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75. Jahrgang

- Wohngebiet Sannbruch-Ost – Erschließung wurde freigegeben - Zur Erinnerung an Elmar Schaubs - Stadtfest Burg Stargard - Zwerge in Cölpin - Amtsfeuerwehrtag des Amtes Stargarder Land - Nonnenhof muss Leben

22.06.2012

Ausgabe 06/2012


Stargarder Zeitung

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Stadtverwaltung Burg Stargard • Mühlenstraße 30 • 17094 Burg Stargard Verwaltung für das Amt Stargarder Land mit den Mitgliedsgemeinden: Burg Stargard, Cammin, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf Wie erreiche ich wen?

Telefon

E-Mail-Adresse

Bürgermeister

Herr Tilo Lorenz

039603 25310 buergermeister@burg-stargard.de

Büro des Bürgermeisters

Frau Ilona Bauermeister

039603 25310 i.bauermeister@stargarder-land.de

Bereich Hauptamt Leiterin Hauptamt

Frau Marion Franke

039603 25311 m.franke@stargarder-land.de

Personalbüro

Frau Sylvia Voß

039603 25312 s.voss@stargarder-land.de

Standesamt

Frau Anja Kammann

039603 25314 a.kammann@stargarder-land.de

Standesamt

Frau Anna Wolfgramm

039603 25313 a.wolfgramm@stargarder-land.de

Standesamt

Frau Karin Mehler-Fritz

039603 25314 k.mehler-fritz@stargarder-land.de

Sitzungsdienst

Frau Carmen Jungerberg

039603 25316 c.jungerberg@stargarder-land.de

Fördermittelbeschaffung/WiFö

Frau Karin Schüler

039603 25317 k.schueler@stargarder-land.de

Kita/Schulen

Frau Sigrid Schütz-Welter

039603 25318 s.schuetz-welter@stargarder-land.de

Meldestelle

Frau Margrit Vollendorf

039603 25315 m.vollendorf@stargarder-land.de

Bereich Finanzen Leiterin Finanzen

Frau Jana Linscheidt

039603 25321 j.linscheidt@stargarder-land.de

Finanzverwaltung

Frau Evelin Stachurski

039603

Finanzverwaltung

Frau Martina Matner

039603 25322 m.matner@stargarder-land.de

Finanzbuchhaltung

Frau Margitta Jacobs

039603 25323 m.jacobs@stargarder-land.de

Steuern

Frau Astrid Behnke

039603 25324 a.behnke@stargarder-land.de

Wohngeld

Frau Birgit Skierke

039603 25325 b.skierke@stargarder-land.de

Leiterin Kasse

Frau Heidemarie Kunze

039603 25329 h.kunze@stargarder-land.de

Kasse

Frau Ute Retter

039603 25327 u.retter@stargarder-land.de

Vollstreckung/Gewerbe

Frau Katja Lau

039603 25326 k.lau@stargarder-land.de

e.stachurski@stargarder-land.de

Bereich Bau- und Ordnungsamt Leiter Bau- und Ordnungsamt

Herr Tilo Granzow

039603 25331 t.granzow@stargarder-land.de

Bauordnung

Frau Doris Dallmann

039603 25333 d.dallmann@stargarder-land.de

Bauverwaltung

Frau Ingelore Beitz

039603 25339 i.beitz@stargarder-land.de

Liegenschaften

Frau Veronika Strohrmann

039603 25335 v.strohrmann@stargarder-land.de

Straßenunterhaltung/Winterdienst Herr Karl-Heinz Wohlgemuth 039603 25334 k.wohlgemuth@stargarder-land.de Gebühren/Beiträge/Stadtsanierung Herr Christian Walter

039603 25332 c.walter@stargarder-land.de

Ordnung/Sicherheit

Herr Christoph Ruchay

039603 25336 c.ruchay@stargarder-land.de

Bestattungswesen

Frau Regina Busse

039603 25337 r.busse@stargarder-land.de

Brandschutz/Außendienst

Frau Marlies Korpalski

039603 25338 m.korpalski@stargarder-land.de

weitere Städtische Einrichtungen Touristinformation

Frau Bärbel Bartsch

039603 20895 ti@burg-stargard.de

Tourismuskoordinator

Frau Rita Lübsdorf

039603 23375 r.luebsdorf@stargarder-land

Schulsekretärin Grundschule

Frau Anne Spietz

039603 20300 grundschule@stargarder-land.de

Schulsekretärin Regionale Schule Frau Rit Rosner

039603 20312 schule@regs-burg-stargard.de

Museum

Herr Fank Saß

039603 22852 museum@stargarder-land.de

Bibliothek

Frau Silke Schlüter

039603 23153 s.schlueter@stargarder-land.de

Tierpark Burg Stargard

Frau Karin Voß

039603 20226 tierpark@burg-stargard.de

Bauhof

Herr Harald Schmidt

039603 21421


Stargarder Zeitung

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Inhaltsverzeichnis Telefonliste Verwaltung Burg Stargard Rathausinformationen Besuch beim Ehrenbürger Ernst Gay zum 85. Geburtstag 5 Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten 5 Aus dem Bauamt Wohngebiet Sannbruch-Ost 5 Kalendernotizen aus der Arbeit der AG Chronik Burg Stargard 6 Das Fest der „Eisernen Hochzeit“ 7 Information aus dem Fundbüro 7 Tourismus- und Kulturnachrichten Stadtfest Burg Stargard Veranstaltungskalender Juni/Juli 2012 Erinnerung an die Malerin und Grafikerin Annemarie Wesenberg Neuer Höhepunkt im Hager-Jahr Tierpark Burg Stargard 50. Park- & Seefest 725 Jahre Cölpin

10 10 11 11 14

2. Stargarder Preisrätsel

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Amtliche Bekanntmachungen Stadt Burg Stargard Satzung Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Ge schicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Burg Stargard Gemeinde Cammin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden verbandes Gemeinde Lindetal Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Boden verbandes Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II Ordnung Schulen/Kitas/Tagesmuttis Regionale Schule Burg Stargard Kinobesuch in Neubrandenburg Erkenntnisse zum Dichter und Menschen Hans Fallada Burg Stargard sucht Supertalent Trommel, Märchen, Kräuter und Kochen Tower, Themse und Tussaud’s Verwaltung und Heizkraftwerke kennengelernt Theatererlebnis der besonderen Art Grundschule „Kletterrose“ Unser Aufenthalt in der Steinmühle Die Fledermäuse der Grundschule „Kletterrose“ Kita „Am Märchenwald“ Ein besonderer Waldtag! Zwerge in Cölpin Neues von den Zwergen in Cölpin Vereine und Verbände Amtsfeuerwehr Stargarder land Amtsfeuerwehrtag des Amtes Stargarder Land Spatenstich und Übergabe Fördermittelbescheide Ausbildung im Brandübungshaus Malchow Zwergenfeuerwehr Lindetal Mailauf der Zwergenfeuerwehr Lindetal Stargarder Behindertenverband e. V. Aus der Vereinsarbeit Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen

7 8

Heimatchor Burg Stargard e. V. „Chorsingen macht Freu(n)de“ … 34 Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard 21 Burg-Pokal-Schau 35 SV Burg Stargard 09 Mai-Turnier 2012 36 Rosen-Cup 2012 36 Stargarder Burgverein e. V. 36 Winzerstammtisch 36 20. Burgfest in Neustadt-Glewe 37 Kulturverein Groß Nemerow e. V. Naturkundliche Wanderung 37 Gemütlicher Grillabend 38 Kulturverein Rowa Der Kulturverein Rowa informiert 38 Auf die Räder los! 39 Bootsanleger Nonnenhof Nonnenhof muss leben 39 Jagdgenossenschaft Neu Käbelich Einladung Vollversammlung 40 Geburtstagsliste 41

Die nächste Ausgabe 17 19

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Stargarder Zeitung erscheint am Freitag, dem 27.07.2012 Anzeigenschluss ist am 16.07.2012 Redaktionsschluss ist am 13.07.2012, um 15.00 Uhr


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Rathausinformation

Besuch beim Ehrenbürger Ernst Gay zum 85. Geburtstag Die Grüße und Glückwünsche aus Burg Stargard zum 85. Geburtstag unseres langjährigen Bürgermeisters, Ortschronisten und Ehrenbürgers Herrn Ernst Gay überbrachten im Namen der Stadtvertretung und des Bürgermeisters Frau Franke und Frau Beutin. Herr Gay lebt seit einiger Zeit im Seniorendomizil in Stavenhagen und wird dort liebevoll betreut. Seinen Geburtstag feierte er in Grammentin bei seiner Tochter Marianne. Viele Gratulanten aus Stavenhagen und Umgebung erschienen, aber auch die Familie war komplett anwesend. So reisten die Schwestern, die Kinder, Enkelkinder und sogar die Urenkel mit an. Herr Gay freute sich sehr über die vielen Glückwünsche und besonders über den Besuch aus Burg Stargard.

Für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Schiedsstelle des Amtes Stargarder Land Vorsitzender: Herr Heinz Beisheim Lindenweg 23 17094 Burg Stargard

Stellvertreter: Herr Werner Hartung Lindenweg 43 17094 Burg Stargard

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch in der Verwaltung des Amtes Stargarder Land, Hauptamt, Marion Franke (Telefon: 039603/25311)

Aus dem Bauamt Wohngebiet Sannbruch-Ost – Erschließung wurde freigegeben Am 31.5.2012 erfolgte die Freigabe der Rohbauerschließung der Bauabschnitte 3 bis 8. Der Bürgermeister Tilo Lorenz und Stadtvertretervorsteher Hartmut Rose, haben das symbolische Band zur Freigabe der Rohbauerschließung in den BA 3 bis 8 durchgeschnitten. Zuvor hatten die Kindergruppen aus der Kita „Am Märchenwald“ und aus der Johannes-Kita zwei schöne Lieder gesungen und dafür viel Applaus bekommen! Herr Jäger vom Erschließungsträger PROJEKTMANAGEMENT GmbH hat alle an der Erschließung beteiligten Unternehmen sowie Grundstückskäufer, Kaufinteressenten und Anwohner begrüßt. Bürgermeister Tilo Lorenz drückte in einem Grußwort seine Freude darüber aus, dass das Wohngebiet Sannbruch-Ost zu Zuzügen junger Familien nach Burg Stargard beiträgt. Er begrüßte auch die Tatsache, dass die Erschließung der vorgesehenen acht Bauabschnitte wesentlich schneller erfolgt ist, als zunächst angedacht war. Den neuen Bauherren, die ab 1. Juni ihre Wohnhäuser errichten können, wünschte er viel Freude beim Bauen! Schließlich ging Herr Jäger auf die Entwicklung des WG Sannbruch-Ost ein. Sie begann mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7, an dem jahrelang gearbeitet wurde, bis ein gemeinsamer Nenner gefunden wurde. Den beteiligten Architektur- und Ingenieurfirmen wurde hierfür sowie für Planung und Bauüberwachung der Erschließung in den BA 3 bis 8 herzlich gedankt!

Die Rohbauerschließung der BA I und II war 2009/2010 erfolgt, ab Juni 2012 soll hier das Straßenpflaster realisiert werden. Das ist sinvoll, weil hier die meisten Häuser schon errichtet und bewohnt sind. Von den 39 Grundstücken sind 36 verkauft. Deshalb hatte die Stadt Burg Stargard 2011 genehmigt, die Erschließung der restlichen BA 3 bis 8 in einem Zuge vorzunehmen und damit 53 neue Baugrundstücke zu schaffen! Seit Oktober 2011 wurden diese Bauabschnitte erschlossen. Dabei wurden ca. 16 km Leitungen für Regenwasser, Schmutzwasser, Trinkwasser, Gas, KFA, Strom, Telefon und Straßenbeleuchtung verlegt. Außerdem wurden ca. 5.000 m² Straße neu gebaut, darunter auch die zweite Ausfahrt aus dem Stadtteil Sannbruch zum Quastenberger Damm. In diesem Zusammenhang wurde den beteiligten Medienträgern Neubrandenburger Stadtwerke GmbH und der neumedianet GmbH, der E.ONedis, der Telekom und der Tollenseuferabwasserbeseitigungsgesellschaft mbH gedankt. Die Erschließungsanlagen sind ausschließlich von regionalen Firmen realisiert worden: Baukontor Lange Feldberg GmbH (Straßenbau, RW, SW und Erdarbeiten für alle Kabel und Leitungen!), U. Rühlmann Bau GmbH aus Malchow für Trinkwasser und Gas sowie Aqua-Sana-Service GmbH aus Burg Stargard für das Spülen und Desinfizieren der TW-Leitungen, Fa. Elektrotechnik Rose, Burg Stargard (Stromversorgung, Telefon- und Straßenbeleuchtungska-


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bel) und Fa. Elektrotechnik Draewe GmbH aus Penzlin hat die KFA-Kabel verlegt. Besonders gelobt wurden die Bauarbeiter der Firma Baukontor, die unter Führung des Bauleiters, Herrn Putzke, bei Wind und Wetter fleißig gearbeitet und gute Qualität geleistet haben. Herr Jäger übereichte deshalb einen zünftigen Präsentkorb an den Vorarbeiter Herrn Bieberitz. An die neuen Straßennamen muss man sich noch gewöhnen: Neben den verlängerten Straßen Am Teufelsbruch, Feldstraße und Am Brink gibt es nun auch die Straßen Warkenbruch, Kienbruch und Schönbruch! Beim ersten Spatenstich für das ganze WG Sannbruch-Ost am 2. November 2009 war von einem Zeithorizont bis 2025 gesprochen worden. Jetzt darf man hoffen, dass das WG Sannbruch-Ost schon 10 Jahre früher im Wesentlichen bebaut sein wird. Für die meisten Käufer (10 der 53 Grundstücke sind schon verkauft) sind die gute Lage in Burg Stargard mit der vorhandenen Infrastruktur und die günstigen Grundstückspreise ab 33,80 Euro/m² inklusive Abwasser ausschlaggebend!

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Herr Jäger drückte abschließend seine Hoffnung aus, dass die neuen Straßen recht bald mit Leben erfüllt sein werden. Nachdem Bürgermeister Lorenz und Stadtvertretervorsteher Rose gemeinsam das symbolische Band durchschnitten hatten, erstürmten die beiden Kindergruppen mit ihren Rollern die neue Straße Schönbruch. Ein sehr zukunftsträchtiges Bild!

Bürgermeister Tilo Lorenz und der Stadtvertretervorsteher Hartmut Rose durchschneiden das symbolische Band.

Kalendernotizen aus der Arbeit der AG Chronik Burg Stargard Zur Erinnerung an Elmar Schaubs, Landrat von Mecklenburg-Strelitz und Bürgermeister von Burg Stargard – einem engagierten Kommunalpolitiker unserer Region Am 27.06.2002 nahmen die Menschen aus dem Kreis Mecklenburg-Strelitz in einer bewegenden Gedenkfeier des Landkreises Abschied von Landrat Elmar Schaubs. Der Freizeitsportler Elmar Schaubs hatte am 15. Juni am Tollensesee-Lauf in Neubrandenburg teilgenommen und war im Ziel bewusstlos zusammengebrochen. Wenige Tage später verstarb er Elmar Schaubs im Alter von nur 35 Jahren in Rostock. Fassungslos mussten Angehörige, Freunde und Arbeitskollegen diese Nachricht hinnehmen. Er hinterließ seine Frau mit drei Kindern. Die Familie Schaubs zog mit Elmar 1983 nach Burg Stargard. In der Wendezeit engagierte er sich am Runden Tisch von Burg Stargard. Er hatte als Mitglied der CDU verschiedene Ämter inne, war Stadtvertreter und von 1991 bis 2001 gewählter Bürgermeister in Burg Stargard. Am Tag nach seiner Wahl als Bürgermeister sagte er gegenüber dem Nordkurier auf die Frage, wie er das Vertrauen der Bürger erringen will: „Vor allem natürlich durch meine Arbeit. Offenes, ehrliches Auftreten schafft Nähe, denke ich. Ich will ran an die Leute, an ihre Probleme, vor Ort mit ihnen sprechen. Keinesfalls nur vom Schreibtisch aus die Dinge beurteilen.“ Diese Aussage war für ihn als Bürgermeister und später auch als Landrat Programm. Von Anfang an bestand für Herrn Schaubs die Aufgabe darin, Burg Stargard als Wohnund Erholungsort attraktiver und interessanter zu machen. Die Kultur lag ihm dabei am Herzen. Die Burg, die Jugendherberge, die Heimatstube, das Marie-Hager-Haus und der Tierpark sollten sich zu Vorzeigeobjekten entwickeln. Auch die Chronik der Stadt war sein Steckenpferd. Manchmal besuchte er den Ortschronisten Herrn Gay und blätterte

mit ihm in alten Unterlagen und Fotos. So manches Interessante kam dabei zum Vorschein. Der gelernte Kfz Mechaniker hatte sich 1992 für seine Tätigkeit als Bürgermeister in einem sechsmonatigen Lehrgang qualifiziert. Um sein Wissen zu erweitern absolvierte er von 1993 bis 1995 ein Fernstudium zum Verwaltungsbetriebswirt. Bürgermeister Elmar Schaubs war maßgeblich daran beteiligt, das im September 1993 die „Stargarder Nachrichten“ nach 1945 in völlig neuer Form wieder aufgelegt wurden. Auch an der Entstehung der Städtepartnerschaft mit Marne und deren lebendiger Umsetzung hatte Herr Schaubs hohen persönlichen Anteil. Heute pflegen die Bürger von Burg Stargard und Marne diese Partnerschaft in vielfältiger Art und Weise. Seit 01.01.2002 gibt es das Amt Stargarder Land. Der Vertrag zur Ämterfusion wurde im Juli 2001 geschlossen und markierte einen Neubeginn in der Verwaltungsarbeit. Diese Fusion begleitete Herr Schaubs durch alle Höhen und Tiefen konstruktiv und richtungsweisend. Bürgermeister Elmar Schaubs hat in seiner Amtszeit die Entwicklung der Stadt vorangebracht. Die Bürger vertrauten ihm und wählten ihn zum jüngsten Landrat in Mecklenburg-Strelitz. In seiner kurzen Amtszeit setzte er Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den Bürgern, den Mitarbeitern der Verwaltung und den Mitgliedern der Kreistagsfraktionen. Er hatte eine ganz eigene Art mit den Menschen umzugehen, offen, ehrlich und vertrauensvoll. So werden ihn die Bewohner unserer Region in Erinnerung behalten. Herr Schaubs war ein Familienmensch. So oft es ging verbrachte er Zeit mit den drei Kindern. In seiner Arbeit jedoch schonte er sich nicht. Pastor i. R. Arnold Zarft würdigte ihn damals mit folgenden Worten: „Zwei Eigenschaften hatte sich Elmar Schaubs erworben: Vorstellungsvermögen und Zielstrebigkeit. Er hatte Visionen mitgebracht und die Fähigkeit weitere Visionen zu entwickeln.“ C. Beuthin Bürgerarbeiterin „Chronik“ und Mitglied der Arbeitsgruppe Chronik


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Das Fest der „Eisernen Hochzeit“ Die Eheleute Ursula und Julius Betcher aus der Mühlenstraße 28 in Burg Stargard feierten am 7. Juni 2012 ihren 65. Hochzeitstag. Die Sozialbetreuerin Elke Könnicke überraschte die Jubilare mit einer Feier. Gemeinsam mit den Bewohnern der DRK-Seniorenwohnlage „Alte Mühle“ in Burg Stargard wurde ausgiebig in geselliger Runde gefrühstückt und als weitere Überraschung gab es für die Eheleute eine dreistöckige Hochzeitstorte, geziert mit Röschen und dem obligatorischen Hochzeitspärchen. Diese fehlte damals, vor 65 Jahren, denn die jungen Eheleute konnten sich zu dem Zeitpunkt keine Hochzeitstorte leisten. Kennen gelernt hatten sich die Beiden beim Tanz in der Burg Stargarder „Linde“ und aus der damaligen Krankenschwester und dem Kriegsheimkehrer wurde 1947 ein Paar. Die Trauung fand im Burg Stargarder Pastorenhaus statt. Die Schar der Gratulanten war nicht nur zu jener Zeit zahlreich, auch am Tag der Eisernen Hochzeit kamen Viele, um die Jubilare zu beglückwünschen. Der Bürgermeister Tilo Lorenz überreichte ein Präsent der Stadt und überbrachte die Glückwunschkarte des Bundespräsidenten.

Eheleute Julius und Ursula Betcher (Mitte) im Kreis der Gratulanten.

Information aus dem Fundbüro Am 07.06.2012 wurde in Burg Stargard auf dem Weg von der Burg in Richtung Stadt ein iPhone gefunden. Dieses kann im Fundbüro der Stadt Burg Stargard abgeholt werden.

Tourismus- und Kulturnachrichten

Stadtfest Burg Stargard Die Vorbereitungen für unser Stadtfest am 7. Juli 2012 laufen derzeit auf Hochtouren. In diesem Jahr findet das Fest erstmals auf dem Markt unter Einbeziehung des Kirchplatzes statt. Um 11.00 Uhr wird die Eröffnung durch unseren Bürgermeister erfolgen. Ein abwechslungsreiches Familienprogramm wird Ihnen Unterhaltung für den ganzen Tag bieten. Vereine stellen sich vor, die Feuerwehr zeigt ihre Technik und gestaltet am Abend eine Modenschau. Zur Mittagszeit können wir dem Bürgermeister beim Showkochen mit Christian Hellwig, dem Koch vom Hotel zur Burg zuschauen. Für das leibliche Wohl sorgen in bewerter Weise die Gaststätte „Klüschenberg“, das „Hotel Zur Burg“ und Karsten Hellwig mit der Gulaschkanone. Für den Nachmittag ist unter anderem Livemusik mit dem Schlagerduo Diana und Marko und ein Kinderprogramm geplant. Unsere Kinder können sich außerdem auf eine Hüpfburg, ein Karussell und Bastelmöglichkeiten freuen. Auch in diesem Jahr werden die schönsten Rosen, die in unserer Stadt, blühen ausgezeichnet. Gegen 18.30 Uhr werden die Gewinner, die wie immer von einer Rosenjury ermittelt werden, prämiert. Zahlreiche Händler laden zum Kaufen und Schauen ein. Ab 20.00 Uhr wird zum Tanz mit der Band Respekt und DJ Scherbi eingeladen. Der Eintritt ist frei. Auch weiterhin sind alle Vereine, Gewerbetreibende und interessierte Bürger eingeladen sich am Fest bzw. der Vorbereitung zu beteiligen. Rückmeldungen bitte an die Touristinformation: Telefon: 039603/20895 oder per E-Mail: ti@burg-stargard.de


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Veranstaltungen Monat Juni/Juli 2012 Tag Datum

Uhrzeit

Veranstaltung/Ort

Veranstalter

Fr.

22.06.2012

20.00 Uhr

Dorfkirche Zachow Zinnober Kulturkreis e. V. Mittsommernachtskonzert mit „Zariza Gi- Zachow tara“ Zigeunermusik aus Russland

Fr. Sa. So.

22.06.2012 23.06.2012 24.06.2012

10.00 Uhr

Dorfanger Cölpin 725 Jahre Cölpin Festwochenende

Sa. So.

23.06.2012 24.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Sa.

23.06.2012

16.30 Uhr

Kirche „St. Johannes“ • Kirchweihfest Burg Kirchgemeinde Burg Stargard Stargard • Sommermusik, anschließend Ausstellungseröffnung mit Bildern von Norbert Landeck, gemütliches Beisammensein im Garten, Gottesdienst, Johannisfeuer

Di.

26.06.2012

19.00 Uhr

Bürgerhaus Groß Nemerow • Malzirkel

Mi.

27.06.2012

8.00–15.30 Uhr

Fahrt nach Polen zum Einkauf • 8.00 Uhr Stargarder Behindertenverband Abfahrt ab Parkplatz Walkmüllerweg

Sa.

30.06.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard • Öffentliche Burgführung

Sa.

30.06.2012

20.00 Uhr

Bürgerhaus Groß Nemerow • Sommerfest Kulturverein Groß Nemerow e. V.

So.

01.07.2012

14.00 Uhr

Burg Stargard • Öffentliche Burgführung

Mi.

04.07.2012

15.00 Uhr

Park Pragsdorf • Grillen mit den Senioren Gemeinde Pragsdorf

Do.

05.07.2012

10.00–14.30 Uhr

Kutschfahrt nach Klein Nemerow Stargarder Behindertenverband Mittagstisch im Heidehof 10.00 Uhr Abfahrt Parkplatz Ärztehaus, Preis/Pers.: 23,00 Euro

Fr.

06.07.2012

Sa.

07.07.2012

11.00–02.00 Uhr

Burg Stargarder Stadtfest • Markttreiben Familienprogramm • Tanz

Sa.

07.07.2012

10.00–17.00 Uhr

Imkerei Sump Alt Käbelich Tag der Deutschen Imkerei Tag der offenen Tür auf dem Imkerhof Sump in Alt Käbelich • Führungen Schauschleudern • Museumsbesuch

Sa.

07.07.2012

De Cölpiner Dörpschaft e. V.

Stadt Burg Stargard

Kulturverein Groß Nemerow e. V.

Stadt Burg Stargard Stadt Burg Stargard

Park Pragsdorf • Disco • Empfang Spon- Gemeinde Pragsdorf soren

09.00 Uhr

Park Pragsdorf 50. Park- und Seefest Fußballturnier

Stadt Burg Stargard

Gemeinde Pragsdorf

Sa. So.

07.07.2012 08.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

Mi.

11.07.2012

14.30–16.30 Uhr

Bowlingbahn Gaststätte „Zur Linde“, Se- Stargarder Behindertenverband niorenbowling • Preis/Person: 5,00 Euro

Do.

12.07.2012

18.00–21.30 Uhr

Fahrt nach Neustrelitz zu den Schloss- Stargarder Behindertenverband gartenfestspielen • 17.00 Uhr Abfahrt ab Parkplatz Walkmüllerweg 4 a

Sa.

14.07.2012

19.00 Uhr

Alte Schmiede Cölpin • Vereinssommer- De Cölpiner Dörpschaft e. V. party

Sa. So.

14.07.2012 15.07.2012

Sa. So.

14.07.2012 15.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

So.

15.07.2012

14.30 Uhr

Begegnungsstätte in Rowa Rassekaninchenzuchtverein 21. Burg-Pokal-Schau für Rassekaninchen M26 Burg Stargard Stadt Burg Stargard

Mühlenwanderung • Auf den Spuren der Stadt Burg Stargard Wassermüller • Eine interessante Wanderung in unserer Stadt mit dem Museumsleiter Frank Saß • Treffpunkt: Marktplatz Burg Stargard


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15.07.2012

Stargarder Zeitung

ab 14.00 Uhr

Tierpark Burg Stargard Schlangenshow

Tierpark Burg Stargard

Mo. 16.07.2012 bis bis Fr. 20.07.2012

jeweils 8.00–17.00 Uhr

Gesundheitshaus „Lebensfreude“ Knochendichtemessung

Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Do.

19.07.2012

15.00–17.30 Uhr

Dampferfahrt auf dem Tollensesee mit Kaf- Stargarder Behindertenverband feegedeck • 13.30 Uhr Abfahrt ab Bahnhof Preis/ Person: 22,00 Euro • Nichtmitglieder 23,00 Euro

Do.

19.07.2012

18.00 Uhr

Marie-Hager-Haus • Stammtisch

Marie-Hager-Kunstverein e. V.

Sa.

21.07.2012

ab 11.00 Uhr

Mittelalterliches Fest für Familien Spiele, Speisen, Getränke

Festival- und Hospitalverein e. V.

Sa. So.

21.07.2012 22.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Mi.

25.07.2012

8.00–15.00 Uhr

Fahrt nach Polen zum Einkauf Stargarder Behindertenverband 8.00 Uhr Abfahrt Parkplatz Walkmüllerweg 4 a, Preis: 15,00 Euro

Sa.

28.07.2012

16.00 Uhr

Dorfkirche Zachow • „Mozart am seidenen Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow Faden“ • Das Preußsche Marionettentheater Berlin verwandelt die Dorfkirche in einen Opernsaal

Sa. So.

28.07.2012 29.07.2012

jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Stadt Burg Stargard

So.

29.07.2012

14.00 Uhr

Tierpark Burg Stargard • Schultütenfest

Tierpark Burg Stargard

So.

29.07.2012

19.00 Uhr

Stadtkirche „St. Johannes“ Konzert Kirchgemeinde Burg Stargard Susanne Erhardt, Klarinette und Blockflöte, Matthias Grünert, Orgel

Stadt Burg Stargard

Ausstellungen Mai bis Ok- Mo.–So. tober 10.00–17.00 Uhr

Ausstellung zur Stadt-, Burg- und Regi- Museum der Stadt Burg Stargard onalgeschichte im Museum auf der Burg

12.05.2012 bis 01.07.2012

Sonderausstellung Herrenhäuser im Wandel der Zeiten – Eine Wanderausstellung der Stiftung Mecklenburg Ausstellung in der Dorfkirche Zachow Lilla von Puttkamer Malerei-Berlin

Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

So.

26.05.2012 bis 01.07.2012

Sa.

07.07.2012

Dorfkirche Zachow Ausstellungseröffnung „Momente der Stille“ Anita Reinsch – Fotografie – Päwesin

Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

So. bis So.

08.07.2012 bis 12.08.2012

Sa.

30.06.2012

15.00 Uhr

Ausstellungseröffnung Marie-Hager-Kunstverein e. V. „140 Jahre Marie Hager in Bildern und Dokumenten“ Zum 140. Geburtstag und 65. Todestag

Sa. bis So.

30.06.2012 bis 19.08.2012

Öffnungszeiten Freitag–Sonntag 14.00-17.00 Uhr

Ausstellung im Marie Hager Haus „Marie Hager in Bildern und Dokumenten“ Zum 140. Geburtstag und 65. Todestag

Sa.

16.00 Uhr

Ausstellung „Momente der Stille“ Anita Reinsch – Fotografie – Päwesin

Änderungen vorbehalten! Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie im Internet: www.amt-stargarder-land.de Möchten auch Sie Ihre Veranstaltung hier öffentlich bekannt geben? Melden Sie sich einfach unter: 039603/20895 oder ti@stargarder-land.de


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Erinnerung an die Malerin und Grafikerin Annemarie Wesenberg (1926–2012) Am 20. Juni wäre die in Stettin geborene Annemarie Wesenberg 86 Jahre alt geworden. Erlebt hat sie diesen Tag nicht mehr. Am 13. April 2012 ist sie in Neubrandenburg gestorben. Laut Familienanzeige im Nordkurier wurde ihre Urne am 8. Juni 2012 auf dem Friedhof in Berlin Biesdorf beigesetzt. Ihr Studium an der Staatlichen Ingeneurschule für Maschinenbau in Stettin konnte sie durch Kriegseinwirkungen nicht beenden. 1946 fand sie beim Landes-Straßenamt in Anklam eine Stelle als technische Zeichnerin. Ihr großer Wunsch war, sich künstlerisch zu betätigen. In Abendkursen bildete sie sich in ihrer Freizeit. Nach einer Eignungsprüfung arbeitete sie von 1955 bis 1958 als Kunsterzieherin. Als freischaffende Künstlerin hatte sie einen wesentlichen Anteil an der stetigen und zielorientierten Entwicklung des bildnerischen Volksschaffens im Agrarbezirk Neubrandenburg. Ihre vielen Funktionen nutzte sie, um das kulturelle Leben auf dem Lande zu fördern. Sie bemühte sich um eine Ausbildungsstätte für das bildnerische Schaffen. Dank ihrer Durchsetzungskraft gelang es, in Klein Nemerow ein Studio zu bauen. Das war wohl schon in den 60er Jahren. Lehrer waren dort auch Fritz Hitz, Werner Schinko, Lothar Weber u. a. Für interessierte junge Leute wurde dort der Grundstein in der Malerei und Grafik gelegt. Für ihre Arbeit erhielt Annemarie Wesenberg mehrere gesellschaftliche Anerkennungen, so zweimal den Fritz-

Reuter-Preis, zweimal den Preis für Künstlerisches Volksschaffen und den Theodor-Körner-Preis. Am 5. Mai 2006 wurde im Marie-Hager-Haus in Burg Stargard anlässlich ihres 80. Geburtstages die Sonderausstellung „Farben bewusst erleben“ eröffnet. Es war ein warmer Frühlingsabend, schon sommerlich. Das war ein Glück für den Verein, denn Annemarie Wesenberg, die damals in Klein Nemerow wohnte, war in ihrem Dorf sehr bekannt und wohl auch sehr beliebt. Es kamen sehr viele Klein Nemerower Einwohner. Dank des guten Wetters erfolgte die Eröffnung im Garten hinter dem Hager-Haus. Ihre LandAnnemarie Wesenberg am schaften und die farbenfro05.05.2006, Foto: G. Bolt hen Blumensträuße gefielen den Besuchern der Ausstellung sehr. Viele Motive fand sie am Tollensesee. Wir verloren in unserer Region eine Künstlerin, die sich mit ihrer Malerei und den Grafiken mit allen Kunstfreunden verbunden fühlte und die für sie arbeitete. Behalten wir sie in guter Erinnerung. Gerda Boldt

Neuer Höhepunkt im Hager-Jahr Ausstellung „Marie Hager – 140 Jahre“ Der 140. Geburtstag der Malerin und ihr 65. Sterbetag in diesem Jahr geben den Anlass, die Künstlerin besonders zu ehren. Schon am 25. April, dem Sterbetag legten die Mitglieder des Marie-Hager-Kunstvereins und die Leiterin des Hauptamtes der Stadt Burg Stargard, Marion Franke Blumengebinde an der Grabstätte nieder. Vereinsmitglied Frank Saß sprach Worte des Gedenkens. Auch mit der Neugestaltung der Rosenbeete erinnert der Verein an die Blumen- und Gartenliebhaberin Marie Hager. Sie liebte ihren Garten. Ihr Sommer- und das Wintergemälde zeigen ihr Haus und den Garten. Auf Fotos sehen wir sie in ihrem Garten. Bildtafeln (gefertigt von Herrn Schmeidler) wurden bereits bei „Offene Gärten“ am 9./10.Juni gezeigt, sind aber auch bei der o. g. Ausstellung zu sehen. Allen Spendern für Rosen-Neukäufe sei auf diesem Wege nochmals gedankt. In der Ausstellung „Marie Hager – 140 Jahre“ präsentiert der Verein auf beiden Etagen ihre Gemälde aus dem Bestand der Stadt Burg Stargard und aus Leihgaben privater Besitzer. Somit bekommt der Betrachter einen weiteren Einblick in das Schaffen der Künstlerin. Ihre im spätimpressionistischen Stil gemalten Bilder erfreuen den Kunstfreund immer wieder. Nach einer Ausbildung bei Professor Max Uth, Professor Eugen Bracht und Ernst Kolbe reifte sie schnell zu einer Landschaft- und Architekturmalerin heran, die ihre Bilder ganz aus der Farbe heraus entwickelte. Ihre Farbpalette ist reich, ihr Strich kraftvoll und sicher. Die Farben hat sie teilweise gespachtelt aufgetragen. Schnell fand sie Aner-

kennung, konnte sich schon 1910 in Hannover und 1911 in Berlin an Ausstellungen beteiligen. Viele Bilder entstanden bei Reisen, so auch die bekannten Hafenbilder. Obwohl am 20. März 1872 in Penzlin als Tochter des dortigen Pfarrers geboren, nach Umzug der Familie 1894 nach Dargun dort wohnhaft, ließ sich Marie Hager in Burg Stargard an der Dewitzer Chaussee ein Haus bauen, das sie 1921 bezog. Beschriftung: Marie Hager Selbstbildnis, Öl auf Karton, Sie entschied sich für unseFoto: Gerda Boldt re Stadt, machte sie zu ihrer Wahlheimat, malte hier zu jeder Jahreszeit und fand immer wieder neue Motive. Entscheiden wir Burg Stargarder uns für Marie Hager und feiern ihren 140. Geburtstag, wenn auch etwas verspätet, gemeinsam. Wir laden Sie zur Ausstellungseröffnung am Sonnabend, dem 30. Juni 2012 um 15.00 Uhr ein. Bei gutem Wetter ist die Eröffnung im Garten. Die Ausstellung ist vom 1. Juli bis 19. August 2012 freitags–sonntags von 14.00–17.00 Uhr oder nach Vereinbarung zu sehen. Wir danken den Sponsoren der Ausstellung MercedesBenz BrinkmannBleimann GmbH Neubrandenburg und dem Stargarder Service Center, Inhaber Andreas Rösler.


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Jede Ausstellung verursacht Kosten und so würde der Verein sich freuen, wenn auch Sie liebe Gäste und Besucher der Ausstellung durch eine kleine Spende die Vorbreitung

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weiterer Ausstellungen unterstützen würden, denn es wird die Ausstellung mit Grafik und Malerei von Werner Schinko vorbereitet (Eröffnung 25.08.2012). Gerda Boldt

Tierpark Burg Stargard Die Früchte der Frühlingsgefühle unserer Tiere sind jetzt im Tierpark zu entdecken. Die kleinen Kängurus flitzen inzwischen schon allein durch das Gehege. Die Luchsmutter betreut ihre drei Welpen und wacht mit „Luchsaugen“ über die Kleinen. Eine Besonderheit dieses Jahres ist, dass es bei den Weißbüscheläffchen zu einer Drillingsgeburt gekommen ist. Normal sind bei diesen Tieren Zwillinge, die der Vater mit sich herumträgt und die nur zum Säugen zur Mutter wechseln. In der uns umgebenden Natur sind natürlich auch viele Tierkinder zu beobachten. Manchmal entdeckt man diese scheinbar hilflos. Bitte lassen Sie die Tiere dort, wo Sie sie gefunden haben und berühren Sie die kleinen Tiere nicht. In den meisten Fällen wartet in unmittelbarer Nähe die Mutter darauf, dass der Mensch verschwindet und sie sich wieder um ihre Jungen kümmern kann. In ein paar Tagen begehen wir unser 1. Kunstwochenende. Wir sind sehr gespannt, welche Objekte in dieser Zeit entstehen werden. Wenn Sie, liebe Leser, diesen Artikel vor sich haben, ist das Wochenende schon Geschichte und wir laden Sie herzlich ein, zu schauen, was an Neuem im Tierpark entstanden ist. Bedanken möchten wir uns bei einigen Schülern der 5. und 6. Klasse für ihre Hilfe im Tierpark. Wir wünschen ihnen schöne und erlebnisreiche Sommerferien.

Hermann, der Luchskater

Unser nächstes Fest, die „Schlangenshow“ findet am 15. Juli statt. Kurz darauf feiern wir am 29. Juli auch schon wieder das „Schultütenfest“ mit den Knirpsen, die mit der Schule beginnen werden. Bleiben Sie neugierig auf das, was es im Tierpark immer wieder an Veränderungen zu sehen gibt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das Tierparkteam

50. Park & Seefest in Pragsdorf Auf nach Pragsdorf heißt es am 06. und 07.07. diesen Jahres wieder zum mittlerweile 50. Park und Seefest an bekannter Stelle. Die Organisatoren haben sich dieses Jahr etwas Besonderes einfallen lassen. Am 04.07. sind alle Senioren der Gemeinde zu einem Grillnachmittag eingeladen. Welcher dann je nach Lust und Laune bei gemütlicher Musik am Abend ausklingt. Freitag, 06.07., treffen sich auf Einladung der Gemeindevertretung alle Unterstützer dieses Festes zu einen kleinem Empfang. Parallel dazu findet für die jüngere Generation eine Disco statt. Samstag, 07.07., ist traditionsgemäß der Höhepunkt des Park- und Seefestes. Der Tag beginnt um 9.00 Uhr mit einem Fuß-

ballturnier. Gegen 14.30 Uhr eröffnet der Bürgermeister das Fest. Am Nachmittag ist bei Kaffee und Kuchen eine Modenschau zu bestaunen, welche sich ein kleines Theaterstück über oder von Pragsdorf anschließt. Für die Kinder ist allerlei Zeitvertreib organisiert. Am Abend spielt dann die OLDIE COMPANY life zum Tanz auf. Ausklingen wird das Fest am Sonntag bei einem zünftigen Frühschoppen. Für die Versorgung aller Gäste an allen Tagen ist reichlich gesorgt. Die Gemeinde würde sich freuen, recht viele Gäste bei schönstem Wetter begrüßen zu können.

Beitz, Bürgermeister

Sie suchen eine Übernachtung oder schöne rustikale Räume zum Feiern? Dann sind Sie bei uns in der Pension „Villa Martha“ in Burg Stargard richtig! In unserem altehrwürdigen Haus bieten wir Ihnen in freundlichen lichtdurchfluteten Zimmern eine Übernachtung und auf Wunsch auch Frühstück an. Zusätzlich steht unseren Gästen eine große Küche zur Verfügung. Im Garten kann eine gemütliche überdachte Grillecke genutzt werden. Wenn Sie mit bis zu 25 Gästen feiern wollen – eine Jugendweihe oder ein runder Geburtstag steht an, vermieten wir Ihnen gern ruhige mittelalterlich eingerichtete Räume. Gemeinsam können wir mit Ihnen ein unterhaltsames Programm zusammenstellen. Dabei wird auch für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Sonderwünsche sind für uns eine gerngesehene Herausforderung. Reiten, verschiedene Programme, Lagerfeuer – probieren Sie es doch einfach aus. Besuchen Sie uns und wir organisieren Ihnen nach Ihren Wünschen einen unvergesslichen Aufenthalt! Wir wünschen allen Lesern einen angenehmen Sommer! www.pension-villa-martha.de


2. Stargarder Preisrätsel aus dem Schibri-Verlag anlässlich des Stadtfestes Was ist zu tun? Lesen Sie aufmerksam die Stargarder Zeitung, ein beson-

deres Augenmerk ist auf die Werbung zu richten, denn dann ist das Zuordnen der abgebildeten Puzzleteile ein Kinderspiel. Den richtigen Buchstaben eintragen und den Lösungscoupon abgeben bzw. einschicken.

Abgabe des Lösungscoupons: Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular bis

zum 6. Juli 2012 beim Amt Stargarder Land (Mühlenstr. 30) ab oder senden Sie es an den Schibri-Verlag, Am Markt 22 in 17335 Strasburg. Es besteht auch die Möglichkeit Ihren Lösungscoupon am Tag des Stadtfestes, noch kurz vor der Verlosung, in die Lostrommel zu geben.

Gewinner: Jeder kann sich mit einem Coupon an der Verlosung beteiligen (weitere Formulare derselben Person werden aussortiert). Rechtzeitig abgegebene Coupons, die richtig und vollständig ausgefüllt sind, nehmen an der stattfindenden Verlosung beim Stadtfest teil. Die Auslosung der Gewinner findet am 7. Juli 2012 gegen 16.00 Uhr an der Stadtfestbühne statt. Ist der Gewinner des Preises nicht anwesend, steht der Preis bei der Touristeninformation zur Abholung bereit. Alle Gewinner dieses Preisrätsels werden in der nächsten Ausgabe der Stargarder Zeitung veröffentlicht.

Der SchibriVe drückt a rlag Rätselfr llen eund ganz fe en die Dau st m und wü en nscht viel Spa ß!

Folgende Preise werden unter den richtigen Einsendungen verlost: •

Eine Jahres-Familien-Karte für den Tierpark in Burg Stargard im Wert von 35,00 Euro (Stadt Burg Stargard) Ein Urlaubs-Check für Ihr Auto im Wert von 10,00 Euro (ASS Automobilservice) „TomTom Start 20“ Navigationsgerät im Wert von 129,00 Euro (Autohaus Woldegk) Einen Tankgutschein im Wert von 20,00 Euro (HEM Tankstelle) Einen über 20,00 Euro Gutschein für eine Nagel- oder Zehenmodellage (Monis Nagelstübchen) BlueTooth-Freisprecheinrichtung im Wert von 60,00 Euro (Stargarder Service Center) Einen Pierre-Lang Schmuckgutschein im Wert von 40,00 Euro (Carmen Wolff Immobilien) Ein Badehandtuch mit Badeente (HotSpring Whirlpools/Schwitzkiste) Einen 30,00 Euro Gutschein für eine Nagel- oder Fußmodellage (Nagelstudio De Wiedo) Ein Digitalreceiver für das Kabelfernsehnetz „TechniSat DIGIT HD8-C“ (Stadtwerke Neubrandenburg) Einen Einkaufsgutschein im Wert von 10,00 Euro (Handarbeitsgeschäft Türk) Einen Gutschein für Waschen, Schneiden und Föhnen im Wert von 25,00 Euro (Friseursalon Radloff)

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wagt, Wer nicht der nicht gewinnt!

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zum 2. Stargarder Preisrätsel:

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Roahl + Zeidler GbR Monis Nagelstübchen Lack Meier HEM Tankstelle Debeka • Reiner Günther Werkzeug-, Forst- und Gartengeräte • Karsten Hellwig Stargarder Eiscafé & nahkauf Waecker Mecklenburgische Versicherungsgruppe • Dieter Briese Strickwaren, Handarbeit und Kurzwaren Barbara Türk Nagelstudio de Wiedo HORN Immobilien Garten- und Landschaftsbau • Kleintransporte • Hausmeisterservice • Peter Uthmann Stadtwerke Neubrandenburg • neu.sw Reiterhof Gohrs Carmen Wolff • Selbständige Immobilienmaklerin Elektro-Dallmann HotSpring Whirlpools • Schwitzkiste F&G Bauservice GmbH Pension „Villa Martha“ • Käming ASS Holey & Neumann OHG Autohaus Woldegk Küchenstudio Marianne Freitag Stargarder Service Center • Andreas Rösler HUK Coburg Friseursalon Radloff

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Schulen – Kitas – Tagesmuttis

Regionale Schule Burg Stargard Kinobesuch in Neubrandenburg Am 24.05.12 traf sich die Klasse 8 b morgens um 7.45 Uhr an der Bushaltestelle in Burg Stargard. In Begleitung von Frau Müller-Schröder und Frau Mainz ging es mit dem Bus Richtung Neubrandenburg los. Nach einer etwas längeren Fahrt kamen wir am Busbahnhof an. Gemeinsam suchten wir das Kino auf. Als wir ankamen, mussten wir noch ein paar Minuten warten, bis wir endlich herein durften. In der Zeit haben sich manche bereits über den Film unterhalten, weil sie ihn schon kannten. Andere aber meldeten sich auch freiwillig für schicke Fotos. Endlich war es soweit und wir durften das Kino betreten. Zuerst holten sich fast alle einen Snack zum Knabbern. Jeder suchte sich einen Sitzplatz und der Film „American Pie“ wurde gestartet. An vielen lustigen Filmausschnitten amüsierten sich alle recht herzlich. Nach ungefähr zwei Stunden war der Film zu Ende. Draußen versammelten wir uns noch einmal und Frau Grams erlaubte uns eine Stunde in der Stadt zu bummeln. Um 12.05. trafen wir uns wieder am Busbahnhof und es ging wieder zurück nach Burg Stargrad. Allen hat dieser Tag gefallen. Christin Tode

Die Klasse 8 b vor dem CineStar in Neubrandenburg.

Erkenntnisse zum Dichter und Menschen Hans Fallada Exkursion zum Deutschunterricht führt Klasse 9 nach Carwitz Am 22.05.12 brachen alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Regionalen Schule Burg Stargard mit ihren Deutschlehrerinnen auf, um das Hans-Fallada-Museum in Carwitz zu besuchen. Im Unterricht hatten alle bereits viel über den Autor Rudolf Ditzen erfahren und auch einige Auszüge aus seinen Werken gelesen. Nun führte sie der Weg zu einer bedeutenden Wirkungsstätte des Dichters. Das gepflegte Anwesen und der herzliche Empfang des Museumsleiters luden geradezu zum Besuch ein. In einer interessanten Führung konnten die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen über den Dichter und Menschen Hans Fallada erweitern. Besonders beeindruckt zeigten sich viele von seinen Problemen als Kind und Jugendlicher. Sie waren tief bewegt von seinen Selbstmordabsichten mit 18 Jahren und erschüttert über den Tod seines Freundes, für den er verantwortlich war.

Klasse 9 a der Regionalen Schule Burg Stargard


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Als Dichter kann man ihn als ein Workaholic bezeichnen, der, wenn er an einem Roman schrieb, jeden Tag mehr Seiten zu Papier brachte als am Vortag. Einen seiner letzten Romane mit mehreren hundert Seiten schrieb er in 28 Tagen. Als Mensch kämpfte er gegen Alkohol- und Drogensucht, die am Ende seine glückliche Ehe und letztendlich auch sein Leben beendeten.

Mit diesen Eindrücken wanderten dann alle auf dem Naturlehrpfad über den Hauptmannsberg zur Luzinfähre. Auch wenn einige durch falsche Wegweiser und Umwege etwas länger brauchten, entschädigte die lustige Überfahrt mit der Fähre. Nach einer Pause in Feldberg, wo die Kalorienspeicher aufgeladen wurden, ging es mit dem Bus zurück nach Burg Stargard.

Burg Stargard sucht das Supertalent Talentefest an der Regionalen Schule Burg Stargard Am 31. April 2012 startete das alljährliche Talentefest der Regionalen Schule Burg Stargard. Schon seit Wochen bereiteten sich die Schüler und Schülerrinnen auf dieses Ereignis vor. Jede Klasse hatte 20 Minuten für ihren Auftritt zur Verfügung. Die Kategorien, in denen sie das vorführen konnten, waren Singen, Instrumentspiele, Darstellendes Spiel, Tanzen und Sport. Um 7.30 Uhr begann das Fest. Zuerst wurde ausgelost, welche Klasse wann an der Reihe war. Frau Schwenn eröffnete den Talentewettstreit mit ein paar Worten. Dann ging es endlich los. Es begannen die Klassen 5 und 6 mit verschiedenen Beiträgen, es wurde gesungen, getanzt, Sport getrieben und kleine Szenen gespielt. Alle waren natürlich sehr aufgeregt, nicht alles klappte perfekt, doch viele Talente konnte man bewundern. Dann kam die erste große Pause. Für die Verpflegung sorgte die Schülerfirma. Danach ging es spannend weiter, mit den Talenten aus den 7. bis 9. Klassen. Es wurden viele Lieder vorgetragen, und oft sang bei bekannten Titeln auch der Rest der Schüler mit. Besonders begeistert waren viele von den Sketchen und den instrumentalen Solos. Als Überraschung für die Schüler legten am Ende des Talentefestes einige Lehrer eine Line-dance-Nummer auf das Parkett. Die Sieger in den einzelnen Kategorien und ein Klassensieger wurden am Montag, dem 14.05. bekannt gegeben.

Gisela Wöldecke, Melissa Masch

Klasse 5 c

Zuschauer Talentefest in der Aula

Trommel, Märchen, Kräuter und Kochen Schülerinnen und Schüler der Klasse 5c verbrachten einen erlebnisreichen Tag im Siziokulturellen Bildungszentrum in Neubrandenburg Am 26.04. war es endlich so weit. Die Klasse 5 c marschierte begleitet von ihrer Klassenlehrerin Frau Panthen und unserer Schulsozialarbeiterin Frau Lukasczyk zum Bahnhof. Mit dem Zug ging es nach Neubrandenburg. Als alle gegen 9.15 Uhr am Reitbahnsee eintrafen, wurde erst einmal der Spielplatz in Beschlag genommen und getobt. Dann folgte eine Frühstückspause am, in der Sonne glänzenden See. Anschließend ging es ins Soziokulturellen Bildungszentrum, wo die Klasse von den Mitarbeitern herzlich begrüßt wurde. Zuerst hörten die Kinder einen interessanten Vortrag über Afrika, bei dem sie auch ihr eigenes Wissen unter Beweis stellen konnten. Danach bildeten sich drei Gruppen. In einem Stationsbetrieb konnten sie nun Trommeln und in der Küche kochen oder sie besichtigten den Garten des Bildungszentrums und hörten anschließend ein afrikanisches Märchen. Den ganzen Tag herrschte eine

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Klasse 5 c, Gruppenfoto vor dem Bildungszentrum


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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Burg Stargard, Amt Stargarder Land, der Gemeinden Cammin, Cölpin, Groß Nemerow, Lindetal, Holldorf, Pragsdorf, sowie dem ABZV Tollensesee, dem Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg und des Amtsgerichts Neubrandenburg 75. Jahrgang

22. Juni 2012 Ausgabe 06/2012

Stadt Burg Stargard

Satzung Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten Benutzungsordnung der Stadtbibliothek der Stadt Burg Stargard

S. 17 S. 19

Gemeinde Cammin

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

S. 22

Gemeinde Lindetal

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

S. 23

Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/ Obere Tollense“

Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung

S. 24

Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) und der §§ 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard vom 23. Mai 2012 folgende Satzung erlassen:

§1 Steuergegenstand

Die Stadt Burg Stargard erhebt eine Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten (Automaten) in den Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33i der Gewerbeordnung und der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit

Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV) und darüber hinaus von allen Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an allen anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Aufstellungsorten, soweit die Benutzung des Gerätes die Zahlung eines Entgelts erfordert.

§2 Steuerbefreiung

(1) Von der Besteuerung ausgeschlossen ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten a) ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit auf Jahrmärkten, Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen b) ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart ausschließlich zur Benutzung durch Kleinkinder bestimmt oder geeignet sind. (2) Steuerfrei ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeitsund Unterhaltungsgeräten in Einrichtungen, die der Spielbankabgabe unterliegen.


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§3 Entstehen der Steuerschuld Die Steuerschuld entsteht mit der Aufstellung des Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes zur Benutzung gegen Entgelt.

§4 Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner und Haftung

Nr. 06/2012 nographische und die Menschenwürde verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 1.000,00 EUR.

§7 Entstehung der Steuerschuld

Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats.

§8 Besteuerungsverfahren und Fälligkeit

(1) Die Vergnügungssteuer bemisst sich bei Automaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Automaten ohne Gewinnmöglichkeit nach der Anzahl der aufgestellten Automaten. (2) Als Einspielergebnis gilt bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerken die Bruttokasse. Sie errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen und Fehlbeträge (Entnahmen aus der Kasse) abzüglich Röhrenauffüllungen (Saldo 2). (3) Spielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken sind Geräte, deren Software die Daten lückenlos und fortlaufend aufzeichnet. Die Ausdrucke müssen mind. folgende Angaben enthalten: Aufstelldatum und -ort, Gerätenummer, Gerätenamen, Zulassungsnummer, fortlaufende Nummer und Datum des jeweiligen Ausdrucks, eingesetzte Spielbeträge (Einwurf) und ausgezahlte Gewinne (Auswurf), elektronisch gezählte Kasse, Fehlbeträge und Veränderungen der Röhreninhalte. (4) Hat ein Spielgerät mehrere Spiel-, Geschicklichkeitsoder Unterhaltungseinrichtungen, die unabhängig voneinander und zeitgleich ganz oder teilweise nebeneinander entgeltpflichtig bespielt werden können, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Spielgerät. (5) Der Steuerschuldner hat alle Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlagen hervorgehen, entsprechend den Bestimmungen des § 147 der Abgabenordnung aufzubewahren.

(1) Die Halterin oder der Halter hat bis zum 15. Tag nach Ablauf jeden Quartals (Steueranmeldezeitraum) eine Steueranmeldung nach den dieser Satzung als Anlagen beigefügten Mustervordrucken im Bereich Finanzen/ Steuern der Stadt Burg Stargard abzugeben, in der sie oder er die Steuer selbst zu berechnen hat. Die Steueranmeldung ist vom Steuerschuldner zu unterschreiben. (2) Die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Steueranmeldezeitraumes fällig. Steuererstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig (3) Gibt die Halterin oder der Halter die Anmeldung nicht ab oder hat sie oder er die Steuer nicht richtig berechnet, so wird die Steuer festgesetzt. Der festgesetzte Betrag bzw. der Unterschiedsbetrag ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (4) Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit gilt für das Quartal (Steueranmeldezeitraum) folgende Modifikation: a) Zugrunde zu legen ist die Zeit zwischen der letzten dem Steueranmeldezeitraum vorausgegangenen und der letzten im Steueranmeldezeitraum vorgenommenen Auslesung der elektronisch gezählten Bruttokasse. b) Für erstmals im Steueranmeldezeitraum eingesetzte Geräte ist die Zeit bis zur letzten im Steueranmeldezeitraum vorgenommenen Auslesung der elektronisch gezählten Bruttokasse zugrunde zu legen. Für das folgende Quartal ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag, Uhrzeit und Nummer des Ausdrucks) des Auslesetages des vorangegangenen Quartals anzuschließen. Der Steueranmeldung nach Abs. 1 und Abs. 5 sind alle Zählwerksausdrucke dieser Geräte für den jeweiligen Kalendermonat oder Zeitraum eines Kalendermonats beizufügen (Kopie ausreichend). (5) Tritt im Laufe eines Quartals (Steueranmeldezeitraum) an die Stelle eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit im Austausch ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für dieses Quartal nur einmal erhoben.

Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 % des Einspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 77,00 EUR 2. an anderen Aufstellorten a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 % des Einspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 36,00 EUR 3. bei Geräten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Tiere dargestellt wird oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder por-

(1) Die Halterin oder der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Automaten an einem Aufstellungsort bis zum 15. Tag des folgenden Quartals zusammen mit der nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung vorgeschriebenen Steueranmeldung nach dem Mustervordruck (Anlage) anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige im Zusammenhang mit der Beendigung des Haltens gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag der Anzeige. (2) Zur Anmeldung bzw. Anzeige nach Abs. 1 ist auch die unmittelbare Besitzerin oder der unmittelbare Besitzer der für die Aufstellung der Automaten benutzten Räume und Grundstücke verpflichtet. Die Anmeldung bzw.

(1) Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist die Halterin oder der Halter des Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes. Halterin oder Halter ist diejenige /derjenige, zu dessen finanziellem Vorteil das Gerät aufgestellt wird. Mehrere Halterinnen und/oder Halter sind Gesamtschuldner. (2) Für die Steuerschuld haftet jede/jeder zur Anzeige nach § 9 dieser Satzung Verpflichtete.

§5 Bemessungsgrundlage

§6 Steuersätze

§9 Melde- und Anzeigepflicht


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Anzeige ist innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist nach dem Mustervordruck (Anlage) durchzuführen. (3) Die Anmeldungen nach Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 1 dieser Satzung sind Steuererklärungen gemäß § 149 i. V. m. § 150 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung. (4) Wird die Steueranmeldung nach § 8 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben oder werden die nach § 9 Abs. 1 und 2 vorgesehenen Anzeigepflichten versäumt, so können Verspätungszuschläge nach § 152 der Abgabenordnung festgesetzt werden.

§ 10 Straf- und Bußgeldvorschriften

(1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung zu 1. den Melde- und Anzeigepflichten nach § 9, 2. der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Einreichung der Steueranmeldung nach § 8 können gemäß §§ 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

(3) Die Steuerschuldnerin und/oder der Steuerschuldner und die von ihr oder ihm betrauten Personen haben auf Verlangen den Beschäftigten oder Beauftragten der Stadt Burg Stargard Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Druckprotokolle und andere Unterlagen in der Betriebsstätte bzw. den Geschäftsräumen in der Stadt Burg Stargard vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und nach vorheriger Absprache in deren Gegenwart aktuelle Druckprotokolle zu erstellen. Die Unterlagen sind auf Verlangen der Stadt Burg Stargard unverzüglich und vollständig in der Steuerstelle bzw. Stadtkasse vorzulegen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 15.11.1995. Burg Stargard, 24.05.2012

§ 11 Steueraufsicht, Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten

(1) Die Beschäftigten oder Beauftragten der Stadt Burg Stargard sind berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steueranmeldungen die Vorlage der Zählwerksausdrucke zu verlangen und zur Feststellung von Steuertatbeständen Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen. Auf die Bestimmungen der §§ 98 und 99 der Abgabenordnung wird verwiesen. (2) Alle durch die Geräte erzeugbaren oder von diesen vorgenommenen Aufzeichnungen sind aufbewahrungspflichtige Unterlagen im Sinne des § 147 Abgabenordnung.

Lorenz Bürgermeister Verfahrensvermerk: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek der Stadt Burg Stargard §1 Rechtsform (1) Die Stadtbibliothek ist eine nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Burg Stargard. (2) Zwischen der Stadt Burg Stargard und den Benutzern der Stadtbibliothek wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Es kommt mit der tatsächlichen Inanspruchnahme zustande. (3) Die Stadtbibliothek dient den Benutzern zur allgemeinen und beruflichen Bildung, zur Information sowie zu Freizeitzwecken. (4) Die Stadt Burg Stargard erhebt für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek und für die Überschreitung der Leihfristen zur teilweisen Deckung der Betreiberkosten Gebühren. Die Benutzungsgebühren werden für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe erhoben. Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Benutzungsordnung.

§2 Benutzerkreis

(1) Die Benutzung der Stadtbibliothek und ihrer Einrichtungen ist grundsätzlich Jedem gestattet.

(2) Ein Minderjähriger kann Benutzer sein, wenn er über 7 Jahre alt ist und eine Einverständniserklärung seines gesetzlichen Vertreters vorlegt. (3) Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts können die Stadtbibliothek in Anspruch nehmen.

§3 Anmeldung

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines anderen behördlichen Ausweises mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in der Stadtbibliothek an. Minderjährige haben eine schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Dieser hat sich gleichzeitig für den Schadensfall und hinsichtlich anfallender Gebühren zur Begleichung zu verpflichten. (2) Alle juristischen Personen sowie soziale Einrichtungen haben sich schriftlich anzumelden. Die Anmeldung ist von den Vertretungsberechtigten zu unterschreiben und mit dem Dienst- bzw. Firmensiegel zu versehen. Die Stadtbibliothek kann den Nachweis der Zeichnungsberechtigten verlangen. Der Anmelder kann bis zu drei


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Unterschriften von Bevollmächtigten hinterlegen, die der Stadtbibliothek gegenüber für die Bestellscheine zeichnungsberechtigt sind. Die Rücknahme der Bevollmächtigung ist der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. (3) Die Stadtbibliothek erfasst von den Benutzern zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Daten: - Name, Vorname, Geburtsdatum, Hauptwohnanschrift - bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten ihres gesetzlichen Vertreters (4) Die erhobenen Daten unterliegen dem rechtlichen Datenschutz und werden ausschließlich zu Bibliothekszwecken genutzt

§4 Benutzerausweis

(1) Mit der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen nichtübertragbaren Benutzerausweis. Der Ausweis wird dem Benutzer ausgehändigt. Das Eigentum bleibt bei der Stadt. Der Ausweis ist jeweils für ein Jahr gültig. Bei Namensänderung oder Wohnortwechsel ist der Ausweis zur Berichtigung der im § 3 Abs. 3 genannten Daten unverzüglich vorzulegen. (2) Der Verlust des Benutzerausweises ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Auf Antrag wird gegen Entrichtung einer in der jeweils gültigen Gebührensatzung geregelten Gebühr ein Ersatzausweis ausgestellt. (3) Für Missbrauch des Ausweises haftet der Benutzer; bei Minderjährigen neben diesem auch ihr gesetzlicher Vertreter.

§5 Benutzung

(1) Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden durch Aushang bekannt gemacht. (2) Die nicht ausleihbaren Bestände dürfen nur in den Räumen der Stadtbibliothek benutzt werden. Bibliotheksgut, das für eine uneingeschränkte Benutzung nicht geeignet ist, kann nur bei Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Zwecks eingesehen werden. (3) Minderjährige unter 14 Jahren können nicht Benutzer des Bestandes für Erwachsene sein. (4) Die Ausleihfrist für Medien beträgt 4 Wochen. Die Stadtbibliothek kann für bestimmte Medien z.B. CD, CD-ROM, Noten, Bilder, Videokassetten, andere Ausleihfristen und Ausleihbedingungen festlegen, die durch Aushang in den Räumen der Stadtbibliothek bekannt gegeben werden. (5) Der Benutzer hat die von ihm zur Ausleihe gewählten Medien vor der Mitnahme ordnungsgemäß verbuchen zu lassen. (6) Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich, wenn keine Vormerkung vorliegt. Der Verlängerungsantrag muss der Stadtbibliothek vor Ablauf der Leihfrist vorliegen. (7) Ausgeliehenes Bibliotheksgut kann von anderen Benutzern vorgemerkt werden. Der Vormerkende wird benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium für ihn zur Abholung bereitliegt. Die Zahl der Vormerkungen für ein bestimmtes Medium oder für einen bestimmten Benutzer kann von der Stadtbibliothek beschränkt, ihre Annahme vorübergehend auch ganz eingestellt werden. Wird ein vorgemerktes Medium innerhalb der Bestellungsfrist nicht abgeholt, so kann die Stadtbibliothek anderweitig darüber verfügen. Die entsprechend der Gebührensatzung entstandenen Gebühren trägt der Benutzer.

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(8) Die Internetnutzung wird in ergänzenden Benutzungshinweisen geregelt.

§6 Leihverkehr

(1) Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können auf Antrag des Benutzers über den Leihverkehr nach der jeweils geltenden Leihverkehrsordnung gegen Gebühr entsprechend der Gebührensatzung beschafft werden. (2) Der Benutzer hat die Bestellung auf den Formularen der Stadtbibliothek nach deren Vorgaben einzureichen und soll möglichst genaue bibliographische Angaben machen, gegebenenfalls unter Angabe der Zitatstelle und Kopie des Zitats. Die Anzahl der täglichen Bestellungen eines Benutzers kann von der Stadtbibliothek begrenzt werden. (3) Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn die im Leihverkehr bestellte Literatur eingetroffen ist. Nicht abgeholte Sendungen werden nach Ablauf der Leihfrist oder auf Verlangen der liefernden auswärtigen Bibliothek zurückgeschickt, gelieferte Kopien vernichtet. (4) Die durch seine Bestellung veranlassten Auslagen und Gebühren sind vom Benutzer auch dann zu bezahlen, wenn er bestellte und richtig gelieferte Sendungen trotz Aufforderung nicht abholt. (5) Für die Benutzung der im Leihverkehr beschafften Medien gelten die Auflagen der liefernden auswärtigen Bibliothek, im Übrigen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung. Anträge auf Verlängerung der Leihfrist und Gesuche um Sondergenehmigungen sind bei der liefernden Bibliothek einzureichen.

§7 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. (2) Die Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Für dadurch auftretende Schäden haftet der Benutzer, bei Minderjährigen neben diesen zusätzlich auch ihr gesetzlicher Vertreter. (3) Für Verlust oder Beschädigung der Medien hat der Benutzer, bei Minderjährigen neben diesen auch ihr gesetzlicher Vertreter Ersatz zu leisten. (4) Die Stadtbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen Medien entstehen. (5) Der Benutzer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten, insbesondere darf er ausgeliehene Medien nicht für öffentliche Aufführungen verwenden, Software nicht kopieren. Für Forderungen Dritter nach dem Urheberrecht, die sich aus Verletzung dieser Vorschrift ergeben, haftet der Benutzer, bei Minderjährigen zusätzlich auch ihr gesetzlicher Vertreter. Er hat die Stadtbibliothek von Forderungen Dritter freizustellen.

§8 Hausordnung

In der Stadtbibliothek gilt die ausgehängte Hausordnung. Das Personal der Stadtbibliothek übt das Hausrecht aus.

§9 Ausschluss von der Benutzung

Ein Benutzer, der schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Satzung verstößt, kann ganz oder teilweise für eine gewisse Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. Aus dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben unberührt.


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§ 10 Gemeinnützigkeit

§ 11 In-Kraft-Treten

(1) Die Stadtbibliothek verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die finanziellen Mittel der Stadtbibliothek dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (2) Die Stadt Burg Stargard erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

Die Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 12.03.1997 außer Kraft. Burg Stargard, 4. Juni 2012 Tilo Lorenz Bürgermeister

Gebührenordnung der Stadtbibliothek Burg Stargard Minderjährige Neu

Alt

Erwachsene Neu

Alt

1. Benutzungsgebühren a) Jahreskarte Einzelperson 6,00 Euro 3,00 Euro 12,00 Euro 6,00 Euro 20,00 Euro 10,00 Euro b) Familienkarte gleichem Wohnsitz gemeinsam lebenden Personen c) Tageskarte 1,00 Euro 1,00 Euro Präsenznutzung, keine Ausleihe c) Juristische Personen und 20,00 Euro soziale Einrichtungen zur Kinder und Jugendbetreuung 2. Erstausstellung eines Benutzerausweises 5,00 Euro 1,00 Euro 5,00 Euro 2,50 Euro 3. Ermittlung der aktuellen Wohnadresse infolge nicht gemeldeten Wohnungswechsel laut Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums M/V in der jeweils gültigen Fassung 4. Vormerkung für ein ausgeliehenes Medium 0,50 Euro 1,00 Euro 5. Säumnisgebühren pro Medium a) je angefangenem über- 0,20 Euro 0,20 Euro schrittenem Tag b) Benachrichtigunggebühr 1. Mahnung 5,00 Euro 1,00 Euro 5,00 Euro 1,50 Euro 2. + 3. Mahnung jeweils 10,00 Euro 1,00 Euro 10,00 Euro 1,50 Euro 6. Allgemeine Informationsaufträge 4,00 Euro 4,00 Euro 7. Leihverkehr/Fernleihe a) Bearbeitungsgebühr/Medi- 2,00 Euro 2,00 Euro um b) zzgl. Verwaltungsgebühr/ 1,00 Euro 1,00 Euro Auftrag 8. Fachinformationsservice der Informations- und Dokumentationsstelle der Erwachsenen Bibliothek a) Rechercheaufträge entfällt entfällt 10,00 Euro b) zzgl. Erstattung aller Auslagen 9. Ausleihe von Videokassetten (Tag/Stück) 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 10. Eintrittspreise für Veranstaltungen Leseförderung für Kinder und Ju- 1,00 Euro gendliche


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Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cammin vom 07.05.2012 folgende Satzung erlassen:

§1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cammin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Havel/Obere Tollense“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Cammin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsänderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§2 Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cammin nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cammin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Cammin. (2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

§3 Gebührenmaßstab

Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche ,Nutzungsartenerlass‘ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Ge-

meinde Cammin. Darüber führt die Gemeinde Cammin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. (3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des, des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nachgewiesen sein. (4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten. Nr. Nutzungsartzungsart

Einheit

1 2 3 4

1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2

5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Gebühr (Euro) Gebäude u. Freiflächen 1,48 Freifläche 0,74 Betriebsfl., Abbauland/Halde 0,74 Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/Ent- 1,48 sorg.anl. Betriebsfl. Unbenutzbar 0,74 Sportfläche/Grünanlage/Cam- 0,74 pingplatz Straße/Weg/Platz/Bahngelän- 1,48 de/Flugplatz Schiffsv./Verkehrfl., ungenutz/ 0,74 Verk.begleitfläche Acker-/Grün-/Gartenland/Wein- 0,74 garten Moor/Heide 1,11 Obstanbaufl./Lawi 0,37 Betriebsfl./Brachland Laub-/Nadel-/Mischwald/Ge- 0,37 hölz Forstw. Betriebsfl. 0,74 Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Gra- 0,00 ben See/Küstenwasser/Teich, Wei- 0,37 her/Sumpf Übungsfl./Schutzfl./Histor. An- 0,74 lage/Friedhof Unland 0,37

1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2

§4 Gebührensatz (1) Es gelten folgende Gebührensätze: (2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). (3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§5 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld


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Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungsund Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§7 Ordnungswidrigkeiten

§6 Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Festsetzung nach dem 01. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.04.2008 außer Kraft. Cammin, 15.05.2012

Stern Bürgermeisterin

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lindetal vom 19.04.2012 folgende Satzung erlassen:

§1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Lindetal ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes “Obere Havel/Obere Tollense“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Lindetal hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsänderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§2 Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Lindetal nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch

nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Lindetal, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Lindetal. (2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

§3 Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche ,Nutzungsartenerlass‘ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Lindetal. Darüber führt die Gemeinde Lindetal ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. (3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nachgewiesen sein. (4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§4 Gebührensatz

(1)

Es gelten folgende Gebührensätze:


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Nr. Nutzungs- Nutzungsartgruppe zungsart nach Nutzungsartenerlass 1 100–289 Gebäude u. Freiflächen 2 290–299 Freifläche 3 310–329 Betriebsfl., Abbauland/Halde 4 330–359 Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/Entsorg. anl. 5 360–369 Betriebsfl. Unbenutzbar 6 410–439 Sportfläche/Grünanlage/Campingplatz 7 510–559 Straße/Weg/Platz/ Bahngelände/Flugplatz 8 560–599 Schiffsv./Verkehrfl., ungenutz/Verk. begleitfläche 9 610–649 Acker-/Grün-/Gartenland/Weingarten 10 650–669 Moor/Heide 11 670–699 Obstanbaufl./Lawi Betriebsfl./Brachland 12 710–749 Laub-/Nadel-/ Mischwald/Gehölz 13 760–769 Forstw. Betriebsfl. 14 810–859 Fluss/Kanal/Hafen/ Bach/Graben 15 860–899 See/Küstenwasser/Teich, Weiher/ Sumpf 16 910–949 Übungsfl./Schutzfl./Histor. Anlage/ Friedhof 17 950–959 Unland

Gebühr Einheit (Euro)

1,48

1000 m2

0,74 0,74

1000 m2 1000 m2

1,48

1000 m2

0,74

1000 m2

0,74

1000 m2

1,48

1000 m2

0,74

1000 m2

0,74

1000 m2

1,11 0,37

1000 m2 1000 m2

0,37

1000 m2

0,74 0,00

1000 m2 1000 m2

0,37

1000 m2

0,74

1000 m2

0,37

1000 m2

Nr. 06/2012

1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). (3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§5 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungsbzw. Verfügungsberechtigte. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungsund Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§6 Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Festsetzung nach dem 01. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§7 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.07.2008 außer Kraft. Lindetal, 08.05.2012

(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs.

Kroh Bürgermeisterin

Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung Im Zeitraum 15. Juli 2012 bis Ende November 2012 lässt der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ durch die beauftragten Firmen die Unterhaltungsarbeiten (Krautung und Grundräumung) an den Gewässern II. Ordnung durchführen. Der Unterhaltungsablauf wird sich im Wesentlichen nach den Baufreiheiten auf den landwirtschaftlichen Flächen im Territorium richten. Auf der Grundlage des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) weise ich hier noch einmal auf die Pflicht zur Dul-

dung der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen hin. Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräben zu gewährleisten. Zäune, Begrenzungen und andere Hindernisse sind nach rechtzeitiger Ankündigung der beabsichtigten Arbeiten für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen. A. Kloth Geschäftsführerin

Öffentliche Bekanntmachungen Ende


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lockere und aufgeschlossene Atmosphäre. Am Ende wurde das zubereitete afrikanische Gericht gemeinsam mit den Gruppenbetreuern und den Begleitpersonen an zwei großen eingedeckten Tafeln gegessen. Neben Fufu mit Hühnchen und Gemüse gab es auch ein leckeres Dessert. Nach einem Gruppenfoto vor dem Bildungszentrum ging es dann wieder zum Bahnhof. Als alle gegen 14.40 Uhr in Burg Stargard eintrafen, wurde noch ein Stopp an der Eisdiele gemacht. Mit vielen interessanten Eindrücken und erlebtem Spaß traten die Kinder dann den Heinweg an. Das war ein gelungener Wandertag.

… früh übt sich, wer ein Trommler werden will.

Tower, Themse und Tussaud’s Was sage ich, wenn ich meine Gastfamilie das erste Mal sehe? Fällt mir auch ein, was Messer, Gabel, Löffel auf Englisch heißen? Das waren Fragen denen sich Schüler der Klassen 9 und 10 bei der Vorbreitung auf ihre Englandsfahrt im Unterricht stellen sollten. Sie bereiteten sich in den Englischstunden auf vielerlei mögliche Situationen vor – aber die Realität war wie immer doch anders, viel aufregender und spannender. Am 15. April gingen 36 Schüler der Regionalen Schule Burg Stargard auf die Reise nach London, um ihre Englischkenntnisse in der Praxis zu erproben und die Orte, die sie aus dem Englischunterricht kannten, auch einmal in der Realität zu sehen. Auf dem Programm standen neben einer Stadtrundfahrt auch Museumsbesuche, Besichtigung des London Dongeon und Madame Tussaud’s sowie der St. Paul’s Cathedrale und ein Ausflung nach Windsor und in die Schulstadt Eton. Höhepunkte waren die Fahrt auf dem London Eye, dem

größtem Riesenrad oder der Besuch im Sealife Centre. Die Unterbringung in den Gastfamilien war für die meisten ein großes Abenteuer. Mit unerwarteten Wendungen, aber dennoch etwas, an das man sich lange erinnern wird. Für viele Mitreisende war es auch erlebnisreich, sich in der Stadt mit der U-Bahn zu bewegen. Sogar mitten im Berufsverkehr hat jeder sein Ziel erreicht und sich ein wenig als Großstädter gefühlt, als nach fünf Tagen die Heimreise angetreten wurde. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Eltern danken, die ihren Kindern dieses Erlebnis ermöglicht haben. Außerdem vielen Dank an Frau Kayser, Frau Schuhmacher und Frau Bahlke, die uns als Begleitung unterstützten, und an meinen Kollegen Herrn Glöde, der eine große Hilfe bei der Vorbereitung der Fahrt war. Aber ein großes Dankeschön geht auch an alle meine 36 mutigen Schüler, die alle Herausforderungen und auch schwierigen Situationen gut gemeistert haben. Angela Rezar

Verwaltung und Heizkraftwerke kennengelernt Klasse 6 a der Regionalen Schule Burg Stargard besucht ihre Patenbrigade und erfährt viel Wissenswertes über die Stadtwerke von Neubrandenburg Am 20.03.12 fuhr die Klasse 6 a der Regionalen Schule Burg Stargard zu den Neubrandenburger Heizkraftwerken. Um 10.00 Uhr wurden sie von dem Bus der Stadtwerke abgeholt. Als sie dort ankamen, wurden sie von Herrn Möller und Herrn Nels begrüßt. Nachdem sie kurz informiert wurden, bildeten sich eine Mädchen- und eine Jungengruppe. Der Rundgang der Mädchen begann mit einer Besichtigung des Daches. Danach ging es in den Maschinenraum. Dort erfuhren sie, dass der Kran bis zu 20 t heben kann, sie selbst durften sich einmal ranhängen und wurden hoch gehoben. Für die Jungen begann die Führung im Maschinenraum und endete auf dem Dach. Später wurden noch die letzten Fragen beantwortet und die Schüler fuhren wieder zurück zur Schule. Am 13.04.12 besuchte die Klasse 6 a das zweite Mal die Stadtwerke Neubrandenburg, dieses Mal sahen sie sich die Verwaltung an. Dort erfuhren sie, wo sich die einzelnen Aufgabenbereiche befinden, dort werden z. B. Cups oder Feste organisiert. Nach dem Frühstückessen besichtigten sie die Büroräume, außerdem sahen sie sich noch einen Film an. Danach fuhren sie wieder zur Schule.

Diese beiden Tage gefielen den Schülerinnen und Schülern sehr. Sie waren interessant und abwechslungsreich.

Christin Tode, Gisela Wöldecke Nach Entwürfen von Orla Thiede und Michelle Sommerfeld

Klasse 6 a der Regionalen Schule Burg Stargard


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Theatererlebnis der besonderen Art Die 5. Klassen der Regionalen Schule Burg Stargard besuchten Schlossfestspiele Am 12.06.2012 war es endlich soweit, alle 5. Klassen der Regionalen Schule Burg Stargard brachen um 8.30 Uhr mit einem Bus nach Neustrelitz auf. Ziel war die Prämiere von „Des Kaisers neue Kleider“. Leider wollte am Anfang das Wetter gar nicht mitspielen, doch schließlich erbarmte sich Petrus und schickte uns doch noch Sonnenschein. Die Kinder und ihre Klassenleiterinnen erlebten eine schwungvolle, abwechslungsreiche und mitreißende Vorstellung. Musik, Kostüme und Sprachwitz begeisterten die Schülerinnen und Schüler. Für sie war das ein tolles Erlebnis. Bereits im Vorfeld beschäftigten sich die Klassen mit dem Märchen. Die Klasse 5 c nahm auch am Kreativwettbewerb teil und gewann für die Spielsaison 2012/2013 Eintrittskarten für eine Kindervorstellung. Das freute alle sehr. Auch beim stattfindenden Quiz zur Aufführung gewann eine Schülerin unserer Schule, Jule Langhoff kann sich ebenfalls über Freikarten freuen. Herzlichen Glückwunsch! Nach der Vorstellung bummelten alle in der Einkaufsstraße. Leckeres Eis, Shakes und Snacks hatten Hochkonjunktur.

Jule Langhoff bei der Preisverleihung

Regen bei der Vorstellung

Um 14.00 Uhr fuhr der Bus alle Beteiligten wieder nach Burg Stargard zurück. Sicher werden alle den Theaterbesuch noch lange in Erinnerung behalten. M.Panthen

Finale

Schnelles Internet auf dem Land und in der Stadt Starten Sie in ein neues Zeitalter der Telekommunikation: Die neue Mobilfunkgeneration LTE bietet allen Menschen in ganz Deutschland ein turboschnelles Internet. Schon zum Start des Datenturbos werden Datenübertragungsraten von bis zu 50.000 kbit/s erreicht. Schnelles Internet für alle - mit der nächsten Mobilfunkgeneration LTE (Long Term Evolution) wird das jetzt möglich. Das turboschnelle Internet kommt per Funk auf das Land und in die Stadt. Mit den kürzlich ersteigerten Funkfrequenzen und dem neuen Standard LTE wird der Zugang zum schnellen Internet auch in den bisher unterversorgten Regionen, den so genannten weißen Flecken, Realität. Mit dem neuen Highspeed-Internet surfen Sie so bis zu zehnmal schneller als mit DSL und laden sich in ungeahnten Geschwindigkeiten jederzeit Ihre Lieblingsvideos herunter. Ganz bequem, stabil, kostengünstig, ohne Kabel. Holen Sie sich jetzt Ihren schnellen Internetanschluss im seriösen Fachhandel mit persönlicher Beratung. Zurzeit laufen wieder viele Vertreter mit Telefon- und Internetverträgen (auch im Bereich LTE) von Tür zur Tür oder verkaufen

am Telefon. Oft weiß der Kunde gar nicht welche Firma dahinter steckt, weil nur mit dem Markennamen des verkauften Produkts gehandelt wird. Man muss hier den Markennamen des verkauften Produkts und den Namen der Firma die das Produkt verkauft unterscheiden. So fehlt im Nachhinein jeglicher Ansprechpartner (dazu gehört auch ein Firmenname, mit Anschrift und Telefonnummer). Bei Firmen vor Ort, die das gleiche Produkt verkaufen und noch einen besseren und teils kostenlosen Service mit dauerhaftem Ansprechpartner gewährleisten, kann man dann keine kostenlose, sondern nur kostenpflichtige Hilfe erwarten. Neue Technologien gehören in Expertenhand und sollten nicht an der Haustür, am Telefon oder im Internet gekauft werden. Ihren LTE/ 4G/Turbo-Internet-Anschluss mit kostenloser Einrichtung können Sie hier vor Ort erhalten: Stargarder Service Center, Andreas Rösler, Marktstr. 3, 17094 Burg Stargard, Mo.–Sa. 9–12 Uhr u. Mo.–Fr. 15–18 Uhr, Tel: 039603 27788. (Infoservice auch für Bürgermeister und Gemeindevertreter!)


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Grundschule „Kletterrose“ Unser Aufenthalt in der Steinmühle Nach einer anstrengenden Fahrradtour über 22 km sind wir, die Klasse 4 a, mit unserer Klassenlehrerin, Frau Klebs und einigen Muttis, am 07.05.2012 in der Steinmühle angekommen. Alle Kinder waren gespannt auf die Zimmeraufteilung. Ewa, Lea und ich haben uns ein Viererzimmer ausgesucht. Am ersten Abend blieben wir bis 23.00 Uhr wach, so aufgeregt waren wir. Jeden Morgen gab es um 8.00 Uhr leckere frische Brötchen zum Frühstück. Wir konnten dort angeln, mit dem Floß fahren, basteln und vieles mehr. Bei einer Waldwanderung haben wir von Claus und Felix viel über Wald, Moor und die Tiere erfahren. Spannend war die Suche nach Fotoausschnitten. Als wir mit dem Floß gefahren sind, haben wir Tierchen gekeschert, Proben mit dem Mikroskop untersucht, Tiefen

und Temperaturen gemessen. Anschließend hat uns Katja ein Tier beschrieben, das alle Kinder gezeichnet haben, so entstanden kleine Monster. Den meisten Spaß hat uns das Angeln mit unseren selbst gebauten Stippen bereitet. Es war ein kleiner Wettbewerb entfacht: „Wer kriegt die meisten Fische?“ Sandro hat mit 53 Fischen gewonnen. Herzlichen Glückwunsch! Auch ohne Handys und Fernseher war es eine sehr abwechslungsreiche Woche. Jeder von uns bringt viele neue Spielideen mit (Chaosspiel …). Am 11.05.2012 ging es leider schon wieder zurück. Vielen Dank allen beteiligten Muttis und Vatis. Es war eine tolle Klassenabschlussfahrt.

Kristin, Pascal, Celine, Paul und Ewa

Die Fledermäuse der Grundschule „Kletterrose“ Die Schüler der 1 c konnten ihre 1. Lese- und Fledermausnacht am 08.05.2012 kaum erwarten. Durch Unterstützung aller Eltern und der Klassenlehrerin Frau Schwanke wurde ein reichhaltiges und leckeres Abendbrot vorbereitet und gemeinsam eingenommen. Anschließend zogen sich die Kinder in Leseecken und Lesehöhlen mit ihren Büchern und Taschenlampen zum Lesen zurück. Gegen 19.30 Uhr besuchte uns dann Herr Grisau mit seinem Abendsegler, einer sehr großen Fledermaus, mit langen, schmalen Flügeln und breiten abgerundeten Ohren. Wir erfuhren sehr viel Wissenswertes über die Tiere, wie z. B. über die verschiedenen Arten, die Nahrung, den Lebensraum,

Herr Grisau zeigt den Kindern einen Abendsegler

das Jagdverhalten usw. Danach konnten alle Kinder die Fledermaus beim Fressen von Mehlwürmern beobachten. Zum Schluss gegen 21.30 Uhr machten wir noch eine Nachtwanderung zu den Ausflugsorten der Tiere und konnten in dieser Nacht sogar drei verschiedene Fledermausarten bei der Jagd beobachten, was uns alle faszinierte. Rundum war es für alle ein gelungener Abend und ein bleibendes Erlebnis. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Grisau und allen fleißigen Helfern und freuen uns auf eine spannende Fortsetzung.

Peggy Mietzner Elternrat

In der Lesehöhle

In der Leseecke

Kita „Am Märchenwald“ Ein besonderer Waldtag! Wir die Rotkäppchengruppe hatten heute Besuch von der Försterin Anja vom Forstamt Mecklenburgische Seenplatte. Mit ihr verbrachten wir den Vormittag im Märchenwald. Was wir dort alles gemeinsam erlebten, wollen wir euch heute erzählen. Bevor es losging haben wir noch besprochen was wir im Wald zu beachten haben. Dabei haben wir unseren „Waldwächter“ nicht vergessen. So jetzt ging es endlich los. Stampf, stampf die Treppen hoch.

Für unsere kurzen Beine schon ganz schön schwierig. Doch es ging noch höher hinaus. Wir suchten uns den höchsten Berg zum besteigen aus. Einige benutzten sogar ihre Hände um voran zu kommen. Oben angekommen erzählte uns Anja das Tiere viele Spuren hinterlassen. Nach langem suchen, wir wussten ja nicht welche Spuren sie hinterlassen, zeigte uns Anja einige. Jetzt fanden wir sie auch und sammelten einiges zusammen. Wir entdeckten angenagte Kienäpfel und Blätter, Spinnennetze, Federn, Schneckenschleim, Mäuselöcher und „Rehbetten“.


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Mein Gott, bei dem Waldmemoryspiel mussten wir ganz schön aufpassen und überlegen. Im Kindergarten haben wir gerade das Projekt „Pflanzen wachsen – Kinder auch“ deshalb wollten wir wissen, welche Bäume so alt sind wie wir. Anja zeigte uns mehrere junge 3–4 jährige Bäume. Wow auch Bäume können mit 4 Jahren unterschiedlich groß sein. Lenas Baum geht ihr gerade mal bis zu den Knien. Dass wir im Wald auch toben können, zeigte uns Anja durch ein Marienkäferspiel. Wir! zeigten Anja zum Abschluss unseren „Waldwächter.“. und erzählten ihr die Geschichte des Baumes. Gemeinsam gingen wir auf Schatzsuche um Waldgeschenke für ihn als Dankeschön zu finden.

Doch auch Dankeschön sagen wir Anja für den besonderen Waldtag. Rotkäppchen Christin Ellen

Zwerge in Cölpin Hallo alle miteinander. Heute wollen wir euch von unserem Kindertag erzählen. Wir haben die Tage zuvor prima Sonnenschilder gebastelt. Die waren bunt angemalt und mit lustigen Blumen und Schmetterlingen beklebt. Uns Kleinen hat Marion geholfen. Aber Ronja, die Große, hat schon ganz viel allein geschafft. An diesem Tag haben wir gesungen, getanzt, genascht und einen Umzug durch das Dorf gemacht. Wir mussten ganz schön aufpassen, dass unsere Schilder nicht wegfliegen. Unsere neue Freundin, die Josie war auch dabei. Wir helfen ihr, sich bei uns einzugewöhnen. Das klappt schon ganz gut. Auf dem Foto seht ihr uns vor der Schmetterlingswand mit unseren Sonnenschildern und den Luftballonhunden. Jeder Schmetterling ist für ein Kind, welches schon bei unserer Tagesmutti Marion war. Josie bekommt jetzt auch einen und dann ist noch viel Platz an der Wand für viele weitere Schmetterlingskinder. Denn entgegen allen bösen Gerüchten die so umherlaufen, will unsrer Tagesmutti Marion noch lange nicht aufhören, sondern noch lange Zeit für viele kleine Zwerge da sein. Ihr könnt also ruhig mal vorbeikommen und euch alles ansehen. Bis bald!

Eure Zwerge Ronja, Julian und Tamina


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Vereine

Amtsfeuerwehr Stargarder Land Amtsfeuerwehrtag des Amtes Stargarder Land Pünktlich um 10.00 Uhr erfolgte am 02.06.2012 die Meldung zur Durchführung des Amtsfeuerwehrtages 2012 durch den Amtswehrführer Hans-Jürgen Lohde an den Amtsvorsteher Joachim Jünger. Nach der Begrüßung begannen umgehend die Wettkämpfe mit dem „Löschangriff/ nass “. Die teilnehmenden Jugend-, Frauen- und Männermannschaften gingen mit großer Einsatzbereitschaft an den Start. Die Wettkampfstrecke musste zweimal bewältigt werden. Sieger im Frauenwettbewerb wurde, wie im Vorjahr, die Mannschaft aus Neu Käbelich vor Dewitz. Bei den Männern wurde die Wehr aus Dewitz vor Groß Nemerow und Rowa Sieger. Im Jugendwettkampf siegte die Gastmannschaft aus Neubrandenburg vor Lindetal II und Burg Stargard I. Im Zwergenvergleich war Burg Stargard vor Cölpin erfolgreich. Die Vergleiche der Zwerge wurden lautstark von den Zuschauern und den Eltern unterstützt. Den „Balliner Dreikampf“ gewann ein – Nichtfeuerwehrmann – Patrick Janosch bei den Männern und Paul Kinowskie bei der Jugend. Die Gäste, Besucher und aktiven Teilnehmer ließen sich auch durch einen 15 Minuten dauernden Regen von der guten Stimmung nicht abbringen und kämpften unverdrossen weiter, da nach dem guten Mittagessen, (von der Gaststätte Klüschenberg) die 2. Wettkampfserie absolviert werden musste. Zusätzlich gab es neben einem Schießstand, einer Hüpfburg und dem „Gewicht schätzen“ eines Ferkels viel Unterhaltung und genügend Zeit für Gespräche und Erfahrungsaustausch unter den einzelnen Mannschaften. Mit der Siegerehrung und dem Dank an alle 250 Teilnehmer, Schiedsrichter, Stationsleiter und Helfer beendete der Amtswehrführer Kamerad Lohde den einen gelungenen Amtsfeuerwehrtag.

Amtspressewart/Hauptlöschmeister Christoph Breßler

Löschangriff nass

Die Zwergenfeuerwehr

Spatenstich und Übergabe Fördermittelbescheide Am 29.05.2012 wurden durch den Innenminister Lorenz Caffier Fördermittelbescheide für den 2. Bauabschnitt der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Neuendorf und den Anbau für die Freiwillige Feuerwehr Pragsdorf übergeben. An der Übergabe konnte der Kreisbrandmeister Norbert Rieger weiterhin den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Heiko Kärger, den Bundestagsabgeordneten Christoph Poland, die Wehrführer der benachbarten Feuerwehren sowie Sponsoren und Ehrengäste begrüßen. Gleichzeitig wurde der Schlüssel für den 1. Bauabschnitt symbolisch übergeben. Drei Millionen Euro werden in die gesamte Baumaßnahme der Feuerwehrtechnischen Zentrale investiert. Als eine „schöne Sache“ schätzte der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Pragsdorf Peer Karg die Übergabe von 129.000 Euro für den dringend notwendigen Anbau in Pragsdorf ein. Für die 22 aktiven Feuerwehrleute werden sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessern.

1. Spatenstich, 2. Bauabschnitt

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Nach der Übergabe der Bescheide erfolgte der 1. Spatenstich für den 2. Bauabschnitt der Feuerwehrtechnischen Zentrale und bei einem Imbiss und lockeren Gesprächen der Teilnehmer ist dieser erfolgreiche Tag abgeschlossen worden. Hauptlöschmeister Christoph Breßler

www.facebook.com/schibri

Übergabe Fördermittelbescheide, Innenminister Lorenz Caffier, Landrat Heiko Kärger und Kreisbrandmeister Norbert Rieger

Ausbildung im Brandübungshaus Malchow Nach zweijähriger Vorbereitung bekamen wir am 21.03.2012 einen Lehrgang im Brandübungshaus an der Landesfeuerwehrschule in Malchow. Da diese Termine sehr knapp sind, möchte ich mich auf diesem Wege bei der BF Greifswald bedanken die ihren Termin an uns abgegeben haben. Diese Ausbildung ist leider nur in der Woche möglich und unsere Kameraden waren bereit dafür Urlaub zu nehmen. Am 21.03.2012 war es dann soweit, um 5.30 Uhr fuhren wir mit 11 Kameraden aus Lindetal, einem Kameraden aus Rowa und unseren beiden Trainern nach Malchow. In Malchow begann nach einer kurzen Einweisung und Belehrung die Ausbildung. Wir begannen mit einem Hohlstahlrohrtraining und dem Öffnen von Türen. Danach ging es zu einer Wärmegewöhnung ins Brandübungshaus, wo die Wärme erst mit Schutzkleidung und danach ohne auf uns einwirkte um zu zeigen wie wichtig diese Kleidung für die PA Träger ist. Im 2. Teil simulierten die beiden Trainer einen Küchenbrand, den alle nacheinander löschen mussten. In der Küche brannte eine Friteuse, die bei falscher Brandbekämpfung vom Trainer zur Fettexplosion gebracht wurde und somit die Küche in Vollbrand stand. Nach der Auswertung der Fehler und einer Stärkung beim Mittagessen absolvierten alle diesen Teil noch einmal. Dann im 3. Teil sollten wir einen Schlafzimmerbrand bekämpfen und dort nach vermissten Personen suchen, wo die Trainer es uns nicht gerade leicht machten und den Brand immer wieder entfachten. Zum Schluss gab es dann noch eine Auswertung des gesamten Tages durch den Lehrgangsleiter, den Trainern und den Kameraden mit anschließender Übergabe der Teilneh-

Kameraden aus Lindetal und Rowa

merzertifikate. Alle Kameraden waren vom Ausbildungstag sehr beeindruckt und haben viel dazugelernt. Gleichzeitig haben sich alle für den weiterführenden Lehrgang im nächsten Jahr angemeldet. Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen mich bei den Trainern, Kamerad Lohde und Kamerad Schütt, zu bedanken, die ihre Freizeit dafür opferten um mit uns dort zu üben. Ein weiteres Dankeschön geht an die Kameraden für ihre Aufmerksamkeit und ihre Disziplin, was für einen sehr reibungslosen Ablauf des Tages sorgte. Mit den Worten unseres Wehrführers, sage ich „Kameraden ich bin stolz auf euch“. Löschmeister Mirco Kranz

Zwergenfeuerwehr Lindetal Mailauf der Zwergenfeuerwehr Lindetal Zum ersten Mal führte die Zwergenfeuerwehr Lindetal am 05.05.2012 einen Mailauf durch. Es nahmen 18 Kinder aus den Bereichen Zwerge Lindetal, Jugendfeuerwehr Lindetal/ Cölpin und die Zwerge aus Rowa teil. Es mussten 10 Stationen absolviert werden wie z. B. Gerätekunde, Geschicklichkeitsübung und Fragestation.

Die Kinder wurden in Gruppen aufgeteilt, sodass kleine und schon größere in den insgesamt vier Gruppen vertreten waren. Sie sollten spielerisch das Zusammenarbeiten erlernen, was natürlich in der Feuerwehr sehr wichtig ist. Es machte allen sehr viel Spaß und der Regen, der uns dann am Vormittag traf zerstörte die Freude an diesem Tag nicht.


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- 31 - Der Tag wurde dann mit einem gemeinsamen Mittagessen beendet. Vielen Dank an die Helfer aus Lindetal und Rowa, auch den Jugendlichen die uns sehr geholfen haben. Ein besonderer Dank gilt der Kameradin Stefanie Pautz die den Mailauf organisiert und vorbereitet hat.

Zwergenfeuerwehr Lindetal

Marga Klenowetz Jugendfeuerwehrwart

Stargarder Behindertenverband e. V. Aus der Vereinsarbeit des Stargarder Behindertenverbandes e. V. Zum Internationalen Kindertag, am 1. Juni waren der Vorsitzende mit Mitgliedern des Stargarder Behindertenverbandes e. V. in der Integrativen Kita – Märchenwald in Burg Stargard zu Besuch, um den Kindern zum Kindertag zu gratulieren und natürlich um kleine Geschenke zu überbringen. Unter dem Motto: Große Leute brauchen kleine Freunde – besuchen wir uns seit einigen Jahren monatlich und haben miteinander viel Spaß und Freude beim Singen, beim Basteln und beim Spielen. Zum Internationalen Kindertag 2012 wünschen wir uns Chancengleichheit für unsere kleinen Freunde und eine Kinder- und Familienpolitik von der Landesregierung, die Vielfalt und Miteinander fördert. Nötig ist es allemal, denn eine Gesellschaft wo Kinderreichtum immer noch ein Armutsrisiko ist sind Veränderungen dringend nötig.

P. Braun

Fotos: P. Braun, 1. Juni 2012

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Mecklenburgische Versicherungsgruppe Bezirks-Generalvertretung Dieter Briese • Versicherungsfachmann (BWV) Bachstr. 3 • 17094 Burg Stargard Telefon: 039603 20521 • Telefax: 039603 28053 E-Mail: info.briese@mecklenburgische.com www.mecklenburgische.de Hilfs- und pflegebedürftig: Es kann jeden treffen Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters: Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit oder Unfall auf Hilfe angewiesen sein. Professionelle Pflege ist teuer und die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung decken die tatsächlichen Kosten oft nicht ab. Vorsorgen kann man am besten mit einer privaten Zusatzversicherung, die auch noch bestimmte Notfall- und Beratungsleistungen übernimmt. Die Anzahl älterer pflegebedürftiger Menschen wird durch die demografische Entwicklung in Deutschland weiter ansteigen. Doch auch in jungen Jahren kann man von heute auf morgen durch einen Unfall oder eine Krankheit zum Pflegefall werden. Was tun, wenn die alltäglichen Verrichtungen alleine nicht mehr zu meistern sind und professionelle Betreuung nötig wird? Seit 1995 hat jeder, der pflegebedürftig wird, Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Diese zahlt je nach Pflegestufe einen festen Betrag. Die Beträge entsprechen jedoch häufig nicht den tatsächlichen Kosten, die für ambulante oder stationäre Pflege aufgebracht werden müssen. Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung lässt sich die Versorgungslücke schließen. Sie zahlt dem Versicherten, wenn er ambulant oder stationär betreut werden muss, einen Zuschuss in der vereinbarten Höhe. Flexible Pflegetagegeldtarife bietet zum Beispiel die Mecklenburgische Versicherungsgruppe den Versicherten an. So können sie wählen, in welchem Umfang sie die Pflege absichern möchten. Zusätzliche Assistanceleistungen ergänzen das Angebot: Zum Beispiel wird ein Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden garantiert, werden Dienstleistungen wie Menüservice und Fahrdienst organisiert und bezahlt sowie ein Beratungsservice zum Thema Pflege angeboten. Wer sich genau ausrechnen lassen möchte, wie viel Geld ihm bei Pflegebedürftigkeit im Monat fehlen würde und wie sich die Lücke ausgleichen lässt, kann sich von Bezirks-Generalvertretung Dieter Briese in Burg Stargard gern beraten lassen.


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Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen 1. - -

Öffentliche Schießzeiten Schießplatz Quastenberg Samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (mit Anmeldung) Sonntags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr tel. Anmeldungen auch für andere Tage: 039603/20338 (Dieter Schnabel) 039603/21138 (Vorsitzender) 039603/21137 (Fax) Öffentliche Schießveranstaltungen (siehe Öffnungszeiten) können von jedem Mann und jeder Frau genutzt werden. Ausleihmöglichkeiten für Bockdoppelflinten sind vorhanden. 2. Termine 21.08.2012 Vorstandssitzung (öffentlich für alle Mitglieder) Schießplatz Quastenberg, Beginn: 19.00 Uhr Arbeitseinsätze Abzuleistende Arbeitsstunden können an jedem 1. Samstag im Monat ausgeführt werden. Jeden Mittwoch Training der Frauenmannschaft, Schießplatz Quastenberg, Beginn: 17.00 Uhr 25.06.2012 Landesmeisterschaft Wolgast, GK Pistole, Beginn: 9.00 Uhr Vereinsmeisterschaft Trap am 13.05.2012 Am 13.05. d. J. stellten sich neun Schützenbrüder zum Wettkampf um die Vereinsmeisterschaft im Wurfscheibenschießen, genannt Trap.

Die Teilnehmer

Nach den üblichen Vorbereitungen begann 9.15 Uhr der erste Durchgang. Je Durchgang waren bzw. sind 25 Wurfscheiben, die in verschiedene, nicht vorhersehbare Richtungen fliegen, von jedem Schützen zu treffen. Der zweite Durchgang folgte. Erste Prognosen auf den Sieger wurden gemacht. An der Spitze lag Wolfgang Wockenfuß mit 44, Uwe Ruchay mit 43 und Jochen Basedow mit 42 von 50 zu treffenden Wurfscheiben

Vorbereitung zum 3. Durchgang

Die dritte Runde brachte die Entscheidung. Uwe Ruchay wurde mit 65 von 75 Scheiben Vereinsmeister. Besondere Anerkennung verdient sein Ergebnis in der zweiten Runde, 25 von 25 Scheiben, besser geht es nicht.

v. l. n. r.; Uwe Ruchay, Armin Buse, Jochen Basedow.

Armin Buse und Jochen Basedow belegten mit jeweils 63 Scheiben Platz 2 und 3. Herzlichen Glückwunsch an die Sieger

Der Vorstand Schützenverein Burg Stargard

Heimatchor Burg Stargard e. V. „Chorsingen macht Freu(n)de“, so das Motto unseres Freundschaftschores in Marne, der in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen feierte Zu diesem Jubiläum am 12.05.2012 waren wir, der Heimatchor Burg Stargard, herzlich eingeladen.

Nach guter Vorbereitung für dieses Ereignis ging es dann am 11.05.2012 auf die Reise in die Partnerstadt Marne.


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Dort angekommen wurden wir von unseren Freunden und dem Bürgermeister auf das herzlichste begrüßt. Nach dem gemeinsamen Abendessen und dem Begrüßungslied für unsere „Marner“ ging es dann in die Privatquartiere, wo dann noch lange und viel erzählt wurde. Am Sonnabend dann gegen 14.00 Uhr waren Stellproben und einsingen eingeplant, es war aber auch noch Zeit für eine gemütliche Kaffeerunde bevor es dann zum eigentlichen Höhepunkt kam, dem Chorkonzert mit sieben Chören in der Maria-Magdalenen-Kirche. Unter einigen Vereinsfahnen zogen dann die Chöre in die Kirche ein. Es war ein schönes und sehr beeindruckendes Konzert. Am Abend waren wir eingeladen zu einem gemütlichen Beisammensein mit guten Abendessen, mit Musik, Tanz und sehr viel Spaß. Am Sonntag trafen wir uns alle zu einem gemeinsamen Frühstück und gegen 11.00 Uhr ging es wieder auf die Heimfahrt. Es war ein schönes Erlebnis, dass uns wieder Ansporn gibt, den Chorgesang zu pflegen. In einer Liedzeile heißt es „Singe wem Gesang gegeben, sing in deinem ganzen Leben.“

Chormitglieder des Heimatchores auf der Reise nach Marne.

Der Marner Chor singt für den Heimatchor anlässlich des 40-jährigen Jubiläums.

Wer Lust auf Chorgesang und eine gute Singstimme hat, der ist uns immer herzlich willkommen. Die nächste Chorprobe ist wieder am 13.08. um 19.00 Uhr. An dieser Stelle, ein herzliches Dankeschön, an Amtsvorsteher Herrn Joachim Jünger für die freundliche Unterstützung anlässlich dieses Chortreffens.

Heimatchor Burg Stargard e. V.

Der Heimatchor singt anlässlich des 40-jährigen Jubiläums.

Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard 21 Burg-Pokal-Schau Der Rassekaninchenzuchtverein M26 Burg Stargard führt in diesen Jahr am 14. und 15 Juli in der integrativen Begegnungsstätte in Rowa die 21. Burg-Pokal-Schau für Rassekaninchen durch. Die Schirmherrschaft hat der Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte, Herr Heiko Kärger, übernommen. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit am Samstag, den 14. Juli, in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag, den 15. Juli, von 9.00 bis 14.00 Uhr die Schau zu besuchen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 52 Züchter aus 16 Vereinen des Landesverbandes Mecklenburg und Vorpommerns, sowie des Landesverbandes Berlin-Mark Brandenburg mit 248 Tieren in 32 Rassen und Farbschlägen an dieser Ausstellung. Es gibt also wieder interessantes zu sehen! Ehrenpreisstiftungen werden gerne entgegen genommen, der kleinste Beitrag trägt mit dazu bei uns in unserer Arbeit zu unterstützen.

Die Zuchtfreunde Lindstaedt und Weber bei der Begutachtung eines Rassekaninchens.

Spendenwillige melden sich bitte bei unseren Kassierer, Zuchtfreund Dieter Briese, Tel. 039603/20521. Durch Ihn werden auch die entsprechenden Spendenquittungen ausgestellt.

Der Vorstand


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SV Burg Stargard 09 Mai-Turnier 2012 Am 1. Mai 2012 wurde mal wieder bei bestem Wetter das 41. Mai-Turnier des SV Burg Stargard 09 ausgetragen. Zahlreiche Mannschaften waren auch dieses Jahr wieder vertreten – von ortsansässigen Firmen wie Getränkemarkt Krahl oder Zum Tröster bis hin zu unserer tatkräftigen Freiwilligen Feuerwehr, welche bis in die Morgenstunden mit dem Feuer in Bargensdorf zu kämpfen hatten, waren auch wieder unsere Nachbarn aus Dewitz und sogar eine Mannschaft aus Berlin da.

Für Alfreds Bande ein großer Erfolg. Im letzten Jahr dritter und nun bereits zweiter – Tendenz steigend – wer weiß wo das noch hinführt. Alles in allem ein sehr faires und gelungenes Turnier, auf dem Feld und rundherum. Dies macht Mut und Freude aufs neue Jahr.

Diese bunte Mischung versprach einiges. Früh zeichneten sich die Favoriten in den zwei Gruppen heraus. Zum Tröster marschierte in Staffel B ohne Punktverlust durch. In Staffel A setzte sich die Truppe um Altmeister Alfred Thurow – Alfreds Bande mit 11 Punkten durch. In Staffel B setzten sich durch ein besseres Torverhältnis die Hamburger Jungs durch und in A, verdrängten Die Stürzer im letzten Spiel den Dewitzer SV von Platz 2. Somit standen die Halbfinalpaarungen fest. Alfreds Bande und Zum Tröster setzten sich jeweils mit 1:0 durch. Im Spiel um Platz drei hatten die Hamburger Jungs im Neunmeter schießen das Quäntchen mehr Glück und sicherten sich die 3. Platzierung. Im spannenden Finale ging es um alles. Aber den Titelverteidiger sollte auch dieses Jahr das Glück hold sein, sodass der Wanderpokal auch ein zweites Jahr den Tresen zieren darf.

Rosen-Cup 2012 Am 12.05.2012 wurde das Pendant zum Burg-Cup der Fußball-Herren, der Rosen-Cup unserer Handball-Damen ausgetragen. Beflügelt vom Aufstieg und der Meisterschaft, nochmals Glückwunsch an diese hervorragende Leistung von Mannschaft und Trainerstab, wollten unsere Handballerinnen den Heimpokal auch daheim behalten. Leider spielte der SV Eintracht Rostock nicht ganz mit. Gleich im ersten Spiel wurde quasi der Sieger ausgespielt – Rostock

setzte sich mit einem Tor durch. Auch in den Einzelauszeichnungen konnte der SV Eintracht Rostock glänzen, in nur 3 Spielen erzielte Birgit Brookmann 15 Tore und wurde somit beste Torschützin. Die Auszeichnung zur besten Torhüterin sicherte sich Bea Jürges vom SV Burg Stargard 09. Auch den beiden anderen Mannschaften aus Dresden und Wolgast ein herzliches Dankeschön. Hoffentlich sieht man sich 2013 wieder!

Stargarder Burgverein e. V. Winzerstammtisch am 23. Mai 2012 auf Schloss Rattey Zum 23. Mai diesen Jahres erhielt der Stargarder Burgverein eine Einladung der Privatwinzer zu Rattey zu einem Winzerstammtisch. Wir nutzten die Gelegenheit, vor den Mitgliedern des Winzervereins den Burgverein und seine Arbeit vorzustellen. Im aufwendig sanierten Vereinshaus der Freunde eines guten Weines berichteten wir über unsere Burg, das Vereinsleben und unsere Aktivitäten. Nach dem kleinen Abendbrot

und einem Glas Wein (es können auch zwei gewesen sein), probierten sich einige Damen und Herren beim Bogenschießen aus. Das Trefferbild zeigte echtes Talent, vermutlich waren einige Schützen nicht das erste Mal dabei. Ein angenehmer Abend mit schönen Impressionen von einer tollen Schlossanlage. Wir werden sicher noch einmal diesen schönen Ort und die netten Gastgeber besuchen!


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20. Burgfest in Neustadt-Glewe Vom 1. bis 3. Juni diesen Jahres feierte die Stadt Neustadt-Glewe ihr 20. Burgfest. Zwischen Burgturm und Elde leuchteten weit hin die weißen Zelte des Frühmittelalters und die farbenfrohen Zelte der Ritterschaft aus dem Hochmittelalter. Rauch stieg auf von den unzähligen Feuerstellen der Lager und Händler. Buntes Getümmel herrschte auf den Eldewiesen soweit man blicken konnte. Auch der Stargarder Burgverein folgte gerne der Einladung des Fördervereins Burg Neustadt-Glewe e. V. und reiste mit einer Gesandtschaft von ca. 25 Gewandeten an. Mit Brot und Salz bedankten wir uns für die Einladung und huldigten dem Burgadel und dem diesjährigen Burgfräulein Daniela. In einem feierlichen Festakt ließen die Veranstalter die zurückliegenden 20 Jahre noch einmal aufleben. Traditionsgemäß ist zum Burgfest das gewählte Burgfräulein des Jahres anwesend. Zum diesjährigen Jubiläum erschienen fast alle bisher gewählten Burgfräuleins (jetzt doch eher Burg-Damen) und wohnten dem Festakt bei. Viel Kurzweil vermittelten Artisten, Musikanten, Puppenspieler, Ritterschaft und Narretey. Ein gelungenes Fest für Gastgeber und Gäste. Gudrun Käming AG Werbung

Die Gesandtschaft des Stargarder Burgverein e. V. bei der Huldigung.

Brot und Salz als traditionelles Gastgeschenk bei der Übergabe.

Kulturverein Groß Nemerow e. V. Naturkundliche Wanderung Am 1. Mai 2012 stand unsere diesjährige naturkundliche Wanderung auf dem Kalender. Der Wanderweg führte über Bornmühle nach Klein Nemerow. Auf dem Weg dorthin konnten wir die Natur pur genießen. Die Blütenpracht anzuschauen war wunderschön. Auch kreuzten uns viele Tiere bei diesem schönen Wetter, Eidechsen und Ringelnattern. In Klein Nemerow angekom-

men hatten wir von der Liegewiese an der Klosterscheune einen wundervollen Blick auf den See. Ein Entenpaar zeigte sich von seiner schönen Seite. Uns interessierte natürlich hier an historischer Stätte die ehemalige Johanniterkomturei. Wie zu erfahren war gab es drei Johanniterordenssitze in Mecklenburg Strelitz. Da waren die Momturei Mirow, die

Stärkung nach einer schönen Wanderung

Klosterscheune Groß Nemerow


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Komturei Gardow bei Wokuhl und die Komturei in Klein Nemerow. Hier kann man auch noch gut erhaltenes begutachten. Der Klosterscheunenverein mit Unterstützung der Gemeinde haben hier mit zu beigetragen. Am 19. Juni 1999 wurde in Klein Nemerow in der Klosterscheune bei herrlichem Wetter mit einem Festakt 900 Jahre im Dienst des Nächsten „Die Johanniter“ gefeiert.

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Zu diesem Ereignis waren hohe Würdenträger des Ordens angereist. Die Geschichte um die Komturei ist in einem Schaukasten zur Klosterscheune mit einem Model zu erleben. Nach diesem schönen Vormittag gab es für alle Wanderer etwas vom Grill zur Stärkung. B. Recknagel Vereinsvorsitzender

Gemütlicher Grillabend Christiehimmelfahrt stand vor der Tür und traditionell trafen sich die Vereinsmitglieder mit den Ehepartnern zu einem gemütlichen Grillabend. Unsere Frauen brachten zu Bratwurst und Grillfleisch leckere Salate mit. Am Himmelfahrtstag direkt hatten sich liebe Gäste aus Burg Stargard angekündigt. Der VfL Burg Stargard e. V. kam

mit einer großen Abordnung Radlern. VfL ist kein Fußballverein, sondern der Verein für Leibesübungen mit über 300 Mitgliedern. Verschiedene sportliche Betätigungen werden hier angeboten. Zur Begrüßung an diesem kühlen Vormittag gab es einen Pott Glühwein. Unsere Vereinsfrauen kochten dann eine deftige Erbsensuppe und dazu gab es zarte Bockwürste. Nachdem sich alle gestärkt hatten, wurde das Schulmuseum und das Spritzenhaus besichtigt. Reinhard Schulz erläuterte das Schulmuseum und Karsten Lembke das Spritzenhaus. Manch Besucher war schon erstaunt was es so zu sehen gab. Gegen 15.00 Uhr gab es selbstgebackenen Kuchen, den die Frauen aus Burg Stargard mitbrachten. Unsere Frauen hatten zuvor den Klubraum fein hergerichtet. Beide Vereinsvorsitzenden konnten nach dem Tag eine positive Bilanz ziehen. Ein gelungener Feiertag. An dieser Stelle allen Aktiven für die Arbeit herzlichen Dank.

Bernd Recknagel Vereinsvorsitzender

Die Vereinsmitglieder grillen

Kulturverein Rowa Der Kulturverein Rowa informiert Am 03.06.12 nachmittags fand unser Kinderfest unter reger Teilnahme vieler Kinder und Eltern auf dem Sportplatz in Rowa statt. Bei Aktivitäten, wie Luftballonmodellieren, Kinderschminken, toben auf der Hüpfburg u. v. m., hatten unsere Jüngsten aber auch ihre Eltern Freude und Spaß.

Zum Gelingen dieser unterhaltsamen Stunden trugen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Rowa sowie die Mitglieder des Handarbeitszirkels – Kulturverein Rowa – die für Kaffee und Kuchen sorgten, bei. Ein großes „Dankeschön“ auch an den Grillmeister Dietmar Simon sowie an alle sonstigen fleißigen Helferinnen und Helfer.

Dietmar Simon in Aktion.

Kinderschminken


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Auf die Räder und los! Unter diesem Kommando von Astrid Feist schwangen sich über 40 Radler am 02.06.12 in die Sattel und traten in die Pedalen. Darunter auch unsere Gäste aus der polnischen Partnergemeinde Rogowo. Die Radwanderung führte uns durch die schöne Umgebung unseres Dorfes. Wir fuhren über Ballwitz, Zachow, Wanzka, Rödlin und zurück. 30 km steckten in den Beinen. In Ballwitz erhielten wir durch Frau Feist interessante Informationen zur Historie der Kirche, wir schauten uns das Backhaus an. Weiter ging es nach einem Zwischenstopp am ehemaligen Kloster Wanzka zum Fischer nach Rödlin. Dort konnte mit schmackhaften Fischbrötchen der Hunger gestillt werden. Frisch gestärkt ging es in Richtung Heimat zurück. Unsere polnischen Gäste verlebten abends mit den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr noch einen interessanten Erfahrungsaustausch. Sie fuhren am Sonntag mit vielen neuen Eindrücken in ihre polnische Heimat zurück.

Wer hat das schönste Gesicht?

Ermöglicht wurden diese Tage durch die finanzielle Unterstützung der Kommunalgemeinschaft POMERANIA e. V.

K. Scheller

Bootsanleger Nonnenhof Nonnenhof muss leben Unter dieser Losung hatte die Bürgerinitiative Nonnenhof am 3. Juni zu einem Aktionstag in Nonnenhof am Südufer des Tollensesees aufgerufen.

Mit mehr als 200 Teilnehmern aus der ganzen Region hatte der Aufruf einen unerwarteten Andrang und Interesse in den Medien ausgelöst.

Aktionäre, vorn im Bild Horst Kaczmarzyk, ehem. Gaststättenleiter Nonnenhof

Auf dem Bootssteg


Stargarder Zeitung

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Zu den prominenten Besuchern an diesem Tag zählte Horst Kaczmarzyk, der das Ausflugslokal an diesem Ort lange Jahre leitete und aus dem Gästebuch, was uns vorliegt, gibt es nur Positives zu berichten. Viele Menschen, die hier waren, erinnern sich an schöne Tage hier in Nonnenhof. Die mit einer Unterschrift ihre Zustimmung in ausgelegten Listen bekunden. Mehrere hundert Unterschriften sind bereits zusammengekommen und manch einer fragte, ob er eine Liste mitnehmen könnte, denn viele Freunde und Bekannte konnten aus zeitlichen Gründen nicht erscheinen. Wenn der Anleger abgerissen wird, befürchten viele, wird der südliche Bereich des Tollensesees nicht mehr zugänglich sein. Warum die Gründung der Bürgerinitiative? Der Bootsanleger Nonnenhof sollte nach Vorstellungen der Stadt Neubrandenburg abgerissen werden, als Ausgleichsmaßnahme des Naturschutzes für den Neubau eines Anlegers am Hotel Bornmühle. Die Gemeindevertretung wollte diese Lösung so nicht hinnehmen und hatte zur Gemeindevertretersitzung das StALU Neubrandenburg eingeladen.

Nr. 06/2012

Lapidare Absage des StALU: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf“ Nicht nur die Gemeindvertreter, sondern auch Bürger der Gemeinde und aus Neubrandenburg, die wegen diesem Tagesordnungspunkt sich die Zeit genommen hatten aufgelaufene Fragen zu stellen, waren sehr aufgebracht. Dies war der Zeitpunkt aktiv zu werden, Neubrandenburger und Groß Nemerower gründeten am 25. Mai 2012 die Bürgerinitiative „Nonnenhof muss leben“. Wir werden weitere Aktionen durchführen und Unterschriften für den Erhalt und die Sanierung sammeln. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit Ihrer Unterschrift für den Erhalt des Südufers einsetzen, auch im Interesse unserer Kinder und nachfolgender Generationen. Mit freundlichen Grüßen die Mitglieder der Bürgerinitiative „Nonnenhof muss leben“.

Bernd Recknagel Sprecher der Bi aus Groß Nemerow

Ich bin für den Erhalt des Bootsanlegers Name

Vorname

Unterschrift

An Bernd Recknagel Am Kösterpuhl 24 17094 Groß Nemerow

Jagdgenossenschaft Neu Käbelich Einladung Vollversammlung Jagdgenossenschaft Neu Käbelich Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Neu Käbelich lädt hiermit deren Mitglieder zur Vollversammlung ein. Mitglieder sind alle Jagdgenossen der Gemarkung Neu Käbelich. Explizit wird auch auf die Mitgliedschaft der Waldeigentümer verwiesen. Versammlungsort: Gemeindezentrum Cölpin „Uns Dörphus“ • Versammlungsdatum: 29.06.2012 um 18.00 Uhr. Nach § 5, Abs. 3 und 4 kann sich ein Jagdgenosse durch eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehepartner, Lebensgefährten oder Verwandten 1. Grades per Vollmacht vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenossen kann sich ebenfalls per Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht ist vor Beginn der Versammlung vorzulegen, da die Versammlung nicht öffentlich ist. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Anträge zur Tagesordnung 4. Kassenbericht 5. Erläuterung zur Jagdgenossenschaft und Angliederungsgenossenschaft Neu Käbelich 6. Jagdpachtauskehr 7. Ende der Versammlung Das Kassenbuch sowie das Jagdpachtkataster können nach vorheriger Anmeldung beim Vorsteher der Jagdgenossenschaft durch die Mitglieder eingesehen werden (Tel. 0173/3010595) Baginski Jagdvorsteher

Wohnort


Nr. 06/2012

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Stargarder Zeitung

Wir gratulieren den Jubilaren zum Geburtstag im Juni/Juli 2012 Der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden sowie der Amtsvorsteher des Amtes Stargarder Land gratulieren allen Jubilaren, die im Zeitraum vom 22.06.2012 bis 26.07.2012 Geburtstag haben recht herzlich. Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 60 Jahre und älter werden. Stadt Burg Stargard Frau Bärbel Schöberling Frau Elke Bartholomei Herr Manfred Dielenberg Herr Bernd Macknow Herr Helmuth Röseler Herr Julius Betcher Frau Elke Rudolf Frau Monika Diete Herr Reginald Maczolla Frau Hannelore Nagel Herr Wilfried Röseler Herr Dieter Kulow Herr Manfred Bartsch Frau Hedwig Retzlaff Frau Regina Landeck Frau Gunda Schmidt Frau Ursel Hartung Herr Wilfried Zinke Herr Willi Drews Herr Rolf Krüger Frau Thea Behn Frau Renate Koepke Frau Helmantha Lippert Frau Eugenie Könn Frau Hannelore Morscheck Frau Luise Bauer Frau Herta Schönhoff Frau Gerda Röhl Herr Klaus-­Reinhard Goerke Frau Ingrid Lüdke Frau Leokadia Pacholke Frau Elfriede Müller Frau Edith Psiakowski Frau Monika Slatnow Frau Ruth Pagel Herr Alfons Zwionzek Frau Eva-­Maria Klemp Frau Gisela Pacholke Frau Doris Krause Herr Peter Müller Frau Elsbeth Westphal Frau Erika Ginnow Frau Luzie Lüttke Herr Erwin Lüdke Frau Rosemarie Krause Herr Sawko Matew Herr Gerhard Bahlke Frau Gerda Maderer Frau Margrit Bombis Herr Wolfgang Heymann Herr Kurt Ihloff Frau Irmgard Jahnke Frau Silvia Arndt Frau Waltraut Bremer Frau Elli Ehrlich

am 22.06. am 22.06. am 22.06. am 22.06. am 22.06. am 23.06. am 23.06. am 23.06. am 23.06. am 23.06. am 23.06. am 24.06. am 24.06. am 24.06. am 24.06. am 24.06. am 25.06. am 25.06. am 26.06. am 26.06. am 27.06. am 27.06. am 27.06. am 28.06. am 28.06. am 28.06. am 28.06. am 29.06. am 29.06. am 30.06. am 30.06. am 01.07. am 01.07. am 01.07. am 02.07. am 03.07. am 04.07. am 04.07. am 04.07. am 05.07. am 05.07. am 06.07. am 06.07. am 06.07. am 06.07. am 06.07. am 07.07. am 07.07. am 07.07. am 07.07. am 07.07. am 07.07. am 08.07. am 08.07. am 08.07.

zum 61. zum 63. zum 60. zum 63. zum 81. zum 86. zum 60. zum 62. zum 80. zum 62. zum 74. zum 69. zum 72. zum 88. zum 71. zum 82. zum 69. zum 62. zum 64. zum 62. zum 69. zum 67. zum 89. zum 82. zum 77. zum 85. zum 83. zum 76. zum 60. zum 72. zum 79. zum 77. zum 90. zum 62. zum 72. zum 74. zum 84. zum 74. zum 62. zum 62. zum 90. zum 91. zum 75. zum 73. zum 66. zum 63. zum 61. zum 63. zum 69. zum 64. zum 79. zum 77. zum 70. zum 60. zum 72.

Herr Reinhold Kartheus Frau Jutta Macknow Frau Hannelore Slomian Herr Conrad Thiel Herr Jenö Fodi Frau Edith Jacob Herr Dieter Rose Herr Franz Kosink Herr Siegfried Dörnbrack Frau Renate Blomberg Herr Stefan Ihlow Herr Ernst Leske Herr Siegfried Sager Herr Jürgen Sempert Herr Klaus-­Dieter Wiese Herr Dietmar Ascher Frau Herta Hohm Frau Christel Kaser Herr Harald Koepke Frau Edith Luplow Herr Adolf Pinkowski Herr Rainer Schmidt Herr Werner Kempe Frau Ingeborg Pietermann Herr Werner Hartung Frau Monika Zyzik Frau Hannelore Jähn Herr Klaus Jungerberg Herr Erwin König Frau Ursula Betcher Frau Christne Gehring Herr Klaus Dieter Will Herr Werner Lenz Frau Hildegard Hajek Frau Gerda Krüger Herr Jürgen Dörband Herr Georg Durke Herr Bernhard Wollmuth Frau Renate Schubert Herr Rudi Sellke Frau Jutta Hoffmann Frau Hannelore Kampmeier Frau Waltraut Kästner Herr Sieghard Ansorge Herr Heinz Grille Frau Anna Morzinek Frau Vera Strübing Herr Jürgen Passarger Frau Ursula Bublies Herr Bruno Wohlgemuth Frau Edeltraut Both Herr Fritz Kröger Frau Sabine Olias Frau Brigitte Rose Frau Lilli Schlack

am 08.07. am 08.07. am 08.07. am 08.07. am 09.07. am 09.07. am 09.07. am 09.07. am 10.07. am 10.07. am 11.07. am 11.07. am 11.07. am 11.07. am 12.07. am 12.07. am 12.07. am 12.07. am 12.07. am 12.07. am 12.07. am 12.07. am 13.07. am 13.07. am 14.07. am 14.07. am 14.07. am 15.07. am 15.07. am 16.07. am 16.07. am 16.07. am 17.07. am 18.07. am 18.07. am 19.07. am 19.07. am 20.07. am 21.07. am 21.07. am 22.07. am 22.07. am 22.07. am 23.07. am 23.07. am 23.07. am 23.07. am 23.07. am 23.07. am 23.07. am 24.07. am 24.07. am 24.07. am 24.07. am 24.07.

zum 69. zum 62. zum 60. zum 84. zum 66. zum 83. zum 60. zum 70. zum 60. zum 61. zum 62. zum 72. zum 75. zum 61. zum 61. zum 63. zum 73. zum 74. zum 65. zum 76. zum 73. zum 73. zum 69. zum 89. zum 72. zum 81. zum 64. zum 69. zum 63. zum 86. zum 69. zum 60. zum 79. zum 82. zum 81. zum 70. zum 79. zum 80. zum 76. zum 80. zum 62. zum 68. zum 79. zum 72. zum 83. zum 75. zum 60. zum 70. zum 75. zum 89. zum 64. zum 74. zum 63. zum 62. zum 76.


Stargarder Zeitung Frau Dorothea Brachwitz Frau Dorelies Grimm Frau Inge Koch Herr Günter Letzel Herr Jürgen Liebow Herr Rudolf Schenk Herr Henry Walther Frau Hildegard Wegner Frau Ursula Grindel Frau Gerda Meißner Frau Christa Beig

- 42 - am 24.07. am 25.07. am 25.07. am 25.07. am 25.07. am 25.07. am 25.07. am 25.07. am 26.07. am 26.07. am 26.07.

zum 61. zum 77. zum 75. zum 60. zum 66. zum 73. zum 64. zum 68. zum 63. zum 85. zum 71.

Gemeinde Cammin Herr Hubert Groth Herr Willi Gäth Frau Anna Frodl Herr Willi Seidel

am 13.07. am 16.07. am 19.07. am 21.07.

zum 75. zum 74. zum 92. zum 63.

Gemeinde Cölpin Herr Werner Birkner Herr Hans-­Jürgen Dobbert Herr Helmut Meier Herr Eckard Zietal Herr Horst Schmuhl Herr Ernst-­Siegfried Peters Herr Hans Krämer Frau Betty Schinschke Herr Wolfgang Frank Herr Hans-­Jürgen Rehbein Frau Elli Meier Frau Helga Weisener Frau Giesela Rümker Herr Otto Lucius

am 22.06. am 23.06. am 28.06. am 02.07. am 04.07. am 08.07. am 08.07. am 10.07. am 21.07. am 23.07. am 24.07. am 24.07. am 25.07. am 26.07.

zum 77. zum 72. zum 79. zum 68. zum 70. zum 61. zum 78. zum 70. zum 69. zum 61. zum 75. zum 70. zum 64. zum 83.

Gemeinde Groß Nemerow Herr Ewald Gertel Frau Edeltrud Meier Frau Veronika Siede Herr Lothar Hannß Herr Richard Mainz Frau Elke Böttcher Frau Helga Preuss Herr Armin Riekewald Herr Winfried Schiemann Herr Arno Jechorek Frau Ilse Ahlgrimm Frau Christa Schulz Frau Regina Enskat Herr Günter Radtke Frau Irmgard Lembke Frau Frieda Schneider Frau Ilse Hummel Frau Irmgard Schockenbäumer Herr Günther Weber Frau Edeltraud Maßmann Herr Heinrich Schulz Herr Reinhard Starck Herr Kurt Lippitz Frau Karin Schulz Herr Jörg-­Reiner Ziebarth

am 22.06. am 23.06. am 25.06. am 29.06. am 30.06. am 01.07. am 01.07. am 01.07. am 01.07. am 02.07. am 02.07. am 02.07. am 03.07. am 04.07. am 09.07. am 09.07. am 11.07. am 12.07. am 12.07. am 13.07. am 13.07. am 14.07. am 15.07. am 17.07. am 17.07.

zum 84. zum 72. zum 64. zum 63. zum 77. zum 69. zum 73. zum 79. zum 60. zum 60. zum 76. zum 75. zum 70. zum 83. zum 81. zum 89. zum 82. zum 70. zum 65. zum 60. zum 83. zum 64. zum 67. zum 62. zum 60.

Nr. 06/2012

Herr Hans-­Erich Schäfrich Frau Gerda Kaube Herr Claus Regel Herr Klaus Peters Frau Christiane Krott Frau Käthe Klockow Herr Roland Meier Herr Wilfried Tennert Frau Anngret Schmidt

am 19.07. am 19.07. am 19.07. am 20.07. am 22.07. am 22.07. am 22.07. am 23.07. am 26.07.

zum 64. zum 73. zum 64. zum 63. zum 62. zum 83. zum 71. zum 65. zum 68.

Gemeinde Holldorf Herr Klaus Manthei Frau Linda Cornelius Frau Else Görß Herr Helmut Willer Frau Lieselotte Gerth Herr Helmut Friedrich Frau Karin Ihrke Frau Brigitte Manthe Frau Irmtraut Willer Herr Rainer Brandt Frau Eva Voß Herr Rainer Polzin Frau Inge Stolzke Herr Joachim Liske

am 22.06. am 22.06. am 22.06. am 29.06. am 30.06. am 03.07. am 07.07. am 10.07. am 11.07. am 12.07. am 14.07. am 22.07. am 24.07. am 26.07.

zum 60. zum 85. zum 90. zum 62. zum 73. zum 68. zum 64. zum 71. zum 61. zum 65. zum 76. zum 61. zum 72. zum 62.

Gemeinde Lindetal Frau Frieda Plöger Frau Margitta Wolff Frau Helga Lühe Herr Kazimierz Kawczynski Frau Waltraud Vettermann Frau Marietta Kühne Frau Ingrid Köhler Frau Ursula Heinrich Herr Bernd Eisbrenner Herr Bruno Heinrich Frau Gertrud Born Herr Ernst Forbrich Frau Elsa Enning Frau Hilde Hamann Herr Walter Butt Herr Rudolf Dachmann Frau Irmtraut Pintat Herr Hans-­Dieter Krause Herr Gerhard Lange Frau Eveline Krause Frau Henny Krause Frau Gerda Forbrich Herr Manfred Werth Frau Gerda Walter Frau Gisela Schmidt Frau Elsbeth Tobien Herr Ingo Bruger Herr Heinrich Pukys Herr Adam Gaca Frau Ingrid Ohms Frau Anita Klöhn Frau Bärbel Rosenstädt Herr Erich Rosenstädt

am 22.06. am 25.06. am 27.06. am 02.07. am 03.07. am 04.07. am 05.07. am 05.07. am 06.07. am 06.07. am 07.07. am 08.07. am 09.07. am 09.07. am 11.07. am 13.07. am 18.07. am 18.07. am 20.07. am 20.07. am 20.07. am 20.07. am 22.07. am 25.07. am 27.06. am 29.06. am 10.07. am 10.07. am 11.07. am 11.07. am 14.07. am 15.07. am 25.07.

zum 75. zum 70. zum 74. zum 70. zum 78. zum 73. zum 73. zum 63. zum 70. zum 62. zum 72. zum 80. zum 73. zum 91. zum 74. zum 81. zum 82. zum 72. zum 71. zum 62. zum 74. zum 78. zum 61. zum 78. zum 79. zum 72. zum 61. zum 75. zum 61. zum 60. zum 64. zum 69. zum 71.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name und Geburtstag hier erscheinen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt. Dieses wird Sie über die verschiedenen melderechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.


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