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Open-Air-Messe: Ein gelungenes Experiment

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Veranstaltungen

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OPEN-AIR-MESSE IN TERENTEN

Ein gelungenes Experiment

Im vergangenen Jahr entstand die Idee, dass die Band „Die Söhne Tirols“ gemeinsam mit dem Kirchenchor von Terenten zum zweiten Mal nach 2015 eine Messe gestalten könnte. In der Vorbereitung wurden passende Lieder gesucht und man einigte sich auf das Motto „Jesus berühre mich“ – so lautete auch das erste Lied für die Messe. Aufgrund der erschwerten Bedingungen für die Chorproben im letzten Winter, entschieden sich die Verantwortlichen im Chor, großteils mit Solisten zu arbeiten. Für die Chorteile wurden noch weitere Sängerinnen und Sänger hinzu gebeten, auch die Band wurde durch Gitarren und eine Violine verstärkt. Nach intensiver Probearbeit in kleineren Gruppen bestand die Herausforderung darin, die einzelnen Teile – Gesang der SolistInnen, Chorgesang und Begleitung durch die Band – zu einem harmonischen Ganzen zusammenzufügen. Mitte Mai war es dann soweit: der Pavillon am Festplatz von Terenten wurde für die Messfeier hergerichtet, die letzten Tonproben wurden durchgeführt und alle Beteiligten sahen mit freudiger Erregung dem Abend entgegen.

Zur großen Freude aller Beteiligten kam eine große Menschenmenge, um an der OpenAir-Messe teilzunehmen, die von Pfarrer Michael Bachmann und P. Paul Borek zelebriert wurde. Bereits das erste Lied zog die Messbesucher in ihren Bann. Die folgenden Texte und Lieder bildeten eine stimmige Einheit und Pfarrer Bachmann hob in seiner Predigt den Wunsch hervor, dass wir Menschen uns von Jesus berühren lassen und so wie an diesem Abend in einer großen Gemeinschaft den Glauben feiern.

Für die Sängerinnen und Sänger wurde es zu einem besonderen Erlebnis, in der Mitgestaltung einer Messfeier von den Rhythmen rockiger E-Gitarren und vom Schlagzeug begleitet zu werden. Nach dem Gottesdienst gaben die Söhne Tirols noch ein Konzert. Der Kirchenchor sorgte für Getränke, und so klang dieser besondere Abend noch lange nach, bis der Vollmond über den Feiernden stand.

// Michael Bachmann

Die Ortspolizei informiert!

Die aktuellen Regeln für Elektro-Roller

Elektro-Roller erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Beim Kauf muss jedoch darauf geachtet werden, dass das jeweilige Modell den gesetzlichen Anforderungen entspricht, damit der Roller überhaupt auf öffentlich zugänglichem Grund genutzt werden darf. Zudem sind weitere Verhaltensregeln zu beachten, um Strafen zu vermeiden.

Hier zusammenfassend die wichtigsten Bestimmungen:

Technische Anforderungen

- der Roller muss ein CE-Zeichen, gemäß Richtlinie 2006/42/CE, haben; - die Motorleistung darf 0,50 KW nicht überschreiten und muss elektrisch sein (kein Benzinmotor); - der Roller darf keinen Sitz haben; - der Roller muss mit einer Hupe oder Klingel ausgestattet sein; - bei Nutzung während der Nachtstunden (0,5 h nach Sonnenuntergang bis 0,5 h vor Sonnenaufgang), sowie generell bei schlechter

Sicht, müssen vorne ein fixes, weißes/gelbes Licht und hinten ein fixes, rotes Licht, sowie rote Rückstrahler montiert sein; - der Roller muss mit einem Geschwindigkeitsregler ausgestattet sein, mit welchem sich die Geschwindigkeit auf 6 km/h (für Fußgängerzonen, sofern dort das Radfahren erlaubt ist) und 20 km/h (für

Straßen und Radwege) begrenzen lässt; - Elektro-Roller die nach dem 30.09.2022 hergestellt werden, müssen über Bremsen für beide Räder verfügen, sowie über elektrische

Richtungsanzeiger („Blinker“). Für Elektro-Roller, welche vor diesem

Datum hergestellt wurden, gilt diese Pflicht erst ab dem 01.01.2024;

Voraussetzungen für den Lenker

- das Mindestalter beträgt 14 Jahre; - bis 18 Jahre gilt Helmpflicht (es kann ein gewöhnlicher Fahrradhelm, o.ä. verwendet werden); - beim Fahren im Dunkeln, muss der Lenker eine Leuchtweste tragen;

Wo und wie schnell darf man fahren?

- In Fußgängerzonen darf man nur fahren, sofern dort auch das

Radfahren erlaubt ist. Der Geschwindigkeitsregler des Rollers muss auf max. 6 km/h eingestellt sein; - auf Gehsteigen/Gehwegen und Zebrastreifen ist das Fahren hingegen prinzipiell verboten; - auf Straßen im Ortsgebiet mit maximal erlaubter Geschwindigkeit von 50 km/h, darf auf der Straßen gefahren werden, falls dort auch der Verkehr von Fahrrädern erlaubt ist. Der Geschwindigkeitsregler des Rollers muss auf max. 20 km/h eingestellt sein; - außerhalb der Ortschaften ist das Fahren auf der Straße verboten. Man darf dort nur die Radwege verwenden, sofern vorhanden; - beim Benutzen der Radwege muss der Geschwindigkeitsregler des

Rollers auf max. 20 km/h eingestellt sein;

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sind Strafen von 41 € bis 400 € vorgesehen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die technischen Vorschriften wird der Elektro-Roller zudem konfisziert. Zudem sollte auch bedacht werden, dass die Nicht-Beachtung dieser Vorschriften, im Falle eines Unfalles, Konsequenzen zivilrechtlicher und versicherungstechnischer Natur haben kann.

Die Ortspolizei Bruneck

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