ÖRV-Trainingsrichtlinien Nachwuchs 2017

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Gemäß ÖRV-Ausbildungsordnung wird angestrebt, dass jeder ÖRV-Verein für das Training seiner Vereinsmitglieder zumindest 1 Übungsleiter (D1/D2-Trainer) für die im Verein aktiven Radsparten, sowie 1 Instruktor (C-Trainer) zur Verfügung stellen kann. Bei aktiver Jugendarbeit mit mehreren lizenzierten Kindern und Jugendlichen sollen diese Vereinstrainer zumindest C1-Trainer sein, anzustreben wäre der Einsatz von B-Trainern Radsport aus dem eigenen Verein oder die Zusammenarbeit mit B-Trainern eines anderen Vereines. Der Nachweis einer gültigen Trainerlizenz garantiert, neben einer versicherungsmäßigen Absicherung der Trainerarbeit, auch die laufende Fortbildung (siehe. ÖRV-AusbO Pkt. 6) der Trainer. Anti-Doping: Der Österreichische Radsportverband steht hinter der Anti-Doping-Prävention in Abstimmung mit der NADA-Austria, bei vielen Radsportveranstaltungen vor allem im Nachwuchsbereich gibt es Info-Aktionen durch die NADA Austria. Konkrete Maßnahmen im Anti-Doping-Bereich werden durch das Projekt „Austrian Cycling Against Doping“ gesetzt, das vor allem verstärkte IC- und OOC-Kontrollen im Straßenbereich erfolgreich begleitet. Beginnend mit der Radsaison 2016 wurden alle Kader zur Absolvierung der interaktiven E-Learning Plattform zum Thema «Anti-Doping im Sport» verpflichtet, es ist geplant, in den folgenden Jahren diese Verpflichtung auf alle Lizenznehmer auszudehnen (http://www.lizenz.nada.at/online2/login/nadaat/index.php).

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