SKM - LANDKREIS SIGMARINGEN
SKM – LANDKREIS SIGMARINGEN Rechtlicher Betreuungsverein Über uns Unser Verein, kurz SKM - Landkreis Sigmaringen genannt, ist als anerkannter Betreuungsverein gemäß § 1908 f BGB tätig. Er wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt. Die zentralen Aufgabenstellungen des Vereins sind: • Gewinnung, Aus- und Fortbildung sowie Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer. • Führung von aufwändigen und komplexen rechtlichen Betreuungen durch unsere im Verein angestellten Vereinsbetreuerinnen und -betreuer. Unser Logo mit dem stilisierten Caritaskreuz gibt Auskunft über unsere Zugehörigkeit zur CARITAS. Der Schriftzug SKM benennt den ursprünglichen Caritasfachverband, dem wir als örtlicher Verein angehören: Sozialdienst Katholischer Männer. Der Verein ist der Erzdiözese Freiburg zugehörig. Alexander Teubl Sozialpädagoge (BA) / Sozialmanagement (MA) Geschäftsführer, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung in Betreuungsangelegenheiten, Gewinnung, Ausbildung und Begleitung ehrenamtlich rechtlicher Betreuer-/ innen Vereinsbetreuer. Stefan Lüdeke Sozialpädagoge (BA), Vereinsbetreuer Liane Schmid Dipl. Sozialpädagogin (FH), Vereinsbetreuerin Daniela Räffle Verwaltung Cornelia Buck Verwaltung Beate Abt 1. Vorsitzende Gerhard Leuze 2. Vorsitzender Und über 150 weitere Ehrenamtliche, die sich in unserem Verein engagieren. Förderung und Unterstützung: Gefördert und unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes BadenWürttemberg, den Landkreis Sigmaringen und den SKM Diözesanverein Freiburg aus Mitteln der Erzdiözese Freiburg.
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BEGEGNUNG, PFLEGE, WOHNEN IM KREIS SIGMARINGEN
Rechtliche Betreuung – weshalb? Eine wesentliche Grundhaltung unseres Staates, die sowohl in der Verfassung als auch in unserer Gesetzesstruktur zum Ausdruck kommt, ist die Achtung der freien Willensbestimmung und die persönliche Selbstbestimmung eines jeden Bürgers. Dies bedeutet, dass persönliche Entscheidungen und Willenserklärungen nicht ohne weiteres durch fremde ersetzt werden können – auch nicht durch Ehepartner oder Verwandte. Geistig, psychisch oder seelisch behinderte oder erkrankte Menschen sind häufig nicht in der Lage, sich notwendige Unterstützung durch die Erteilung einer Vollmacht zu organisieren, weil sie deren Umfang nicht überschauen oder ihre rechtmäßige Ausübung nicht kontrollieren können. Zu diesem Personenkreis gehören z. B. auch demente, behinderte oder suchtkranke Menschen. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber die Einrichtung einer sogenannten „Rechtlichen Betreuung“ vor. Das alte Vormundschaftsrecht wurde 1992 durch das Betreuungsrecht abgelöst. Erwachsene können seither nicht mehr entmündigt werden. Das Betreueramt ist so auszuüben, dass der zu Betreuende nicht bevormundet wird, sondern in der rechtlichen Vertretung durch den Betreuer Hilfe und Unterstützung erhält. Häufig übernehmen Angehörige dieses Amt, das sie in die Lage versetzt, rechtlich autorisiert für die betreute Person handeln zu dürfen. Innerhalb des SKM – Landkreis Sigmaringen sind derzeit über 90 Betreuerinnen und Betreuer ehrenamtlich tätig – etwa die Hälfte davon für eine verwandte Person. Sie alle haben sich dem Verein angeschlossen, weil sie dadurch eine Erleichterung in der Betreuungsführung erfahren. Sie werden unterstützt durch unsere fachkundige Beratung, Schulung und Begleitung. Außerdem ist die ehrenamtliche Betreuungsarbeit durch unsere spezielle Vereinsversicherung zusätzlich abgedeckt.