204 | SCHALLDÄMPFER | AIMSPORT
HINWEIS!
MUNITION 2018/19
In Österreich sind Schalldämpfer, ebenso wie wesentliche Teile eines Schalldämpfers, verbotene Vorrichtungen gemäß § 17 Abs 1 Z 5 WaffG. Eine Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Waffenbehörde zu beantragen. Neben der Vollendung des 21. Lebensjahres und waffenrechtlicher Verläßlichkeit, ist der Behörde ein „überwiegendes berechtigtes Interesse“ am Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers nachzuweisen. Als solches kommt bspw. „die Vermeidung von Gehörschäden am Menschen im Zuge der berechtigten Ausübung der Jagd“ in Betracht.
WAFFEN 2018/19
Für den Erwerb eines Schalldämpfers sind die vorherige Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung und deren Vorlage beim Ankauf erforderlich.
OPTIK 2018/19 ZUBEHÖR 2018/19 BEKLEIDUNG 2018/19 RUAG-Katalog_2018_204-258_Waffen.indd 204
Die schwedische Qualitätsmarke aimSport entwickelt und fertigt ihre innovativen, hochwertigen Schalldämpfer für Jäger im südschwedischen Ulricehamn. Die Gründer von aimSport sind selbst passionierte Jäger. Jeder Schalldämpfer ist getreu dem Credo “Von Praktikern für Praktiker“ entwickelt und in der Jagdpraxis auf Herz und Nieren getestet worden. Der von aimSport selbstgewählte Leitspruch SHOOTING UNLIMITED bringt es unmissverständlich auf den Punkt: Selbst hohe Schussbelastungen in schneller Folge, wie auf der Drückjagd oder im Schießkino, können den Schalldämpfern von aimSport nichts anhaben. Extreme Haltbarkeit und eine gute Dämpfungsleistung zu einem attraktiven Preis: Das bietet ein Schalldämpfer von aimSport! 07.08.18 10:15