RVK INFORMATION April 2020

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 21. Dezember 2019 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT KVG. Zulassung von Leistungserbringern

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Beim Nationalrat ging es um die zweite Differenzbereini- Der Nationalrat hat sich am 10. März 2020 in der zweiten Difgungsrunde. Einige Differenzen zum Ständerat konnten aus- ferenzbereinigungsrunde mehrheitlich den Beschlüssen des geräumt werden. Andere, insbesondere für die Krankenversi- Ständerates angeschlossen. Das heisst: cherer wichtige Differenzen, bleiben aber bestehen. Es sind −− Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung; Der Rat dies: übernimmt den Beschluss des Ständerates. Damit bleibt −− Im Gegensatz zum Ständerat hat der Nationalrat bees dabei, dass die Versicherungsunternehmen nach Verschlossen daran festzuhalten, dass den Versicherern ein tragsende nicht mehr haften müssen, auch wenn das RiBeschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassiko während der Vertragslaufzeit aufgetreten ist, aber sungssteuerung zukommen soll. noch keine Leistungen fällig wurden. Bundesrat Maurer −− Auch die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Qualität soll sprach sich bei den Verhandlungen für den Antrag der den Versicherer obliegen, nachdem der Kanton einen Minderheit aus, die verlangte, dass in diesen Fällen die Leistungserbringer zugelassen hat. Der Ständerat will Versicherer bis zu fünf Jahre über das Vertragsende hinauch die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Qualität bei aus leistungspflichtig sind. den Kantonen ansiedeln. −− Kündigungsrecht bei Verletzung der Informationspflicht; −− Gemäss Nationalrat sollen die Krankenversicherer der Auch hier folgte der Rat dem Ständerat. Demnach kann Aufsichtsbehörde in begründeten Fällen den Entzug der eine Kündigung innert vier Wochen ab Kenntnis der VerZulassung beantragen können. Der Ständerat lehnt dies letzung erfolgen unbekümmert darum, wie lange der Verab. trag bereits gedauert hat. Das entspricht der bisherigen Regelung. Der Nationalrat wollte die Vorlage mit der Gesetzesänderung betreffend die einheitliche Finanzierung der ambulanten und In einem Punkt hat der Nationalrat an seinem bisherigen Bestationären Behandlungskosten verknüpfen, was beim Stän- schluss festgehalten. Es geht dabei darum, dass der Geschäderat auf heftigen Widerstand stiess. Der Nationalrat ist da- digte unter gewissen Umständen ein direktes Forderungsrum von dieser Verknüpfung abgekommen. Dies vor allem mit recht gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat und der Begründung, dass sonst die Kantone Widerstand gegen nicht nur gegenüber dem Schadenverursacher. Mit dieser die Zulassungsvorlage leisten würden und sich dadurch Ver- Differenz geht die Vorlage nochmals zurück an den Ständerat. zögerungen ergeben. Die Vorlage geht nun wieder zurück an den Ständerat.

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