GebäudeDienstleister Sommer 2018

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Ausgabe: extern

Auflage: 4.000 Exemplare

Sommer 2018

Liebe Leserinnen und Leser, die Aufgaben der Gebäudereiniger unterliegen einem permanenten Prozess der Veränderungen und Wissenserweiterungen. Besonders durch steigende globale Mobilität multikultureller Reisender werden neue Hygieneherausforderungen verursacht. Dies zeigte jedenfalls eine Studie von Wissenschaftlern der westfälischen Universitätsklinik Münster und dem Robert-KochInstitut. Dabei hatte man von 400 Toilettentürklinken an 136 Flughäfen in 59 Ländern Abstriche genommen und fand, neben normalen Bakterien, auch multiresistente (MRSA) oder auch panresistente Keime. Häufig fanden die Wissenschaftler Staphylococcus aureus, Stenotrophomonas maltophilia und Acinetobacter baumannii. Herzlichst Michael Öttl Obermeister

Foto: Fotolia

Foto: Michael Öttl

10. Jahrgang

IHO-Viruzidieliste Wichtige Informationsquelle für Anwender und Hygienefachkräfte Eric Buhse Herstellung, Vertrieb sowie Anwendung von

lungsbereich der BPR veröffentlicht. Dieses stellt

Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unterlie-

fest, dass die Biozidrichtlinie eindeutig interna-

gen diversen gesetzlichen Regelungen, welche

tionalen Methoden den Vorrang gibt. Nationale

vorwiegend europäisch einheitlich auf EU-Ebene

Methoden werden nur noch akzeptiert, wenn für

definiert und geregelt werden. So etwa die Bio-

spezielle Anwendungsfälle keine internationale

zidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU)

Methode zur Verfügung steht. Erste Wahl für diese

Nr. 528/2012), die unmittelbar und nicht verän-

international anerkannten Methoden sind harmoni-

derbar in nationales Recht übertragen wird.

sierte europäische Normen. Ähnlich wird dies auch

Teil dieser Gesetzgebung sind Zulassungsverfah-

von Ministerien, Naturwissenschaftlern und Bun-

ren, in welchen die chemisch-physikalische Cha-

desgerichten bewertet.Zusätzlich zu Fragen der

rakterisierungen der Produkte, Umweltverhalten

Normung und Methoden regelt die BPR auch die

oder Risikobetrachtungen integriert werden sowie

Anwendung etwaiger Produkte. Dies führt dazu,

die Wirksamkeitsprüfungen zur Sicherstellung ei-

dass in den Zulassungsbedingungen der bewer-

ner ausreichenden Desinfektion. Ende 2017 wurde

tenden Behörden festgelegte Konzentration und

durch die Rechtsanwaltskanzlei JurSolution (www.

Einwirkzeiten vom Anwender einzuhalten sind. Zu-

chemikalienrecht.eu) ein juristisches Gutachten

sätzlich dürfen Hersteller, Fachgesellschaften oder

zur rechtlichen Bedeutung nationaler Bewertungs-

Verbände keine anderen Bedingungen empfehlen.

methoden und Listungssysteme zur mikrobiellen

Empfehlungen müssen künftig zwangsweise die in

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln im Rege-

den Zulassungsprozessen beschriebenen Metho-

Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg


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