RM8 vom 26.04.2013

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raiffeisen

26. 4. 2013    nr.8    s�dtiroler landwirt 26. april 2013   nr.8/56.Jg.    s�dtiroler landwirt

Sonderdruck, Suppl . S.I.A.p. 50%

Raiffeisen Mitteilungen des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft

Ab dem 13. Dezember 2014 tritt die neue EU-Verordnung zum besseren Schutz der Konsumenten in Kraft.

Der Mensch ist, was er isst!

Foto: Hermann Maria Gasser

Das Europäische Parlament hat neue Auflagen zum Schutz der Konsumenten erlassen, die im kommenden Jahr greifen. Nicht nur die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, auch der einzelne Bauer, die Bäuerin müssen sich auf Veränderungen einstellen. Allzu oft werden Konsumenten durch unklare Hinweise oder irreführende Bezeichnungen von Lebensmittelproduzenten hinters Licht geführt. Nun hat sich das Europäische Parlament auf eine Verordnung geeinigt, die einige Neuerungen beinhaltet. Zu diesem Thema veranstaltete die Handelskammer Bozen eine Fachtagung, bei der EU-Parlamentarierin Renate Sommer Rede und Antwort stand.

Inhaltsstoffe angeben Ab dem 13. Dezember 2014 werden Unternehmen, die im Lebensmittelsektor tätig sind, verpflichtet, die neue EU-Verordnung zur

Information der Endverbraucher/innen anzuwenden. Diese sieht u. a. vor, dass auf den Verpackungen in einer Tabelle genaue Angaben über Inhaltsstoffe wie Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett und Salz aufscheinen müssen. Das betrifft nicht nur Produkte, die in den landwirtschaftlichen Genossenschaften produziert werden, sondern auch jene der einzelnen Bauern. „Es ist uns gelungen einige Ausnahmeregelungen für die Berggebiete zu erreichen, dennoch sind auch bäuerliche Erzeugnisse von dieser Verordnung betroffen. Selbst gemachte Marmeladen, zum Beispiel, müssen genaue Angaben über deren Inhaltsstoffe auf dem Etikett aufweisen“, sagt EU-

Abgeordneter Herbert Dorfmann. Von der Verordnung ausgenommen sind verarbeitete Fleischprodukte. Hier ist es laut Renate Sommer aufgrund der herrschenden Marktordnung schier unmöglich die Herkunftsbezeichnung zu eruieren, da Firmen nahezu täglich ihre Anbieter wechseln.

Allergene kennzeichnen Neben der Kennzeichnung der Hauptal­le­rgene in verpackter Ware wird nun auch eine obligatorische Information über potenzielle Allergene in lose abgegebenen Lebensmitteln verpflichtend vorgeschrieben. Das

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