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Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar Die Aufgabe Aufgabe des Verbandes ist die Aufstellung, Fortschreibung und sonstige Ănderung eines Einheitlichen Regionalplans fĂŒr das Verbandsgebiet (vgl. Staatsvertrag Artikel 3 Abs. 2).
Die Handlungsfelder Aus Drei mach Eins: Die entscheidenden Herausforderungen bei der Aufstellung des Einheitlichen Regionalplans ĂŒber die Grenzen dreier BundeslĂ€nder hinweg waren die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die inhaltliche ZusammenfĂŒhrung der bisherigen drei unterschiedlichen RegionalplĂ€ne sowie die Koordination der Vielfalt von Beteiligten.
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Ein Masterplan fĂŒr die Region: Der Einheitliche Regionalplan besteht aus Kartendarstellungen und einem Textteil. WĂ€hrend in der Raumnutzungskarte die FlĂ€chennutzungen festgelegt sind, formuliert der Text Ziele und GrundsĂ€tze der Regionalplanung. Dem Gesamtwerk ist ein Leitbild fĂŒr die langfristige regionale Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar vorangestellt.