GELD UND ANLAGEN
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26.8.2014
15:59 Uhr
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Wie hoch wird meine AHV-Rente? Wie kann ich meine künftige Rente abschätzen? Und wie prüfe ich, ob bei mir eine Beitragslücke besteht?
Joachim Strittmatter, Leiter Privatkunden Nordwestschweiz, Migros Bank Basel, joachim.strittmatter@migrosbank.ch
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ie AHV ist populär. Trotzdem wissen die meisten Leute nur wenig Bescheid über unser Vorsorgewerk. Dass vom Lohn eines Angestellten 8,4 Prozent in die AHV fliessen, ist wohl vielen noch bekannt. Kennen Sie aber die Höhe Ihrer eigenen Rente, wenn Sie dereinst in Pension gehen? Es geht dabei um viel Geld: Wenn Sie pro Monat nur schon eine um 400 Franken höhere
Rente bekommen, summiert sich das bei einer mittleren Lebenserwartung auf eine Differenz von über 100 000 Franken. Wovon also hängt Ihre künftige Rente ab? Massgebend ist zunächst Ihr Lohn. (Wer Kinder aufzieht, erhält ebenfalls eine Gutschrift für seine AHV.) Im Gegensatz jedoch zur Pensionskasse, in der Sie primär Ihr eigenes Kapital ansparen, kommt es in der 1. Säule zu einer starken Umverteilung von hohen zu tieferen Einkommen. Die Solidarität ist ja das wichtigste Merkmal der AHV. Das bedeutet konkret: Die Minimalrente für eine Einzelperson beträgt 1170 Franken. Der dafür erforderliche Monatslohn (gerechnet als Durchschnitt über das gesamte Erwerbsleben) beträgt ebenfalls 1170 Franken. Um auf die Maximalrente von 2340 Franken zu kommen, benötigen Sie dagegen einen deutlich höheren Monatslohn von 7020 Franken. Bei Ehepaaren liegt die Maximalrente bei 150 Prozent von 2340 Franken, das sind 3510 Franken. Fehlende Beiträge müssen Sie selber kontrollieren Zu beachten ist ein zweiter Faktor für die Rentenberechnung: die Zahl der Beitrags-
jahre. Für jedes fehlende Jahr wird Ihre Rente um ein 44stel gekürzt. Eine solche Lücke sollten Sie also möglichst verhindern! Wer keinen Lohn bezieht, etwa wegen eines Studiums, kann trotzdem in die AHV einzahlen. Es kommt aber auch vor, dass der Arbeitgeber die Beiträge nicht korrekt abrechnet, vielleicht aufgrund einer befristeten Arbeitsdauer. Diese Kontrollpflicht liegt bei Ihnen. Deshalb empfehle ich, bei der AHV-Ausgleichskasse Ihren persönlichen Kontoauszug zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gratis. Der AHV-Kontoauszug nützt Ihnen noch aus einem weiteren Grund: Er enthält, fein säuberlich aufgelistet, Ihre für die AHV massgebenden Einkommen. Anhand dieser Zahlen können Sie nun eine recht zuverlässige Vorausberechnung Ihrer künftigen Rente erstellen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie auf dem Blog der Migros Bank. Unter blog.migrosbank.ch finden Sie alle nötigen Links, damit Sie ganz einfach zu Ihrem AHV-Kontoauszug kommen und Ihre künftige Rente berechnen ! können.
Die Migros Bank in der Nordwestschweiz: Basel: Aeschenplatz, Gundelitor; Aarau; Frick; Lenzburg; Liestal; Olten; Reinach; Riehen; Zofingen. Tel. Service Line 0848 845 400
www.regioaktuell.com
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9-2014
Schluss mit der Diskriminierung des Gastgewerbes Die Gastronomie leidet unter einem staatlich verordneten Preisnachteil gegenüber der Konkurrenz im Detailhandel. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ökologisch, beschäftigungs- und umweltpolitisch falsch. Nun haben die Stimmbürger die Gelegenheit, die Diskriminierung des Gastgewerbes und seiner Gäste zu beenden.
ende Ungerechtigkeit. Die Volksini-tiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes» von GastroSuisse will nun endlich für gleich lange Spiesse sorgen. Dabei bleibt es dem Parlament überlassen, wie die Gleichbehandlung erreicht wird. Das geltende Steuerrecht fördert Lebensmittel, die in automatisierten Prozessen produziert werden oder nur einen geringen Serviceteil aufweisen. Das Gastgewerbe mit 210 000 Mitarbeitenden und 9000 Lernenden wird benachteiligt. Die steuerliche Gleichstellung ist auch aus dieser Optik geboten.
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Fehlanreize beseitigen Wer den Detailhandel gegenüber den Restaurants steuerlich fördert, forciert das Littering. Die heutige Satzdifferenzierung ist deshalb auch umweltpolitisch falsch. Mit der Begünstigung von Mitnahme-Produkten provoziert der Staat zudem ein Essverhalten, das er andernorts einschränken will (weniger Fett, Zucker und Salz). Fast Food steuerlich zu fördern, gleichzeitig aber Millionen für die Prävention auszugeben, ist nicht nachvollziehbar. Stimmen Sie am 28. September Ja zur Initiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes»! ! Besten Dank.
s ist ungerecht und nicht mehr zeitgemäss, Lebensmittel aufgrund ihres Verzehrortes unterschiedlich zu besteuern. Wieso entrichtet der Arbeiter auf seinem Mittagsmenü 8% Steuern, während Kaviar und Gänseleber im Delikatessengeschäft nur mit 2,5% belastet werden? Weshalb werden ein Cappuccino im Tankstellenshop, ein Sandwich am Kiosk, ein Fertigsalat im Supermarkt und ein Gipfeli in der Bäckerei reduziert besteuert, die gleichen Produkte in einem Restaurant aber mehr als dreimal so stark?
Gastronomie braucht gleich lange Spiesse Die unterschiedliche Besteurung von di16 rekten Konkurrenten ist eine himmelschrei-
Josef Schüpfer, Präsident Wirteverband Basel-Stadt
www.schluss-mwst-diskriminierung.ch