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25. Jahrgang

Brüssow, den 26. Oktober 2017

Der Radweg Kleptow-Carmzow wird eingeweiht.

Inhaltsverzeichnis

§ 3 Abs. 2 BauGB zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld

der Gemeinde Schenkenberg

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg von der Landesgrenze Mecklenburg-

Ausgabe 10/2017

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1 Amtlicher Teil - Danksagung an die Wahlhelfer 2 - Information aus dem Fundbüro 2 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 2 - Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung
3 -
Baumgarten“
5 -
Vorpommern bei Schönfeld im Landkreis Uckermark bis zur Landesgrenze Sachsen bei Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster 7 Nicht Amtlicher Teil - Landpartie nach Ludwigsburg 11 - Impressionen von der Festveranstaltung „25 Jahre Amt Brüssow“ 12 - Luther im Workshop 13 - 750 Jahre Grimme 14 - „Kleider machen Leute“ – Saisonwechsel in der Kleiderstube 15 - Kirchliche Informationen 16 - Veranstaltungen in den Gemeinden 17 - … von Tagen wie diesem … 18 - Warum treffen Karneval und tanzende Kartoffeln in Baumgarten aufeinander … 19 Postwurfsendung sämtliche Haushalte
gemäß
Bekanntmachung
Foto: L+S Beratende Ingenieure GmbH

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Danksagung an alle Wahlhelfer

Frau Sternbeck und ich möchten uns nochmals bei allen Wahlhelfern und dem Briefwahlvorstand des Amtes Brüssow (Uckermark), auch im Namen der Amtsdirektorin, Frau

gez. Klünder

Hartwig für Ihre Unterstützung und die geleistete Arbeit am 24. September 2017 herzlich bedanken. Ohne Ihre Mithilfe und Ihr Arrangement wäre das alles nicht möglich gewesen.

gez. Sternbeck Wahlleiterin stellv. Wahlleiterin

Information aus dem Fundbüro

Am 11.10.2017 wurde auf dem Weg von Frauenhagen nach Brüssow ein Handy vom Typ iPhone verloren. Es hat eine Schutzhülle und einen VBB Aufkleber.

Der Finder wird gebeten, sich im Fundbüro Amt Brüssow bei Frau Sternbeck bzw. unter Tel. 039742 – 860 42 zu melden.

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Beschlüsse vom 12.09.2017

Beschluss 63/2017 lt. Beschlussvorlage 0063/17

Beantragung Team-Tag Kita Brüssow

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt den Team-Tag für die Kita „Sonnenschein“ am 16.11.2017.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz

Beschlüsse vom 27.09.2017

Beschluss 25 lt. Beschlussvorlage 25 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow – Sondergebiet Windkraftanlagen (SO WKA)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz stellt fest, dass der von der Verwaltung erarbeitete Abwägungsvorschlag alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt hat, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind. Sie stellt ferner fest, dass diese Belange nach dem Abwägungsvorschlag gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen sind.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Göritz, Gemarkung Tornow – Sondergebiet Windkraftanlagen – wird in der Fassung vom August 2017 mit dem vorgeschlagenen Inhalt gemäß § 5 BauGB festgestellt. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Plan nach § 6 (1) BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen. Die Genehmigung ist nach § 6 (5) BauGB bekannt zu machen.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg

Beschlüsse vom 18.09.2017

Beschluss 30 lt. Beschlussvorlage 30 Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg billigt den 2. Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Schenkenberg sowie die Begründung mit Umweltbericht (Stand August 2017) in der vorliegenden Fassung. Der 2. Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan sowie seine Begründung, einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow während der Dienststunden erneut auszulegen.

Ausgelegt werden sollen ferner die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die öffentliche Auslegung, entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, ist mit dem Hinweis auf den Auslegungszeitraum sowie der Örtlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben in ihrer Sitzung am 18.09.2017 den 2. Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage 30/17).

Mit Erarbeitung des 2. Entwurfes zum sachlichen Teilflächennutzungsplan beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Windenergienutzung auf Grundlage der Raumordnung im gesamten Gemeindegebiet zu prüfen.

Die Grundlage für die Prüfung bildet der Kriterienkatalog der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“, der mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/2016 vom 18. Oktober 2016 rechtskräftig wurde.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.

Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit

vom 06.11.2017 bis zum 08.12.2017 (einschließlich) in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr

öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Der Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen: - Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf

die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter zusammen mit den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutzes des § 1a BauGB, insbesondere

- Mensch/Gesundheit/Bevölkerung – Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen und Schattenwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

- Wasser – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

- Boden – Informationen zu den Bodenverhältnissen, möglichen Auswirkungen infolge der Planung auf die Bodenstruktur und -funktionen, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Landschaft – Informationen zu den Landschaftsraumeinheiten und zu den entstehenden Veränderungen im Landschaftsraum einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Lebensräume und Flora (Pflanzen) – Aussagen zur potentiell natürlichen Vegetation, Biotoptypen sowie möglichen bau-, anlagenbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Fauna (Tiere) – Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel (besonders Kranich, Rohrweihe, Rohrdommel, Fischadler und Weißstorch), Zug- und Rastvögel und Fledermäuse – einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG

Folgende Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden, liegen auch aus:

- Vorhabengebiet Schenkenberg Ost Brutvogelkartierung 2014 (Stand 03.12.2015)

- Windpark Schenkenberg Monitoring Kranich- und Rohrweihenbrutplätze 2016 (25.07.2016)

- Vorhabengebiet Schenkenberg Ost Rastvogelkartierung 2014/2015 (Stand 26.11.2015)

- Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna im Windpark Schenkenberg (Stand 22.03.2016)

- Brutvogelkartierung 2014 Vorhabengebiet Grünow/Ludwigsburg (Stand 01.12.2015)

- Rastvogelkartierung 2014/15 Vorhabengebiet GrünowBaumgarten-Ludwigsburg (Stand 15.01.2016)

- Raumnutzung Fischadler 2014, Vorhabengebiet „GrünowBaumgarten-Ludwigsburg“ (Stand 23.12.2015)

- Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Grünow-Baumgarten“ Endbericht 2014 (Stand 05.03.2015)

- Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Ludwigsburg“ Endbericht 2016 (Stand 27.05.2016)

Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind außerdem folgende vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum 1. Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“:

- Stellungnahme vom Landkreis Uckermark vom 08.06.2017

- Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt vom 19.06.2017

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

- Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 19.05.2017

- Stellungnahme vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 07.06.2017

Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten zudem alle im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform.

Brüssow, den 09.10.2017

Anlage: Übersichtslageplan

Hartwig Amtsdirektorin

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

Beschluss 31 lt. Beschlussvorlage 31 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht (Stand September 2017) in der vorliegenden Fassung.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ sowie seine Begründung, einschließlich Umweltbericht sind

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow während der Dienststunden auszulegen. Ausgelegt werden sollen ferner die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die öffentliche Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ist mit dem Hinweis auf den Auslegungszeitraum sowie der Örtlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland haben in ihrer Sitzung am 18.09.2017 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage 31).

Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Ackerfläche zwischen den Ortschaften Baumgarten, Grünow, Wollenthin und westlich der Autobahn A20. Es befindet sich in direkter Angrenzung an das vorhandene Windfeld „Grünow“.

Die Planung orientiert sich am rechtskräftigen Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“. Das Plangebiet umfasst den nordwestlichen Teil des Eignungsgebietes Windenergienutzung (WEG) „Grünow-Ludwigsburg“ (Nr. 10).

Die Planung ist erforderlich, da durch den Bebauungsplan eine geordnete städtebauliche Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht wird. Nach den Vorgaben des § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 5 besteht grundsätzlich die Zulässigkeit für Windkraftanlagen, was die Belange der Gemeinde unberücksichtigt lassen könnte.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.

Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zum Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit

vom 06.11.2017 bis zum 08.12.2017 (einschließlich) in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und

Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:

- Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter zusammen mit den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutzes des §1a BauGB, insbesondere

- Fläche – Informationen zur Flächeninanspruchnahme und -bedarf, möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Minimierungsmaßnahmen

- Boden – Informationen zu den Bodenverhältnissen, möglichen Auswirkungen infolge der Planung auf die Bodenstruktur und -funktionen, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Wasser – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

- Luft und Klima – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung

- Pflanzen und Biotope – Aussagen zur potentiell natürlichen Vegetation, Biotoptypen sowie möglichen bau-, anlagenbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Tiere – Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel (besonders Kranich, Rohrweihe, Rohrdommel, Fischadler und Rotmilan), Zug- und Rastvögel und Fledermäuse – einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG

- Biologische Vielfalt – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5
6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

- Landschaft – Informationen zu den Landschaftsraumeinheiten und zu den entstehenden Veränderungen im Landschaftsraum sowie möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Mensch/Gesundheit/Bevölkerung – Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen und Schattenwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

- Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

- Eingriffs- Ausgleichsbilanz – Bilanzierung der Eingriffe, die durch die Planung vorbereitet werden, Festlegung von Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend §§ 14 und 15 BNatSchG

Folgende Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden, liegen aus:

- Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ (Stand 03.08.2017)

- Schattenwurfanalyse zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ (Stand 31.07.2017)

- Brutvogelkartierung 2014 Vorhabengebiet Grünow/Ludwigsburg (Stand 01.12.2015)

- Rastvogelkartierung 2014/15 Vorhabengebiet GrünowBaumgarten-Ludwigsburg (Stand 15.01.2016)

- Untersuchungen zur Raumnutzung des Fischadlerbrutpaares Baumgarten während der Jungenaufzuchtsphase 2013 (Stand 15.09.2013)

- Raumnutzung Fischadler 2014, Vorhabengebiet „GrünowBaumgarten-Ludwigsburg“ (Stand 23.12.2015)

- Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Grünow-Baumgarten“ Endbericht 2014 (Stand 05.03.2015).

Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind außerdem folgende vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans:

- Stellungnahme vom Landkreis Uckermark vom 17.12.2012

- Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt (ehemals Landesamt für Umwelt, Gesundheit, und Verbraucherschutz) vom 01.02.2012

- Stellungnahme vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 18.01.2013

- Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 23.01.2013

- Stellungnahme vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 22.01.2013

Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten zudem alle im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform.

Brüssow, den 09.10.2017 Hartwig Amtsdirektorin

Anlage: Übersichtslageplan

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg von der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bei Schönfeld im Landkreis Uckermark bis zur Landesgrenze Sachsen bei Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster Brandenburg verläuft die Trasse mit zwei Leitungssträngen durch die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster bis zur Station Weißack. Ab der Station Weißack verläuft die Leitung als Einzelleitung bis zur Landesgrenze Brandenburg/Sachsen bei Großthiemig. Der Verlauf der Leitungstrasse folgt in etwa der vorhandenen Gastransportleitung Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung (OPAL) mit einem Regelachsabstand von 10 m. Absperrstationen sind in Brandenburg in Schenkenberg, Hohengüstow, Schönermark, Gellmersdorf, Altglietzen, Wriezen, Klosterdorf, Kienbaum, Hartmannsdorf, Gräbendorf, Groß Köris, Radeland (Verdichterstation), Zützen, Waltersdorf, Weißack, Eichholz, Sorno und Hirschfeld geplant.

I.

Die GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108112, 34119 Kassel, hat beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) gem. § 43 S. 1 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg) und §§ 72–77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt, soweit das Vorhaben auf brandenburgischem Gebiet verläuft. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ist zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens im Land Brandenburg und zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Die Leitung dient dem Erdgastransport von der neu zu errichtenden Erdgasempfangsstation in Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern, in welcher das Gas aus der noch planfestzustellenden Nord-Stream-2-Pipeline übernommen wird, in Richtung Süden bis zur deutsch-tschechischen Grenze in Sachsen. Die Leitung wird erdverlegt und verläuft über eine Gesamtlänge von ca. 480 km durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. In

Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohre inklusive aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen. Der Antrag auf Planfeststellung in Brandenburg beinhaltet

- die Erdgasfernleitung EUGAL Strang 1 im Abschnitt Brandenburg mit einer Länge von ca. 272 km, einem Durchmesser von DN 1400 und einem maximal zulässigen Betriebsdruck MOP von 100 bar zwischen der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bei Schönfeld im Landkreis

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Uckermark und der Landesgrenze Sachsen bei Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster,

- die Erdgasfernleitung EUGAL Strang 2, parallel verlaufend zu Strang 1, im Abschnitt Brandenburg mit einer Länge von ca. 226 km, einem Durchmesser von DN 1400 und einem maximal zulässigen Betriebsdruck MOP von 100 bar zwischen der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bei Schönfeld im Landkreis Uckermark und der Absperrstation Weißack, südlich von Weißack im Landkreis Dahme-Spreewald,

- 18 Absperrstationen im Leitungsverlauf sowie - die Verbindungsleitung AL JAGAL (Anbindungsleitung Jamal-Gas-Anbindungs-Leitung) zur Netzverknüpfung im Bereich Baruth/Mark zwischen der vorhandenen Erdgasfernleitung Jamal-Gas-Anbindungs-Leitung (JAGAL) und dem geplanten Gelände der Erdgasverdichterstation Radeland 2, bestehend aus zwei Abzweigleitungen von der JAGAL mit jeweils etwa 100 m Länge, einem Durchmesser von DN 1.200 und einem maximal zulässigen Betriebsdruck MOP von 100 bar einschließlich einer Absperrarmatur an der JAGAL.

Die geplante Erdgasverdichterstation Radeland 2 auf dem Gebiet der Stadt Baruth/Mark ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrags, sondern soll separat nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beim Landesamt für Umwelt beantragt werden.

Das Vorhaben soll großteils auf nicht im Eigentum der GASCADE Gastransport GmbH stehenden Grundstücken verwirklicht werden. Die Leitungsstränge werden in einem Schutzstreifen verlegt, der für beide Leitungen bei einem Achsabstand von 10 m 22 m umfasst, für den Einzelstrang 12 m, d. h. jeweils 6 m beidseitig der Leitungsachse(n). Der Schutzstreifen darf dauerhaft nicht bebaut oder anderweitig dauerhaft als Lagerplatz für schwer transportierbare Materialien genutzt werden, um die Leitung vor daraus resultierenden negativen Einflüssen zu schützen und einen permanenten Zugang zur Leitung zu gewährleisten. Innerhalb des Schutzstreifens ist ein Streifen von 4 m beidseitig der Leitungsachsen baumfrei zu halten. Bei Verlegung der EUGAL als Doppelstrang mit einem Achsabstand von 10 m umfasst dieser baumfrei zu haltende Streifen eine Breite von 18 m. Bei Verlegung der EUGAL als Einzelstrang umfasst der baumfrei zu haltende Streifen eine Breite von 8 m. Unzulässig sind in diesem Streifen zum Schutz der Leitung tiefwurzelnde Gehölze. Während der Bauausführung wird darüber hinaus zur Errichtung der Leitung ein Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von bis zu 52 m in Anspruch genommen. Weiterhin werden Flächen für die Errichtung von insgesamt 18 Absperrstationen in Brandenburg, an denen der Vorhabenträger Eigentum begründen will, sowie Flächen für noch nicht genehmigte und mit der Planfeststellung beantragte Erstaufforstungen benötigt.

Die beantragte Planfeststellung entfaltet gem. § 45 Abs. 2 S. 1 EnWG enteignungsrechtliche Vorwirkung. Für den Fall, dass ein zwangsweiser Zugriff auf die für das Vorhaben benötigten Grundflächen erforderlich ist, ist der Planfeststellungsbeschluss dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend, ohne dass es einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf.

II.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe stellte gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fest, dass das Vorhaben gem. § 6 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 19.2.1 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst auch die Prüfung

aller Umweltauswirkungen der erforderlichen baubedingten Wasserhaltung (Anlage 1 Nr. 13.3 UVPG). Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen wurde über das Vorhaben benachrichtigt und gebeten mitzuteilen, ob die Republik Polen beabsichtigt, an der Umweltverträglichkeitsprüfung mitzuwirken. In Abhängigkeit davon ist gegebenenfalls eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die hiermit im Land Brandenburg eingeleitete Anhörung (§ 43 a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 3 bis 5 VwVfG) zu den Planunterlagen stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG dar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.11.2017 bis einschließlich den 30.11.2017 im

Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

Zeit: während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr

Dienstag 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr

Mittwoch 8.30–12.00 Uhr

Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

Freitag 8.30–11.00 Uhr

zur allgemeinen Einsicht aus. Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Die Planfeststellungsunterlagen können mit Beginn der Auslegung zusätzlich auch im Internet über www.lbgr.brandenburg. de (Hauptmenü: Genehmigungsverfahren/ Planfeststellungsverfahren) aufgerufen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Die von der GASCADE Gastransport GmbH eingereichten Planfeststellungsunterlagen umfassen insbesondere:

- Erläuterungsbericht nebst Anlagen zu Projektinformationen über Umweltwirkungen und die Baulogistik (Teil A der Antragsunterlagen),

- Sicherheitsstudie des TÜV Nord und Stellungnahme des TÜV Hessen zum Abstand zwischen Absperrstationen (Teil A der Antragsunterlagen),

- vorläufige Landesplanerische Beurteilung der gemeinsamen Landesplanungsabteilung des Landes Brandenburg (Teil A der Antragsunterlagen),

- Lagepläne, die den Verlauf der Trasse und gleichzeitig die in Anspruch zu nehmenden Grundstücke zeigen, im Maßstab 1 : 1.000 (Teil B der Antragsunterlagen),

- Bauwerksverzeichnis inklusive Kreuzungsverzeichnis (Teil B der Antragsunterlagen),

- Grundstücksverzeichnis der für die Leitungen einschließlich des Schutzstreifens und des Arbeitsstreifens benötigten Grundstücke (Teil C der Antragsunterlagen),

- UVP-Bericht sowie allgemeinverständliche Zusammenfassung zum UVP-Bericht (Teil D der Antragsunterlagen),

- Allgemeiner Erläuterungsteil zu NATURA 2000-Verträglichkeitsstudien und NATURA 2000-Verträglichkeitsstudien für insgesamt 31 FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete (Teil D der Antragsunterlagen),

- artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Teil D der Antragsunterlagen),

- landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil D der Antragsunterlagen),

- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Teil D der Antragsunterlagen),

- Anträge über mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen, konkret baurechtliche Anträge für die Absperrstationen, wasserrechtliche Anträge, Unterlagen für die strom- und schifffahrtspolizeiliche Ge-

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

nehmigung für Bundeswasserstraßen, Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung sowie forstrechtlicher Antrag inklusive Verzeichnis der für noch nicht genehmigte Erstaufforstungen benötigten Grundstücke (Teil E der Antragsunterlagen).

Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gem. § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1 u. 2

UVPG während der Auslegung der Planunterlagen und für einen weiteren Monat nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen spätestens bis einschließlich 02.01.2018 (Posteingang!) schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan im

Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow oder dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus (Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde)

erheben. Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form per E-Mail ist unzulässig.

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können gem. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist eingehende Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind gem. § 73 Abs. 4 S. 3 und 6 VwVfG, § 21 Abs. 4 S. 1 UVPG im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen (§ 17 Abs. 1 VwVfG). Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Die Anhörungsbehörde wird gleichförmige Eingaben, die die geforderten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des § 17 Abs. 1 S. 2 VwVfG nicht entsprechen, gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt lassen. Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde zur sachgerechten Entscheidungsfindung die Trägerin des Vorhabens über die Einwendungen unterrichtet.

Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist wird das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gem. § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden mit den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern. Ein Erörterungstermin findet gem. § 43 a Nr. 2 S. 1 EnWG nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden

sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen oder alle Einwender auf eine Erörterung verzichten.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser gem. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, die GASCADE Gastransport GmbH sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gem. § 73 Abs. 6 S. 3 VwVfG von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und der GASCADE Gastransport GmbH mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese gem. § 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Entschädigungsansprüche werden, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Abgabe von Stellungnahmen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, werden nicht erstattet. Über die Zulässigkeit des Vorhabens und die erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe entschieden. Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens – ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbestimmungen – durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe entscheidet auch über die Erteilung beantragter wasserrechtlicher Gestattungen. Der Planfeststellungsbeschluss wird der GASCADE Gastransport GmbH und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Sind außer an die GASCADE Gastransport GmbH mehr als 50 Zustellungen an Einwender und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 74 Abs. 5 S. 1 VwVfG).

III.

Mit dem Beginn der Auslegung des Plans tritt eine Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den von dem Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht der GASCADE Gastransport GmbH nach § 44a Abs. 3 EnWG ab dem Beginn der Auslegung der Planunterlagen ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu.

Brüssow, 06.10.2017

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

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- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Aufl agenhöhe von 2.670 Exemplaren.

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Mein Herz ist schwer, nun bin auch ich allein. Es war so schön zu zweit noch da zu sein. Vereint im Alter noch durchs Leben gehen, nun ist es aus das miteinander gehen.

Das die Grenze des Lebens nicht die Grenze der Liebe und Verbundenheit ist haben wir auf so vielfältige Weise beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen

WALTER GROSS

erfahren.

Wir danken allen, von ganzem Herzen die uns mit einem stillen Händedruck, Wort, Schri , Blumen und Geldzuwendungen sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte ihre Anteilnahme bekundeten.

Besonderer Dank geht an den Pastor Herrn M. Gienke, Praxis Dr. R. Tarnow, dem P egedienst B. Zeiger, dem Blumenhaus Petra Drews, dem Bestattungshaus Salomon sowie seinen Kaninchenzüchterfreunden.

Im Namen aller Angehörigen Christa Groß & Kinder

Wollschow, im September 2017

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Landpartie nach Ludwigsburg

Am Tag der Deutschen Einheit spielte das Preussische Kammerorchester

Gerade hat der Sommer seine letzten Tage verstreichen lassen, so wird im frühen Herbst zur Landpartie nach Ludwigsburg geladen. Im Film „Eine Landpartie“ mit Stan Laurel und Oliver Hardy – besser bekannt als Dick und Doof – wird gut beschrieben, wie eine Landpartie abzulaufen hat. Die Vorbereitung ist dabei durchaus wichtig. Das Auto muss genug Kraftstoff im Tank haben, für Essen muss gesorgt sein und natürlich für die gute Gesellschaft und die gute Unterhaltung. Was passiert den beiden natürlich: Ihnen platzt ein Reifen, dann ist das Benzin alle, sie geraten in eine Schlägerei, die Anzüge und die Kleider der Damen sind völlig hinüber und als alles wieder repariert scheint, landen alle samt Wagen im Wassergraben. Außerdem verstecken sie sich vor dem Ortspfarrer, der die lustige Landpartiegesellschaft lieber an jenem Tag im Gottesdienst gesehen hätte.

Im Gegensatz zum Dick und Doof-Film aus den 1920er Jahren, ist für die Ludwigsburger Landpartie alles bestens vorbereitet. Der Ludwigsburger Speicher ist präpariert und baulich fast fertig gestellt. „Nur an den Wänden sind noch ein paar Flecken“, bat Bürgermeister Müller in seiner Begrüßung um Verständnis. Mit der Fertigstellung des Speichers kann sich die „Ludwigsburger Landpartie“ nun in der Uckermark als kulturelles Ereignis etablieren. Die Zuschauerzahlen stiegen bisher von mal zu mal. Die Gäste danken es den Veranstaltern – Kommune und Kirchgemeinde – also mit zahlreicher Anwesenheit. Auch an diesem 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, war die Besucherzahl maximal ausgereizt. Etwa 170 Personen kamen an diesem Nachmittag nach Ludwigsburg, dass sich inzwischen von seiner allerschönsten Seite zeigen kann, denn sowohl Gutshaus als auch Speicher und Hof sind saniert, aufgeräumt und haben eine neue Aufgabe im Dorfl eben bekommen. Auch die große Wiese ist mittlerweile nicht mehr nur Wiese, sondern auch Spielfl äche und Erholungsort. Es gibt sogar ein kleines Brünnlein in der Mitte. Zum Verweilen an diesem Feiertag lud allerdings nicht nur die Schönheit des Ortes ein, sondern auch das Preußische Kammerorchester Prenzlau. Unter der Leitung der Konzertmeisterin Aiko Ogata wurde dem bis zum letzten Platz gefüllten Speicher ein romantisches Programm geboten, dass als i-Tüpfelchen das bekannte Trompetenkonzert des böhmischen Komponisten Johann Baptist Georg Neruda zu Gehör bekam. Diesen Part übernahm der inzwischen auch in der Uckermark bekannte großartige Stettiner Trompeter Tomasz Dabrowski. Er leitet nicht nur den Bläserkreis Schönfeld und gibt Unterricht an der Musikschule

in Prenzlau, sondern ist eben auch ein unnachahmlicher Solist. Mit Hingabe und ausstrahlender Unaufgeregtheit entführte er das Publikum in die Dresdner Hofkapelle des sächsischen Kurfürsten und zweieinhalb Jahrhunderte in die Vergangenheit. Der Beifall brachte alle zurück in die Gegenwart. In der nun folgenden Pause, konnten im Nebenraum des Speichers mannigfaltige Kuchensorten probiert werden. An dieser Stelle richtet sich mein Dank an alle fl eißigen Kuchenbäcker für die richtigen Zutaten zu einer gelungenen Landpartie. Dazu wurde Kaffee ausgeschenkt, um die Aufmerksamkeit auch im zweiten Teil des Konzerts weiterhin hochzuhalten. Dort führte uns das Orchester mit Hilfe der Werke von Hugo Wolf, Jean Sibelius und Edvard Grieg ins 19. Jahrhundert, somit wieder in die Romantik. Gerade die bekannte Holberg-Suite des Norwegers Grieg, der unter anderem auch in Leipzig lernte, tat es dem Publikum an. Am Ende gab es wieder großen Beifall. Kinder und Alte, Männer und Frauen zollten den Musikern ihren Respekt und dankten es am Ausgang mit einer Spende, denn der Konzertbesuch war ein völlig kostenloses (!) Angebot. Hoffen wir, dass es auch bei der nächsten Landpartie Musik von „den Preußen“ geben wird und man wieder einen solch schönen Nachmittag in Ludwigsburg verbringen kann. Also vormerken: Nächstes Jahr am 3. Oktober, am Tag der deutschen Einheit. Ich kann Ihnen nur wärmstens empfehlen, auch einmal einen Fuß nach Ludwigsburg zu setzen und bei dieser Gelegenheit ein klassisches Konzert zu genießen. Und denken Sie an die gute Vorbereitung einer Landpartie, damit es Ihnen nicht ergeht wie den beiden Unglücksraben aus dem gleichnamigen Film. Denn was gibt es Schöneres, als einen sorglosen Tag auf dem Lande!

Nachruf

Am 18. September 2017 verstarb unser Kamerad Brandmeister Norbert Sprötge der Amtsfeuerwehr Brüssow – Ortswehr Brüssow. Er gehörte 42 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11
A. Hartwig E. Brosinsky H. Tillack Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführer
Impressionen von der Festveranstaltung „25 Jahre Amt Brüssow“
12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

Luther im Workshop

Die Schüler der 5. und 6. Klasse der Goethe Grundschule Göritz nahmen am 19. und 26. September 2017 an einem Workshop in Malchow teil.

In diesem Projekt sollten die Schüler an die Lieder von Martin Luther herangeführt werden. Die Idee dazu stammt von der Berliner Sängerin und Songwriterin Antje Chemnitz, die unter dem Künstlernamen „Tarme“ auftritt und auch als Gesangspädagogin arbeitet.

In dem Workshop, der ein übergreifendes Projekt zwischen den Unterrichtsfächern Musik, Deutsch, LER, Religion und Geschichte darstellt, setzten sich die Schüler musikalisch mit Martin Luther auseinander und brachten auch ihre eigenen Ideen ein. Herausgekommen sind poppige Liedversionen mit einem gewissen Groove gesungen von den Schülern und „Tarme“, begleitet von ihrer Band.

Am 28. September 2017 wurde das Ergebnis öffentlich in der Malchower Kirche aufgeführt.

Für die Schüler war dies ein ganz besonderes Erlebnis, auf das sie sich mit viel Spaß und Engagement vorbereitet hatten.

Und den Gästen hat es ebenfalls gut gefallen. Es war eine ungewöhnliche aber auch äußerst gelungene Variante, sich den schwierigen Texten des Reformators zu nähern.

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13
Maren Seelig

750 Jahre Grimme

Am 02.10.2017 feierte das kleine Dorf Grimme sein großes Jubiläum mit sehr vielen Gästen und ehemaligen Einwohnern. Dieses Fest wurde mit einem Gottesdienst und dem deutsch –polnischen Chor „Horyzont“ eröffnet, anschließend ging es zur Dorfmitte, dort wurde der Gedenkstein enthüllt. Danach ging es zurück zum Festplatz, der sich dicht an der Kirche befand. Auf dem Kirchplatz gab es im Festzelt Kaffee und selbstgebackenen Kuchen, den man sich bei Akkordeonmusik, gespielt vom Orchester Melody, schmecken ließ. Das Gesangsduo Kerstin und Gregor setze die Unterhaltung mit der Schlagermusik fort. Die Kinder nutzen die Mal- und Bastelstraße, besichtigten den Schauwagen „Lernort Natur“, balancierten, kletterten und hüpften auf dem Strohballenparcour herum. Dies bereitete ihnen sichtlich Freu-

de. Auf dem Kunsthof „Barna von Satory“ wurde von vielen Besuchern die Fotoausstellung über das Dorf und seine Bewohner angeschaut. Im Anschluss daran fand dort die szenische Lesung „An der Salzstraße zwischen Stettin und Berlin“ statt. Auf dem Schießplatz in Grimme organisierte der Schützenverein einen Tag der offenen Tür. Wer wollte, besichtigte die

Alttechnikausstellung, schaute sich die Bildergalerie von früher an, bestieg den Kirchturm oder bestaunte die alten Ausstellungsstücke in den Vitrinen, kaufte Andenken (Tassen, Bücher, Postkarten) und Honig aus Grimme. Am Abend wurde bis in die frühen Morgenstunden das Tanzbein geschwungen. Der Sonntag begann mit einem Frühschoppen, das Fass Freibier vom Bürgermeister wurde ausgeschenkt, dazu gab es frische Schmalzstullen und Wiener Würstchen. Wie schnell doch so ein Fest zu Ende ist und wie zeitaufwendig die Vorbereitungen waren, aber es war schön, so viele alte Bekannte zu treffen, so viel Wiedersehensfreude und Umarmungen zu erleben, alte Erinnerungen zu erzählen und zu erfahren, wie gerne sie in diesem Dorf gelebt und sich wohlgefühlt haben. Für alle war es ein schönes Fest. Dieses Fest so zu organisieren war nur möglich, weil wir viele freiwillige Helfer, Organisatoren und Sponsoren hatten, Jung und Alt arbeitete zusammen, jeder half auf seine Art.

Wir möchten uns bei allen Sponsoren, Helfern und Organisatoren recht herzlich bedanken, ohne deren Hilfe dieses Fest so nicht möglich gewesen wäre. Wir sagen DANKESCHÖN an alle, die uns unterstützt haben.

Text und Fotos: Das Organisationskomitee

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017

„Kleider machen Leute“ – Saisonwechsel in der Kleiderstube

Der Sommer ist vorbei und in unserer Kleiderstube hat sich nicht nur das Sortiment geändert von Sommerkleidung auf Herbstbekleidung bzw. Winterkleidung!

Wir begrüßen zwei neue ehrenamtliche Mitarbeiter, Frau Christiane Harz und Frau Sigrid Böttcher, die voller Elan und mit großem Engagement die „Kleiderstube für Jedermann“ neu umgestaltet haben. Schon mit einem Blick ins Schaufenster erkennt man, wie viel Freude unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Neugestaltung der Räumlichkeiten hatten. Von ersten Besuchern erhielten sie dafür nur lobende Worte und vor allem die Freundlichkeit und die gute Beratung bei der Auswahl der Bekleidung wurden immer wieder lobend erwähnt. Unsere „Kleiderstube für Jedermann“ befindet sich in Prenzlau in der Stettiner Str. 5a und so wie es der Name schon verrät, ist hier „Jedermann“ willkommen.

Wir bieten Ihnen Kleidungsstücke jeglicher Art entsprechend der Jahreszeit, Bettwäsche und Decken sowie Geschirr und Dekorationsartikel. Die Kleidungsstücke werden von der Bevölkerung gespendet.

Wir freuen uns über jede Spende für unsere Kleiderstuben! Nutzen Sie die Gelegenheit und räumen Sie Ihren Kleiderschrank auf – wir freuen uns über gut erhaltene Kleidung. Ihre Kleidungstücke können Sie direkt in der Kleiderstube oder unsere Kleidercontainer, welche im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, nutzen. Über Spenden wie Bekleidung, Schuhe, Bettwäsche, Decken und Textilien aller Art freuen wir uns sehr.

Unsere Öffnungszeiten

Dienstag & Donnerstag: 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr

Telefon: 03984/8420-25

E-Mail: sduchow@kv-uckermark-west.drk.de

Wir sagen Danke und freuen uns auf Ihren Besuch!

Gewerbliche Anzeige

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15
Christiane Harz Sigrid Böttcher

Gottesdienste Oktober/November

29.10.2017 10.00 Uhr Brüssow

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Brüssow

14.00Uhr Grimme mit Abendmahl

31.10.2017 10.00 Uhr Menkin mit Abendmahl

15.00 Uhr Woddow mit Abendmahl und 500 Jahre Reformation

05.11.2017 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl

14.00 Uhr Wollschow mit Abendmahl

10.11.2017 17.00 Uhr Martinstag in Brüssow

12.11.2017 14.00 Uhr Ehrenamtlichentag in Brüssow zum Thema Friedhof

19.11.2017 10.00 Uhr Volkstrauertag: Brüssow

14.00 Uhr Fahrenwalde

22.11.2017 19.00 Uhr Buß- und Bettag: Brüssow mit Abendmahl

26.11.2017 10:00 Uhr Brüssow Ewigkeitssonntag mit Kirchenchor

14.00 Uhr Andacht auf dem Friedhof in Brüssow mit dem Posaunenchor

Lebendiger Adventskalender 2017

Wir suchen: 15 Gastgeber

Wir bieten: Gemeinschaft im Advent Wer macht mit?

Wir freuen uns auf ihre Rückmeldungen! Anmeldung unter: 039742/80237 bei Frau Bruch.

Der Lebendige Adventskalender startet am 4. Dezember 2017 um 18.00 Uhr. Von Montag bis Freitag wollen wir jeweils um 18.00 Uhr unterwegs sein.

Was soll dort geschehen?

Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt keine Vorgaben und es geht um keinen Wettbewerb, sondern um Gemeinschaft!

Weitere Veranstaltungen

- Höhepunkt – 500 Jahre Reformation in Woddow am 31. Oktober um 15.00 Uhr in der Kirche mit einen Schauspiel von Cordelia Wege über Katharina von Bora. Im Anschluss wollen wir ins Gutshaus gehen und dort den Nachmittag mit einem Essen verbringen.

- Gemeindenachmittag mit Vortrag am 12. November um 14.00 Uhr in der Kirche zu Brüssow. Wir wollen uns nach dem Gottesdienst mit dem Thema Friedhöfe beschäftigen.

Wie wichtig sind uns Friedhöfe? Was fehlt auf unseren Friedhöfen? Gemeinsam wollen wir uns diesem Thema nähern und ins Gespräch kommen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

- Martinstag in Brüssow am 10.11.2017 um 17.00 Uhr wird es wieder einen Martinsumzug geben. Der Umzug beginnt am Kindergarten und endet mit einem Martinsstück in der Kirche. Anschließend sind alle herzlich zu heißen Getränken und einem kleinen Imbiss am Lagerfeuer eingeladen!

- Konzert der Chöre in der Brüssower Kirche am 18. November um 17.00 Uhr gibt es in der Brüssower Kirche ein Konzert mit dem Stettiner Chor und dem Kirchenchor unter der Leitung von Julia Figiel. Es wird die Missa Brevis von Ch. Gounod gesungen. Der Eintritt ist kostenlos, um eine Spende wird gebeten.

- Volkstrauertag in Brüssow am 19. November um 10.00 Uhr laden wir Sie herzlich zum Volkstrauertag nach Brüssow und um 14.00 Uhr nach Fahrenwalde ein.

- Buß- und Bettag am 22.11. um 19.00 Uhr in der Brüssower Kirche mit Abendmahl und Musik.

- 26.11.2017 Ewigkeitssonntag – Der Gottesdienst findet für den ganzen Pfarrsprengel um 10.00 Uhr in Brüssow statt. Dort wollen wir der Verstorbenen des letzten Jahres gedenken. Um 14.00 Uhr gibt es mit dem Posaunenchor eine Andacht auf dem Brüssower Friedhof.

- Weihnachten im Schuhkarton – Wir waren in diesem Jahr in Russland und haben dort Gemeinden besucht und wir wollen in diesem Jahr die Schuhkartons für Russland sammeln. Gebraucht wird: Kinderbastelzeug, Waschmittel, Kosmetik, Süßigkeiten. Informationen bei Frau Bruch: 80237 bis 1. Dezember

- Weihnachtsmarkt am 16. Dezember 2017 – Wer gerne einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt belegen möchte, mit selbstgemachten Sachen oder anderen Dingen, ist herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf ihre Ideen. Anmeldungen bitte bei Frau Bruch im Pfarrbüro: 80237

Männerkreis trifft sich am 26. Oktober um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus in Brüssow!

50plus Wir treffen uns am 25. Oktober um 14.00 Uhr und der Architekt des neuen Kindergartens kommt uns besuchen!

Seniorenkreis 04.12.2017 um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus Nachruf

Am 4. Oktober 2017 verstarb unser Kamerad

Löschmeister Gerhard Postier

der Amtsfeuerwehr Brüssow – Ortswehr Göritz. Er gehörte 47 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.

A. Hartwig

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017
E. Brosinsky
E. Peters Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführer

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld

Gottesdienste und Veranstaltungen

So., 22.10. 09.00 Uhr Kleptow

10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden)

Fr., 27.10. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

So., 29.10. kein Gottesdienst

Di., 31.10. 10.00 Uhr Malchow – Festgottesdienst 500 Jahre Reformation, Predigt: Dr. Heimo Schwilk, Journalist und Autor/Singkreis Schönfeld

Fr., 03.11. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

So., 05.11. 09.00 Uhr Carmzow

10.15 Uhr Schenkenberg

Fr., 10.11. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

So., 12.11. 16.00 Uhr Malchow (Talentpodium mit dem Preußischen Kammerorchester)

Fr., 17.11. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

So., 19.11. 09.00 Uhr Cremzow, Tornow

10.15 Uhr Baumgarten, Göritz

14.00 Uhr Schönfeld (alle mit Abendmahl, Pfr. W. Schneider und Pfr. Th. Dietz)

Mi., 22.11. 18.00 Uhr Buß- und Bettag: Carmzow (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden) (Gottesdienst mit Abendmahl, Bläserkreis Schönfeld)

Fr., 24.11. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

So., 26.11. 09.00 Uhr Kleptow

10.15 Uhr Klockow (Gottesdienste mit Abendmahl)

Wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfi rmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (15.11, 29.11.), Göritzer Frauenkreis (15.11.), Klockower Kaffeerunde (26.10., 23.11), Gemeindekirchenrat (04.12.)

Weitere Termine und Vorankündigungen

- 500 Jahre Reformation – Festgottesdienst am Dienstag, den 31. Oktober um 10.00 Uhr in der Kirche Malchow, Predigt Dr. Heimo Schwilk (Journalist und Autor), Singkreis Schönfeld

- Malchower Talentpodium am Sonntag, dem 12. November um 16.00 Uhr in der Kirche Malchow, Preisträger des Internationalen Malchower Kirchenpreises musizieren mit dem Preußischen Kammerorchester Prenzlau

- 24. Musik zum Ewigkeitssonntag für Orgel und Flöte, am Sonntag, dem 26. November um 17.30 Uhr in der Kirche Göritz, Kantor Thomas Weber (Orgel), Gudrun Dietz (Flöten)

- Weihnachtsspiel der Kindergruppen, sowie der Vorund Hauptkonfirmanden am Sonntag, dem 2. Advent, 10. Dezember um 15 Uhr - Kirche Malchow

- Große Advents- und Weihnachtsfeier am Donnerstag, dem 7. Dezember um 14.00 Uhr in Carmzow

- Weihnachtsmusik der Sing- und Instrumentalkreise, am Sonntag, dem 17. Dezember um 15.00 Uhr, Kirche Klockow

Bibliotheksoffener Sonntag am 29.10.2017

17.30 Uhr Göritz (24. Musik für Orgel und Flöte)

- Neujahrskonzert 2018 mit Andrej Hermlin und der American Swing Dance Band am Montag, dem 1. Januar 2018 um 16.00 Uhr, Kirche Malchow, Kartenverkauf: Ab sofort!

Bibliotheksoffener Sonntag am 29.10.2017

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Auch in diesem Jahr findet der Bibliotheksoffene

Sonntag von 13.00 – 18.00 Uhr in der Stadtbibliothek Brüssow statt, mit Bücherflohmarkt, Ausleihe, Kaffee, Kuchen, Vorleseaktionen und Vorstellung neuer Bücher

Auch in diesem Jahr findet der Bibliotheksoffene

Veranstaltungen

Hiermit lade ich alle rechtherzlich ein, unsere Einrichtung kennen zu lernen.

Bibliotheksoffener Sonntag am 29.10.2017

Auch in diesem Jahr findet der Bibliotheksoffene

Sonntag von 13.00 – 18.00 Uhr in der Stadtbibliothek Brüssow statt, mit Bücherflohmarkt, Ausleihe, Kaffee, Kuchen, Vorleseaktionen und Vorstellung neuer Bücher.

Stadtbibliothek Brüssow

Rudolf – Breitscheid – Straße 32 17326 Brüssow

Telefonnummer: 039742/80776

E- Mail Adresse: Bibliothek-Bruessow@web.de

Hiermit lade

Einrichtung kennen zu lernen.

Sonnabend, 4. November 2017

Fackelumzug in Menkin

Stadtbibliothek Brüssow

Rudolf – Breitscheid – Straße 32 17326 Brüssow

Telefonnummer: 039742/80776

Sonntag von 13.00 – 18.00 Uhr in der Stadtbibliothek Brüssow statt, mit Bücherflohmarkt, Ausleihe, Kaffee, Kuchen, Vorleseaktionen und Vorstellung neuer Bücher.

Hiermit lade ich alle rechtherzlich ein, unsere Einrichtung kennen zu lernen.

Stadtbibliothek Brüssow

Rudolf – Breitscheid – Straße 32 17326 Brüssow

Telefonnummer: 039742/80776

E- Mail Adresse: Bibliothek-Bruessow@web.de

Veranstaltungen in den Gemeinden

Sonnabend, 11. November 2017

Martinstag in Bagemühl

E- Mail Adresse: Bibliothek-Bruessow@web.de

Sonnabend, 25. November 2017

- Adventsmarkt in Klockow

- Anglerball des Anglervereins Brüssow im Schützenhaus, 19.00 Uhr

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

… von Tagen wie diesem …

… werden die vielen tausend Gäste auf dem „Tag der Regionen 2017“ (Kartoffelfest) in Baumgarten noch lange reden. Einfach war es nicht in diesem Jahr. Zu trocken, zu nass, zu kalt – aber Landwirte klagen ja bekanntlich immer. Und mit Recht! Sie produzieren unter freiem Himmel unsere Lebensmittel, und das ist die wichtigste und verantwortungsvollste Aufgabe auf der ganzen Welt.

Zum 17. Mal ging es auf dem Gelände der Gutsverwaltung Baumgarten um die kleinen und großen, dicken, runden oder ovalen, bräunlichen, rötlichen oder violetten heiß begehrten Knollen aus dem uckermärkischen Boden. Die Belegschaft der Gutsverwaltung Baumgarten und der Landfrauenverein Uckermark e. V., hatten auch in diesem Jahr wieder Hochsaison mit der Vorbereitung zu diesem Tag. Begonnen wird mindestens immer 12 Monate im Voraus! Schließlich läuft die Anbauplanung im Betrieb auch schon Monate und Jahre im Voraus. So steht heute schon fest, wo die Kartoffeln für die Ernte 2018 in den Boden gebracht werden und welche Sorten es sein sollen. Das bestimmt auch zum Teil der Verbraucher mit. Ja, die vielen Besucher zum „Tag der Regionen“ entscheiden sich oft an diesem Tag, welche in der Uckermark angebaute Kartoffel schließlich auf dem Teller landen soll.

Regionalität steht ganz hoch im Kurs der Verbraucher, zumindest hier bei uns in der ländlichen Region. Deshalb ist es organisatorisch auch wichtig für uns als Landfrauenverein Uckermark e. V. zusammen mit der Gutsverwaltung Baumgarten als Kooperationspartner zu schauen, wie gestalten wir den gesamten Tag. Es stellen sich u. a. Vereine wie die Feuerwehr, Alttechnikfreunde, die Angler, die Jäger, die Imker und der Landfrauenverein Uckermark e. V. mit ihren Aktivitäten vor, regionale Produzenten wie die Milchverarbeitung, Fleischer, Bäcker, Imker, Gärtner und Fischer haben an diesem Tag auch einmal etwas mehr Zeit für den Kunden und Besucher der Veranstaltung, als sonst. Das ist auch ganz wichtig, an diesem Tag miteinander ins Gespräch zu kommen. Da stehen die Lebensmittel aus der Region im Mittelpunkt. Dabei geht es nicht nur um das leckere Kartoffelbrot aus der Landbäckerei oder um die Leberwurst aus eigener Schlachtung, sondern auch, um alte Landtechnik und neue Landtechnik, um Arbeitskräfte und Transportwege der Lebensmittel, um Frische und wieder um Regionalität, oder wo ist die Sorte „Adretta“ geblieben und warum hat die Kartoffelsorte „Laura“ nur eine rote Schale? Alle auf dem Gut Baumgarten angebauten Sorten konnte man

übrigens auch verkosten bevor sie dann in großen Säcken mit nach Hause genommen werden konnten.

Hufschmied und Kunstschmied machten auf schon fast vergessene Handwerkstechniken aufmerksam und luden zu Mitmachaktionen ein. Der „Uckermärkische Spinnwettbewerb“ wurde durch unseren Landfrauenverein Uckermark e. V. und der Familie Henkys organisiert. Auch dort gab es viele interessante Zuschauer und glückliche Sieger aus diesem kleinen Wettbewerb. Traditionelles zeigen und zum Mitmachen anregen, Vergessenes wieder leben lassen und Traditionen pflegen, ist ebenfalls ein fester Bestandteil dieses Tages geworden. Der Gutsherr führt charmant durch das Programm, manchmal könnte man denken, dass wollen die Verpächter einfach so, bis er dann durch die Knirpse aus der Kita Baumgarten mal kurz unterbrochen wird.

Miteinander reden, über gute und andere Zeiten, das ist vielfach genau das, was den Menschen fehlt. Deshalb gibt es auch immer ein musikalisches Rahmenprogramm, wo man sich gemütlich auf einer der vielen Sitzmöbel niederlassen kann und stundenlang die Neuigkeiten mit seinem Sitznachbar austauschen kann. Kulturelles und Kulinarisches für Groß und Klein, für Jung und Junggebliebene – ein abwechslungsreiches Programm, wo ganz am Anfang auch der Erntedankgottesdienst steht.

Ein herzliches Dankeschön an alle Aussteller und Akteure, sowie an alle Besucher, die unsere Veranstaltung an diesem Tag miterleben konnten. Ohne Sie alle würde dieser „Tag der Regionen“ nicht so lebendig sein, wie er schon viele Jahre ist. Da wir auch jetzt schon in die Planung für das Jahr 2018 gehen, freuen wir uns über Ihre Vorschläge und Anregungen für unsere nächste Veranstaltung. (Kontakt: info@landfrauen-uckermark e. V.)

Reiner Brennenstuhl (Gutsverwaltung Baumgarten), Gerlind Korb (Vorstand Landfrauenverein Uckermark e. V., Sitz: 17291 Ludwigsburg)

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017
Sieger Spinnwettbewerbes (l.)
Holzbildhauer

Warum treffen Karneval und tanzende Kartoffeln in Baumgarten aufeinander …

Am 23.09.2017 war es wieder mal soweit. Plakate am Ortseingang sowie Wimpelketten in Baumgarten kündigten einen weiteren feierlichen Höhepunkt im Dorfleben der Gemeinde an.

Das Kartoffelfest sowie der am Abend stattfindende beliebte „Tanz zum Kartoffelfest“.

Schon viele Wochen vor dieser Veranstaltung waren die Mitglieder des Kultur- und Freizeitvereins Baumgarten e. V. damit beschäftigt, dieses Fest organisatorisch vorzubereiten.

Es ist jedes Jahr ein Kraftakt, der durch die Mitglieder des Vereins zu bewältigen ist. Wo bekommen wir dieses Jahr ein ausreichend großes Festzelt her, Toiletten, Bauzäune zur Absperrung, zusätzliche Abfallcontainer, Stromabsicherung für alle Anbieter und wie besetzen wir alle notwendigen personellen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Absicherung der Veranstaltung? Die Bestuhlung und Tische für 300 Gäste müssen eingeräumt sowie das Festzelt im herbstlichen Flair geschmückt werden.

Ja der Aufwand hat sich gelohnt. Es wurde wieder mal ein sehr angenehmes, gemütliches Ambiente zum Wohlfühlen unserer Gäste geschaffen. Während DJ Lücki dem tanzwütigen Publikum einheizte, sorgten im Außenbereich eine Cocktailbar sowie ein Versorgungsstand mit allen erdenklichen Köstlichkeiten für das Wohl unserer Besucher.

Gegen 21.00 Uhr überraschte der Prenzlauer Carnevals Club „PCC“ mit einem überaus gelungenen Programm alle Anwesenden. Tanzdarbietungen, Sketche sowie eine abgestimmte Moderation durch Silvio Grensing, welcher auch mit eigenen Gesangseinlagen das Publikum von den Sitzen riss, sorgten für Spaß und Kurzweil. Vielen Dank nochmals für diese tolle Darbietung.

Einige Besucher haben es bereits zur Tradition gemacht, den „Kartoffeltanz“ jedes Jahr zu besuchen.

So kommt seit drei Jahren die „Trecker-Truppe“ aus Schönfeld unter Leitung von Andreas Behm mit ihrem Hanomag und bis zu 20 Teilnehmern.

Bei ausgelassener Stimmung und guter Laune ging die Veranstaltung bis in die frühen Morgenstunden.

Das zeigt uns wieder einmal, dass sich der Aufwand gelohnt hat, um viel Freude und Ausgelassenheit unter den Besuchern zu verbreiten.

Ein ganz besonderes Dankeschön geht natürlich an unsere Vereinsmitglieder und ganz speziell an Tino Fester sowie Familie Brennenstuhl vom Gut Baumgarten für ihr Engagement bei der Planung und Durchführung dieser Veranstaltung. Auf ein Neues im Jahr 2018.

Nr. 10/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19
Text und Fotos: Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e. V.

www.lgmv.de

Tagesfahrten

27.10.2017 Einkaufsfahrt Stettin

07.12.2017 Weihnachtsmarkt Berlin

11.12.2017 Einkaufsfahrt Schwedt

17.12.2017 Bunter Weihnachtsteller, UBS Schwedt Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

Gutshaus Ludwigsburg

bei Prenzlau

17291 Schenkenberg/Ludwigsburg 25

Gutshaus

Wir kaufen Ackerland und Grünland

Als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen kaufen wir Ackerland und Grünland zur Flächensicherung landwirtschaftlicher Betriebe und öffentlicher Vorhaben.

Sprechen Sie uns an, Frau Meyer-Sauer berät Sie gern!

Telefon: 0395 4503-19 · E-Mail: hiltrud.meyer-sauer@lgmv.de

Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH · Reitbahnweg 8 · 17034 Neubrandenburg

Fahrdienst für Krankenkassen

Selbstständig, aber umsorgt Altwerden

ein wunderschönes altes Herrenhaus, top moderne Ausstattung, in sich abgeschlossene Wohnungen für 1-2Personen, 35–60m², alle eigenes Bad und Küche, behindertengerecht, wunderschöne Gemeinschaftsräume, Wintergarten und eigener Park, Terrasse und Balkon, Gästezimmer, Fahrstuhl, persönl. Betreuung. Bei Bedarf Pflege durch Sozialstation. Angebot von kulturellen Veranstaltungen, Lage ist sehr günstig zur A20. In gut einer Stunde nach Berlin bzw. Ostsee, 30 Min. bis Stettin,10 Min. bis Prenzlau, sehr gute Busverbindung, Fahrdienste.

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Ludwigsburg bei Prenzlau 17291 Schenkenberg/Ludwigsburg 25 ein wunderschönes altes Herrenhaus, top moderne Ausstattung, in sich abgeschlossene Wohnungen für 1–2 Personen, 35– 60 m², alle mit eigenem Bad und Küche, behindertengerecht, wunderschöne Gemeinschaftsräume, Wintergarten und eigener Park, Terrasse und Balkon, Gästezimmer, Fahrstuhl, persönliche Betreuung. Bei Bedarf, Pflege durch Sozialstation, Angebote kultureller Veranstaltungen. Lebensmittelversorgung direkt ins Haus. Die Lage ist sehr günstig zur A20. In gut einer Stunde nach Berlin bzw. zur Ostsee, 30 Min. bis Stettin, 10 Min. bis Prenzlau, sehr gute Busverbindung, Fahrdienste.

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Ev.

Tel. 039854 546• E-Mail: Ev.-Pfarramt-Schoenfeld@t-online.de www.kirche-schoenfeld.org

Peick / Frau Ute Eisinger Tel (039854)546 Ev.-Pfarramt-Schoenfeld@t-online.de www.kirche-schoenfeld.org

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 10/2017
Ev.-Pfarramt-Schoenfeld@t-online.de www.kirche-schoenfeld.org
Pfarramt Schönfeld, 17291 Schönfeld, Dorfstr. 60,
Irmtraut
Frau
Ev. Pfarramt Schönfeld • 17291 Schönfeld • Dorfstraße 60 Frau Irmtraud Peick/Frau Ute Eisinger Tel. 039854 546• E-Mail: Ev.-Pfarramt-Schoenfeld@t-online.de www.kirche-schoenfeld.org
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