Artikel 43 deutsch

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Herkunft, Eigenschaften und Bereitstellung von Lebensmitteln sowie Getränken

Mineralwasser und Softdrinks

Tafelgetränk mit Fruchtsaft Tafelgetränke mit Fruchtsaft müssen folgende Anforderungen erfüllen: min. 10 Gew. % Fruchtsaft enthalten. Sie werden aus gezuckertem Trink- oder Mineralwasser hergestellt. Wird Mineralwasser verwendet, darf die Quellenangabe des Wassers bekannt gegeben werden. Ausnahme: Tafelgetränke mit Zitrusfruchtsäften müssen nur min. 6 Gew. % Fruchtsaft enthalten. Beispiele aus der Praxis: mindestends 10%

Orangina, Pepita, Passaia etc.

Tafelgetränk mit Milchbestandteilen Tafelgetränke mit Milchbestandteilen müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen: min. 10 Gew. % Milch, min. 20 Gew. % Molke oder min. 25 Gew. % Milchserum enthalten. Sie werden mit gezuckertem Trink- oder Mineralwasser hergestellt. Beispiele aus der Praxis: Rivella, Mivella etc. mindestends 25% 20% 10%

O4 Register 2

Limonaden mit Fruchtsaft Limonaden mit Fruchtsaft müssen folgende Anforderungen erfüllen: min. 4–10 Gew. % Fruchtsaft enthalten. Sie werden mit gezuckertem Trinkwasser hergestellt. Wird anstelle Trinkwasser Mineralwasser verwendet, so lautet die Sachbezeichnung «Tafelwasser mit Fruchtsaft». Beispiele aus der Praxis: Schweppes, Sinalco etc. zwischen 4-10%

Limonaden mit Fruchtaroma Limonaden mit Fruchtaroma müssen folgende Anforderungen erfüllen: weniger als 4 Gew. % Fruchtsaft enthalten. Sie werden mit gezuckertem Trinkwasser hergestellt. Wird anstelle Trinkwasser Mineralwasser verwendet, so lautet die Sachbezeichnung «Tafelwasser mit Fruchtaroma». Beispiele aus der Praxis: Coca Cola, Sprite, Fanta, Ginger Ale etc. weniger als 4%

Fertigung, Lebensmittel- und Getränkekunde

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