INFORMATION April 2021

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April 2021

Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner

5 Gesundheitspolitik aus Parlament und Bundesrat

20 Zufriedenheitsbefragung Die Kunden und Mitglieder sind mit dem RVK zufrieden

31 GLKV Das Versicherungsunternehmen feiert sein 10-jähriges Bestehen

WISSENSWERTES ÜBER DEN FRÜHLING «Wissenswertes über den Frühling» als Bildthema in der April-Ausgabe.


Inhalt Gesundheitspolitik 5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

Informationen des RVK 19 VERSICHERTENBESTAND Entwicklung bei den RVK-Versicherten 20 ZUFRIEDENHEITSBEFRAGUNG Die Kunden und Mitglieder sind mit dem RVK zufrieden 22 INTERVIEW MIT DER LEITERIN DER DRG-PRÜFSTELLE Im Gespräch mit Dr. med. Anja Diener 24 VERMITTELTE VERSICHERUNGEN Ein Film erklärt die GesundheitsrechtsschutzVersicherung 25 RVK-BILDUNG Weiterbildung in Zeiten von Corona 26 WEBINAR Interview mit Sabrina Maione 28 RESSOURCEN Meldepflicht bei Cyberattacken 29 NEUES VON DER RVK-CREW Neueintritte und Dienstjubiläum

Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner 31 GLKV Zehn Jahre von der Fusion bis zum eigenen Hauptgebäude

Agenda 32 TERMINE Veranstaltungen und Sessionen

Impressum

Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich. Herausgeber / Redaktion RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch Bilder Die Bilder der vorliegenden Ausgabe sind Impressionen zum Thema «Wissenswertes über den Frühling». Titelbild: iStock

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Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren Mit über vierzig Mitarbeitenden und einem Netz von externen Spezialisten unterstützt der RVK seine Mitglieder und Dritte mit vielfältigen Dienstleistungen und Versicherungslösungen. Wie andere auch waren wir in den letzten Monaten speziell gefordert. Schnell passten wir uns den veränderten Bedingungen an und erbrachten jederzeit unsere Dienstleistungen – ob physisch, analog, digital oder im Homeoffice. Das lässt sich auch für das gesamte Gesundheitswesen sagen. Unsere Spitäler, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegenden und auch die Versicherer haben die Herausforderung sehr gut gemeistert. Dazu gehört allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön.

«Zu meinen, man hätte damit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beigetragen, ist irreführend.»

Um für zukünftige ähnliche Herausforderungen gewappnet zu sein, ist eine Aufarbeitung notwendig. Waren die Massnahmen angepasst und die Einschränkungen verhältnismässig, die Zusammenarbeit optimal und der Informationsfluss medienbruchfrei? Haben die Institutionen genügend Reserven, um solche Schocks aufzufangen und Stabilität zu gewährleisten? Bevor die Resultate vorliegen, wollen einige Kantone und der Bundesrat die Reserven der Krankenkassen reduzieren. Dabei belaufen sich die Reserven lediglich auf einen Betrag von drei bis vier Monatsprämien. Zu meinen, man hätte damit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beigetragen, ist irreführend. Das Gegenteil dürfte eintreffen: Bundesrat Pascal Couchepin zwang 2008 die Krankenkassen, die Reserven abzubauen, was zur höchsten Prämienerhöhung führte. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine beschleunigte Digitalisierung für das Gesundheitswesen ist. Mit dem elektronischen Patientendossier kann ein grosser Schritt in die digitale Zukunft getan werden. Die Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, im Sinne der Patienten mitzumachen. Freiwilligkeit allein wird nicht genügen, eine zwingende Verpflichtung ist für eine flächendeckende Verbreitung unumgänglich.

Freundliche Grüsse, Ihr

Peter Hegglin Ständerat, Präsident RVK und RVK Rück AG

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GESUNDHEITSPOLITIK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Pflegeinitiative Das Parlament hat dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative zugestimmt. Das Initiativkomitee wird nun darüber entscheiden, ob es an der Pflegeinitiative festhält oder sie zurückzieht.

Massnahmenpaket 1 zur Kostendämpfung Aktuell berät das Parlament das Kostendämpfungspaket 1. Mit verschiedenen Massnahmen im Tarifbereich soll der Bundesrat mehr Kompetenzen erhalten. National- und Ständerat haben sich bezüglich Ausnahmen der gesamtschweizerischen Einheitlichkeit der Tarifstruktur noch nicht einigen können.

Reserven der Krankenversicherer Einige Kantone und der Bundesrat wollen die Reserven der Krankenkassen reduzieren. Die Reserven gehören jedoch den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern. Sie dürfen nicht zweckentfremdet werden, um die Prämienentwicklung zu dämpfen.

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 18. Dezember 2020 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT

- Art. 59b, Absatz 1bis; Abschliessende Liste von möglichen Pilotprojekten: Der Beschluss des Ständerates sieht – im Gegensatz zum Nationalrat – vor, dass im Gesetz nicht abschliessend festgehalten wird, in welchen Bereichen Pilotprojekte zulässig sind. Der Nationalrat schliesst sich dem Beschluss Bundesgesetz über die Krankenversicherung. des Ständerates an. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Artikel 59b, Absatz 1ter; Der Nationalrat wollte, dass der Bun– Paket 1) desrat auch in andern als in den Bereichen gemäss Absatz Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens hat sich der 1bis Pilotprojekte bewilligen kann. Nachdem der Rat sich dem Rat mit folgenden Bereichen befasst: Beschluss des Ständerates betreffend Artikel 59b, Absatz - Art. 43, Absatz 5; Der Ständerat hat sich dem Beschluss 1bis angeschlossen hat, entfällt diese Bestimmung. des Nationalrates angeschlossen. Demnach wird es zukünftig - Artikel 59b, Absatz 6; Diese Bestimmungen halten fest, unter möglich, dass auch auf ambulante Behandlungen bezogene welchen Bedingungen der Bundesrat festlegen kann, dass ein Patientenpauschaltarife eingeführt werden können. Pilotprojekt weiter betrieben werden kann, wenn die Evalua- Art. 43, Absatz 5ter; Ausnahmen bei der gesamtschweize- tion gezeigt hat, dass mit dem Modell die Kostenentwicklung risch einzigen einheitlichen Tarifstruktur: Der Ständerat will, wirksam eingedämmt werden kann. Der Ständerat verlangt, dass der Bundesrat für bestimmte, auf ambulante Leistungen dass neben der Kostenentwicklung auch die Qualität gestärkt bezogene Patientenpauschaltarife Ausnahmen in Bezug auf oder die Digitalisierung gefördert wird. Der Rat hat sich mit das Erfordernis einer gesamtschweizerisch einzigen einheit- dieser Ergänzung einverstanden erklärt. lichen Tarifstruktur vorsehen kann. Der Nationalrat hat beschlossen, an seinem früheren Beschluss festzuhalten, ge- Mit der verbleibenden Differenz bezüglich Artikel 43, Absatz mäss welchem keine solche Ausnahmen möglich sind. 5ter hat sich wieder der Ständerat zu befassen. - Artikel 43, Absatz 5quinquies; Ambulante Pauschalen: Der Rat ist dem Beschluss des Ständerats gefolgt. Demnach können die Tarifpartner – zusätzlich zu den im Gesetz aufgeführten Positionen – weitere auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife vereinbaren. - Artikel 59b, Absatz 1; Pilotprojekte: Der Rat stimmt dem Beschluss des Ständerates zu, wonach das EDI vor der Bewilligung eines Pilotprojektes nicht nur die Kantone, sondern auch die interessierten Kreise anhören muss.

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Gesundheitspolitik

ZEITUMSTELLUNG Im Frühjahr werden die Uhren bei uns eine Stunde vorgestellt. Die mitteleuropäische Sommerzeit wurde anlässlich der Ölkrise von 1973 eingeführt, in der Schweiz im Jahr 1981. Um den Energieverbrauch und die Abhängigkeit vom arabischen Öl zu senken, sollte das Sonnenlicht während der hellen Sommermonate effizienter genutzt werden.

Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung

Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität

Parlamentarische Initiative Eder Joachim SR Parlamentarische Initiative SGK-N Bei den Verhandlungen in der Wintersession 2020 hat es der In der letzten Differenzbereinigungsrunde betreffend den inStänderat in nachstehenden Bereichen bei Differenzen zum direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine starke Nationalrat belassen. In der laufenden Session hat der Nati- Pflege (Pflegeinitiative)» hat sich der Rat noch mit folgenden onalrat in allen drei Bereichen die Beschlüsse des Ständera- Bereichen befasst: tes übernommen. - Artikel 6, Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Förderung - Artikel 21, Absatz 1 KVAG: Die Versicherer müssen dem Bun- der Ausbildung im Bereiche der Pflege: Es ging hier um die desrat die von diesem benötigten Daten regelmässig und Frage, ob die Kantone den Zugang zum Bildungsgang Pflege nicht – wie vom Nationalrat vorgesehen – jährlich melden. HF oder zum Studiengang Pflege FH fördern müssen oder Die vorberatende Kommission hat Zustimmung zum Stände- können. Der Ständerat will nur eine Kann-Bestimmung. Der ratsbeschluss beantragt. Nationalrat hat beschlossen, an seinem Beschluss festzuhal- Artikel 21, Absatz 2 und 2bis KVAG: Der Ständerat konnte ten, wonach die Kantone die Ausbildung fördern müssen. In sich nicht mit den für die Krankenversicherer vorteilhafteren der abschliessenden Differenzbereinigungsrunde hat sich der Bestimmungen abfinden, wonach das Bundesamt vor Erhe- Ständerat zähneknirschend dem Beschluss des Nationalrates bung der Daten bei den Versicherern bestehende Datenbe- angeschlossen. Der Bund wird für die Ausbildung 469 Millistände von Dritten zu berücksichtigen habe. Zudem lehnt er onen Franken investieren. Den gleichen Betrag muss durch auch die Bestimmungen ab, wonach die Datenerhebung für die Kantone beigesteuert werden. die Krankenversicherer möglichst wenig Aufwand verursachen dürfe und dass die Krankenversicherer anzuhören seien. Die vorberatende Kommission hat beantragt, dass der Rat an den bisherigen Beschlüssen festhalte. Auf Antrag einer Minderheit hat der Rat aber beschlossen, die Fassung des Ständerates zu übernehmen. Damit sind die Differenzen bereinigt und die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. Bei dieser hat der Rat die Vorlage mit 140:55 Stimmen bei null Enthaltungen genehmigt.

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Gesundheitspolitik

- Art. 25a, Absatz 1 KVG: Der Nationalrat hat Festhalten an seiner bisherigen Regelung beschlossen. Demnach dürfen Pflegefachpersonen, Spitex-Organisationen und Pflegeheimen die vom Bundesrat bezeichneten Pflegeleistungen auch ohne eine Vereinbarung mit den Versicherern diesen direkt in Rechnung stellen. Der Ständerat will, dass eine direkte Rechnungsstellung nur erfolgen kann, wenn eine Vereinbarung zwischen Leistungserbringern und den Versicherern besteht. In der notwendig gewordenen Einigungskonferenz haben sich die Räte auf die ständerätliche Regelung festgelegt. In der neu vorgesehenen Vereinbarung – solche können von verschiedenen Verbänden abgeschlossen werden – sind aber lediglich die Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der erbrachten Pflegeleistungen und die Massnahmen zur Korrektur bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum zu regeln. Wenn sich die Leistungserbringer und Versicherer nicht einigen können, regelt der Bundesrat die Einzelheiten. Der Rat hat der Gesetzesänderung gemäss Art. 25a, Absatz 1 mit 175:2 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Ob die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zurückgezogen wird, bleibt abzuwarten. Im Rat besteht die Meinung, dass mit dem verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag den Wünschen der Initianten der Verfassungsinitiative weitgehend entsprochen werde. In der Schlussabstimmung hat der Rat den Gesetzesänderungen mit 194:1 Stimmen bei null Enthaltungen zugstimmt.

Die Schweiz muss mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden Motion Carobbio Guscetti Marina SR Die Motion beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, welche Massnahmen es braucht, damit in der Schweiz mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Begründet wird der Vorstoss unter anderem damit, dass die Corona-Krise gezeigt habe, dass Spitäler auf pensionierte Ärzte, auf Ärzte, die ihre Tätigkeit aufgegeben haben sowie auf Medizinstudenten zurückgreifen mussten. Zudem sei die Schweiz stark auf Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildung im Ausland angewiesen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies insbesondere mit der Begründung, dass bereits auf verschiedenen Ebenen Massnahmen laufen, die die medizinische Ausbildung fördern. Der Ständerat hat der Motion in der Herbstsession 2020 zugestimmt. Der Nationalrat hat die Motion knapp mit 98:92 Stimmen abgelehnt.

Lehren aus der Covid-19-Pandemie für das Schweizer Gesundheitswesen ziehen Motion Ettlin Erich SR Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die Lehren aus der Covid-19-Pandemie auf das Schweizer Gesundheitssystem zu ziehen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen, insbesondere in folgenden Bereichen: - Auswirkungen auf die Beanspruchung der medizinischen Notfallversorgung von Spitälern und Arztpraxen sowie ihre Folgen auf die Versorgungsstrukturen und die aktuellen KVG-Reformen - Digitalisierung, insbesondere Forcierung des elektronischen Datenaustauschs und des elektronischen Patientendossiers - Indirekte Kosten der Pandemie, wie Einnahmenausfälle der Leistungserbringer dürfen nicht auf die Prämienzahler überwälzt werden - Überalterung des Pandemieplanes. Verantwortlichkeiten und Durchsetzbarkeit des Pandemieplanes müssen gewährleistet sein Der Ständerat hat der Motion in der Herbstsession 2020 zugestimmt. Bundesrat und vorberatende Kommission haben Annahme der Motion beantragt. Der Rat hat diskussionslos Annahme der Motion beschlossen.

Kostendämpfende Massnahmen bei patentgeschützten Medikamenten Postulat Barrile Angelo Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche kostendämpfenden Massnahmen er in den nächsten fünf Jahren im Bereiche patentgeschützter Medikamente anwenden will. Der Bericht soll eine griffige Strategie im Umgang mit den immer teureren patentgeschützten Medikamenten aufzeigen und Antworten zu vielen damit zusammenhängenden Fragen bringen. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beantragt. Die Ablehnungsgründe sind nicht überzeugend und ausweichend. Der Rat hat mit 108:80 Stimmen Annahme des Postulates beschlossen.

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Gesundheitspolitik

Krankenversicherungsgesetz. Endlich Transparenz auch für den ambulanten Bereich

Prüfung von Massnahmen gegen «Schaufensterpreise»

Motion Brand Heinz, übernommen von de Courten Thomas Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, im ambulanten Bereich umgehend die Bestimmungen zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe der Diagnose bzw. die Kodierung schweizweit anwendbarer Klassifikationen festzulegen. Die Motion wurde im März 2019 eingereicht und darauf hingewiesen, dass das EDI bereits vor sieben Jahren den Auftrag erhalten habe, entsprechende Bestimmungen zu erlassen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Als Begründung macht er darauf aufmerksam, dass die Entwicklung von national anwendbaren Klassifikationen Zeit brauche und in Abhängigkeit zu weiteren Fragen stehe. Neun Jahre Bearbeitungsdauer – und immer noch nichts auf dem Tisch – ist doch schon eher eine Zumutung. Der Rat hat die Motion mit 123:66 Stimmen bei null Enthaltungen angenommen.

Postulat Wermuth Cédric Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen der Festsetzung von «Schaufensterpreisen» zu untersuchen sowie Möglichkeiten vorzuschlagen und allfällige Gesetzesanpassungen zu prüfen, um «Schaufensterpreise» zu verhindern. In der Begründung weist der Postulant auf die neueste Entwicklung hin, wonach bei neuen, sehr teuren Arzneimitteln exorbitante Preise verlangt und akzeptiert und anderseits Rabatte gewährt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beantragt. Er verweist darauf, dass er eine Gesetzesvorlage vorbereite, in welcher der Einsatz von Preismodellen geregelt werden soll. Der Rat hat mit 120:71 Stimmen bei null Enthaltungen Annahme des Postulates beschlossen.

SINGVÖGEL Unsere einheimischen Singvögel legen ihre Eier ausschliesslich im Frühjahr, weil sie nur dann ausreichend Nahrung für ihren Nachwuchs finden. Hühner hingegen sind tropische Vögel; sie stammen ursprünglich aus Indien und Südostasien. Sie agieren losgelöst von Jahreszeiten und können jeden Tag ein Ei legen.

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Arzneimittelpreise und die unendliche Geschichte «Lucentis versus Avastin». Wann wird die Schweiz endlich Massnahmen ergreifen? Motion Fehlmann Rielle Laurence Die Motionärin beauftragt mit der Motion den Bundesrat, Artikel 71a, Absatz 1 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) so zu ändern, dass die Übernahme der Kosten für ein bestimmtes, zur Behandlung einer Krankheit als wirksam anerkanntes Arzneimittel auch dann möglich ist, wenn es ursprünglich nicht für diese Indikation vorgesehen war, sofern die Therapiealternativen teurer sind. Ausgangspunkt für den Vorstoss ist das Problem, dass das Medikament Avastin, das rund 20-mal günstiger ist als das für altersbedingte Makuladegeneration im Einsatz stehende Medikament Lucentis. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist darauf hin, dass Avastin für diese Indikation von Swissmedic und dem BAG nicht geprüft wurde. Zudem liege es in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen, ein Gesuch für die Zulassung oder eine Indikationserweiterung einzureichen. Der Rat hat die Motion knapp mit 93:90 Stimmen bei sieben Enthaltungen angenommen.

Medikamente. Parallelimporte ermöglichen und damit Kosten senken Motion Nantermod Philipp Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung der einschlägigen Gesetzgebung vorzulegen, mit der Parallelimporte von Medikamenten aus dem EWR-Raum zugelassen werden. Überdies sollten diese Medikamente von der obligatorischen Krankenversicherung höchstens zu den in der Schweiz geltenden Tarifen vergütet werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist dabei darauf hin, dass Parallelimporte grundsätzlich möglich seien, ausser bei patentgeschützten Medikamenten. Bei solchen gelte das Prinzip der nationalen Erschöpfung. Zudem bedürfe es dann einer Einwilligung des Patentinhabers. Der Rat hat die Motion mit 137:33 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen.

Elektronisches Patientendossier. Verbreitung mit alternativen Versicherungsmodellen fördern Motion Hess Lorenz Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, in den einschlägigen Gesetzen zu gewährleisten, dass das elektronische Patientendossier (EPD) ein Vertragsbestandteil von alternativen Versicherungsmodellen innerhalb des Krankenversicherungsgesetzes sein kann. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist dabei darauf hin, dass für Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Organisationen – im Gegensatz zu den stationären Gesundheitseinrichtungen – aktuell keine Verpflichtung bestehe, ein EPD anzubieten. Der Rat hat die Motion mit 118:66 bei einer Enthaltung angenommen.

Tendenz zu immer mehr ausländischen Ärztinnen und Ärzten umkehren Postulat Addor Jean-Luc Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, wirksamere Massnahmen als die bisher getroffenen oder beschlossenen vorzuschlagen, um die Zahl der Schweizer Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beantragt. Er begründet dies vor allem damit, dass Bundesrat und Parlament im Jahre 2016 mit Erfolg das Sonderprogramm «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin» lanciert haben. Der Rat hat das Postulat mit 135:52 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Eine «Krankenversicherung light». Eine günstige Alternative? Motion Estermann Yvette Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, damit interessierte Personen in der Schweiz in einer «Krankenversicherung light» mit stark eingeschränktem Leistungskatalog versichert werden können. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er macht darauf aufmerksam, dass eine solche Lösung das Solidaritätsprinzip schwächen würde. Im Übrigen könnten Versicherte freiwillig eine höhere Franchisestufe wählen und so Prämien sparen. Der Rat hat die Motion mit 140:47 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

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Gesundheitspolitik

Wechsel des Krankenversicherers trotz Zahlungsausständen und Verlustschein

Betäubungsmittelgesetz (Cannabisarzneimittel)

Motion Barrile Angelo, übernommen von Hardegger Thomas Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) so anzupassen, dass 1. Versicherte in begründeten Ausnahmen den Versicherer trotz Zahlungsausständen und/oder Verlustschein mindestens einmal wechseln können; 2. der Abkauf von Verlustscheinen der Krankenversicherung durch Dritte (Schuldenberatungsstelle usw.) ermöglicht wird, indem eine Obergrenze für den Abkauf von Verlustscheinen sozialverträglich festgesetzt wird. Der Motionär geht davon aus, dass entsprechende Bestimmungen dazu führen würden, dass sich Versicherte nicht noch stärker verschulden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist darauf hin, dass die Versicherer die finanzielle Lage der Versicherten nicht kennen und dass sich das Parlament zurzeit mit der Regelung der nichtbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen befasse.

Nachdem auch der Ständerat die Gesetzesänderung (siehe letzter Abschnitt beim Ständerat) in der laufenden Session ohne Gegenstimme genehmigt hat, hat der Nationalrat die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 136:52 Stimmen bei sieben Enthaltungen genehmigt.

Der Rat hat die Motion mit 123:66 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Förderung des Zugangs zu Verhütungsmittel für junge Menschen Motion Reynard Mathias Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen auszuarbeiten, um jungen Menschen bis 25 Jahren die vollumfängliche Rückerstattung aller Verhütungsmittel sowie der gynäkologischen Beratungen und Untersuchungen zu ermöglichen. Begründet wird der Vorstoss damit, dass die Kosten für Verhütungen junge Menschen finanziell stark belaste. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Der Rat hat die Motion diskussionslos abgelehnt.

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Gesundheitspolitik

AUS DEM STÄNDERAT Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1) Der Rat hat sich im Differenzbereinigungsverfahren mit folgenden Bereichen befasst: - Artikel 43, Absatz 5; Patientenpauschaltarife: Der Ständerat schliesst sich dem vom Nationalrat in der Wintersession gefasst Beschluss an, wonach zukünftig – neben Einzelleistungstarifen – auch Patientenpauschaltarife für ambulante Behandlungen zugelassen werden. Die Tarife müssen je auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur beruhen. - Artikel 43, Absatz 5ter; Der Ständerat will, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, für bestimmte auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife Ausnahmen in Bezug auf das Erfordernis einer gesamtschweizerischen Einheitlichkeit der Tarifstruktur vorsehen. Der Nationalrat hat Streichung dieser Regelung beschlossen. - Artikel 43, Absatz 5quater; Der Ständerat schliesst sich dem Beschluss des Nationalrates an, der vorsieht, dass wenn es eine genehmigte oder festgelegte Tarifstruktur für ambulante Patientenpauschaltarife gibt, diese von allen Leistungserbringern angewendet werden muss.

- Artikel 43, Absatz 5quinquies; Der Ständerat hat neu eine Bestimmung aufgenommen, die vorsieht, dass die Tarifpartner weitere ambulante Patientenpauschaltarife vereinbaren können. - Artikel 59b, Absatz 1; Pilotprojekte: Der Ständerat will – im Gegensatz zum Nationalrat –, dass das EDI nicht nur die Kantone, sondern auch die interessierten Kreise vor der Bewilligung von Pilotprojekten anhören muss. - Artikel 59b, Absatz 1bis: Der Nationalrat hat eine neue Bestimmung aufgenommen. Dabei werden diejenigen Bereiche im Detail aufgeführt, in welchen Pilotprojekte möglich sein sollen. Der Ständerat lehnt diese Bestimmung ab. - Artikel 59b, Absatz 1ter; Nach dem Beschluss des Nationalrates soll der Bundesrat auch in anderen als in den Bereichen gemäss Absatz 1bis Pilotprojekte bewilligen können. Der Ständerat lehnt eine solche Öffnung ab. - Artikel 59b, Absatz 5: Der Nationalrat hat diesen Abschnitt neu formuliert. Unter anderem wird darin festgehalten, dass die Teilnahme der Versicherten freiwillig ist. Die Bewilligungsvoraussetzungen werden vom Bundesrat festgelegt. Er setzt auch die Mindestanforderungen an die Evaluation fest. Der Ständerat hat diesem Passus zugestimmt. - Artikel 59b, Absatz 6: Diese Bestimmungen halten fest, dass der Bundesrat festlegen kann, dass ein Projekt weiter betrieben werden kann, wenn die Evaluation gezeigt hat, dass mit dem Modell die Kostenentwicklung wirksam eingedämmt werden kann. Der Ständerat will, dass nicht nur die Kostenentwicklung betrachtet wird, sondern dass auch die Qualität gestärkt oder die Digitalisierung gefördert wird.

PFLANZEN Pflanzen erkennen auf verschiedene Weise, wann es Frühling wird. Bei einigen Pflanzen kann die Tageslänge das Blühprogramm aktivieren. Andere Pflanzen messen die Temperatur, wie beispielsweise Obstbäume: Erst wenn eine gewisse Anzahl an warmen Tagen erreicht ist, knospen die Bäume.

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Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität Parlamentarische Initiative SGK-NR Im Differenzbereinigungsverfahren hat sich der Ständerat mit folgenden Bereichen befasst: - Artikel 6, Absatz 1 Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereiche der Pflege: Der Nationalrat hält an seinem Beschluss fest, dass die Kantone den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder zum Studium Pflege FH fördern müssen. Der Ständerat wollte eine Kann-Bestimmung. Schweren Herzens hat sich der Ständerat entschlossen, dem Nationalrat zu folgen. - Artikel 25a, Absatz 3 Krankenversicherungsgesetz (KVG): Der Ständerat wollte ursprünglich, dass eine direkte Rechnungsstellung der vom Bundesrat bezeichneten Pflegeleistungen von Pflegefachpersonen, Spitex-Organisationen und Pflegeheimen nur möglich ist, wenn zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern eine Vereinbarung vorliegt.

Der Nationalrat wollte keine solche Einschränkung. Um den Bedenken, dass eine Regelung ohne Vereinbarung zu Mehrkosten führt, hat der Ständerat einen neuen Absatz 3a aufgenommen. Darin wird festgehalten, dass die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer – es können je mehrere sein – gesamtschweizerisch geltende Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen abschliessen. Sie haben dabei auch Massnahmen zur Korrektur bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum zu vereinbaren. Wenn sich die Verbände nicht einigen können, regelt der Bundesrat die Einzelheiten. Auf diese Neuformulierung hat sich dann auch die Einigungskonferenz festgelegt. Der Rat hat diesen Antrag mit 42:00 Stimmen bei null Enthaltungen angenommen. Damit ist diese Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. In dieser erfolgte die Zustimmung mit 43:00 Stimmen bei einer Enthaltung.

FRÜHJAHRSMÜDIGKEIT Verantwortlich für die Müdigkeit sind Wettereinflüsse und hormonelle Umstellungen. Der Körper muss sich im Frühling erst langsam wieder an die wärmeren Temperaturen gewöhnen. Durch die Frühlingswärme öffnet der Organismus die Blutgefässe, sodass der Blutdruck absacken kann. Ein niedriger Blutdruck kann also müde, matt und weniger leistungsfähig machen.

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Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten

Lehren aus der Covid-19-Pandemie für das Schweizer Gesundheitswesen ziehen

Motion Lombardi Philippo, übernommen von Rieder Peter

Motion Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Dies insbesondere in folgenden Bereichen: 1. A nalyse der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Beanspruchung der medizinischen Notfallversorgung von Spitälern und Arztpraxen sowie ihre Folgen auf die Versorgungsstrukturen und die aktuellen KVG-Reformen. 2. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere der elektronische Datenaustausch und das elektronische Patientendossier muss dringend forciert werden. 3. Die indirekten Kosten der Pandemie, wie Einnahmenausfälle der Leistungserbringer, namentlich der Spitäler, dürfen nicht auf die Prämienzahler überwälzt werden. 4. D er Influenza-Pandemieplan muss überarbeitet werden.

Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien. Umfassende Information der Kantone zur Ermöglichung einer zweckdienlichen Stellungnahme Standesinitiative Tessin

Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien. Umfassende Information der Kantone zur Ermöglichung einer zweckdienlichen Stellungnahme Standesinitiative Genf

Stärkerer Einbezug der Kantone bei der Genehmigung der Prämientarife Standesinitiative Jura

Den Kantonen mehr Mitspracherecht Standesinitiative Freiburg

Mehr Mitsprache für die Kantone Standesinitiative Neuenburg Der Rat hat die Motion und die fünf Standesinitiativen in einem Durchgang behandelt. Alle Vorstösse verlangen, dass das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) in dem Sinne geändert wird, dass die Kantone vor der Genehmigung der Prämientarife von den Versicherern nicht nur zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten, sondern auch zu den für ihren Kanton vorgesehenen Prämientarife gegenüber den Versicherern und der Aufsichtsbehörde Stellung nehmen können. Sie begründen ihre Begehren damit, dass sie vor der Revision des KVAG auch zu den vorgesehenen Prämientarifen Stellung nehmen konnten. Bundesrat und vorberatende Kommission haben Ablehnung der Motion und der Standesinitiativen beantragt. Der Rat hat anders entschieden. Die Motion Lombardi hat er mit 22:18 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Den fünf Standesinitiativen hat er mit 21:20 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Wenn auch der Nationalrat diesen Vorstössen zustimmt und dann auch das KVAG entsprechend geändert wird, kommen wahrscheinlich wieder schwierigere Auseinandersetzungen mit den Kantonen auf die Versicherer zu.

Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat hat der Motion in der Herbstsession 2020 zugestimmt. Der Ständerat hat die Motion ebenfalls angenommen.

Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid Postulat SGK-S Der Bundesrat wird mit dem Postulat aufgefordert, einen Bericht über die Situation von Patienten mit Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion und deren gesundheitliche Versorgung vorzulegen. Insbesondere sollte er darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, um die Behandlung und Therapien von Patienten mit Long Covid sicherzustellen und wie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für die Betroffenen sichergestellt wird. Der Bundesrat hat Ablehnung des Postulates beantragt. Er begründet dies insbesondere damit, dass die medizinischen Fachgesellschaften bezüglich der richtigen Behandlungen über das notwendige Fachwissen verfügen. Zudem würden bereits verschiedene nationale und internationale Studien zum Thema Long Covid laufen. Die Behandlungskosten würden über die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Die vorberatende Kommission hat Annahme des Postulates beantragt. Der Rat hat das Postulat mit 27:10 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

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Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen Motion FDP-Liberale Fraktion Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Digitalisierungsprozesse des Gesundheitssystems zu beschleunigen. Die Akzente sollen dabei insbesondere auf folgenden Punkten liegen: 1. Das elektronische Patientendossier muss für alle Akteure rasch zur Norm werden. 2. Die Telemedizin ist anerkannt und wird gefördert. 3. Die Korrespondenz zwischen den Akteuren erfolgt digital, ausgenommen für Patienten mit beschränktem Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln. 4. Der Einsatz von Anwendungen, die es den Patienten erlauben, ihren Gesundheitszustand zu kontrollieren, wird gefördert, auch in der Grundversicherung. 5. Der Onlinebezug von Medikamenten wird erleichtert und während der Krise des Gesundheitswesens gefördert. Der Bundesrat hat beantragt, die Ziffern 1-3 anzunehmen und Ziffer 4 und 5 abzulehnen. In diesem Sinne hat auch der Nationalrat in der Herbstsession 2020 entschieden. Der Ständerat hat die Motion gemäss den Ziffern 1-3 angenommen.

Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitspersonen Motion SGK-N Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit alle Leistungserbringer beziehungsweise Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11, Buchstabe a über das elektronische Patientendossier anzuschliessen. Die stationären Einrichtungen sind verpflichtet, das elektronische Patientendossier einzuführen. Die Ärzteschaft wurde mit der Änderung des KVG «Zulassung von Leistungserbringern» verpflichtet, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11, Buchstabe a des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier anzuschliessen. Mit der vorliegenden Motion wird verlangt, dass sich alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachleute dieser Verpflichtung unterziehen müssen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies damit, dass zuerst Erfahrungen mit der bisherigen Regelung gesammelt werden sollten. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2019 angenommen. Der Ständerat hat die Motion mit 24:OO Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

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Medizinische Leistungen für alle Kinder Motion Barrile Angelo NR Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, Artikel 64a des KVG so anzupassen, dass Kinder und minderjährige Personen der Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet bleibt, auch wenn ihre Eltern der Zahlungspflicht der Krankenkassenprämien nicht nachkommen. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2020 angenommen. In diesem Sinne hat auch der Ständerat entschieden.

KVG. Intransparenzabzug für Leistungserbringer, die den Patienten keine Rechnungskopie zustellen Motion Hess Lorenz Mit der Motion wird der Bundesrat eingeladen, das KVG so anzupassen, dass gegen Leistungserbringer, die sich systematisch weigern, den Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen, Sanktionen ergriffen werden können. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession mit 187:1 Stimme angenommen. Die vorberatende Kommission hat Ablehnung beantragt. Dies mit der Begründung, dass das Begehren bereits in der Vorlage betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1 aufgenommen wurde. In diesem Sinne hat der Rat Ablehnung beschlossen.

Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung Parlamentarische Initiative Eder Joachim Nachdem der Nationalrat in der laufenden Session (siehe Abschnitt zwei beim Nationalrat) aufgrund von Minderheitsanträgen den Beschlüssen des Ständerates gefolgt ist, hat der Rat die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 43:00 Stimmen bei zwei Enthaltungen genehmigt.


Gesundheitspolitik

Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) Bisher war die Verwendung von Medizinalcannabis verboten. Ärztinnen und Ärzte, die Medizinalcannabis verschreiben wollten, mussten beim BAG eine Bewilligung einholen. Im Jahre 2019 hat das BAG rund 3000 entsprechende Bewilligungen erteilt. Die Verschreibung erfolgt vor allem zur Behandlung von chronischen Schmerzen bei Krebs und Multiple Sklerose. Neu sollen Ärztinnen und Ärzte Cannabis ohne vorgängiges Einholen einer Bewilligung beim BAG verschreiben können. Sie müssen aber dem BAG Behandlungen melden. Der Nationalrat hat die Gesetzesänderung bereits in der Wintersession 2020 genehmigt. Der Ständerat hat der Änderung ohne Gegenstimme zugestimmt. In der Schlussabstimmung erfolgte die Zustimmung 44:00 bei null Enthaltungen. Nicht geregelt ist die Vergütung der entsprechenden Kosten. Der Bundesrat will vorerst abklären, wie wirksam und effizient die Cannabistherapien sind. Wenn diese Abklärungen zu positiven Ergebnissen führen, ist es wohl keine Frage, wer für die Kosten aufkommen muss.

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Gesundheitspolitik

BUNDESRAT/EDI/BAG Seltene Krankheiten

Reserven der Krankenversicherer

Der Bundesrat hat einen Bericht zum Thema «Seltene Krankheiten» veröffentlicht. Gemäss diesem gilt eine Krankheit als selten, wenn sie höchstens fünf von 100 000 Menschen betrifft und lebensbedrohlich oder chronisch einschränkend ist. Der Bundesrat hält fest, dass die Versorgung und eine angemessene Information von Menschen mit seltenen Krankheiten, wie auch von Gesundheitsfachpersonen besonders wichtig ist. Er erachtet die Schaffung spezialisierter Strukturen für die angemessene Versorgung als notwendig und begrüsst die bisher geleistete Arbeit der Nationalen Koordination seltene Krankheiten (Kosek) und der zuständigen Leistungserbringer. Ob aber der auf Freiwilligkeit beruhende Prozess gelinge, müsse sich noch herausstellen. Wenn nicht, müsste eine gesetzliche Grundlage geprüft werden.

Die angeblich zu hohen Krankenkassenreserven sind vor allem – aber nicht nur – bei der politischen Linken weit oben auf der Traktandenliste. Es ist ein Leichtes und kommt beim grossen Teil der Bevölkerung wohl gut an, wenn verlangt wird, Geld bei den Krankenversicherern abzuzweigen und grosszügig an alle zu verteilen. So schwebt dem Gewerkschaftsbund vor, der ganzen Bevölkerung 500 Franken auszuzahlen. Giesskannenprinzip in Reinkultur! Millionäre, Milliardäre und Versicherte, die keine Prämien bezahlen (Prämienverbilligung) würden auch von den Rückvergütungen profitieren. Abgesehen davon, dass ein vorgeschriebener Reserveabbau keine nachhaltige Entlastung für die Versicherten wäre. Im Gegenteil: Eher früher als später müssten wieder neu Reserven geäufnet werden und dies selbstverständlich mit zusätzlichen Prämienerhöhungen.

Seltene Krankheiten stehen auch im Zusammenhang mit neuen, exorbitant teuren Medikamenten im Blickpunkt.

ASTRONOMISCHER FRÜHLINGSBEGINN Der astronomische Frühlingsbeginn ist identisch mit dem kalendarischen. Der Frühling beginnt dann, wenn die Sonne im Zenit über dem Äquator steht. Das ist meistens am 20. März der Fall. An diesem Tag dauern Tag und Nacht gleich lang. Dieses Ereignis kann auch einen Tag eher oder später stattfinden, da sich die Erde nicht genau kreisrund um die Sonne bewegt.

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Gesundheitspolitik

UMFELD Branchenvereinbarung Vermittler Per 1. Januar 2021 ist die neue «Branchenvereinbarung Vermittler» in Kraft getreten. Und es kam wie es kommen musste: Bereits einen Monat nach Inkrafttreten gibt es einen ersten handfesten Knatsch. Als schwarzes Schaf wurde die Krankenkasse Helsana identifiziert. Es wird wohl nicht bei diesem einen Vergehen bleiben. Folglich wird es wohl nicht mehr allzu lange dauern, bis im Parlament eine Gesetzesänderung zur Beratung kommt, die sich dem Problem «Vermittler» annimmt.

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INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Versichertenbestand Die Versichertenbestände der RVK-Mitglieder sind per 1. Januar 2021 leicht zurückgegangen. Neu schätzen rund 677 000 Kundinnen und Kunden der 23 Mitglieder die zahlreichen Vorteile der kleinen und mittleren Krankenversicherer.

Zufriedenheitsbefragung 2020 Im Frühling 2020 führte der RVK eine Kunden- und Mitgliederzufriedenheitsbefragung durch. Die positiven Rückmeldungen zeigen, dass die Befragten mit dem RVK grösstenteils zufrieden sind. Die höchste Zustimmung erhielt er hinsichtlich der Aspekte Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit und Sympathie.

Gesundheitsrechtsschutz: Neuer Erklärfilm Der RVK bietet seit 1. Januar 2021 eine Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung mit ihrer Partnerin Coop Rechtsschutz AG an. Hierfür hat er einen Erklärfilm produziert, der das Produkt auf einfache und verständliche Weise erklärt. Der Film wurde mit den Logos und Kontaktdaten der Pool-Mitglieder versehen.

Information April 2021


Informationen des RVK

Versichertenbestand ENTWICKLUNG BEI DEN RVK-VERSICHERTEN Die aktuellen Versichertenbestände bei den RVK-Mitgliedern per 1. Januar 2021 zeigen einen leichten Rückgang von rund 2 Prozent.

Die Versichertenbestände in der Grundversicherung sind um 2,16 Prozent gesunken. Neu sind 677 000 Kundinnen und Kunden bei den 23 RVK-Mitgliedern versichert und schätzen die zahlreichen Vorteile der kleinen und mittleren Krankenversicherer (Vorjahr 692 000). Trotz diesem leichten Rückgang zum Vorjahr bleibt die Versichertenentwicklung, über die letzten Jahre hinweg betrachtet, stabil und liegt seit 2015 bei 680 000. Dies zeigt, dass sich die kleinen und mittleren Krankenversicherer erfolgreich im Markt behaupten können und eine attraktive Alternative zu den grossen Versicherern darstellen.

Delegierten- und Generalversammlung 2021 Die Jahresversammlungen des Verbandes und der RVK Rück AG finden am 25. Juni 2021 statt. Je nach Situation entweder als Veranstaltung vor Ort im Hotel Astoria in Luzern oder als briefliche Abstimmung.

Die Mitglieder erhalten Ende Mai 2021 die Einladung sowie weitere Informationen zu den beiden Jahresversammlungen.

Alexander Kobel, Stv. Direktor 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch

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Informationen des RVK

Zufriedenheitsbefragung DIE KUNDEN UND MITGLIEDER SIND MIT DEM RVK ZUFRIEDEN Der RVK führte vergangenen Frühling eine Kunden- und Mitgliederzufriedenheitsbefragung durch. Sehr gute Werte erzielte er hinsichtlich der Aspekte Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit und Sympathie.

Alle drei Jahre führt der RVK eine umfassende Kunden- und Mitgliederzufriedenheitsbefragung durch. 2020 erhielt das Marktforschungsunternehmen Ipsos SA den Auftrag. Mittels einer Onlineumfrage und eines strukturierten Fragebogens wurden zwischen dem 4. März und 26. April 2020 alle Kunden und Mitglieder des RVK befragt. Insgesamt hat Ipsos 300 Kontakte angeschrieben. Die Rücklaufquote betrug 32 Prozent. Die Befragten konnten ihre Bewertung auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht passend/negativ) bis 5 (voll und ganz passend/sehr positiv) einstufen.

Kampagne und Kommunikation Die Kommunikationskampagne des RVK wurde von zwei Fünfteln der Befragten wahrgenommen. Über ein Viertel der Befragten nahmen die Kampagne online wahr. Weiterhin passt das Leistungsversprechen «clever entlastet» für die Mehrheit der Befragten gut zum RVK (86 Prozent).

VOLLFRÜHLING Wann der sogenannte phänologische Vollfrühling beginnt, hängt von der geografischen Breite und Länge ab. Demnach kommt der Frühling Ende Februar zuerst in der portugiesischen Küstenstadt Faro an. Vom Südwesten des europäischen Kontinents aus erreicht der Vollfrühling die Schweiz im Verlauf des Monats Mai.

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Informationen des RVK

Customer Experience und Brand Relationship

Positive Gesamtbeurteilung

Im Bereich von Customer Experience und Brand Relationship melden fast 86 Prozent der Befragten zurück, eine starke Erinnerung an vergangene Erlebnisse mit dem RVK zu haben. Ein noch etwas höherer Anteil (88 Prozent) gibt an, dass die Erlebnisse einen positiven Eindruck hinterlassen haben. Auf der Beziehungsebene ordnete sich die Mehrheit der Befragten mit 60 Prozent einer starken Beziehung in Form einer «engen Partnerschaft» zu. Der RVK machte in diesem Punkt im Vergleich zur Umfrage 2017 (42 Prozent) einen grossen Sprung nach vorne. Dieser Zuwachs an starken Beziehungen ist für uns sehr erfreulich.

Insgesamt sind sowohl Mitglieder als auch Kunden mit dem RVK sehr zufrieden (98 Prozent der Mitglieder und 92 Prozent der Kunden). Auch die Entwicklung in den letzten drei Jahren wird überwiegend positiv beurteilt. Auf den verschiedenen Imagedimensionen erzielt der RVK die höchste Zustimmung hinsichtlich der Aspekte Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit und Sympathie.

Die Dienstleistungen wurden sehr gut bewertet Die Zufriedenheit mit den Dienstleistungen ist mit einem Mittelwert von 4,9 insgesamt sehr hoch und hat sich damit in den vergangenen drei Jahren gesteigert. Die einprägsamsten Kontaktpunkte sind die Beratung durch eine Mitarbeitende oder einen Mitarbeitenden, die Zusammenarbeit über CASEnet sowie der Besuch einer Aus- oder Weiterbildung des RVK.

An dieser Stelle bedanken wir uns nochmals herzlich bei unseren Kunden und Mitgliedern für die Teilnahme sowie die wertvollen Rückmeldungen. Unser Unternehmen ist motiviert und darin bestrebt, seine Anstrengungen in der Kommunikation und bei der Verbesserung der Dienstleistungen fortzuführen, um Ihnen, lieber Kunde, liebes Mitglied, weiterhin ein engagierter, zuverlässiger und entlastender Partner zu sein. Alexander Kobel, Stv. Direktor 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch

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Interview mit der Leiterin der DRG-Prüfstelle IM GESPRÄCH MIT DR. MED. ANJA DIENER Seit vielen Jahren betreibt der RVK die DRG-Prüfstelle mit grossem Erfolg. Zeit also, um einen Blick auf die bisherigen Entwicklungen und die gegenwärtigen Herausforderungen zu werfen.

Frau Diener, Sie arbeiten seit vielen Jahren für den RVK im Bereich der DRG-Rechnungsprüfung, seit 2017 leiten Sie die DRG-Prüfstelle. Wie hat sich die Dienstleistung entwickelt? Dr. Anja Diener: Alles begann mit der Einführung von SwissDRG im Jahr 2012. Anhand von bestimmten Kriterien, wie Haupt- und Nebendiagnose sowie weiteren Faktoren, werden seither stationäre Behandlungen sogenannten Fallgruppen zugeordnet. Die Vergütung erfolgt über leistungsbezogene Fallpauschalen. Ein komplexes System, welches eine hohe Fehlerquote birgt. Dies hat den RVK 2012 bewogen, die Dienstleistung DRG-Rechnungsprüfung für seine Verbandsmitglieder, aber auch für andere Krankenversicherer ins Leben zu rufen. Im selben Jahr konnte ein Rahmenvertrag mit dem BSV abgeschlossen werden, welcher auch den IV-Stellen ermöglicht, ihre stationären Rechnungen beim RVK prüfen zu lassen. In den letzten Jahren sind private Unfallversicherer dazugekommen, welche das Sparpotenzial in der Prüfung von stationären Rechnungen erkannt haben. Inzwischen nutzen mehr als vierzig Kunden die Dienstleistung. Im Team der DRG-Prüfstelle des RVK arbeiten heute vier Ärztinnen und ein Arzt. Wir verfügen, neben der medizinischen Ausbildung, über den eidgenössischen Fachausweis als medizinische/-r Kodierer/-in sowie den Fähigkeitsausweis zum Vertrauensarzt SGV. Natürlich ist auch die langjährige Erfahrung sehr wichtig.

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Die vielen Kundengruppen haben unterschiedliche Ausgangslagen. Wie gehen Sie mit dieser Anforderung um? Diener: In der Tat müssen wir dieser Herausforderung gerecht werden. Bei den IV-Stellen geht es um Geburtsgebrechen, welche teilweise komplexe Behandlungswege eröffnen. Hier kommt es beispielsweise vor, dass das Geburtsgebrechen die Behandlung nicht oder nur teilweise abdeckt. Oft kommt es zum Splitting zwischen IV-Stelle und Krankenversicherer, welches von Spitälern oft mangelhaft umgesetzt wird. Bei Unfallversicherern geht es um Unfallkausalität sowie häufig um die Thematik ambulant vor stationär, welche im Rahmen von WZW durchaus auch im UVG gilt. Bei langen Liegedauern und polymorbiden Patienten ist auch im Unfallversicherungsbereich ein Splitting zu prüfen. Bei den Krankenversicherern stehen die Kodierfehler im Vordergrund, welche aber natürlich auch bei den anderen zu finden sind. Zudem muss bei der Beatmungsdauer und den Komplexbehandlungen genau hingeschaut werden, aber auch bei der Wahl der Hauptdiagnose. Man würde annehmen, dass mit der langjährigen Anwendung die Fehlerquote bei den Leistungserbringern sinken sollte. Ist das so? Diener: Nein. Über all die Jahre ist die Beanstandungsquote der Fälle in etwa gleich geblieben. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Zum einen haben die Spitäler eine hohe Fluktuation in den Kodierabteilungen. Kommt eine neue Kodiererin oder ein neuer Kodierer mit weniger Erfahrung, passieren auch mehr Fehler. Zum anderen werden der DRG-Fallpauschalenkatalog wie auch die Kodierregeln regelmässig angepasst. Damit einhergehend, entstehen wieder neue Fehlerquellen. Nach wie vor ist die DRG-Rechnungsprüfung für unsere Kunden finanziell sehr interessant. Die hohen Einsparungen im Vergleich zu den Kosten sprechen eine klare Sprache.


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Wo liegen die aktuellen Herausforderungen für die DRG-Prüfstelle des RVK? Diener: Als Betreiber der DRG-Prüfstelle beobachten wir die Entwicklungen genau. Beispielsweise müssen die erwähnten Anpassungen des Fallpauschalenkatalogs und der Kodierregeln wie auch Entwicklungen im versicherungsmedizinischen Bereich in die Fallbearbeitung einfliessen. Mit dem TARPSY-Tarif, welcher die Leistungsbereiche der stationären Psychiatrie abdeckt, kam ein neuer Bereich dazu. Seit der Einführung prüfen wir auch diese Fälle. Als Nächstes wird, voraussichtlich per 1. Januar 2022, der neue Tarif ST Reha eingeführt. Hier handelt es sich um die Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation. Auch diesen Tarif werden wir in die Rechnungsprüfung beim RVK einbauen. Zudem müssen die von uns entwickelten Regelwerke für die Falltriage bei den IV-Fällen und im Bereich der Unfallversicherung sowie der Krankenversicherung regelmässig geprüft und weiterentwickelt werden. Mit der Zeit haben sich auch weitere Themenfelder ergeben, wie DRG-Berechnungen für stationäre Notfälle im Ausland oder Empfehlungen für den KoGu-Prozess für ambulant vor stationär. Mögliche Zukunftsmusik sehen wir auch im Zusatzversicherungsbereich, sofern im VVG nach DRG abgerechnet wird. Sie sehen, die Arbeit geht uns bestimmt nicht aus. Herzlichen Dank für das Gespräch, Frau Dr. Diener. Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch

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Vermittelte Versicherungen EIN FILM ERKLÄRT DIE GESUNDHEITSRECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG Die Frage nach Recht und Unrecht lässt sich nicht immer klar und eindeutig beantworten, erst recht nicht im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung, wo aufgrund der Komplexität selbst Fachleute leicht den Durchblick verlieren können. Hier kommt der Gesundheitsrechtsschutz zum Tragen, welcher der RVK seit dem 1. Januar 2021 mit der Partnerin Coop Rechtsschutz AG anbietet. Der Gesundheitsrechtsschutz unterstützt umfassend bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit entstehen können. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten mit Unfallverursachern, medizinischen Leistungserbringern, Schadenverursachern resp. deren Haftpflichtversicherungen sowie übrigen Versicherungsgesellschaften. Der RVK hat für dieses neue Produkt einen Erklärfilm produziert. Erneut steht die Familie Zahn im Mittelpunkt. Auf verständliche Weise wird im Film das Produkt erklärt und es wird aufgezeigt, weshalb eine Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung wichtig ist. Für unsere Pool-Mitglieder hat der RVK individualisierte Versionen erstellt und sie mit deren Logo und Kontaktdaten versehen. Schauen Sie sich den neuen Erklärfilm auf unserer Webseite an. Oder scannen Sie einfach den QR-Code. Ivo Gasser, Produktmanager Versicherungen 041 417 05 57, i.gasser@rvk.ch

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RVK-Bildung WEITERBILDUNG IN ZEITEN VON CORONA

Soziale Distanz wahren und trotzdem nicht auf Weiterbildung verzichten: Der RVK machts möglich und bietet aktuell seine Schulungen online als Webinar an. So sparen Kunden und Teilnehmende Zeit und Geld.

Die Corona-Pandemie beeinflusst nicht nur unseren persönlichen Alltag, sondern verändert auch grundlegend unsere Art zu arbeiten und zu lernen. Diese neue Situation hat auch die Abteilung Bildung des RVK direkt betroffen. Noch im Herbst 2020 wurde das Schulungsangebot komplett auf Online-Unterricht umgestellt. Bei unseren Webinaren setzen wir die Videokonferenz-Softwares Webex und Zoom ein. Die Tools sind einfach zu bedienen, bieten verschiedene Möglichkeiten, miteinander zu kommunizieren und eine Schulung didaktisch ansprechend und abwechslungsreich zu gestalten. Neben der Chatfunktion und einer virtuellen Pinnwand sind die sogenannten Breakout Sessions sehr hilfreich. Hier können sich die Teilnehmenden in Kleingruppen zum Austausch oder zum Lösen einer Aufgabe treffen.

Digitales Lernen funktioniert

Wir haben in den letzten Monaten sehr gute Erfahrungen mit dem Online-Unterricht gemacht, und auch das Feedback der Teilnehmenden, Referentinnen und Referenten fällt durchwegs positiv aus (siehe Interview). Eine Teilnehmerin meint: «Ich nahm das ersten Mal an einem Webinar teil, bin aber positiv überrascht, wie gut es abgelaufen ist.» Eine andere Person schreibt im Chat: «Der Tag war sehr abwechslungsreich gestaltet mit Theorie, Plenum, Quiz und Breakout Session. Gerne mehr davon.»

Ein grosser Vorteil der Webinare für die Teilnehmenden ist, dass sie keine langen Anfahrten auf sich nehmen müssen, sondern von zu Hause oder vom Büro aus teilnehmen können. Raumbuchungen und Hotelübernachtungen entfallen komplett. Andererseits fehlen die Gruppendynamik und der direkte persönliche Austausch, die bei solchen Veranstaltungen besonders wichtig sind. Auch wenn das Online-Setting schon fast zur Gewohnheit wird, vermissen wir die direkten Kontakte sehr und freuen uns schon jetzt wieder auf die Präsenzveranstaltungen. Online oder Präsenz? Auf unserer Website www.rvk.ch/bildung halten wir Sie mit aktuellen Angaben auf dem Laufenden. Marco Fäh, Leiter Bildung & Events 041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch

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Webinar INTERVIEW MIT SABRINA MAIONE

Sabrina Maione, Complex Claims Expert Accident bei Generali Versicherungen, erzählt von ihren Erfahrungen als Teilnehmerin eines RVK-Webinars.

Philipp Dünki: Sie haben im vergangenen September am Webinar «SwissDRG – Grundlagen» teilgenommen. War es Ihr erstes Webinar? Und wie haben Sie es wahrgenommen? Sabrina Maione: Ja, das Webinar vergangenen Herbst vom RVK war mein erstes. Es war komisch und zugleich spannend. Das Gefühl, zu Hause zu sitzen und an einer Schulung teilzunehmen, war einfach ungewohnt. Das SwissDRG-Webinar von damals war aber seitens RVK sehr gut vorbereitet und aus meiner Sicht eine gelungene Premiere, welche Lust auf mehr machte. Jetzt, nach einem Jahr Homeoffice, habe ich Erfahrung damit und es fühlt sich fast schon «normal» an. Erkennen Sie in Webinaren besondere Vor- oder Nachteile gegenüber dem Präsenzunterricht? Maione: Als Vorteile betrachte ich folgende Punkte: Man kann bequem an seinem Lieblingsplatz sitzen und an der Schulung teilnehmen. Des Weiteren erreicht man mit einem Webinar mehr Leute als beim Präsenzunterricht. Die Anzahl Teilnehmende kann höher sein, da man räumlich nicht begrenzt ist. Als Nachteile erachte ich folgende Dinge: Nach einiger Zeit lässt die Konzentration nach, obwohl die Themen sehr spannend sind. Es ist am Bildschirm schwieriger, bei der Sache zu bleiben, als bei einem Präsenzkurs. Mir fehlt der persönliche Kontakt bei Webinaren. Man erkennt die Mimik der anderen Teilnehmenden nicht richtig. Dadurch verhält man sich ein bisschen gehemmter bei Diskussions- oder Fragerunden.

Seit mehreren Jahren bucht Generali Schweiz beim RVK auch spezifische Inhouse-Schulungen zu versicherungsmedizinischen Themen. Im Januar 2021 wurde eine solche Inhouse-Schulung als Webinar durchgeführt. Wie kam es dazu und welches Feedback haben Sie von den Teilnehmenden erhalten? Maione: Ich bekam von meinen Arbeitskollegen positive Rückmeldungen. Uns war wichtig, dass der RVK trotz Coronakrise das Fachwissen an unsere Mitarbeitenden weitergeben konnte. Den Teilnehmenden fehlte jedoch der persönliche Austausch. Ausserdem war es trotz regelmässigen Auflockerungen nicht ganz einfach, sich über längere Zeit zu konzentrieren. Würden Sie den Online-Unterricht des RVK weiterempfehlen? Maione: Ja, ich empfehle die Onlineschulungen des RVK gerne weiter. Hand aufs Herz: Wenn die Coronakrise ausgestanden ist, welche Form von Unterricht würden Sie für ein Tagesseminar bevorzugen – Präsenzunterricht oder Webinar? Maione: Für kurze Schulungen finde ich ein Webinar optimal. Man spart sich die Zeit für die Anreise und kann den Rest des Tages effizient arbeiten. Für Tageskurse bevorzuge ich ganz klar den Präsenzunterricht. Herzlichen Dank für das Gespräch, Frau Maione. Philipp Dünki, Produktverantwortlicher Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

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RVK-Bildungsangebote FACHWISSEN AUS ERSTER HAND Ob als Präsenzkurs oder als Webinar, wir stehen Ihnen als zuverlässiger Bildungspartner zur Seite. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation finden unsere Kurse und Tagungen vorläufig als Online-Webinare statt. Psychische Krankheitsbilder 1 Klassifikation und Behandlungsformen 5. Mai 2021

Zahnmedizin nach KVG/UVG Krankheitsbilder und Behandlungsformen 10. Juni 2021

Vertiefung Leistungen ambulant Leistungsabwicklung hautnah aus der Praxis 7. September 2021

Psychische Krankheitsbilder 2 Populäre psychische Störungen 8. September 2021

TARMED Grundlagen und Praxistipps zum ambulanten Tarif 29. September 2021

Erfahren Sie mehr unter WWW.RVK.CH/BILDUNG

«Die Kurse des RVK machen Freude. Wir erleben sie als inspirierend, professionell und pragmatisch. Das gewonnene Know-how kommt vor allem unseren Kundinnen und Kunden zugute. Das Gelernte können wir bei der lösungsorientierten Bearbeitung unserer Rechtsfälle tagtäglich umsetzen.»

Guido Bürle Andreoli, Mitglied des Kaders/Case Manager, Coop Rechtsschutz AG

RVK Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern

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Ressourcen MELDEPFLICHT BEI CYBERATTACKEN

In der heutigen vernetzten Welt nimmt die Gefahr von Cyberattacken immer mehr zu. Der RVK ist einerseits mit seinem durch die Tochtergesellschaft RVK Rück AG betriebenen Rückversicherungsgeschäft der Finma (Finanzmarktaufsicht) unterstellt. Andererseits bearbeitet der RVK als Dienstleister Kundendaten im Bereich des VVG. So befassen wir uns aktuell intensiv mit der Thematik und mit der Implementierung eines Prozesses gemäss den Vorgaben der Finma-Aufsichtsmitteilung 05/2020 «Meldepflicht bei Cyberattacken». Vorkommnisse melden

Sicherstellung des Informationsflusses

Die Aufsichtsmeldung erinnert die beaufsichtigten Institute daran, dass gemäss Art. 29 Abs. 2 FINMAG die geltende Anforderung besagt, dass Vorkommnisse unverzüglich zu melden sind, die für die Aufsicht von wesentlicher Bedeutung sind.

Um im Falle eines Vorfalles schnell und zielgerichtet informieren und handeln zu können, haben wir nun von unseren Geschäftspartnern die Kontaktdaten der verantwortlichen Personen und Stellvertretungen eingeholt. Für die Meldung wird ein Standardformular eingesetzt, welches alle von der Aufsicht geforderten Informationen beinhaltet.

Wesentlichkeit Wesentliche Vorkommnisse sind gegeben, wenn erfolgreiche oder teilweise erfolgreiche Cyberattacken stattfanden und der Individualschutz, d.h. der Schutz der Versicherten, und andererseits die Funktionsfähigkeit der Organisation direkt oder indirekt beeinträchtigt werden.

Prozess

Aus Transparenzgründen und um den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes gerecht zu werden, hat sich der RVK dafür entschieden, diesen Prozess bereits heute für alle, also auch für nicht unter Finma-Aufsicht stehende Kunden, zu implementieren.

Um die geforderten Deadlines (Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, Detailmeldung innerhalb von 72 Stunden) im Falle einer Attacke einhalten zu können, haben wir den Ablauf-Prozess «Meldepflicht bei Cyberattacken» bei uns und bei den für die Überwachung der Systeme verantwortlichen Stellen unserer IT-Partner integriert.

Präventiver Schutz

Speicherung

Bei Detailfragen zur Thematik und zum Prozess helfen wir Ihnen gerne weiter.

Im schlechtesten Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Systeme nicht mehr zur Verfügung stehen und es daher fast unmöglich wäre, alle involvierten Parteien zu informieren. So steht einerseits eine ausserhalb unserer Serversysteme gehostete E-Mail-Adresse (meldung@rvk.swiss) zur Verfügung und andererseits werden alle wichtigen Unterlagen in einer externen Schweizer Cloud gespeichert, welche die rechtlichen Voraussetzungen für ein Back-up gemäss Schweizer Gesetzgebung vollumfänglich erfüllt.

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Datenschutzgesetz

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Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen Massnahmen gut vorbereitet sind «im Falle eines Falles», der aber hoffentlich nie eintreten wird. Um dem vorzubeugen, investiert der RVK laufend in die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit der IT-Systeme.

Michael Achermann, Finanzcontroller 041 417 05 71, meldung@rvk.swiss.ch


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Neues von der RVK-Crew NEUEINTRITTE UND DIENSTJUBILÄUM

Neueintritte Bereits zu Jahresbeginn konnten wir einen Vertrauensarzt für den Vertrauensärztlichen Dienst des RVK gewinnen. Géza Kanabé hat am 1. Februar 2021 gestartet und unterstützt das Team in einem Teilzeitpensum mehrheitlich aus dem Homeoffice. Géza Kanabé hat ein Medizinstudium in Zürich absolviert und lebt mit seiner Familie im Zürcher Oberland. Er war mehrere Jahre als orthopädischer Chirurg in der Region Zürich tätig, bevor er 1999 als Vertrauensarzt zur CSS ging. Von 2002 bis 2018 war er Leiter des Vertrauensärztlichen Dienstes der ÖKK. Géza Kanabé verfügt über langjährige Berufserfahrung als Vertrauensarzt und zeichnet sich durch ein tiefes und breites Fachwissen aus. Auch dieses Jahr haben wir die einjährige Praktikumsstelle erfolgreich besetzt und dürfen einem jungen Menschen erste berufliche Erfahrungen im Bereich der Versicherungen vermitteln. Apitha Kandasamy hat am 1. März 2021 in einem Pensum von 50 Prozent angefangen und wird das Team von Stephanie Müller in diversen projektbezogenen Aufgaben unterstützen.

Apitha Kandasamy kommt aus Lyss, hat das Gymnasium in Biel-Seeland absolviert und schliesst demnächst den Bachelor an der Universität Bern mit Betriebswirtschaft im Hauptfach und Obligationenrecht im Nebenfach ab. Wir hoffen, dass sich Géza Kanabé und Apitha Kandasamy nach einer ersten Einführungsphase gut einleben und sich beim RVK wohlfühlen werden. Wir wünschen ihnen viel Schaffensfreude in ihren neuen Rollen.

Dienstjubiläum Am 1. Februar 2021 feierte Laura Frei ihr 5-Jahr-Dienstjubiläum. Nachdem sie ihre kaufmännische Ausbildung bei der Firma Bauer Medien AG abgeschlossen hatte, kam Laura vor fünf Jahren zum RVK. Seither unterstützt sie Stephanie Müller tatkräftig als Assistentin für integrierte Vorsorgemodelle. Laura hat sich in dieser Zeit ein grosses Fachwissen im Bereich der alternativen Versicherungsmodelle aufgebaut. Mit ihrer engagierten und angenehmen Art wird sie von Kunden wie auch Mitarbeitenden sehr geschätzt. Wir bedanken uns bei Laura für die Treue und das Engagement und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Alexander Kobel, Bereichsleiter Finanzen & Personal/Stv. Direktor 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch

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Wir freuen uns über Ihr «Like» oder einen Kommentar. Information April 2021

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INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Die Glarner Krankenversicherung feiert ihr 10-jähriges Bestehen Aus der Krankenkassen Elm und Luchsingen-Hätzingen wurde 2011 die Glarner Krankenversicherung. Das Unternehmen feiert dieses Jahr ihr 10-jähriges Bestehen und krönt es mit der Einweihung des eigenen Hauptgebäudes in Schwanden.

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Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

GLKV ZEHN JAHRE VON DER FUSION BIS ZUM EIGENEN HAUPTGEBÄUDE 2011 fand nicht nur die Gemeindefusion im Kanton Glarus statt; auch vereinigten sich die Krankenkassen Elm und Luchsingen-Hätzingen zur Glarner Krankenversicherung. Höhepunkt des Jubiläumsjahrs dürfte dabei sicher die Einweihung des eigenen Neubaus in Schwanden im Herbst werden.

Das Jahr 2011 wird ganz sicher einen wichtigen Stellenwert in der Geschichte des Kantons Glarus einnehmen. Mit der Umsetzung der Gemeindefusion zum Jahresbeginn wurden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus geboren. Auch im kantonalen Versicherungswesen hat das Jahr eine grosse Bedeutung, denn die zwei einzigen einheimischen Krankenkassen Elm und Luchsingen-Hätzingen gingen in die Glarner Krankenversicherung über. «Wie bei den Gemeinden gaben auch bei uns ökonomische Faktoren den Ausschlag», blickt Geschäftsleiter Hanspeter Zweifel auf diese Zeit zurück. Gesetzliche Richtlinien und Verordnungen betreffend Rückstellungen haben die beiden Versicherungen zu diesem Schritt bewogen, um sich nicht wie die Krankenkasse Engi auflösen zu müssen. «Viele Kunden mussten sich in dieser Zeit schon daran gewöhnen, dass die Krankenversicherung auch im anderen Tal tätig ist.» Man habe sich aber rasch daran gewöhnt und die Vorteile schätzen gelernt.

Seit 2019 deckt das Unternehmen mit einer Agentur in Näfels auch den nördlichen Teil des Kantons ab und ist so auch geografisch zur Glarner Krankenversicherung geworden. Damit kann sie auch ihre spezielle Stärke ausspielen, ist sich Hanspeter Zweifel sicher. «Unser Unternehmen ist von Glarnerinnen und Glarnern für Glarnerinnen und Glarner. Dieser sympathische Kontakt wird von unseren über 8000 Kunden sehr geschätzt und hebt uns von den übrigen Mitbewerbern ab.» Die persönliche Betreuung und Beratung sollen mit den aktuell vierzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie drei Lernenden auch in Zukunft im Fokus stehen. Die unmittelbare Zukunft steht wiederum im Zeichen eines weiteren Höhepunktes, nämlich der Eröffnung des eigenen Neubaus in Schwanden. Aufgrund des stetigen Wachstums des Unternehmens musste der Hauptsitz in den letzten Jahren zweimal verlegt werden. Die erfreuliche Entwicklung hat die Glarner Krankenversicherung nun zu diesem Schritt bewogen. Dazu der Geschäftsleiter: «Gerne würden wir im Herbst mit der Bevölkerung die Eröffnung und das Jubiläum mit einem Tag der offenen Tür feiern; ob und wie das gehen soll, ist aktuell noch schwer abzuschätzen.» Corona war natürlich auch für die Glarner Krankenversicherung das übergeordnete Thema im letzten und wohl auch im neuen Jahr. «Es ist aber umso erfreulicher, dass in dieser Situation mit dem Neubau etwas Positives verwirklicht werden kann.» Während 2021 das Jubiläum sowie der Aufbruch in die Zukunft (versinnbildlicht durch den Neubau) im Zentrum stehen, soll die Tradition der Vorgänger nicht vergessen gehen, welche in Elm 1939 und in Luchsingen-Hätzingen sogar bereits 1914 ihre Geburtsstunde hatten. Denn Zukunft braucht Herkunft.

www.glkv.ch Information April 2021

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Agenda 2021 Veranstaltungen Basiskurs «Krankenversicherung und die Pflegedokumentation für den Spitex-Alltag»

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online

RVK-Frühlingstagung

ab 27.

online

Fachkurs «Psychische Krankheitsbilder 1»

5.

Luzern

Basiskurs «Kranken- und Unfallversicherung für medizinisches Praxispersonal»

6.

Bern

Krankenversicherung Grundlagen 1

18./19.

Luzern

Fachkurs «Zahnmedizin nach KVG/UVG»

10.

Luzern

Krankenversicherung Grundlagen 2

15./16.

Luzern

Basiskurs «Krankenversicherung und die Pflegedokumentation für den Spitex-Alltag»

23.

Zürich

RVK-ImPuls – Kunden- und Partnerevent

24.

Luzern

Delegiertenversammlung RVK/Generalversammlung RVK Rück AG 25.

Luzern

Juli

Basiskurs «Kranken- und Unfallversicherung für medizinisches Praxispersonal»

1.

Luzern

August

Krankenversicherung Grundlagen 1

25./26.

Luzern

Basiskurs «Kranken- und Unfallversicherung für medizinisches Praxispersonal»

26.

Zürich

Fachkurs «Vertiefung Leistungen ambulant»

7.

Luzern

Fachkurs «Psychische Krankheitsbilder 2»

8.

Luzern

Basiskurs «Kranken- und Unfallversicherung für Spital-/Klinikpersonal»

9.

Luzern

Krankenversicherung Grundlagen 2

15./16.

Luzern

Fachkurs «Herausfordernde Kundensituationen»

22.

Luzern

Fachkurs «TARMED Grundlagen»

29.

Luzern

April

Mai

Juni

September

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation finden unsere Kurse und Tagungen vorläufig als Online-Webinare statt.

Sessionen Sommer

31. Mai bis 18. Juni

Bern

Herbst

13. September bis 1. Oktober

Bern

Winter

29. November bis 17. Dezember

Bern


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