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Rohrdorf-Samerberg ZEITUNG
März 2015
AKTUELLES AUS ROHRDORF Aus dem Gemeinderat In der Sitzung am 22.01.2015 beschäftigte sich der Gemeinderat neben bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anträgen mit der Aufstockung des neueren der beiden alten Schulgebäude in Rohrdorf und dem Hochwasserschutz. Bebauungsplanverfahren in Höhenmoos, Rohrdorf und Lauterbach Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes HÖ 13 „Heubergstraße“ für die Bebauung von Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 88, 89 und 90 an der Heubergstraße in Höhenmoos wurden keine Hinweise und Anregungen von Bürgern vorgebracht. Der Gemeinderat konnte nach der Abwägung aller Einwände, Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange den Bebauungsplan als Satzung erlassen und damit das Bauleitplanverfahren abschließen. Die Familie Summerer beantragt für den im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereich östlich der Markusstraße in Rohrdorf die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes RO 20 „Geiginger Leiten“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1703 der Gemarkung Rohrdorf an der Martinstraße in Rohrdorf. Die Fläche wird den An-
tragstellern bei späteren Ausweisungen als „Bauland für Einheimische“ angerechnet. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, mit den Antragstellern eine Kostenübernahmeerklärung abzuschließen, das Architekturbüro Wüstinger aus Frasdorf mit den Planungsarbeiten zu beauftragen und das Verfahren zu starten. Simon Holzner möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 27/13, Gemarkung Lauterbach, an der Eibseestraße in Lauterbach ein Wohnhaus errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LB 3 „Am Moosbach“. Das Vorhaben widerspricht hinsichtlich der Baugrenzen den Bebauungsplanfestsetzungen. Aufgrund der erheblichen Abweichungen ist zur Umsetzung des Bauvorhabens eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat stimmte der 2. Änderung des Bebauungsplanes LB 3 „Am Moosbach“ für das Grundstück Fl. Nr. 27/13 der Gemarkung Lauterbach zu. Auch hier wurde die Verwaltung beauftragt mit dem Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung abzuschließen, das Architekturbüro Wüstinger, Frasdorf, mit den Planungsarbeiten zu beauftragen und das Änderungsverfahren zu beginnen. Zustimmung zu Bauanträgen Marina Weyerer beantragt den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1565/2 der Gemarkung Rohrdorf an der Mozartstraße 8 in Thansau. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch. Da sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung einfügt, erteilte der Gemeinderat sein grundsätzliches Einvernehmen. Allerdings hat die Antragstellerin für einen eventuellen Ausbau der Mozartstraße einen Grundstücksstreifen von einen Meter Breite an die Gemeinde Rohrdorf abzutreten. Die Verwaltung wurde beauftragt vor Erteilung des Einvernehmens eine diesbezügliche Vereinbarung abzuschließen. Andreas Reinholz möchte das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/1 der Gemarkung Rohrdorf an der Falkensteinstraße 6 in Rohrdorf aufstocken. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes RO 13 „Obere Dorfstraße“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen für die Errichtung von Wohnraum über der Garage. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und der notwendigen Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen zu. Josef Brem plant den Anbau eines Hackschnitzelbunkers an das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 42 der Gemarkung Lauterbach an der Chiemseestraße 16 in Lauterbach und erhielt dafür die Zustimmung des Gemeinderates. Neueres der beiden alten Schulgebäude in Rohrdorf wird aufgestockt Erster Bürgermeister Praxl stellte in der Sitzung das von der Verwaltung erarbeitete Finanzierungskonzept für die Auf-