Klartext 1.2011

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Rund um Recht und Steuern von pkl-kmk

1 . 2011

20 Jahre Gerechtigkeit

Netzwerke:

Wilde Ehe:

Finanzierung:

Zertifizierung:

Mandanten:

kmk in Berlin

Steuerliche Aspekte

KMU nach

Einführung QM

André Sarrasani

für Unverheiratete

überstandener Krise

DIN ISO 9001:2008

im Porträt

www.pkl-kmk.de


Editorial

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Netzwerk – kmk nun mit Standort in Berlin.

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Wilde Ehe: Steuerliche Aspekte für Unverheiratete

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Finanzierung von KMU – auch nach überstandener Krise nicht einfach ...

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Sicher befristen – Vorsicht bei Kettenbefristungen

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Ur/teilchen!

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Einführung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2008

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faventa

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André Sarrasani

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Mitarbeiterporträt

Unsere Mitarbeiter sind der Garant für Ihren und unseren Erfolg. Sie decken im Rechtsberatungsbereich alle relevanten Gebiete mit Spezialisten ab und sorgen in allen steuerlichen Fragen für kompetente und an wirtschaftlichen Erwägungen ausgerichtete Lösungen.

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pkl-kmk bilden aus! Wir denken mit.

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Rückblick

Wir, der pkl-kmk Verbund, sind Ihr starker Partner für Ihren Erfolg! Neben Mandantengesprächen, Seminaren und Veranstaltungen haben wir unseren Newsletter klartext neu gestaltet. Er bietet Informationen zu Recht und Steuern, aber auch Nachrichten aus unseren Büros. Viel Freude beim Lesen.

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Veranstaltungskalender für das 1. Halbjahr 2011

pkl wird im Mai 20 Jahre alt. Zwei Jahrzehnte Rechtsberatung, die wie im Flug vergangen sind. Aus zwei Personen im Jahr 1991 ist eine Kanzlei mit 16 Rechtsanwälten und insgesamt 50 Mitarbeitern gewachsen. Auf diesen Erfolg sind wir sehr stolz. Da unsere Mandanten aber auch Bedarf an qualifizierter Steuerberatung haben, gründeten wir 1998 die kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH, die sich mit 11 Berufsträgern und 40 Mitarbeitern ebenso erfolgreich entwickelt hat. Um unsere Idee ganzheitlicher Beratung für Sie umzusetzen, arbeiten wir als pkl-kmk Verbund getreu unserem Motto „Doppelte Kompetenz – Bessere Beratung“ seit Jahren im Bereich Rechts- und Steuerberatung Hand in Hand. Seit zwei Jahren haben wir mit der faventa Beratungsgesellschaft mbH unsere Tätigkeit auch noch stärker in Richtung betriebswirtschaftliche Beratung erweitert. Unser Beratungsverbund zählt mit rund 100 Mitarbeitern und 28 Berufsträgern zu den größten Beratungsunternehmen in Dresden. Aber trotz unserer Größe haben Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpartner. So vereinbaren wir Spezialisierung und persönliche Beratung.

Hans-Joachim Kraatz Geschäftsführer kmk Steuerberatungsgesellschaft

Thomas Keller Partner pkl Keller Spies Partnerschaft


kmk Berlin

Wie einer auszog, das „Steuern“ zu lehren.

Netzwerk – kmk nun mit Standort in Berlin. Im Jahr 2006 verließ Steuerberater Holger Raasch das beschaulich schöne Bautzen in Richtung Hauptstadt, um in einer Berliner Gesellschaft einzusteigen. Doch wie das Leben so spielt, trennten sich die geschäftlichen Wege auch wieder. Der erste Schritt in die berufliche Selbstständigkeit war jedoch getan und so feierte die Kanzlei des Steuerberaters Holger Raasch 2007 in Berlin-Mahlsdorf ihre Gründung. Hans-Joachim Kraatz, Geschäftsführer der KMK Steuerberatungsgesellschaft in Dresden, stand Holger Raasch in dieser Zeit als guter Freund und Ratgeber zur Seite. In den folgenden Jahren realisierten beide Kanzleien erste Projekte zusammen und übernahmen gemeinsam die Betreuung eines großen Mandats. Im Oktober 2010 folgte dann mit dem Einzug der Steuerberaterin Yvette Nagler in das Büro der Berliner Kanzlei das Startsignal für eine erfolgreiche Bürogemeinschaft. Bei weiteren gemeinsamen Treffen in Dresden und Berlin, kam dann häufiger die Frage auf: Warum nicht etwas Gemeinsames in Berlin auf die Beine stellen? Gesagt, getan! Denn beide Seiten profitieren vom gemeinsamen Netzwerk: Die Kanzlei von Holger Raasch und Yvette Nagler hat den Background einer größeren Gesellschaft und kann zukünftig eine breitere und qualitativ hochwertigere Beratung anbieten. Und die kmk Steuerberatungsgesellschaft in Dresden erhält Zugriff auf das Berliner Know-how. Gemeinsam für Sie stark: zehn Berater in einem Team – ideal für Mandanten und Mitarbeiter.

Steuerberater in Berlin: Holger Raasch und Yvette Nagler Im Januar 2011 war es dann endlich soweit: In Berlin eröffnete die erste kmk Niederlassung ihre Türen. Steuerberater Holger Raasch und sein Team freuen sich auf Sie und künftige Mandate.

kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH Niederlassung Berlin Hultschiner Damm 201 12623 Berlin Telefon 030 720212-261 Telefax 030 720212-268

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Steuern

Partnerschaft & Steuern

Wilde Ehe: Steuerliche Aspekte für Unverheiratete Die Steuerlast für nichteheliche Lebensgemeinschaften fällt gegenüber Ehepaaren also ganz besonders nachteilig aus, wenn ein Partner kein oder kaum Einkommen bezieht. Je näher die Einkünfte beieinander liegen, umso mehr verringert sich der steuerliche Unterschied. Der Belastungsunterschied ist gleich Null, wenn beide Partner das gleiche Einkommen beziehen. Dann bringt der über die Heirat erreichte Splittingtarif überhaupt nichts mehr ein. TIPP Eine Hochzeit am 31. Dezember lohnt sich, wenn die Einkommensunterschiede in den abgelaufenen 12 Monaten hoch waren. Dann gibt es rückwirkend für das gesamte Jahr den Splittingtarif und über die Veranlagung eine hohe Steuerrückzahlung.

Berücksichtigung von Kindern Gefördert von der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz steigt sie von Jahr zu Jahr: die nichteheliche Lebensgemeinschaft, auch wilde Ehe genannt. Aber auch nach Trennung oder Scheidung leben Paare oftmals weiterhin zusammen, gerade dann, wenn die gemeinsamen Kinder zu versorgen sind. Der Staat und die Finanzverwaltung haben auf diese gesellschaftlichen Veränderungen bislang kaum oder gar nicht reagiert. Privilegiert wird weiterhin nur die offizielle Ehe.

Unterschiede im Einkommensteuertarif Ob zusammen oder getrennt wohnend, es wird bei nichtehelichen Paaren immer die sogenannte Grundtabelle angewendet. Den Vorteil der günstigeren Splittingtabelle können nur verheiratete Paare nutzen, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, d. h. sie teilen Tisch und Stuhl. Beim Splittingtarif werden die Einkommen der Partner in einem ersten Schritt zusammengezählt und anschließend halbiert. Auf dieses halbierte gemeinsame Einkommen wird der Tarif der Grundtabelle angewendet und anschließend verdoppelt. Dies führt zu einer besonders hohen Progressionsabmilderung, wenn ein Gatte besonders viel und der andere wenig oder gar nichts verdient.

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Zu versteuerndes Einkommen

Steuer Ehepaar

Steuer Gemeinschaft Unterschied

100.000 / 0 EUR

25.694 EUR

33.828 EUR

8.134 EUR

70.000 / 30.000 EUR

25.694 EUR

26.853 EUR

1.159 EUR

50.000 / 50.000 EUR

25.694 EUR

25.694 EUR

Bei der Geltendmachung von sogenannten Kinderadditiven (Kindergeld, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag, etc.) ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind. Diese beispielhaft aufgezählten steuerlichen Vergünstigungen durch Kinder sollten beachtet werden: Sind Vater und Mutter nicht verheiratet, wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt, der mit dem Sprössling zusammenlebt. Der andere Elternteil, der seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind durch laufende monatliche Unterhaltszahlungen erfüllt, hat dann einen zivilrechtlichen Anspruch auf Anrechnung des hälftigen Kindergelds auf seine Unterhaltsverpflichtung. Kinderbetreuungskosten lassen sich – ausgenommen dem Alter zwischen drei und sechs Jahren – nur dann geltend machen, wenn zusammen wohnende Elternteile beide erwerbstätig sind. Hierbei ist unerheblich, ob sie verheiratet sind. Sofern es sich um einen Alleinerziehenden handelt, reicht die Berufstätigkeit bei ihm aus. Erfüllen Eltern nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten, können sie für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 20 % der Aufwendungen nach § 35 a EStG direkt von der Steuer absetzen, sofern eine Betreuung in der eigenen Wohnung erfolgt. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR und hierüber die Steuerklasse II gibt es für Alleinerziehende mit Nachwuchs, für den noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Diese Förderung entfällt unabhängig davon, ob der Elternteil mit einem verheirateten oder einem nichtehelichen Partner eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Wohnt der Lebensgefährte mit im Haushalt, ist dies auch dann ein Ausschlussgrund für die Steuervergünstigung, wenn er nicht Elternteil des Kindes ist.


Weitere Steueraspekte im Überblick Abgeltungssteuer: Der Antrag auf Günstiger-Prüfung lohnt sich, wenn der Sparer eine Progression unterhalb von 25 % aufweist. Bei unverheirateten Paaren ergeben sich bereits Auswirkungen, wenn einer der Partner unter dem Pauschaltarif bleibt. Ehepaare hingegen müssen ihr Gesamteinkommen inkl. der Kapitaleinkünfte zusammen der Prüfung unterwerfen. Erklärungen: Bezieht das Paar gemeinsame Einkünfte etwa über eine Mietimmobilie, muss zusätzlich eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung angefertigt und die hierüber ermittelten Einkünfte verteilt werden. Das bringt zusätzliche Arbeit und Kosten. Freistellungsauftrag: Bei gemeinschaftlichen Konten oder Depots lässt sich der Einbehalt von Kapitalertragsteuer nicht vermeiden; ein gemeinsamer Antrag ist lediglich bei Ehepaaren erlaubt.

Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Schul- und Berufsausbildung von 924 EUR ist nicht vom Familienstand der Eltern abhängig. Der Nachwuchs muss nur außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht sind, darf aber etwa während der Semesterferien wieder zu Hause wohnen. Dieser Freibetrag vermindert sich noch um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese im Jahr 1.848 EUR übersteigen. Ist das Kind verheiratet, wird auch das Einkommen des Partners einbezogen, sofern dieses 8.004 EUR übersteigt. Beim Schulgeld beläuft sich der Höchstbetrag auch beim nicht verheirateten Elternpaar auf 5.000 EUR je Kind. Die Zahlungen werden dabei grundsätzlich bei dem Elternteil berücksichtigt, der sie getragen hat. Ansonsten erhalten beide je 2.500 EUR oder beantragen einvernehmlich eine andere Aufteilung (BMF, Schreiben v. 9.3.2009, BStBl 2009 I S. 487). Ab 2010 lassen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Kinder bei den Eltern als Sonderausgaben absetzen. Das entlastet insbesondere Paare, die hohe Prämien für eine private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zahlen und ihre Kinder gesondert versichern müssen. Anspruch auf Elterngeld besteht unabhängig vom Familienstand. Entscheidend ist, dass Vater oder Mutter nach der Geburt zu Hause bleiben. Unverheiratete Paare haben allerdings nicht die Möglichkeit, über eine gezielte Steuerklassenwahl das Nettoeinkommen des nach der Geburt Bezugsberechtigten zu erhöhen. Ansprechpartner Alexander Holzhauer Steuerberater Telefon 0351 89959-21 holzhauer@kmk-dd.de

Gemeinschaftskonten: Den Verlusttopf führt die Bank für das jeweilige Paar als Konto- oder Depotinhaber. Eine Aufteilung der Erträge und der Verluste oder sogar Zuordnung von Verlusttöpfen ist weder unterjährig noch zum Jahresende vorzunehmen. Wird eine Verlustbescheinigung beantragt, wird diese für das Paar ausgestellt, das den Minusbetrag dann unter sich aufteilen kann. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Der Steuerabzug nach § 35a EStG wird haushaltsbezogen berücksichtigt, sodass die verwandtschaftliche Beziehung der dort wohnenden Personen unerheblich ist. Sofern die in wilder Ehe lebenden Partner Handwerker, Gärtner oder Putzfrau separat engagieren, wird die Vergünstigung insgesamt nur einmal pro Haushalt gewährt. Kapitaleinnahmen: Jeder Partner versteuert die ihm zufließenden Erträge, die über den Sparer-Pauschbetrag hinaus gehen. Dabei lassen sich angefallene Verluste nicht auf den Partner übertragen und das bei ihm angefallene Minuspotenzial lässt sich nicht zur eigenen Steuerminderung nutzen. Insoweit kann das Paar Abgeltungssteuer zahlen, obwohl per Saldo im Jahr negative Kapitaleinnahmen oder in Summe nicht mehr als 1.602 EUR angefallen sind. Krankenkasse: Durch das Bürgerentlastungsgesetz lassen sich die Prämien des Versicherten, seines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners besser als Sonderausgaben absetzen. Die für den Partner in wilder Ehe bezahlten Beiträge gehören nicht dazu. Steuerbescheinigung: Unterhält das unverheiratete Paar ein gemeinschaftliches Konto oder Depot, lautet die Steuerbescheinigung auf den Namen beider Personen. Sofern die Kapitalerträge und einbehaltene Abgeltungssteuer in der Veranlagung berücksichtigt werden sollen, muss das Paar die ausgewiesenen Beträge verteilen. Verkürzter Zahlungsweg: Bei Verbindlichkeiten, Dauerschuldverhältnissen, Miet- und Pachtverträgen sowie Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kommt eine Berücksichtigung der Zahlung unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung des Vertragswegs nicht in Betracht (BMF, Schreiben v. 7.7.2008, BStBl 2008 I S. 717). Insoweit ist es sinnvoll, dass der Partner Aufwendungen zahlt und Leistungen in Auftrag gibt, der sie steuerlich geltend machen will. Nichts ist stetiger als der Wandel. Er macht auch vor Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht halt. Dieser Artikel versteht sich daher hauptsächlich als Informationsquelle und Ideengeber für eine weitere fundierte Beratung. Im konkreten Einzelfall stehen wir Ihnen daher mit fachkundigem Rat gerne zur Verfügung.

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Steuern

Mittelstand

Finanzierung von KMU – auch nach überstandener Krise nicht einfach …

Die Wirtschafts- und Finanzkrise scheint überwunden. Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland wächst wieder, die Konjunkturprognosen wurden von den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten mehrfach angehoben. Viele Banken haben sich erholt und machen wieder Gewinne, sind aber dennoch eher restriktiv bei der Kreditvergabe. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist es auch jetzt im Aufschwung schwieriger geworden, sich mit Fremdkapital zu versorgen. Die schwerste Phase des Einbruchs in der Krise konnte von vielen Unternehmen durch Kurzarbeit und mit Hilfe staatlicher Konjunkturprogramme bewältigt werden. Nun geht es vor allem darum, sich erfolgreich und nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. Viele Unternehmen setzen dabei im Zeichen der anziehenden Konjunktur wieder auf Wachstum. In Zeiten vorsichtiger Banken müssen sich kleine und mittelständische Unternehmen heute jedoch viel intensiver auf Bankverhandlungen vorbereiten. Betriebswirtschaftliche Mängel und eine unklare Geschäftsplanung werden zum Ausschlusskriterium. Die Finanzierungsstrategie des Unternehmens darf dabei vor allem keine Zweifel an der Zukunftsfähigkeit und dem Erfolg des Unternehmens lassen. Hierzu zählt eine professionelle Aufbereitung und Darstellung der Vergangenheitswerte und der Planzahlen, am besten mit unterschiedlichen Szenarien. Kredite gewähren Banken nur noch, wenn sie das Risiko lückenlos abschätzen können! Auch gilt es alternative Finanzierungsinstrumente zu nutzen, beispielsweise: 3 3 3 3 3

Mietkauffinanzierung über Leasinggesellschaften Sale-and-lease-back Factoring (stille) Beteiligungen (z. B. MBG) öffentliche Bürgschaften (z. B. Bürgschaftsbank Sachsen)

Diese Finanzierungsformen können den klassischen Kredit zwar nicht ersetzen, sind aber eine sinnvolle Ergänzung der Unternehmensfinanzierung.

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Nach wie vor von großer Bedeutung im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen ist die Einbeziehung öffentlicher Fördermittel: Für die Finanzierung von Investitionen werden auch in 2011 Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Förderung) gewährt. Entsprechend den aktuellen Richtlinien sind Fördersätze in Höhe von 50 % für kleine, 40 % für mittlere und 30 % für sonstige Unternehmen möglich. Fördermittel, auf die ein Rechtsanspruch besteht (z. B. Investitionszulagen), sind dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen und auf die Subventionswertobergrenze anzurechnen. Die Investitionszulage wird gemäß Investitionszulagengesetz 2010 in den kommenden Jahren erheblich abgeschmolzen: Beginn des Erstinvestitionsvorhabens

Regelsatz

KMU

2010

10,00 %

20,00 %

2011

7,50 %

15,00 %

2012

5,00 %

10,00 %

2013

2,50 %

5,00 %

Auch im Bereich der GA-Förderung muss in Zukunft mit einer Verringerung der Fördersätze gerechnet werden. Neben Investitionen in moderne Technologien ist vor dem Hintergrund des sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels auch die Investition in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen von entscheidender Bedeutung.


Super-Sauber aus der Krise.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf die Fördermöglichkeit solcher Maßnahmen über die SAB hin: Programm

Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

Art der Förderung

nichtrückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung

bis zu 80 % der Kosten

Bedingungen u. a.

- KMU bzw. Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern - Weiterbildung durch externen Dienstleister - grundsätzlich drei Angebote verschiedener Dienstleister nötig - begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlich günstigsten Angebot - Antragstellung bei der SAB vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme

Neben den genannten Instrumenten bieten z. B. die SAB und die KfW weiterhin Förderdarlehen (z. T. zinsvergünstigt) und Bürgschaftsprogramme für die verschiedensten Finanzierungsanlässe an, u. a.: 3 3 3 3

Existenzgründungen Unternehmensfestigung und -erweiterung Liquiditätssicherung Umstrukturierung und Sanierung

Insgesamt ist das Thema „Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen“ sehr komplex und erfordert maßgeschneiderte und individuelle Konzepte. Hierfür und auch zu anderen betriebswirtschaftlichen Themen – wie z. B. Controlling, Kostenrechnung und Kalkulation – steht Ihnen unser Bereich Unternehmensberatung mit Rat und Tat zur Seite. Und nicht zuletzt: Auch unsere Leistung auf dem Gebiet der Unternehmensberatung kann gefördert werden – für viele Unternehmen mit 50 bis 90 % der Beratungskosten. Ansprechpartner Dipl.-Kfm. Frank Preißler Telefon 0351 89959-53 preissler@kmk-dd.de

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Recht

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Sicher befristen – Vorsicht bei Kettenbefristungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) feierte zum 1.1.2011 sein zehnjähriges Bestehen. Aus ihm ergeben sich die in der Praxis so wichtigen Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge, die mittlerweile in jedem Unternehmen zum Standard gehören. Dennoch treten bei befristeten Verträgen immer noch viele Fehler mit teilweise fatalen Folgen auf. Diese können vermieden werden, wenn Sie nachfolgende Grundsätze beachten.

Wann ist eine Befristung möglich? Es gibt zwei Möglichkeiten befristeter Arbeitsverhältnisse, zum einen die sachgrundlose Befristung, zum anderen die Befristung mit Sachgrund. Die sachgrundlose Befristung ist nur bei Neueinstellungen möglich und ist auf die maximale Dauer von zwei Jahren begrenzt. Innerhalb der zwei Jahre kann maximal dreimal verlängert werden. Die Befristung ist möglich als Zeitoder Zweckbefristung. Bei der Zeitbefristung endet der Arbeitsvertrag mit Ablauf des Befristungsendes (z. B. Befristung zwei Jahre). Bei der Zweckbefristung (z. B. Genesung eines Mitarbeiters) endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers, dass der Zweck (z. B. Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers) eingetreten ist.

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F a l l e Werden im Rahmen der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages auch andere Arbeitsbedingungen (z. B. Gehalt oder Tätigkeit) verändert, handelt es sich nicht mehr um eine reine Verlängerung, sondern um einen neuen befristeten Vertrag, der dann eines Sachgrundes bedarf. Liegt dieser Sachgrund nicht vor, ist die Befristung hinfällig und es liegt ein unbefristeter Vertrag vor. Die Befristung mit Sachgrund ist jederzeit und ohne Begrenzung zulässig. Die Sachgründe sind gesetzlich definiert und durch Rechtsprechung ausgeformt. Sachgründe können sein: 3 vorübergehender Mehrbedarf (z. B. Projektbefristung, Aushilfen, Abwicklung) 3 bei Vertretung eines anderen Arbeitnehmers 3 Probezeitbefristung 3 Anschlussbefristung an Ausbildung oder Studium 3 gerichtlicher Vergleich F a l l e Häufig wird die Projektbefristung missverstanden. Nur vorübergehende und nicht regelmäßig wiederkehrende Projekte können eine Befristung rechtfertigen. Typisch sind die Befristungen für Saisonbetriebe. Es muss bei Vertragsschluss feststehen, dass der Arbeitsbedarf wieder wegfällt. Es schadet dabei nicht, dass der Arbeitnehmer nicht ausschließlich projektbezogene, sondern daneben auch andere Tätigkeiten ausüben wird. Die projektbezogenen Aufgaben müssen aber den wesentlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen.


Nur schriftlich ist wirksam!

Besonderheit bei älteren Arbeitnehmern

Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer im Original unterzeichnet werden muss. Die „Unterzeichnung“ mit Initialien reicht nicht. Wird die Schriftform nicht eingehalten, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Bisher ist es zulässig, Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr bis maximal fünf Jahre befristet ohne Sachgrund einzustellen, wenn diese vorher mindestens vier Monate beschäftigungslos waren, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer Beschäftigungsmaßnahme teilnahmen.

F a l l e Handelt für den Arbeitgeber ein Vertreter (z. B. Personalleiter) muss dieser zu erkennen geben, dass er als Vertreter handelt, z. B. durch i. V..

Tagesaushilfe Auch die Befristung von Tagesaushilfen unterliegt der Befristungskontrolle. Gerade bei Tagesaushilfen ist man geneigt, auf scheinbar übertriebene Formalien zu verzichten. Dies kann zu Fehlern mit fatalen Folgen führen.

Angabe des Befristungsgrundes Die Angabe des Befristungsgrundes ist nicht erforderlich. Von der Aufnahme ist sogar abzuraten, da ansonsten eine vertragliche Bindung entstehen kann und andere Sachgründe in einem etwaigen Rechtsstreit unter Umständen nicht mehr eingeführt werden können. F a l l e Liegt ein Sachgrund vor (z. B. Vertretung eines oder mehrerer Arbeitnehmer), so können befristete Verträge nach bisherigem Gesetzeswortlaut unbegrenzt oft geschlossen werden. In größeren Unternehmen kann dies dazu führen, dass eine Art Dauervertretung entsteht, wenn ein Mitarbeiter jeweils verschiedene abwesende Arbeitnehmer vertritt. Das Bundesarbeitsgericht hat Zweifel an der Zulässigkeit dieser Kettenbefristungen und hat die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass künftig derartige Kettenbefristungen unwirksam sind. Fazit Ansprechpartner Silvio Lindemann Rechtsanwalt Telefon 0351 86266-115 lindemann@pkl.com

Ein juristisch sauber erstellter befristeter Arbeitsvertrag auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung vermeidet Risiken und unangenehme Überraschungen.

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Recht

Aktuelle Rechtsprechungen

Ur/teilchen! firmenrechtlicher Anforderungen umgangen würden. Vielmehr führt die Aufnahme, wie die – ebenfalls zulässige – Aufnahme anderer Adressbestandteile auch dazu, dass Unternehmen von anderen unterscheiden zu können, und knüpft dabei unmittelbar an das gesetzliche Erfordernis der Unterscheidungskraft an.“

Dosenverkauf ohne Pfanderhebung ist wettbewerbswidrig Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass bei dem Vertrieb von Erfrischungsgetränken in Dosen Pfand erhoben werden muss. Ein Händler, der dem nicht nachkam, wurde von einem Wettbewerbsverein daraufhin vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. Die Richter der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens gaben dem Kläger Recht (vgl. Urteil vom 29.10.2010, Az.: 38 O 26 / 10). Durch die Nichterhebung des Pfandes sei die Ware billiger, weshalb im Verkauf im Vergleich zu Konkurrenten ein gravierender Wettbewerbsvorteil entstehe. Der Verkauf von Getränken ohne Erhebung des vorgeschriebenen Pfandes sei damit rechtswidrig und als Wettbewerbsverstoß zu unterlassen. TIPP Da nicht alle Getränke der Pfandpflicht unterliegen, ist genau zu prüfen, ob im Einzelfall eine zulässige Ausnahme, beispielsweise bei Getränken mit einem Mindestanteil von 50 % Milch, vorliegt.

Hinweis Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte „Domainfirma“, also eine Firma die einer bestimmten Domain entspricht, unterscheidungskräftig im Sinne des § 18 Abs. 1 HGB ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. So hat beispielsweise das OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.10.2010, Az. 20 W 196 / 10 – Outlets.de GmbH) in einer aktuellen Entscheidung die Unterscheidungskraft der Firma „Outlets.de GmbH“ verneint. Insofern bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) die streitgegenständliche Frage – soweit sie einmal dahin gelangen sollte – entscheiden wird.

Ein Einzelunternehmen ist keine „Zentrale“ Das Landgericht Stuttgart hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Taxi-Einzelunternehmer mit dem Hinweis „Taxi-Zentrale“ geworben hat. Die baden-würtembergischen Robenträger hielten dies für irreführend und unzulässig (vgl. Entscheidung vom 24.11.2010, Az.: 39 O 71 / 10 KfH). Die angesprochenen Kundenkreise vermuten bei einer „Taxi-Zentrale“ einen Zusammenschluss verschiedener Taxiunternehmen, wo der Einsatz der verschiedenen Fahrzeuge koordiniert und eine Anfrage an den entsprechenden Fahrer weitergeleitet wird. Da dies bei einem Einzelunternehmer nicht der Fall ist, hat er es zu unterlassen mit dem Hinweis „Taxi-Zentrale“ zu werben.

Domain, Firma oder Domainfirma? Mit Beschluss vom 15.11.2010 entschied der 13. Senat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, Beschl. v. 15.11.2010, Az. 13 W 0890 / 10 – fashion-shop-germany.eu), dass die von einem Online-Händler für Damenmoden beantragte Firma „fashion-shop-germany.eu e.Kfr.“ in das zuständige Handelsregister einzutragen sei, weil die Firma Unterscheidungskraft besitze (§ 18 HGB). Das Landgericht Leipzig hatte dies verneint (LG Leipzig, Beschl. v. 22.7.2010, Az. 04HK T 145 / 09 – fashion-shopgermany.eu). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: „Der Zusammenhang zwischen einer lediglich aus einer Gattungsbezeichnung bestehenden Second-Level-Domain und der dazugehörigen Top-Level-Domain ist tatsächlich geeignet, ein Unternehmen von anderen zu unterscheiden. Dies folgt schon daraus, dass nach den für die Vergabe der Domainnamen bestehenden Richtlinien eine nochmalige Vergabe desselben Domainnamens ausgeschlossen ist. Der Senat vermag dabei nicht zu erkennen, dass mit der Aufnahme der Top-Level-Domain in die Firmenbezeichnung 10

Hinweis

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


Armer Spediteur-Unternehmer Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) stellt die bloße Durchfuhr einer Ware im Wege des externen Versandverfahrens nach Art. 84 I a der ZollkodexVO (EWG) Nr. 2913/92 keine Markenverletzung dar, da hierdurch die wesentlichen Funktionen der Marke nicht beeinträchtigt würden. Die bloße abstrakte Gefahr, dass die Waren während der Durchfuhr in Deutschland in Verkehr gebracht würden, stelle keine Beeinträchtigung der Marke dar. Eine andere Beurteilung sei nur dann geboten, wenn die Waren, während für sie das externe Versandverfahren gelte, Gegenstand der Handlung eines Dritten seien, die notwendig das Inverkehrbringen der Waren im Durchfuhrmitgliedstaat mit sich bringe (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2006, Rs. C-281/05 – Montex Holdings / Diesel). Dies aufgreifend entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21.3.2007, dass die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als solche keine Verletzung der inländischen Marke darstellen würde (vgl. BGH, Urt. v. 21.3.2010, Az. I ZR 246 / 02 – Diesel II). Damit findet sich das KG Berlin offensichtlich nicht ab und entschied vor kurzem, dass dem Markeninhaber ein Unterlassungsanspruch gegen ein Spediteur-Unternehmen aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit russischen markenrechtlichen Schutzvorschriften, jedenfalls aus § 823 Abs. 1 BGB (russisches Markenrecht als absolutes Rechtsgut), zustehen würde, wenn dieser mit Markenfälschungen durch Deutschland nach Russland fährt und der Markeninhaber in Deutschland über keinen Markenschutz verfügt (KG Berlin, Urt. v. 12.10.2010, Az. 5 U 152 / 08). In diesem Falle könne, so das KG, bereits die bloße Durchfuhr ein in Deutschland begangener Teil einer unerlaubten Handlung sein. Dies gelte gerade dann, wenn ein reiner Transitverkehr gegeben, also eine markenrechtliche Verletzungshandlung im Inland zu verneinen sei. Ein Unterlassungsanspruch richte sich dann nicht gegen eine im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangene Verletzung des deutschen Kennzeichenrechts, sondern gegen eine – teilweise im Inland eingeleitete – Beeinträchtigung von Schutzrechten im Ausland, die zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB bzw. der §§ 823 ff BGB darstellt. Auch in solchen Fällen stehe grundsätzlich für Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung der im Ausland bestehenden Kennzeichenrechte, begangen im Inland, die Verfolgung im Inland offen.

Hinweis Die Revision beider Parteien wurde im Hinblick auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen. Von grundsätzlicher Bedeutung sei, ob die Beklagte (hinsichtlich der gefälschten Markenprodukte und des unerlaubt parallelimportierten Markenproduktes) aus zivilrechtlichem Deliktsrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne. Insofern bleibt auch hier abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) die streitgegenständliche Frage entscheiden wird.

Vorsicht: Haftung bei ungesicherten WLANs! Nach aktuellen Untersuchungen sind in Dresden noch immer acht Prozent der WLANs („Wireless Local Area Network“, also ein drahtloses Funknetz) unverschlüsselt. Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2010, Az.: I ZR 121 / 08, ist dringend zu empfehlen, das WLAN mit den aktuellen, marktüblichen Sicherheitsstandards zu sichern. Anderenfalls, so die Karlsruher Richter, haftet der Anschlussinhaber beispielsweise dafür, wenn Dritte diesen Anschluss mißbrauchen, um zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Musiktitel oder Filme in Tauschbörsen hochzuladen. Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von bis zu mehreren tausend Euro können die Folge sein.

Ansprechpartner Frank Stange Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Telefon 0351 86266-102 stange@pkl.com

Thomas Felchner Rechtsanwalt Telefon 0351 86266-101 felchner@pkl.com

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ISO-Zertifizierung

Zertifizierung

Einführung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2008

Um den Anforderungen unserer Kunden noch besser gerecht werden zu können und den einheitlichen hohen Qualitätsstandard unserer Dienstleistungen auch zukünftig sicherzustellen, haben wir ein Qualitätsmanagement in unserer Kanzlei eingeführt. Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) ist ein auf die gesamte Organisation bezogenes Verfahren, das sich im Bemühen um ständige Verbesserung an den legitimen Bedürfnissen der Kunden orientiert. Es gibt ein formales Verfahren, bei denen sich Unternehmen durch ein Zertifikat einer unabhängigen und hierfür autorisierten Stelle bestätigen lassen, dass sie ein Qualitätssicherungssystem eingeführt haben und alles zur Erreichung der Qualitätsziele Notwendige tun und dokumentieren. Diesem Konzept folgt die Normenreihe DIN EN 9000 ff. Diese Qualitätsmanagementnorm beschreibt, welchen Anforderungen das Management eines Unternehmens genügen muss, um einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements zu entsprechen. Der Nachweis wird durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen wie DQS, TÜV oder DEKRA erbracht.

Die Zertifizierung erfolgt, wenn das Unternehmen den Nachweis erbringt, dass es alle Anforderungen des QMS nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Das Unternehmen erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein entsprechendes Zertifikat. Dieses Zertifikat wurde uns durch die DQS erteilt. Das Logo des Zertifikates der DQS wird, wie oben zu sehen, zukünftig auf unserem Briefkopf zu finden sein.

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Erarbeitet wurde das QMS von allen Mitarbeitern unserer Kanzlei, also von allen Berufsträgern, Sachbearbeitern und Rechtsanwaltsfachangestellten. Neben den Anforderungen, die sich aus der DIN EN ISO 9001 ergeben, wurden die standesrechtlichen Anforderungen, die Berufsgrundsätze des VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V., sowie unsere eigenen internen Qualitätsgrundsätze berücksichtigt. Des Weiteren wurde ein Qualitätsmanagementhandbuch erstellt. Damit steht allen Mitarbeitern ein EDV-gestütztes System zur Verfügung, welches für die tägliche Arbeit als Wissensbasis genutzt wird und darüber hinaus als Dokumentation für die Aufrechterhaltung und ständige Weiterentwicklung des Managementsystems dient. Das Handbuch stellt einen reibungslosen und effizienten Ablauf unseres Tagesgeschäfts unter Berücksichtigung der Anforderungen und Wünsche unserer Mandanten und Kunden sicher. Soweit dieses Handbuch und die darin enthaltenen Unterlagen Regelungen und Vorgaben enthalten, sind diese für alle unsere Mitarbeiter verbindlich. Alle Mitarbeiter arbeiten ausschließlich nach den Vorgaben dieses Handbuchs und arbeiten aktiv daran mit, im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung das System ständig zu verbessern. Das Handbuch wird einmal jährlich durch ein internes und ein externes Audit überprüft. Soweit sich im Rahmen dieser Überprüfung Änderungsbedarf ergibt, wird das Handbuch unverzüglich aktualisiert beziehungsweise modifiziert. Alle Änderungen und Ergänzungen des Handbuchs werden nachvollziehbar in dem EDVgestützten Dokumentationsmedium vorgenommen und nachvollziehbar dokumentiert. Es wird sichergestellt, dass allen Mitarbeitern jeweils die aktuelle Ausgabe des Handbuchs ohne zeitliche Verzögerung zur Verfügung steht.


Anne-Luise Weiss, Rechtsanwältin und Qualitätsmanagementbeauftragte bei pkl

Wir haben den Anspruch, durch das eingerichtete QMS den Anforderungen unserer Mandanten noch besser gerecht werden zu können. Wir wollen, dass unsere Mandanten und die mit uns zusammenarbeitenden Insolvenzgerichte mit unserer Arbeit und unserer Leistung außerordentlich zufrieden sind. Unser Ziel ist die optimale Insolvenzabwicklung für alle Verfahrensbeteiligten, insbesondere für die Insolvenzgerichte, Insolvenzgläubiger und sonstige Verfahrensbeteiligte sowie die umfassende Beratung und Begleitung unserer Mandanten bei der Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dieses Ziel wollen wir durch das Engagement und die Kreativität aller Mitarbeiter, durch eine bessere Arbeitsstruktur und durch das Standardisieren der Prozess- und Arbeitsabläufe erreichen.

Die Wünsche unserer Mandanten und Auftraggeber (Insolvenzgerichte) und deren Erfüllung stehen daher für alle Mitarbeiter der Kanzlei im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Stets sind wir darum bemüht, unsere Auftragslage zu steigern und eine Reklamationsquote zu senken bzw. auszuschließen. Dies gelingt uns durch unseren regelmäßigen, persönlichen Kontakt zu unseren Partnern sowie deren aktive Einbindung bei der Ausrichtung unserer Dienstleistungen. Die Rückmeldungen unserer Mandaten und der Insolvenzgerichte lassen einen Schluss darauf zu, dass die von uns erbrachten Leistungen in der erforderlichen Qualität umgesetzt und anerkannt werden. Im Zuge einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren externen Dienstleistern sind wir um dauerhafte Kooperationen und die kontinuierliche Nachhaltung der Arbeitsergebnisse bemüht. Dies gelingt uns, indem wir die jeweiligen Kooperationen transparent dokumentieren und auswerten. Da auch unsere Kooperationspartner einen Teil unserer Leistung widerspiegeln,

binden wir unsere externen Dienstleister in die Optimierung unserer Dienstleistungen aktiv mit ein. Die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Spezialisierungen und kundenorientierten Lösungsansätze ermöglicht es uns, ein gutes Ergebnis im Sinne der Kanzlei zu erreichen. Gemessen an der Anzahl unserer Ausbildungs- und Mitarbeiterplätze sowie der Analyse unseres Dienstleistungsspektrums ist die Umsetzung der vorbezeichneten Ziele nur durch ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem zu erreichen. Dieses System wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Advopro GmbH entwickelt. Zur Umsetzung war es notwendig, die täglichen Abläufe in der Kanzlei in einzelne Prozesse zu untergliedern und zu dokumentieren. Neben dem Handbuch, durch das sich auch neue Mitarbeiter schnell in die bestehenden Abläufe einarbeiten können, werden Besprechungen, Weiterbildungen und Qualitätsmeldungen in dem entwickelten System festgehalten und gepflegt. Durch die Qualitätsmeldungen ist es möglich, Kundenreklamationen oder Verbesserungsvorschläge festzuhalten und diese z. B. in der nächsten Besprechung auszuwerten. Seit Oktober 2010 verpflichten sich alle Mitarbeiter, das Qualitätsmanagementsystem zu nutzen und zur Sicherung der Qualität stetig weiterzuentwickeln. Somit gelingt es uns, die im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems dargestellten Prozesse zu optimieren und durch bereichsübergreifendes Controlling die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen. Ansprechpartnerin Anne-Luise Weiss Rechtsanwältin Telefon 0351 86266-115 weiss@pkl.com

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Unternehmen

Betriebswirtschaftliches

faventa Abhängig vom Krisenstadium erarbeiten wir maßgeschneiderte Fortführungslösungen, die sich an ökonomischen, rechtlichen und ethischen Grundsätzen orientieren. Für den Fall, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes eine außergerichtliche Unternehmenssanierung ausscheidet, stehen wir für Fortführungslösungen unter dem Dach der Insolvenzordnung zur Verfügung. In diesem Fall sind wir professioneller betriebswirtschaftlicher Lotse bei der Gestaltung von Fortführungslösungen mittels Insolvenzplan und bei übertragenden Sanierungen.

faventa – die „Dritte“ Säule im Unternehmensverbund – die betriebswirtschaftlichen Spezialisten, wenn es um die Bewältigung existenzieller Unternehmenskrisen geht. Die Mitarbeiter der faventa sind betriebswirtschaftlich qualifizierte, praxiserprobte und krisenerfahrene Berater des Mittelstandes. Wir wissen, dass in der Krise schnelles Analysieren, Planen und Handeln erforderlich sind, um die Chancen, die jede Krise auch beinhaltet, nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Wir haben uns über viele Jahre ein Gefühl für die Machbarkeit von Visionen und Konzepten entwickelt. Wir nutzen betriebswirtschaftliche Methoden, sind aber keine Zahlenknechte und Theoretiker sondern vielmehr Herausforderer, Lotse und Begleiter von Unternehmen in stürmischen Zeiten. Unser Beratungsteam wird im Bedarfsfall von Vertriebs- und Branchenspezialisten sowie Experten auf dem Gebiet der technischen Prozessoptimierung unterstützt. Darüber hinaus arbeiten wir insbesondere im Bereich der Insolvenzpläne eng mit den Rechts- und Steuerfachleuten unseres Unternehmensverbundes zusammen. Das faventa Team wird geführt von Frau Ina Hänsch. Sie ist ausgebildete Betriebswirtin mit wirtschaftsrechtlichem Hintergrund. Sie verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Restrukturierungsumfeld und hat eine Vielzahl von Sanierungen erfolgreich umgesetzt und begleitet. Frau Hänsch ist spezialisiert auf Fortführungslösungen mittels Insolvenzplan und der damit verbundenen strategischen Beratung von Unternehmern.

faventa Beratungsgesellschaft mbH Bertolt-Brecht-Allee 22 01309 Dresden

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Ansprechpartnerin Ina Hänsch Telefon 0351 44821-30 Telefax 0351 44821-29 info@faventa.de www.faventa.de

Ina Hänsch Basis jeder Restrukturierung ist eine klare strategische Ausrichtung. Hierauf bauen alle operativen und organisatorischen Prozesse eines Unternehmens auf. Strategische Ziele können in der Erreichung einer bestimmten Marktposition oder bestimmter Umsatz- oder Qualitätsziele liegen, aber auch die Vermeidung bzw. Beendigung der Insolvenz innerhalb einer Unternehmenskrise kann ein strategisches Ziel sein. In Krisensituationen wird die Strategie und die darauf aufbauende strategische Unternehmensführung häufig vernachlässigt. Für Strategien ist dann meist kein Raum, weil in schwierigen Zeiten „auf Sicht“ gefahren, also die Unternehmensführung auf das kurzfristige operative Geschäft beschränkt wird. Das kann fatale Folgen haben, denn gerade stürmische Zeiten verlangen nach einer klaren Orientierung. Planung und Controlling sind tragende Säulen strategischer Unternehmensführung. Die Analyse der Märkte und seiner Teilnehmer, makroökonomische Bedingungen sowie die Kenntnis von Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens sind grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung von Zielen und für die Planung des Weges zum Erreichen derselben. Sollten auf dem Sanierungsweg ungeplante Risiken auftauchen, die das Halten des Kurses unmöglich machen, so definiert das Sanierungscontrolling die Rahmenbedingungen für die Kursabweichung, damit das Ziel trotzdem erreicht werden kann. Sanierungscontrolling ist daher ein unverzichtbares Instrument der strategischen Unternehmensführung in der Krise, denn es ist eben nicht nur die „Kontrolle“ der Planung, sondern eine wichtige Stabstelle zur Steuerung des Unternehmens. Nehmen Sie als Beispiel den Steuermann eines Schiffes in schwieriger See. Er kann das Schiff nur verlässlich auf Kurs halten, wenn er Kompass, Karte und Radar etc. hat. Steuert er dagegen nur von Hand und auf Sicht, kann jede Klippe und jeder Sturm zur existentiellen Bedrohung für Schiff und Mannschaft werden. Strategische Planung und Controlling bilden die Basis eines jeden erfolgreichen Turnarounds, ganz gleich, welches Sanierungsmittel zum Einsatz kommt. Sie geben die Ziele und die Orientierung vor und diese sind Grundlage für die taktischen Entscheidungen der Unternehmensleitung auf dem Weg aus der Krise.


Mandanten

Mandantenporträt

André Sarrasani Was bedeutet Ihnen der Standort Dresden? Worin unterscheidet er sich von anderen Standorten? Dresden ist natürlich für SARRASANI ganz wichtig. Als wir hier nach 40 Jahren wieder in unsere alte Heimat zurückkamen, wurden wir aufgenommen wie ein verlorener Sohn. Das ist das Besondere an Dresden, dass die Menschen sich so mit ihrer Stadt identifizieren, sogar mit einzelnen Firmen oder Gebäuden. Diese Verbundenheit der Sachsen, der Dresdner, mit ihrem Circus SARRASANI ist für mich ein unwahrscheinliches Kompliment, ein ungeheurer Ansporn, auch immer wieder etwas zurückzugeben. Dresden hat ein besonderes Flair, hier gibt es so viel Schönes, so viel Gastfreundschaft und so viele liebe Menschen – ich glaube, das zeichnet Dresden gegenüber anderen Standorten in Deutschland und sogar der ganzen Welt aus. Wir müssen es nur weiter hinaustragen, in die Welt. André Sarrasani lebt und arbeitet in Dresden. Was bedeutet Ihnen der Circus? Ich bin ein richtiges Circuskind, im Circus geboren, im Circus aufgewachsen. Deshalb bedeutet mir der Circus sehr viel und ist nach wie vor ein wichtiges Standbein unseres Unternehmens. Woher nehmen Sie Ihre Inspirationen? Was motiviert Sie? Das mit der Motivation ist relativ einfach: Ich lebe mein Leben und ich lebe mein Unternehmen – 24 Stunden am Tag und auch auf der Bühne. Was man vom Publikum zurückbekommt, ist Motivation pur. Das ist etwas ganz Besonderes, weil man wirklich direkt etwas unglaublich Tolles zurückbekommt. Inspiration ist nicht ganz so einfach zu erklären. Ich nehme viel auf, reise viel, sehe mir Shows in der ganzen Welt an, zum Beispiel in Las Vegas und New York. Amerika ist in der Showbranche nach wie vor führend, da bekommt man wirklich Ideen. Die kann man natürlich nicht 1:1 für Deutschland oder Europa übernehmen, aber man kann sie adaptieren, anpassen, neu interpretieren. Was macht die Marke SARRASANI so einzigartig? Wofür steht die Marke? Die Marke SARRASANI ist einfach einzigartig. Allein durch ihre Tradition und lange Geschichte, die es natürlich immer mit neuem Leben zu erfüllen gilt. Heute steht die Marke für Innovation, für Neues, für verrückte, überraschende Ideen, für hohe Qualität im Bereich Show und Entertainment. Das ist der Kern unserer Marke, an dem wir aber auch ständig arbeiten. Wir versuchen immer wieder, uns neu zu erfinden, neue Felder zu finden, die aber alle in die Dachmarke SARRASANI einzahlen. Diese Dachmarke ist jetzt in vier Bereiche unterteilt: SARRASANI Events, SARRASANI Circussterne (der klassische Circus), SARRASANI Trocadero (das Diner-Variétheater hier in Dresden) und ich selbst, André Sarrasani, als Person. Das sind unsere vier Geschäftsbereiche, die sich gegenseitig ergänzen und zusammen die Dachmarke SARRASANI bilden.

Haben Sie eine Vision, wie sich SARRASANI in den nächsten 10 Jahren entwickeln soll? Wohin soll die Reise gehen? Meine Vision für SARRASANI ist es, den Weg weiterzugehen, den wir die letzten 10 Jahre gegangen sind. Wir haben uns von einem Wandercircus, einem Tourneecircus, weiterentwickelt zu einem Wirtschaftsunternehmen im Entertainmentbereich. Dazu gehört eine Qualität, die wir auch weiterhin bieten werden. Indem wir unsere Gäste faszinieren, das ist quasi der B-to-C-Bereich, und indem wir uns weiter im B-to-B-Bereich engagieren, also unser Know-how auch Firmen zugänglich machen und verkaufen. Man muss ganz klar sehen, dass wir ein Wirtschaftsunternehmen sind, wie jedes andere auch, nur eben im Bereich Circus, Varieté, Entertainment. Das sind keine brotlosen Künste, man muss sie nur richtig vermarkten. Das muss uns weiter gelingen, davon profitiert auch der Standort Dresden. Viele Dresdner sagen, SARRASANI gehört zu Dresden, wie der Zwinger. Wir arbeiten daran, dass das irgendwann einmal alle sagen. Was macht eine gute Anwaltskanzlei für Sie aus? Wie sehen Sie die Zusammenarbeit mit pkl? Vertrauen ist der springende Punkt. Ich bin kein gelernter Rechtsmensch und kein gelernter Steuerberater. Aber gerade das sind die wichtigsten Dinge, hat mein Vater immer zu mir gesagt: „Da brauchst Du jemanden, dem Du vertrauen kannst. Ob der alles richtig macht oder nicht, das kannst Du sowieso nicht beurteilen.“ Daher ist für mich dieses Feeling, dieses Vertrauen, das alles in meinem Sinne richtig gemacht wird, das Entscheidende. pkl setzt sich seit einigen Jahren dafür ein, meine Markenrechte, die in unserem Unternehmen natürlich ein immens wichtiges Gut sind, zu schützen und aufzupassen, dass nichts passiert, Fristen einzuhalten und all das, was mir als Künstler überhaupt nicht liegt. Da kann ich mich zu 100 Prozent darauf verlassen – das macht für mich eine gute Zusammenarbeit aus. klartext dankt Herrn André Sarrasani für das Gespräch. Das Interview führte Herr RA Thomas Felchner. www.sarrasani.de 15


Mitarbeiterporträt

pkl

kmk

Konstanze Eichler

Brigitte Rähmisch

Sicher hatten Sie schon einmal die freundliche Stimme der pkl Kanzleizentrale am Telefon: das ist unsere Frau Eichler! Mit viel Geschick und Organisationstalent findet sie als gelernte Hotelfachfrau immer den richtigen Ansprechpartner für Sie in unserer Kanzlei. Mit einem herzlichen Lächeln empfängt und betreut sie unsere Mandanten vor Ort und hat stets ein offenes Ohr für die Belange unserer Mandanten.

Wer rastet, der rostet – für unsere vielseitige Frau Rähmisch, die seit April 2002 bei kmk angestellt ist, ergab sich durch die Übernahme der Geschäftsleitung durch Herrn Kraatz im Jahr 2006 eine neue berufliche Herausforderung. Im Bereich der Mandantenbetreuung verwaltet die gelernte Industriekauffrau nun nicht nur die Mandantenstammdaten, sondern kümmert sich auch um die täglich anfallenden Sekretariatsarbeiten wie Kassenführung oder den Postein- und ausgang.

Seit August 2009 bei pkl angestellt, unterstützt Sie uns nun schon seit fast zwei Jahren getreu dem Motto „Geht nicht, gibt’s nicht!“ Wir freuen uns auf viele weitere Jahre mit ihr.

Frau Rähmisch geht ihrer Tätigkeit mit Freude nach. Und das merkt man! Unsere Mitarbeiter und Mandanten bestätigen ihr dies immer wieder gern.

pkl Keller Spies Partnerschaft Glashütter Straße 104 01277 Dresden Telefon 0351 86266-0 Telefax 0351 86266-200 empfang@pkl.com

kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH Bergstraße 76 01069 Dresden Telefon 0351 89959-0 Telefax 0351 89959-50 raehmisch@kmk-dd.de

„Geht nicht,

gibt’s nicht!“ 16


pkl-kmk

Zukunft

pkl-kmk bilden aus! Den Dienstleistungsberufen gehört die Zukunft. Zurzeit arbeiten bei den rund 95.000 Rechtsanwälten im Bundesgebiet über 150.000 Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Zahl der Rechtsanwälte wird in den nächsten Jahren um jährlich etwa 3.000 steigen – ebenso der Bedarf an Rechtsberatungen. Der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten gehört also zu einer Branche mit Perspektive. Die Tätigkeiten in einer Kanzlei sind sehr vielfältig und ganz anders, als man es von Film und Fernsehen kennt. pkl ist eine ausschließlich wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit 15 Berufsträgern, die vorwiegend mittelständische Unternehmen in allen Fragen rund um deren unternehmerische Tätigkeit beraten. Jeder Anwalt ist auf zwei bis drei Rechtsgebiete spezialisiert, so wird die Kanzlei ihrem Anspruch an eine hohe Beratungsqualität gerecht. Das setzt sich natürlich auch in der Wahl der Mitarbeiter sowie in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung fort. Jedes Jahr bildet die Kanzlei mindestens einen jungen Menschen zum Rechtsanwaltsfachangestellten aus. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Neben fachlichen Kenntnissen lernen die Auszubildenden den freundlichen Umgang mit Mandanten. Sie müssen in Stresssituationen einen kühlen Kopf behalten können und am Ende der Ausbildung in der Lage sein, selbstständig und mit viel Organisationsgeschick ein Sekretariat zu führen. Innerhalb der Ausbildung wird es den Auszubildenden ermöglicht einen Tag lang einen Gerichtsvollzieher zu begleiten und einer Gerichtsverhandlung beizuwohnen.

pkl Auszubildende Lisa Frenzel, 2. Lehrjahr Eine umfassende Ausbildung mit einer optimalen Mischung aus Theorie und Praxis ist die Grundlage für einen Einstieg in ein erfolgreiches Berufsleben. Zum Ende des letzten Ausbildungsjahres wurden zwei der Auszubildenden von pkl übernommen. Frau Joanna Kalus führt das Sekretariat von Herrn Rechtsanwalt Stange und Herr Alexander Wadewitz unterstützt die Insolvenzabteilung. Auch die kmk Steuerberatungsgesellschaft bildet aus. Als Partner der Berufsakademie Sachsen besteht die Möglichkeit in einem dreijährigen praxisorientierten Studiengang den Abschluss zum Diplom-Betriebswirt (BA) zu erlangen.

Familie und Beruf

Wir denken mit. In den vergangenen Jahren hat das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Politik, Gesellschaft und bei Unternehmen stark an Bedeutung gewonnen. Es wird viel darüber berichtet und diskutiert, doch in der Praxis gibt es heute für Mütter mit Kindern immer noch Arbeitsbedingungen, die eine Erwerbstätigkeit schwierig oder gar unmöglich machen. Die kmk Steuerberatungsgesellschaft und die Rechtsanwaltskanzlei pkl haben dies erkannt und gestalten ihre Unternehmen bewusst familienfreundlich. Mitarbeiterinnen mit Kind wird die nötige Flexibilität geboten, private Verpflichtungen mit dem Engagement im Unternehmen optimal zu verbinden. Dazu gehören angepasste Arbeitszeitregelungen, eine entsprechende Arbeitsorganisation, betriebliche Sozialleistungen und ein familienfreundliches Betriebsklima.

Frau Schreiber, Mitarbeiterin der kmk Steuerberatungsgesellschaft, kann dies nur bestätigen. „Es ist schön zu wissen, dass meine Arbeitsleistung im Unternehmen geschätzt wird und ich nicht einfach auf die Ersatzbank gesetzt werde. Die kmk macht es mir möglich, dass ich neben meinen privaten Verpflichtungen auch 100 % im Beruf geben kann.“ Zudem konnten sich pkl wie kmk über reichlich Nachwuchs freuen. Im Jahr 2010 erblickten unter anderem Felix Grobbel, Theodor Franz und Nick Kaulfuß das Licht der Welt. Auf diesem Wege wünschen wir nochmals alles Gute!

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pkl-kmk

Das war 2010

Rückblick Fußball WM 2010

pkl-kmk Golfturnier

Am 13. Juni 2010 wurde Public Viewing in Dresden zum Erlebnis. Im Rahmen der FIFA WM 2010 in Südafrika trafen sich zahlreiche Mitarbeiter der Unternehmen pkl-kmk und verfolgten gemeinsam mit fußballinteressierten Mandanten in der VIP-Lounge der Filmnächte am Elbufer das erste Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft. Siegreich und bei netten Gesprächen klang der Abend aus.

Im Herbst 2010 kamen alle Golfsportbegeisterten anlässlich des alljährlichen pkl-kmk-Golfturnieres zum gemeinsamen „Bälle schlagen“ auf dem Grün wieder zusammen. Gespielt und gespendet wurde auch 2010 für einen guten Zweck. Eine Tombola-Verlosung und kulinarische Köstlichkeiten sorgten für Unterhaltung und das leibliche Wohl.

Niederlassung Kreischa mit neuem Anstrich Nach der Sanierung der kmk Niederlassung in Kreischa, konnte das Team frisch durchstarten. Und das mit vollem Erfolg! In 2010 konnten zahlreiche Mandate dazu gewonnen werden.

Veranstaltungsreihe: Werbung und Recht In unserer pkl-Veranstaltungsreihe im vergangenen Jahr informierten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz Frank Stange und Rechtsanwalt Thomas Felchner interessierte Mandanten unter anderem zu den Grundzügen des Werbe- und Fotorechts sowie über die Eintragung von Marken und den Markenschutz. Da die Vortragsveranstaltungen und Kanzleifrühstücke großen Anklang bei den Mandanten gefunden haben, werden wir dieses Jahr unsere Vortragsthemen auf andere Rechtsgebiete erweitern.

Das kmk Team Kreischa: Andrea Kasimir, RA und StB Tim Grobbel, Claudia Krentzlin, WP und StB Hans-Joachim Kraatz, Heidrun Grahl und Claudia Walther (v. l.)

Spenden: Engagement für unsere Region Auch im vergangenen Jahr wurde bei pkl-kmk soziales Engagement großgeschrieben. Regionale Projekte, welche benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützen, konnten mit einem Spendenaufkommen von über 10.000 Euro von pklkmk erfolgreich unterstützt werden.

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Dresdner Kinderhilfe Deutscher Kinderschutzbund Region Weißeritz Kinderkurheim Volkersdorf Lions Clubhilfswerk – Jugendförderung Kreusch Stiftung Kirschner Stiftung regionale Turn- und Sportvereine


Termine

Veranstaltungskalender für das 1. Halbjahr 2011

Donnerstag, 24. März 2011 Rechtsanwalt Frank Stange Werbung + Recht: Rechtsprobleme von Werbeformen im Internet Mittwoch, 20. April 2011 Rechtsanwalt Silvio Lindemann Fallen in der Gestaltung von Arbeitsverträgen Dienstag, 24. Mai 2011 Preisverleihung 2. Dresdner Ostermalen Donnerstag, 26. Mai 2011 Rechtsanwalt Hermann Kulzer Risikomanagement des GmbH Geschäftsführers Dienstag, 7. Juni 2011 Dipl.-Kfm Frank Preißler Kalkulation – aber richtig! · Vorstellung von praktikablen Lösungen für den Mittelständler · Förderprogramme für KMU · Tipps und Hinweise aktuell Donnerstag, 30. Juni 2011 Steuerberater Alexander Holzhauer Fallstricke bei der steuerlichen Betriebsprüfung

Änderungen vorbehalten. Aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.pkl-kmk.de

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Impressum Bildnachweise: © Christoph Reichelt; © pkl; © Dresdner Kinderhilfe e.V.; © istockphoto.com – prill, ewabrzoza, MarinaMM, procurator, JodiJacobson, PeskyMonkey, swedeandsour; © Fotolia.com – broker Gestaltung: Knopek Clauß Grafikdesigner Partnerschaft Dresden 19


Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater

Dresden Hannover Leipzig Erfurt Berlin

www.pkl-kmk.de

Dresden Glashütter Straße 104 01277 Dresden Telefon 0351 86266-0 Telefax 0351 86266-200 infodd@pkl.com

Hannover Bohlendamm 4 30159 Hannover Telefon 0511 3539997-0 Telefax 0511 3539997-77 infoh@pkl.com

Leipzig Philipp-Rosenthal-Str. 9 04103 Leipzig Telefon 0341 12474-0 Telefax 0341 12474-10 infol@pkl.com

Berlin Mauerstr. 76 10117 Berlin Telefon 030 8575960 Telefax 030 8537088 infob@pkl.com

Erfurt Anger 73 99084 Erfurt Telefon 0361 658519-10 Telefax 0361 658519-11 infoef@pkl.com

Dresden Bergstraße 76 01069 Dresden Telefon 0351 89959-0 Telefax 0351 89959-50 info@kmk-dd.de

Berlin Hultschiner Damm 201 12623 Berlin Telefon 030 720212-261 Telefax 030 720212-268 info@kmk-dd.de

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Kreischa Spitzbergstraße 1 01731 Kreischa Telefon 035206 3930-0 Telefax 035206 3930-29 info@kmk-dd.de

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