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25. Jahrgang Brüssow, den

Das Amt Brüssow (Uckermark) und die FFw Brüssow laden alle Bürgerinnen und Bürger am Sonnabend, den 16. September 2017 ab 13.00 Uhr in die Amtsstraße nach Brüssow ein.

Vereine aus dem Amtsbereich werden sich präsentieren, die Feuerwehr hält viele Überraschungen bereit, Pastor Gienke lädt zur Turmbesteigung ein. Eine Hüpfburg, ein Karussell und Familie Kuhnke mit Zuckerwatte, Popcorn, gebrannten Mandeln und Wassereis werden die Kinderherzen höher schlagen lassen.

Höhepunkte am Nachmittag werden der Auftritt der Musikschule Fröhlich, der Funken des BKK Brüssow und der Kampfkunst Karate-Dojo-Uckermark sein.

Die Gruppe Two for Fun wird uns durch den Abend begleiten und uns bis in die Morgenstunden das Tanzbein schwingen lassen.

Der EINTRITT ist FREI!

Für das leibliche Wohl sorgen - die Volkssolidarität, - der Fürstenseer Hähnchengrill, - die Gaststätte Koppermann und Hartwig - der Angelverein Göritz! Amtsdirektorin

Inhaltsverzeichnis

Amtlicher Teil

- Eingeschränkte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung 2

- Wahlbekanntmachung 2

- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis & die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 3

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 4

- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 4

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 5

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 6

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 7

- Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Durchlass“ Bahn-km 117,607 der Strecke 6081 BerlinGesundbrunnen-Eberswalde-Stralsund in der Gemeinde Göritz 7

Nicht Amtlicher Teil - 777 Jahre Baumgarten – Ein ganzes Dorf feiert sein Jubiläum 8

- Das 54. Parkfest 10

- Abschied aus der Kita Sonnenschein in Brüssow 11

- Veranstaltungen in den Gemeinden 12

- Wir suchen Dich – Werde bei uns Ausbilder für Erste

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1
Hilfe 13 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 14 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 15 - Aufruf des SV Eintracht Göritz 16 - Kyu-Prüfungen im Kampfkunst Dojo Uckermarck e.V. 16 - UDG – Schadstoffmobil 2017 – Herbstsammlung 17 - … und am Ende holte Neptun sich alle 18 Postwurfsendung sämtliche Haushalte
24.
2017 Ausgabe 08/2017
August

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung

Die Amtsverwaltung Brüssow ist in der Zeit vom 2. bis 6. Oktober nur eingeschränkt erreichbar.

In dieser Woche wird es aus organisatorischen Gründen keine Sprechzeiten für die Bürger geben.

Am Montag und Dienstag (2. und 3. Oktober) bleibt die Verwaltung geschlossen.

Von Mittwoch bis Freitag sind wir zu den gewohnten Dienstzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Wahlbekanntmachung

1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Brüssow ist in 5 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Brüssow

Wahllkokal: Feuerwehrgebäude

Wahlbezirk 2: Bagemühl

Wahllkokal: Gemeindehaus Randowblick

Wahlbezirk 3: Woddow

Wahllokal: Haus der Begegnung

Wahlbezirk 4: Grünberg

Wahllokal: Haus Storchenblick

Wahlbezirk 5: Wollschow

Wahllokal: Haus der Begegnung

Die Gemeinde Carmzow-Wallmow ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Carmzow

Wahllokal: Sportlerheim

Wahlbezirk 2: Cremzow

Wahllokal: Gemeinderaum

Wahlbezirk 3: Wallmow

Wahllokal: Gemeindebüro

Die Gemeinde Göritz ist in einen Wahlbezirk eingeteilt:

Wahlbezirk: 1 Göritz

Wahllokal: Feuerwehrgebäude

Die Gemeinde Schenkenberg ist in 4 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Baumgarten

Wahllokal: Gemeindehaus

Wahlbezirk 2: Kleptow

Wahllokal: Gemeindehaus

Wahlbezirk 3: Ludwigsburg

Wahllokal: Bürgerbegegnungszentrum

Wahlbezirk 4: Schenkenberg

Wahllokal: Gemeindesaal

Die Gemeinde Schönfeld ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Schönfeld

Wahllokal: Bürgerbegegnungszentrum

Wahlbezirk 2: Klockow

Wahllokal: Dörphus

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 03. September 2017 übersandt worden sind,

Hartwig Amtsdirektorin

sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Amt Brüssow (UM), Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow, zusammen.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)

und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Brüssow, 04.08.2017

gez. Klünder Wahlleiterin des Amtes Brüssow (UM)

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld liegt in der Zeit von Montag, 04. September 2017 bis Freitag, 08. September 2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 08. September 2017 bis 11.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde (Amt Brüssow [UM], Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Zimmer Nr. 4) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 57, Uckermark-Barnim I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-

chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Brüssow, 04.08.2017

gez. Klünder Wahlleiterin des Amtes Brüssow (UM)

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld

Beschlüsse vom 13.07.2017

4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 13.07.2017

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Sitzung am 13.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes

„Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013; geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch 2. Änderungssatzung vom 09.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 19.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.

Artikel 2 Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Brüssow, den 19.07.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 11.07.2017

4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 11.07.2017

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember

2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des

4
Nr. 08/2017
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

§ 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 11.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amts-

blatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch 2. Änderungssatzung vom 14.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 10.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.

Artikel 2 Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Brüssow, den 12.07.2017

Beschluss 1907/2017

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 19.07.2017

Aufhebung der Haushaltssperre

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, die Haushaltssperre für das Produktsachkonto 54101 aufzuheben.

Hartwig Amtsdirektorin

Dafürstimmen 7Gegenstimmen 0Enthaltungen 0

4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 19.07.2017

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1 Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bo-

denverbandes „Uckerseen“ vom 15.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, 1. Änderungssatzung vom 17.07.2014, bekanntgemacht im Amtsblatt 08/2014 für Amt Brüssow vom 21.08.2014, 2. Änderungssatzung vom 20.01.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt 02/2016 vom 18.02.2016, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow vom 15.12.2016 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.

Artikel 2 Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Brüssow, den 24.07.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 19.07.2017

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 23.01.2014, bekannt gemacht im

Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 2/2014 vom 19.02.2014 und der 1. Änderungssatzung vom 21.01.2015, bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 02/2015 vom 19.02.2015, 2. Änderungssatzung vom 20.01.2016 bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 02/2016 vom 18.02.2016, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow vom 15.12.2016 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00104 EUR.

Artikel 2 Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Brüssow, den 24.07.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg

Beschlüsse vom 17.07.2017

4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 17.07.2017

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung am 17.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt ge-

macht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014; geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 20.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.06.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow 07/2016 vom 21.07.2016 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.

Artikel 2

Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Brüssow, den 19.07.2017

Hartwig Amtsdirektorin

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz

Beschlüsse vom 26.07.2017

4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 26.07.2017

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 26.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes

„Uckerseen“ vom 28.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 29.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 25.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.

Artikel 2

Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Brüssow, den 31.07.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachung

Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Durchlass“ Bahn-km 117,607 der Strecke 6081 Berlin-Gesundbrunnen-Eberswalde-Stralsund in der Gemeinde Göritz

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin, vom 26.06.2017, Az. 511ppi/0892301#002, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 28. August 2017 bis einschließlich 11. September 2017 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow Zeit: während folgender Dienstzeiten:

Montag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr

Dienstag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr

Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr

Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

Freitag 8.30–11.00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr und Donnerstag 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117, 12169 Berlin, eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Hartwig Amtsdirektorin

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

777 Jahre Baumgarten – ein ganzes Dorf feiert sein Jubiläum

Bereits einige Wochen vor dem Jubiläumswochenende am 7./8. Juli 2017 war dem Dorf anzusehen, dass ihm hier ein großes Fest bevorsteht. Die Straßen waren mit knapp 3.000 Wimpeln geschmückt, die in Handarbeit von Frauen aus Baumgarten genäht worden waren, die Grundstücke der Einwohner waren hergerichtet und an der einen oder anderen Stelle kündigten Strohpuppen die Vorfreude an.

Festeröffnung

Der Startschuss fürs Festwochenende fiel im wortwörtlichen Sinne am Freitag, dem 7. Juli um 17.77 Uhr mit Gewehr- und Kanonenschüssen des Schützenvereins aus Prenzlau. Auch wenn die ungewöhnliche Uhrzeitangabe so manchem Gast im Vorfeld seltsam erschien, handelte es sich hierbei nicht um einen Schreibfehler. Der Ortsvorsteher und Hauptverantwortliche des Festes, Michael Gall, war sich sicher, dass jeder zur rechten Zeit auf dem Festgelände auf dem Sportplatz erscheinen wird. So eröffnete er die Feier pünktlich um 18.17 Uhr vor zahlreichem Publikum mit einer bewegenden Rede. Aus ihr sprachen nicht nur die Anstrengungen der über ein Jahr andauernden Vorbereitungszeit, sondern auch der Dank an alle freiwilligen Helfer, die Feuerwehr Baumgarten-Schenkenberg, Mitorganisatoren des Kultur- und Freizeitvereins Baumgarten, Sponsoren und der Gemeinde Schenkenberg, die als Veranstalter einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung und zum Gelingen dieses Festes beigetragen hat. Rückblickend sagt Michael Gall: „Es hat sich ausgezahlt, dass die Planung der Veranstaltung über 15 Monate hinweg auf viele Schultern

verteilt werden konnte. Denn nur so war es möglich, jeder Aufgabe die volle Konzentration entgegenzubringen, was sich in der Qualität eindeutig niederschlug.“

Während sich vorrangig die kleinen Gäste im Festzelt bei einer Kinovorführung vergnügten, starteten die übrigen Gäste ausgelassen am Getränke- und Imbissstand in das Festwochenende. Dabei waren rege Unterhaltungen zur neuen Dorfchronik zu hören, die Carola Krafft an diesem Abend präsentierte. Beinahe in jeder Hand war das kleine rote Büchlein zu sehen, in dem Carola Krafft über mehrere Jahre Zeitungsartikel, alte Fotos und Interessantes zur Dorfgeschichte zusammengetragen hat.

„Auch wenn die Arbeit an der Chronik gute 10 Jahre gedauert hat, hat sie mir sehr viel Spaß gemacht. Ich habe mich viel mit den Bewohnern des Ortes unterhalten können, bin zu den Ämtern und in die Prenzlauer Bibliothek gefahren, um Informationen zusammenzutragen. Es war eine sehr spannende Zeit.“ Echte Baumgartenfans konnten zudem noch einen Wandkalender erwerben, dessen Stapel bereits nach kurzer Zeit merklich geschrumpft war, so groß war die Nachfrage. Der Sonnabend verhieß gutes Wetter und damit optimale Bedingungen für die vielfältigen Veranstaltungen während des Festes. Mit einer Kirchenführung und Turmbesteigung bekamen die Gäste einen ganz neuen Blick für den Ort. So meinte ein mutiger Turmbesteiger: „Das Dorf macht seinem Namen wirklich alle Ehre. Erst aus der Höhe sieht man wirklich, wie grün der Ort ist. Es gibt mehr Bäume als alles andere!“ Zu dieser Zeit waren auf dem Festplatz bereits viele große und kleine Besucher dabei, sich beim Bogenschießen auszuprobieren, die historischen Wasch- und Bekleidungsmoden des Landfrauenvereins zu bestaunen oder sich von einem PS-betriebenen fliegenden Teppich über die angrenzende Wiese ziehen zu lassen. Während der traditionellen Baumpflanzung bildete sich ein dichter Ring um Rainer Brennstuhl, dem ortsansässigen Bauer und jährlichen Organisator des Kartoffelfestes am Gut Baumgarten, um ihn schippen zu sehen und seinen gespendeten Baum zu bestaunen. Besonders eindrucksvoll war die Vorführung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, die simulierte, was passiert, wenn eine fettige Pfanne zu brennen beginnt und dann mit Wasser „gelöscht“ wird. Gerade einmal 150 Milliliter haben ausgereicht, um eine meterhohe Feuerwalze zu erzeugen, die dem Publikum merkliches Staunen entlockte. Nachdem der Nachwuchs der Feuerwehr sein Können bei einem simulierten Flächen-

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017
Feststimmung Kinderspaß auf dem Karussell

brand beweisen durfte, waren die übrigen Gäste angehalten, ebenfalls mit einem Feuerlöscher einen Papierkorbbrand zu bekämpfen.

Einer von vielen Höhepunkten dieses Festes war die Auslosung der Tombola. Bereits der Maiausgabe des Amtsblattes war ein Flyer beigelegt, der ein Los enthielt. Wem das nicht genug war, der konnte zusätzlich ein Los erwerben. Michael Gall, der die Tombola mithilfe von Carola Krafft und kleinen Glücksfeen gestaltete, betonte dabei, dass es sich hierbei ausschließlich um hochwertige Preise handelt. Wer also eine Salatschüssel oder einen Topflappen in den Preisen erwartete, wurde leider enttäuscht. So wurden mehrere 25-Euro-Tankgutscheine, ein 100-Euro-starker Restaurantgutschein, Bücher und Gutscheine regionaler Erzeuger ausgegeben.

Im Anschluss daran gab es noch einen Nervenkitzel der besonderen Art. Der Künstler Skip Pahler hat anlässlich des Jubiläums ein Bild gezeichnet, dass er für eine Versteigerung zur Verfügung stellte. Am Ende überschlugen sich die Gebote, bis das Kunstwerk schließlich für 210 Euro unter den Hammer kam. Der Erlös wird einem guten Zweck zugeführt.

Während am Nachmittag die Band rund um Dirk Weise aus Schenkenberg und die Schalmeienkapelle aus Mühlhof für Stimmung sorgten, ließen sich die Gäste am Abend von Lückis Disco ordentlich einheizen, sodass die Tanzfläche zu jeder Urzeit gut gefüllt war. Nur als das wirklich atemberaubende Feuerwerk mit der Laser-Show den Nachthimmel erhellte, standen die Füße der Feiernden still. „Ich habe schon viele Laser-Shows gesehen, aber diese hat mich wirklich umgehauen. Und das Feuerwerk war absolute Premium-Klasse“, war später von einer begeisterten Besucherin zu hören. Geschätzt haben insgesamt 1.600 Gäste, viele von außerhalb und aus den umliegenden Orten, das 777-jährige Bestehen von Baumgarten gefeiert. „Es war einfach ein rundum gelungenes Fest. Mehr gibt es dazu wirklich nicht zu sagen“, meinte der Ortsvorsteher Michael Gall mit deutlich zufriedenem Gesichtsausdruck.

Text & Grafiken von Franziska Junghans, Bilder von Carola Krafft

Weitere Fotos finden Sie unter www.amt-bruessow.de/Aktuelles/Schnappschuesse

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Schallmeienkapelle Mühlhof Lucky-Live-Band Schenkenberg Wasserrutsche (Foto: Jessica Tiebach) Familie Brennenstuhl

Das 54. Parkfest

Remmi von Demmi und seine Musiker

Auf dem Campingplatz hatten sich bereits am Freitagabend die Oldtimerfreunde zu ihrem Treffen mit Autoshow eingefunden, blieben über das Wochenende und ließen ihre nostalgischen Fahrzeuge bewundern.

Frühaufsteher fanden sich Samstag zum diesjährigen 54. Parkfest bereits um 7.30 Uhr zum traditionellen Volksangeln ein und warteten auf einen Biss.

Am Samstagnachmittag hielten die Brüssower Vereine für das große Kinderfest viele interessante Dinge bereit. So durften die Kleinen sich unter Aufsicht der Feuerwehr beim Löschen eines Feuers versuchen. Beim Neptunfest entstieg Neptun, alias Stephan Rakow mit seinen Nixen den Fluten des Brüssower Sees, um die kleinen Landratten zu taufen. Die Kindergärtnerin Simone Pahl und die KITA-Frauen schminkten die Kleinen. Ei-

Kinderschminken mit der KITA – hier Frau Pahl

Früh übt sich, wer ein Feuerwehrmann werden will – Wasserspiele mit der Feuerwehr

Deutschrockband Geier Sturzflug im Abendprogramm

ne Hüpfburg und ein Karussell standen ebenso bereit wie das DRK-Spielemobil. Wer basteln wollte, ging zu den Mitstreitern des „Lebendigen Brüssow“. Der Prenzlauer Ortsverband des DRK hatte sein Boot mitgebracht, welches mit Rene Gnodtke am Steuer, sehr zur Freude immer neuer Passagiere, seine Runden auf dem See drehte.

Das Abendprogramm brachte als erstes die Ein-Mann-Show „Remmi von Demmi“ alias Marco Kuschel mit Stimmungskrachern zum Mitsingen. Ihm folgte die Deutsch-Rock-Band „Geier Sturzflut“ mit Friedel Geratsch und Klaus Fiehe. Das Wetter lud zum Bleiben ein und so blieben viele zum Tanzabend beim DJ SOM.

Text & Fotos H. Richter

Höhepunkt war nicht nur für die Jüngsten die Neptuntaufe

Oldtimer-Campingtreffen auf dem Campingplatz

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Weitere Fotos finden Sie unter www.amt-bruessow.de/Aktuelles/Schnappschuesse

Abschied aus der Kita Sonnenschein in Brüssow

Bis spät in die Nacht feierten diese Kinder ihren Abschied von der Kindergartenzeit! Nun wünschen wir Zofi a, Alex, Oliwia, Julia, Maja, Jermaine, Janik, Friedrich, Emma und Nico (nicht auf dem Foto) viel Spaß und Freude beim Lernen in der Schule!

Birgit und Simone

Zur Geschichte der jüdischen Bürger in Pasewalk in Bildern, Dokumenten, Urkunden, Annoncen und Stolpersteinen

Diese Zusammenstellung von Fakten verschiedenster Art soll einen Einblick in das Leben jüdischer Familien in Pasewalk geben. An Hand dieser Materialien wird gezeigt, welche Bedeutung die Bürger jüdischen Glaubens hatten. Sie waren anerkannt und geachtet. Die aufgeführten Unterlagen in Form von Bildern, Urkunden, Dokumenten und Annoncen sind dafür ein Beweis. Diese Belege, die von jüdischen Bürgern aus dem In- und Ausland sowie aus Archiven zur Verfügung stehen, wurden den einzelnen Familien zugeordnet. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch war es notwendig, die zugänglichen Daten über die jüdischen Bürger Pasewalks jetzt zu publizieren, da sie später für immer verloren sind. Die wertvollen Belege über das Leben dieser Bürger dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Auch die Zusammenstellung der Pasewalker Stolpersteine soll darauf aufmerksam machen, wie viele Pasewalker Juden Opfer des Holocaust geworden sind und an sie erinnern. So können sich die Leser selbst ein Bild über Personen, Familien und Berufe jener Zeit machen. Aber insbesondere soll die junge Generation angesprochen werden, sich mit der Vergangenheit auseinander zu setzen und Vorurteile gegen andere Religionen in der multikulturellen Welt abzubauen sowie für mehr Toleranz einzutreten.

Dr. Egon Krüger

2017 384 Seiten, 799 Abb., schwarz-weiß EUR 14,90

Bestellungen sind möglich über Ihre Buchhandlung oder den Schibri-Verlag

Tel.: 039753-22757

Mail: info@schibri.de Homepage: www.schibri.de

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11
Neuerscheinung
Gewerbliche Anzeige

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

Samstag, 26. August 2017

- 10. Familiensportfest in Carmzow auf dem Sportplatz Zum 10. Mal fi ndet in Carmzow das Familiensportfest des Sportvereins Rot-Weiß Carmzow statt. Wir starten um 10:00 Uhr mit einem Volleyballturnier. Ab 13:00 Uhr können sich Klein und Groß an den Stationen des Sportfestes ausprobieren.

- Sommertanz in Battin

Samstag, 2. September 2017

- 750-Jahrfeier in Grimme

Samstag, 9. September 2017

- 2. Nachtangeln des Anglervereins Brüssow e. V. am Ganznowsee, 19:30 Uhr

- Pflaumenfest in Trampe

Samstag, 16. September 2017

- Festveranstaltung 25 Jahre Amt Brüssow & 20 Jahre Gerätehaus Feuerwehr Brüssow

- 5. MODERNE MUSIK in Kirchen in Brüssow, 19:00 Uhr

Sonntag, 17. September 2017

- Spätsommernachmittag mit Musik in Bagemühl

Samstag, 23. September 2017

- Kartoffelfest in Baumgarten, ab 19:00 Uhr Tanz zum Kartoffelfest

Tanz zum Kartoffelfest am 23.09.2017

Beginn 19:00 Uhr

Ort

Im stilvoll geschmückten Festzelt am Sportplatz bei der FFw Musik

DJ Lücki, Liveact

Für Speisen, Getränke und leckere Cocktails wird ausreichend gesorgt.

Grimme – Ein Dorf erzählt

Am Samstag, den 2. September 2017 feiern wir das Jubiläum 750 Jahre Grimme.

Festprogramm

13:30 Uhr Gottesdienst mit Einweihung der renovierten Kirche

14:30 Uhr Enthüllung des Gedenksteines

15:00 Uhr Kaffee & Kuchen und dazu spielt das Akkordeonorchester Melody

16:00 Uhr Fotoausstellung Kunsthof Barna von Sartory, DAS DORF von Wojtek Skowron, GRIMME – Was zu sehen ist – Dokumentation von Stefan Eickermann

16:45 Uhr Grimme – An der Salzstraße zwischen Stettin und Berlin. Eine szenische Lesung arrangiert von Rochus Stordeur.

Nachmittags Kirchplatz: Malstraße & Tischtennis für die Kinder • Kinderspiele Schauwagen – Lernort Natur • Alttechnikausstellung

17:30 Uhr Gesangsduo – „Kerstin und Gregor“

19:00 Uhr Tanz auf dem Dorf

Sonntag, 3. September 2017 10:00 Uhr Frühschoppen

Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt.

Festkonzert am Tag der Deutschen Einheit anlässlich der Fertigstellung des Speichers Ludwigsburg als Gemeindezentrum

Dienstag, 3.Oktober 2017, 16:00 Uhr Speicher Ludwigsburg

Es musiziert das Preußische Kammerorchester Prenzlau unter Leitung von Aiko Oagata (Violine), Solist Tomasz Dabrowski (Trompete)

Eintritt frei, Spenden erbeten

Vor und nach dem Konzert gibt es Kaffee und Kuchen sowie Führungen durch das Gutshaus, den Park und über den Hof zur Geschichte des Ortes, der Architektenfamilie Knoblauch und der Landwirtsfamilie Keibel.

Gemeinde Schenkenberg in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld/ Ev. Diakonieverein Ludwigsburg e. V.

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017

Wir suchen DICH – Werde bei uns Ausbilder für Erste Hilfe

Für unseren Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V. suchen wir zur Verstärkung unseres Ausbilderteams jederzeit und zum nächstmöglichen Eintrittstermin Ausbilder/innen für Erste Hilfe oder Menschen, die sich als Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden lassen wollen.

Durch das DRK werden im Jahr tausende Menschen in Erster Hilfe ausgebildet, damit sie im Notfall schnell und richtig helfen können. Unser Kreisverband bietet deshalb verschiedene Lehrgänge im Bereich der Ersten Hilfe an.

Als Erste-Hilfe-Ausbilder leiten Sie selbst Aus- und Fortbildungen. Sie vermitteln auf einfache Weise nötiges Wissen und trainieren mit Ihren Teilnehmern grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Ausbildungen finden in Betrieben und Einrichtungen an Werktagen oder Wochenenden nach Terminabsprachen mit dem jeweiligen DRK-Kreisverband statt.

Wir suchen interessierte Menschen, die: - Freude am Unterrichten haben, - gern ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben, - gern mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammenarbeiten.

Wir bieten:

- eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen, - eine verantwortungsvolle Tätigkeit, - die Arbeit in einem tollen Team, - eine Aufwandsentschädigung/Honorar, - Freude und Anerkennung für das Ehrenamt.

Eine medizinische Vorbildung ist nicht erforderlich. Alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen in einer praxisbezogenen Ausbildung vermittelt. Die Kosten dafür übernimmt das DRK.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Telefonnummer: 03984/872025

Gewerbliche Anzeige

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13
Silvio Duchow Ehrenamtskoordinator

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Brüssow

Gottesdienste August/September

27.08.2017 10:00 Uhr Brüssow

02.09.2017 13:30 Uhr Gottesdienst 750 Jahre Grimme und Einweihung der frisch renovierten Kirche

03.09.2017 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl

09.09.2017 16:00 Uhr Konzert in der Tramper Kirche zur Einweihung des neuen Turmes

10.09.2017 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl

14:00 Uhr Fahrenwalde mit Abendmahl und Jubliäumskonfirmation

17.09.2017 10:00 Uhr Brüssow

15:00 Uhr Konzert mit Andacht vom Preußischen Kammerorchester in Bagemühl

24.09.2017 10:00 Uhr Brüssow

Weitere Veranstaltungen

- Konzert des Preußischen Kammerorchester in der Fahrenwalder Kirche am 3. September 2017 um 18:00 Uhr und anschließend Beisammensein auf dem Kirchplatz! Der Eintritt ist frei!

- Einweihung des Turmes in Trampe beim Pflaumenfest am 9. September 2017 um 16:30 Uhr! Wir sind sehr glücklich, dass der Turm in Trampe fertig ist und die Glocke läutet. Darum laden wir Sie zu einem Konzert in unsere Kirche ein.

- Moderne Musik in Kirchen am 16. September 2017 um 19:00 Uhr – Sowohl moderne Kirchenlieder als auch Songs aus den Charts, Rock und Pop erklingen im Brüssower Gotteshaus – ein etwas anderes Konzert für diese Location. Musiker-Band NeZLoH aus Wallmow – mit bekannten Rock/Pop-Songs – Posaunenchor Wallmow – mit modern interpretierter Kirchenmusik – Organist – mit Charts auf der Orgel – u. a. Wir freuen uns, euch den neuen Termin für die 5. MODERNE MUSIK in Kirchen mitteilen zu können. Das Konzert findet dieses Jahr am 16.09.2017 um 19:00 Uhr, wie gewohnt in der Brüssower Kirche statt. Dieses Konzert steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kleines Jubiläum“ – Wir werden für euch einige Überraschungen vorbereiten. (www. moderne-musik.jimdo.com)

- Konzert mit Andacht des Kammerchores aus Prenzlau in der Bagemühler Kirche am 17. September 2017 um 15:00

Uhr und anschließend Fest auf dem Kirchplatz. Der Eintritt ist frei!

- 29. September 2017 um 19:00 Uhr Reformationskonzert in der Brüssower Kirche – OPERNALE 2017 „Käthe, Alwine, Gudrun“ – Drei Frauen, drei Zeiten, eine Wurzel – weibliche Erben der Reformation – Mit Barbara Ehwald (Sopran), Claudia Roick (Sopran), Katja Klemt (Schauspiel), Annette Fischer (Blockflöte, Klarinette, Saxophon) und Benjamin Saupe (Klavier), Konzept & Inszenierung: Henriette Sehmsdorf, Bühne: Tom Hornig, Kostüme: Stefanie Gruber, Eintritt: 15,17 Euro und Kartenvorverkauf bei Frau Bruch im Büro oder unter 80237

- Konfirmationsjubiläum in Brüssow am 01. Oktober 2017 um 14:00 Uhr – Wir haben versucht, so viele Namen und Adressen wie möglich für das Konfirmationsjubiläum herauszufinden. Aber es kann immer wieder passieren, dass wir Namen übersehen haben. Wer also vor 50, 60 oder 65 Jahren in unserem Pfarrsprengel konfirmiert wurde, ist herzlich zu diesem Tag eingeladen. Bitte melden sie sich, wenn wir jemanden vergessen haben! Wer an einem anderen Ort konfirmiert wurde und gerne hier das Konfirmationsjubiläum feiern möchte, ist ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Anmeldung im Pfarramt: 03974280237

- Weihnachtsmarkt 2017 – Wir suchen zum Weihnachtsmarkt am 16. Dezember 2017 zwei Weihnachtsbäume für die Kirche und einen für den Kirchplatz. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Spender finden könnten. Unser Weihnachtsmarkt ist ehrenamtlich organisiert und wer gerne einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt belegen möchte, mit selbstgemachten Sachen oder anderen Dingen, ist herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf ihre Ideen. Anmeldungen bitte bei Frau Bruch im Pfarrbüro: 80237

Männerkreis und alle Interessierte treffen sich am 31. August um 14:00 Uhr auf dem Pfarrhof.

50plus Das nächste Treffen findet nun am 6. September statt. Wir wollen auf den Seen in Penkun Floß fahren. Abfahrt ist um 13:30 Uhr auf dem Brüssower Kirchplatz und bitte bei Frau Bruch anmelden: 80237

Seniorenkreis am 28.08.2017 um 14:00 Uhr im Alten Pfarrhaus

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.

- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung:

V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de, Tel.: 039753/22757

Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757

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Druck/Endbearbeitung:

Verlag + Druck Linus Wittich

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld

Gottesdienste und Veranstaltungen

Fr., 25.08. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (U. Schossig)

So., 27.08. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Klockow (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden)

Fr., 01.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (A. Hammerschmidt)

So., 03.09. 10.00 Uhr Carmzow Familiengottesdienst zum Schulbeginn

Fr., 08.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (I. Peick)

So., 10.09. 10.00 Uhr Baumgarten, Carmzow, Cremzow, Göritz, Kleptow, Klockow, Malchow, Neuenfeld, Schenkenberg, Schönfeld, Tornow Gottesdienst nicht immer – aber überall. In allen Dörfern des Pfarrsprengels fi nden am Tag des offenen Denkmals Gottesdienste statt.

Fr., 15.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (J. v. Winterfeld)

So., 17.09. kein Gottesdienst

Fr., 22.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

Sa., 23.09. 10.00 Uhr Baumgarten Erntedank zum Kartoffelfest auf dem Hof Gut Baumgarten mit dem Bläserkreis Schönfeld

So., 24.09. 14.00 Uhr Malchow Festgottesdienst zur Goldenen und Jubelkonfi rmation

Fr., 29.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss

So., 30.09. 10.30 Uhr Cremzow Erntedankgottesdienst, Kindergottesdienst (anschließend sind alle Besucher von der Carmzower Agrar GmbH zum Mittagessen eingeladen)

Wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfi rmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (30.08.; 14.–18.09.), Göritzer Frauenkreis (Termine n. V.), Klockower Kaffeerunde (28.09.), Gemeindekirchenrat (04.09.)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigungen

- Sommerfahrt 2017 Junge Gemeinde, 24.–29. August 2017, Radtour über die dänischen Inseln Falster und Lolland

- Gottesdienst nicht immer – aber überall – am Tag des offenen Denkmals, 10. September um 10.00 Uhr in allen Dorfkirchen des Pfarrsprengels

- 27. Frauenfreizeit mit Partnergemeinde Lützelsachsen, 14.–18. September, Moosbach

- „Open Air“-Gottesdienst zur Eröffnung des Kartoffelfestes, Sonnabend, 23. September um 10.00 Uhr auf dem Gut Baumgarten

- Festgottesdienst zur Goldenen und Jubelkonfirmation 2017, Sonntag, 24.09., 14.00 Uhr, Anmeldungen ab sofort

- Festkonzert mit dem Preussischen Kammerorchester – Tomasz Dabrowski – Trompete (Stettin) zum Tag der Deutschen Einheit, Dienstag, 3. Oktober um 16.00 Uhr Speicher Ludwigsburg

- Konzert der Kantorei Zürich/Bern (Schweiz), Donnerstag, 12. Oktober, 19.30 Uhr in der Kirche Malchow

- Der Uckermärkische Hospizverein e.V. stellt sich vor, Mittwoch, 18. Oktober 2017 um 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg; Thema: „Mit alten Eltern und etwas jüngeren Kindern über Leid und Tod sprechen“

- 500 Jahre Reformation – Festgottesdienst, Dienstag, 31. Oktober 2017 um 10.00 Uhr Kirche Malchow, Predigt Dr. Heimo Schwilk (Journalist + Autor), Singkreis Schönfeld

- Malchower Talentpodium, Sonntag, 12. November 2017 um 16.00 Uhr, Kirche Malchow, Preisträger des Malchower Kirchenpreises musizieren mit dem Preußischen Kammerorchester Prenzlau

Nachruf

Am 11. Juli 2017 verstarb unser ehemaliger Kamerad der Amtsfeuerwehr Brüssow/Ortsfeuerwehr Brüssow.

Brandmeister Günter Körtner

Er war 38 Jahre lang aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr. Von 1979 bis 1986 fungierte er als Ortswehrführer der FFw. Brüssow. Wir werden seiner ehrend gedenken.

A. Hartwig, Amtsdirektorin

E. Brosinsky, Amtswehrführer

H. Tillack, Ortswehrführer

Private Anzeigen im Amtsblatt Brüssow

Auch Sie können Danksagungen zu Hochzeiten, Geburtstagen, Trauer oder anderen Anlässen schalten.

Größe Maße in mm Preis 1/16 90 x 32,5 ab 25,00 e 1/8 90 x 65 ab 30,00 e 3/16 90 x 131 ab 45,00 e

Ansprechpartnerin

Frau Helms, Schibri-Verlag

Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583

E-Mail: helms@schibri.de Rufen Sie mich einfach an!

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Aufruf des SV Eintracht Göritz

Der SV Eintracht Göritz möchte mit diesem Aufruf die fußballbegeisterten Kinder und Jugendlichen der Region ansprechen, sich unserem Verein anzuschließen und Teil einer tollen Truppe zu werden.

In der Saison 2017/2018 wollen wir 4 Juniorenteams (F-Junioren – Jahrgang 2009 und 2010; E-Junioren – Jahrgang 2007 und 2008; D-Junioren – Jahrgang 2005 und 2006 und C-Junioren als SpG mit Rot-Weiß-Prenzlau – Jahrgang 2003 und 2004) in den Wettkampfbetrieb schicken.

Wenn DU dich also angesprochen fühlst, nehme Kontakt zu uns auf!

Homepage: www.sv-eintracht-goeritz.de Facebook oder Telefon: 0172/3804731

Dies gilt natürlich auch für deine Eltern.

Wir würden uns freuen, wenn du den Weg zu uns findest.

Kyu-Prüfungen im Kampfkunst Dojo Uckermark e.V.

Zum Ende des ersten Schulhalbjahres fanden die Kyu-Prüfungen im Kampfkunst-Dojo-Uckermark (KDU) statt. Alle interessierten Vereinsmitglieder erhielten die Möglichkeit, ihr Karate unter Beweis zu stellen. In einem einstündigen Training vor der Prüfung musste jeder Einzelne nachweisen, ob er den Anforderungen für den nächsten Schülergrad (Kyu) gerecht werden würde.

Daran anschließend traten 6 Karateka zur Prüfung zum nächsten Kyu an. Nach einem anspruchsvollen Prüfungsprogramm, entsprechend der angestrebten Graduierung, welches die Elemente Karate-Kata, Bo-Kata (Langstock), Kihon und Kumite beinhaltete, konnten alle Karateka ihr gesteigertes Leistungsvermögen nachweisen. Die beste Einzelleistung demonstrierte Martyna Hololop. Der Vorstand des KDU gratuliert allen zur bestandenen Prüfung.

Für die zweite Hälfte des Jahres gelten veränderte Trainingstage. Ab dem 01.09.2017 wird Dienstag und Freitag trainiert.

Das Training ist jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Turnhalle in Brüssow.

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017

UDG – Schadstoffmobil 2017 – Herbstsammlung

Herbsttour am 12. September 2017

Ort Stellplatz Zeit

Ludwigsburg

Klockow

Carmzow

Brüssow

Wollschow

Woddow

Bagemühl

Grünberg

Schwaneberg

Schmölln

Wallmow

Ort

Göritz

Glassammelcontainer / Buswendeschleifevon 09:00 bis 09:20 Uhr

Feuerwehr / Glassammelcontainer von 09:35 bis 09:55 Uhr

Kirche / Glassammelcontainer von 10:10 bis 10:30 Uhr

Marktplatz / Parkplatz von 10:45 bis 11:25 Uhr

Glassammelcontainer von 12:30 bis 12:50 Uhr

Dorfstraße / Bushaltestelle von 13:05 bis 13:25 Uhr

Hauptstraße / Glassammelcontainer von 13:40 bis 14:00 Uhr

Feuerwehr von 14:15 bis 14:35 Uhr

Dorfplatz / Kirche / Glassammelcontainervon 14:50 bis 15:10 Uhr

Glassammelcontainer / Plattenbautenvon 15:25 bis 15:45 Uhr

Dorfmitte / Feuerwehr von 16:00 bis 16:20 Uhr

Herbsttour am 14. September 2017

Stellplatz

Zeit

Dorfstraße / Glassammelcontainer von 16:05 bis 16:25 Uhr

Gewerbliche Anzeigen

Veilchen für Frieda – Endlich wieder im Buchhandel erhältlich!

Während des 2. Weltkrieges wurden junge Franzosen gleich jahrgangsweise als Kriegsgefangene nach Deutschland deportiert. In der ehemaligen Sprengchemie Torgelow bei Pasewalk verlieben sich eine Deutsche und ein Franzose ineinander. Inmitten eines frühlingserwachenden Waldes treffen sie sich heimlich und es beginnt eine zur damaligen Zeit streng verbotene Liebe, die Früchte trägt.

Auszug:

… In der Nacht träumte Frieda von dem Franzosen. Er stand hinter ihr und berührte mit seinen Lippen ihren Nacken. Deutlich sah sie ihn vor sich und sie meinte, seinen Körpergeruch mit der Spur Parfüm wahrzunehmen.

Während der nächsten Tage ging ihr der Mann nicht mehr aus dem Sinn, suchten ihre Augen nach ihm. Immer häufiger kamen die beiden Menschen in Blickkontakt miteinander. Dann senkte sie jedes mal verwirrt und wie ertappt die Lider. Die Wochen vergingen, morgens war es bereits hell, wenn der Bus das Werktor passierte. An einem dieser sonnigen Märztage,

an denen es nach fruchtbarer Erde und frischem Grün duftet, wuchteten die beiden Franzosen wiederum dicht neben Frieda den Kübel auf die Tischplatte. „Bonjour, Madame, Guten Tag“, flüsterte eine Männerstimme. Etwas Weiches fiel in ihren Schoß. Gleichzeitig griffen Friedas Hände danach. „Veilchen, ein Sträußchen Veilchen,“ murmelte sie vor sich hin. Blitzschnell verschwand das kleine Bukett unter der Schürze. Ein Lächeln verzauberte ihr Gesicht. Gebannt starrte der Mann für wenige Augenblicke auf die Frau, ehe er sich löste und mit seinem Kameraden nach einer bis zum Rand gefüllten Kiste und dem Kübel griff. Nach diesem Ereignis sehnte Frieda die Einsamkeit der kleinen Dachkammer herbei, wo sie ungestört den Träumen nachgehen konnte. Als es endlich soweit war, holte sie das zerdrückte Sträußchen hervor, strich liebevoll darüber hinweg und schnitt endlich den Zwirnsfaden entzwei, der die Veilchen zusammenhielt, um die Blüten in eine passende Vase zu stellen. In dem Augenblick löste sich ein winziger Zettel von den Blumen. Geschickt war er um die Stiele geschlungen, der Faden hatte ihn unsichtbar werden lassen. Neugierig geworden, glättete sie vorsichtig das Stück Papier … 2. Auflage!

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Freiwillige

Feuerwehr

… und am Ende holte Neptun sich alle

Ferienanfang! Schulfrei! Lange schlafen und faulenzen. So hat wohl der eine oder andere die ersten Tage der Sommerferien verbracht. Nicht so die Jugendlichen und Betreuer aus den Feuerwehren Baumgarten und Klockow. Sie haben sich am Freitagnachmittag getroffen und sind ins Zeltlager nach Warthe im Boitzenburger Land gefahren, um dort gemeinsam eine tolle Zeit zu erleben und natürlich auch „Feuerwehr“ zu trainieren.

Nachdem die Mannschaftszelte zügig aufgebaut waren, war die wichtigste aller Fragen: „Wann dürfen wir baden gehen?“

Diese Frage musste Mirko Preschel, der als ausgebildeter Rettungsschwimmer extra Urlaub nahm, um den Badespaß zu beaufsichtigen, an diesem Wochenende einige dutzend Mal beantworten. Denn nicht nur, dass es in Warthe zur Freude der Betreuer kaum Handyempfang gibt, dicht an den Campingplatz angrenzend, liegt dort auch ein wunderbarer See mit Sprungturm.

Vom Abendessen gut gestärkt wurde gespielt und getobt und natürlich gebadet, bis es dann zur Nachtwanderung ging. Von der kurzerhand geteilten Meute liefen zuerst die Kleinen, mit ihren Taschenlampen bewaffnet, durch den fast dunklen Warther Wald. Zugegeben, hier kamen auch die Betreuer auf ihre Kosten, wenn dem einen oder anderen doch ein Kreischen zu entlocken war. Ganz im Gegensatz zu den Großen, bei

denen es trotz absoluter Dunkelheit nicht gelang, ihnen einen Angstschrei zu entlocken. Da müssen fürs nächste Jahr wohl andere Ideen her.

Ein Highlight war sicherlich unser Besuch am Samstag im Eldorado. Selbst zu erleben, wie sich ein Stuntman fühlt, wenn er rückwärts vom Klohäuschen fällt, oder dass ein Kinnhaken wehtut, wenn man sich nicht rechtzeitig geduckt hat, war eine tolle Erfahrung. Zwei Stunden lang trainierten zwei Stuntmen des Eldorado mit allen Kindern ein paar Tricks bei herrlichstem Sonnenschein. Zum Abschluss wurden die Männer dann bei ihrer Arbeit in der Mainstreetshow bestaunt. Zurück in Warthe und frisch gestärkt sollte es dann ans Training gehen. Es standen Gerätekunde, Erste Hilfe, Saugleitungen kuppeln und vieles mehr auf dem Plan. Leider hatte Petrus wenig Einsehen, und bei Blitz und Donner musste das Training nach drinnen verlegt werden, sodass das eigens dafür in Wallmow entliehene Löschgruppenfahrzeug fast unverrichteter Dinge von dannen ziehen musste. Der Stimmung tat es keinen Abbruch. Die Kids übten Fangleinenbeutelwerfen, Schläucherollen, Erste Hilfe, Knoten und Theorie. Die Betreuer und Jugendwarte Jessica Tiebach, Franziska Junghans, Hardy Müller, Inka Tiebach und Raik Knorr standen den jungen Kameraden dabei Frage und Antwort.

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017

Pünktlich zum Abendessen verzog sich dann auch das Gewitter, und einmal mehr war Mirko der begehrteste Betreuer … bis zum Dunkelwerden wurde der Sprungturm getestet. Und Sonntag ließ nach so viel baden auch Neptun nicht mehr lange auf sich warten. „Ihr jagt uns bestimmt“, „Iiihh, was müssen wir denn da trinken?“ und „Ihr schmeißt uns bestimmt ins Wasser“, waren nur einige der nicht unbegründeten Bedenken. Unser ehrwürdiger Neptun Günter Münchow und seine grazile Nixe Gudrun Goldlöckchen alias Udo Kieck haben am Ende jeden mit einem leckeren Gebräu nach geheimer Rezeptur getauft. Schnell waren sie, haben sich gewunden wie Aale … und doch – am Ende holte Neptun sich alle!

Zwar mussten wir für die feierliche Verleihung der Taufnamen dann wegen starken Regens wieder ins Camp umziehen, trotzdem haben alle herzlich unseren Hungrigen Molch, den Verplanten Pottwal, die Schlammige Seegurke und alle anderen gefeiert.

Auf der Heimfahrt stand dann schon fest: „Im nächsten Jahr kommen wir wieder mit!“

Es war eine schöne Zeit und wir möchten uns gerne bei allen bedanken, die uns das Zeltlager ermöglicht haben. Da wären das Amt Brüssow, die Gemeinde Göritz, die Sozialstation Dirk Weise, die ENERTRAG AG und alle Familien, die die Betreuer währenddessen zu Hause entbehren mussten.

(Text Jessica Tiebach, Fotos Udo Kieck und Jessica Tiebach)

Nr. 08/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen kaufen wir Ackerland und Grünland zur Flächensicherung landwirtschaftlicher Betriebe und öffentlicher Vorhaben. Sprechen Sie uns an, Frau Meyer-Sauer berät Sie gern! Telefon: 0395 4503-19 · E-Mail: hiltrud.meyer-sauer@lgmv.de www.lgmv.de Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH · Reitbahnweg 8 · 17034 Neubrandenburg

Tagesfahrten

05.09. 2017 IGA Berlin

16.09. 2017 Hengstparade Neustadt/Dosse 01.-03.12.2017 Adventsfahrt Oberhof

Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

Mit den Wolken ziehen

12. Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark Stadt Prenzlau (Hg.)

60 Seiten

mal auch ins Jenseits. Sei es eine fantastische Geschichte mit Drachen oder anderen Wesen, sei es eine Auseinandersetzung mit Sterben und Tod, sei es auch einfach nur mal ein Blick von oben auf die eigene Welt – jeder Text hat seine eigene Tiefe oder Ferne und verdeutlicht, dass junge Menschen das Schreiben immer noch lernen und beherrschen. Auch gedichtet wird nach wie vor.

Format: 148 x 210 mm

2015

EUR 8,00

ISBN 978-3-86863-164-7

Wohin führt es, wenn junge Menschen in ihrer Fantasie mit den Wolken ziehen? Das zeigen die Beiträge in diesem Buch in all ihrer Vielgestaltigkeit. Die Wolken entführten die Kinder und Jugendlichen an Sehnsuchtsorte, in die Vergangenheit oder die Zukunft, manch-

Genau dafür gibt es diesen Wettbewerb für Kinder und Jugendliche nun bereits zum zwölften Mal, und er erfreut sich über die Grenzen der Uckermark hinaus großer Beliebtheit.

Beim diesem speziellen Wettbewerb wurde erstmalig dazu aufgerufen, auch Beiträge auf plattdeutsch einzureichen und die Jury konnte sich über etliche Einsendungen freuen. Welche Texte die Jury für preiswürdig befunden hat, kann hier nachgelesen werden.

Martin Mehner, Jurymitglied

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 08/2017
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