RVK INFORMATION Winter 2023

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Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner Winter 2023 Fachtagung Langzeitpflege Rund 90 Personen nahmen am diesjährigen Event teil. 5 Gesundheitspolitik aus Parlament und Bundesrat 15 RVK-Tagung Langzeitpflege Die Fachtagung fand am 24. November 2022 statt 25 Wechsel in der Geschäftsleitung Die FKB und die KKV haben eine/n neue/n Geschäftsführer/-in

Inhalt

Vorschau

NEUES VON DER RVK-CREW Beförderung, Ein- und Austritte, Dienstjubiläum und Weiterbildung

Impressum

Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich. Publikationsdatum Winter-Ausgabe: 13. Januar 2023

Herausgeber / Redaktion RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch

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Gesundheitspolitik 5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG Informationen des RVK
RVK UND RVK RÜCK AG Jahresversammlungen 2023
LZ WEIHNACHTSAKTION Spenden statt schenken
FACHTAGUNG LANGZEITPFLEGE Rückblick
IFAS EXPO 2022 Der wichtigste Branchentreffpunkt für den Schweizer Gesundheitssektor
RVK-FRÜHLINGSTAGUNG
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SEIT 100 TAGEN BEIM RVK Drei Fragen an Peter Geisser 23 WEIHNACHTSESSEN Kulinarischer Hochgenuss in unvergleichlichem Ambiente Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner
NEU AN DER SPITZE Frank Studer bei der KKV/Karin Zech-Hoop bei der FKB 26 SMARTLIFE CARE Die Zeiten des roten Notrufknopfs sind vorbei 27 ZUR ROSE Die Online-Apotheke und Ärzte-Grossistin aus der Ostschweiz Agenda
TERMINE Veranstaltungen und Sessionen

Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren

Herzlich willkommen im neuen Jahr. Ich hoffe, Sie haben besinnliche Weihnachtstage genossen und sind gestärkt und mit viel Zuversicht angekommen.

Ins Jahr 2023 startet der RVK mit 22 Verbandsmitgliedern und rund 690 000 OKP-Versicherten. Die Anzahl Verbandsmitglieder bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Auf die kommende DV/GV im Juni 2023 wird Hanspeter Zweifel aus dem Vorstand/Verwaltungsrat austreten. Damit wird diese Vakanz neu zu besetzen sein. Erfahren Sie mehr dazu auf Seite 13.

Auch auf strategischer Ebene ist der RVK bereit für das neue Jahr. In einem intensiven Prozess haben der Vorstand/Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und einige Führungskräfte des RVK die Strategie für die Legislatur 2023–2025 erarbeitet. Die Weichen für eine vielversprechende Zukunft sind gestellt.

Wir blicken auf ein spannendes und ereignisreiches Jahr zurück. Lesen Sie auf Seite 15 über die Tagung Langzeitpflege, welche am 24. November 2022 ausgetragen wurde und sich mit der Thematik «Gesundheitsförderung und Prävention im Langzeitbereich – ungenutzte Potenziale?» befasste. Der Anlass fand im Volkshaus Zürich statt und stiess mit rund 90 Teilnehmenden auf grosses Interesse.

Ich danke Ihnen im Namen des gesamten RVK für die angenehme und wertschätzende Zusammenarbeit. In diesem Sinne freuen wir uns auf ein weiteres spannendes und erfolgreiches Jahr mit Ihnen.

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Herzlich
«Auch auf strategischer Ebene ist der RVK bereit für das neue Jahr.»

GESUNDHEITSPOLITIK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

5 Vermittlergesetz

Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet, mit welchem Vermittleranrufen ein Riegel geschoben wird, indem die Kaltakquise verboten wird. Mit dem neuen Gesetz will das Parlament Angestellte der Versicherer und externe Vermittler den gleichen Regeln unterwerfen. Seite

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Einführung des Monismus

Bei dieser Gesetzesrevision handelt es sich um die grösste und wichtigste Änderung der sozialen Krankenversicherung seit Einführung des neuen KVG im Jahre 1996. In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat der Vorlage mit 29:6 Stimmen bei fünf Enthaltungen zugestimmt. Sie geht nun wieder zurück an den Nationalrat. Seite

Massnahmen zur Kostendämpfung –

Paket 2

Im August 2020 hat der Bundesrat das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist aber inhaltlich noch nicht auf die Vorlage eingetreten. Sie hat vom Bundesrat zu verschiedenen Fragen Zusatzberichte einverlangt.

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Aus dem Parlament

Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 1. Oktober 2022 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT

Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Bundesgesetz

Nachdem der Ständerat die bundesrätliche Gesetzesvorlage, die sich stark auf den Gegenvorschlag abstützt, den das Parlament der Pflegeinitiative gegenübergestellt hat, in der Sommersession 2022 einstimmig verbschiedet hat, setzte sich nun der Nationalrat mit der Vorlage auseinander. Die Gesetzesvorlage bedingt auch verschiedene Anpassungen des Krankenversicherungsgesetzes. Der Nationalrat ist durchgehend den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Den Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes hat der Rat mit 132:47 Stimmen bei sieben Enthaltungen zugestimmt. Am meisten zu diskutieren gaben die Bestimmungen, dass neu Pflegefachpersonen stärker in die Verantwortung einbezogen werden und zum Teil ihre Leistungen auch direkt den Krankenversicherern in Rechnung stellen können. Befürchtet wird – und das wohl nicht ganz zu Unrecht –dass Mehrkosten zulasten der Krankenversicherung entstehen. In der Schlussabstimmung hat der Rat dem Gesetz mit 144:40 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt.

Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

In der Herbstsession 2022 hat der Ständerat die Vorlage beraten und Differenzen gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates geschaffen. Dabei ging es um zwei Bestimmungen bezüglich Ausbildung und Entschädigung der Vermittler. Einerseits will der Ständerat, dass die neuen Bestimmungen sowohl für externe, wie auch für angestellte Vermittler der Versicherer gelten. Bei der zweiten Differenz will der Ständerat, dass vor einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Vereinbarung die Versicherer angehört werden. Die beiden Bestimmungen sind Bestandteil sowohl des KVAG, wie auch des VAG. Bezüglich Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt.

Hingegen hielt der Nationalrat an seinem Beschluss fest, dass die Bestimmungen nur für externe Vermittler gelten sollen und nicht auch für Angestellte der Versicherer. Nachdem sich der Ständerat erneut mit den Differenzen befasste, hat er an seinem Beschluss festgehalten, das heisst, dass die Bestimmungen betreffend Ausbildung und maximale Entschädigung nur für externe Vermittler gelten sollen. Bei der weiteren Verhandlungsrunde hat sich der Nationalrat bezüglich Ausbildung dem Ständerat angeschlossen. Das heisst, Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe d KVAG und Artikel 31 a Absatz 1 Buchstabe d VAG sollen sowohl für interne, wie auch für externe Vermittler gelten. Bei Artikel 19 b Abschnitt 1 Buchstabe e KVAG und Artikel 31 a Abschnitt 1 Buchstabe e VAG hat der Nationalrat einem Kompromiss zugestimmt, der vorsieht, dass die Entschädigungsbestimmung auch für interne Vermittler gilt, wenn diese Produkte mehrere Versicherer anbieten. In der letzten Differenzbereinigungsrunde hat der Ständerat mit 21:20 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen den Kompromissvorschlag des Nationalrats abzulehnen und an seiner Version festzuhalten, dass die Bestimmungen betreffend die Entschädigungen in vollem Umfange sowohl für Angestellte der Krankenversicherer als auch für externe Vermittler gelten sollen. Nachdem im Differenzbereinigungsverfahren keine Einigung zwischen den Räten erreicht werden konnte, musste sich die Einigungskonferenz mit dieser Pendenz befassen. Diese hat mit 14:11 Stimmen bei einer Enthaltung dem Nationalrat beantragt, die Version des Ständerates zu übernehmen. Der Rat ist diesem Antrag mit 114:57 Stimmen bei 10 Enthaltungen gefolgt. In der Schlussabstimmung hat der Rat dem Gesetz mit 110:79 Stimmen bei sieben Enthaltungen zugestimmt. Auf kleinere und mittlere Krankenversicherer hat das neue Gesetz kaum Auswirkungen, weil diese in der Regel nicht Vermittler einsetzen. Grösseren und grossen Krankenversicherern, die zum Teil bereits Vermittlerfirmen übernommen haben, wird das neue Gesetz kaum gefallen.

Information Winter 2023 5 Gesundheitspolitik

Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit

Motion Müller Damian SR

Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Rezepte für Heilmittel im Rahmen des e-Medikationsprozesses ausgestellt und digital übertragen werden können. Die vom Bundesrat vorzulegende Gesetzesvorlage soll vorsehen, dass die Ärzte und Ärztinnen verpflichtet werden, Rezepte digital auszustellen. Diese Rezepte sollen im elektronischen Patientendossier (EPD) angebunden werden. Patientinnen und Patienten sollen aber eine Kopie des digitalen Rezeptes in Papierform verlangen können. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies unter anderem damit, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des e-Rezeptes bereits vorhanden seien. Der Bundesrat möchte zudem von einer Verpflichtung absehen. Der Ständerat hat der Motion bereits mit 35:00 Stimmen zugestimmt. Der Nationalrat hat die Motion mit 128:4 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen.

Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung

Motion Müller Damian SR

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. Bis jetzt akzeptiere die Schweiz ausschliesslich Medizinprodukte gemäss Zulassungssystem der Europäischen Union für die nationale Versorgung. Dabei müsse auch noch berücksichtigt werden, dass die EU eine neue Verordnung über Medizinprodukte in Kraft gesetzt habe. Bei deren Umsetzung seien aber von Anfang an vielfältige Probleme aufgetaucht. Experten rechnen damit, dass diese Verordnung erst nach verschiedenen Anpassungen und etlichen Jahren europaweit funktionsfähig sei. Aus diesen Gründen sei nicht sichergestellt, dass die Schweizer Bevölkerung in den kommenden Jahren mit ausreichend qualitätsgeprüften Medizinprodukten versorgt werden könne. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Begründet wird dies damit, dass mit der Revision des Schweizer Medizinprodukterechts per 1. August 2020 in begründeten Fällen Ausnahmen möglich seien. Zudem habe der Bundesrat das BAG in Zusammenarbeit mit Swissmedic beauftragt, Abklärungen betreffend die einseitige Anerkennung von Zertifikaten ausserhalb der EU zu prüfen. Diese Abklärungen möchte der Bundesrat abwarten. Nachdem der Ständerat der Motion bereits zugestimmt hat, stimmte auch der Nationalrat der Motion mit 100:79 Stimmen bei null Enthaltungen zu.

Potenzial von Digitalisierung und Datenmanagement im Gesundheitswesen nutzen. Die Schweiz braucht eine übergeordnete Digitalisierungsstrategie Postulat FDP-Liberale Fraktion

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, eine übergeordnete Strategie zu den Themen Digitalisierung und Datenmanagement im Gesundheitswesen zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Dazu werden im Postulat eine ganze Anzahl Ziele aufgezählt, welche die zu erarbeitende Strategie zu verfolgen habe. Der Bundesrat hat Annahme des Postulates beantragt. Er weist darauf hin, dass er das EDI bereits im Mai 2022 beauftragt habe, ein Programm im Sinne des vorliegenden Postulates und verschiedener weiterer hängiger Vorstösse in dieser Sache zu erarbeiten. Der Rat hat dem Postulat diskussionslos zugestimmt.

Information Winter 2023 6 Gesundheitspolitik

AUS DEM STÄNDERAT

Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Bundesgesetz

Nachdem der Nationalrat in der laufenden Session den Beschlüssen des Ständerates gefolgt ist, hat der Ständerat in der Schlussabstimmung dem Bundesgesetz mit 44:00 Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt.

Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungsinitiative)

Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

In der Sommersession 2022 hat der Nationalrat die Volksinitiative klar abgelehnt und nach ausgiebiger Beratung einem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates deutlich zugestimmt. Die Vorlagen standen nun im Ständerat zur Beratung. Dabei hat sich der Rat noch nicht mit der Volksinitiative selber befasst. Er wollte zuerst den vom Nationalrat verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag beraten. Bereits im Rahmen der Eintretensdebatte zeigten sich verschiedene Ratsmitglieder skeptisch. Anstoss wurde vor allem daran genommen, dass die Kantone verpflichtet werden sollen, sich stärker an den Prämienverbilligungen zu beteiligen und dass die Prämienverbilligung stark erhöht werden sollte. Und so kam es! Der Rat hat mit 22:20 Stimmen bei null Enthaltungen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Im Differenzbereinigungsverfahren hat der Nationalrat (siehe Abschnitt zwei Nationalrat) zwar den Beschluss des Ständerates übernommen, wonach vor einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung die Versicherer angehört werden müssen. Hingegen hat er daran festgehalten, dass das Gesetz nur für externe Vermittler gelten soll. Der Ständerat hat – im Rahmen der Differenzbereinigungsrunde mit 28:14 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, nicht auf den Kompromissvorschlag des Nationalrates einzugehen und damit an seinem Beschluss festzuhalten, wonach das Gesetz keine Unterscheidung zwischen externen und angestellten Vermittlern der Versicherer machen soll. Mit dieser Differenz ging die Vorlage wieder zurück an den Nationalrat. Nachdem sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat in der letzten Differenzbereinigungsrunde an ihren Beschlüssen festgehalten haben,

musste sich die Einigungskonferenz mit der Differenz befassen. Dem Antrag der Einigungskonferenz, die identische Fassung von Bundesrat und Ständerat anzunehmen, hat der Rat mit 33:1 Stimmen bei sieben Enthaltungen zugestimmt. In der Schlussabstimmung wurde dem Gesetz mit 27:9 Stimmen bei acht Enthaltungen zugestimmt.

Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus Parlamentarische Initiative Humbel Ruth NR

Die Initiative wurde vor 13 Jahren im Nationalrat eingereicht. Für deren Behandlung wurden dreimal Fristverlängerungen beschlossen. In der Herbstsession 2019 hat der Nationalrat die bundesrätliche Gesetzesvorlage behandelt. Die vorberatende Kommission des Ständerates hat sich seit 2019 an zwölf Sitzungen mit der Vorlage befasst und dabei eine ganze Anzahl Änderungen gegenüber den nationalrätlichen Beschlüssen vorgenommen. Dies wird wahrscheinlich zu einem aufwendigen Differenzbereinigungsverfahren führen. Das entsprechende Dokument zuhanden des Rates (genannt Fahne) umfasste 44 Seiten. Bei dieser Gesetzesrevision handelt es sich um die grösste und wichtigste Änderung der sozialen Krankenversicherung seit Einführung des neuen KVG im Jahre 1996. Aus diesem Grunde wird nachstehend nur kurz auf die für die Krankenversicherer wichtigsten, von der nationalrätlichen Vorlage abweichenden, vom Ständerat angenommenen Bestimmungen hingewiesen. Ob diese dem Differenzbereinigungsverfahren Stand halten, ist im Moment offen. Über die gesamten, detaillierten Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Krankenversicherungen wird der RVK in einem separaten Bericht informieren, wenn das Parlament die Vorlage definitiv verabschiedet hat.

Die Kosten für die Pflege in Pflegeheimen und ambulant werden in das neue Finanzierungssystem integriert, allerdings nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren.

Der Bundesrat legt für die Leistungserbringer für die Kosten in Pflegeheimen und ambulant eine einheitliche Struktur für die Kostenrechnung und die Leistungsstatistik fest. Leistungserbringer und Krankenversicherer setzen gemeinsam mit den Kantonen je eine Organisation ein, die einerseits für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstruktur für die ambulante ärztliche Behandlung sowie anderseits für die Pflegekosten, die ambulant oder in Pflegeheimen durchgeführt werden, zuständig ist.

Die Kantone beteiligen sich an den stationären und ambulanten Behandlungskosten mit mindestens 26,9 Prozent. Dieser Satz gilt ab viertem Jahr ab Inkraftsetzung der Gesetzesbestimmung. Für die ersten drei Jahre gilt ein pro Kanton für jedes Jahr festgelegter Mindestbeitrag.

Information Winter 2023 7 Gesundheitspolitik

Wenn die jährlichen Kosten pro versicherte Person, die in einer Kategorie der Leistungserbringer erbracht werden, die jährlichen Kosten des gesamtschweizerischen Durchschnitts der entsprechenden Leistungserbringerkategorie übersteigen, können die Kantone die Zulassung von neuen Leistungserbringern verweigern.

Die Versicherer teilen den Kantonen mit, für welche versicherten Personen sie einen Kantonsbeitrag einfordern. Bestreitet der Kanton die Beitragspflicht, erlässt er eine Verfügung. Gegen Entscheide des Versicherers ist der Kanton zur Beschwerde an das Versicherungsgericht berechtigt.

Das BAG stellt die von ihm erhobenen Daten neu auch den Kantonen zur Verfügung.

Die Versicherer ermöglichen den Kantonen unverzüglich den kostenlosen Zugang zu Daten von Rechnungen, welche eine stationäre Behandlung betreffen.

Die Versicherer sind neu verpflichtet, nicht nur dem BAG, sondern auch den Kantonen regelmässig die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlichen Daten weiterzuleiten. Diese dienen der Aufsicht über die Leistungserbringer, zur Planung einer bedarfsgerechten Versorgung durch Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser sowie zur Festlegung von Höchstzahlen von Ärztinnen und Ärzten. Der Beitrag des Kantons richtet sich nach dem Nettoprinzip, das heisst nach Abzug der Kostenbeteiligung.

Der gemeinsamen Einrichtung kommt eine wichtige Rolle zu. Sie dient als Koordinationsstelle zwischen Versicherern, Kantonen und Bund. Die Versicherer müssen der gemeinsamen Einrichtung die Daten melden, die für die Berechnung des Kantons- und Bundesbeitrages notwendig sind. Bund und Kantone leisten ihre Leistungen an die gemeinsame Einrichtung, die für die Verteilung an die Versicherer sorgt. Die gemeinsame Einrichtung bildet zu diesem Zweck einen spezialisierten, autonomen Ausschuss, an welchem die Kantone angemessen zu beteiligen sind. Die gemeinsame Einrichtung kann von den Kantonen gegen Entschädigung weitere Vollzugsaufgaben übernehmen.

Die Versicherten leisten für Pflegeleistungen, ambulant oder im Heim einen Beitrag. Der Bundesrat legt die maximale Höhe in Franken fest. Die Kantone können den Beitrag ganz oder teilweise übernehmen. Bei Pflegeleistungen, welche sich im Anschluss an einen Spitallaufenthalt als notwendig erweisen und vom Spital ärztlich angeordnet wurden (Akut- und Übergangspflege), schuldet die versicherte Person während längstens zwei Wochen keinen Beitrag.

Die Versicherten können bei Untersuchungen, Behandlungen und Pflegeleistungen, die ambulant oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden, wählen.

Die Versicherer können mit Nicht-Listenspitälern Verträge über die Vergütung aus der obligatorischen Krankenversicherung abschliessen. Die Vergütung darf aber nicht höher sein als 45 Prozent der Vergütung nach Artikel 49 Absatz 1.

Die Vorlage bringt für die Versicherer einen grossen zusätzlichen administrativen Aufwand. Ob die Revision auch zu Kosteneinsparungen führt, ist sicher zumindest fraglich. Spekuliert wird, dass mit 1 bis 3 Milliarden Einsparungen gerechnet werden könne. Die Hoffnung stirbt zuletzt! In der Gesamtabstimmung hat der Rat der Vorlage mit 29:6 Stimmen bei fünf Enthaltungen zugestimmt. Sie geht nun wieder zurück an den Nationalrat.

Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen Motion Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetze (KVG) zu unterbreiten, die für ambulante und stationäre Spitalleistungen die gleiche Finanzierung vorsieht. Bundesrat und vorberatende Kommission haben Ablehnung der Motion beantragt. In diesem Sinne hat der Rat ohne Diskussion entschieden. Das Anliegen wurde mit der neuen gesetzlichen Vorlage gemäss vorstehendem Abschnitt aufgenommen.

Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG. Kostenneutralität überprüfen Motion SGK-SR

Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine Evaluation der einheitlichen Finanzierung der Leistungen nach KVG durchzuführen. Insbesondere soll er prüfen, ob die Einführung für die Kantone und Versicherer bezogen auf die Jahre 20162019 kostenneutral war und ob der höhere finanzielle Beitrag einzelner Kantone sich in entsprechend tieferen Prämien in diesen Kantonen niedergeschlagen hat. Der Bundesrat soll dem Parlament nötigenfalls eine Anpassung von Artikel 60 Absatz 3 vorschlagen. Bundesrat und vorbehandelnde Kommission haben Annahme der Motion beantragt. Der Rat hat der Motion diskussionslos zugestimmt.

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Gesundheitspolitik

Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien) 2019 hat das Parlament einen Vorstoss von NR Grin angenommen, der verlangte, dass die Steuerabzüge für Krankenkassenprämien erhöht werden. Der Bundesrat hat auftragsgemäss im Sommer 2022 dem Parlament eine Vorlage unterbreitet, die bei den Bundessteuern folgende Erhöhungen der Abzüge für Krankenkassenprämien vorsah:

Für Ehepaare: von 3500 auf 6000 Für Übrige: von 1700 auf 3000 Für Kinder und Unterstützungsbedürftige: von 700 auf 1200

Bereits die vorberatende Kommission hat dann beantragt, auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Dies insbesondere mit der Begründung, dass die Steuerausfälle in der Grössenordnung von rund 400 Millionen im Hinblick auf die sich verschlechternde Finanzsituation des Bundes nicht zu verantworten seien. Zudem kämen die erhöhten Steuerabzüge vor allem Personen zugute, die wirtschaftlich bessergestellt sind. Rund 20 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen keine Bundessteuer. Der Rat ist dem Antrag der Kommission gefolgt und hat mit 32:11 Stimmen bei null Enthaltungen Nichteintreten beschlossen.

Kaufkraft schützen. Abfederung des Prämienschocks 2023 durch sofortige Erhöhung des Bundesbeitrages an die individuelle Prämienverbilligung

Motion Sozialdemokratische Fraktion NR

Identischer Vorstoss im Ständerat

Motion Chassot Isabelle Identischer Vorstoss im Ständerat

Motion Carobbio Guscetti Marina

Alle drei Motionen beauftragen mit identischen Vorstössen den Bundesrat, mit einem dringlichen, zeitlich auf ein Jahr befristeten Bundebeschluss den Beitrag des Bundes an die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2023 um 30 Prozent zu erhöhen. Die Auszahlung hätte an die Kantone zu erfolgen, unter der Voraussetzung, dass diese ihre Prämienverbilligungsbeiträge nicht reduzieren. Begründet werden die Vorstösse damit, dass die Inflation zunimmt, die Preise steigen, die Löhne und Renten stagnieren, die Krankenkassenprämien aber stark steigen.

In der Herbstsession hat der Nationalrat allen drei Motionen knapp zugestimmt. Bundesrat und vorberatende Kommission des Ständerates haben Ablehnung der Motionen beantragt. Der Rat hat alle drei Vorstösse abgelehnt.

Stärkung und Finanzierung der Patientenorganisationen im Bereich seltener Krankheiten Motion SGK-NR

Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Aufgaben, welche der Dachverband im Bereich seltener Krankheiten bei der Umsetzung des Nationalen Konzeptes Seltene Krankheiten erbringt, mittels Leistungsaufträgen finanziell nachhaltig zu sichern. Begründet wird der Vorstoss unter anderem damit, dass die Versorgung im Bereich seltener Krankheiten bis heute ungenügend sei. Verbessert werden könne die Situation nur, wenn die Betroffenen selber einbezogen werden. Die Stärkung der Patientinnen und Patienten liege im Interesse der Allgemeinheit und der Prämienzahler. Der Bundesrat hat Ablehnung mit dem Hinweis auf die vom Parlament im Mai 2022 angenommene Motion SGK-S «Für eine nachhaltige Finanzierung von Public-Health-Projekten des Nationalen Konzeptes Seltene Krankheiten» begründet. Mit der Umsetzung dieser Motion werde eine gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von seltenen Krankheiten geschaffen. Der Rat hat die Motion mit 25:10 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

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BUNDESRAT/EDI/BAG

Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2

Im August 2020 hat der Bundesrat das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Als Ergebnis hat der Bundesrat insbesondere die Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in seinen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte-Partei (Kostenbremse-Initiative) verlegt. Die bundesrätliche Vorlage, die bei vielen Organisationen auf Widerstand stösst, beinhaltet folgende sieben Hauptpunkte:

Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Dazu schliessen sich Gesundheitsfachpersonen unterschiedlicher Berufe unter ärztlicher Leitung verbindlich zusammen, um eine medizinische Betreuung aus einer Hand anzubieten. Das Netzwerk erbringt ambulante Leistungen nach den Artikeln 25-31 KVG und stellt zusätzlich die Koordination über die ganze Versorgungskette mit weiteren Leistungserbringern ausserhalb des Netzwerkes sicher.

Die Netzwerke müssen über einen kantonalen Leistungsauftrag verfügen und sich einer Gemeinschaft oder einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen.

Differenzierte WZW-Prüfung nach Artikel 32 KVG. Der Bundesrat erhält die Kompetenz festzulegen, wie und wann die periodische Überprüfung von Leistungen nach den WZW-Kriterien erfolgt. Preismodelle und Rückerstattungen (Vereinbarungen, die einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln und Therapien ermöglichen). Solche Preismodelle, die auch in weiteren Bereichen zur Anwendung gelangen können (z.B. Mittel und Gegenstände, Analysen) werden bereits heute angewendet. Sie sind aber rechtlich nicht abgesichert. Das BAG kann bei der Festlegung des Preises von Arzneimitteln für die Inhaber der Zulassung die Pflicht vorsehen, einen Teil des Arzneimittelpreises oder der Kosten dem Versicherer oder dem dafür vorgesehenen Fonds zurückzuerstatten.

Ausnahme vom Zugang nach dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten soll im Rahmen von Preismodellen verweigert werden können. Damit soll verhindert werden, dass Zulassungsinhaber nicht mehr bereit sind, Preismodelle zu akzeptieren oder auf ein Aufnahmegesuch in die Spezialitätenliste verzichten.

Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl. Die Kantone müssen Referenztarife für ausserkantonale stationäre Wahlbehandlungen festlegen. Diese orientieren sich am Tarif für eine vergleichbare Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons.

Elektronische Rechnungsübermittlung. Leistungserbringer und Versicherer werden verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch und nach einheitlichen Standards zu übermitteln. Damit sollen Rechnungen leichter überprüft und die Finanzierung nicht erforderlicher Leistungen vermieden werden.

Leistungen der Apothekerinnen und Apothekern. Die Apotheken sollen insbesondere die Möglichkeit zur Durchführung von selbständigen Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder von pharmazeutischen Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und Therapietreue erhalten.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist aber inhaltlich noch nicht auf die Vorlage eingetreten. Sie hat vom Bundesrat zu verschiedenen Fragen Zusatzberichte einverlangt.

Information Winter 2023 10 Gesundheitspolitik

UMFELD

Teure Therapien

Vor kurzem hat die amerikanische Medikamentenaufsichtsbehörde FDA das weltweit teuerste Medikament Hemgenix der Firma CSL Behring anerkannt. Die Firma ist auch in der Schweiz mit rund 1700 Angestellten tätig. Eine einzige Dosis kostet 3,5 Millionen Dollar. Anwendung findet das Medikament bei Bluterkrankheiten (Hämophilie). In der Schweiz kommen bereits heute verschiedene, sehr teure Therapien zum Einsatz. Dies insbesondere bei seltenen Krankheiten. In Zukunft müssen die Krankenversicherer in Einzelfällen vermehrt mit extrem hohen Therapiekosten rechnen. Bei der Tarifierung zeichnet sich in der Schweiz ein neues, intransparentes Vorgehen ab. Vereinbart werden sollen «Schaufensterpreise», auf welchen dann wieder Rückvergütungen vorgesehen sind. Die Verträge, die der Bund abschliesst, sollen aber dem Öffentlichkeitsprinzip entzogen werden. Dies mit der Begründung, dass die Pharma sonst keine Tarifverträge abschliesst und allenfalls auch darauf verzichtet, die Medikamente in die Spezialitätenliste aufnehmen zu lassen.

Réseau de l’Arc

Im Jura entsteht ein neuartiges Netzwerk von Spital, Ärzten und Versicherern. Beteiligt am Projekt sind die Krankenversicherung VISANA, der Kanton Bern und Swiss Medical Network. In die ähnliche Richtung geht ja auch die Vorlage des Bundesrates zum Projekt «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2». Darin nimmt der Bereich «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» eine wichtige Rolle ein. Das Juraprojekt, das per 1. Januar 2024 aktiv sein soll, könnte in diesem Zusammenhang als Musterbeispiel dienen.

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INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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LZ-Weihnachtsaktion

Der RVK verzichtet seit einigen Jahren auf Weihnachtskarten und Geschenke für Kunden und Partner. Stattdessen verschicken wir unsere Grüsse elektronisch. Den eingesparten Betrag spenden wir der LZ-Weihnachtsaktion und helfen so Menschen in der Zentralschweiz, die sich in einer scheinbar aussichtslosen Situation befinden.

Rückblick: Fachtagung Langzeitpflege

Die Tagung widmete sich der Gesundheitsförderung und dem Erhalt der Lebensqualität für Menschen in der stationären und ambulanten Langzeitversorgung. Mit diesem Thema rückte ein Aspekt in den Vordergrund, welcher in den Diskussionen bislang wenig Beachtung fand.

22 Seit 100 Tagen beim RVK

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Peter Geisser startete am 1. September 2022 beim RVK als Leiter Recht & Sekretariat. Im Interview erzählt er uns, was ihm bei der Arbeit wichtig ist und wie er die Einarbeitungszeit erlebt hat. Zudem verrät er, was er für uns kochen würde.

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RVK und RVK Rück AG

JAHRESVERSAMMLUNGEN 2023

Am 23. Juni 2023 finden die 91. Delegiertenversammlung des RVK und die 12. Generalversammlung der RVK Rück AG in Luzern statt. Hanspeter Zweifel hat seinen Rücktritt aus dem Vorstand bzw. Verwaltungsrat bekannt gegeben. Somit ist eine Vakanz neu zu besetzen.

Die Jahresversammlungen werden im Hotel Radisson Blu durchgeführt. Anträge der Delegierten sind bis zum 23. April 2023 (Posteingang) schriftlich an den RVK, Haldenstrasse 25, 6006 Luzern, z.H. des Präsidenten Peter Hegglin zu richten.

Rücktritt aus dem Vorstand bzw. Verwaltungsrat

Nach sieben Jahren im Vorstand des RVK und im Verwaltungsrat der RVK Rück AG hat sich Hanspeter Zweifel entschieden, die beiden Ämter auf den Zeitpunkt der DV/GV abzugeben. Für seinen langjährigen und grossen Einsatz zugunsten unserer Institutionen danken wir Hanspeter Zweifel schon heute ganz herzlich.

Für die frei werdenden Sitze in diesen beiden Gremien lädt der Vorstand Interessierte aus dem Kreis der Mitgliedskassen ein, sich bis zu oben erwähntem Datum mit einem schriftlichen Dossier zu bewerben.

Anforderungsprofil eines Vorstandsmitglieds (vgl. auch Statuten Art. 17.3 und 17.4) Kandidatinnen und Kandidaten müssen folgende Kriterien erfüllen:

Sie haben die Geschäftsleitungsverantwortung bei einem Verbandsmitglied inne oder sind Mitglied der Geschäftsleitung, und ihre Mitgliedskasse hat keine strategische oder finanzielle Bindung an einen Versicherer ausserhalb des Verbandes.

Sie verfügen über fundiertes Wissen in einem oder mehreren für das Versicherungs- oder Gesundheitswesen relevanten Fachbereich.

Sie bieten Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit entsprechend den Vorgaben des VAG und des KVAG. Sie sind bereit, jährlich rund acht bis zehn Präsenztage für diese Funktion einzuplanen. Für eine allfällige Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe des Vorstands/Verwaltungsrates sind weitere zwei bis vier Tage zu reservieren.

Sie bringen ein grosses Interesse an den Verbandsaktivitäten und den Dienstleistungen des RVK mit.

Bei der Wahl von neuen Mitgliedern soll gemäss Statuten zusätzlich auf eine ausgewogene Vertretung der Regionen und der Betriebsgrössen der Mitgliedskassen Rücksicht genommen werden.

Für weitere Informationen stehen der Präsident und der Direktor jederzeit gerne zur Verfügung.

Peter Hegglin, Präsident RVK und RVK Rück AG peter.hegglin@parl.ch

Alexander Kobel, Direktor 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch

Information Winter 2023 13 Informationen des RVK

LZ-Weihnachtsaktion

SPENDEN STATT SCHENKEN

Der RVK verzichtet seit einigen Jahren auf Weihnachtskarten und Geschenke für Kunden und Partner. Stattdessen verschicken wir unsere Grüsse elektronisch. Den eingesparten Betrag spenden wir der LZ-Weihnachtsaktion und helfen so Menschen in der Zentralschweiz, die sich in einer scheinbar aussichtslosen Situation befinden.

Die LZ-Weihnachtsaktion wird von den LZ-Medien organisiert und durchgeführt. Die Spendenaktion unterstützt Tausende von Einzelpersonen und Familien in der Zentralschweiz, die durch einen Schicksalsschlag in finanzielle Not geraten sind. Sie garantiert, dass das gesammelte Geld rasch und unbürokratisch dort eingesetzt wird, wo Hilfe am notwendigsten ist.

Seit der Gründung der LZ-Weihnachtsaktion im Jahr 1996 wurden insgesamt über 64 Millionen Franken gesammelt. Letztes Jahr durfte sie mit dem Sammelergebnis von 5 377 439 Franken einen neuen Rekord verbuchen. Immer wieder zeigen die über 3600 Unterstützungsgesuche, die die LZ-Weihnachtsaktion für die Sammlung pro Jahr erhält: Das Schicksal kann auf einen Schlag ein Leben von Menschen aus dem Lot bringen. Und es kann praktisch jede und jeden treffen. Oft leiden ganze Familien mit, wenn jemand stirbt, verunfallt oder schwer erkrankt. Zum grossen Schmerz kommen rasch auch existenzielle Sorgen hinzu. In solchen Situationen kann die LZ-Weihnachtsaktion einspringen. Oft hilft ein einziger Beitrag, um eine akute Notsituation zu überbrücken und das Leben von Menschen wieder in positive Bahnen zu lenken.

Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch

Information Winter 2023 14 Informationen des RVK

Fachtagung Langzeitpflege

RÜCKBLICK

Die RVK-Tagung Langzeitpflege beschäftigte sich 2022 mit dem Thema «Gesundheitsförderung und Prävention im Langzeitbereich – ungenutzte Potenziale?». Während Professor Martin Hafen, Soziologe an der Hochschule Luzern, in seiner Keynote einen eher systemtheoretischen Überblick zum Thema aufzeigte, präsentierten die weiteren Referentinnen und Referenten anhand von konkreten Beispielen die Chancen und Möglichkeiten von gesundheitsförderlichem Handeln in der Lebenswelt der Spitex und der Pflegeheime.

Rund 90 Fachleute aus dem Gesundheitswesen folgten den vielfältigen Referaten sowie einer angeregten Podiumsdiskussion, die Hannes Blatter, Geschäftsführer Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit, gekonnt moderierte. Angesprochen waren Fach- und Führungskräfte aus der stationären und ambulanten Langzeitpflege, Verantwortliche in Gemeinden und Kantonen sowie Mitarbeitende von Krankenversicherungen.

Mehr Zeit für informelle Gespräche

«Jede Behandlung ist auch präventiv wirksam. Und jede Prävention hat behandelnde Aspekte», sagte Professor Martin Hafen in seinem Eintrittsreferat. «Ausgangspunkt jeder Prävention ist ein künftiges Problem», so der Experte. «Wenn wir über Prävention in Langzeitpflege sprechen, müssen wir uns bei der Pflege überlegen, was für mögliche Folgeprobleme es gibt.» Es gehe jeweils darum, Belastungsfaktoren zu reduzieren und Schutzfaktoren zu stärken. «Es ist empirisch belegt, dass Menschen, die regelmässig Kontakt haben, länger leben», sagte Martin Hafen. Denn Menschen seien soziale Wesen. Es sei daher von elementarer Bedeutung, dass es Zeit für informelle Gespräche gebe, gerade in der Langzeitpflege. «Es braucht mehr Zeit für informelle Gespräche», forderte Martin Hafen. «Beispiele zeigen, dass das Personal auf Früherkennung geschult werden muss. Eine Checkliste hilft, die Situation systematisch zu erfassen. Die Analyse hilft, richtig und frühzeitig zu intervenieren.»

Prävention kostet «Wir müssen aufhören, Spitäler, Alters- und Pflegeheime oder Spitex-Organisationen einzeln zu betrachten. Das Gebot der Stunde heisst Vernetzung», sagte Jörg Kündig, Präsident der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich. «Das gilt auch für die Prävention.» In den Gemeinden müsse dafür noch mehr Bewusstsein geschaffen werden. «Es hilft, wenn auf Stufe Gemeinde die Ressorts Bau und Infrastruktur sowie Gesundheit eng zusammenarbeiten», so Jörg Kündig. Denn Prävention und Gesundheitsförderung lohne sich – auch für die öffentliche Hand. Das Leben in stationären Einrichtungen sei teuer – und in der Regel unbeliebt; nicht nur, aber auch von der öffentlichen Hand. Doch es lohne sich für eine Gemeinde, in die Prävention zu investieren. «Ich will es nicht verhehlen: Für manche Gemeinde ist Prävention teilweise ein ungeliebtes Kind. Denn sie kostet Geld», so Jörg Kündig. Mehr finanzieller Support sei erwünscht.

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Erfolgsfaktoren und Stolpersteine

Anna Jörger, stv. Geschäftsführerin CURAVIVA, präsentierte am Beispiel des Alterszentrums Lindenhof in Oftringen auf, wie die Vision in den Alltag übertragen werden könnte. Es gibt zum Beispiel Angebote wie Bäckerei, Coiffeur, Hauswirtschafts- und Wäscheservice. Das Besondere: Die Leistungen würden nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten, sondern auch den Mitarbeitenden und sogar der Bevölkerung. Diesen Ansatz des sozialraumorientierten und integrierten Versorgungssettings verfolgen neben dem Alterszentrum Lindenhof auch andere Institutionen. In einem gemeinsamen Projekt der Gesundheitsförderung Schweiz werden aktuell Erfolgsfaktoren und Stolpersteine eruiert und ab Mitte 2023 in einem Online-Selbst-Assessment-Tool zur Verfügung gestellt.

Markus Wittwer, Geschäftsführer Alter und Pflege der Stadt Winterthur, stellte in seinem Beitrag drei Präventionsprojekte vor. Zum Beispiel die Gesundheitsberatung Daheim, ein Angebot der Spitex. Das Projektziel sei, die Anzahl Heimeintritte oder Wiedereintritte durch Früherkennung zu vermindern. Beim Beratungsangebot stehe die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Dabei würden die vorhandenen Ressourcen gezielt einbezogen. Oder das Angebot Dividat Senso, welches neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgreift und Bewegungs- und Denkaufgaben miteinander verknüpft. Das interprofessionelle und individuelle Angebot Alters Reha Alter und Pflege ermögliche Personen einen temporären Aufenthalt von maximal drei Monaten. Damit solle die Selbstständigkeit erhalten und verbessert werden. Ein weiteres Ziel sei die Rückkehr ins angestammte Wohnumfeld oder in ein nicht stationäres Angebot.

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Ungenutzte Potenziale

Das anschliessende Podium diskutierte weitere Aspekte und die Frage nach ungenutzten Potenzialen. Für Verena Nold, Direktorin von santésuisse, spielen die Hausärztinnen und Hausärzte eine entscheidende Rolle. «Sie können die Beratungsresidenz von älteren Menschen überwinden helfen.» Auch sie betonte die Bedeutung von niederschwelligen Angeboten, etwa hauswirtschaftliche Leistungen der Spitex. Hannes Koch, CEO der Spitex Kriens, erläuterte das Konzept von Kriens. Danach gibt es die Drehscheibe-Senioren-Impuls; sie sei die erste Anlaufstelle für die Einwohnerinnen und Einwohner. Die Mitarbeitenden der Drehscheibe vermittelten die Menschen nach der Beratung an jene Institution, die das passendste Angebot habe.

Zum Abschluss der Veranstaltung las Reeto von Gunten, Autor und Radiomoderator, aus seinem Tagebuch. Er schreibt dieses täglich, allerdings spielt die Handlung in der Zukunft. Entsprechend startet der erste Eintrag am Freitag, 1. April 2050.

Wir danken allen Beteiligten für ihre wertvollen Beiträge zu dieser facettenreichen Thematik. Die zahlreichen Rückmeldungen zeigen, dass eine konstruktive Auseinandersetzung mit allen Akteuren der Langzeitpflege einem echten Bedürfnis entspricht.

Marco Fäh, Leiter Bildung & Events 041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch

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IFAS Expo 2022

DER WICHTIGSTE BRANCHENTREFFPUNKT FÜR DEN SCHWEIZER GESUNDHEITSSEKTOR

Der RVK war im Jahr 2022 zum zweiten Mal an der IFAS Expo. Am Stand in der Halle 3 präsentierte er die Dienstleistungen Spitex- und Pflegestufen-Coaching sowie das umfangreiche Weiterbildungsangebot. Die Kurse für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal stiessen bei den Besucherinnen und Besuchern auf reges Interesse.

Rund 500 Wettbewerbsteilnehmende

Zum sympathischen Auftritt des RVK trug auch ein Wettbewerb bei. Der Hauptpreis bestand aus einer Übernachtung inklusive Dinner und Frühstück für zwei Personen auf dem Pilatus. Für die Zweit- und Drittplatzierten gab es einen Familieneintritt ins Verkehrshaus der Schweiz respektive ein Abendessen im Restaurant Scala in Luzern. Mit dem Ziel vor Augen, einen dieser Preise zu gewinnen, versuchten rund 500 Teilnehmende, die Anzahl Tablettenblister in der Glassäule am Stand zu schätzen. Total waren es 238 Tablettenblister. Die Gewinner/-innen wurden persönlich benachrichtigt.

Erfolgreicher Auftritt

Für den RVK war die Teilnahme an der IFAS ein voller Erfolg. Nicht zuletzt auch deshalb, weil er mit dem Auftritt und den Angeboten sehr nahe an den Zielgruppen Pflegeheime, Spitex-Organisationen und medizinisches Fachpersonal war. So konnten wir zahlreiche interessante Gespräche führen, aus welchen sich viele konkrete Geschäftskontakte ergaben.

Dank

Ein grosses Dankeschön gilt den Mitarbeitenden des RVK, welche mit ihrer Motivation und ihrem Engagement entscheidend zum Erfolg beigetragen haben.

Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch

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RVK-Frühlingstagung VORSCHAU

Die beliebte Bildungs- und Netzwerkveranstaltung des RVK findet am 25. und 26. April 2023 im Hotel Sempachersee in Nottwil statt. Nach zwei Jahren im digitalen Format freuen wir uns wieder auf den persönlichen Austausch mit allen Teilnehmenden und Referentinnen und Referenten.

Wie gewohnt bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein vielfältiges Programm mit spannenden Beiträgen zu topaktuellen Themen. Ob ein Erfahrungszirkel über Tarife, medizinische und versicherungsmedizinische Betrachtungen oder ausgewählte Knacknüsse in der Rechtsprechung, an der Frühlingstagung gehen wir gezielt und vertieft auf verschiedene Themengebiete ein.

Im Workshop «Neue Tarifstrukturen» stellt Christine Gersching den direkten Praxistransfer zu den stationären Tarifstrukturen ST Reha und TARPSY vor. Aus versicherungsmedizinischer Sicht teilen ausgewiesene Fach- und Vertrauensärzte ihre umfangreichen Erkenntnisse und Empfehlungen zu Themengebieten wie «Genetik», «Chronische Schmerzen» und «Post-Covid». Der Bezug zum Leistungsmanagement und Leistungscontrolling bei den Versicherern ist garantiert. So wird zum Beispiel in Bezug auf Post-Covid konkret auf Differenzialdiagnosen und Triage eingegangen. Beim Thema «Rechtsprechung» klärt uns wie schon in den vergangenen Jahren Dr. iur. Dario Picecchi, Jurist und Lehrbeauftragter an der Universität Luzern, im Detail zu relevanten Fällen und zum Präjudiz aus KVG und VVG auf.

Möchten Sie mehr über unseren Anlass wissen? Auf unserer Website finden Sie detaillierte Angaben zu den einzelnen Workshops und zum Programm für die beiden Tage.

Neben den fachlichen Inputs unserer Referentinnen und Referenten setzen wir genauso auf einen regen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden. Sind Sie dabei? Dann melden Sie sich noch heute an, wir freuen uns auf Sie.

Philipp Dünki, Produktmanager Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

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Neues von der RVK-Crew

BEFÖRDERUNG, EIN- UND AUSTRITTE, DIENSTJUBILÄUM UND WEITERBILDUNG

Beförderung

Wir freuen uns, Sie über die Ernennung von Alexander Kobel als neuer Direktor beim RVK per 1. Dezember 2022 zu informieren.

Alexander Kobel hat 2017 beim RVK als Leiter Finanzen & Personal gestartet und den Bereich Ressourcen weiter ausgebaut. 2021 wurde er zum Stellvertretenden Direktor ernannt und hat nach dem Rücktritt von Patrick Kellenberger nahtlos die Aufgaben des Direktors interimistisch übernommen und erfolgreich ausgeführt.

Per 1. Dezember 2022 hat der Vorstand Alexander Kobel zum neuen Direktor des RVK gewählt. Mit seiner langjährigen Fach- und Führungserfahrung und mit seinem positiven Spirit ist Alexander Kobel die richtige Besetzung, um die strategischen und operativen Ziele des RVK voranzutreiben.

Eintritt

Als Nachfolge für die Bereichsleitung Finanzen & Personal konnten wir Arta Walther-Nuredini für den RVK gewinnen. Sie startete am 12. Dezember 2022 als Bereichsleiterin Finanzen & ICT.

Arta Walther-Nuredini kommt von der Neosana, wo sie als Leiterin Finanz- und Rechnungswesen/CFO die Finanzabteilung aufgebaut hat und die strategische und operative Führung innehatte. Davor war sie bei der BDO in der Wirtschaftsprüfung und als Projektleiterin bei der HSO Wirtschaftsschule Schweiz tätig. Arta Walther-Nuredini verfügt über einen Bachelor of Science ZFH in Wirtschaftsrecht von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) sowie über das Diplom als Treuhandexpertin vom Schweizerischen Treuhand-Institut FH. Zusätzlich zum Finanzbereich wird Arta Walther-Nuredini den ICT-Bereich verantworten. Die Personalabteilung wird zukünftig direkt dem Direktor unterstellt sein.

Wir heissen Arta Walther-Nuredini beim RVK herzlich willkommen und wünschen ihr alles Gute und viel Erfolg in ihrer neuen Rolle.

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Austritte

Per Ende Dezember 2022 verliessen Katrin Hügi-Nagel und Iris Görtler den RVK.

Katrin Hügi-Nagel hat dank ihrer Fachexpertise und ihren langjährigen Erfahrungen zusammen mit dem DRG-Team dazu beigetragen, die DRG-Prüfstelle zu einem echten Kompetenzzentrum für Rechnungsprüfung auf- und auszubauen. Nach über achtjähriger Tätigkeit für den RVK hat sie sich für eine neue Herausforderung entschieden.

Iris Görtler hat im April 2022 beim RVK gestartet und dank ihren Kompetenzen in der Allgemein- und Arbeitsmedizin den Vertrauensärztlichen Dienst tatkräftig unterstützt. Auch sie hat sich entschieden, neue Wege einzuschlagen.

Wir bedauern den Entscheid unserer Kolleginnen, bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement und wünschen beiden weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Dienstjubiläen

Am 22. Dezember 2022 feierte Nicole Jufer ihr 5-Jahr-Dienstjubiläum. Nicole Jufer ist eine erfahrene und kompetente Expertin in der Vergütungsberatung, bearbeitet effizient und dienstleistungsorientiert Fälle im Bereich der Bewertung von Therapien, steht unseren Kunden als Coach und für Schulungen im Zusammenhang mit der Erkennung der KVV-Art.-71Fälle zur Verfügung und arbeitet bereichsübergreifend mit dem Vertrieb und den Fachabteilungen zusammen. Dank ihrer freundlichen und humorvollen Art und ihrer grossen Dienstleistungsbereitschaft wird sie von Kunden und Kolleginnen und Kollegen gleichermassen sehr geschätzt. Wir gratulieren Nicole Jufer von Herzen zum Jubiläum und hoffen, noch viele weitere Jahre auf eine gemeinsame Zusammenarbeit zählen zu dürfen.

Weiterbildungserfolg

Chantal Koller hat 2022 das Certificate of Advanced Studies (CAS) in Online Communication and Marketing an der Hochschule Luzern erfolgreich abgeschlossen. Wir gratulieren ihr zu diesem Erfolg!

Natascha Bircher, Human Resources Management 041 417 05 72, n.bircher@rvk.ch

Information Winter 2023 21 Informationen des RVK

Seit 100 Tagen beim RVK

Peter Geisser startete am 1. September 2022 beim RVK als Leiter Recht & Sekretariat. Im Interview erzählt er uns, was ihm bei der Arbeit wichtig ist und wie er die Einarbeitungszeit erlebt hat. Zudem verrät er, was er für uns kochen würde.

Was ist dir bei der Arbeit wichtig?

Ich schätze es, wenn ich bei meiner Arbeit über Gestaltungsspielraum verfüge, weil ich so noch mehr Freude an meiner Arbeit habe. Weiter ist mir wichtig, dass ich mich mit meinen Vorgesetzten, Arbeitskolleginnen und -kollegen gut verstehe sowie dass meine Arbeit wertgeschätzt wird.

Was sind deine ersten Eindrücke?

Ich bin beim RVK sehr gut aufgenommen worden. Es ist spannend und herausfordernd, mich in ein neues Aufgabengebiet einzuarbeiten. Bisher habe ich mich mit dem Gesundheitswesen primär nur als Krankenversicherter und Leistungsbezüger auseinandergesetzt. Meine Arbeitskolleginnen und -kollegen sind hilfsbereit und nett. Auch die Einführung über die Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen war sehr wertvoll.

Wenn wir zu dir zum Essen kommen würden, was würdest du kochen? Und weshalb?

Im Frühling und Sommer würde ich unseren Grill anwerfen. Am liebsten mache ich einen Braten. Dann habe ich Zeit, um mich meinen Gästen zu widmen. Im Herbst und Winter könnte es auch ein Schinken im Brotteig, ein Fondue oder ein Raclette sein.

Peter Geisser, vielen Dank für dieses Gespräch.

Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch

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Weihnachtsessen

KULINARISCHER HOCHGENUSS IN UNVERGLEICHLICHEM AMBIENTE

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbrachten das diesjährige Weihnachtsessen erneut im «Grottino 1313». Vor dem Weihnachtsessen fand das Personalmeeting im wunderschönen Weinkeller statt. Im stilvollen mediterranen Restaurant genoss das Team im Anschluss einen genussreichen und gemütlichen Abend.

Information Winter 2023 23 Informationen des RVK

INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Seite

26

SmartLife Care stellt sich vor

SmartLife Care wurde 2010 von Swisscom gegründet und ist mittlerweile der grösste schweizweite Anbieter von Notruflösungen mit bisher über 25 000 Kundinnen und Kunden in der ganzen Schweiz. Das Unternehmen ist ebenfalls offizieller Partner im Bereich Notruflösungen von Spitex, Pro Senectute sowie Rheumaliga.

27 Zur Rose im Porträt

Die Zur Rose Suisse AG ist eine Tochtergesellschaft der Zur Rose-Gruppe und eine der führenden Online-Apotheken und Ärztegrossisten in der Schweiz. Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitex-Organisationen und Pflegeheime unterstützt Zur Rose beim Medikamentenmanagement mit kompetenter Fachberatung und spezialisierten Serviceleistungen.

Information Winter 2023 24 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

Neu an der Spitze

FRANK STUDER BEI DER KKV KARIN ZECH-HOOP BEI DER FKB

Bei unseren zwei Mitgliedskassen FKB, die liechtensteinische Gesundheitskasse, und der Krankenkasse Visperterminen gibt bzw. gab es einen Wechsel in der Geschäftsleitung.

Nach über 27 Jahren hat Bernardo Briggeler die KKVGeschäftsführung an Frank Studer übergeben.

Frank Studer hat ab dem 1. Januar 2023 die Nachfolge als Geschäftsführer übernommen. Er ist seit September 2009 bei der Krankenkasse Visperterminen tätig. Als Krankenversicherungsfachmann hat sich Frank Studer in den letzten Jahren laufend weitergebildet und konnte sich als Geschäftsleitungsmitglied auf die Aufgaben als Geschäftsführer vorbereiten.

Bernardo Briggeler bleibt bis zu seiner geplanten Pensionierung in der Funktion als Geschäftsleitungsmitglied der Krankenkasse Visperterminen erhalten.

Im 2022 hat der Krankenversicherer sein 100-jähriges Bestehen gefeiert.

Die neue Geschäftsführerin heisst Karin Zech-Hoop und tritt ihre Stelle am 15. Januar 2023 an.

Karin Zech-Hoop hat an der Universität St. Gallen (HSG) das Lizenziat in Wirtschaftswissenschaften erlangt und sich in einem Nachdiplomstudium zum Executive M.B.L.-HSG weitergebildet. Als Mitarbeiterin der Regierung im Ressort Gesundheit, in verschiedenen Führungspositionen im Liechtensteinischen Landesspital sowie derzeit als stellvertretende Geschäftsführerin des Krankenkassenverbands hat sie das Gesundheitswesen von verschiedenen Seiten kennengelernt.

Die FKB ist glücklich darüber, dass sie eine ausserordentlich kompetente Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung im Gesundheits- und Krankenkassenbereich gefunden hat. Der eingeleitete Prozess zur Nachfolgeregelung nach dem Ausscheiden des langjährigen Geschäftsführers Pino Puopolo, der eine neue berufliche Herausforderung angenommen hat, konnte somit erfolgreich abgeschlossen werden.

www.kkv.ch

www.fkb.li

Information Winter 2023 25 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

SmartLife Care

DIE ZEITEN DES ROTEN NOTRUFKNOPFS SIND VORBEI

Je älter ein Mensch wird, desto mehr Zeit verbringt er in seinem Daheim. Dass Seniorinnen und Senioren so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben können, ermöglichen unter anderem Notrufgeräte. Notruflösungen sind zwar keine neue Erfindung. Moderne Technik im schmucken Design für dieselben hingegen schon.

Der rote Notrufknopf wurde lange als der einzige Senioren-Personennotruf angeboten. Doch Faktoren wie Haptik, eingeschränkte Funktionalität, fehlende Individualität oder Ästhetik führten oft zu Ablehnung oder er verschwand aus anderen Gründen in der Schublade. SmartLife Care hat diese Probleme erkannt und neue Notruflösungen entwickelt. Die Notruflösungen bestehen aus drei Bausteinen: dem Notrufknopf, dem Basisgerät, dem Abo.

Das Angebot von SmartLife Care besteht aus Notrufuhren, Notrufknöpfen oder Medaillons. Der Knopfdruck ermöglicht die Kommunikation mittels Lautsprecher mit den hinterlegten Kontaktpersonen oder der Notrufzentrale. Zusätzlich bietet das Unternehmen auch Services wie Installation oder Intervention an, denn nicht alle Seniorinnen und Senioren leben in der Nähe ihrer Angehörigen und sind entsprechend auf Unterstützung angewiesen.

SmartLife Care wurde 2010 von Swisscom gegründet und ist mittlerweile der grösste schweizweite Anbieter von Notruflösungen mit bisher über 25 000 Kundinnen und Kunden in der ganzen Schweiz. Das Unternehmen ist ebenfalls offizieller Partner im Bereich Notruflösungen von Spitex, Pro Senectute sowie Rheumaliga.

www.smartlife-care.ch

Information Winter 2023 26 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

Zur Rose

DIE ONLINE-APOTHEKE UND ÄRZTEGROSSISTIN AUS DER OSTSCHWEIZ

Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitex-Organisationen und Pflegeheime unterstützt Zur Rose beim Medikamentenmanagement mit kompetenter Fachberatung und spezialisierten Serviceleistungen: Diese reichen von einer digitalisierten Schnittstelle für Medikamentenbestellungen von Heimen über Entlastung bei der Abrechnung von MiGel-Produkten bis zur automatisierten Medikamentenverblisterung zur Erhöhung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Die Zur Rose Suisse AG ist eine Tochtergesellschaft der Zur Rose-Gruppe und eine der führenden Online-Apotheken und Ärztegrossisten in der Schweiz. Sie wurde 1993 vom ehemaligen CEO Walter Oberhänsli und von Ärzten als Grossistin für selbstdispensierende Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte gegründet. Der Firmenname leitet sich vom Haus zur Rose in Steckborn ab, in welchem sich noch heute eine Offizinapotheke befindet – die Gründungsapotheke des Unternehmens.

Mit ihrem Geschäftsmodell bietet Zur Rose eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie zeichnet sich aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsservices und als Technologieproviderin im Bereich von Plattformen. Darüber hinaus treibt sie die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Im Zentrum steht der Auf- und Ausbau eines Gesundheitsökosystems, in welchem sich qualifizierte Anbieter mit Produkten, Dienstleistungen und digitalen Lösungen vernetzen. Der Anspruch von Zur Rose ist es, kundenzentrierte Behandlungspfade anzubieten, damit Menschen die optimale Versorgung sowie die passendsten Medikations- und Therapieoptionen erhalten. Zur Rose verfolgt damit die Vision, eine Welt zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit nur einem Klick managen können.

Möchten Sie noch mehr über die Angebote von Zur Rose erfahren? Dann klicken Sie auf folgenden Link. www.zurrose.ch

Information Winter 2023 27 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

Veranstaltungen

Februar Krankenversicherung Grundlagen 1 7. online März SwissDRG Grundlagen 1. online Krankenversicherung Grundlagen 2 7. online Kranken- und Unfallversicherung – Basiskurs für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal 7. Zürich Psychische Krankheitsbilder 1 8. Luzern Kranken- und Unfallversicherung – Vertiefungskurs für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal 16. Luzern Führung in einer Arztpraxis – zwischen Chaos und Ordnung 28. Zürich April RVK-Frühlingstagung 25./26. Nottwil

Mai Medizinische Kenntnisse: Bewegungsapparat 9. Luzern Krankenversicherung Grundlagen 1 10. Luzern

Juni Zahnmedizin nach KVG / UVG 1. Luzern Krankenversicherung Grundlagen 2 14. Luzern Krankenversicherung und die Pflegedokumentation 15. Luzern Kranken- und Unfallversicherung - Basiskurs 22. online TARMED Grundlagen 28. online

Sessionen

Frühling 27. Februar bis 17. März Bern Sommer 30. Mai bis 16. Juni Bern Herbst 11. bis 29. September Bern Winter 4. bis 22. Dezember Bern

Agenda 2023

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