http://www.schibri.de/pdf/uck/uck_2010_Ausgabe_06

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Nr. 06/2010

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

der Gemeindevertreter, unter Punkt 7. Frau Kurth lässt über den Antrag von Herrn Schütt abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 12 0

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 27.05.2010 wird, unter Berücksichtigung des Einwandes von Herrn Schütt, zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 14 0 3.

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung

Es liegen folgende Anträge vor: (1) Herr Ringk beantragt die Vorziehung des TOP 14 – Information zur Neuaufnahme des Sondergebietes Wind Bandelow/Jagow und zur Erweiterung des Sondergebietes Wind Milow – auf den TOP 6. Die Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 7 3

Enthaltung 5

ausgeschl. 0

(2) Herr Menke beantragt die Vorziehung des TOP 7 – Beratung zur Nutzung Speicher Wolfshagen – auf den TOP 6. Die Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 13 1

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Die Gemeindevertretung stimmt der geänderten Tagesordnung zu. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 14 1

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend. 4.

Einwohnerfragestunde

(1) Frau Drews informiert über Anträge der Firma ENERTRAG AG zur Erweiterung des Eignungsgebietes Milow und die Neuausweisung des Gebietes Bandelow/Jagow . Diesen Anträgen liegt ein Beschluss des Planungsausschusses zugrunde, der von der Regionalplanung verabschiedet werden soll. Dabei handelt es sich um die Aufhebung des Abstandes von 5 km zwischen den Windgebieten und der Möglichkeit zur zusätzlichen Errichtung von Windkraftanlagen. Dies entspricht nicht dem Begehren der Bürger aus der Umfrage 2007. Frau Drews bittet in der Beratung zur Neuaufnahme des Sondergebietes Wind Bandelow/Jagow und zur Erweiterung des Sondergebietes Wind Milow um Rederecht. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland beschließen, Frau Drews ein Rederecht zum TOP 7 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 8 4

5

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

(2) Herr Lehmann erkundigt sich nach dem Inhalt der Informationsvorlage 0046/10. Frau Kurth erklärt, dass es sich bei der Vorlage 0046/10 um eine Informationsvorlage zur Neuaufnahme des Sondergebietes Wind Bandelow/Jagow und zur Erweiterung des Sondergebietes Wind Milow handelt und ausführlicher im TOP 7 diskutiert wird. (3) Herr Schilling möchte wissen, ob die Bürger über die Möglichkeit einer Änderung des Gemeindebeschlusses und des Bürgerbegehrens durch das Amtsblatt oder der Lokalpresse seitens der Gemeinde informiert worden sind und welche Bedeutung eine Bürgerbefragung für die Gemeindevertretung bei der Entscheidungsfindung hat. Frau Kurth antwortet, dass eine Befragung der Bürger ein freiwilliger Beschluss der Gemeindevertretung ist. Diese dient ausschließlich zur Meinungsbildung. Das Treffen einer Entscheidung ist den Gemeindevertretern laut Kommunalverfassung vorbehalten. Sie sagt, dass die Möglichkeit einer neuen Antragstellung jederzeit besteht. (4) Frau W. Fichtner, Vorsitzende der Interessengemeinschaft, bittet um ein Rederecht zum TOP 8 – Beratung zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Gneisenau. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland beschließen, Frau W. Fichtner ein Rederecht zum TOP 8 zu erteilen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 15 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

(5) Herr Amzoll erinnert an das Bürgerbegehren 2007 mit dem sich die Mehrheit der Bürger gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen entschieden hatte. (6) Herr Paul von der Firma ENERTRAG AG und Herr Forch von der Firma EFI Eriksen AG stellen einen Antrag auf Rederecht zum TOP 7. Frau Kurth lässt über den Antrag von Herrn Paul und Herrn Forch mit eingegrenzter Zeit abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 15 13 0

Enthaltung 2

ausgeschl. 0

(7) Herr Mandelkow weist auf die unzureichende Löschwasserversorgung in Bandelow hin und bittet um eine Vergrößerung der Löschwasserentnahmestelle. 5.

Informationen der Bürgermeisterin

(1) Frau Wernicke verliest den Bescheid über die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde nach wiederholter Beanstandung eines Beschlusses gemäß § 55 Abs. 1 Satz 10 BbgKVerf. zur Bank für Kutzerow: „... Der Beschluss ist unwirksam. Es liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung vor. ... ... Der Beschluss ist darüber hinaus rechtswidrig. Er stellt einen unzulässigen Eingriff in die Geschäfte der laufenden Verwaltung dar, die ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. ...


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