RSZ Rohrdorf-Samerberg ZEITUNG Ausgabe Juni 2013

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Rohrdorf-Samerberg ZEITUNG

Juni 2013

AKTUELLES AUS ROHRDORF Aus dem Gemeinderat In der Sitzung vom 18.04.2013 besichtigte der Gemeinderat die Baustelle der Erweiterung des Integrativen Hauses für Kinder in Achenmühle und beschäftigte sich unter anderem mit einer Reihe von Bauanträgen. Ortsbesichtigung Erweiterungsbau Krippe mit Hort Achenmühle Architekt Werner Schmidt informierte im Rahmen einer Ortsbegehung den Gemeinderat, die Trägervertreter der Arbeiterwohlfahrt und die Leiterin des Integrativen Hauses für Kinder „Zwergerlmühle“ Achenmühle über den aktuellen Stand der Bauarbeiten der Erweiterung für zwei Krippen- und eine Hortgruppe. Nach der Fertigstellung des Holzbaus laufen derzeit die Ausbaugewerke, wie z. B. Heizung, Sanitär und Elektro, auf Hochtouren.

Blick in einen der zukünftigen Krippen-Gruppenräume

Anträgen auf Ortsabrundungssatzungen in Lauterbach und Höhenmoos zugestimmt Josef und Brigitte Wagenstetter beabsichtigen die Errichtung eines Wohnhauses mit Wintergarten und Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 200 der Gemarkung Lauterbach an der Königsseestraße in Lauterbach, das im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch liegt. Zur Umsetzung des Vorhabens wird für die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteilfläche der Erlass einer Ortsabrundungssatzung beantragt. Der Gemeinderat beschloss für die Teilfläche an der Königseestraße in Lauterbach eine Ortsabrundungssatzung aufzustellen und dafür die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Michaela Unterseher plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage/Carport auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 67 der Gemarkung Höhenmoos an der Riesenbergstraße in Höhenmoos. Das Grundstück liegt am Ortsrand von Höhenmoos, die Teilfläche ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Um Baurecht für diese Teilfläche zu erreichen, ist es notwendig eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Auch zu

diesem Antrag erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange für die Ortsabrundungssatzung. Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Angermühlstraße in Rohrdorf Karl Garaventa jun. möchte auf dem Grundstück Flur Nr. 486/2 der Gemarkung Rohrdorf an der Angermühlstraße in Rohrdorf ein Mehrfamilienhaus mit Carport- und Garagenstellplätzen errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes RO 12 „Angermühlstraße“ i. d. F. der 1. Änderung. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachformen und Dachdeckungen für Garagen und untergeordnete Dächer. Dafür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Das Bauvorhaben wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet und die notwendigen Bebauungsplanbefreiungen erteilt. Neubau eines Zweifamilienhauses an der Loisachstraße in Thansau genehmigt Mathias Tresenreiter und Andrea Röckl sowie Markus Gabler und Monika Röckl stellten den Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Flur Nr. 3015/1 der Gemarkung Rohrdorf an der Loisachstr. 3 in Thansau . Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes TH 2 „Thansauer Auen“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Firstrichtung, der Dachform, der Dachneigung und der Baugrenzen. Für diese Abweichungen werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt, sämtliche Nachbarn haben ihre Unterschrift zu dem Vorhaben erteilt. Der Gemeinderat stimmte daher dem Bauantrag und den Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen zu. Bauantrag für eine landwirtschaftliche Bergehalle bei Unterimmelberg Den Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf dem Grundstück Flur Nr. 1147 der Gemarkung Lauterbach bei Unterimmelberg plant Johanna Enthofer. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Nach den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist das Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist, es dem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Auch hier haben alle Nachbarn den Bauantrag unterschrieben. Mit der Maßgabe, dass im weiteren Verfahren die Rechtmäßigkeit der Auffüllung sowie die Privilegierung des Bauvorhabens zu prüfen ist, erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen.


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