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Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1
Postwurfsendung sämtliche Haushalte Der Frühling ist endlich da. 26. Jahrgang Brüssow, den 19. April 2018 Ausgabe 04/2018 Amtlicher Teil - Mitteilung des Einwohnermeldeamtes 2 - Mitteilung des Ordnungsamtes 2 - Beschlüsse des Amtsausschusses Brüssow 2 - Beschlüsse der GV Schönfeld 5 - Beschlüsse der SVV Brüssow 5 - Haushaltssatzung und Bekanntmachungsanordnung der Gemeinde Stadt Brüssow 5 - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 7 - Haushaltssatzung und Bekanntmachungsanordnung der Gemeinde Göritz 7 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 8 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Göritz 8 - Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Brüssow 9 - Aufruf zur Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) 11 - Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ 11 Nicht Amtlicher Teil - In Göritz ist der Hase los 12 - Veranstaltungen 13 - Die drei riesigen Ostereier wurden gefunden 14 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 14 - Evangelische Kirchengemeinde Brüssow 15 - Musikcamp März 2018 16 - Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 17 - Osterlaune im Schnee 17 - Jugendweihe – Info 18
Inhaltsverzeichnis
(Foto K.S.)

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Widerspruchsbelehrung nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015

Nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.

Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass

 jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten

• an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

 an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Altersund Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag und jeder weitere fünfte, ab dem 100. Geburtstag jeder; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)

 an Adressbuchverlage

• jeder Einwohner gem. § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes

• jeder Einwohner gem. § 42 Abs. 3 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft widersprechen kann.

Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich oder zur Niederschrift, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, beim Amt Brüssow (Uckermark) - Einwohnermeldeamt -, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow einzulegen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Amt Brüssow keinerlei Einfluss auf selbst veranlasste Namens- und Adresseinträge hat.

Brüssow, 06.04.2018

Amt Brüssow (Uckermark) Einwohnermeldeamt

Freilaufende Hunde

Es gingen in letzter Zeit sehr viele Beschwerden bezüglich freilaufender Hunde im Amt Brüssow ein. Auch wurde beanstandet, dass viele Zäune zu klein sind und die Hunde über diese hinüberspringen.

Die Besitzer werden hiermit gebeten, ihre Hunde, wie in der Hundehalterverordnung Brandenburg beschrieben, anzuleinen. Es muss sichergestellt sein, dass der Hund das Grundstück oder den Hof nicht selbstständig verlassen kann.

Ordnungsamt

Beschlüsse des Amtsausschusses Brüssow Beschlüsse vom 06.02.2018 Hauptsatzung des Amtes Brüssow (Uckermark)

Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32], hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2018 folgende Hauptsatzung beschlossen:

Präambel

Der Amtsausschuss muss nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung des Amtes wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.

Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 1

Name, Sitz, Stellung und Mitgliedsgemeinden (§ 9 und § 133 BbgKVerf)

(1) Das Amt führt den Namen „Amt Brüssow (Uckermark)“. Der Sitz des Amtes ist in 17326 Brüssow.

(2) Es hat die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aus aneinandergrenzenden Gemeinden desselben Landkreises bestehen.

amtsangehörige Gemeinden sind:

a. Stadt Brüssow mit den Ortsteilen Bagemühl, Brüssow, Grünberg, Woddow und Wollschow

b. Gemeinde Carmzow-Wallmow mit den Ortsteilen Carmzow und Wallmow

c. Gemeinde Göritz

d. Gemeinde Schenkenberg mit den Ortsteilen Ludwigsburg und Schenkenberg

e. Gemeinde Schönfeld

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018

§ 2

Wappen, Flagge und Dienstsiegel (§ 10 BbgKVerf)

(1) Das Amt Brüssow (Uckermark) führt ein Wappen, das wie folgt beschrieben wird: „Von Silber und Rot gespalten, darin eine Steigleiter mit vier Sprossen in verwechselten Farben.“

(2) Das Amt Brüssow (Uckermark) führt eine Flagge. Die Flagge besteht – bei Aufhängung an einem Querholz –aus zwei Längsstreifen in den Farben Rot und Weiß mit dem auf der Nahtstelle aufgelegten Amtswappen.

(3) Das Amt Brüssow (Uckermark) führt ein Dienstsiegel. Es zeigt in der Mitte das Amtswappen. Die Umschrift lautet Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin * Landkreis Uckermark*.

§ 3

Aufgaben des Amtes (§ 135 BbgKVerf)

Das Amt erfüllt die ihm nach § 135 BbgKVerf zugewiesenen

Aufgaben und ist Träger der ihnen durch Gesetz und Verordnung übertragenen Weisungsaufgaben.

§ 4

Organe (§ 138 BbgKVerf)

Organe des Amtes Brüssow sind der Amtsausschuss und der Amtsdirektor, als Hauptverwaltungsbeamter.

§ 5

Entscheidungen des Amtsausschusses über Vermögensgegenstände (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), Vergaben und Beschaffungen

(1) der Amtsausschuss entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände des Amtes, sofern der Wert 10.000,00 € nicht unterschreitet.

(2) Vergaben nach VOB, VOF, VOL sowie Beschaffungen bis 10.000,00 € gelten in der Regel im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf als Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Amtsdirektor entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte solche der laufenden Verwaltung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf sind. Entscheidungen oberhalb der Wertgrenze trifft der Amtsausschuss. Angelegenheiten der Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt.

§ 6

Mitglieder des Amtsausschusses

(§ 136 BbgKVerf)

(1) Gemäß § 136 BbKVerf Abs. 2 wird zu den jeweiligen Bürgermeistern folgende Anzahl an Mitgliedern in den Amtsausschuss entsendet:

- Stadt Brüssow 2 Mitglieder

- Gemeinde Carmzow-Wallmow 1 Mitglied

- Gemeinde Göritz 1 Mitglied

- Gemeinde Schenkenberg 1 Mitglied

- Gemeinde Schönfeld 1 Mitglied

(2) Kann ein Mitglied des Amtsausschusses die ihm aus seiner Mitgliedschaft im Amtsausschuss erwachsenden Pflichten nicht erfüllen, hat er das dem Vorsitzenden des Amtsausschusses mitzuteilen. Ist er an der Teilnahme an einer Sitzung des Amtsausschusses oder eines Fachausschusses verhindert, hat er sich bei dem Vorsitzenden zu entschuldigen und bei einer Ausschusssitzung außerdem unverzüglich seinen Vertreter zu benachrichtigen.

§ 7

Vorsitzender des Amtsausschusses (§ 136 BbgKVerf)

In seiner ersten Sitzung wählt der Amtsausschuss seinen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter.

Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. In diesem Fall tritt der zuerst gewählte Vertreter an die Stelle des Vorsitzenden und im Falle dessen Verhinderung der zweite gewählte Stellvertreter.

§ 8

Amtsdirektor (§ 138 BbgKVerf)

(1) Der Amtsdirektor ist Hauptverwaltungsbeamter des Amtes.

Er regelt die Organisation der Amtsverwaltung und die Geschäftsverteilung.

(2) Der Amtsdirektor ist gesetzlicher Vertreter des Amtes in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er vertritt es auch repräsentativ. Erklärungen, durch welche das Amt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform entsprechend § 57 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf und der Unterschrift des Amtsdirektors und eines Stellvertreters des Amtsdirektors, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt oder eine Vollmacht erteilt wurde.

(3) Aus der Mitte der Beschäftigten benennt der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors einen allgemeinen Stellvertreter des Amtsdirektors.

§ 9

Personalangelegenheiten

Die beamten-, arbeits- und tariflichen Entscheidungen trifft gemäß § 62 BbgKVerf der Amtsdirektor.

§ 10

Fachausschüsse

(§§43,44, 136 (6) BbgKVerf)

(1) Für Schwerpunktaufgaben bildet der Amtsausschuss nach Bedarf zeitweilige Ausschüsse.

(2) Die Ausschüsse haben beratende Funktion und können Empfehlungen geben.

(3) Anzahl, Bezeichnung und Aufgabe der Ausschüsse legt der Amtsausschuss durch Beschluss fest. Das Verfahren zur Besetzung von Ausschüssen des Amtsausschusses regelt die Geschäftsordnung des Amtes.

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es fordern. Dies ist regelmäßig bei Angelegenheiten gemäß § 17 Abs. 3 dieser Satzung der Fall.

§ 11

Bestellung eines Gleichstellungsbeauftragten (§ 18 BbgKVerf)

(1) Der Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Er wird durch den Amtsausschuss auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch Abstimmung benannt. Der Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Dienstaufsicht des Hauptverwaltungsbeamten.

(2) Dem Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht seine Auffassung von der des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat er

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das Recht, sich an den Amtsausschuss oder deren Ausschüsse zu wenden.

(3) Der Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem er sich an den Vorsitzenden des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

(4) Der Gleichstellungsbeauftragte fertigt einen jährlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnung und Erlasse des Bundes und des Landes zu Belangen der Gleichstellung an.

(5) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 12

Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten

(§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)

(1) Die Amtsausschussmitglieder und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden des Amtsausschusses innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit diese für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein können. Anzugeben sind:

1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben;

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.

(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden des Amtsausschusses innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

(3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf der Internetseite des Amtes Brüssow veröffentlicht.

(4) Angaben nach Absatz 1 können zu Zwecken, die im Zusammenhang mit den Aufgaben stehen, gespeichert und genutzt werden.

§ 13 Amtsumlage (§ 139 BbgKVerf)

(1) Soweit die sonstigen Finanzmittel des Amtes den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf nicht decken, erhebt das Amt von den amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 139 BbgKVerf eine Umlage. Die Amtsumlage ist für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen.

§ 14 Entschädigung

(1) Die Mitglieder des Amtsausschusses und die sonst im Amt ehrenamtlichen Tätigen erhalten eine Aufwandsentschädigung, Ersatz des Verdienstausfalles und Fahrkostenerstattung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigungssatzung.

(2) Der Amtsdirektor und seine Vertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 15

Einwohnerbeteiligung und Unterrichtung (§ 13 BbgKVerf)

(1) Das Amt beteiligt und unterrichtet in wichtigen Amtsangelegenheiten die betroffenen Einwohner. Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind: 1. Einwohnerfragestunden in den Amtsausschusssitzungen oder 2. Einwohnerversammlungen.

(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Mittel der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung des Amtes über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung näher geregelt.

(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt.

§ 16

Öffentlichkeit der Sitzung

(§ 36 BbgKVerf)

(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Amtsausschusses werden gemäß § 18 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(2) Der Amtsausschuss tritt lt. Sitzungskalender oder nach Notwendigkeit zusammen.

(3) Die Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen nach einer Einzelfallprüfung von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse oder bei neuem Sachverhalt.

(4) Jeder hat das Recht während der öffentlichen Sprechzeiten im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow, bis zum Tag der öffentlichen Amtsausschusssitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeitstage vor der Sitzung.

§ 17 Bekanntmachungen

(1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen des Amtsausschusses, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld.“ Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.

Die Bekanntmachungen erfolgen durch den Amtsdirektor des Amtes Brüssow.

(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jeder-

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manns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.

(4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Fachausschüsse fünf Tage vor Beginn der jeweiligen Sitzung in der Tageszeitung „Uckermark Kurier“, Ausgabe Prenzlau bekannt gemacht.

§ 18 Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, sollen diese die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

Brüssow, 12.03.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld

Beschlüsse vom 15.02.2018

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4

Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung von vier Windkraftanlagen (4 WKA) in der Gemarkung Neuenfeld, Flur 1, Flurstücke 11, 13, 14, 273

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die

Errichtung von 4 WKA mit der Bezeichnung eno126 – 4.0 MW in der Gemarkung Neuenfeld, Flur 1, Flurstücke 11, 13, 14, 273, durch die Firma eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik.

Ja- Stimmen 0Nein-Stimmen 7Enthaltungen 0

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 27.03.2018

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Haushaltssatzung 2018

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt auf der Sitzung am 27.03.2018 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 Kassenkredit 2018

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt auf der Sitzung am 27.03.2018 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag von 502.000,00 € der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.188.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 3.413.700,00 € außerordentlichen Erträge auf 135.700,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 113.600,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.257.900,00 € Auszahlungen auf 3.533.100,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.012.800,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.207.800,00 €

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Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

245.100,00 €

191.800,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

133.500,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Zustimmung erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d.h. um 68.200,00 €

320 v.H. b) für die Grundstücke (Grundstücke B)

2. Gewerbesteuer

400 v.H.

320 v.H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 68.000,00 €

festgesetzt.

Brüssow, den 28.03.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Brüssow, den 03.04.2018

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss- Nr. 07/2018 vom 27.03.2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Hartwig Amtsdirektorin

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 14.03.2018

Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10 Haushaltssatzung 2018

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt auf der Sitzung am 14.03.2018 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11 Kassenkredit 2018

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt auf der Sitzung am 14.03.2018 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag von 235.700,00 € der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.470.800,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.519.800,00 €

außerordentlichen Erträge auf 22.300,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 9.000,00 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.631.500,00 € Auszahlungen auf 1.740.900,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

325 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

350 v.H.

350 v.H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

1.414.600,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.452.300,00 €

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

216.900,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

259.800,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

28.800,00 €

€ Auszahlungen an Liquiditätsreserven

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7
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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d.h. um 30.300,00 Euro festgesetzt.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 € festgesetzt.

Göritz, den 15.03.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss-Nr. 10/2018 vom 14.03.2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in

17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 03.04.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 26.02.2018

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Stellungnahme zum 2. Entwurf Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz Hier: Beteiligung am Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz

und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung:

- Es ist eine der Straßennutzung angemessene Kaution zu stellen.

- Die Wege sind nach Bauende wieder herzurichten.

Ja- Stimmen 8Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Göritz

Am Sonnabend, den 26.05.2018, um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Göritz eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie und Ihren Ehepartner herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Abstimmung über die Tagesordnung

4. Bericht des Vorsitzenden für den Zeitraum 01.04.2015 bis 31.03.2018

5. Bericht des Kassenführers

6. Bericht des Kassenprüfers

7. Diskussion

8. Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers

9. Neuwahl des Vorstandes und des Kassenprüfers

10. Sonstiges

11. Gemütliches Zusammensein mit gemeinsamen Abendessen

Tagungsort: Gaststätte Helmholz, Göritz

Der Vorstand bittet um telefonische Rückmeldung über die Teilnahme an der Versammlung bis zum 18.05.2018 unter der Telefon-Nr. 0173 2075 181

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Göritz

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Nr. 04/2018

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Brüssow

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Uckermark als Untere Wasserbehörde vom 22. März 2018

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Brüssow des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband (NUWA) ein Wasserschutzgebiet neu festzusetzen. Nach Durchführung des ersten Anhörungsverfahrens traten Änderungen des Brandenburgischen Wassergesetzes in Kraft. Deshalb muss das Anhörungsverfahren aus formellen Gründen wiederholt werden. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Brüssow.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen: Gemarkung Brüssow Flur 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 9.

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden

Vom 12. April 2018 bis einschließlich 14. Mai 2018

bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark und in der Amtsverwaltung des Amtes Brüssow während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Landkreis Uckermark

Landwirtschafts- und Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Karl-Marx-Straße 1 (Haus 1, Raum 312) 17291 Prenzlau

Sprechzeiten:

Montag und Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Amtsverwaltung des Amtes Brüssow Prenzlauer Straße 8 17326 Brüssow

Sprechzeiten:

Dienstag: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr

Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Der Verordnungsentwurf einschließlich der Karten ist auch auf der Internetseite des Landkreises Uckermark veröffentlicht (www.uckermark.de/Auf einen Blick/Publikationen).

Vom 12. April bis einschließlich 28. Mai kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Am 03. Juli 2018, um 16.00 Uhr, findet im Versammlungsraum im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 6, 17326 Brüssow ein öffentlicher Erörterungstermin zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brüssow statt. Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Der Erörterungstermin ist öffentlich, d.h. jedermann kann als Zuhörer daran teilnehmen.

Prenzlau, 22 März 2018

gez. Dietmar Schulze Landrat

Anlage: Übersichtskarte

Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Landwirtschafts- und Umweltamt Untere Wasserbehörde

LANDKREIS UCKERMARK

Übersichtskarte der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brüssow (Entwurf) Schutzzone

Kartenersteller: untere Wasserbehörde 1:25.000

Maßstab:

Bezugssystem: ETRS89 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster, Stand: (c) Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Der aktuelle amtliche Nachweis ist beim zuständigen Katasterund Vermessungsamt erhältlich. Bearbeitung: Untere Wasserbehörde Kreis UM

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018 W III W II W II W II 439000 439000 440000 440000 441000 441000 442000 442000 443000 443000 0591500 5915000 0591600 5916000 0591700 5917000 0591800 5918000 0591900 5919000 ¯
W II W III W III A W III B Zone II Zone III Zone III A Zone III B (zu § 2 Absatz 1) Anlage2 Zone nicht darstellbar 04/2017

Aufruf zur Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben am 19. Dezember 2017 den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg beauftragt, die Beteiligung zum 2. Entwurf des LEP HR durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und weiterer Unterlagen stehen seit dem 05.02.2018 in digitaler Form im Internet unter http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zum 2. Entwurf des LEP HR unter expliziter Ansprache der im 2. Entwurf vorgesehenen Festlegung und unter Benennung der durch den Planentwurf berührten Belang Stellung zu nehmen.

Es wird gebeten im Rahmen von Stellungnahmen nur solche Belange anzusprechen, die Gegenstand des LEP HR-Entwurfes und des Umweltberichtes sind.

Verfahrensbegleitend wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Der Entwurf des Umweltberichtes wurde im Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung und Beteiligung und auf der Grundlage des 2. Entwurfes des LEP HR überarbeitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung besteht auch hierzu die Gelegenheit zur Stellungnahme. Alle Bürger der Gemeinden des Amtes Brüssow sind aufgerufen, ihre Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes schriftlich bis zum 02.05.2018 an das Amt Brüssow einzureichen.

Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ im Schaubezirk Amt Brüssow für das Jahr 2018

Der Vorstandsvorsitzende des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ gibt hiermit gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 19.05.2014 Zeit und Ort der Verbandsschau bekannt und lädt zur Teilnahme ein.

Termin: Montag, den 07.05.2018

Treffpunkt: 14.30 Uhr am Gemeinderaum in Carmzow-Wallmow, Wallmow Nr. 21 betreffende Gemeinden: Carmzow-Wallmow

Passow, den 22.01.2018

Im Auftrag

Ch. Schmidt

Geschäftsführerin des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow

Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.

- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

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Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

In Göritz ist der Hase

Der Osterhase hat in der Kita Gänseblümchen am 21.03. nicht nur vorbei geschaut, er hat auch bunte Körbchen da gelassen.

Nach dem traditionellen Eiertrudeln, sowie Spaß und Spiel auf dem Sportplatz machten sich die Kleinen und Großen „Gänseblümchen“ auf den Rückweg zur Kita.

Voller Spannung und mit großem Spürsinn wurde jeder Winkel des Spielplatzes und sogar der Parks nach den bunten Körbchen abgesucht. Zum Glück hat der Osterhase an jedes Kind gedacht und alle konnten nach der spannenden Suche ein Osterkörbchen mit nach Hause nehmen.

Mit einem gemeinsamen Frühstück am Gründonnerstag starteten wir ins Osterwochenende.

Danke, lieber Osterhase.

Danke, liebe Muttis für eure Hilfe.

los

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018

NACHRUF

Am 28. März 2018 verstarb unser Kamerad

Hauptbrandmeister

BRUNO MEINKE

der Amtsfeuerwehr Brüssow – Ortswehr Schenkenberg Er gehörte 71 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.

A. Hartwig E. Brosinsky G. Münchow Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführer

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

01.05.2018 Strandfest Baumgarten

05.05.2018 25. Amtsfeuerwehrtag in Schenkenberg

10.05.2018 Herrentags-Fußballturnier in Baumgarten

10.05.2018 Himmelfahrt in Battin

12.05.2018 Brüssower Pokallauf

13.05.2018 Internationaler Museumstag

In Deutschland feiern wir den 41. Internationalen Museumstag

am 13. Mai 2018 unter dem Motto:

„Netzwerk Museum: Neue Wege, neue Besucher“.

Das Heimatmuseum Brüssow möchte an diesem Tag an den 175. Jahrestag der Auswanderung, aus Brüssow und Umgebung, nach Amerika erinnern. Zu diesem Anlass erwarten wir 3 Vertreter unseres Schwestermuseums aus Neu Bergholz in den USA. Gemeinsam wollen wir mit den Vereinen „Lebendiges Brüssow“, dem Tourismusverein „Brüssower Land e.V.“ und dem „Plattdeutsch Verein Prenzlau“ diesen Vormittag im Brüssower „Kulturhaus Kino“ gestalten.

Der Museumsbeirat lädt Sie dazu recht herzlich ein!

Aus der Uckermark in die Welt

From the Uckermark into the World 1843 – 2018

175. Jahrestag der Auswanderung in die USA 175th Anniversary of Emigration to the USA wir sind Schwestermuseen we are Sister Museums

Das Haus und der Stall Heimatmuseum Brüssow deutsches Auswanderermuseum ehemalige altlutherische Kirche

Internationaler Museumstag 2018

Sonntag, 13. Mai 2018 ab 10:00 Uhr im Kino Filmpräsentation „Little Uckermark“ Doku Reihe des RBB gemeinsames Grillen mit unseren Gästen aus den USA

Eintritt: frei

An alle Senioren des Amtsbereiches Brüssow

am 06.06.2018 findet unsere Heimatfahrt statt.

Wir fahren nach Criewen (Nationalpark), anschließend nach Angermünde. Dort werden wir die Rettungsstelle besuchen und auch Mittag essen .

Wir haben 50 Plätze zur Verfügung. Interessenten melden sich bitte unter der Telefon-Nr. 039742 81968

Der Seniorenbeirat

Brigitte Ehmer

Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Die 3 riesigen Ostereier wurden gefunden

Während seiner Tour durch Brüssow hatte der Osterhase am Ostersonntag drei große Ostereier verbummelt.

Diese wurden nun wiedergefunden.

1. Friederike Bruch erhielt einen Kino-Gutschein

2. Lea Sophie Korsch kann eine Saison kostenlos die Badeanstalt Brüssow besuchen und

3. Emma Peters kann mit ihrer Familie einen Schlemmergutschein einlösen.

Gesponsert, organisiert wurde das durch den Tourismusverein „Brüssower Land“ e.V.

Kirchliche Informationen

Ev. Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen

Fr., 20.04. 18.00 Uhr

Malchow – Andacht zum Wochenschluss (R. Brennenstuhl)

So., 22.04. 09.00 Uhr Baumgarten

10.15 Uhr Göritz

Fr./So. 27./28.04. Soli Deo Gloria – 10. Internationaler Malchower Kirchenpreis in Malchow

So., 29.04. 09.30 Uhr Carmzow Familiengottesdienst der Osterfreizeit

Fr., 04.05. 18.00 Uhr

Malchow – Andacht zum Wochenschluss (R. Brennenstuhl)

So., 06.05. 09.00 Uhr Baumgarten

10.15 Uhr Klockow

14.00 Uhr Schönfeld

Do., 10.05. Christi Himmelfahrt

10.30 Uhr Neuenfeld (Taufe)

26. Musikalischer Gottesdienst mit Schönfelder Singkreis, Bläser- und Flötenkreisen, anschließend Gemeindefest

wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (23.05.), Göritzer Frauenkreis (16.05.), Klockower Kaffeerunde (23.05.), Gemeindekirchenrat (nach Vereinbarung)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigung

- 10. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2018, Kirche Malchow, Wettbewerbskonzerte Freitag/Sonnabend 27./28.April 2018

- Lichternacht im Labyrinthpark, Sonnabend, 12. Mai, 20.00 Uhr Malchow mit Antje Chemnitz

Fr., 11.05. 18.00 Uhr

Malchow – Andacht zum Wochenschluss, (U. Schossig)

So., 12.05. 20.00 Uhr Lichterandacht im Malchower Chartres-Labyrinth mit Antje Chemnitz

So., 13.05. 10.15 Uhr Carmzow

Fr., 18.05. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss (A. Hammerschmidt)

So., 19.05. Pfingsten

19.00 Uhr Göritz Festmusik zum Pfingstfest (Uckermärkischer Orgelfrühling)

So., 20.05. 10.00 Uhr Kleptow Festgottesdienst zu Pfingsten mit Konfirmation und Taufen (für alle Gemeinden)

- Festkonzert zu Pfingsten, Sonnabend, 19. Mai, 19.00 Uhr Kirche Göritz, „Musik an Königshöfen” mit den Dresdner Bachsolisten J. Schäfer – Trompete, F. Hiesler – Pauke, A. Kitamura – Orgel

- 13. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, 08.-10. Juni 2018, Begrüßungsabend in Ludwigsburg/ Preisträgerkonzert des 10. Internationalen Malchower Kirchenpreises in Schenkenberg/Festgottesdienst in Malchow mit Prof. Dr. Dres. h.c. Christoph Markschies, Berlin

- Buchlesung in Ludwigsburg, Mittwoch, 20. Juni, 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg, Valerie Riedesel Freifrau zu Eisenbach liest aus ihrem Buch „Geisterkinder” - Fünf Geschwister in Himmlers Sippenhaft

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018

Gottesdienste April/Mai

Evangelische Kirchengemeinde Brüssow

15.04.2018 10:00 Uhr Brüssow

22.04.2018 10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Menkin

29.04.2018 10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Trampe

06.05.2018 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl

14:00 Uhr Bröllin

19:00 Uhr Abendandacht Da-sein / Atempause für die Seele in der Brüssower Kirche 10.05.2018 Himmelfahrt

14:30 Uhr Gottesdienst mit Fest in Battin und Kirchenchor

13.05.2018 10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Konzert und Jahresempfang des Orgelvereins in Wollschow 20.05.2018 Pfingsten

10:00 Uhr Grünberg

14:00 Uhr Konfirmation in Brüssow mit Posaunenchor

Gemeindefahrt zum Thema „Preußen“ nach Berlin am 05. Mai 2018

Herzliche Einladung zur diesjährigen Gemeindefahrt zum Preußischen Erbe. 100 Jahre ist es her, dass der Kaiser zurückgetreten ist. Wir wollen uns auf die Suche begeben. Wir wollen den Dom mit der Gruft besuchen, das neue Stadtschloss in Berlin und anschließend das Schloss Charlottenburg. Mit dem Bus fahren wir nach Berlin.

Kosten für die Fahrt, Eintrittsgelder und Abendbrot 30,00 Euro. Bitte melden Sie sich bei Frau Bruch an: 039742 80237

Atempause für die Seele Herzliche Einladung zum Abendgottesdienst am 06.05.2018 um 19:00 Uhr in die Brüssower Kirche! Mal die Seele baumeln lassen und Luft holen, darum soll es gehen!

Himmelfahrt in Battin

Datum: 10.05.2018 ab 14:30 Uhr Ort: Kirchenruine in Battin

Ablauf: 14:30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit dem Kirchenchor

15:30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke 16:30 Uhr Konzert mit UFO – Uckermärkisches Folkorchester auf dem Kirchplatz Ab 20:30 Uhr Kirchenkino Herzliche Einladung!

Jahresempfang des St. Sophien Orgelverein Brüssow e.V. am 13.05.2018

Der St. Sophien Orgel e.V. lädt alle zum diesjährigen Jahresempfang ein. Seit sieben Jahren besteht der Verein und bereichert das kulturelle Leben im Raum Brüssow. Alle sind zu diesem Nachmittag eingeladen!

14:00 Uhr Konzert in der Wollschower Kirche 15:00 Uhr Empfang in der Galerie von Bernhard Nürnberger und Karin Christiansen in Wollschow Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Konfirmation in Brüssow

Am 20. Mai 2018 um 14:00 Uhr in der Brüssower Kirche mit Posaunenchor.

Konfirmiert werden: John Eickmeyer, Claudine Eickmeyer, Quentin Pietsch, Christoph Winter, Julian Barsch, Klara Westphal und Anton Schellin

Gemeindefahrt nach Masuren vom 24. - 29. September 2018

In diesem Jahr wollen wir nach Masuren fahren. Wir planen gerade vielfältige Programmpunkte, die wir im nächsten Amtsblatt konkret veröffentlichen. Wir wollen die Schönheit Masurens erkunden und uns anschauen.

Kosten 380,00 Euro Diese Kosten beinhalten: Bus, Übernachtung mit Vollverpflegung und allen Eintrittsgeldern.

Alle sind herzlich zu dieser besonderen Fahrt eingeladen! Anmeldungen unter 039742 80237 (Frau Bruch)

Männerkreis

Nächster Termin 26. April 2018 Um 09:30 Uhr und fahren zu einer Führung zu ENERTRAG !

Herzliche Einladung an Alle!

Veranstaltungen:

Seniorenkreis findet am 30. April im Alten Pfarrhaus statt!

55 plus findet am 25. April im Kino statt. Wir schauen gemeinsam einen Film!

Herzliche Einladung an Alle!

Ausblick Konzert im Sommer

Picknick und Musik im Randowparadies

16:00 Uhr Konzert mit dem erweiterten Preußischen Kammerorchester aus Prenzlau

Ort: Burgwall in Wollschow

Datum: 24. Juni 2018

Picknick und Sitzgelegenheiten bitte mitbringen! Bewirtung ist vorhanden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen Ihr Orgelverein St. Sophien Brüssow e.V. Was bleibt, ist die Erinnerung an einen lieben Menschen.

Private Anzeige

Es war tröstend zu erfahren, wie viel Freundschaft, Liebe und Wertschätzung meinem lieben Bruder

Dirk Pogorzelsky entgegen gebracht wurde.

DANKE sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten, Dirk auf seinem letzten Weg begleiteten.

Im Namen aller Angehörigen Norbert Pogorzelsky Brüssow, im März 2018

Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Musikcamp März 2018 – Lebensfreude neu vertont

Vom 16.-18. März fanden sich im Klockower Jugendhaus ein Dutzend musikbegeisterte Kinder und drei ebenfalls musikbegeisterte Anleiter zusammen, um endlich wieder gemeinsam zu musizieren. Das Ziel – vier Lieder einzustudieren – war keine große Hürde. Der Erfolg – Lebensfreude neu zu vertonen – hält ewig und ist immer wieder unverhofft und unplanbar. Viele Musiker saßen auch nicht zum ersten Mal in diesen Klangräumen und wussten schon, wie man gut zusammenspielt. Doch das Gefühl, an einem Stück solange zu feilen, bis bei allen der Funke übergesprungen ist, ohne dass das Lied verflacht oder langweilig wird, ist eines der größten Musikergefühle überhaupt. Was für ein Glück, das als Zweiundzwanzigjähriger zu erleben und wie herrlich erst für eine Zehnjährige. Wir sprechen dabei nicht von musikalischer Perfektion, sondern von dem Gefühl, eine klangliche Einheit zu bilden. Das gelang uns in diesem Musikcamp auf ganz unerwartetem Wege. Zusätzlich zu Gitarren, Flöten, Schlagzeug, E-Gitarre und Keyboard konnten wir in diesem Jahr zwei Trompeten in unserer Mitte begrüßen. Das Keyboard wurde gegen ein echtes Klavier eingetauscht und einige kleine eiförmige Rhythmusinstrumente gesellten sich dazu. Der Klang war dadurch noch bunter und noch überraschender. Plötzlich setzt die ganze Band mitten im Lied aus und es sind nur noch zwei Gitarren in perfekter Harmonie zu hören, die das Grundthema des Refrains spielen. Ein Vorspiel gestalten die beiden Trompeten allein mit einer Art Jagdfanfare, bevor die anderen einsetzen. Am Anfang standen nur die Noten und dann machten sie Musik daraus. Die Kinder waren derart eifrig, dass sie sich zwischen den geplanten Proben zusätzlich trafen und an ihren kleinen Schwachstellen arbeiteten. Die Motivation war hoch, sodass sich auch die Heimschläfer keine Sekunde des Musizierens entgehen lassen wollten. Abends ging man an die (sehr) frische Luft und sah einen Film, einen Musikfilm natürlich, und vergnügte sich sonst bei der nomadenartigen Tätigkeit des ständigen Schlafplatzwechselns. Sportlich wurde gekickt und nach Schätzen gesucht und natürlich auch gespeist. Sogar die Speise der Götter – der griechischen wohlgemerkt – war darunter, besser bekannt als Wackelpudding. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Damen – denn es waren ausschließlich Damen – auch nicht zu fein für den Abwasch waren und das gleich mehrfach zeigten. Vielleicht ist genau das das Geheimnis der klanglichen Einheit. Vielleicht lässt es sich erst richtig gut an in einer Band, wenn man schon einmal zusammen den Abwasch erledigt hat. Das muss vorerst offen bleiben. Dem Auftritt vor den Eltern am 18. März folgte der Auftritt am Ostersonntag und dann wird es ernst. Denn am 27. und 28. Ap-

ril finden in Malchow die Wettbewerbskonzerte zum 10. Internationalen Malchower Kirchenpreis statt, an dem die Musikgruppe ebenfalls teilnehmen wird. Ob die Jury aus hochgeschätzten Musikexperten die Leistung der Gruppe mit einem Preis würdigt, bleibt abzuwarten. In diesem Falle qualifizieren sich die jungen Musiker für das Preisträgerkonzert am 9. Juni. Doch die Konkurrenz schläft nicht. Seien Sie dabei und begleiten die Talente von morgen zu ihren Auftritten und lassen Sie sich dieses Aufgebot deutscher, polnischer und lettischer Musiker nicht entgehen. An diesem letzten Aprilwochenende verwandelt sich die Malchower Kirche in einen Musiktempel, wo bekannten Klassikern und unbekanntem Neuem gehuldigt wird. Dabei wird jedoch die kirchliche Funktion in Malchow keineswegs unterschlagen. Nicht zuletzt die „Schönfelder Musikgruppe“, die sich bei diesem Musikcamp gefunden hat, wird dem Publikum beschreiben, warum man manchmal einen Engel braucht, wie man sich auf Hebräisch gegenseitig Frieden wünscht, dass man zum Lob Gottes nicht nur singen, sondern auch tanzen kann und wie man einen Zug verlässt, der in die falsche Richtung fährt, nämlich weg von Gott. Lassen Sie sich überraschen und anstecken von dieser ungebändigten Lebensfreude!

Christiansen, z.Zt. Leipzig

Gewerbliche Anzeigen

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

13. Brüssower Pokallauf

12. Mai 2018 Zeltplatz Brüssow

13. Brüssower Pokallauf

12. Mai 2018 - Zeltplatz Brüssow

ab 10.00 Uhr

Bambinis (bis AK 7/Jahrgang 2011) 0,6 km

U10 (Jahrgang 2009 /2010) 0,6 km

U12 (Jahrgang 2007/2008) 1,2 km

U14/U16 (Jahrgang 2003 - 2006) 3,5 km

U 18/U 20 w (Jahrgang 1999 - 2002) 3,5 km

U18/U20 m (Jahrgang 1999 - 2002) 6,5 km

Frauen/Männer 10 km

Nording Walking 6,5 km

Nachmeldung und Ausgabe der Startnummern von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr im Mehrzweckgebäude auf dem Zeltplatz

Startgeld:

Kinder: frei

Jahrgänge 1999 - 2006: 3,00 €

Erwachsene: 4,00 €

Anmeldung bitte bis zum 10. Mai 2018 www.tollense-timing.de oder Diethard Mieß, Schmölln 62b, 17291 Randowtal Telefon : 039862 / 2134 e-mail: Diet-Ing@web.de www.sv-fortuna-schmoelln.de

Osterlaune im Schnee

Am Samstag wurde wieder einmal ein tolles Osterfest für Jung und Alt der Gemeinde Schenkenberg, sowie für alle anderen umliegenden Gemeinden auf die Beine gestellt. Auch der Dauerregen konnte der Feierlaune aller Besucher keinen Abbruch tun. Kurzerhand wurden alle Freiluftaktivitäten für die Kinder in die Räumlichkeiten der Feuerwehr verlegt. In vielen lustigen Wettbewerben wurden die Sieger im Eierlauf, Ostereierbüchsenweitwurf und Sackhüpfen gekürt. Während die Kinder Spaß hatten, versteckte der Osterhase die liebevoll gefüllten Osterkörbchen im Freien. Diese wurden mit Freude auf den Ostertag von den Frauen des Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e.V. gefüllt. Die Zeit zwischen dem Ostereiersuchen und dem Osterfeuer konnten die Besucher den leckeren und kostenlosen Kaffee und Kuchen genießen. Auch für die zahlreichen Kinder war alles kostenlos. Nebenbei wurde die Grillsaison in Baumgarten eröffnet. Leckere Steaks und Bratwürste fanden rasant Abnehmer. Höhepunkt des Tages war das Entzünden des diesjährigen Osterfeuers.

Im Anschluss feierten die Erwachsenen, bei guter Laune und tollen Getränken, bis weit in den nächsten Morgen hinein. Vielen Dank sagen wir hiermit allen Mitgliedern des Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e.V., welche unermüdlich zum Gelingen des großartigen Osterfestes beigetragen haben.

Fußball-Wanderpokal

Am 10. Mai ist es wieder soweit: HerrentagsFußball-Turnier in Baumgarten! Die Mannschaften werden um den Wanderpokales Kultur- u. Freizeitvereins Baumgarten e.V. spielen. Turnierleiter M. Thormann erwartet die Spieler um 10.00 Uhr zum Anpfiff.

Zuschauer sind herzlich willkommen. Für Essen und Trinken ist gesorgt.

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am

17. Mai 2018

Redaktionsschluss:

30.04.2018

TAG DES OFFENEN ATELIERS IM BRÜSSOWER LAND

Am 5. + 6. Mai 2018

Öffnungszeiten:

Sa und So 11 – 18 Uhr

KARIN CHRISTIANSEN

Wollschow 40, 17326 Brüssow www.karin-christiansen.de

BERNHARD NÜRNBERGER

Wollschow 38, 17326 Brüssow www.kunstkammer-friedenau.de

KUNSTHOF BARNA VON SARTORY

Elisabeth von Sartory Grimme 24, 17326 Brüssow www.kunsthofbarnavonsartory.de

ATELIER VOLKMAR HAASE

Ingrid und Katja Haase Prenzlauer Str. 10, 17326 Brüssow www.volkmarhaase.de

UWE KAHL

Bagemühl Hauptstr. 25, 17326 Brüssow www.uwekahl-skulpturen.de

UWE BEHRENS

Battin 22, 17326 Brüssow www.uwebehrens.com

Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Jugendweihe – Info Volkssolidarität Uecker-Randow

Auch im kommenden Jahr bietet der Volkssolidarität

Uecker-Randow e.V. die Jugendweihe an, so

am 18. Mai 2019 in Penkun am 25. Mai 2019 in Strasburg am 01. Juni 2019 in Torgelow am 08. Juni 2019 in Pasewalk

Alle Infos zu den monatlichen Veranstaltungen, die Finanzierung über die BuT und Anmeldungen für die Feierstunde erhalten Sie im Mehrgenerationenhaus

Blumenthaler Straße 18, 17358 Torgelow

Sie erreichen uns:

Frau Schiebe 03976 255 242

Fax 03976 2809 710

Frau Seifert 0151 46 328 466

„Klassentreffen

Email fwz-uer@volkssolidaritaet.de Internet www.volkssolidaritaet.de/uecker-randow

Umfangreiche Informationsveranstaltungen finden statt und beginnen alle um 18.30 Uhr:

22. Mai 2018 in Torgelow im Mehrgenerationenhaus, Blumenthaler Straße 18

23. Mai 2018 in Ueckermünde im Familienzentrum, Chausseestraße 25

24. Mai 2018 in Eggesin, Betreutes Wohnen, Eulenweg 2

29. Mai 2018 in Pasewalk, Club der Volkssolidarität, Bürohaus am Markt

30. Mai 2018 in Strasburg, Haus der Familie, Schulstraße 11

31. Mai 2018 in Penkun, Regionale Schule, Stettiner Tor 4

Gewerbliche Anzeigen

„Klassentreffen der Verräter“ - ein Roman von Ulrich Blume aus Torgelow

der Verräter“ – ein Roman von Ulrich Blume aus Torgelow

Paul Schering erlebt seine Kindheit in den Siebzigerjahren im tiefsten Vorpommern der DDR und führt auf den ersten Blick ein eher ganz normales Leben. Eines Tages bekommt seine Familie unverhofften Besuch aus dem Westen. Daraus entwickelt sich eine Bekanntschaft, von der auch Paul und seine Freunde, die allesamt von Popmusik begeistert sind, profitieren. Durch ihn gelangen sie nun an Dinge, die in der DDR verboten sind. Erst viel später muss Paul feststellen, dass ihm dies zum bitteren Verhängnis geworden ist. Er wird festgenommen und es folgen unerträgliche Verhöre und harte Zeiten in verschiedenen Gefängnissen, die sein ganzes Leben verändern sollten. Als Paul entlassen wird, gehen ihm die meisten seiner einstigen Freunde aus dem Weg. Er verlässt seine Heimat, um nie wieder zurückzukehren.

Als er sich allerdings nach dreißig Jahren überreden lässt, zu einem Klassentreffen zu fahren, holt ihn seine Vergangenheit erneut ein. Denn was Paul dort erfahren muss, reißt ihm den Boden unter den Füßen weg und lässt ihn in seinen Grundfesten erschüttern.

Paul Schering erlebt seine Kindheit in den Siebzigerjahren im tiefsten Vorpommern der DDR und führt auf den ersten Blick ein eher ganz normales Leben. Eines Tages bekommt seine Familie unverhofften Besuch aus dem Westen. Daraus entwickelt sich eine Bekanntschaft, von der auch Paul und seine Freunde, die allesamt von Popmusik begeistert sind, profitieren. Durch ihn gelangen sie nun an Dinge, die in der DDR verboten sind. Erst viel später muss Paul feststellen, dass ihm dies zum bitteren Verhängnis geworden ist. Er wird festgenommen und es folgen unerträgliche Verhöre und harte Zeiten in verschiedenen Gefängnissen, die sein ganzes Leben verändern sollten. Als Paul entlassen wird, gehen ihm die meisten seiner einstigen Freunde aus dem Weg. Er verlässt seine Heimat, um nie wieder zurückzukehren.

Als er sich allerdings nach dreißig Jahren überreden lässt, zu einem Klassentreffen zu fahren, holt ihn seine Vergangenheit erneut ein. Denn was Paul dort erfahren muss, reißt ihm den Boden unter den Füßen weg und lässt ihn in seinen Grundfesten erschüttern.

„Klassentreffen der Verräter“ ist ein Roman, der zwar eine fiktive Geschichte beschreibt, aber dennoch für einige Leser Erinnerungen an die vergangene Zeit wiederkehren lässt. Ulrich Blume schafft es mit einem bildhaften und sehr besonderen Schreibstil, die Spannung der Geschichte um Paul Schering bis zum Schluss zu halten und auch seine Sicht auf die Zeit vor dem Mauerfall und die damit einhergehenden Ereignisse der deutschen Geschichte den jüngeren Leserinnen und Lesern näherzubringen. Dieses Buch sollte bei keinem Lesefreund im Regal fehlen.

Biografie:

„Klassentreffen der Verräter“ ist ein Roman, der zwar eine fiktive Geschichte beschreibt, aber dennoch für einige Leser Erinnerungen an die vergangene Zeit wiederkehren lässt. Ulrich Blume schafft es mit einem bildhaften und sehr besonderen Schreibstil, die Spannung der Geschichte um Paul Schering bis zum Schluss zu halten und auch seine Sicht auf die Zeit vor dem Mauerfall und die damit einhergehenden Ereignisse der deutschen Geschichte den jüngeren Leserinnen und Lesern näherzubringen. Dieses Buch sollte bei keinem Lesefreund im Regal fehlen.

Novum – Verlag für Neuautoren

Biografie:

Ulrich Blume wurde 1957 in Ueckermünde (Vorpommern) geboren, machte 1976 das Abitur und leistete danach seinen Wehrdienst bei der NVA ab. Im Anschluss arbeitete er im Kulturbereich, parallel begann er ein Fernstudium der Kulturwissenschaften. 1981 wurde er exmatrikuliert, weil er wegen eines Zollvergehens nach Rechtsprechung der DDR zur einer hohen Haftstrafe und Geldbuße verurteilt wurde. Nach seiner Haftentlassung war er in einem Gießereibetrieb tätig. Im Zuge der politischen Wende wech-selte er zur Stadtverwaltung Torgelow, wo er als Sachgebietsleiter Kultur/Presse und Pressesprecher des Rathauses bis heute tätig ist. 1992 konnte Ulrich Blume Einsicht in seine Stasi-Akte nehmen und erfuhr, dass an ihm offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Sein Antrag auf Rehabilitierung und Haftentschädigung wurde in allen Punkten bewilligt. Seine Erinnerungen an diese Zeit bilden die Grundlage für den Roman „Klassentreffen der Verräter“.

Ulrich Blume wurde 1957 in Ueckermünde (Vorpommern) geboren, machte 1976 das Abitur und leistete danach seinen Wehrdienst bei der NVA ab. Im Anschluss arbeitete er im Kulturbereich, parallel begann er ein Fernstudium der Kulturwissenschaften. 1981 wurde er exmatrikuliert, weil er wegen eines Zollvergehens nach Rechtsprechung der DDR zur einer hohen Haftstrafe und Geldbuße verurteilt wurde. Nach seiner Haftentlassung war er in einem Gießereibetrieb tätig. Im Zuge der politischen Wende wechselte er zur Stadtverwaltung Torgelow, wo er als Sachgebietsleiter Kultur/Presse und Pressesprecher des Rathauses bis heute tätig ist. 1992 konnte Ulrich Blume Einsicht in seine Stasi-Akte nehmen und erfuhr, dass an ihm offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Sein Antrag auf Rehabilitierung und Haftentschädigung wurde in allen Punkten bewilligt.

Novum-Verlag für Neuautoren

Seine Erinnerungen an diese Zeit bilden die Grundlage für den Roman „Klassentreffen der Verräter“.

298 Seiten, ISBN 978-3-95840-609-4

In allen Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie allen bekannten Onlineportalen erhältlich.

298 Seiten, ISBN 978-3-95840-609-4, In allen Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie allen bekannten Onlineportalen erhältlich.

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018
Nr. 04/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Tagesfahrten

29.05.2018 Landesgartenschau Burg 23.06.2018 Filmpark Babelsberg 03.07.2018 Schiffsfahrt, Oderberg, Werbellinsee

Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

8. Mai – Weltrotkreuztag

Anlässlich unseres Weltrotkreuztages führen wir gemeinsam mit anderen Einrichtungen unseres Kreisverbandes am 8. Mai 2018 in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr eine Informationsveranstaltung vor der Häuslichen Krankenpflege in der Friedrichstraße 37 in Prenzlau durch.

Hier können Sie Neues aus der Wohnstätte „Friedrich Fröbel“ und dem Familienunterstützenden Dienst erfahren und Ihr Wissen in der 1.Hilfe auffrischen. Zum kostenlosen Blutdruckmessen und Fragen zum Thema „Rund um die Pflege“, HNR erwarten Sie Pflegefachkräfte der Häuslichen Krankenpflege. Der Weltrotkreuztag ist ein inoffizieller internationaler Gedenkund Feiertag. Er wird jährlich am 8. Mai, dem Geburtstag von Henry Dunant, dem Begründer der Internationalen Rotkreuzund Rothalbmond-Bewegung, begangen. Die Ursprünge dieses Gedenk- und Feiertages liegen im Jahr 1922. Damals gab es in der Tschechoslowakischen Republik innenpolitische Konflikte. An Ostern dieses Jahres rief die tschechoslowakische Rotkreuz-Gesellschaft eine dreitägige Waffenruhe aus. Daraus entstand die Idee, jedes Jahr einen Tag des Friedens zu begehen. Dieser Tag wurde „Rotkreuz-Frieden“ genannt.

1948 wurde dann erstmals der Geburtstag von Henry Dunant als „Internationaler Tag des Roten Kreuzes“ begangen. „Ich finde es eine tolle Sache dass unser Rotes Kreuz ein weltweites Symbol für Frieden ist“, zeigt Ursula Wagner, Pflegedienstleiterin der ambulanten Pflege in Prenzlau, ihre Freude. „Wir freuen uns auf Ihren Besuch“.

Gewerbliche Anzeige

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2018

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