28. APRIL 2017 NR.8/60.JG. S�DTIROLER LANDWIRT
SONDERDRUCK, SUPPL . S.I.A.P. 50%
Raiffeisen Mitteilungen des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft
Die Strafzahlungen gegen den Raiffeisenverband, die Raiffeisen-Landesbank und eine Reihe von Raiffeisenkassen wurden annulliert.
Antitrust-Strafe vorerst annulliert Das Verwaltungsgericht Latium hat die von der Wettbewerbsbehörde gegen Raiffeisen verhängte Verwaltungsstrafe in Höhe von 26 Mio. Euro annulliert. Allerdings kann dagegen noch Rekurs eingelegt werden. 2014 hatte die italienische Wettbewerbsbehörde aufgrund einer Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol gegen Raiffeisen ein Verfahren eingeleitet. Dem Raiffeisenverband, der Raiffeisen-Landesbank sowie den Raiffeisenkassen Bruneck, Eisacktal, Bozen, Meran, Lana, Kastelruth-St. Ulrich, Überetsch, Wipptal, Algund, Prad-Taufers, Tauferer-Ahrntal, Deutschnofen-Aldein und Schlanders wurde eine unerlaubte Kartellbildung vorgeworfen. Stein des Anstoßes war der Austausch, den die einzelnen Raiffeisenkassen untereinander und im Rahmen des Verbandes pflegten. In ihrer Entscheidung bestätigte die Behörde ihre Vorhaltungen und verurteilte Raiffeisen zu einer Verwaltungsgeldbuße von insgesamt
über 26 Mio. Euro. Der Betrag wurde der Behörde überwiesen, und gleichzeitig wurde Rekurs vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Latium eingelegt. Am 8. März 2017 fand in Rom im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Verhandlung des Rekurses statt.
Keine Kartellbildung Am 20. April hatte der Raiffeisenverband dann über seine Anwälte erfahren, dass das Urteil veröffentlicht wurde. Darin folgten die Richter am Verwaltungsgericht den Argumenten von Raiffeisen und annullierten die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde. Ganz ausgestanden ist die Sache für Raiffeisen
allerdings noch nicht. „Die Wettbewerbsbehörde kann innerhalb von 90 Tagen Rekurs gegen den Richterspruch einlegen, in diesem Fall geht der Ball weiter zum Staatsrat“, erklärt Generaldirektor Paul Gasser. Trotzdem ist die Erleichterung vorerst groß. „Raiffeisen nimmt das Urteil mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis“, sagt Verbandsobmann Herbert Von Leon.
Gutes Geschäftsjahr 2016 Die freudige Nachricht platzte übrigens mitten in eine Tagung der Geschäftsführer der Raiffeisenkassen, die den Entscheid des Verwaltungsgerichts mit spontanem Applaus
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