Bru 2018 ausgabe 10

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Nr. 10/2018

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

26. Jahrgang

Brüssow, den 04. Oktober 2018

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Ausgabe 10/2018

Die Medaillengewinner in der Altersklasse 0 - 6 Jahre beim 11. Familiensportfest des SV Rot-Weiß Carmzow e.V. (Foto S.Brozio) siehe auch Seite 13-14

Inhaltsverzeichnis

Postwurfsendung sämtliche Haushalte

Amtlicher Teil

- Bekanntmachung der Wahlleiterin - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow - 5. Änderungssatz. der Satz. der Gem. Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverb. „Uckerseen“ Prenzlau - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld - 5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau - Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow - Sondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA) - Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung des sachlichen Teil flächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

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Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg Termine Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL)

Nicht Amtlicher Teil - Nachtrag 25 Jahre Städtepartnerschaft Salzkotten - Der Ernst des Lebens - Schenkung - Die Schulanfänger zu Besuch bei der LVA - Veranstaltungen - Evangelische Kirchengemeinde Brüssow - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld - Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 10/2018

Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung eines Vertreters der Gemeinde Schönfeld Der Wahlausschuss des Amtes Brüssow (UM) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2018 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG den Verlust der Rechtsstellung des Gemeindevertreters der Gemeinde Schönfeld, Herr Bernd Eilmes, aufgrund seiner Rücktrittserklärung gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 BbgKWahlG mit Wirkung vom 26.07.2018 festgestellt. Gemäß § 60 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 51 Abs.1 BbgKWahlG hat Herr Eberhard Krohn als Ersatzperson für den Wahlvorschlag WG Schönfeld-Klockow die Wahl angenommen. über die Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung eines Vertreters der Gemeinde Schenkenberg Der Wahlausschuss des Amtes Brüssow (UM) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2018 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG den Verlust der Rechtsstellung des Gemeindevertreters der Gemeinde Schenkenberg, Herr Michael Gall, aufgrund seiner Rücktrittserklärung gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 BbgKWahlG mit Wirkung vom 01.09.2018 festgestellt. Da es gemäß § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG keinen weiteren Wahlvorschlag gibt, bleibt gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG der Platz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Brüssow, den 13.09.2018 gez. Sternbeck Wahlleiterin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 20.08.2018 Beschluss 31 lt. Beschlussvorlage 31 Wahl eines Vertreters der Gemeinde Schenkenberg in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes Prenzlau Die Gemeindevertretung Schenkenberg bestimmt Frau Annett Hartwig als Vertreter der Gemeinde Schenkenberg in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes. Als Stellvertretung in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes bestimmt die Gemeindevertretung Schenkenberg Herrn Hans-Ludwig Müller.

Ja- Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 32/ 2017 lt. Beschlussvorlage 32/ 2017 Antrag auf Umgestaltung als neue Festwiese (Antrag Zillerpark e.V.) Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, den Antrag des zukünftigen Vereins „Zillerpark e.V. Schenkenberg“ zu befürworten und die für die Absperrung notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ja- Stimmen 1

Nein-Stimmen 6

Enthaltungen 1

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 22.08.2018 Beschluss 2208-1/18 Beantragung Förderung „Jugendräume im ländlichen Raum“ Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt: Das Amt wird gebeten, für die Sanierung des Jugendclubs Wallmow eine Förderung im Rahmen des Programms „Jugendräume im ländlichen Raum“ fristgerecht zu beantragen. Es sollen Maßnahmen zur Sanierung der WC-Anlage, E-Anlage, zum Umbau der Räume, zur Gestaltung des großen Raumes und zur Anschaffung von Sitzmöbeln umgesetzt werden. Die GV beschließt entsprechend der Kostenschätzung des Amtes einen Eigenanteil von höchstens 2.000 €. Dafürstimmen 5

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 3

Beschluss 8/2018 lt. Beschlussvorlage 0008/18 Wahl eines Vertreters der Gemeinde Carmzow-Wallmow in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes Prenzlau Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow bestimmt Herrn Lüdtke als Vertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasserund Abwasserverbandes. Als Stellvertretung in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes bestimmt die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Herrn Karbe. Dafürstimmen 8

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0


Nr. 10/2018

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Beschluss 9/2018 lt. Beschlussvorlage 0009/18 Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2014 Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 1

Beschluss 10/2018 lt. Beschlussvorlage 0010/18 Entlastung des ehemaligen Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2014 Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow erteilt dem ehemaligen Amtsdirektor, als für die Haushaltsführung des Jahres 2014 Verantwortlichem, die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 1

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Beschluss 11/2018 lt. Beschlussvorlage 0011/18 Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2014 Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow erteilt der Amtsdirektorin, als für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlicher Hauptverwaltungsbeamtin, die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf. Dafürstimmen 7

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 1

Beschluss 13/2018 lt. Beschlussvorlage 0013/18 Erhöhung des Eigenanteils für den Fördermittelantrag Kita Carmzow Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, den Eigenanteil von 14.800,- € für den Umbau der Kita Kastanienstübchen im Haushaltsjahr 2019 um 1.000,- € auf 15.800,- € zu erhöhen. Dafürstimmen 8

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 29.08.2018 Beschluss 21 lt. Beschlussvorlage 21 Wahl eines Vertreters der Gemeinde Göritz in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasserund Abwasserverbandes Prenzlau Die Gemeindevertretung Göritz bestimmt Herrn Siegbert Naumann als Vertreter der Gemeinde Göritz in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes. Als Stellvertretung in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes bestimmt die Gemeindevertretung Göritz Herrn Marco Koch. Ja- Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Beschluss 22 lt. Beschlussvorlage 22 Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit des evangelischen Kinder- u. Jugendhauses Klockow Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, die Kinder- und Jugendarbeit des evangelischen Kinder- und Jugendhauses Klockow mit einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro zu bezuschussen. Ja- Stimmen 4

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 2

Enthaltungen 0

Beschlüsse der Stadtverodnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 04.09.2018 Beschluss 42/2018 lt. Beschlussvorlage 0042/18 5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt die 5. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. Dafürstimmen 10

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 04.09.2018 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 15]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28]) und des Kommunalabga-

bengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl. I/17, [Nr. 28]) hat die Stadtverordnetenversammlung


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

der Gemeinde Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 04.09.2018 folgende 5. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung 1. § 6 der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser – und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch 2. Änderungssatzung vom 14.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 10.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016, geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 11.07.2017, Amtsblatt für

Nr. 10/2018

das Amt Brüssow Nr. 08/2017 vom 24.08.2017 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2018 0,00090 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 1.

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Brüssow, 05.09.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld Beschlüsse vom 06.09.2018 Beschluss 27 lt. Beschlussvorlage 27 5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die 5. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“. Ja- Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 06.09.2018 Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 15]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2017 (GVBl. I/17, [Nr. 28]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Sitzung am 06.09.2018 folgende . Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasserund Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung 2.

§ 6 der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013;

geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03.07.2014, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch 2. Änderungssatzung vom 09.04.2015, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 19.05.2016, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016, geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 13.07.2017, bekannt gemacht Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2017 vom 24.08.2017 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2018 0,00090 EUR. Artikel 2 Inkraftsetzung 2.

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Brüssow, 12.09.2018 Hartwig Amtsdirektorin


Nr. 10/2018

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow-Sondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA) Die Gemeindevertreter von Göritz haben in ihrer Sitzung am 27.09.2017 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Göritz-Sondergebiet (SO) WKA bestehend aus der Planzeichnung, gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) festgestellt. Die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt. Der Landkreis Uckermark hat mit Bescheid (AZ: 63- 0133518-15) vom 11.06.2018 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt. Der Wortlaut der Genehmigung lautet: „Gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmige ich hiermit die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz am 27.09.2017 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Göritz-Sondergebiet WKA.“ Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow tritt die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow-Sondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA) in Kraft. Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung umfasst Landwirtschaftsflächen zwischen den Ortschaften Tornow, Schenkenberg und Dauerthal nördlich des Dauergrabens und westlich des Tornower Fließ´. Gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch werden die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow-Sondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA) sowie die zusammenfassende Erklärung auf Dauer für jedermann in der Amtsverwaltung im Amt Brüssow (Uckermark) Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow im Bauamt während der Sprechzeiten zur Einsicht bereitgehalten; über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow-Sondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA) mit der Begründung, der Genehmigung sowie die Bekanntmachung werden ergänzend auch in das Internet eingestellt und stehen im zentralen Internetportals des Landes Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb zum Download bereit. Hinweise: Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Göritz geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Unbeachtlich ist ferner gemäß § 3 Absatz 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) eine Verletzung der in § 3 Abs. 4 BbgKVerf bezeichneten landesrechtlichen Verfahrensund Formvorschriften, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz, Gemarkung TornowSondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA) gegenüber der Gemeinde Göritz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Brüssow, 17.09.2018 Hartwig Amtsdirektorin

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben in ihrer Sitzung am 16.04.2018 den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung abschließend beschlossen (Beschlussvorlage 16/2018). Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet Schenkenberg. Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ stellt Flächen für die „Windkraftnutzung“ dar. Flächen, die nicht als Sondergebiet „Windkraftnutzung“ ausgewiesen sind, sind von einer Bebauung durch Windkraftanlagen ausgeschlossen (Ausschlusswirkung § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Der Landkreis Uckermark hat mit Bescheid (AZ.: 36-01494-1815) vom 19.07.2018 den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Der Wortlaut der Genehmigung lautet: „Gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmige ich hiermit den von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg am 16.04.2018 beschlossenen sachlichen Teilflächennutzungsplan (TFNP) „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg.“

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gegeben. Der sachliche Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Schenkenberg wird mit dem Tage seiner öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld“ rechtswirksam. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB werden der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung auf Dauer für jedermann im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8, in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während folgender Dienstzeiten: Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Dienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr zur Einsicht bereitgehalten; über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr und Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr) können unter 039742/ 8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, der Genehmigung sowie die Bekanntmachung werden ergänzend auch in das Internet eingestellt. Die Unterlagen werden unter http://bauleitplanung.brandenburg.de sowie dauerhaft unter http://www.amt-bruessow.de zur Einsichtnahme und zum Download (PDF) bereitgestellt. Hinweise: Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schenkenberg geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die

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Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Unbeachtlich ist ferner gemäß § 3 Absatz 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) eine Verletzung der in § 3 Abs. 4 BbgKVerf bezeichneten landesrechtlichen Verfahrensund Formvorschriften, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des sachlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Schenkenberg unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Brüssow, 17.09.2018 Hartwig Amtsdirektorin

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben in ihrer Sitzung am 04.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage 20). Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst Landwirtschaftsflächen zwischen den Ortschaften Baumgarten, Grünow, Wollenthin und westlich der Autobahn A20. Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg1 entwickelt. Eine Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Brüssow tritt der Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8, in 17326 Brüssow (Zimmer 1) während folgender Dienstzeiten: Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Dienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr einsehen und über ihre Inhalte Auskunft erhalten. Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr und Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr) können unter 039742/ 8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Der Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die öffentliche Bekanntmachung werden ergänzend auch in das Internet eingestellt. Die Unterlagen werden unter http://bauleitplanung.brandenburg.de sowie dauerhaft unter http://www.amt-bruessow.de zur Einsichtnahme und zum Download (PDF) bereitgestellt. Hinweise: Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formschriften sowie der in § 214 Abs. 2 bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 3 Abs. 4 BbgKVerf bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Brüssow, den 17.09.2018 Hartwig Amtsdirektorin

Der Landkreis Uckermark hat mit Bescheid (AZ: 63-01494-18-15) vom 19.07.2018 den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg genehmigt.

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

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Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau Der Verband führt im Jahr 2018 in der Zeit vom 8. Oktober bis 5. November 2018 seine Verbandsschau nach § 44 Wasserverbandsgesetz und § 5 Verbandssatzung durch. Die Gewässerschau dient zur Festlegung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen für den Unterhaltungsplan 2019. Später eingebrachte Maßnahmenvorschläge können im Jahr 2019 nicht berücksichtigt werden. Schaubezirk 2 Termin am 11.10.2018, um 8.00 Uhr, Treffpunkt Bahnübergang Blindow für Göritz, Ludwigsburg, Schenkenberg, Schönfeld, Carmzow, Wallmow

Schaubezirk 7 Termin am 25.10.2018, um 8.00 Uhr, Treffpunkt Amtsverwaltung Brüssow für Brüssow, Wollschow, Woddow, Bagemühl, Grünberg Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ in 17291 Prenzlau, Neustädter Damm 71, Telefon: 03984/ 71 444.

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen GasAnbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg von der Landesgrenze MecklenburgVorpommern bei Schönfeld im Landkreis Uckermark bis zur Landesgrenze Sachsen bei Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 17.08.2018 - Az. 27.1-1-32 - ist der Plan für Errichtung und Betrieb der EUGAL im Abschnitt Brandenburg festgestellt worden. Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses: Gem. § 43 S. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Elektrizitätsund Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz-EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.2.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), wird der Plan der gemeinsam handelnden Vorhabenträger GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys Deutschland GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasfernleitung EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), Abschnitt Brandenburg, nach Maßgabe dieses Beschlusses mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Anordnungen und Vorbehalten festgestellt. Der Plan ist nach Maßgabe der unter II. aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus diesem Beschluss keine Änderungen, Ergänzungen, Nebenbestimmungen oder Vorbehalte ergeben. Einer Übertragung der Verpflichtung der Vorhabenträger zur Durchführung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Maßnahmenblättern E-ODT01, Teilflächen 1-3, E-ODT02, Teilflächen 1 u. 2, E-ODT03, E-BAL01, E-BAL02, E-OHS01, E-OHS02, Teilflächen 1-9, E-LBH01, E-LBH04, Teilflächen 1-2, E-MPN01, Teilflächen 1-13 des Landschaftspflegerischen Begleitplans mit befreiender Wirkung auf die gem. § 4 FPV anerkannte Flächenagentur Brandenburg nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zwischen der Flächenagentur Brandenburg GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH vom 25.07.2018 wird zugestimmt. Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger der Vorhabenträger.

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, insbesondere der Verlegung einer 20 kV-Freileitung im Bereich SP 92 auf einer Länge von 120 m, im Hinblick auf alle berührten öffentlichen Belange festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss konzentriert alle für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen. Hinweise zum Planfeststellungsbeschluss: Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, erhoben werden. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben (§ 43e Abs. 3 S. 1 EnWG). Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 43e Abs. 1 S. 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 43e Abs. 1 S. 2 EnWG). Hinweise zur Auslegung: Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den nachstehend aufgeführten Gemeinden ab dem 17.10.2018 bis zum 30.10.2018 während der Dienststunden zur Einsicht aus: Amt Brüssow (Uckermark) Amt Gramzow Stadt Angermünde Amt Oder-Welse


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Amt Britz-Chorin-Oderberg Stadt Bad Freienwalde (Oder) Stadt Wriezen Amt Barnim-Oderbruch Amt Märkische Schweiz Stadt Strausberg Stadt Müncheberg Gemeinde Steinhöfel Gemeinde Grünheide (Mark) Amt Spreenhagen Gemeinde Heidesee Gemeinde Bestensee Stadt Königs Wusterhausen Amt Schenkenländchen Stadt Mittenwalde Stadt Baruth/Mark Amt Unterspreewald Stadt Luckau Gemeinde Heideblick Stadt Sonnewalde Amt Kleine Elster (Niederlausitz) Stadt Finsterwalde Amt Elsterland Amt Plessa Stadt Lauchhammer Amt Schradenland.

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Der Planfeststellungsbeschluss nebst festgestelltem Plan kann mit Beginn der Auslegung zusätzlich auch im Internet über www.lbgr.brandenburg.de (Hauptmenü: Genehmigungsverfahren/ Planfeststellungsverfahren) aufgerufen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Der Beschluss wurde den Vorhabenträgern zugestellt. Da außer an die Vorhabenträger mehr als 50 Zustellungen an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und an Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, erforderlich gewesen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, schriftlich oder elektronisch angefordert werden. Im Auftrag gez. Zinecker

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

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Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: - Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren. - Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto. - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen… Die Redaktion und der Verlag bitten den fehlenden Absatz im Artikel „25 Jahre Städtepartnerschaft Brüssow – Salzkotten“ in der Amtsblatt-Ausgabe 09/2018 zu entschuldigen. Dieser soll heute ergänzt werden: Der erste Bürgermeister nach der Wende Klaus Wellmann suchte eine kommunale Verbindung zu den alten Bundesländern. Nach einem Besuch im SPD-Ortsverein Verne nahm er Kontakt zum Salzkottener Bürgermeister Conny Rump (CDU) auf. Beide Bürgermeister fanden sich sympathisch und nach weiteren Besuchen beschlossen auf ihre Initiative der Stadtrat Salzkotten und die Stadtverordnetenversammlung Partnerschaftsverträge. Diese wurden am 4.11.1992 in Salzkotten und am 16.09.1993 in Brüssow feierlich unterzeichnet. Unterzeichner waren auf Salzkottener Seite Conny Rump damals noch ehrenamtlicher Bürgermeister und Stadtdirektor Helmut Pothast. Für Brüssow unterzeichneten Klaus Wellmann und Amtsdirektor Detlef Neumann.

„Der Ernst des Lebens“ Am 18. August 2018 war es wieder so weit. Aufregung, Freude und vielleicht auch ein kleines bisschen Angst vor dem neuen Lebensabschnitt begleiteten die 17 einzuschulenden Erstklässler und ihre Eltern als sie hübsch herausgeputzt den Saal der Gaststätte in Göritz betraten. Anlässlich der diesjährigen Einschulung haben die älteren Schüler ein schwungvolles und abwechslungsreiches Programm unter Leitung von Frau Streich vorbereitet und mit Begeisterung aufgeführt. Unsere Kleinen schauten ehrfürchtig zu und zeigten, dass das Stillsitzen schon ganz gut klappt. Als unsere Schulleiterin Frau Bembennek eine Geschichte vom viel zitierten „Ernst des Lebens „erzählte, fühlten sich so einige Erwachsene angesprochen. Das Ende der Geschichte zeigte

jedoch, dass Schule gar nicht sooo ernst sein muss, sondern auch ganz viel Schönes, Tolles, Interessantes bereithält und zauberte bei den Anwesenden ein Schmunzeln aufs Gesicht. Freudig und voll Optimismus nahm Frau Matzdorf als zukünftige Klassenleiterin die Erstklässler mit in ihren Klassenraum, den sie bereits von der Vorschule kannten. Aber nun durften sie zum ersten Mal als Schulkind auf ihrem Platz sitzen. Es wird sicherlich noch viele aufregende Situationen und Schultage in ihrem Schulleben geben und wir, die Lehrerinnen der Goethe-Grundschule Göritz werden Eltern und Schülern zur Seite stehen und sie tatkräftig beim Lernen unterstützen.

Schenkung Am 10.08.2018 hatte das Heimatmuseum Brüssow Besuch ganz besonderer Art. Das Ehepaar Dieter Möhl und Christa Binder aus Brüggen-Bracht, nahe der Niederländischen Grenze, übergaben dem Museum 2 Bilder des Brüssower Malermeisters Walter Möhl aus dem Nachlass der Großeltern. Walter Möhl (1892-1961) hat in seiner Freizeit eine Vielzahl von Bildern aller Art für Freunde und Bekannte, nach deren Wünschen, gemalt. Darunter waren auch Landschaftsbilder, die Möhl z.B. von Postkarten abmalte. So entstanden ist auch sicher das mitgebrachte Bild vom Sogne-Fjord in Norwegen (Notiz auf der Rückseite des Bildes). Wer die elegante Dame auf dem anderen Bild ist, ist nicht bekannt. Es könnte sich jedoch um eine Verwandte handeln, da sich ja das Bild im Familienbesitz befand. Die Übergabe fand im Beisein von Mitgliedern des Museumsbeirates und des Brüssower Stadtpfarrers Matthias Gienke statt. Zu dessen Ordination im Jahre 2011 fand im Heimat-

Birgit Wussow


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museum eine Ausstellung über die Maler Walter und dessen Bruder Willi Möhl, der auch malte, statt. Zu diesem Anlass konnten wir nach einem Aufruf ca. 30 Bilder, alle in Privatbesitz, der interessierten Öffentlichkeit zeigen. Das Ehepaar Möhl war sehr erfreut über die Bewahrung des Vermächtnisses seiner Familienmitglieder. Im Auftrag des Bürgermeisters der Stadt Brüssow/Uckermark, Herrn Michael Rakow, der leider nicht an der Übergabe teilnehmen konnte, möchten wir uns recht herzlich für diese Schenkung bedanken. Die Bilder sind noch bis Jahresende im Museum ausgestellt. Der Museumsbeirat (Fotos: Archiv Heimatmuseum)

Die Schulanfänger der Kita Kastanienstübchen zu Besuch bei der LVA in Kleptow Am 23. Mai 2018 brachen unsere Schulanfänger zu einer Fahrradtour nach Kleptow auf. Ziel war die LVA Brandenburg. Dort angekommen wurden die Kinder von Herrn Thoese in Empfang genommen und begrüßt. Wissbegierig stellten die Kinder Fragen zu den Landmaschinen, die Herr Thoese fachkundig und geduldig beantwortete. Die anschließende Besichtigung der Werkstatt und der vielen Maschinen entlockte so manchem Kind ein großes Staunen. Den Höhepunkt bildete jedoch eine Fahrt mit einem Traktor. Abgerundet wurde dieser schöne Tag mit einem Picknick im Grünen, bei dem sich die Kinder noch über eine Überraschung freuen durften. Wieder im Kitaalltag angekommen, wurden freudig die Aufsitztraktoren der Firma John Deere aus dem Schuppen geholt. Diese wiesen jedoch nach vielen Jahren, aufgrund des regen Gebrauchs, etliche Verschleißspuren auf. Da sich die Fahrzeuge jedoch bei den Kindern großer Beliebtheit erfreuen, stand

die Überlegung im Raum die Fahrzeuge von der LVA Brandenburg noch einmal generalüberholen zu lassen. Leider erwiesen sich die Beschädigungen der Traktoren als zu umfassend und eine Reparatur war nicht mehr möglich. Glücklicherweise musste kein kleiner Traktorfahrer lange traurig sein, denn wenige Tage später bekam unsere Kita Besuch von einem Mitarbeiter der LVA Brandenburg, der unseren Kindern einen neuen Traktor und zusätzlich ein Bobbycar als Geschenk überreichte. Die Freude hätte nicht größer sein können und sofort wurden die Fahrzeuge von den Kindern in Beschlag genommen. Wir bedanken uns von Herzen bei der Landtechnik LVA Brandenburg für den ermöglichten Besuch und vor allem für die gesponserten Fahrzeuge. Die Kinder und Erzieherinnen der Kita Kastanienstübchen in Carmzow

Veranstaltungen Samstag, 6. Oktober 2018 Keramik in der Feuerwehr in Klockow

Samstag, 27. Oktober 2018 14:00 Uhr Halloween in der Feuerwehr Baumgarten Halloweenfeuer in Klockow

Samstag, 13. Oktober 2018 14:00 Uhr Drachenfest in Göritz 16:00 Uhr Duette & Lieder im Gutshaus Woddow

Sonntag, 28. Oktober 2018 13:00 Bibliotheksoffener Sonntag mit Bücherfloh- markt in der Stadtbibliothek Brüssow

Samstag, 20. Oktober 2018 Drachenfest in Brüssow

Samstag, 3. November 2018 Fackelumzug in Menkin


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Duette und Lieder

am Samstag, den 13. Oktober 2018 um 16 Uhr im Gutshaus Woddow Luise von Recklinghausen, Sopran Dagmar Budnick, Sopran Bo-Ra Kim, Klavier Eintritt frei, Spenden willkommen

Kirchliche Informationen Evangelische Kirchengemeinde Brüssow Gottesdienste September/Oktober 06.10.2018 13:00 Uhr Erntefest in Fahrenwalde in der Kirche 07.10.2018 10:00 Uhr Grünberg mit Abendmahl 14:00 Uhr Brüssow Jubiläumskonfirmation mit Abendmahl und Kirchenchor 14.10.2018 14:00 Uhr Erntedankfest in Brüssow 21.10.2018 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Trampe mit Abendmahl 28.10.2018 10:00 Uhr Brüssow 31.10.2018 10:00 Uhr Bröllin mit Abendmahl 15:00 Uhr Woddow Reformationsgottesdienst mit Abendmahl 04.11.2018 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl 14:00 Uhr Grimme 15:30 Uhr Kindergottesdienst in Brüssow Jugendfahrt nach Isarel Im Februar 2019 wollen wir gemeinsam mit der Kirchengemeinde Penkun und dem Jugendpfarramt nach Israel fliegen. Interessierte Jugendliche können sich im Pfarramt melden und das erste Treffen ist am 05. Oktober um 19:00 Uhr in Penkun. Ernteandacht in Fahrenwalde am 06. Oktober um 13:00 Uhr in der Kirche zu Fahrenwalde. Anschließend lädt das Dorf zum Erntefest ein. Konfirmationsjubiläum in Brüssow am 07. Oktober 2018 um 14:00 Uhr Wir haben versucht, so viele Namen und Adressen wie möglich für das Konfirmationsjubiläum herauszufinden. Aber es kann immer wieder passieren, dass wir Namen übersehen haben. Zumal ein Jahrgang im Kirchenbuch nicht eingetragen wurde. Wer also vor 50, 60 oder 65 Jahren in unserem Pfarrsprengel

konfirmiert wurde, ist herzlich zu diesem Tag eingeladen. Bitte melden sie sich, wenn wir jemanden vergessen haben oder wenn sie Namen wissen, die wir nicht informiert haben! Wer an einem anderen Ort konfirmiert wurde und gerne hier das Konfirmationsjubiläum feiern möchte, ist ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Anmeldung im Pfarramt: 03974280237 Erntegaben 2018 Es ist ein alter Brauch, Erntegaben zur Kirche zu bringen. Sich darüber zu freuen, was Gott uns alles geschenkt hat. Gott zu danken für alles Gute in unserem Leben. Erntegaben können am 13. Oktober ab 09:00 Uhr auf den Tischen vor den Kirchen in Battin, Bagemühl, Woddow, Wollschow, Menkin, Grimme, Brüssow, Trampe und Grünberg abgelegt werden. Die Erntegaben sind bestimmt für unser Seniorenheim in Brüssow. Die Erntegaben werden dort verarbeitet. Vielen Dank für ihre Spenden. Erntedankfest in Brüssow am 14. Oktober um 14:00 Uhr In diesem Jahr dreht sich alles um das tägliche Brot und der Gottesdienst wird mit dem Kirchenchor gestaltet und anschließend laden wir zum gemeinsamen Brotessen ein. Reformation in Woddow am 31. Oktober um 14:00 Uhr in der Kirche. Dort wollen wir gemeinsam den Film „Katharina Luther“ sehen, der neu verfilmt wurde. Im Anschluss laden wir Sie ins Gutshaus ein, um dort den Nachmittag mit Ihnen bei einem Essen zu verbringen. Weihnachtsmarkt am 15. Dezember 2018 auf dem Brüssower Kirchplatz Wir suchen zum Weihnachtsmarkt zwei Weihnachtsbäume für die Kirche und einen für den Kirchplatz. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Spender finden könnten. Unser Weihnachtsmarkt ist ehrenamtlich organisiert und wer gerne einen


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Stand auf dem Weihnachtsmarkt belegen möchte, mit selbstgemachten Sachen oder anderen Dingen, ist herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf ihre Ideen. Anmeldungen bitte bei Frau Bruch im Pfarrbüro: 80237 Familiengottesdienst am 4. November um 15:30 Uhr in der Brüssower Kirche Wir laden Sie zu diesem Nachmittag herzlich ein. Die Christenlehrekinder werden den Nachmittag mit gestalten. Im Anschluss laden wir zu Kaffee und Kuchen ein. Herzliche Einladung an Alle!

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Männerkreis im Oktober Wir treffen uns am 02. Oktober 2018 um 14:00 Uhr! Wir treffen uns auf dem Kirchplatz! Herzliche Einladung an Alle! 50 Plus im Oktober Wir treffen uns am 17.10.2018 um 13:00 Uhr auf dem Kirchplatz. Wir wollen nach Gryffino in die Schwimmhalle fahren. Bitte bei Frau Bruch anmelden. Herzliche Einladung an Alle! Seniorenkreis im Oktober Wir treffen uns am 01. Oktober 2018 um 14:00 Uhr im Alten Pfarrhaus. Herzliche Einladung an Alle!

Ev. Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 05.10. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss So., 07.10. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Carmzow (Erntedank-Gottesdienste gehalten von Pfr. K. Schellenberger, Ansbach) Fr., 12.10. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss So., 13.10. 17.00 Uhr Schönfeld (Erntedank-Gottesdienst gehalten von Pfr. K. Schellenberger, Ansbach) So., 14.10. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Göritz (Erntedank-Gottesdienste gehalten von Pfr. K. Schellenberger, Ansbach) Fr., 19.10. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss So., 21.10. 09.00 Uhr Schenkenberg (Erntedank) 10.15 Uhr Klockow Fr., 26.10. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss So., 28.10. kein Gottesdienst Reformationstag, Mi., 31.10. 10.00 Uhr Malchow-Festgottesdienst 501 Jahre Reformation Predigt: Dr. Klaus-Rüdiger Mai, Journalist und Autor, Sing- und Bläserkreis Schönfeld Fr., 02.11. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss So., 04.11. 09.00 Uhr Carmzow 10.15 Uhr Göritz (Pfr. Schneider, für alle Gemeinden) Fr., 09.11. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss wöchentlich Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (18.10., 14.11., 28.11.), Gemeindenachmittage (Schönfeld 05.11., Carmzow 07.11., Klockow 15.11., Ludwigsburg 19.11., Göritz 14.11.) Göritzer Frauenkreis (17.10.), Klockower Kaffeerunde (11.10.), Gemeindekirchenrat (15.10.) Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit! Weitere Termine und Vorankündigung Literarisch – Musikalisches Programm „Die Gedanken sind frei“ Die Geschichte der schönsten deutschen Volksliedersammlung - Des Knaben Wunderhorn Donnerstag, 18. Oktober, 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg 2. Lichternacht im Malchower Labyrinthpark Sonnabend, 20. Oktober um 19 Uhr Männerfreizeit in Lützelsachsen, 26.- 28.Oktober 2018

501 Jahre Reformation, 31.Oktober, 10 Uhr Festgottesdienst mit Abendmahl, Singkreis, Bläserchor Predigt: Klaus- Rüdiger Mai (Dramaturg, Regisseur und Schriftsteller), Singkreis Schönfeld Martinstag 2018 in Klockow, Montag, 12. November, 17 Uhr beginnend von der Kita Klockow, Umzug durchs Dorf, Martinsgeschichte in der Kirche, anschließend Feuer und Essen, Bläsermusik 6. Malchower Talentpodium, Sonnabend, 17. November 16 Uhr Kirche Malchow, Preisträger des Internationalen Malchower Kirchenpreises musizieren mit dem Preussischen Kammerorchester 25. Musik zum Ewigkeitssonntag für Orgel und Flöte, Sonntag, 25. November um 17.30 Uhr Kirche Carmzow Thomas Weber – Orgel / Gudrun Dietz – Flöten Weihnachtsspiel der Kindergruppen, sowie der Vor- und Hauptkonfirmanden, Sonntag, 9. Dezember ( 2. Advent) um 16 Uhr Kirche Göritz Große Advents- und Weihnachtsfeier, Donnerstag, 13. Dezember - 14 Uhr Carmzow, Andacht, Programm der Carmzower Kindertagestätte und der Goethe-Grundschule Göritz, Weihnachtsliedersingen und Geschichten hören Private Anzeige

Herzlichen Dank Für die erwiesene Anteilnahme durch Wort, Schrift und Geldspenden zum Abschied von meinem lieben Mann, unserem lieben Vater

Wolfgang Holey bedanken wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten recht herzlich. Ein besonderer Dank gilt dem NORDLAND Bestattungshaus, insbesondere dem Redner Herrn Rusin für die tröstenden Worte in der schweren Stunde des Abschieds sowie Frau Britta Rusin für die hergerichtete Kaffeetafel. Im Namen aller Angehörigen

Gisela Holey und Kinder Brüssow, im August 2018


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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges Alter Pferdestall wurde in Battin als Kunstort eingeweiht Die Kuratorin Nele Pätzold hat am 25. August 2018 die Ausstellung in I zwischen mit Malereien der Battiner Künstlerin Lore Möhwald eröffnet. Gemeinsam hatten beide den Sommer über am Ausstellungskonzept gefeilt und zum ersten Mal wurde der alte Pferdestall in der Dorfmitte Battins als Galerie und Kunstort genutzt. Der Einladung zur Vernissage sind viele Freund*innen und Gäste aus dem Dorf und der Region gefolgt.

Ein gemeinsamer Rundgang durch die Ausstellung führte in das Schaffen der Künstlerin ein. Für weitere Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen wird der Alte Pferdestall nun künftig offen stehen. Text: Sabine Kroner/ Fotos: Sabine Kroner/ Bilder: Lore Möhwald

Ergebnisse des 11. Familiensportfestes des SV Rot-Weiß Carmzow e.V. am 25.8.2018 Teilnehmeranzahl: 122 Sportler Jüngster Teilnehmer: Finn Paul Milow (7 Monate) Ältester Teilnehmer: Kurt Scheunemann (78 Jahre) Insgesamt starteten 16 Familien in der Familienwertung. Familienwertung 1. Platz: 484 Punkte Familie Desombre/Baier 2. Platz: 479 Punkte Familie Eggersdorf/Kühne 3. Platz: 459 Punkte Wagenführ/Querhammer 4. Platz: 455 Punkte Familie Jahnke 5. Platz: 447 Punkte Familie Milow

6. Platz: 436 Punkte Familie Petermann/Pöch 7. Platz: 436 Punkte Familie Siebert/Tews 8. Platz: 432 Punkte Familie Mühle/Mandl 9. Platz: 423 Punkte Familie Hensel 10. Platz: 415 Punkte Familie Wagner/Kühne

Altersklassensieger (erreichte Punktzahl in Klammern) 1-6 Jahre 1. Platz 2. Platz 3. Platz 7-10 Jahre 1. Platz 2. Platz 3. Platz 11-16 Jahre 1. Platz 2. Platz 3. Platz 17-50 Jahre 1. Platz 2. Platz 3. Platz über 50 Jahre 1. Platz 2. Platz 3. Platz

Sophie Eggersdorf (167) Thea Desombre (104) Samira Hensel (94) Emelie Desombre (151) Neele Groth (129) Angelina Wolf (120) Vanessa Mandl (137) Stella Jahnke (132) Lisa Weiß (116) Jana Milow (178) Anke Scheunemann (173) Bea Bretsch (165) Veronika Zielke (175) Karola Eggersdorf (147) Andrea Bretsch (141)

Pepe Tews (155) Tom Petermann (139) Bastian Wegner (94) Ben Sajas (152) Marc Reich (147) Philipp Wunderlich (137) Chris-Oliver Wolf (167) Jannic Wolf (162) Christoph Mohns (157) Nic Beister (219) Uwe Querhammer (205) Alexander Groth (197) Bernd Tietschert (193 - im Stechen) Werner May (193) Kurt Scheunemann (175)


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Disziplinen-Beste Bogenschießen

Christian Sajas

47 Ringe mit 5 Pfeilen

Büchsenwerfen

Jörg Scheunemann Nic Beister Sebastian Milow

30 Punkte (maximal Punkte!)

Kegeln

Anke Scheunemann

20 Kegel bei drei Wurf

Basketball

Alexander Groth

5 von 6 Körben

Stiefelweitwurf

Nic Beister

28 Meter

Torwandschießen Sophie Eggersdorf 5 Treffer auf kleines Tor Pepe Tews Ringewerfen

Veronika Zielke Kurt Scheunemann Manfred Eggersdorf

5 von 5 Ringen

Mäusefangen

Annett Tews Karola Eggersdorf Ronald Becker Ralf Querhammer

4 von 5 Mäusen

Uckermärkische Musikwochen 2018 enden mit Konzert in Battin Mit einem wunderbaren Konzert und mit über 90 Gästen sind am 02. September auf Gut Battin die Uckermärkischen Musikwochen 2018 zu Ende gegangen. Das multinationale Ensemble „Soramente Naturali & Co“ begab sich auf die Suche nach dem Einfluss regionaler Volksmusik auf die höfische Instrumentalmusik des Habsburger Reiches. Die Grundlage dafür liefert vor allem eine alte Handschriftensammlung von 1680, der Codex Rost, eine Fundgrube musikalischer Schätze. Die Veranstaltung fand im Alten Pferdestall statt und wurde zum 2. Mal gemeinsam von Mitgliedern der Dorfgemeinschaft und des Battin e.V. vorbereitet und durchgeführt. Der Dorfverein kümmerte sich um das leibliche Wohl der Gäste, u.a. wurde die erste Kostprobe des frisch gepressten Saftes von der Streuobstwiese Paradies angeboten. Eine ganz besondere Stimmung lag an diesem Nachmittag in der Luft. Alle waren sich einig, wie wichtig und besonders solche Nachmittage, die damit verbundenen Begegnungen und der Austausch sind. Das Konzert wurde aufgezeichnet und kann am 20.10.2018, ab 20:04 Uhr im kulturradio vom rbb gehört werden! Text: Sabine Kroner Fotos: Sabine Kroner, Arne Hube, Ronald Nikolaus)

Gewerbliche Anzeigen

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Tagesfahrten 17.10.2018 Stettinfahrt mit Roland 05.12.2018 Schlachtefest Schützenhaus Brüssow 11.12.2018 Einkaufsfahrt Odercenter Schwedt Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

„Saisonwechsel im Kleiderschrank“ Kleidung spenden - einfach helfen Wohin mit den alten Sachen? Platz für Neues schafft man nur, indem man seinen Kleiderschrank konsequent ausmistet. Tragbare Kleidung aber einfach wegzuwerfen ist zu schade, lieber damit helfen. Einen Pullover, der nicht mehr gefällt, Jeans , die den Kindern zu klein geworden sind. Egal, wovon Sie sich trennen möchten: Bringen Sie dem Deutschen Roten Kreuz Ihre Kleiderspende und unterstützen Sie damit andere Menschen.

Um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden und z.B. das Angebot um weitere Öffnungszeiten zu erweitern, suchen wir ständig engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrer Hilfe und Zeit ehrenamtlich einbringen wollen. Sie sind herzlich willkommen. Interessenten melden sich bitte bei Frau Groth, Koordinatorin der Verbandsarbeit, DRK Kreisverband Uckermark West/ Oberbarnim e.V. unter der Telefonnummer 03984 872024.

Unser DRK-Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. sammelt kontinuierlich gebrauchte Kleidung und Textilien, um diese weiter zu geben. Die Sachen können entweder in die DRK-Kleidercontainer eingeworfen oder direkt in unseren Kleiderstuben abgegeben werden. Ebenfalls bieten wir Ihnen, bei größeren Mengen, eine Abholung von zu Hause an. Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, dann vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin. Welche Kleidung kann gespendet werden? - Damen, Herren- und Kinderbekleidung - Strümpfe, Socken und Unterwäsche - Wolldecken, Wollsachen - Hüte, Pelze, Schuhe - Haushaltswäsche aller Art

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

01. November 2018

Gewerbliche Anzeige

Redaktionsschluss: 15.10.2018


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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Nr. 10/2018

Einladung zur infotour 50Hertz informiert zum Projekt 380-kV-Freileitung Bertikow – Pasewalk Zwischen den Umspannwerken Bertikow und Pasewalk wird die bestehende 220-kV-Freileitung durch eine stärkere 380-kV-Freileitung ersetzt. Der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz lädt Sie ein, am DialogMobil Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und sich über das Leitungsbauprojekt zu informieren: Mittwoch, 10. Oktober 2018: von 15 bis 18 Uhr vor der Freiwilligen Feuerwehr in Bertikow Donnerstag, 11. Oktober 2018: von 10 bis 13 Uhr am ehemaligen Gutshaus in Drense von 15 bis 18 Uhr am Speicher in Ludwigsburg Dienstag, 16. Oktober 2018: von 10 bis 13 Uhr auf dem Marktplatz in Pasewalk von 15 bis 18 Uhr vor der Turnhalle in Klockow Mittwoch, 17. Oktober 2018: von 15 bis 18 Uhr am Gemeindezentrum in Rollwitz Wir freuen uns auf Sie! Mehr unter: www.50hertz.com/vorhaben11

Sparen mit

www.uckerstrom.de Tel. 03984 853-0

- Eine Marke der Stadtwerke Prenzlau


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