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risControl 05 2025

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Wie wirksam sind nachhaltige Investmentfonds? Die EU-Offenlegungsverordnung SFDR definiert bekanntlich nachhaltige Finanzprodukte: „hellgrüne“ nach Artikel 8 bewerben soziale und/oder ökologische Merkmale, „dunkelgrüne“ nach Artikel 9 streben nachhaltige Investitionen an. Bereits diese schwachen Definitionen lassen erahnen, dass grüne Finanzprodukte nur wenig zum Erreichen der ESG-Ziele beitragen. Eine aktuelle Studie bestätigt die geringe Wirkung. Von Andreas Dolezal, Certified Sustainability Management Expert

44 • Finanzen • risControl 05/2025

Investieren für eine bessere Zukunft und gleichzeitig für den eigenen Wohlstand: Kann das funktionieren? Mit dieser Frage leitet Studienautor Mag. Robert Zepnik seine Analyse von Nachhaltigkeitsfonds in Österreich ein. Darin stellt er sich der Frage, wie viel echte Wirkung (Impact) in den Produkten steckt. Seine Analyse ortet gravierende Unterschiede zwischen Anspruch und Realität.

daher wird seit Monaten an einer Überarbeitung der SFDR gearbeitet. Auch die für Anleger und Berater aufwendige und komplexe Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen leistet „grünen“ Investments keinen Vorschub. Doch selbst wenn die Regulatorik mühsam ist, meint Studienautor Zepnik, ist sie trotzdem notwendig und wohl (noch) nicht ausreichend.

Mangelnde Datenlage

Irreführende Fondsnamen

Als renommierter Experte für nachhaltiges Management und nachhaltige Finanzplanung kritisiert Zepnik, dass nachhaltige Geldanlagen häufig eine Blackbox sind, die viele Kunden und Berater nur schwer durchschauen können. So wird nachhaltige Geldanlage mangels Transparenz und Vergleichbarkeit für beide Seiten zur Herausforderung. Die Gefahr, Greenwashing auf den Leim zu gehen, ist latent vorhanden. Die Analyse, die sich unter anderem auf Daten von MSCI ESG und CLEANVEST PRO stützt, möchte für mehr Transparenz sorgen.

Viele Fonds schmücken sich mit Nachhaltigkeitsbezeichnungen und -labels, aber bei genauerer Betrachtung sind nur wenige tatsächlich darauf ausgerichtet,

Untaugliches Regelwerk Wie die Praxis zeigt, sind schwache Definitionen wie jene für Artikel 8/9-Fonds unbrauchbar. Bis auf höchste EU-Ebene hat sich das bereits durchgesprochen,

messbare soziale oder ökologische Veränderungen zu erzielen. Diesen Mangel hat die EU-Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA erkannt und strenge Leitlinien erlassen. Spätestens ab 21. Mai 2025 müssen Fonds mit ESG-Begriffen im Namen zu mindestens 80 Prozent EU-konform nachhaltig investieren. Tun die Fonds das nicht, müssen sie ihren Namen ändern – was viele „grüne“ Fonds bereits gemacht bzw. beantragt haben.

Wenig bis keinen Impact In der empirischen Analyse wurden 25 Kapitalanlagegesellschaften zu ihren


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