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BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG
Aus dem Parlament
Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 2. Oktober 2021 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.
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AUS DEM NATIONALRAT
Solidarität der OKP-Versicherten gegenüber der Schweizer Bevölkerung in Sachen Covid-19-Tests
Standesinitiative Genf (eingereicht am 9. Juni 2020) Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert mit der Initiative die Bundesversammlung auf, ein dringliches Bundesgesetz zu erlassen, wonach die Kosten für die Tests, mit denen eine Infektion mit dem Covid-19-Virus nachgewiesen wird, vollständig – das heisst ohne Franchise und Selbstbeteiligung der versicherten Person – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Der Vorstoss wird mit vielen Argumenten begründet, unter anderem auch damit, dass sich die Krankenversicherer bisher nicht solidarisch gezeigt hätten und dass sie daher – auch gestützt auf die übermässig geäufneten Reserven – verpflichtet werden müssten, die Kosten für die Test zu übernehmen. Dies ohne Franchise und Selbstbeteiligung der Versicherten. Auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat die Initiative diskussionslos abgelehnt.
Solidarität der Krankenversicherungen (KVG) mit den Covid-19-Opfern
Standesinitiative Genf (eingereicht am 3. November 2020) Mit dieser zweiten Initiative will der Grosse Rat des Kantons Genf, gestützt auf den Umstand, dass die Covid-19-Pandemie alle Gesellschaftsschichten schwer treffe, die Krankenversicherer noch stärker in die Pflicht nehmen. Gefordert wird unter anderem − während drei Monaten keine Prämien zu verlangen; − sich mit 50 Prozent der über die Jahre angehäuften Reserven an den Gesundheitskosten zu beteiligen; − Verbot, die Prämien in den nächsten zwei Jahren aufgrund der Covid-19-Krise zu erhöhen. Der dritte Punkt ist praktisch erfüllt, sind doch die Prämien für das Jahr 2022 gesamtschweizerisch im Durchschnitt gesunken. Die vorberatende Kommission hat mit 18:0 Stimmen bei sechs Enthaltungen Ablehnung der Initiative beantragt. Der Rat hat die Initiative diskussionslos abgelehnt.
Höhere Franchisen für alle zugänglich machen
Parlamentarische Initiative Nantermod Philippe Mit der Initiative wird verlangt, Artikel 64 Absatz 8 KVG aufzuheben. Dieser Gesetzesartikel besagt, dass die Kostenbeteiligung weder bei einer Krankenkasse, noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden darf. Ebenso ist es Vereinen, Stiftungen oder anderen Institutionen verboten, die Übernahme dieser Kosten vorzusehen. Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat die parlamentarische Initiative mit 112:79 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt.
Pflege und Betreuung wieder zusammenführen
Postulat Gysi Barbara Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die für viele Betroffene negative Trennung von Pflege- und Betreuungsleistungen aufgehoben werden kann. Die Postulantin macht darauf aufmerksam, dass viele Menschen heute nicht Pflegeleistungen im engen Sinne, sondern Betreuung benötigen. Die Betreuung sei im heutigen System unterfinanziert und müsse durch die Betroffenen selber bezahlt werden. Der Bericht soll insbesondere Finanzierungsmodelle aufzeigen, die nicht auf einer Finanzierung über die Krankenversicherung beruhen. Die Abgrenzung Pflege/Betreuung führt in der Praxis immer wieder zu Diskussionen. Der Bundesrat verweist darauf, dass er in einem Bericht vom 25. Mai 2016 verschiedene Finanzierungsmodelle aufgezeigt habe. Er sieht daher keinen Anlass einen weiteren Bericht zu erstellen, weshalb er beantragt, das Postulat abzulehnen. Der Rat hat das Postulat mit 100:83 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
Standesinitiative Thurgau In der Sommersession 2021 hat der Ständerat – nachdem er vorgängig eine Stellungnahme des Bundesrates eingeholt hat – als Erstrat den Vorstoss im Detail beraten und in der Gesamtabstimmung mit 42:1 Stimmen bei null Enthaltungen zuhanden des Nationalrates genehmigt. In der abgelaufenen Wintersession befasste sich nun auch der Nationalrat mit der entsprechenden Gesetzesvorlage. Dabei hat er in folgenden Bereichen Abweichungen zu den Beschlüssen des Nationalrates beschlossen: − Forderungen an Kinder und Jugendliche; Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat, dass nicht nur für Forderungen die Kinder betreffen die Eltern haftbar sind, sondern auch für Forderungen an Jugendlichen in Ausbildung. Dies auch für Forderungen, die nach der Volljährigkeit, respektive nach Abschluss der Ausbildung eintreffen, sofern sie die Zeit vor der Volljährigkeit respektive vor Abschluss der Ausbildung betreffen. − Liste der säumigen Prämienzahler, genannt «Schwarze
Liste»; in den Gesetzesbestimmungen ist zwar nirgends die Rede von schwarzen Listen. In den parlamentarischen
Beratungen, wie auch in den Medien wird immer von schwarzen Listen gesprochen. Im Rat hat sich die Ratslinke stark für eine Abschaffung dieser Liste eingesetzt. Der Ständerat hat sich nur mit Stichentscheid des Präsidenten für die Beibehaltung der entsprechenden Gesetzesbestimmung ausgesprochen. Der Nationalrat hat mit 98:92 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, dass die Kantone weiterhin eine Liste der säumigen Prämienzahler, die nur im Notfall Anspruch auf Leistungen aus der
Krankenpflegeversicherung haben, führen dürfen. − Wechsel des Versicherers und des Versicherungsmodells;
Gemäss Beschluss des Ständerates tritt der Versicherer die Forderung an den Kanton ab, wenn dieser zusätzlich 5
Prozent zu den 85 Prozent übernimmt. Dabei hat der Kanton die versicherte Person über die Abtretung zu informieren. In diesem Falle kann die versicherte Person den Versicherer wechseln. Der Ständerat wollte, dass auch das
Versicherungsmodell gewechselt werden kann. Der Nationalrat hat dies abgelehnt. − Zwangsweise Versicherung in einem Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers; Der
Ständerat wollte, dass der Versicherer Personen, die er der zuständigen kantonalen Behörde bekanntgegeben hat, in einem Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers versichert. Der Nationalrat lehnt diese Bestimmung ab.
In der Gesamtabstimmung hat der Rat die Gesetzesänderung mit 191:0 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.
MORTERATSCHGLETSCHER Der Morteratschgletscher ist ein Alpengletscher in der Berninagruppe im Kanton Graubünden. Volksetymologisch wird der Name «Morteratsch» in der Schweizer Sage «Die Jungfrau vom Morteratsch» erklärt.
AUS DEM STÄNDERAT
Medikamente. Parallelimporte ermöglichen und damit Kosten senken.
Motion Nantermod Philippe Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine Änderung der einschlägigen Gesetzgebung vorzulegen, mit der der Parallelimport von Medikamenten aus Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, zugelassen werden. Diese Medikamente sollten zudem von der obligatorischen Krankenversicherung höchstens zu den in der Schweiz geltenden Tarifen vergütet werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies insbesondere mit der Begründung, dass bereits heute Parallelimporte bewilligt werden können. Von dieser Möglichkeit werde aber nur in ganz wenigen Fällen Gebrauch gemacht. Es stellt sich zudem die Frage, ob Parallelimporte zu tieferen Kosten führen, wenn die parallelimportierten Medikamente von der Krankenversicherung zu den gleichen Tarifen übernommen werden müssten, wie sie in der Schweiz gelten. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2021 Annahme der Motion beschlossen. Die vorberatende Kommission des Ständerates hat einstimmig beantragt, die Motion abzulehnen. Der Rat folgte diesem Antrag diskussionslos.
Für eine nachhaltige Finanzierung der von Public Health-Projekten des nationalen Konzepts seltene Krankheiten
Motion SGK-SR Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Umsetzung der Massnahmen des nationalen Konzeptes seltene Krankheiten durch die beteiligten Organisationen des Gesundheitswesen nachhaltig zu sichern. Diese Rechtsgrundlage soll Finanzierungsinstrumente vor allem für Aktivitäten der Koordination und des Aufbaus von Angeboten für seltene Krankheiten, deren Anerkennung, der Qualitätsförderung, der Dokumentation sowie der Beratung und Information beinhalten und ein schweizweites Register für seltene Krankheiten langfristig finanzieren. Bei der Ausarbeitung der Vorlage habe sich der Bundesrat mit den Kantonen abzustimmen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Wie der Bundesrat sieht auch der Ständerat ein, dass für den Problembereich seltene Krankheiten Handlungsbedarf besteht. Diskussionslos hat der Rat Annahme der Motion beschlossen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Laborkosten zulasten der OKP
Motion Lohr Christian Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die Preise für Laboranalysen zu senken. Vergleiche mit Nachbarländern hätten gezeigt, dass die Preise für Analysen in der Schweiz oft um ein Mehrfaches, ja bis zu achtzehn Mal höher seien. Seit 2010 hätten sich die gesamten Laborkosten von 700 Millionen auf 1,5 Milliarden erhöht. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2020 zugestimmt. Die vorberatende Kommission hat einstimmig Annahme der Motion beantragt. Der Rat hat die Motion ohne Diskussion angenommen.
Motion SGK-NR Die Kommissionsmotion beauftragt den Bundesrat, eine finanzielle und qualitative Evaluation der Aufnahme einer leistungsorientierten Abgeltung (LOA) der Apothekerinnen und Apotheker in die Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich vorzunehmen. Ein solches Modell sei spätestens bei der Behandlung des zweiten Kostendämpfungspaketes zur Diskussion zu stellen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt, unter anderem mit der Begründung, dass bereits heute diese Leistungen über einen Vertrag zwischen dem Apothekerverband und den Versicherern mittels einer leistungsorientierten Abgeltung (LOA) vergütet werden. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2020 Annahme der Motion beschlossen. Die vorberatende Kommission hat Annahme der Motion beantragt und darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Teil des Alternativmodells zu dem bei der Kostendämpfungsberatung abgelehnten Referenzpreissystems handle. Der Rat hat mit 25:10 Stimmen bei drei Enthaltungen Annahme der Motion beschlossen.
Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungsicherheit
Motion SGK-NR Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Vertriebsanteile im Artikel 38 KVL im Einvernehmen mit den betroffenen Leistungserbringern so zu revidieren, dass sie effektiv die Vertriebskosten abdecken, die im Artikel 67 Absatz 1quater Buchstabe a KVV erwähnt sind, und damit die Abgabe von preisgünstigen Arzneimittel nicht mehr benachteiligen, sondern Anreize dafür schaffen. Die Revision soll mit einem vom Fabrikpreis unabhängigen Fixanteil erfolgen und dabei weder höhere Kosten zulasten der OKP noch unberechtigte Kürzungen bei den verfügbaren Mitteln für die Gewährleistung einer hochqualitativen medizinischen Grundversorgung verursachen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2020 zugestimmt. Die vorberatende Kommission hat – unter Hinweis darauf, dass es sich hier auch um einen Teil des alternativen Konzeptes zum abgelehnten Referenzpreissystem handle – Annahme der Motion beantragt. Der Rat hat die Motion diskussionslos angenommen.
Standesinitiative Freiburg Mit der Initiative wird die Bundesbehörde eingeladen, die Gesetzesbestimmungen zu erlassen, die nötig sind, um die erforderlichen Instrumente für die Vergütung umfassender Leistungen von Gesundheitsfachpersonengruppen zugunsten von Patientengruppen in die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu integrieren. Dies so, wie das beim früheren Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in den Pflegeheimen der Fall war. Dieses musste bei der Integration der Medikamentenkosten in den Risikoausgleich aufgegeben werden. Die vorberatende Kommission hat Ablehnung der Standesinitiative beantragt. Dies mit der Begründung, dass ein solches Modell mit der Risikoausgleichsverordnung nicht kompatibel sei. Der Rat folgte diesem Antrag mit 19:7 Stimmen bei drei Enthaltungen.

GORNERGLETSCHER Der Gornergletscher, südöstlich von Zermatt im Monte-Rosa-Massiv, ist mit seiner Länge von circa 12,9 Kilometern der drittlängste Gletscher der Alpen. Er liegt am Fusse der Dufourspitze, bei Nordend, Liskamm, Castor, Pollux und Zermatter Breithorn. Der Gornergletscher vereinigt sich mit dem Grenzgletscher und wird so zur zweitgrössten zusammenhängenden Gletscherfläche der Alpen.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1b)
In der Sommersession haben beide Räte das Massnahmenpaket 1a verabschiedet. Der Nationalrat hat auch das Massnahmenpaket 1b beraten, das nun im Ständerat zur Beratung vorlag. Wie bereits im Nationalrat standen im Ständerat insbesondere folgende Schwerpunkte zur Debatte, wobei gegen vierzig Wortmeldungen zu verzeichnen waren. − Tarif-Rabatte; Gemäss Beschluss des Nationalrates könnten Versicherer und Leistungserbringer jederzeit günstigere Preise oder Tarife vereinbaren als sie in den Tarifverträgen festgelegt oder von den Behörden festgesetzt wurden. Dabei sollen 75 Prozent der erzielten Einsparungen den Versicherten als Prämienreduktion oder der Reservebildung zugutekommen. Die restlichen 25 Prozent stünden den Versicherern zur freien Verfügung. Mit diesem Rabattsystem konnte der Ständerat nichts anfangen.
Bereits die vorberatende Kommission hat einstimmig vorgeschlagen, diese Bestimmung zu streichen. Der Rat hat in diesem Sinne entschieden und damit eine Differenz zum Nationalrat geschaffen. − Massnahmen zur Steuerung der Kosten; Zu ausgiebigen
Diskussionen führte der bundesrätliche Vorschlag, dass
Leistungserbringer und Versicherer in den Bereichen, in denen sie einen Tarifvertrag nach Artikel 43 Absatz 4 KVG abschliessen, Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorsehen müssen. Der Nationalrat hat dem bundesrätlichen
Vorschlag äusserst knapp mit 91:90 Stimmen abgelehnt.
Die FMH hat sich im Vorfeld mit scharfen Worten gegen eine solche Gesetzesbestimmung ausgesprochen. Sie warnte insbesondere davor, dass allenfalls Patienten gegen Jahresende nicht mehr bedarfsgerecht behandelt werden könnten, wenn die vereinbarte Kostenlimite erreicht ist. Die ständerätliche vorberatende Kommission hat beantragt, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen. Im Rat wurde das Thema sehr ausgiebig diskutiert.
Das Abstimmungsresultat fiel – wie bereits im Nationalrat – äusserst knapp, respektive 20:20 unentschieden, aus.
Mit Stichentscheid des Präsidenten ist der Rat dem Beschluss des Nationalrates gefolgt und hat diese Kostensteuerungsmassnahme versenkt. Damit entfällt wohl ein wichtiges Kostensteuerungselement, das zur Kosteneindämmung hätte führen sollen. − Referenzpreissystem bei Medikamenten; Wie schon bei den Massnahmen zur Steuerung der Kosten, ist der Ständerat wie auch der Nationalrat nicht bereit, auf ein Referenzpreissystem umzustellen, und verzichtet damit auf eine weitere Möglichkeit, bei den Arzneimitteln Kosten einzusparen. Als Alternativen stimmt der Rat zwei Motionen der nationalrätlichen SGK zu, mit welchen die Abgabe von mehr preisgünstigen Medikamenten gefördert werden soll. Es wird diesbezüglich auf die beiden vorstehenden Berichtsabschnitte (Kommissions-Motionen NR) verwiesen. Ob dies mehr als ein Tropfen auf dem heissen
Stein ist, wird sich noch weisen müssen. − Beschwerderecht der Versicherer; Die bundesrätliche
Vorlage sah vor, dass den Versicherern gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen nach Artikel 39 KVG (Spitallisten) ein Beschwerderecht zustehen soll. Der Nationalrat hat sich gegen eine entsprechende Gesetzesregelung ausgesprochen. Die vorberatende Kommission des Ständerates hat Annahme beantragt. Im Rat selber ergab sich bei der
Abstimmung mit 18:18 Stimmen ein Unentschieden. Mit
Stichentscheid des Präsidenten stimmte der Rat dem Beschwerderecht zu. Ob dieses knappe Resultat den Nationalrat bei der Differenzbereinigung umstimmen wird, ist wohl eher fraglich.
Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Versicherungsaufsichtsgesetz. Änderung
Das Gesetz wurde vom Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2021 beraten. Bei der Berichterstattung in der INFORMATION vom Juli 2021 wurde festgehalten, dass es sich bei dieser Gesetzesrevision um eine umfassende Überarbeitung des VAG handelt. Unter Berücksichtigung des Umfanges (87-seitige Vorlage) und der Komplexität dieses Geschäftes werde vorgesehen, zu dieser Gesetzesänderung zur gegebenen Zeit einen separaten Bericht zu verfassen. Jetzt hat sich auch der Ständerat mit der Vorlage (91 Seiten) befasst, wobei über 40 Wortmeldungen zu verzeichnen waren. Am Schluss hat der Rat die Vorlage mit 39:0 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden des Nationalrates zur Differenzbereinigung verabschiedet. Nach Genehmigung der bereinigten Gesetzesvorlage durch beide Räte wird der RVK eine Gesamtübersicht über die Neuerungen erstellen und sich dabei auf diejenigen Bestimmungen konzentrieren, die auch für die Krankenversicherung anwendbar sind.

RHONEGLETSCHER Der Rhonegletscher ist ein Talgletscher im Quellgebiet der Rhone im äussersten Nordosten des Kantons Wallis in den Zentralalpen. Er ist knapp acht Kilometer lang und bedeckt eine Fläche von ungefähr 16 Quadratkilometern. Der Rhonegletscher war vor allem im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund seiner damals noch weit ins Tal bei Gletsch hinunterreichenden Zunge eine grosse Touristenattraktion.
UMFELD
Kostendämpfung
Im Kostendämpfungsprogramm 1b verbleiben nach den Beratungen im Ständerat für die nächste Differenzberatung im Nationalrat nur noch wenige Positionen zu bereinigen. Das Programm wurde aber von den Räten um wesentliche Bereiche, die effektiv Kosteneinsparungen erbracht hätten (Steuerung der Kosten, Referenzpreissystem bei Medikamenten), «bereinigt». Aus dem Kostendämpfungspaket 2 hat der Bundesrat den gewichtigen Bereich «Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der OKP» herausgebrochen. Er integriert diesen Gesetzesänderungsvorschlag in einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Partei Die Mitte. Die Volksinitiative und der indirekte Gegenvorschlag werden vom Parlament im nächsten Jahr zu beraten sein.

GROSSER ALETSCHGLETSCHER Der Grosse Aletschgletscher ist der flächenmässig grösste und längste Gletscher der Alpen. Er befindet sich auf der Südabdachung der Berner Alpen im Kanton Wallis. Die Länge des Gletschers beträgt 22,75 Kilometer. Er ist 11 Milliarden Tonnen schwer; das entspricht dem Gewicht von 72,5 Millionen Jumbojets.
INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seite 16 RVK-Frühlingstagung: Referenteninterviews Die nächste Ausgabe findet am 5. und 6. April 2022 statt. Zwei Referenten und eine Referentin erzählen uns im Interview, wie sie sich persönlich auf ihren Workshop vorbereiten.
Seite 20 Fachtagung Langzeitpflege Die Tagung vom 24. November 2021 befasste sich mit der Thematik «Bleiben wir zu Hause? Folgen der Pandemie für die Langzeitpflege». Der Anlass fand im Volkshaus Zürich statt und stiess mit rund 120 Teilnehmenden auf grosses Interesse.
Seite 22 LZ-Weihnachtsaktion Der RVK unterstützte auch im vergangenen Jahr die LZ-Weihnachtsaktion und verzichtete auf den Versand von Weihnachtskarten und -geschenken für Kunden und Partner. Der eingesparte Betrag ging vollumfänglich an Menschen aus der Zentralschweiz, die in Not geraten sind.