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WIRTSCHAFT

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21.03.2011

16:56 Uhr

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Migros Bank:

Optimal vorsorgen ohne Pensionskasse Beim Freizügigkeitsguthaben geht es um viel Geld. Auf die Rendite zu achten, lohnt sich. Wer zur Migros Bank wechselt, kann den Ertrag um Tausende Franken steigern. 113 200 Franken – bei einem Zinssatz von 13⁄4 Prozent dagegen auf 119 000 Franken. Das ergibt eine stattliche Differenz von 5800 Franken.

Wechseln lohnt sich

Migros Bank Basel, Guido Holzherr, Leiter Premium Banking Nordwestschweiz, guido.holzherr@migrosbank.ch

er im erwerbsfähigen Alter keiner Pensionskasse angehört, ist selber dafür verantwortlich, wie er sein Vorsorgekapital aus der 2. Säule – das so genannte Freizügigkeitsguthaben – anlegen möchte. Dies kann bei einem Wechsel in die Selbständigkeit, bei Mutterschaft oder einem Auslandsaufenthalt der Fall sein. In der Schweiz existieren 1,5 Millionen Freizügigkeitskonti oder -policen mit einem Kapital von 30 Milliarden Franken.

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Falls Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben noch nicht bei der Migros Bank haben: Einen Wechsel dürfen Sie jederzeit vornehmen, wobei die meisten Banken dafür keine Spesen verlangen. Die Kontoführung ist bei der Migros Bank kostenlos. Ausserdem können Sie aus vier verschiedenen Mi-Fonds mit einem Aktienanteil zwischen 10 und 45 Prozent auswählen, mit denen sich unterschiedliche Risikoprofile und Ertragserwartungen abdecken lassen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service Line 0848 845 400 oder Ihr Kundenbetreuer zur Verfügung. Wir beI raten Sie gerne! Anbieter

Zinssatz

Migros Bank 13⁄4 % Credit Suisse 15⁄8 % Raiffeisen 15⁄8 % Postfinance 11⁄2 % Basler KB 13⁄8 % Bank Coop 13⁄8 % UBS 11⁄4 % Quelle: www.ktipp.ch

Auf die Verzinsung achten

www.regioaktuell.com

Die Migros Bank bezahlt auf dem Freizügigkeitskonto einen besonders attraktiven Zins, wie der nebenstehende Vergleich verdeutlicht. Bereits eine geringe Zinsdifferenz von 1⁄2 Prozent fällt über eine längere Zeitperiode aufgrund des Zinseszinseffekts stark ins Gewicht. Ein Guthaben von 100 000 Franken steigt über zehn Jahre bei einer 18 Verzinsung von 11⁄4 Prozent auf

Die Migros Bank ist 11-mal in der Nordwestschweiz vertreten: Basel: Aeschenplatz, Claraplatz, Gundelitor; Aarau; Frick; Lenzburg; Liestal; Olten; Reinach; Riehen; Zofingen. Tel. Service Line: 0848 845 400

Beim Stellenwechsel heisst es aufpassen chweizer wechseln während ihres Erwerbslebens im Schnitt sieben Mal die Stelle. Wer beim Anstellungsgespräch nur über den Lohn, nicht aber über die Pensionskasse (PK) spricht, macht einen Fehler. Denn wer eine neue Stelle antritt, wechselt nicht nur den Arbeitgeber, sondern automatisch auch die Pensionskasse. Deren Leistungen und Bedingungen können stark variieren. Mehr Lohn heisst nicht automatisch bessere Vorsorge. Das entsprechende Reglement gibt darüber detailliert Auskunft.

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Generalagent Urs Lanz, Swiss Life Basel

Die PK ist die wichtigste Lohnnebenleistung Gleich mehrere Fragen gilt es zu klären: Wie hoch ist der versicherte Lohn? Je höher der maximal versicherbare Lohn, desto besser fallen die Leistungen der Pensionskasse aus. Wie hoch fallen die Arbeitgeberbeiträge aus? Grosszügige Arbeitgeber übernehmen mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte der Sparbeiträge. Das erhöht das Alterskapital wesentlich. Wie wird das Alterskapital jährlich verzinst? Ein Blick auf die vergangenen Jahre gibt Anhaltspunkte, wie erfolgreich die Pensionskasse die ihr anvertrauten Gelder anlegt. Wie gesund ist die Pensionskasse? Je höher der Deckungsgrad, desto gesünder ist die PK. Bei einem Deckungsgrad unter 100% läuft man Gefahr, zur Sanierung der Kasse herangezogen zu werden. Last but not least: Wie gut sind die Versicherungsleistungen bei Tod und Invalidität? Wer Familie hat, sollte dieser Frage besonderes Augenmerk schenken. Seit 1995 gilt bei einem Stellenwechsel die volle Freizügigkeit. Die in der Pensionskasse angesparten Gelder, die sogenannte Freizügigkeitsleistung, muss vollumfänglich in die neue Pensionskasse eingebracht werden. Erhält man bei der neuen Tätigkeit einen höheren Lohn, kann man sich in die neue Pensionskasse einkaufen, um die Leistungen dem Lohn entsprechend anzuheben. Ein solcher Einkauf ist in der Regel steuerlich attraktiv.

Es lohnt sich also, bereits vor einem Stellenwechsel, die allfälligen Veränderungen im Bereich der Pensionskasse im Auge zu behalten. Dies gilt ebenso für die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall während der ersten 24 Monate. Auch dort können durch den Wechsel des Arbeitgebers Deckungslücken entstehen, die im Schadenfall für die Betroffenen gravierende Auswirkungen haben können. Zur Klärung solcher Fragen empfehlen wir das Gespräch mit einem unserer gut ausgebildeten Berater. Swiss Life hält zu diesen Themen zudem leicht verständliche Broschüren bereit, die wir auf Anfrage gern I zustellen.

Generalagentur Basel Generalagent Urs Lanz Aeschenvorstadt 67 I 4010 Basel Tel. 061 227 88 33 ga.basel@swisslife.ch www.swisslife.ch/basel Generalagentur Liestal Generalagent Dieter Forter Wasserturmplatz 8 I 4410 Liestal Tel. 061 927 95 45 ga.liestal@swisslife.ch www.swisslife.ch/liestal


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