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TRANSPARENZBERICHT

2014

RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftspr端fungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hamburg

RBS RoeverBroennerSusat Transparenzbericht 2014

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Inhalt

Grundlagen 3 Struktur von RBS RoeverBroennerSusat 4 Entwicklung des Unternehmens und Grundsätze unserer Arbeit 4 Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 4 Leitungsstruktur 5 Vergütungsgrundlagen 6 Finanzinformationen 6 Beschreibung der rechtlichen und organisatorischen Struktur des Netzwerks im Sinne des § 319b HGB (Moore Stephens International) Rechtliche Struktur Organisatorische Struktur Das Qualitätssicherungssystem von RBS RoeverBroennerSusat Das interne Qualitätssicherungssystem Allgemeine Praxisorganisation Abwicklung von Prüfungsaufträgen Interne Nachschau Erklärungen gem. § 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und Satz 3 Nr. 2 WPO Teilnahmebescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO Anlassunabhängige Sonderuntersuchung nach § 62b WPO

7 7 8 9 9 9 13 15 16 16

Schlussbemerkung 17 Anlagen 18 Liste der im Jahr 2013 durchgeführten Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB Standorte 19

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Grundlagen

Mit dem vorliegenden Transparenzbericht der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (RBS RoeverBroennerSusat) und der damit verbundenen Offenlegung unserer Struktur, unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen und der Struktur von Moore Stephens International Ltd., deren Mitgliedsunternehmen wir sind, wollen wir gem. § 55c WPO allen, die auf unseren Bestätigungsvermerk vertrauen, einen Einblick in die Grundsätze und Maßnahmen geben, die dieses Vertrauen rechtfertigen. Für uns stehen Integrität und Qualität unserer Leistungen im Vordergrund. Mit diesem Bericht informieren wir die interessierten Kreise, zu denen insbesondere Aufsichtsorgane, Vorstände, Geschäftsführer, Gesellschafter, Regulierungsbehörden und die Öffentlichkeit gehören, darüber, welche Richtlinien wir vorgeben und welche Maßnahmen wir umgesetzt haben, um die berufsrechtliche „Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit“ als Leitlinien unserer Berufsarbeit sicherzustellen.

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Struktur von RBS RoeverBroennerSusat

Entwicklung des Unternehmens und Grundsätze unserer Arbeit Die Ursprünge unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehen bis in das Jahr 1919 zurück, als in Berlin die Steuerberatungspraxis Brönner gegründet wurde. Die Wurzeln von Susat in Hamburg reichen bis in das Jahr 1935 zurück. Durch organisches Wachstum und durch Zusammenschlüsse mit weiteren Wirtschaftsprüferpraxen sind RöverBrönner und Susat über die vergangenen Jahrzehnte kontinuierlich gewachsen. Die RBS RoeverBroennerSusat-Gruppe ist in Deutschland mit 54 Partnern und rund 700 Mitarbeitern in den wesentlichen Wirtschaftszentren tätig. Wir verstehen uns als leistungs- und serviceorientierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Unsere Philosophie ist es, die Qualität unserer Prüfungen und Beratungsleistungen stets auf höchstem Niveau zu halten, um unseren Mandanten ein Optimum an Betreuung zu gewährleisten. Ein kennzeichnendes Element unserer Arbeit ist es, unseren Mandanten neue, innovative Überlegungen und Sichtweisen zu vermitteln, ihnen den Blick für neue Chancen zu öffnen und gemeinsam mit ihnen weiterzudenken. Im Mittelpunkt steht dabei immer der größtmögliche Nutzwert für unsere Mandanten. Wir sind uns bewusst, dass unsere Mandanten die Gesamtheit unserer fachlichen, menschlichen und kommunikativen Qualitäten täglich und auf Dauer als besser als die der Wettbewerber empfinden müssen. Auf dieser Basis und dem daraus erwachsenden Vertrauen können wir als große, mittelständisch orientierte, inhabergeführte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unsere Position im Markt stetig ausbauen. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse RBS RoeverBroennerSusat wird im Handelsregister Hamburg unter der Registernummer HRA 114496 geführt. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die RBS RoeverBroennerSusat Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, ebenfalls mit Sitz in Hamburg und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 121920. RBS RoeverBroennerSusat hat 49 Kommanditisten. 38 sind Wirtschaftsprüfer, 11 sind andere in der Gesellschaft tätige Berufsangehörige i. S. d. § 28 Abs. 4 Nr. 1a WPO (Steuerberater und Rechtsanwälte). Die bedungenen Pflichteinlagen der Kommanditisten betragen derzeit 12.365.000,00 €. Kein Gesellschafter verfügt über mehr als 2,82 % der Stimmrechte.

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33 Kommanditisten der RBS RoeverBroennerSusat sind einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der RBS RoeverBroennerSusat Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die übrigen Kommanditisten sind Prokuristen. RBS RoeverBroennerSusat wird nach partnerschaftlichen Grundsätzen geführt. Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der Gesellschaft. Neben RBS RoeverBroennerSusat gehören u. a. folgende Unternehmen zur RBSGruppe: RBS RoeverBroennerSusat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH RBS RoeverBroennerSusat Advisors GmbH & Co. KG RöverBrönner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft An diesen Gesellschaften sind einzelne Partner von RBS RoeverBroennerSusat direkt beteiligt.

Leitungsstruktur Die Geschäftsführung und Vertretung von RBS RoverBroennerSusat obliegt den Gesellschaftern, die als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt sind. Die Gesellschafter haben ein vierköpfiges Management Board gewählt, dem Führungs und Verwaltungszuständigkeiten übertragen wurden. Drei Mitglieder des Management Boards sind Wirtschaftsprüfer. Daneben wurden einzelnen Gesellschaftern und Führungskräften besondere Zuständigkeiten übertragen. Dies betrifft die Leitung der vier Geschäftsbereiche (Revision, Steuern, Recht sowie Corporate Finance & Consulting) und die Leitung der Niederlassungen. Die Gesellschafter haben darüber hinaus einzelne Leitungsaufgaben und Personalverantwortlichkeiten auf Mitarbeiter delegiert. Dies gilt insbesondere für die Abteilungen Versicherungsmathematik und IT and Process Assurance sowie für den Bereich Aus- und Fortbildung.

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Vergütungsgrundlagen Die Vergütung der Kommanditisten von RBS RoeverBroennerSusat besteht aus einer Tätigkeitsvergütung und einer Gewinnbeteiligung nach einem Punktesystem, welche im Regelfall mit der Höhe der Beteiligung am Gesellschaftskapital korrelieren. Mithin ist die Vergütung nicht von der Erreichung bestimmter individueller Umsatz-, Ertrags- oder Akquisitionsziele abhängig. Leitende Mitarbeiter erhalten ein fixes Grundgehalt und eine variable Tantieme. Das Festgehalt bemisst sich nach den Erfahrungen der einzelnen Mitarbeiter und den Marktgegebenheiten. Die variablen Bezüge können bis zu ca. 50 % der Gesamtvergütung erreichen. Sie sind zu einem Teil vom Gewinn von RBS RoeverBroennerSusat abhängig und berücksichtigen daneben insbesondere den persönlichen Leistungsbeitrag des Mitarbeiters. Für die Bewertung des Leistungsbeitrags des einzelnen leitenden Mitarbeiters werden Kriterien wie persönliches Engagement, Fachkompetenz, Risikobewusstsein, Mandantenakzeptanz und die Fähigkeit, ein Team zu instruieren, zu motivieren und zu führen, herangezogen sowie die persönliche Entwicklung berücksichtigt.

Finanzinformationen Im Geschäftsjahr 2013 setzte sich der Umsatz der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG wie folgt zusammen (vorläufige Zahlen):

Umsätze in Mio. €

2013

Abschlussprüfungsleistungen

22,9

Andere Bestätigungsleistungen Steuerberatungsleistungen

7,1 33,5

Sonstige Leistungen Gesamt

2,1 65,6

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Beschreibung der rechtlichen und organisatorischen Struktur des Netzwerks im Sinne des § 319b HGB (Moore Stephens International)

Rechtliche Struktur RBS RoeverBroennerSusat ist eines der deutschen Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International Ltd. (Moore Stephens International) mit Sitz in London, einem weltweiten Netzwerk von rund 300 unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften mit Büros in 667 Städten in 105 Ländern und mit über 27.000 Mitarbeitern. Moore Stephens International gehört zur Gruppe der sog. „next ten“ und ist eine der weltweit führenden Organisationen von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften mit voneinander unabhängigen Eigentümern und Geschäftsführungen, die Prüfungen und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung sowie Advisory Services für mittelständische Unternehmen und deren Eigentümer sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen erbringen. Die Hauptaufgabe von Moore Stephens International ist die Unterstützung bei der weltweiten Aufrechterhaltung der hohen Qualität aller Mitgliedsunternehmen, damit diese den Anforderungen ihrer aktuellen und zukünftigen Mandanten gerecht werden können. Moore Stephens International stellt sich damit als Netzwerk im Sinne des § 319b Abs. 1 Satz 3 HGB dar. RBS RoeverBroennerSusat ist Mitglied dieses Netzwerks. Moore Stephens International ist eine nicht operativ tätige internationale Dachorganisation, die selbst keinerlei Dienstleistungen für Mandanten im eigenen oder fremden Namen erbringt. Die Dienstleistungen für Mandanten werden national von den unabhängigen Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International erbracht. RBS RoeverBroennerSusat hält 100 % der Anteile der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS RBS AG, eingetragen im Handelsregister Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, unter der Registernummer HRB 84357. Die MOORE STEPHENS RBS AG ist Mitglied von Moore Stephens International.

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Alle deutschen zu Moore Stephens International gehörenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Gesellschafter der MOORE STEPHENS Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer HRB 78179. Diese wiederum ist an der MOORE STEPHENS Europe Limited, Brüssel, beteiligt. Jedes Mitglied hält außerdem Anteile an der Moore Stephens International. Der Vorstand der MOORE STEPHENS Deutschland AG besteht aus sieben Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören drei Mitglieder an. RBS RoeverBroennerSusat ist durch die Herren Prof. Dr. Jens Poll und Ralf Gloger im Vorstand vertreten. Der Marktauftritt von RBS RoeverBroennerSusat in Deutschland ist losgelöst von dieser internationalen Verbindung. Die Unternehmenstätigkeit von RBS RoeverBroennerSusat ist unabhängig von den anderen deutschen Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International.

Organisatorische Struktur Moore Stephens International ist Full Member des Forum of Firms. Ziel des Forums ist die Förderung hoher Qualitätsstandards für Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung in aller Welt. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Forum sind unter anderem die Einhaltung der vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen internationalen Standards zur Qualitätskontrolle sowie die regelmäßige Durchführung weltweit koordinierter interner Qualitätssicherungsprüfungen. RBS RoeverBroennerSusat unterliegt als Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International dementsprechend regelmäßigen Kontrollen. Moore Stephens International ist in verschiedene Regionen (Asia Pacific, Australasia, Europe, Latin America und North America) aufgeteilt, die jeweils durch Executive Committees geführt werden. Die Vorsitzenden dieser Executive Committees bilden das oberste Leitungsorgan von Moore Stephens International. Unser Partner, Herr Prof. Dr. Jens Poll, ist Chairman von MOORE STEPHENS Europe und damit Mitglied des International Policy Committee von Moore Stephens International.

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Das Qualitätssicherungssystem von RBS RoeverBroennerSusat

Das interne Qualitätssicherungssystem Die Anforderungen an die Qualität unserer beruflichen Tätigkeit sind in gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in der WPO, im HGB, in der Berufssatzung der WPK für WP/vBP sowie in nationalen und internationalen Standards festgelegt. Von besonderer Bedeutung für die Qualitätssicherung bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und damit auch bei RBS RoeverBroennerSusat, sind die in den §§ 55b WPO, 20 ff. der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer verankerten Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem, die externe Qualitätskontrolle nach §§ 57a ff. WPO, der sich RBS RoeverBroennerSusat als Prüfer von sogenannten kapitalmarktorientierten Unternehmen seit 2002 routinemäßig alle drei Jahre zu unterziehen hat, sowie die anlassunabhängige Sonderuntersuchung nach § 62b WPO. Unser Qualitätssicherungssystem ist in zwei Teilbereiche gegliedert. Beide Teilbereiche werden durch Handbücher (Handbuch der Praxisorganisation und Prüfungshandbuch) geregelt, die allen Mitarbeitern elektronisch in unserem Netz bzw. heruntergeladen auf dem PC zur Verfügung stehen. Die Handbücher werden jährlich an neue Entwicklungen angepasst. Neben den deutschen berufsrechtlichen Anforderungen ist RBS RoeverBroennerSusat als Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International auch verpflichtet, die für die Mitgliedsunternehmen der internationalen Organisation geltenden Qualitätsstandards zu erfüllen.

Allgemeine Praxisorganisation In unserem Handbuch der Praxisorganisation werden entsprechend der VO 1/2006 „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ die praxisinternen Grundsätze zur Umsetzung der Allgemeinen Berufspflichten gem. §§ 43 ff. WPO geregelt. Dazu enthält das Handbuch detaillierte Arbeitsvorgaben, Checklisten und andere Hilfsmittel. Das Handbuch der Praxisorganisation legt auch Zuständigkeiten fest und bestimmt, wann und ggf. in welchem Turnus diese Maßnahmen umzusetzen sind. Das Handbuch der Praxisorganisation enthält die in § 32 der Berufssatzung insbesondere für Wirtschaftsprüfer vorgesehenen Regelungen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit, Auftragsannahme und -fortführung, Qualifikation und Information der Mitarbeiter sowie fachliche und organisatorische Anweisungen und Hilfsmittel, die für die Gesamtpraxis und alle Niederlassungen sowie unsere Tochtergesellschaften einzuhalten sind. Gleichzeitig wird festgelegt, wie die Kontrolle dieser Vorgaben zu erfolgen hat.

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Insbesondere die Sicherstellung der Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und die Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit nehmen in unserer Praxisorganisation eine herausragende Bedeutung ein. Alle Mitarbeiter werden bei der Einstellung über die Berufsgrundsätze mündlich und schriftlich umfassend informiert. Auf Basis der jeweils aktuellen Mandantenliste haben eintretende Mitarbeiter zu erklären, dass sie finanziell, persönlich und geschäftlich in Bezug auf die aufgelisteten Mandate unabhängig sind und die Unabhängigkeitsgrundsätze während ihrer Tätigkeit für uns respektieren werden. Alle fachlichen Mitarbeiter haben des Weiteren grundsätzlich vor Beginn der Prüfungssaison, d. h. im Herbst eines jeden Jahres, eine aktuelle Unabhängigkeitserklärung auf der Basis aktueller Mandantenlisten abzugeben. Vor Beginn jeder Abschlussprüfung, aller sonstigen kapitalmarktrelevanten Aufträge und aller prüfungsnahen Aktivitäten haben alle mit dem jeweiligen Auftrag befassten Mitarbeiter darüber hinaus eine auftragsbezogene Erklärung zu ihrer berufsrechtlichen Unabhängigkeit abzugeben. Die für die Aufträge verantwortlichen Wirtschaftsprüfer haben sicherzustellen und zu dokumentieren, dass für den konkreten Auftrag die berufsrechtliche Unabhängigkeit aller Teammitglieder sowie die auftragsbezogene Unabhängigkeit gewährleistet sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zur internen Rotation bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 Nr. 4 HGB) wird durch eine sogenannte Rotationsliste überwacht, in der für alle betroffenen Mandate die Zeichnung der Bestätigungsvermerke, die Verantwortlichkeit für die Prüfung auch von Konzerngesellschaften im Sinne des § 319a Abs. 2 HGB und die Durchführung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung für einen Zeitraum von zehn Jahren verfolgt wird. Alle Mitarbeiter werden bei Beginn ihrer Tätigkeit für RBS RoeverBroennerSusat zur Verschwiegenheit in Bezug auf sämtliche Informationen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, verpflichtet. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann.

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Die Regelungen für Auftragsannahme und -fortführung sind ebenfalls in unserem Handbuch der Praxisorganisation niedergelegt. Vor der Auftragsannahme sind weitergehende Informationen zu den (eventuellen) Auftraggebern und ihren Organen und Gesellschaftern einzuholen, um eine fundierte Entscheidung über eine Angebotsabgabe (und Auftragsannahme) treffen zu können. Die netzwerkbezogene Unabhängigkeit gem. § 319b HGB wird durch IT-unterstützte Abfragen sowohl gegenüber den ausländischen Mitglieds- und Korrespondenzunternehmen von Moore Stephens International als auch im Kreise der deutschen Gesellschafter der MOORE STEPHENS Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie durch die Einholung von Informationen bei unseren (potenziellen) Mandanten vor der Auftragsannahme sichergestellt. Praxisgerechte Checklisten unterstützen darüber hinaus die Identifikation aller gesetzlichen Ausschlussgründe. Damit wird sichergestellt, dass unsere Unabhängigkeit zweifelsfrei gegeben ist, dass die sich aus einem Auftrag ergebenden Risiken bereits im Vorwege weitgehend analysiert sind und wir die fachlichen und personellen Anforderungen bei einer Auftragsannahme erfüllen können. Alle Gesellschafter und Geschäftsführer der zur RBS-Gruppe gehörenden Unternehmen werden aus berufsrechtlichen Gründen in diesen Prozess eingebunden und haben ihre Unabhängigkeit zu erklären. Vor einer anstehenden Auftragsfortführung (Wiederbestellung) prüfen die mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer, ob die Voraussetzungen für eine Auftragsfortführung nach berufsrechtlichen oder unseren ergänzenden strengen eigenen Kriterien noch gegeben sind. Spätestens mit der Auftragsannahme wird durch die beiden das Mandat betreuenden Wirtschaftsprüfer eine Risikobeurteilung vorgenommen. Bei einer Risikoeinschätzung von „hoch“ wird durch die für die Qualitätssicherung zuständigen Gesellschafter ein Risiko-Reviewer bestimmt, der während der Auftragsabwicklung die Funktion des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers übernimmt. Werden bei der Auftragsabwicklung Tatsachen festgestellt, die zur Ablehnung der Auftragsannahme geführt hätten, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bereits bekannt gewesen wären, ist die Praxisleitung zu informieren. Einzelheiten in Bezug auf die Niederlegung eines Mandats sind in unserem Handbuch der Praxisorganisation geregelt. Für die vorzeitige Beendigung von Prüfungsaufträgen haben wir Regelungen in Übereinstimmung mit § 318 Abs. 6 und Abs. 8 HGB getroffen. Zur Mitarbeiterentwicklung und Aus- und Fortbildung gilt Folgendes: Wir stellen für den Geschäftsbereich Revision ausschließlich Hochschulabsolventen ein, vornehmlich aus den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Mathematik und Recht.

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Alle Fachmitarbeiter werden von uns zu angemessener und den Berufsanforderungen entsprechender Fortbildung verpflichtet. Uns ist bewusst, dass der größte Teil unserer aktiven Mitarbeiterförderung durch das tägliche „training on the job“ erfolgt. Zu dessen Optimierung werden unsere Wirtschaftsprüfer als Teamleiter gesondert angeleitet und motiviert. Darüber hinaus nehmen sie an regelmäßigen Soft-SkillSchulungen teil. Im Geschäftsbereich Revision haben wir ein strukturiertes Fortbildungsprogramm entwickelt. Unser Fortbildungskonzept berücksichtigt insbesondere und schwerpunktmäßig die zeitnahe Vermittlung von Änderungen der IFRS und eine systematische Auseinandersetzung mit diesen laufend an Bedeutung gewinnenden Rechnungslegungsstandards. Unsere Fortbildung wird in einem Kurssystem von leitenden Mitarbeitern und externen Experten durchgeführt. Jeder Mitarbeiter aus diesem Geschäftsbereich hat in den ersten drei bis vier Jahren bei uns jährlich an Trainingsveranstaltungen mit durchschnittlich zehn Arbeitstagen pro Jahr teilzunehmen. Darüber hinaus nehmen Mitarbeiter im Geschäftsbereich Revision – insbesondere ab dem fünften Beschäftigungsjahr und sonst bei Bedarf und Gelegenheit – an externen Kursen und Fortbildungsveranstaltungen teil, um sich gezielt mit für ihren Arbeitsbereich relevanten Spezialkenntnissen vertraut zu machen. Die vorgesetzten Wirtschaftsprüfer führen mindestens einmal jährlich sogenannte Jahresbeurteilungsgespräche mit den Fachmitarbeitern. Darüber hinaus werden halbjährlich oder projektbezogen weitere Beurteilungen vorgenommen. Bei Projektbeurteilungen und Jahresgesprächen werden u. a. Kenntnisstand, Einstufung und der weitere Karriereweg erörtert und notwendige Verbesserungsmaßnahmen sowie Ziele festgelegt. Unser Ziel ist es, allen fachlichen Mitarbeitern Perspektiven aufzuzeigen und gemeinsam eine adäquate Entwicklung sicherzustellen, um nachhaltig die ständig steigenden Anforderungen an den Berufsstand, seine Berufsträger und alle Mitarbeiter im Interesse und gemäß den Erwartungen unserer Mandanten sicherzustellen. Wir agieren hier nach unserem Motto „fördern und fordern“. Gemäß den berufsrechtlichen Vorgaben enthält unser Handbuch der Praxisorganisation auch Regelungen zum Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen, sei es von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten. Für die Bearbeitung und die Verfolgung eventueller Vorwürfe und Beschwerden sind die für Qualitätssicherung verantwortlichen Gesellschafter zuständig.

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Abwicklung von Prüfungsaufträgen Wie im Folgenden dargestellt, nutzen wir zur Durchführung unserer Prüfungsaufträge, zur Sicherstellung einer hohen Prüfungsqualität und der berufsrechtlich geforderten Dokumentation unseres gesamten Prüfungsprozesses IT-gestützte Prüfungshilfsmittel. Alle notwendigen fachlichen und organisatorischen Anweisungen und Hilfsmittel stehen den Mitarbeitern online zur Verfügung. Sie werden ergänzt durch eine breite Auswahl an Mustern, Formularen, Fragebögen und Checklisten. Unser Prüfungshandbuch regelt für die Auftragsabwicklung insbesondere die Bereiche Prüfungsansatz Personelle Verantwortlichkeit Prüfungsplanung Prüfungshandlungen Dokumentation und Berichterstattung Qualitätssicherung Archivierung Die Kapazitätsplanung erfolgt niederlassungsbezogen und in Gesamtabstimmung mit dem Geschäftsbereich Revision grundsätzlich in einer revolvierenden Halbjahresplanung pro Mitarbeiter und Auftrag auf Wochenbasis. Hierin wird hinreichende Vorsorge für unvorhergesehene Entwicklungen getroffen.

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RBS RoeverBroennerSusat praktiziert einen modernen und risikoorientierten Prüfungsansatz. Die Grundsätze dieser Prüfungsmethodik sind u. a. im Prüfungsstandard PS 261 n.F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und international in ISA 315 und 330 des IAASB festgelegt. Das Qualitätssicherungssystem von RBS RoeverBroennerSusat beruht darauf, dass regelmäßig und kurzfristig alle berufsrechtlichen Anforderungen und Veränderungen im Prüfungsansatz umgesetzt werden. RBS RoeverBroennerSusat nutzt grundsätzlich für alle Prüfungen die Prüfungssoftware CaseWare International (CaseWare). Mit dieser Prüfungssoftware wird die Beurteilung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme unserer Mandanten unterstützt, die Analyse der Jahresabschlüsse gesteuert und die Dokumentation der Prüfungshandlungen vorgenommen. CaseWare stellt eine Workflowbasierte Abwicklung des gesamten Prüfungsauftrags sicher. Wir haben die Prüfungssoftware um eigene, zum Teil branchenspezifische Prüfungsbausteine ergänzt. Mit unseren elektronischen Hilfsmitteln wird ein sachgerechter, moderner Prüfungsansatz effizient gestaltet. Die Prüfungshandlungen und -ergebnisse werden angemessen dokumentiert. Das gewährleistet auch eine Überwachung der Prüfungsdurchführung und Beurteilung der Prüfungsergebnisse. Im Rahmen dieses Prüfungsansatzes ist zunächst eine umfassende Analyse der Unternehmensstrategie und der Geschäftsprozesse der Mandanten unter Einbeziehung ihrer Planungs- und Überwachungssysteme vorzunehmen. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risikofrüherkennungssystem. Nach Ermittlung der Risikostruktur werden die Prüfungsstrategie mit Hilfe der Prüfungssoftware entwickelt, das individuelle Prüfungsprogramm sachgerecht vorbereitet und die Prüfung in der für jeden Transaktionszyklus adäquaten Intensität unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen durchgeführt. Die unter Einbeziehung der Prüfungssoftware erstellte Prüfungsplanung unterliegt der Kontrolle durch die auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und wird durch diese nach gegebenenfalls notwendigen Anpassungen freigegeben. Die Planung dient dem Prüfungsteam als verbindliche Vorgabe, die unter Anleitung von erfahrenen Prüfungsleitern und Wirtschaftsprüfern bearbeitet werden muss und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen angepasst wird. Der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer überwacht die Prüfung. Auftretende Fragen der Mandanten oder aus dem Prüfungsteam werden so kurzfristig geklärt. Anschließend verifiziert der Wirtschaftsprüfer, der für das Mandat die Gesamtverantwortung trägt, alle wichtigen Prüfungsfeststellungen und das Gesamtergebnis. Zusammen mit dem auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer vertritt er diese gegenüber dem Auftraggeber und dessen zuständigen Gremien.

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Sofern es sich um die Prüfung eines kapitalmarktorientierten Mandanten im Sinne des § 319a HGB oder um ein Risikomandat handelt, sind die Prüfungsplanung und die Prüfungsergebnisse laufend mit dem auftragsbegleitenden Qualitätssicherer zu diskutieren und abzustimmen. Sie müssen von diesem vor der Auslieferung der Berichtsentwürfe freigezeichnet werden. Bei bedeutsamen Zweifelsfragen ist eine Konsultation vorgesehen. Für diese stehen neben den Spezialisten aus den Fachabteilungen (z.  B. Internationale Rechnungslegung, Recht, IT and Process Assurance) Wirtschaftsprüfer mit besonderen (Branchen-)Erfahrungen zur Verfügung. Abschließend findet für alle unsere Prüfungsberichte eine Berichtskritik statt, die die erfahrenen Mitarbeiter einer eigenen Fachabteilung organisieren und durchführen. Die Archivierung unserer im Wesentlichen elektronisch geführten Arbeitspapiere erfolgt zeitnah unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Vertraulichkeit.

Interne Nachschau Die Pflicht zur Überwachung von Qualitätssicherungssystemen ergibt sich aus § 55b WPO. Die praktischen Anforderungen werden im Wesentlichen in der VO 1/2006 beschrieben, die den International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1), den Interna-tional Standard on Auditing 220 (ISA 220) und hinsichtlich der allgemeinen Berufs-pflichten den IESBA Code of Ethics berücksichtigt. In diesem System stellt die (interne) Nachschau ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung dar. Wir führen jährlich unter der Leitung eines Gesellschafters durch auftragsunabhängige Wirtschaftsprüfer eine intensive Nachschauprüfung nach den berufsrechtlichen Grundsätzen durch, um die Einhaltung unserer Arbeitsvorgaben und der qualitätssichernden Anforderungen zu überprüfen. Die Ergebnisse der Nachschau werden den Partnern und Mitarbeitern des Geschäftsbereiches Revision kommuniziert. Bei Feststellungen ziehen wir adäquate Konsequenzen und sichern durch entsprechende Schulungsmaßnahmen oder die Einführung zusätzlicher Arbeitshilfsmittel (z. B. Checklisten und Anleitungen) die kurzfristige und nachhaltige weitere Verbesserung unserer Qualität. Alle Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International haben sich verpflichtet, sich Qualitätsprüfungen im Rahmen des MOORE STEPHENS Quality Reviews (MSQR) zu unterziehen. Der MSQR ist Teil des Qualitätsüberwachungssystems von Moore Stephens International. Er wird durch erfahrene Berufsangehörige anderer Mitgliedsunternehmen von Moore Stephens International durchgeführt. Jedes Mitgliedsunternehmen unterliegt zumindest alle drei Jahre dieser Qualitätsprüfung, die letzte dieser Qualitätsprüfungen bei RBS RoeverBroennerSusat fand im Januar 2014 statt.

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Erklärungen gem. § 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und Satz 3 Nr. 2 WPO Wir erklären, dass RBS RoeverBroennerSusat ein Qualitätssicherungssystem im Sinne der WPO, der Berufssatzung WP/vBP und der VO 1/2006 implementiert hat. Das nach den vorstehenden Erläuterungen angewendete Qualitätssicherungssystem entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen. Die sich aus dem Qualitätssicherungssystem ergebenden Vorgaben haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr eingehalten. Davon haben sich die Gesellschafter durch Kontrollen überzeugt. Die im Jahr 2013 durchgeführte Nachschau hat die Einhaltung unseres Qualitätssicherungssystems bestätigt. Wir haben die Feststellungen der Nachschau genutzt, um einzelne Aspekte des Qualitätssicherungssystems weiter zu verbessern. Wir erklären weiter, dass wir alle nach der WPO, der Berufssatzung der WP/vBP sowie dem HGB erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit implementiert haben und diese Maßnahmen wirksam sind. Von der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen haben wir uns überzeugt. Wir erklären weiter, dass sämtliche in unserer Gesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfer nach unseren dem Berufsrecht entsprechenden Vorgaben verpflichtet sind, die Fortbildungsverpflichtung nach § 43 Abs. 2 S. 4 WPO i. V. m. § 4a Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer zu erfüllen und die jährliche Teilnahme an den geforderten Fortbildungsmaßnahmen der Personalabteilung schriftlich nachzuweisen. Dies gilt darüber hinaus für sämtliche Fachmitarbeiter. Im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems haben wir uns von der Einhaltung dieser Verpflichtung überzeugt.

Teilnahmebescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO Die Wirtschaftsprüferkammer hat uns zuletzt am 13. Dezember 2011 die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO erteilt. Da wir Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, werden wir im Laufe des Jahres 2014 wieder turnusgemäß an der Qualitätskontrollprüfung teilnehmen.

Anlassunabhängige Sonderuntersuchung nach § 62b WPO Die Wirtschaftsprüferkammer führt in Stichproben und ohne besonderen Anlass nach § 62b WPO berufsrechtliche Untersuchungen bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch, die Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB sind. Eine solche Prüfung wurde zuletzt im Jahr 2012 bei RBS RoeverBroenner Susat mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Berufspflichten eingehalten worden sind.

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Schlussbemerkung

Diesen Transparenzbericht erstatten wir gemäß § 55c WPO. Wir haben damit die in § 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1–7 und Satz 3 Nr. 1–3 WPO vorgeschriebenen Angaben offengelegt. Wir veröffentlichen diesen Transparenzbericht im Interesse unserer Mandanten und der Öffentlichkeit, die auf die Qualität unseres Prüfungsurteils vertrauen und zu Recht vertrauen dürfen. Wir überwachen die Einhaltung der Regelungen des nach § 55b WPO eingerichteten und den berufsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Qualitätssicherungssystems und stellen damit sicher, dass das Qualitätssicherungssystem durchgesetzt wird.

Hamburg, den 31. März 2014 RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Helmut Schuhmann Wirtschaftsprüfer

Hendrik Jung Wirtschaftsprüfer

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Anlagen

Liste der im Jahr 2013 durchgeführten Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB

aap Implantate AG, Berlin

EA, KA

PRIMEA INVEST AG, Hamburg (vormals: BHE Finanz AG, Hamburg)

EA, KA

buch.de internetstores AG, Münster

EA, KA

centrotherm photovoltaics AG, Blaubeuren

EA, KA

co.don AG, Teltow

EA

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen

EA, KA

DOUGLAS HOLDING AG, Hagen

EA, KA

freenet AG, Büdelsdorf

EA, KA

Klassik Radio AG, Augsburg

EA, KA

EA = Einzelabschluss KA = Konzernabschluss

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Standorte

Sitz der Gesellschaft Hamburg Domstraße 15 20095 Hamburg T +49 40 415 22-0 F +49 40 415 22-111

Wesentliche Zweigniederlassungen Berlin Rankestraße 21 10789 Berlin T +49 30 208 88-0 F +49 30 208 88-1999

München Herzog-Heinrich-Straße 22 80336 München T +49 89 350 00-0 F +49 89 350 00-2350

Frankfurt am Main Gervinusstraße 15 60322 Frankfurt am Main T +49 69 500 60-0 F +49 69 500 60-2050

Nürnberg Längenstraße 14 90491 Nürnberg T +49 911 60 07-0 F +49 911 60 07-2699

Köln Aachener Straße 75 50931 Köln T +49 221 912 84-50 F +49 221 912 84-56

Dresden Postplatz 6 01067 Dresden T +49 351 45 15-0 F +49 351 45 15-2250

Leipzig Petersstraße 1–13 04109 Leipzig T +49 341 339 70-600 F +49 341 339 70-611

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