Ausgabe: extern
Auflage: 4.000 Exemplare
Sommer 2018
Liebe Leserinnen und Leser, die Aufgaben der Gebäudereiniger unterliegen einem permanenten Prozess der Veränderungen und Wissenserweiterungen. Besonders durch steigende globale Mobilität multikultureller Reisender werden neue Hygieneherausforderungen verursacht. Dies zeigte jedenfalls eine Studie von Wissenschaftlern der westfälischen Universitätsklinik Münster und dem Robert-KochInstitut. Dabei hatte man von 400 Toilettentürklinken an 136 Flughäfen in 59 Ländern Abstriche genommen und fand, neben normalen Bakterien, auch multiresistente (MRSA) oder auch panresistente Keime. Häufig fanden die Wissenschaftler Staphylococcus aureus, Stenotrophomonas maltophilia und Acinetobacter baumannii. Herzlichst Michael Öttl Obermeister
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Foto: Michael Öttl
10. Jahrgang
IHO-Viruzidieliste Wichtige Informationsquelle für Anwender und Hygienefachkräfte Eric Buhse Herstellung, Vertrieb sowie Anwendung von
lungsbereich der BPR veröffentlicht. Dieses stellt
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterlie-
fest, dass die Biozidrichtlinie eindeutig interna-
gen diversen gesetzlichen Regelungen, welche
tionalen Methoden den Vorrang gibt. Nationale
vorwiegend europäisch einheitlich auf EU-Ebene
Methoden werden nur noch akzeptiert, wenn für
definiert und geregelt werden. So etwa die Bio-
spezielle Anwendungsfälle keine internationale
zidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU)
Methode zur Verfügung steht. Erste Wahl für diese
Nr. 528/2012), die unmittelbar und nicht verän-
international anerkannten Methoden sind harmoni-
derbar in nationales Recht übertragen wird.
sierte europäische Normen. Ähnlich wird dies auch
Teil dieser Gesetzgebung sind Zulassungsverfah-
von Ministerien, Naturwissenschaftlern und Bun-
ren, in welchen die chemisch-physikalische Cha-
desgerichten bewertet.Zusätzlich zu Fragen der
rakterisierungen der Produkte, Umweltverhalten
Normung und Methoden regelt die BPR auch die
oder Risikobetrachtungen integriert werden sowie
Anwendung etwaiger Produkte. Dies führt dazu,
die Wirksamkeitsprüfungen zur Sicherstellung ei-
dass in den Zulassungsbedingungen der bewer-
ner ausreichenden Desinfektion. Ende 2017 wurde
tenden Behörden festgelegte Konzentration und
durch die Rechtsanwaltskanzlei JurSolution (www.
Einwirkzeiten vom Anwender einzuhalten sind. Zu-
chemikalienrecht.eu) ein juristisches Gutachten
sätzlich dürfen Hersteller, Fachgesellschaften oder
zur rechtlichen Bedeutung nationaler Bewertungs-
Verbände keine anderen Bedingungen empfehlen.
methoden und Listungssysteme zur mikrobiellen
Empfehlungen müssen künftig zwangsweise die in
Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln im Rege-
den Zulassungsprozessen beschriebenen Metho-
Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg