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BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG
Aus dem Parlament
Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 25. September 2020 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.
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AUS DEM NATIONALRAT
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1)
Der Nationalrat hat sich mit dem zweiten Teil des Pakets 1 der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Kostendämpfung befasst. Dabei hat er zu nachstehenden Schwerpunkten folgende Beschlüsse gefasst: −
Tarif-Rabatte; Neu sollen Versicherer und Leistungserbringer jederzeit günstigere Preise oder Tarife vereinbaren können, als sie in den Tarifverträgen festgelegt oder von den Behörden festgesetzt wurden. Dabei müssen 75 Prozent der erzielten Einsparungen den Versicherten als Prämienreduktion oder der Reservebildung zugutekommen. Die restlichen 25 Prozent stehen dem Versicherer zur freien
Verfügung. Damit der Versicherer den frei verfügbaren
Anteil erhält, muss er die erzielte Einsparung belegen. Der
Bundesrat kann zudem den Gesamtbetrag des dem
Versicherer zustehenden Anteils plafonieren. Die vorberatende Kommission hat Zustimmung beantragt. Diese Rabattbestimmung war umstritten. Der Rat stimmte dieser aber doch deutlich zu. Solange die Ausführungsverordnung nicht vorliegt, bleiben im Detail noch einige Fragen zu diesem Rabattthema offen. Vorerst muss sich nun aber noch der Ständerat als Zweitrat mit der Vorlage befassen.
Massnahmen zur Steuerung der Kosten; Die bundesrätliche Vorlage sah vor, dass Leistungserbringer und
Versicherer in den Bereichen, in denen sie einen Tarifvertrag nach Artikel 43, Absatz 4 KVG abschliessen, Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorsehen. Die Verträge müssten Regeln zur Korrektur bei ungerechtfertigten
Erhöhungen der Mengen und der Kosten gegenüber einem im Vertrag definierten Zeitraum vorsehen. Wenn sich
Leistungserbringer und Versicherer nicht einigen, würde der
Bundesrat die Massnahmen zur Steuerung der Kosten festlegen. Die vorberatende Kommission hat Zustimmung beantragt, allerdings lediglich im Verhältnis 12:11 Stimmen. Bei der Beratung im Rat waren die Bestimmungen dann auch stark umstritten. Der Rat hat sie knapp mit 91:90 Stimmen abgelehnt. Ob der Ständerat zu andern Beschlüssen kommt, ist fraglich. −
Referenzpreissystem bei Medikamenten; Der Bundesrat hat vorgeschlagen, für Arzneimittel ein Referenzpreissystem einzuführen, wie es auch verschiedentlich im Ausland zur
Anwendung kommt. Zudem sah die bundesrätliche Vorlage vor, dass, wenn nicht mehr als zwei Arzneimittel mit gleicher
Wirkstoffzusammensetzung auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, die Krankenversicherung nur den Preis des günstigeren Arzneimittels übernimmt. Damit wollte er erreichen, dass vermehrt preisgünstige Medikamente abgegeben und so zusätzlich Kosten gespart werden. Versicherte, die ein höherpreisliches Medikament wünschten, müssten den Aufpreis selber bezahlen. Die Pharmaindustrie hat es «dank guter Lobbyarbeit» geschafft, dass der Rat die
Einführung des Referenzpreissystems abgelehnt hat. Ist ein solcher Beschluss mit Kostendämpfungsmassnahmen kompatibel? Anstelle des Referenzpreissystems sollen auf dem Verordnungswege Anreize für Apotheken, Ärzte und
Ärztinnen geschaffen werden, vermehrt preisgünstige
Medikamente zu verschreiben und abzugeben.
Beschwerderecht der Versicherer; Die vorbereitende
Kommission hat vorgeschlagen, dass die Versicherer gegen
Beschlüsse der Kantonsregierungen betreffend Spitallisten (Artikel 39 KVG) beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen können, ebenso gegen Beschlüsse des BAG betreffend Spezialitätenliste und den entsprechenden Preisen (Artikel 52, Absatz 1b KVG). Der Bundesrat wollte den
Versicherern noch in weiteren Bereichen ein Beschwerderecht einräumen. Der Rat hat sich gegen ein solches
Beschwerderecht ausgesprochen. Dass der Ständerat anders entscheidet, ist kaum anzunehmen, sind doch die Ständeräte die Vertreter der Kantone. Bezahlen müssen die Versicherer, aber ein Mitsprache- respektive ein Beschwerderecht soll ihnen nicht zustehen.
Übermittlung einer Kopie der Behandlungsrechnung;
Der Rat ist dem Beschluss des Ständerates gefolgt, wonach der Leistungserbringer im System Tiers payant der versicherten Person unaufgefordert eine Kopie der Rechnung übermitteln muss. Auch die weitere vereinfachte Fassung des Ständerates hat der Rat wie folgt übernommen. «Versicherer und Leistungserbringer können vereinbaren, dass der Versicherer die Rechnungskopie zustellt. Die Übermittlung der Rechnung an den Versicherten kann auch elektronisch erfolgen.» Leistungstarife; Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat, dass neben Einzelleistungstarifen auch auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife möglich sind. Beide Tarifarten müssen aber auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifstruktur beruhen. Neu hat der Nationalrat auch eine Bestimmung aufgenommen, die vorschreibt, dass, wenn es in einem Bereich eine vom Bundesrat genehmigte Tarifstruktur für auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife gibt, diese von allen Leistungserbringern für die entsprechenden Behandlungen angewendet werden müssen. Wenn auch der Ständerat der Aufnahme von Patientenpauschaltarifen zustimmt, geht ein hart erkämpftes Anliegen von santésuisse in Erfüllung.
Organisation für Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen;
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer eine Organisation für Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen schaffen. Dieser Grundsatz wird von beiden Räten akzeptiert. Gegenüber der bundesrätlichen Vorlage, die vorsah, dass der Bundesrat Grundsätze betreffend Form, Betrieb und Finanzierung der Organisation aufstellen kann, hat sich der Nationalrat der härteren Bestimmung des Ständerates angeschlossen. Diese sieht vor, dass, wenn eine solche Organisation fehlt oder sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, der Bundesrat diese einsetzt.
Rechnungsprüfung durch Patientenorganisationen;
In seiner ersten Lesung hat der Nationalrat eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, wonach sich Versicherte für die Prüfung der Rechnung an eine Patientenorganisation wenden können, die sie bei einer allfälligen Anfechtung der Rechnung unterstützt. Vorgesehen war auch, dass das Departement den Patientenorganisationen Finanzhilfe gewähren kann für Leistungen, die sie auf Ersuchen der Versicherten erbracht haben. Der Ständerat ist auf diese Bestimmungen nicht eingegangen. Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat nun auch der Nationalrat dieser Gesetzesbestimmung eine Absage erteilt.
Wasservögel
Jeden Winter überwintern Hunderttausende Wasservögel aus dem hohen Norden in der Schweiz, weil unsere Seen in der Regel nicht zufrieren. Eines der grössten Winterquartiere ist der Bodensee.
Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung;
Beide Räte sind sich darin einig, dass im Sinne der bundesrätlichen Vorlage in Zukunft Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung möglich sein sollen. Der Nationalrat hat aber beschlossen, dass solche Projekte durch das
Departement erst nach Anhörung der Kantone bewilligt werden können. Vorgesehen sind solche Projekte in folgenden Bereichen: - Leistungserbringung nach dem Naturalleistungsprinzip - Übernahme von Leistungen im Ausland ausserhalb der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gemäss Art. 34, Absatz 2 KVG - Einschränkung der Wahl des Leistungserbringers - Einheitliche Finanzierung von ambulanten und statio nären Leistungen - Förderung der koordinierten und integrierten Gesund heitsversorgung - Stärkung der Qualität - Förderung der Digitalisierung
Die beiden letztgenannten Bereiche wurden von den Räten neu aufgenommen. Der Bundesrat kann zudem Pilotprojekte, die das gleiche Ziel verfolgen, in anderen Bereichen bewilligen, sofern sie nicht vom Kostendämpfungsziel abweichen. Das EDI legt in einer Verordnung die Abweichungen vom Gesetz und von dessen Ausführungsbestimmungen sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmer des Pilotprojektes fest. Die Teilnahme an Projekten ist freiwillig. Nach Abschluss eines Projektes kann der Bundesrat festlegen, dass Bestimmungen, die vom Gesetz abweichen, anwendbar bleiben, wenn die Evaluation gezeigt hat, dass mit dem erprobten Modell die Kostenentwicklung wirksam eingedämmt werden kann. Die Vorlage geht nun zur weiteren Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.
Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungssicherheit
Motion SGK-NR
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Vertriebskostenanteile in Artikel 38 KLV im Einvernehmen mit den betroffenen Leistungserbringern so zu revidieren, dass sie effektiv die Vertriebskosten abdecken, die in Artikel 67, Absatz 1quater, Buchstabe a KVV erwähnt sind. Damit soll die Abgabe von preisgünstigeren Arzneimitteln nicht mehr benachteiligt, sondern Anreize dafür geschaffen werden. Diese Revision soll mit einem vom Fabrikabgabepreis unabhängigen Fixanteil einhergehen und dabei weder höhere Kosten zulasten der OKP noch unberechtigte Kürzungen bei den verfügbaren Mitteln für die Gewährleistung einer hochqualitativen medizinischen Grundversorgung verursachen. Das neue Modell der vom Fabrikpreis unabhängigen Vertriebsanteile müsse zwingend spätestens simultan zu den weiteren Massnahmenpaketen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit im Arzneimittelbereich in Kraft treten. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Rat hat der Motion diskussionslos zugestimmt.
Motion SGK-NR
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine finanzielle und qualitative Evaluation der Aufnahme einer leistungsorientierten Abgeltung (LOA) der Apothekerinnen und Apotheker in die Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich vorzunehmen. Ein solches Modell wäre spätestens bei der Behandlung des zweiten Kostendämpfungspakets zu diskutieren. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies mit der Begründung, dass verschiedene Massnahmen bereits am Laufen seien und weitere Vorschläge zur Beratung vorlägen. Der Rat hat die Motion mit 175:7 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.
Arzneimittel und Impfstoffe. Gewährleistung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung
Postulat SGK-NR
Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen zu unterbreiten und dabei den Schwerpunkt auf Sicherheit, Nachhaltigkeit und Qualität der Versorgung zu legen. Dieser Bericht biete unter anderem Gelegenheit, den Katalog der Kriterien zu erweitern, die der Antragsteller erfüllen muss, um von Swissmedic eine Zulassung für den Vertrieb eines Arzneimittels am Schweizer Markt zu erhalten. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beantragt, primär mit der Begründung, dass die im Postulat formulierten Anliegen entweder bereits eingehend geprüft wurden, sich schon in der Umsetzung befinden oder bereits im Rahmen anderer Projekte behandelt werden. Der Rat hat das Postulat mit 104:80 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Mehr qualitativer und quantitativer Wettbewerb im Spitalbereich dank Wahlfreiheit der Patienten
Motion FDP-Liberale Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vorzulegen, mit welcher das Anbieten eines neuen Versicherungsmodelles ermöglicht wird. Dies mit der Begründung, dass sich zwischen den Spitälern die Kosten bei gleicher Qualität erheblich unterscheiden. Patienten, die sich für ein günstiges Spital entscheiden, sollten daher finanziell, zum Beispiel mit Prämienrabatten, Aufhebung Kostenbeteiligung oder Ähnlichem, belohnt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er hält fest, dass die gesetzlichen Grundlagen, um Versicherungsmodelle anzubieten, in denen Versicherte freiwillig ihre Wahl auf kostengünstige Leistungserbringer beschränken und hierfür von einer tieferen Prämie oder Kostenbeteiligung profitieren können, bereits bestehen. Der Rat hat die Motion knapp mit 93:87 Stimmen bei null Enthaltungen angenommen.
Den Zulassungsprozess für Implantate professionalisieren
Motion Herzog Verena
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, sicherzustellen, dass in der Schweiz die zur Implantation in den menschlichen Körper zugelassenen Medizinprodukte sicher und verlässlich sind. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er habe im November 2018 eine Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes (neue MedizinprodukteRegulierung) an das Parlament überwiesen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werde eine sichere und nachhaltige Lösung präsentiert. Der Rat hat die Motion mit 110:61 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Pflegesparkonto. Finanzierungsinstrument des 21. Jahrhunderts
Motion FDP-Liberale Fraktion
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament die gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, damit die Finanzierung der Pflegeleistungen im Alter neu über ein Pflegesparkonto abgewickelt werden kann. Das auf freiwilliger Basis angesparte Guthaben soll steuerbefreit und vererbbar sein. Zudem sollen sowohl die Pflege als auch die Betreuung über das Pflegesparkonto finanziert werden können. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er sieht eine Versicherungslösung als bessere Variante. Zudem könnten sich Versicherte mit kleineren Einkommen kaum Einzahlungen in das Pflegesparkonto leisten und damit auch nicht von der Steuerbefreiung von solchen Beitragszahlungen profitieren. Der Rat hat die Motion mit 99:74 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt.
Braunbär
Der Braunbär kommt langsam von Osten und Süden auf unser Land zu. Er zieht sich im Winter in eine frostsichere Höhle zurück, die er entweder gefunden oder aber auch selber gegraben hat. Dort ruht er mehrere Wochen bis Monate – abhängig vom Klima und von seiner Kondition.

Direkte Bundessteuer. Abzug für Krankenkassenprämien erhöhen und so an die Realität anpassen
Parlamentarische Initiative Chiesa Marco, übernommen von Marchesi Piero
Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, bei den direkten Bundessteuern den Höchstabzug, der für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung geltend gemacht werden kann, an die Realität anzupassen. Der Bundesrat hat beantragt, die Initiative abzulehnen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass bereits ähnliche Vorstösse in Bearbeitung seien. Dabei gelte es auch zu beachten, dass von höheren Abzügen bei der direkten Bundessteuer in erster Linie Personen in wirtschaftlich besseren Verhältnissen profitieren würden. Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat die Initiative mit 121:60 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Eine «Krankenversicherung light» für Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsrecht
Motion SVP-Fraktion
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, damit Personen mit ungeklärtem oder provisorischem Aufenthaltsstatus, das heisst Asylsuchende (Ausweis N), Schutzbedürftige (Ausweis S), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F), Sans-Papiers und Weitere, in einer «Krankenversicherung light» mit stark eingeschränktem Leistungskatalog versichert werden. Die Kosten dieser Versicherung sollen transparent ausgewiesen und direkt aus den Asylkrediten bezahlt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er lehnt eine Einschränkung der Leistungspflicht für bestimmte Versichertenkategorien ab. Zudem weist er darauf hin, dass im Moment auch ein Bericht «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» in Bearbeitung sei. Der Rat hat die Motion mit 137:50 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Für die Krankenversicherer wäre zwar eine Lösung, wie sie mit der Motion angepeilt wurde, von Vorteil, würden sie doch von einigem administrativen und finanziellen Aufwand entlastet. Sozialpolitisch wäre die Sache aber kaum vertretbar.
Gefahr der Antibiotikaresistenzen. Potenzial für Komplementärmedizin nutzen
Motion Graf-Litscher Edith
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Forschungsprojekte zu fördern, die untersuchen, welchen Beitrag komplementärmedizinische Behandlungstherapien zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen leisten können. Die Erkenntnisse wären in Informationskampagnen, in Richtlinien und in der Ausbildung zu berücksichtigen. Begründet wird der Vorstoss damit, dass erste Untersuchungen zeigten, dass Ärztinnen und Ärzte mit komplementärmedizinischer Weiterbildung deutlich weniger Antibiotika verschreiben als konventionell tätige Kolleginnen und Kollegen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist dabei auf den Umstand, dass der Bund bereits im Rahmen des NFP verschiedene Projekte fördere, die Lösungsmöglichkeiten im Kampf gegen mikrobielle Resistenzen suchen. Den komplementärmedizinischen Organisationen stehe es zudem offen, Projekte zu initiieren und ein entsprechendes Gesuch um allfällige finanzielle Unterstützung an den Bund zu richten. Der Rat hat die Motion knapp mit 91:88 Stimmen bei neun Enthaltungen abgelehnt.
Schluss mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks
Motion Heim Bea, übernommen von Gysi Barbara
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, spätestens im zweiten Paket der Kostendämpfung Massnahmen respektive entsprechende Präzisierungen im Rahmen der Rechtssetzung zu treffen, die geeignet sind, Mengenausweitungen fördernde Anreize abzuschaffen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist dabei darauf, dass er bereits in seinen Antworten zu weiteren ähnlichen Vorstössen festgehalten habe, dass zu prüfen sei, ob und wie das Anliegen mittels Verordnungsanpassung angegangen werden könne oder ob eine Gesetzesänderung erforderlich sei. Diese Arbeiten seien noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat die Motion relativ knapp mit 99:88 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt.
KVG. Vergütung des Pflegematerials
Nachdem der Ständerat mit der Aufnahme einer von Peter Hegglin eingebrachten Übergangsbestimmung eine Differenz geschaffen hatte, musste sich der Nationalrat nochmals mit der Vorlage befassen. Nachdem der Ständerat der Vorlage einstimmig zugestimmt hatte, hat auch der Nationalrat der geänderten Fassung diskussionslos zugestimmt. In der Schlussabstimmung hat der Rat der Gesetzesänderung mit 195:00 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt.
AUS DEM STÄNDERAT
Vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
Motion Addor Jean-Luc NR
Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft
Motion Kälin Irène NR
Mit beiden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass die Kosten ab Beginn einer Schwangerschaft voll, das heisst ohne Kostenbeteiligung zulasten der Versicherten, durch die Krankenversicherung übernommen werden. Bisher mussten sich die Versicherten für Behandlungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen an den Kosten beteiligen. Der Bundesrat hat Annahme der Motionen beantragt. Nachdem der Nationalrat beide Motionen bereits gutgeheissen hat, hat auch der Ständerat diskussionslos Annahme beschlossen.
Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung
Parlamentarische Initiative Eder Joachim
In der Herbstsession 2020 hat der Nationalrat die vom Ständerat in der Herbstsession 2019 verabschiedete Änderung des KVG beraten und dabei verschiedene Differenzen geschaffen. Mit diesen hat sich der Ständerat in der laufenden Wintersession befasst. In folgenden Bereichen hat er vom Nationalrat abweichende Beschlüsse gefasst: −
Artikel 21, Absatz 1; Der Rat hält an seiner ursprünglichen
Fassung fest, wonach die Versicherer dem Bundesamt die von diesem benötigten Daten regelmässig und nicht, wie vom Nationalrat verlangt, jährlich zu liefern haben. Auch auf die vom Nationalrat beschlossene Bestimmung, dass das Bundesamt den Versicherern den konkreten Zweck der
Datenlieferung vorgängig bekanntgeben muss, ist der Rat nicht eingetreten.
Artikel 21, Absatz 2; Der Nationalrat wollte hier eine vereinfachte Bestimmung aufnehmen, wonach das Bundesamt vor Erhebung der Daten beim Versicherer bestehende
Datenbestände von Dritten zu berücksichtigen habe. Dafür sah er einen zusätzlichen Absatz 2bis vor (siehe nachstehende Ausführungen), in welchem er detaillierte Bestimmungen festschreibt. Der Ständerat hat an seiner bisherigen
Version festgehalten, dass der Bundesrat vorsehen könne, dass die Daten pro versicherte Person weiterzugeben sind, sofern aggregierte Daten nicht zur Aufgabenerfüllung genügen und die Daten pro versicherte Person anderweitig nicht zu beschaffen sind. Artikel 21, Absatz 2bis; Der Nationalrat hat beschlossen, in einem neuen Absatz 2bis einerseits sinngemäss einen Teil der ständerätlichen Fassung von Artikel 21, Absatz 2 aufzunehmen. Zusätzlich hat er festgehalten, der Bundesrat habe zu beachten, dass bei der Datenerhebung für die Krankenversicherer möglichst wenig Aufwand entstehe. Zudem habe er die Krankenversicherer anzuhören. Der Rat hat diese Bestimmungen in Artikel 21, Absatz 2bis abgelehnt, dies wohl zum Leidwesen der Krankenversicherer. Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nationalrat.
Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität
Parlamentarische Initiative SGK-NR
Die parlamentarische Initiative, die von der SGK-NR als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ausgearbeitet wurde, hat der Nationalrat in der Wintersession 2019 und der Ständerat in der Sommersession behandelt. Dabei hat der Ständerat zur Vorlage des Nationalrates verschiedene Änderungen beschlossen. Mit diesen Differenzen befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession 2020. In zwei Bereichen hielt der Nationalrat dabei an seinen abweichenden Beschlüssen fest, mit welchen sich nun wieder der Ständerat zu befassen hatte.
Artikel 6, Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege; Gemäss Beschluss des Nationalrates müssen die Kantone den Zugang zum
Bildungsgang Pflege HF oder zum Studiengang Pflege HF finanziell fördern. Der Ständerat will hier nur eine Kann-
Bestimmung. An diesem Beschluss hält der Ständerat fest.
Artikel 25a, Absatz 1 Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung; Der Ständerat hält an seiner
Version fest, dass für diejenigen Pflegeleistungen, die vom
Bundesrat bezeichnet werden und die von Pflegefachpersonen, Spitex-Organisationen und Pflegeheimen ohne ärztliche Anordnung oder Auftrag erbracht werden, nur direkt den Krankenversicherern in Rechnung gestellt werden können, wenn eine Vereinbarung mit den Versicherern abgeschlossen wurde. Die vorberatende
Kommission hat den entsprechenden Antrag lediglich mit 7:6 Stimmen verabschiedet. Der Rat hat mit 23:18
Stimmen bei null Enthaltungen Festhalten beschlossen. Der
Nationalrat will keine entsprechende Vereinbarungsvorschrift.
Mit diesen Differenzen geht die Vorlage wieder zurück an den Nationalrat.

Reh
Rehe fressen sich im Herbst ein beachtliches Fett- und Eiweisspolster an, denn ihre Nahrung wird in der kalten Jahreszeit äusserst knapp. Sie stellen ihre Aktivität im Winter fast gänzlich ein und tragen ein spezielles Fell.
KVG. Vergütung des Pflegematerials
Als Zweitrat hat sich der Rat mit der vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesänderung befasst. Die Vergütung des Pflegematerials, das bei Untersuchungen und Behandlungen in Pflegeheimen und in der ambulanten Krankenpflege sowie in der Akut- und Übergangspflege verwendet wurde, war seit Langem ein Streitthema. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession mit 189:00 Stimmen zugestimmt. Als einzige Differenz hat der Ständerat – auf Antrag von Peter Hegglin – neu eine Übergangsbestimmung aufgenommen. Demnach erfolgt die Vergütung der der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände, für die das Departement noch keine Bestimmung über die Leistungspflicht und den Umfang der Vergütung erlassen hat, weiterhin nach dem bisherigen Recht. Diese Bestimmung gilt während eines Jahres ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Mit dieser Ergänzung hat der Rat der Gesetzesvorlage mit 41:00 Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt. In der Schlussabstimmung hat der Rat die Gesetzesänderung mit 42:00 Stimmen bei null Enthaltungen genehmigt. Unbestrittene Statistiken von einem unabhängigen Organ erstellen lassen. Eine unerlässliche Voraussetzung für die Steuerung des Gesundheitswesens
Motion Feller Olivier NR Motion Thorens Goumaz Adèle NR
Mit den beiden gleichlautenden Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, die Aufgaben der Erstellung unbestrittener und aktueller Statistiken einem unabhängigen Organ zu übertragen (zum Beispiel dem Bundesamt für Statistik). Dies, um das Gesundheitswesen zu steuern und es der Entwicklung der Bedürfnisse und der Kosten anzupassen. Die beiden Antragsteller bemängeln, dass die Daten nach keinem klaren, transparenten, unabhängigen und einheitlich methodischen Vorgehen gesammelt und bearbeitet werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motionen beantragt. Er begründet diese damit, dass eine Expertengruppe mit dem Ziel beauftragt sei, eine bessere Informationsbasis, eine grössere Transparenz des Gesundheitssystems und die Reduktion des administrativen Aufwands zu schaffen. Der Nationalrat hat den Motionen zugestimmt. Auf einstimmigen Antrag der vorbereitenden Kommission hat der Rat die beiden Motionen diskussionslos abgelehnt.
Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care
Motion SGK-SR
Der Bundesrat wird mit der Kommissionsmotion beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist. Dies unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen ambulant, stationär sowie in Schnittstellen. Die Kantone sind dabei in geeigneter Weise einzubinden. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Rat ist diesem Antrag diskussionslos gefolgt.
Keine Erhöhung der Krankenkassenprämien
Standesinitiative Genf
Der Gosse Rat des Kantons Genf fordert mit der Standesinitiative vom Juni 2019 die Bundesversammlung auf, mit einer Motion vom Bundesrat zu verlangen, dass die Krankenkassenprämien 2020 nicht erhöht werden. Er begründet dies damit, dass die Gesundheitskosten 2018 nur um 0,47 Prozent gestiegen sind, die Krankenversicherer 2018 Gewinne erzielt haben, die Reserven bei 150 Prozent des gesetzlichen Minimums liegen und dass die Krankenkassenprämien eine Familie mit zwei Kindern mit 21 Prozent des Haushalteinkommens belasten. Die vorberatende Kommission hat festgestellt, dass die Forderung der Initiative praktisch erfüllt ist, sind doch die Prämien im Jahre 2020 um 0,5 Prozent und für das Jahr 2021 um 0,6 Prozent gestiegen. Die Kommission hat darum beantragt, die Standesinitiative abzulehnen. In diesem Sinne hat der Rat entschieden.

Rothirsch
Rothirsche vermeiden im Winter jede unnötige Aktivität. Das Volumen des Pansens wird verringert. Die Herzschlagfrequenz sinkt gegenüber dem sommerlichen Maximum um 60 Prozent. Zeitweise schlägt das Herz nur noch 30-mal pro Minute.
BUNDESRAT/EDI/BAG
Reserven der Krankenversicherer
Der Bundesrat will dem Druck gewisser politischer Kreise und einzelner Medien nachgeben. Er schlägt per Juni 2021 eine Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) vor. Dabei verzichtet er zwar darauf, die Krankenversicherer mit angeblich zu hohen Reserven zu einem Abbau zu verpflichten. Für den Fall, dass ein Versicherer Reserven abbaut, macht er aber eine ganze Anzahl Vorschriften. Ein solches Vorgehen ist unverständlich. Wenn der Abbau freiwillig ist, was zu begrüssen ist, braucht es auch keine Änderung der KVAV. Reserven sind ein wichtiger Stabilitäts- und Sicherheitsfaktor. Wenn ein Versicherer über ungenügende Reserven verfügt, schreitet die Aufsichtsbehörde sofort mit eiserner Faust ein. Darum ist es für die Versicherer wichtig, über genügende Reserven, die möglichst über den gesetzlichen Vorgaben liegen, zu verfügen. Nur so können sie grössere Schwankungen aushalten.
Elektronisches Patientendossier (EPD)
Per 15. April 2020 hätte das elektronische Patientendossier bei den Spitälern eingeführt werden müssen. Wann dies der Fall sein wird, steht wohl in den Sternen, und wann es auch für die weiteren Leistungserbringer aktiv wird, liegt wohl in noch weiterer Ferne. Dabei handelt es sich beim EPD um ein durchaus sinnvolles Projekt, sowohl für die Versicherten wie auch für die Leistungserbringer.
UMFELD
Spitalzusatzversicherungen als Goldesel für die Spitäler und Ärzte; Mahnruf der Finma
Mit Verwunderung hat die Finma festgestellt, dass die Spitäler und deren leitende Ärzte vielfach oder unbegründet hohe Zusatzkosten über die Zusatzversicherungen abrechnen. Noch verwunderlicher ist es, dass die Krankenversicherer dies einfach so hinnehmen. Die Finma hat die Krankenversicherer darum eindringlich aufgefordert, in den Zusatzversicherungs-Verträgen mit den Spitälern und Ärzten für Kostentransparenz zu sorgen.
Präsidium bei der FMH
Die FMH hat als Nachfolge von Jürg Schlup Yvonne Gilli als neue Präsidentin gewählt. Ob sich die Verbandspolitik in der FMH verändert, bleibt abzuwarten. Jürg Schlup schlug eher moderate Töne an. Bleibt zu hoffen, dass dem so bleibt und die Versicherer mit Frau Gilli auch eine verlässliche und kompromissbereite Verhandlungspartnerin haben.
Digitalisierung
Die Digitalisierung war im Gesundheits- und Krankenversicherungswesen bisher eher ein Stiefkind (siehe auch EPD). Jetzt scheint sich wieder eine Tür zu öffnen. CSS, Visana, Allianz Care und die Versandapotheke Zur Rose wollen eine digitale Gesundheitsplattform gründen. Diese soll Versicherten, Krankenversicherern und allen Leistungserbringern offenstehen.
INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seite 17
Seite 18
LZ-Weihnachtsaktion
Der RVK unterstützte auch im vergangenen Jahr die LZ-Weihnachtsaktion und verzichtete auf den Versand von Weihnachtskarten und -geschenken für Kunden und Partner. Der eingesparte Betrag ging vollumfänglich an Menschen aus der Zentralschweiz, die in Not geraten sind.
Interview mit der AGRISANO
Die AGRISANO gibt Auskunft zum DRG-Coaching, welches im Sommer 2020 inhouse vom RVK durchgeführt wurde. Die Erkenntnisse aus dem Coaching sind in das Tagesgeschäft der AGRISANO eingeflossen und optimieren die Fallbearbeitung im Bereich der stationären Rechnungsprüfung.
Seite 19
Tagung Langzeitpflege
Die Tagung vom 15. Dezember 2020 befasste sich mit der Thematik «Pflege im Spannungsfeld zwischen Ethik, Medizin und Ökonomie». Der Anlass wurde aufgrund der Corona-Pandemie als Live-Webcast online übertragen und stiess mit rund 100 Teilnehmenden auf grosses Interesse.