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25. Jahrgang

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Amtlicher Teil

Brüssow, den 21. Dezember

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Brüssow, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen fröhlichen Jahreswechsel mit ausreichend Zeit für Liebe, Freundschaft, Familie und alles, was Ihnen wichtig ist.

Für das kommende Jahr erhoffe ich für uns alle, neben Gesundheit und Glück, auch die Fähigkeit, das Wesentliche zu erkennen, um uns weiterhin vertrauensvoll und mit Freude und Leidenschaft für unsere Gemeinschaft einsetzen zu können.

Hartwig Amtsdirektorin

Inhaltsverzeichnis

- Mitteilung des Amtes Brüssow über die Schließzeiten zum Jahreswechsel

- Öffentliche Zustellung

- Anmeldung der ABC-Schützen in Göritz

- Satzung über den Schulbezirk für die Goethe-Grundschule Göritz in Trägerschaft der Gemeinde Göritz

- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3

- Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungssatzung)

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der sommerlichen Straßenreinigung und Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungsgebührensatzung)

- Entwurf „Pflege- und Entwicklungsplan kommunale Grünflächen“ (PEP) in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2018–2019“ 9 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Grünberg 11

Nicht Amtlicher Teil - Herbstzeit im „Kastanienstübchen“ in Carmzow 12 - Oma und Opa-Tag in der Kita „Sonnenschein“ 13 - Danksagung der Kita „Knirpsenburg“ Klockow 13 - „Regenbogengrundschule“ in Brüssow 13 - Jahresabschlussappell der Amtsfeuerwehr Brüssow in Wallmow 14 - Veranstaltungen

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 8
in den Gemeinden 16 - Kirchliche Informationen Pfarramt Brüssow 18 - Die Dorfschule Wallmow macht Schule 19 - Die „fünfte Jahreszeit“ hat begonnen 20
neue Bäume auf der Streuobstwiese „Paradies“ 21 - Wer glaubt, es gebe keinen Nachwuchs … 23 Postwurfsendung sämtliche Haushalte
- Zehn
Ausgabe 12/2017
2017

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Mitteilung des Amtes Brüssow über die Schließzeiten zum Jahreswechsel

Der letzte Sprechtag des Amtes Brüssow ist der 21. Dezember 2017. Das Amt bleibt vom 27. bis 29. Dezember 2017 geschlossen. Ab Dienstag, 2. Januar 2018, finden wieder die regulären Sprechzeiten statt.

Vom 27. bis 29. Dezember 2017 besteht ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr durch

Frau Joachim. Sie ist unter der Rufnummer 0174/7588763 zu erreichen.

Hartwig Amtsdirektorin

Öffentliche Zustellung

Sehr geehrte Frau Haneckow, gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

1. Landkreis Uckermark, Kataster- u. Vermessungsamt (Behörde für die zugestellt wird)

2. Haneckow, Maria geb. Hübner, Adresse unbekannt 3. 13.11.2017, 2017-30-2293-T (Datum, Aktenzeichen)

Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter folgender Anschrift einsehen.

Landkreis Uckermark Kataster- u. Vermessungsamt Dammweg 11 16303 Schwedt

Anmeldung der ABC-Schützen in Göritz

Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Jahr 2018 an der Grundschule in Göritz erfolgt am

Montag, dem 08.01.2018

Dazu bittet die Schulleiterin Frau Bembennek, die Eltern mit ihren Kindern, die vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren wurden, in der Zeit zwischen 14.00 und 16.30 Uhr im Schulleiterzimmer vorzusprechen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder gibt die Schule. Folgende Dokumente sind mitzubringen: 1. Geburtsurkunde des Kindes

2. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

3. gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs

4. gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.

Bei Verhinderung bitte unter der Telefonnummer 039851/79071 melden.

gez. Schwanecke Hauptamtsleiter

Satzung über den Schulbezirk für die Goethe-Grundschule Göritz in Trägerschaft der Gemeinde Göritz

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes – BbgSchulG – vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in der Sitzung am 31.08.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gegenstand

(1) Auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 und 2 BbgSchulG und der genehmigten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Uckermark wird für die Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Göritz der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist.

(2) Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.

§ 2 Schulbezirke

Der Schulbezirk der Goethe-Grundschule Göritz in Trägerschaft der Gemeinde Göritz umfasst die Gebiete:

• der Gemeinde Göritz,

• der Gemeinde Schönfeld,

• des Ortsteiles Schenkenberg mit dem Gemeindeteil Dauerthal der Gemeinde Schenkenberg.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Brüssow, den 02.08.2013

gez. Neumann Amtsdirektor

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Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017
Amtsblatt für das Amt

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Beschlüsse vom 14.11.2017

Beschluss 60/2017 lt. Beschlussvorlage 0060/17

Wiederherstellung eines alten Weges in Grimme

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, den Weg in Grimme vom Friedhof bis ca. 60 m hinter dem alten Friedhof als Wanderweg wiederherstellen zu lassen.

Dafürstimmen 0 Gegenstimmen 9 Enthaltungen 3

Beschluss 1411-1/2017

Mäharbeiten Weg Alter Friedhof Grimme

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die Mäharbeiten bis zum Eingang „Alter Friedhof“ mit in den Mähplan der Stadt aufzunehmen.

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 3

Beschluss 1411-2/2017

Sommerreinigung 2018

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die Sommerreinigung ab 2018 wieder den Bürgern zu übertragen und die Straßenreinigungssatzung dahingehend zu ändern.

Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 1411-3/2017

Kosten Sommereinigung 2017

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die Sommerreinigung 2017 wie ausgeschrieben durchführen zu lassen. Die zweite Säuberung mit der Kehrmaschine soll beauftragt werden und die Kosten werden laut bestehender Straßenreinigungssatzung auf die Bürger umgelegt.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 3 Enthaltungen 2

Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungssatzung)

Aufgrund des § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] in Verbindung mit § 47 und § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 12.12.2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

(1) Die Stadt Brüssow betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, einschließlich der Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 4 dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes, oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

Das anliegende Straßenverzeichnis in der Fassung der Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Die Reinigung umfasst die ordnungsgemäße und die verkehrsmäßige Straßenreinigung sowie die Beräumung von Schnee und die Streupflicht bei Glätte (Winterdienst) auf Gehwegen und Fahrbahnen.

(3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:

- alle selbstständigen Gehwege, - die gemeinsamen Fuß- und Radwege, - alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile, - Gehbahnen bis zu 1,50 m Breite parallel zur Grundstücksgrenze bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen

oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) und in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO).

(4) Ein Gehweg gilt auch dann als vorhanden, soweit er sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.

(5) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Verkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Randstreifen und Trennstreifen, die Bankette, die Bushaltestellenbuchten, befestigte Seitenstreifen, Parkstreifen, Parkbuchten, Parkplätze und Sicherheitsstreifen sowie die Radwege.

§ 2 Art und Umfang der Straßenreinigung

(1) Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf zu reinigen, Gehwege jedoch mindestens einmal im Monat.

(2) Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Auf befestigten Gehwegen umfasst die Reinigung auch die Beseitigung von Pflanzenbewuchs. Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet.

(3) Belästigende Staubentwicklung ist bei der Reinigung zu vermeiden. Die Verunreinigungen sind umgehend ordnungsgemäß von jedem zur Reinigung Verpflichteten auf seine Kosten nach den Vorschriften der Abfallentsorgung zu beseitigen. Sie dürfen weder dem Nachbarn noch dem öffentlichen Kanalnetz zugekehrt werden. Eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet.

(4) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen, bleibt bestehen.

§ 3 Art und Umfang des Winterdienstes

(1) Der Winterdienst umfasst die Pflicht, die Fahrbahnen, nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit und soweit es zur

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist, an gefährlichen sowie an verkehrswichtigen Stellen vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fahrbahnen mit abstumpfenden bzw. auftauenden Mitteln zu bestreuen. Der Schnee ist am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Gehwege nicht beeinträchtigt werden.

(2) Gehwege sind auf einer solchen Breite von Schnee freizuhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und Begegnungsverkehr möglich ist. Der Fußgänger- und Fahrverkehr darf hierdurch nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.

(3) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet wird.

(4) Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg und die Straße verbracht werden.

(5) Die Einläufe in die Entwässerungsanlagen sind von Eis und Schnee frei zu halten.

(6) Abflussrinnen, Straßeneinläufe und oberirdische Anlagen, die der Entwässerung, der Trinkwasserentsorgung und der Brandbekämpfung dienen (z. B. Hydrantenabdeckungen) sowie Gasschieber im Gehwegsbereich sind frei zu halten.

(7) Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden. Zudem ist die Ablagerung von Schnee, der mit den vorgenannten Mitteln versetzt ist auf diesen Flächen verboten.

§ 4 Übertragung der Reinigungspflicht

(1) Den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, wird die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage gem. dem anliegenden Straßenverzeichnis auferlegt. § 1 Abs. 1 S. 3 dieser Satzung gilt entsprechend. Der Umfang der Reinigung richtet sich nach § 2 dieser Satzung.

Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.

(2) Bei Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 sind sowohl die gehwegseitigen Anlieger als auch die gehwegseitig gegenüberliegenden Anlieger zur Straßenreinigung verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer erfolgt die Reinigung durch die an den Gehweg anliegenden Verpflichteten, in Jahren mit ungerader Endziffer durch die dem Gehweg gegenüberliegenden Verpflichteten. Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt auch ein Grundstück, welches durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg (oder Radweg) bzw. vom Fahrbahnkörper getrennt ist.

(3) Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs. 1 dieser Satzung verbleibt bei der Stadt Brüssow.

(4) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

(5) Auf Antrag des Verpflichteten kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Brüssow mit deren Zustimmung die Reinigungspflichten übernehmen.

§ 5 Benutzungsgebühren

Für die Durchführung des öffentlichen Winterdienstes wird eine Gebühr nach einer gesonderten Gebührensatzung erhoben.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 15 BbgStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. seiner Reinigungspflicht nach § 2 Abs. 1 nicht nachkommt,

2. als Reinigungspflichtiger die Straßenreinigung nicht nach Art und Umfang des § 2 Abs. 2 durchführt,

3. entgegen § 2 Abs. 2 chemische Unkrautbekämpfungsmittel verwendet,

4. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die Verunreinigungen nicht ordnungsgemäß entsorgt,

5. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die Verunreinigungen dem Nachbarn oder dem öffentlichen Kanalnetz zukehrt,

6. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen vornimmt,

7. als Reinigungspflichtiger den Winterdienst nicht nach Art und Umfang des § 3 Abs. 2 durchführt,

8. als Reinigungspflichtiger den Winterdienst nicht nach Art und Umfang des § 3 Abs. 3 durchführt,

9. entgegen § 3 Abs. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Straße verbringt. (2) Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 Abs. 1, Nr. 1 bis 7 können gem. § 47 Abs. 2 BbgStrG mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Anlage Straßenreinigungsverzeichnis gültig ab 01.01.2018

Brüssow, 13.12.2017

Hartwig Amtsdirektorin

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017

Anlage 1 (gültig ab 01.01.2018)

Straßenverzeichnis

Stadt Brüssow

Brüssow Reinigung Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Alter Sportplatz

Alter Sportplatz BH-Stelle Kino bis Schule nicht vorhanden

Amtsstraße

Ausbau 1–4 + Grdst. zw. Casel. Heide/Grimme

Bergstraße

Finkenweg

Frauenhagener Weg Richtung Nr. 3

Gartenweg

Grimmer Weg

Hammelstaller Weg

Löcknitzer Chaussee (Landesstraße) + Nr. 1

Löcknitzer Chaussee (Gemeindestraße)

Löcknitzer Straße

Moorscher Weg

(Haus der Begegnung)

Rudolf-Breitscheid-Str.

vorhanden

vorhanden

vorhanden

nicht vorhanden

nicht vorhanden

nicht vorhanden

nicht vorhanden

vorhanden

nicht vorhanden

vorhanden

nicht vorhanden Stadtmauer

vorhanden

nicht vorhanden Woddower Weg

Stadt Brüssow Grimme

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Grimme

Stadt Brüssow Menkin

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Menkin X

Menkin Alleeberg

Menkin Hofstraße

Menkin an der Chaussee

Stadt Brüssow Grünberg

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Grünberg

Grünberg Bahnhofstraße

Stadt Brüssow Wollschow

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Wollschow

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Fahrbahn Geh-Radweg
X X X X
X
X
nicht vorhanden
X X X X
X nicht
X
X X X X
X nicht
X
X nicht
X
X
X
nicht vorhanden
X X X X
X
X
X X X X Karl-Marx-Straße X X X X Keulweg X X X X
X X X X
nicht vorhanden
nicht vorhanden Karl-Liebknecht-Platz
Lindenweg
X X X
X
nicht
X
X
X X X X
X nicht vorhanden X nicht vorhanden Mühlwasser X X X X Prenzlauer Straße X X X X Prenzlauer Straße
X X X X Puschkinstraße X X X X
X X X X
X nicht
X
X
X
X X X X Ziegelei X X X X Ziegenkamp X X X X
Schäferei
nicht
X X X
X
X
X
X
X X X X
X X X X
X X X X
X X X
X
X X X X
X X X X

Stadt Brüssow Woddow

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Woddow 1 bis Bagemühler Str. (Kreisstraße) X

X Woddow Bagemühler Str. bis Woddow 29 (Gemeindestraße)

Bagemühler Straße

Brüssower Straße

Stadt Brüssow

Bagemühl

nicht vorhanden

Reinigung

nicht vorhanden

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Bagemühl Gartenstraße

Bagemühl Hauptstraße (Gemeindestraße)

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

nicht vorhanden

Bagemühl Hauptstraße (Kreisstraße) X X X X Bagemühl Zum Sportplatz X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Battin

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Battin X X X X

Battin „Am See“ X nicht vorhanden X nicht vorhanden Battin Abzweig Richtung Schwaneberg X nicht vorhanden X nicht vorhanden Battin Ausbau 3 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Frauenhagen

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Frauenhagen Abzweig ehem. Stallanlagen X nicht vorhanden X nicht vorhanden Frauenhagen (Landesstraße) X nicht vorhanden X nicht vorhanden Frauenhagen in Richtung Nr. 6 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Trampe

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Trampe Kreisstraße X nicht vorhanden X nicht vorhanden Trampe von Kreisstraße Richtung Haus Nr. 35 X nicht vorhanden X nicht vorhanden Trampe Richtung Hammelstall X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Stramehl

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Stramehl X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Moor

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Moor X nicht vorhanden X nicht vorhanden Moor Hedwigshof X X

Stadt Brüssow Hammelstall

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Hammelstall X nicht vorhanden X nicht vorhanden

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017
X
X X X X
X
X X X
X
X
X
X
X
nicht vorhanden
X X X X

Stadt Brüssow Petersruh

Reinigung

Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Petersruh bis Feuerland Ausbau X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Butterholz

Reinigung

Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Butterholz X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Klausthal

Reinigung

Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen

Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Klausthal X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der sommerlichen Straßenreinigung und Winterdienst auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr.19, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) in Verbindung mit § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09, Nr.15) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) sowie der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI. I/04, Nr.08, S.174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetztes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in der Sitzung am 12.12.2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gebührengrund

(1) Zur Deckung der Kosten der Straßenreinigung werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung festgesetzt. Die Gebühren werden im Anschlussgebiet von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Brüssow (Straßenreinigungssatzung) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Es besteht Anschluss und Benutzungszwang.

(3) Die Stadt Brüssow trägt den Kostenanteil der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung auf öffentlichen Straßen entfällt. Dieser Anteil beträgt 25 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung. Das von der Stadt Brüssow erhobene Gesamtgebührenaufkommen beträgt für die Straßenreinigung auf Fahrbahnen und Gehwegen 75 vom Hundert der Gesamtkosten.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die gemeindliche Straßenreinigung nutzt, Eigentümer eines durch die öffentlichen Straßen erschlossenes Grundstück ist bzw. wer als Eigentümer eines im Anschlussgebiet gelegenen Grund-

stücks zur Benutzung der Straßenreinigung verpflichtet ist. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück). Bilden mehrere Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit, so kann unabhängig von der Eintragung im Grundbuch und im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem auch das einheitliche Grundstück als zusammenhängender Grundbesitz, das demselben Eigentümer gehört, betrachtet werden.

Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Durchfahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.

(2) Wer im Erhebungszeitraum im Grundbuch als Eigentümer eines dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden Grundstücks eingetragen ist, gilt für dieses als Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr im Sinne dieser Satzung. Im Falle eines Eigentümerwechsels endet die Gebührenpflicht des bisherigen Eigentümers zum Ende des Monats in dem der Wechsel ins Grundbuch eingetragen wurde. Der neue Eigentümer ist von Beginn des darauffolgenden Monats an gebührenpflichtig. Der Wechsel des Eigentümers ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises unverzüglich mitzuteilen.

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

(4) Der Gebührenschuldner hat alle für die Errechnung der Benutzungsgebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(5) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen recht, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten als Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

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(1)

(2)

§ 3 Gebührenmaßstab

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (direkte Frontlänge). Als Frontlängen sind die Seiten zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich (angrenzende Fronten) und die ihr zugewandt sind (zugewandte Fronten).

Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht (Hinterliegergrundstück) oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite (Teilhinterliegergrundstück) an diese Straße, so wird anstelle der direkten Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. Zugewandte und angrenzende Fronten sind zu addieren.

Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder zum Teil an diese Straße und weißt es im Übrigen keine gesamte ihr zugewandte Grundstücksseite auf, so wird die Frontlänge bzw. die Grundstücksseite zugrunde gelegt, die sich bei einer gedachten Verlängerung der Straße in gerader Linie ergeben würde. Ergeben sich in diesem Fall zwei Grundstücksseiten, so wird die längere zugrunde gelegt.

(3) Wird ein Grundstück durch mehrere Straßen erschlossen, so wird die Summe dieser Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Gebühren zugrunde gelegt. Dies gilt sowohl für Frontanlieger, Hinter- und Teilhinterlieger.

(4) Unter Berücksichtigung der kaufmännischen Rundung werden die Frontlängen der Grundstücke in Meter, mit einer Stelle hinter dem Komma, angesetzt.

(5) Die zuständige Behörde kann, wenn sich aus der Anwendung der Absätze 1 bis 4 für Anlieger und Hinterlieger unzumutbare Härten ergeben, auf Antrag von den mit

der Anlieger- und Hinterliegereigenschaft verbundenen Verpflichtungen, teilweise Ausnahmen zulassen.

§ 4 Höhe der Gebühren

(1) Für die nach § 3 ermittelten Grundstücksseiten wird für die Straßenreinigung eine jährliche Benutzungsgebühr in Höhe von - für den Winterdienst auf der Fahrbahn 0,78 € - für den Winterdienst auf dem Gehweg 0,99 € je Frontmeter erhoben.

§ 5 Entstehen, Änderung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei Entstehen der Gebührenschuld während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.

(2) Für jeden Kalendermonat, für den die Gebührenschuld besteht, wird ein Zwölftel der jeweiligen Jahresgebühr angesetzt.

(3) Die Gebühr für den Erhebungszeitraum wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides fällig, sofern nicht im Bescheid ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.

(4) Bei Ausfall oder Einschränkungen der satzungsmäßigen Straßenreinigung durch unvorhersehbare Betriebsstörungen, durch Witterungseinflüsse, durch Straßenbauarbeiten oder durch andere zwingende Gründe bis zu einem zusammenhängenden Monat besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Brüssow, 13.12.2017

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow

Beschlüsse vom 22.11.2017

Beschluss 23/2017 lt. Beschlussvorlage 0023/17 Pflege- und Entwicklungsplan 2018

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den vorliegenden Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans 2018 für die Gemeinde Carmzow-Wallmow.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 24/2017 lt. Beschlussvorlage 0024/17 Schließzeiten Kita 2018

Die Kita „Kastanienstübchen“ beantragt für das Jahr 2018 folgende Schließzeiten:

30.04.2018 ► Montag vor dem 01.05.2018 11.05.2018 ► Freitag nach Herrentag 09.–27.07.2018 ► Sommerferien 27.–28.12.2018 ► Weihnachten

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt die Schließtage der Kita „Kastanienstübchen“ für das Jahr 2018.

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 25/2017 lt. Beschlussvorlage 0025/17

Stellungnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

Hier: Beteiligung am 2. Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes: - keine Hinweise und Bedenken

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 26/2017 lt. Beschlussvorlage 0026/17

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Gemeinde Schenkenberg

Hier: Beteiligung am Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow hat folgende Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung:

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017

Vor dem Hintergrund der Lage von 4 der 5 geplanten Baufelder südwestlich des Weges Baumgarten–Cremzow und der im B-Plan noch nicht konkret geregelten verkehrlichen Erschließung, sondern lediglich einer Pauschalaussage dazu über Landes- und Gemeindestraßen, erhebt die Gemeinde Carmzow-Wallmow vorsorglich folgenden Einwand:

Einer Einbindung in die verkehrliche Erschließung und Nutzung des kommunalen Weges – ausgehend von der Ortslage Cremzow bis an die Gemarkungsgrenze Richtung Baumgarten – wird nicht gestattet. Der unausgebaute Weg ist lediglich

als Feldweg, mit teilweise sehr eingeschränkter Fahrbahnbreite, zu klassifizieren, der den Ansprüchen des Planes und seiner baulichen Umsetzung als Windpark nicht gerecht werden kann.

Weiterhin sind durch die Gemeinde Schenkenberg Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, die Lichtimmissionen weitestgehend vermeiden. Hierzu sind Techniken wie radargeschützte Befeuerung zu berücksichtigen.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Entwurf „Pflege- und Entwicklungsplan kommunale Grünflächen“ (PEP) in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2018–2019“

1. Vorbemerkung

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beabsichtigt, mit der Erarbeitung und Festsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes für ihre Grünflächen diesem wichtigen und umfangreichen kommunalen Aufgabenfeld eine sachliche und fachliche Grundlage zu geben.

Für die Erstellung des Entwurfes des PEP wurde in mehreren Arbeits- und Diskussionsschritten die Systematik für die Einteilung der zu pflegenden Flächen erarbeitet.

Dabei wurde Wert darauf gelegt, aufbauend auf den langen Erfahrungen bei der Bewirtschaftung der Grünflächen durch die Gemeinde, ein Maß für den Pflegeaufwand zu definieren, welches dem hohen Anspruch am Erscheinungsbild der Grünflächen der Gemeinde Rechnung trägt und zugleich wirtschaftlich vertretbar ist.

Mit dem PEP sind die Qualität und die Quantität der gemeindlichen Grünflächenpflege mit dem Ziel festzuschreiben, das damit einhergehende Arbeitsmaß auf ein notwendiges Maß zu begrenzen.

Der vorliegende Entwurf definiert den Pflegeaufwand für die nächsten zwei Jahre. Die inhaltliche Begrenzung des ersten Pflegeplanes auf die Grünflächen dient einer besseren und übersichtlicheren Einführung dieses wichtigen Instrumentes. Es ist beabsichtigt, im zweiten Jahr der Umsetzung des PEP, nach einer Überprüfung der erreichten Ergebnisse, die Anpassung und eine inhaltliche Erweiterung des PEP vorzunehmen. Nachfolgend soll dann der PEP für einen Zeitraum von vier Jahren festgesetzt werden.

Mit der Einführung eines PEP strebt die Gemeinde Carmzow-Wallmow mehr Transparenz und Mitbestimmung für alle Bewohnerinnen und Bewohner an.

Der durch die Gemeindevertretung am 22.11.2017 beschlossene Entwurf des „Pflege- und Entwicklungsplanes kommunale Grünflächen (PEP) in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2018–2019“ (Beschlussnummer 23/2017) wird in der Zeit vom 01.12.2017 bis einschließlich 31.12.2017 in den betroffenen Ortslagen öffentlich ausgehangen.

Zusätzlich kann in den Gemeinderäumen zu den üblichen Sprechstunden des Bürgermeisters, der Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher sowie nach Absprache Einsicht in den PEP genommen werden.

Über den Internetauftritt des Amtes Brüssow (http://www. amt-bruessow.de/bekanntmachungen/index.php) kann der Entwurf ebenfalls eingesehen werden.

Einwände zum Entwurf des PEP können schriftlich oder mündlich bis zum 31.12.2017 im Amt Brüssow, Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1) oder beim Bürgermeister, den Ortsvorsteherinnen oder den Ortsvorstehern eingebracht werden.

2. Grundsätze

Die relevanten Mahdzeiträume umfassen die Monate April bis September.

Es werden keine Pflegeintervalle vorgegeben. Die Vegetationsentwicklung bedingt die Notwendigkeit einer Grünflächenmahd, so dass die nachfolgend genannte Spanne lediglich den Entscheidungsspielraum definiert.

Die Entscheidung, wann die Mahd durchzuführen ist, obliegt den in diesem Arbeitsfeld tätigen Verantwortlichen. Die hier mit Grünflächenmahd bezeichneten Pflegearbeiten beinhalten selbstverständlich alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten (z. B. soweit erforderlich Ankündigungen, Vorbereitungen, Absperrungen und, wenn festgelegt, die Aufnahme und Entsorgung des Mähgutes usw.).

Es erfolgt eine Einordnung der Grünflächen in vier Kategorien: Kategorie I Flächen innerhalb der Ortslagen mit repräsentativem Charakter oder intensiver Nutzung

6 bis 8 mal mähen innerhalb der Pflegezeit Kategorie II Flächen außerhalb der Ortslagen oder in Randlagen mit intensiver Nutzung

4 bis 6 mal mähen innerhalb der Pflegezeit Kategorie III Flächen außerhalb der Ortslage – Randlagen mit extensiver Nutzung

1 bis 3 mal mähen innerhalb der Pflegezeit Kategorie IV Grünflächen, auf denen keine Mahd erfolgt

3. Zuordnung der Grünflächen der Gemeinde 3.1. Carmzow und Hedwigshof I. d. R. Grünflächen in den Grenzen ab/bis OE-/OA-Schild, einschließlich Straße zur Kita u. Sportlerheim; Hedwigshof beginnend an der Bushaltestelle und in Richtung Wallmow beidseitig der Straße bis zur südlichen Grundstücksgrenze Nr. 5 (Neuendorf)

• Grünflächen entlang der Landesstraße L26 und der Gemeindestraßen, die nicht von den Anliegern gepflegt werden (einschließlich Straßenränder Gutshofbereich und zur Kita): gilt für das Straßenbegleitgrün

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Löschwasserentnahmestellen Carmzow: neben Grundstück Nr. 7 und neben Grundstück Nr. 70, i. V. m. der Regelung zwischen Amt u. Gemeinde zur Pflege und Kostenerstattung

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Grünflächen um den Gedenkstein: Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Grünflächen im Bereich Containerplatz und Wendeschleife:

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

• Grünflächen Reihenhaus Carmzow Nr. 82-85:

nur Grünflächen zwischen Fahrbahn L26 und vorderer Stalltraufseite

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Grünflächen Wohnblock Nr. 78a, 79 u. 80: das gesamte Flurstück betreffend mit Ausnahme der Flächen westlich des Stalles

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Grünflächen um die Bushaltestelle: das gesamte Flurstück betreffend

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Spielplatz vor dem alten Fußballplatz:

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Grünflächen Kita:

bei Bedarf in Absprache mit der Kitaleiterin kann die Schnittanzahl überschritten werden

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Straßenbegleitgrün Gemeindestraßen:

- Straße Carmzow-Hedwigshof:

OA-Schild Carmzow bis Bushaltestelle Hedwigshof, wegen der besonderen Nutzung als Teil eines Radfernweges

Kategorie: III

- Straße Carmzow- Klockow:

OA-Schild bis Gemarkungsgrenze, wegen der besonderen Nutzung als Teil eines Rad- und Reitfernweges

Kategorie: III Mahd mit Düker und nur rechts der Fahrbahn in Richtung Klockow – Reitweg

- Straße Carmzow-Neuenfeld:

nördliche Grundstücksgrenze Nr. 75 bis Gemarkungsgrenze, Kategorie: IV

- Straße Hewigshof-Wallmow:

südliche Grundstücksgrenze Nr. 5 bis Gemarkungsgrenze, Kategorie: IV

- Straße Carmzow-Wallmow:

OA-Schild bis Gemarkungsgrenze

Kategorie: IV

• Grünflächen alter Sportplatz Carmzow: gesamtes Flurstück, ausgenommen Spielplatz und Ackerfläche, Kategorie: III

• Grünflächen Weg zur Badestelle und Badestelle

Brökersee:

Kategorie: II mit Mähgutaufnahme

Die Wegbreite ist auf ein Maß, das die Nutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer gewährleistet, zu reduzieren; die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist über den Weg zur Löschwasserentnahme möglich.

• Grünflächen Rodelberg Sportlerheim bis „Kattenpuhl“:

Kategorie: III

• Wanderweg um den Brökersee: kommunales Flurstück oberhalb des Seegrundstückes, Kategorie: III

• Grünflächen zwischen Sportlerheim und Kita, neuer Sportplatz:

Kategorie: II – Pflege durch Dritte

3.2. Cremzow

• Grünfläche um die mehrgeschossige Wohnanlage:

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Bushaltestelle Cremzow:

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Wohnhaus Cremzow Nr. 20: Kategorie: I Mieter mähen selbst

• Spielplatz Cremzow: Kategorie: I

• Parkanlage Cremzow: Kategorie: III

• Dorfanger vor dem Gemeinderaum Cremzow: Kategorie: I

• Trauerhalle und Löschteich Cremzow: Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Containerplatz Cremzow: Kategorie: II

• Straßenbegleitgrün Gemeindestraßen: Pieckstraße bis Ortsausgangsschild

Kategorie: II

• Weg nach Wallmow: ab Abzweig L252 nach Grenz bis zur Gemarkungsgrenze: Kategorie IV

• Weg nach Ludwigsburg: ab OA-Schild bis Gemarkungsgrenze: Kategorie IV

3.3 Wallmow

• Sportplatz - Wallmow: unterer Teil

Kategorie: II

• Sportplatz – Wallmow: oberer Teil mit Zuwegungen

Kategorie: I

• Grünfläche am Schäferberg, Wallmow Nr. 37: bis Ortsausgangsschild

Kategorie: III

• Grünfläche, Wallmow Nr. 34–36: um die mehrgeschossige Wohnanlage

Kategorie: I

• Streuobstwiese: neben der mehrgeschossigen Wohnanlage Wallmow Nr. 34–36

Kategorie: III Pflege durch Dritte

• Grünfläche: im Bereich des Löschteichs bis zur Bushaltestelle Kategorie: I

• Grünfläche: Wallmow Nr. 21 vor dem Gemeindebüro inklusive Festplatz und um das Feuerwehrgebäude

Kategorie: I

• Wallmow Nr. 10 b: um die mehrgeschossige Wohnanlage

Kategorie: I

• Straße zur ehemaligen Bahnhaltestelle Wallmow: bis hinter der Badestelle Stawesee Kategorie: II

• Straße zur ehemaligen Bahnhaltestelle Wallmow: nach der Badestelle Stawesee bis Komposthaufen

Kategorie: III

• Badestelle am Stawesee: Kategorie: II Pflege durch Dritte

• Wiese um den Stawesee: Kategorie III verpachtet

• Grünfläche um die Trauerhalle

Kategorie: I mit Mähgutaufnahme

• Grünfläche am Wasserwerk Wallmow: Regenrückhaltebecken, Kategorie: III

• Grünfläche Brückgraben: Wallmow Höhe Einkaufsquelle – links und rechts der Straßenüberführung, Kategorie: III

• Straßenbegleitgrün Gemeindestraßen:

- Straßenränder Richtg. Wallmow Nr. 64: Kategorie: II

- Straßenränder Richtg. Wallmow Nr. 69: Kategorie: II

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017

- Straßenränder Richtg. bis Wallmow Nr. 61

Kategorie: III

- Straßenränder Richtung Cremzow: ab Wallmow Nr. 61 bis Gemarkungsgrenze

Kategorie IV

- Straßenränder Richtung Carmzow:

ab OA-Schild bis Gemarkungsgrenze Kategorie IV

- Straßenränder Wendtshof: ab Kreisstraße Richtung Alwinenhof bis Straße nach Carmzow, Kategorie IV

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Grünberg

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landeigentümer, am Freitag, den 02.02.2018 führt die Jagdgenossenschaft Grünberg ihre Jahreshauptversammlung mit den Eigentümern der bejagdbaren Flurstücke der Gemarkungen Grünberg, Trampe und Battin, die in der Jagdgenossenschaft liegen, durch.

Tagungsort:

„Storchenblick“ in Grünberg Nr. 7a, Beginn: 18.00 Uhr

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Wahl des Versammlungsleiters

3. Bericht zu den vergangenen Jahren mit Diskussion

4. Bericht des Rechnungsprüfers für die einzelnen Jahre

5. Bestätigung der Berichte des Vorsitzenden und Rechnungsprüfers

6. Entlastung des Vorstandes und des Rechnungsprüfers

7. Vorschläge für den neuen Vorstand und Rechnungsprüfer

8. Wahl der Kandidaten des neuen Vorstandes

9. Wahl des Rechnungsprüfers

10. Abschlussworte des neuen Vorsitzenden gez. Anders Vorsitzender

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 & 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 & 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow

Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.

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Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

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Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Herbstzeit im „Kastanienstübchen“ in Carmzow

Erntedankfest

Am 30.09.2017 waren wir zum alljährlichen Erntedankfest von der Carmzower Agrar GmbH eingeladen. Ein besonderes Highlight für die Kinder, und nicht nur für die Kinder, war der festlich geschmückte Erntewagen, mit dem wir durch unsere Dörfer gefahren wurden. Im anschließenden Erntedankgottesdienst in der Cremzower Kirche führten wir unser Programm zum Thema Herbst auf. Alle Kinder hatten fleißig ihre Lieder und Gedichte geübt, wobei die Kleinsten teilweise schon mit den längsten Versen glänzen konnten.

Laternenumzug

In diese Jahreszeit gehört natürlich auch ein Laternenumzug. Hierfür hatten sich die Kinder tagelang vorbereitet bevor dann am 27.10.2017 stolz die selbstgebastelten Laternen beim Umzug durch Carmzow präsentiert werden konnten. Dank der Klockower Feuerwehr war auch für die Sicherheit gesorgt. Für die musikalische Begleitung sorgte Thilo Günther mit seiner Gitarre, der unseren Zug anführte. Den Abend ließen wir am Lagerfeuer mit Bratwurst, Kürbissuppe und Knüppelkuchen gemütlich ausklingen. Ein ganz herzliches Dankeschön möchten wir auf diesem Wege allen Helfern sagen, die uns jedes Jahr so tatkräftig unterstützen.

Kita „Kastanienstübchen“

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017
Ausgabe Redaktionsschluss Anzeigenschluss Erscheinung 01/2018 08.01.2018 12.01.2018 25.01.2018 02/2018 05.02.2018 09.02.2018 22.02.2018 03/2018 05.03.2018 09.03.2018 22.03.2018 04/2018 02.04.2018 06.04.2018 19.04.2018 05/2018 30.04.2018 04.05.2018 17.05.2018 06/2018 28.05.2018 01.06.2018 14.06.2018 Ausgabe Redaktionsschluss Anzeigenschluss Erscheinung 07/2018 25.06.2018 29.06.2018 12.07.2018 08/2018 23.07.2018 27.07.2018 09.08.2018 09/2018 20.08.2018 24.08.2018 06.09.2018 10/2018 17.09.2018 21.09.2018 04.10.2018 11/2018 15.10.2018 19.10.2018 01.11.2018 12/2018 26.11.2018 30.11.2018 13.12.2018
Die Ausgaben des Amtsblattes Brüssow 2018 im Überblick

Oma und Opa-Tag in der Kita „Sonnenschein“

Zu Beginn möchte ich sagen, dass ich das große Glück habe, dass meine vier Enkelkinder nicht weit von mir entfernt wohnen. Viele Großeltern wissen ihre Enkel in weiter Ferne. Ich sehe meine Lütten fast täglich, denn ich arbeite dort, wo sie sich wohl fühlen – in der Kita „Sonnenschein“. Im November hatte ich nun das Vergnügen, sie zweimal nur als Oma zu erleben. Die Kinder und Erzieherinnen luden zum Oma und Opa-Tag ein. Mein Mann und ich konnten unsere Enkel beim Singen und Verse aufsagen bestaunen. Eine gute Pizza-Massage, lustiges Raten und alte Kinderlieder lockerten die gemeinsame Stunden auf. Ich fühlte mich als „Gast“ in dieser gemütlichen Runde sehr wohl. Im Gespräch mit einer anderen Oma erfuhr

ich, dass für die Kinder das „Drumherum“ nicht so wichtig ist, Hauptsache sie fühlen sich wohl in der Kita. Aus Sicht der Erzieherin kann ich sagen, dass es in meiner Kindergruppe ebenfalls ein unterhaltsamer Nachmittag war. Die Großeltern kamen aus Brüssow, Bagemühl und dem Nachbarland Polen. Wir sangen gemeinsam am Kaffeetisch, malten, spielten, übten Klatschspiele und tanzten. Einige Kinder blätterten mit ihren Großeltern in den Portfolios und erklärten stolz, was auf den Fotos zu sehen ist. Im Namen aller Erzieherinnen sage ich Danke für ihr Kommen! Als Oma sage ich Danke, dass ich bei zwei Enkelkindern Gast sein durfte.

Erzieherin & Oma S. Pahl

Danksagung der Kita „Knirpsenburg“ Klockow

Die Kita „Knirpsenburg“ bedankt sich bei allen Sponsoren, die den Kindergarten auch in diesem Jahr wieder unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschön geht an die freiwillige Feuerwehr Klockow, die Firma Enertrag AG aus Dauerthal, die Firma Uhlhorn Landwirtschaft GbR aus Klockow und die Familie Jens Schulz aus Schenkenberg.

Der Kitaausschuss und die Kinder der Kita „Knirpsenburg“ wüschen allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2018.

Der Kitaausschuss

„Regenbogengrundschule“ in Brüssow

Oh, es riecht gut …

Am Nikolaustag machte sich die 5. Klasse der Regenbogengrundschule auf den Weg zum „Haus am See“, um mit den Bewohnern gemeinsam Plätzchen zu backen. Am Vorabend hatten die Kinder mit ihren Eltern den Mürbeteig vorbereitet und die bunten Zuckerstreusel ausgewählt. Nach der Begrüßung ging es frisch an die Arbeit und schnell füllten sich die Bleche. Frau Molesch und Frau Kegler sowie die Praktikantinnen Josephine und Lena standen uns dabei tatkräftig zur Seite. Die Seniorinnen achteten genau darauf, dass der Teig in der richtigen Stärke ausgerollt wurde – nicht zu dick und nicht zu dünn. Alle waren voller Eifer bei der Sache und bald zog ein verführerischer Duft durch den Speisesaal. Schnell kamen wir auch miteinander ins Gespräch und erfuhren Interessantes aus dem Leben der Heimbewohner. Dann ging es ans Dekorieren und schließlich freuten sich alle über das vollbrachte Werk. Die Kinder verabschiedeten sich und versprachen, wieder einmal vorbeizuschauen.

Die Klasse 5 und Frau Krüger

Wir wünschen allen Seniorinnen und Senioren sowie dem Personal eine besinnliche Weihnachtszeit und viel Gesundheit für das neue Jahr.

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Die Bibliothek – Ein kulturelles Zentrum

In jedem neuen Schuljahr macht unsere Bibliothekarin Frau Sy die Kleinen mit den Gepfl ogenheiten der Buchausleihe vertraut und führt sie durch ihr Reich. Anschließend begleitet sie die Mädchen und Jungen über die gesamte Grundschulzeit. Sie kennt die Leseinteressen der Kinder genau und sorgt ständig für neuen Lesestoff. Mit Rat und Tat hilft sie, die passenden Bücher für die Erledigung der Hausaufgaben zu fi nden. Wenn der umfangreiche Fundus der Brüssower Bibliothek doch einmal nicht ausreicht, ordert sie die Bücher in Prenzlau. Mehrfach führte sie Buchlesungen für unsere Klassen durch. So erinnerte sich die 5. Klasse der Regenbogengrundschule am 05.12.2017 gern an die „Schokoladenfee“. Fast alle Kinder der Klasse sind bereits in der Bibliothek angemeldet und lesen regelmäßig. Bei unserem gemeinsamen Besuch konnten natürlich alle Fragen prompt beantwortet werden. Es war eine große Freude, die Begeisterung der Kinder für das Lesen zu erleben. Viele versorgten sich auch gleich mit neuem Lesestoff. Untereinander gab man sich Lesetipps und sogar für die Schwester wurde ein begehrtes Buch mitgenommen. Zu unserer großen Überraschung erhielten wir zum Abschluss noch ein Buchgeschenk. An dieser Stelle möchten wir auch

im Namen aller Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte unserer Schule Frau Sy ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement aussprechen.

Klasse 5 der „Regenbogengrundschule“ Brüssow

Jahresabschlussappell der Amtsfeuerwehr

Am 24. November versammelten sich die Mitglieder der Amtsfeuerwehr zur jährlichen Auswertung in der Feuerwehr Wallmow. Dieser Tag dient neben Neuaufnahmen, Beförderungen und Auszeichnungen der Feuerwehrmitglieder auch dazu, das zurückliegende Jahr Revue passieren zu lassen und auszuwerten. Unter der Leitung von Einhard Brosinsky wurden während der Veranstaltung zwei neue Kameraden in die Reihen der aktiven Feuerwehr aufgenommen.

Brüssow in Wallmow

Weitere 27 Mitglieder erhielten Teilnahmebestätigungen für diverse Lehrgänge, welche im Zeitraum von Juni bis Oktober 2017 absolviert wurden und 11 Kameradinnen und Kameraden wurden für langjährige treue Dienste innerhalb der Amtsfeuerwehr oder mit dem Ehrenzeichen des Landesfeuerwehrverbandes ausgezeichnet. Aber auch der Nachwuchs und die Jugendarbeit innerhalb der Amtsfeuerwehr standen an diesem Abend im Fokus. Die drei Jugendfeuerwehren in Baumgarten, Klockow und Brüssow bilden insgesamt bereits über 30 Kinder und Jugendliche aus. Der gesamten geleisteten ehrenamtlichen Arbeit dankten an diesem Abend sowohl die Amtsdirektorin als auch der Amtsausschuss.

Nachruf

Am 19. November 2017 verstarb unser Kamerad

Oberlöschmeister Holger Pirk

A. Hartwig

E. Brosinsky

der Amtsfeuerwehr Brüssow – Ortswehr Brüssow. Er gehörte 32 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.

H. Tillack Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführer

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017
Fotos: D. Pohl

Alexander Richter Finkenweg 2

17326 Brüssow

Tel. 039742 / 80727

0171/2198211

Tagesfahrten

24.01.2018 Grüne Woche Berlin 03.-10.02.2018 Kur in Kolberg, Phoenix Hotel

All meinen Kunden und Geschä spartnern wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest, einen fröhlichen Jahreswechsel und alles Gute für das Jahr 2018!

- Transfer Verein &

Allen Reisegästen und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am 25. Januar 2018

Redaktionsschluss: 08.01.2018

All meinen Fahrgästen, Patienten und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15 Fahrdienst für Krankenkassen M. Schlühsler UM / PZ
Dialyse, Arztbesuche
- Serienfahrten -
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Freitag, 29. Dezember 2017

Jahresabschluss in Woddow

Sonntag, 31.12.2017

Silvesterfeier in Klockow

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

Sonnabend, 13.01.2018

Weihnachtsbaumverbrennung in Brüssow - als Abschluss des Jahres 2017 mit warmen Getränken, Stockbrot und einem warmen prasselnden Feuer für die ganze Familie. Weihnachtsbäume können vorher abgegeben werden! Veranstalter: Kulturhaus Kino Brüssow

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönfeld, ich wünsche Ihnen besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und viel Glück für das neue Jahr. Bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in den Vereinen, in der Ortsfeuerwehr, in der Kirchengemeinde und in der Gemeindevertretung ehrenamtlich engagieren sowie für die Unterstützung durch ortsansässige Firmen und alle Sponsoren, bedanke ich mich herzlich.

Detlef Neumann ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld

günstig | sicher | zauberhaft

In der Weihnachtszeit bleibt Gelegenheit und Zeit, um Kraft für Neues zu schöpfen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brüssow, ein Jahr geht zu Ende. Anlass, um mich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, Firmen und Institutionen der Stadt Brüssow für die erbrachte Unterstützung im zurückliegenden Jahr herzlich zu bedanken. Es ist Zeit, einen Augenblick stehen zu bleiben, zurückzuschauen, nachzudenken und es ist auch Anlass, für Gesundheit, Zufriedenheit, Erfolg, für Frieden in uns und um uns, für Menschen, die uns begegnet sind und mit denen wir angenehme Momente verbracht haben, zu danken.

gez. Rakow, ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Stadt Brüssow

Gewerbliche Anzeigen

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017
Informationen finden Sie im Internet www.stadtwerke-prenzlau.de oder rufen Sie uns gern an, Tel. 03984 853 - 0.
...wünscht ein frohes Weihnachtsfest.
Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Gottesdienste Dezember/Januar

07.12.2017

24.12.2017

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Brüssow

10.00 Uhr 3. Advent – Brüssow (Gemeinderaum)

16.00 Uhr Bagemühl

Heilig Abend

14.00 Uhr Woddow mit Posaunenchor

15.30 Uhr Fahrenwalde

17.00 Uhr Brüssow mit Krippenspiel

18.30 Uhr Wollschow

26.12.2017 10.00 Uhr 2. Weihnachtsfeiertag – Grünberg

31.12.2017 14.00 Uhr Silvester in Brüssow (Gemeinderaum)

01.01.2018 16.00 Uhr Neujahr in Brüssow (Gemeinderaum)

07.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

14.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

21.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

14.00 Uhr Fahrenwalde mit Abendmahl

28.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

Gemeindekirchgeld 2017

Wir sind sehr dankbar, dass so viele Menschen hier vor Ort unsere Kirchengemeinde unterstützen. Ohne diesen Beitrag könnten wir viele Dinge nicht anpacken. Die Höhe des Kirchgeldes legen Sie selber fest. Auch der kleinste Beitrag hilft. Alles, was gesammelt wird, bleibt in unserer Kirchengemeinde. In Fahrenwalde sammeln wir für unsere neuen Fenster in der Kirche. Wir hoffen, dass wir 2018 das erste Fenster restaurieren können. Wir sind sehr dankbar für ihre Unterstützung:

IBAN: DE54170560603461001014 BIC: WELDED1UMP Sparkasse Uckermark

Männerkreis Wir treffen uns am 25.01.2018 um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz.

50plus Wir treffen uns am 24.01.2018 im Alten Pfarrhaus.

Seniorenkreis Wir treffen uns am 29.01.2018 im Alten Pfarrhaus.

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld

Gottesdienste und Veranstaltungen

Fr., 22.12. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

So., 24.12. 4. Advent und Heilig Abend

(Pfr. W. Schneider, Stud. theol. C. Christiansen, Pfr. Th. Dietz für alle Gemeinden)

15.30 Uhr Carmzow/Baumgarten/Kleptow

16.45 Uhr Cremzow/Göritz

17.00 Uhr Klockow

18.00 Uhr Schönfeld

Di., 26.12. 10.00 Uhr 2. Christtag – Tornow (mit Kindergottesdienst), Festgottesdienst für alle Gemeinden mit Singkreis

Fr., 29.12. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

So., 31.12. 15.00 Uhr Silvester – Göritz (für alle Gemeinden, Abendmahl, es spielen die Schönfelder Bläser, Fahrdienst)

Fr., 05.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

So., 07.01. 09.00 Uhr Kleptow

10.15 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden)

Fr., 12.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

So., 14.01. 09.00 Uhr Baumgarten

10.15 Uhr Göritz (für alle Gemeinden)

Fr., 19.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

So., 21.01. 09.00 Uhr Cremzow

10.15 Uhr Klockow

14.00 Uhr Schönfeld

Fr., 26.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

Wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (31.01., 28.02., 21.03.), Göritzer Frauenkreis (17.01.,21.02., 21.03.), Klockower Kaffeerunde (08.02., 08.03.), Gemeindekirchenrat (08.01.), Ausschuss „Malchower Labyrinthpark“ (22.01.)

Weitere Termine und Vorankündigungen

- Weihnachtliche Hausmusik in Ludwigsburg, Freitag, den 22.12.2017 um 15.30 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg, Instrumentalmusik, Weihnachtslieder, Geschichten

- Neujahrskonzert 2018 mit Andrej Hermlin und der American Swing Dance Band, Montag, den 1. Januar 2018 um 16.00 Uhr in der Kirche Malchow, Kartenverkauf über Pfarramt Schönfeld (039854/546)

- Wintercamp für die 1.–6.Klasse, 19.–21.01.2018 im ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow

- Chorfreizeit Probenwochenende für die Markus-Passion, 27./28.01.2018 im „Wildtierland Schullandheim Gehren“

- 500 Jahre Reformation: Die Entdeckung des Glaubens Ein Kurs zum Glauben; Die Veranstaltungen finden jeweils donnerstags am 18.01., 15.02., 15.03., 19.04. und 24.05. im Gemeindehaus Göritz statt und werden von Thomas Dietz, Pfarrer und Holger Müller Brandes, „Erwachsen glauben“ durchgeführt.

- Konzert zum Fasching, Rosenmontag, Montag, den 12.02.2018 um 16.00 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg, „Karneval von Venedig“ Unterhaltungsmusik um 1900 – Konzert für Trompete, Klavier und Kontrabass (Joachim Schäfer, Oksana Weingardt-Schön und Yuka Inoue)

- Gemeindeabend: „Die Vollendung der Reformation: Die Preußische Kirchenunion von Lutheranern und Reformierten – Entstehung und Folgen“, Referent Wilhelm Hüffmeier, Ehrenpräsident des Gustav-Adolf-Werkes und ehemaliger Leiter der Kirchenkanzlei der UEK, Mittwoch, den 14.03.2018 um 19.30 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg

- Großes Passionskonzert Reinhard Keiser (1674–1739), Sonntag, Palmarum 25.03.2018 um 16.00 Uhr in der Kirche Malchow, Markus-Passion für Soli, Chor und Orchester

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Die Dorfschule Wallmow macht Schule

Vom 23. bis 26. November 2017 waren in Wallmow sechs Erwachsene und drei Kinder vom polnischen Kultur- und Bildungsverein RE-wolucja zu Gast. Sie hatten Gelegenheit, in der Ganztagsschule zu hospitieren und Wallmower gastgebende Eltern und Kinder in ihrem Alltag kennenzulernen. Die kleine Grundschule auf dem Lande mit glücklichen Kindern, die durch ihr besonderes pädagogisches Konzept auf sich aufmerksam macht, hat seit vielen Jahren gute Kontakte zu Polen.

In der Dorfschule Wallmow lernen die Kinder altersgemischt –ihren Fähigkeiten und ihrem individuellen Entwicklungsstand entsprechend – in kleinen und großen Lerngruppen. Lernen ist Beziehung, das ist es, was sich Lehrer, Betreuer und Elternschaft auf die Fahnen geschrieben haben. Nicht nur die Wissensvermittlung steht im Schulalltag im Mittelpunkt, sondern auch das soziale Lernen. Die Kinder werden dabei begleitet, sich selbst zu organisieren, Konflikte zu lösen, sei es mit ihren Mitschülern oder bei Lernproblemen; sie werden in ihrer emotionalen Kompetenz gestärkt und durch das Zusammengehen von Elternhaus und Schule in dem bestärkt, was sie in ihrem Lebensabschnitt individuell gerade brauchen. Getragen wird die staatlich anerkannte Grundschule von dem gemeinnützigen Verein Zuckermark e. V. Der Verein hat 80 Mitglieder, viele davon sind Eltern.

Seit über 20 Jahren hat sich die Arbeit des Vereins bestens bewährt. Das Schulhaus, Bestandteil einer rund 100 Jahre alten denkmalgeschützten Hofanlage, ist für den Schulbetrieb zweckmäßig ausgebaut, bricht allerdings aus den Nähten. 52 Schüler besuchen derzeit die Schule, und es kommen stets mehr Bewerbungen für jedes neue Schuljahr, als die Schule im Stande ist, aufzunehmen.

Neben Englisch wird hier schon immer Polnisch als Begegnungssprache unterrichtet.

Seit 15 Jahren steht der Zuckermark e. V. Wallmow im engen Schüler- und Pädagogenaustausch mit befreundeten Gruppen in Ostrów Wielkopolski. Dank der finanziellen Unterstützung des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes fahren einmal im Jahr die deutschen Kinder und Pädagogen nach Polen und umgekehrt. Die Kinder entdecken Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Deutschen und Polen, sie lernen Respekt vor dem Fremden kennen und wachsen daran.

Das Interesse der Ostrower Pädagogen und Eltern an der Arbeit der Schule in Wallmow ist in all den Jahren der Zu-

sammenarbeit auch auf schulisch-fachlicher Ebene so stark gewachsen, dass nun in der Stadt in Großpolen der Verein RE-wolucja gegründet wurde, der eine ähnlich geartete Schule ins Leben rufen möchte. Dort haben sich Eltern und Fachkräfte zusammengeschlossen, die polnischen Kindern eine Alternative zur staatlichen Regelschule anbieten wollen. Höhepunkt des pädagogischen Austausches stellte am Samstag eine pädagogische Konferenz dar. Die Konferenz wurde auf polnischer Seite von Katarzyna Lisiak, Lehrerin und Kulturmanagerin im Bereich Reformpädagogik und Schulverwaltung, vorbereitet. Organisatoren auf deutscher Seite waren die Projektleiter für deutsch-polnischen Austausch Monika Frankowicz, Heike Reinhold und Michael Pommerening vom Zuckermark e. V. Eltern und Pädagogen beider Seiten kamen in einen Erfahrungsaustausch über ihre pädagogischen Grundsätze, teilten ihre Visionen von stressfreiem kindgerechtem Lernen, loteten Höhen und Tiefen einer Schulgründung aus und schmiedeten außerdem Pläne über die weitere Zusammenarbeit. Neben den Schulfahrten der Dorfschule sind nun auch wechselseitige Gastbesuche von interessierten Familien zusammen mit ihren Kindern denkbar. Die Dorfschule Wallmow macht Schule über Ländergrenze hinweg.

Heike Reinhold

Ulrich Kasparick „… denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge“ Uckermärker erzählen von Weihnachten

Die antike Weihnachtserzählung ist die große Erzählung von den einfachen Leuten. Den Hirten „draußen auf dem Felde“ wird der große Frieden verkündet. Es sind die Menschen ohne Obdach, die das Wunder erleben. Das vorliegende Weihnachtsbuch setzt diese alte Erzählung fort und erzählt sie weiter bis hinein in die Gegenwart. Menschen vom Lande erzählen uns „ihre Weihnachtsgeschichte“. Es sind Alltagsgeschichten, Geschichten von Menschen „draußen auf dem Felde“. Die hier notierten Erinnerungen stammen von Menschen, die den Zweiten Weltkrieg und sein Ende als Kinder erlebt haben. Und sie stammen aus der Generation der Kriegsenkel …

Bestellungen sind über den Buchhandel möglich oder direkt beim

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19
2017 • 136 Seiten ISBN 978-3-86863-188-3 12,- Euro
Schibri-Verlag • Am Markt 22 • 17335 Strasburg (Um.) • Online-Shop www.schibri.de

Die „Fünfte Jahreszeit“ hat begonnen

Die „Fünfte Jahreszeit“ hat begonnen. Am 11.11. diesen Jahres startete der Brüssower Karnevalsklub in die 54. Saison. Mit dem Präsidenten Mario Geister und dem Zeremonienmeister Ronald Hanisch an der Spitze setzte sich der bunte Jeckenzug durch die Stadt in Bewegung. Mit launigen Sprüchen und lauter Musik weckten sie auch den letzten Langschläfer bei ihrer Suche nach dem Bürgermeister. Auch bei der humorvollen Bütt des Zeremonienmeisters vor dem Rathaus war er noch nicht dabei.

Er war in diesem Jahr einer Einladung in die Partnerstadt Salzkotten zum „Martini-Markt“ gefolgt. Vorsorglich hatte er jedoch den Schlüssel zur (leeren) Stadtkasse in der Nachbarschaft des Rathauses hinterlassen. So übernahmen die Narren das Regiment für die „Fünfte Jahreszeit“ bis zum Aschermittwoch. Das Prinzenpaar wird traditionell erst beim Umzug der 1. Karnevalsveranstaltung gesucht. Bis dahin wird spekuliert, wer es wohl in diesem Jahr sein könnte.

Die 54. Karnevalssaison steht unter dem Motto „Frühlingsgefühle in Brüssow“. Sie findet in der Narrenhochburg „Zum Schwan“ statt.

Am 3. Februar 2018 beginnt um 13.30 Uhr der Kinderkarneval. Gegen 15.30 Uhr setzt sich der Zug der Narren auf der Suche nach dem Prinzenpaar in Bewegung. Ab 20.00 Uhr zeigt der BKK den Gästen sein humorvolles Programm in der Abendveranstaltung. Zur 50 Plus-Veranstaltung wird am darauffolgenden Wochenende, dem 10.02.2017 geladen. Die genaue Uhrzeit wird auf den Plakaten bekanntgegeben.

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017
Text & Fotos H. Richter

Zehn neue Bäume auf der Streuobstwiese „Paradies“

Am 11.11.2017, ein Jahr nach dem Ende der erfolgreichen Spendenaktion für die Streuobstwiese „Paradies“ war es soweit: Gemeinsam mit den Baumpatinnen und -paten pflanzten Mitglieder des Dorfvereins Battin e. V. zehn neue Bäume. Die Bäume, die aus der Baumschule „Battiner Obst & Rosen“ stammen, haben so wohlklingende Namen wie Triumph von Vienne oder Gute Luise (alte Birnensorten). Unter den alten Apfelsorten sind Goldparmäne, Kaiser Wilhelm und Gravensteiner.

Besonders schön war, dass auch einige Kinder Baumpaten wurden. Vorbereitend auf diesen Tag wurden vom Verein Pflanzstellen markiert und Löcher vorgebohrt, der Kaiser Wilhelm wurde beispielsweise der Altbestandsgruppe Kaiser Wilhelm zugeordnet. Am Pflanztag selbst hoben Vereinsmitglieder gemeinsam mit den Patinnen und Paten die Pflanzgrube aus, entfernten Wurzeln, legten Wühlmausschutz, Gießring und Verbisssschutz an, stabilisierten den jungen Baum mit Pfählen und banden speziell in Metall gestanzte Paten- und Sortenschilder an.

Nebenbei gab es heißen Kinderpunsch, Kaffee, Tee, Apfelbrot und -kuchen. Gemeinsam wurde ein Stück Zukunft gepflanzt und am Feuer von der nächsten Obsternte geträumt. Jede Patin und jeder Pate hat zur Erinnerung einen Holzschnittdruck als Pflanzurkunde mit nach Hause genommen. Es war ein paradiesischer Nachmittag mit vielen schönen Gesprächen. Und so viel steht fest: Bäume pflanzen tut gut!

Brüssower Kampfkunst-Dojo nimmt zum ersten mal am Adventsturnier in

Auf Einladung von Sensei R. Romerow organisierte der Brüssower Karate-Verein die Teilnahme am Karatewettkampf.

Auf Grund der kurzen Vorbereitungszeit konnten nur zwei Karateka die erforderlichen Leistungen für eine Teilnahme nachweisen.

Nach der frühen Abfahrt aus Brüssow kamen wir gerade rechtzeitig zum Turnierbeginn in Dresden an. 80 Kinder und Jugendliche aus sieben Karatevereinen ermittelten in fünf Altersstufen die jeweils Besten. Leider reichte es diesmal nicht für vordere Platzierungen aber ein Anfang ist gemacht. Die nächste Turnierteilnahme ist für den Mai 2018 geplant. Bis dahin hat dann auch jeder Zeit sich entsprechend vorzubereiten.

Nachdem Sensei Romero viele Wettkämpfe beobachte hatte wurde er auf die Leistungen unserer Karateka aufmerksam. Er fand trotz seiner vielen Verpflichtungen auch noch Zeit unseren Karateka für das weitere Training wertvolle Tipps mit auf den Weg zu geben. Die wichtigste Aussage war, das es nur mit einer regelmäßiger Trainingsteilnahme möglich ist gute Leistungen nachzuweisen um sich im Turnier behaupten zu können.

Für das Jahr 2018 wünscht das Brüssower Karate Dojo seinen Mitgliedern und Förderern Erfolg für die Zukunft.

Gleichzeitig möchten wir aber auch an die Zahlung der Vereinsbeiträge erinnern, ohne deren regelmäßigen Eingang auch eine zukünftige Turnierteilnahme gefährdet wird.

Diesbezüglich wird der Verein ab Januar 2018 an alle eingetragenen Mitglieder herantreten.

Fellwock, Vorstand Karateverein

Dresden teil

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 21

Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr

69 Delegierte unseres Kreisverbandes haben am Samstag, dem 18. November 2017, auf der XXIX. Kreisversammlung die Berichte des Präsidiums und des Vorstandes aufmerksam verfolgt und entgegengenommen. Wussten doch Frau Susanne Müller, Vorsitzende des Präsidiums, und Herr Nico Brückmann, Vorstandsvorsitzender, von beeindruckenden Zahlen und Ereignissen zu berichten.

Frau Müller verwies in ihrem Bericht auf die vielen tausend Stunden der Ehrenamtler in Bereitschaften, Gemeinschaften und Ortsverbänden, die diese regional und überregional erbringen. So konnte ein überaus positives Bild unseres Kreisverbandes gezeichnet werde. Ein Kreisverband, der auch über seine Grenzen hinaus als verlässlicher Partner und Gestalter der Rotkreuzarbeit wahrgenommen wird. Sie verband ihren Bericht mit einem herzlichen Dankeschön an alle Mitstreiter und Unterstützer unserer Verbandsarbeit.

Herr Brückmann bezog in seinen Bericht auch die Erfolge der Mitarbeiter in den Einrichtungen und der Pflege ein. Er verwies darauf, dass der Verband wirtschaftlich gesund und leistungsstark ist. Viele der aufgezeigten Aktivitäten und Ereignisse sind ein „Hand in Hand“ von Haupt- und Ehrenamt. Gerade darin liegt die Stärke unserer DRK-Gliederung.

Nach Entgegennahme des geprüften Jahresabschlussberichtes, den Frau Dagmar Neumann als stellvertretende Vorstandsvorsitzende vortrug, wurde von den Delegierten dem Präsidium die Entlastung für 2016 erteilt. Neben neun weiteren aktiven Helfern, die mit der Ehrenmedaille in Silber ausgezeichnet wurden, konnten die Kameradinnen Diana Rösler vom OV Melzow und Heike Dähn von der Wasserwacht Prenzlau mit der Ehrenmedaille in Gold geehrt werden. Mit Stolz auf das Erreichte und Engagement für die kommenden Aufgaben gingen alle Delegierten aus der Kreisversammlung. Von vielen war zu hören: „Schön, in einem solchen aktiven und erfolgreichen Verband tätig zu sein.“

Kreisgeschäftsstelle

Ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018 wünschen wir unseren Patienten, Mitgliedern, Geschäftspartnern sowie unseren Sponsoren und Mitarbeitern. Gleichzeitig bedanken wir uns für die geleistete Unterstützung und Treue.

BereichsgeschäftsstelleBereichsgeschäftsstelle Prenzlau Templin Eberswalde, Rathauspassage Stettiner Straße 5 Schinkelstraße 32

Breite Straße 40 Telefon 03984 8720-21Telefon 03987 7006-30Telefon 03334 381989

www.drk-umw-ob.de

22 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 12/2017 Gewerbliche Anzeigen

Wer glaubt, es gebe keinen Nachwuchs ... Ein Zuschauererlebnis vom 5. Malchower Talentpodium –12. November 2017 um 16.00 Uhr in der Musikkirche Malchow

Wenn es draußen beginnt ungemütlich, kalt und regnerisch zu werden, flüchtet der Mensch sich an warme Orte, an denen es behaglich ist. Wenn draußen die Musik des Alltags, die Vogelstimmen, das arbeitsame Treiben in den Dörfern, die Landmaschinen verstummen, dann sehnt sich der Mensch nach einem Ort der Musik. Gar nicht erstaunlich war es also, zu betrachten, wie sich die Musikkirche in Malchow rasch füllte und zuletzt nur noch Stehplätze zu bieten hatte. Kein Wunder, denn wer schon die Generalprobe am Vortag gehört hatte, wusste, dass man es hier mit zehn aufstrebenden jungen Musikern zu tun hat, die die Möglichkeit bekommen, einmal ein klassisches Musikstück ihrer Wahl mit einem professionellen Orchester zu spielen.

Gudrun Dietz eröffnete den Musikabend als Gastgeberin und erzählte zu Beginn eine kleine Anekdote aus der Musikgeschichte, bevor Angela Steer aus Prenzlau die Moderation übernahm. Den Part des Orchesters spielte einmal mehr das Preußische Kammerorchester unter der Leitung von James Lowe. Der charmante Briete hat eine wunderbare Art, mit den jungen Nachwuchstalenten umzugehen. Ganz ermutigend klopft er ihnen auf die Schulter, gibt noch letzte Tipps und macht vor dem Auftritt dem Publikum durch Gesten klar, dass ein waschechter Jungsolist vor ihnen steht. Wenn der Applaus einsetzt, ist er meist der erste, der begeistert mitklatscht und den Daumen in die Höhe reckt. Aber dem ganzen Orchester merkt man an, dass sie Spaß an diesem Projekt haben, welches vor mittlerweile fünf Jahren von der Uckermärkischen Kulturagentur gGmbH in Kooperation mit dem Evangelischen Pfarramt Schönfeld aus der Taufe gehoben wurde. Die Orchestermusiker lächeln sich verstohlen an. Natürlich haben sie gemerkt, dass die zehnjährige Luisa Vardanyan mit ihrer Geige plötzlich das Tempo verlangsamt hat, wo es eigentlich nicht vorgesehen war. Sie blicken auf ihren Dirigenten, der die Solistin hört, das neue Tempo eintaktet und dem Orchester anzeigt. Sie wissen: Es geht hier nicht um Perfektion, sondern um Nachwuchsförderung! Und was ist das für eine grandiose Motivation für ein Talent wie die kleine Luisa, im Alter von zehn Jahren mit einem Profi-Orchester zusammen musiziert zu haben. Luisa ist allerdings die jüngste an diesem Abend. Dauerbrenner, wie der Trompeter Josef Bordihn oder der Geiger Elias Samuel Röhrig sind nicht zum ersten Mal in Malchow und steigern sich Jahr für Jahr. Beide sind absolute Ausnahmetalente in ihrer Instrumentenkategorie und spielen schon auf einem unglaublich hohen Niveau, das die Zuhörer erst zum Schweigen und Lauschen bringt, dann in frenetischen Jubel ausbrechen lässt. Auch der „Lokalmatador“ Max Dietz sollte hier nicht unerwähnt bleiben, der beim Stammpublikum in Malchow auch schon lange einen Stein im Brett hat. Im letzten Jahr versuchte er sich an den Pauken, in diesem Jahr spielte er Xylophon. Wenn Ihnen der Name des Stückes „Erinnerung an Zirkus Renz“ von Gustav Peter nicht gleich etwas sagt, ist das verständlich. Wenn Sie es jedoch hören, werden Sie „Erinnerungen“ an Jahrmarkt, Zirkus oder Dorffest nicht mehr loslassen. Max Dietz erweiterte sein Instrumentarium in den letzten Jahren vom Schlagzeug ausgehend und beschäftigt sich jetzt auch mit klassischem Schlagwerk. Er kann sich auch vorstellen, nach seiner Erzieherausbildung noch Musik zu studieren.

Außerdem spielte an diesem Abend erstmals auch eine polnischer Ausnahmekünstler in Malchow, Wiktor Komorowski am Fagott. Antonio Vivaldi, der insgesamt 37 Konzerte (!) für

Fagott und Orchester schrieb, war die Vorlage für Wiktor und so spielte er gleich das gesamte Fagottkonzert in d-Moll. Er zählt zu den großen Gewinnern, die aus der Förderung durch den Internationalen Malchower Kirchenpreis hervorgegangen sind. In langer Vorbereitung wählten die jungen Künstler ihre Stücke aus, gaben Sie an das Orchester, wo der Geiger Eugen Moldovan für die Zusammenstellung der Noten und natürlich auch der Umschriften zuständig ist. Diese Arbeit geht der Einstudierung der Stücke und der Treffen und Proben mit den Talenten immer voraus und ist sehr zeitaufwändig. Alle Mühe der Akteure, die an diesem Projekt beteiligt sind, sei an dieser Stelle herzlichst gedankt, denn es ermöglichte der vollbesetzten Malchower Kirche an diesem Sonntagabend einen musikalischen Lauf durch Zeiten, von Vivaldi über Mozart und Beethoven zu Tschaikowski. Nach zwei Stunden wurden die Talente samt Orchester und natürlich auch das Publikum hinüber in den Speicher des Labyrinthparks gebeten. Dort hatte die Küchencrew schon ein leckeres Gulasch vorbereitet und natürlich musste der Abend dabei erst einmal ausgewertet werden. Die Vorfreude war schon groß auf ein neues, sechstes Talentpodium in Malchow, um Entwicklung der vielen Talente in unserer demographisch sonst so schwachen Region bestaunen zu können. Und einmal mehr zeigt sich am Beispiel des Talentpodiums: Wo die Möglichkeiten zur Nachwuchsförderung geschaffen werden, da können auch junge Talente wachsen.

Wir wünschen unseren

Leserinnen und Lesern ein fröhliches und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.

Schibri-Verlag

Nr. 12/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 23

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meinen Kunden und Geschäftspartnern wünsche ich frohe Weihnachten und ein gesundes, neues Jahr 2018!
·
allen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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