euro pro Kind und Monat sowie knapp 88 Euro pro

Jahr für eine Unfallversicherung. Auf Nachweis trägt die Stadt zudem die Hälfte der Kosten für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung. „Nachdem zu sehen war, dass manch andere Fraktion eher auf ihrem Standpunkt verharrte und nicht unbedingt die Gesamtvorlage im Blick hatte, bin ich natürlich froh, dass meine Fraktion hier die Kompromisse erarbeitet hat“, so Dyck.

Axel Dyck. Foto: SPD-Fraktion im Stadtrat Leipzig

Dresden: SPD-Fraktion übernimmt Haushaltsverantwortung Kompromiss in den Haushaltsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und CDU

I

n langen und schwierigen Verhandlungen um den Dresdner Doppelhaushalt für 2013 und 2014 hat die SPD-Fraktion im Stadtrat entscheidende Akzente für eine starke und sozialere Stadt gesetzt. „Der Bruch und die folgende Handlungsunfähigkeit der konservativen Stadtratsmehrheit inmitten der Haushaltsdebatte erforderte auf allen Seiten Kompromissbereitschaft, die Herausforderungen einer wachsenden Stadt zugleich schnelle und mehrheitsfähige Lösungen. Der Kompromiss von SPD, Grünen und CDU erfüllt diese Kriterien und enthält zugleich zentrale Forderungen der Sozialdemokratie“, so der Fraktionsvorsitzende Peter Lames. Zuvor fand der Haushaltsentwurf der CDU-Oberbürgermeisterin Helma Orosz keine Mehrheit im Rat – auch ihre eigene Partei wollte ihm nicht zustimmen. Das hatte dazu geführt,

Sabine Friedel. Foto: SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

dass Dresden ohne Haushaltsbeschluss ins neue Jahr gestartet war. Verschiedene Punkte waren entscheidend für die Zustimmung der SPD: In einem noch nie dagewesenen Umfang seit der Wiedervereinigung werden Mittel für den Bau und die Sanierung von Schulen und Kitas bereitgestellt. Die kommunalen

Krankenhäuser werden gestärkt, indem die Stadt dringend benötigte Investitionsmittel in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung stellt. Zudem sichert der Kompromiss zwischen den drei Fraktionen den Bau eines neuen „Kulturkraftwerks“ in Dresden, auf dessen Gelände die Staatsoperette und das städtische Kinder- und Jugendtheater neue Spielstätten erhalten. Auch die Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe wird angehoben, zusammengenommen um mehr als zwei Millionen Euro. Darüber hinaus werden weitere wichtige Sozialmaßnahmen wie das Sozialticket, die Bürgerarbeit oder der Gemeindedolmetscherdienst abgesichert und das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt gestärkt. „Wir Sozialdemokraten freuen uns, dass unsere wichtigsten Punkte gesichert sind: Die Krankenhäuser, die Jugendhilfe und das Kulturkraftwerk“, meint die Dresdner SPD-Vorsitzende Sa-

bine Friedel. Allerdings gibt sie den Christdemokraten nur wenig Vorschussvertrauen: „Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die CDU keine soziale Politik für Dresden macht.“ Eine neue Stadtratsmehrheit jenseits der CDU bleibe deshalb Ziel für die nächste Kommunalwahl.

Impressum Verantwortlich für den Inhalt: SGK Sachsen e.V. Kamenzer Str. 12, 01099 Dresden Redaktion: Karin Pritzel, Jens Wittig Telefon: (0351) 21 670 91 Verlag: Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft, Stresemannstraße 30, 10963 Berlin Telefon: (030) 25594-100 Telefax: (030) 25594-192 Anzeigen: Henning Witzel Litho: metagate Berlin, Litfaß-Platz 1, 10178 Berlin, Tel. 030-28306-0 Druck: Braunschweig-Druck GmbH, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.