„Planen, nicht nur schwatzen“

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VINSCHGER GESELLSCHAFT

Bauarbeiten angelaufen: Sperre bis Sommer 2022 TÖLL - An der Elektrifizierung

der Vinschger Bahn wird weiter intensiv gearbeitet. Den Anpassungen der Infrastruktur sowie der Sicherheit im Bahnverkehr und in den Tunnels gilt dabei ein Hauptaugenmerk. So haben am 22. November Bau- und Instandhaltungsarbeiten in den Eisenbahntunnels Josefsberg und Töll begonnen, die bis zum Sommer nächsten Jahres dauern werden. Der Josefsberg-Tunnel wird im Profil erweitert und den europäischen Vorgaben in Bezug auf die Tunnelsicherheit angepasst. Im Tunnel-Inneren wird u.a. ein Fußweg samt Handlauf errichtet, was eine erhöhte Sicherheit bei allfälligen Evakuierungsmaßnahmen gewährleisten soll. Während der Sperre werden unter der Leitung der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG zudem Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Gleisinfrastruktur durchgeführt, die im Hinblick auf die Elektrifizierung und die damit verbundene Verdoppelung der

Kapazität erforderlich sind. Der Bahnabschnitt Meran-Töll ist seit dem 22. November unterbrochen. Es wurde ein Schienen-Ersatzdienst mit Bussen eingerichtet. Die Ersatzbusse verkehren zwischen dem Bahnhof Meran und dem Bahnhof Töll ohne Zwischenhalte, um die Fahrzeiten so kurz wie möglich zu halten und um die Zuganschlüsse an den beiden Bahnhöfen zu gewährleisten. Die Bahnhöfe Algund und Marling werden vom Ersatzbus nicht

bedient, sie sind mit den Buslinien 212, 213 und 217 erreichbar. Die Buslinie 212 wickelt abends noch drei zusätzliche Fahrten zwischen Meran, Algund und Marling ab, damit für die Fahrgäste auch abends ein Heimkommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Frühmorgens fahren drei der insgesamt vier Ersatzbusse zunächst zum Bahnhof Meran und dann direkt weiter zum Schulzentrum Luis Zuegg, sodass die Schüler/innen pünkt-

lich zum Unterrichtsbeginn vor Ort sein können (Abfahrt am Bahnhof Töll um 7.23 Uhr, Ankunft bei der Schule um 7.43 Uhr). Im restlichen Abschnitt Töll-Mals verkehrt die Bahn weiterhin regulär. Damit die Anschlussverbindungen sowohl in Meran als auch am Bahnhof Töll gewährleistet werden können, gibt es beim Fahrplan der Vinschger Bahn sei dem 22. November geringfügige Verschiebungen einzelner Abfahrtszeiten. RED

RATGEBER WIRTSCHAFT

Skonto in der Rechnung durch Steuerbonus: neue Bestätigung notwendig Steuerbonus abtreten statt die Spesen in der Steuererklärung geltend machen – dies ist eine interessante Option für Personen, die über nur ein geringes Einkommen, oder nur über steuerfreies Einkommen (z.B. Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) oder nur über ersatzbesteuertes Einkommen (z.B. Einkommen aus Finanzvermögen, Anwendung der Pauschalbesteuerung für Kleinstunternehmen) verfügen und daher bisher im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten keine oder nur geringe steuerliche Abschreibungen geltend machen konnten. Der aktuelle Bauboom hat sein Übriges getan. Aktuell besteht diese Möglichkeit u.a. im Zusammenhang mit den folgenden Steuerabsetzbeträgen: · Wiedergewinnungsarbeiten (sog. 50%-Bonus) · Energiesparmaßnahmen, für die der 110%-Bonus angewandt wird · Energiesparmaßnahmen, für die der 65% bzw. 50%-Bonus angewandt wird · Fassadenbonus (sog. 90%-Bonus) · Installation von Photovoltaikanlagen, für die der 50% oder der 110% Bonus in Anspruch genommen werden kann · Installation von Ladestationen für Elektroautos, für die der 110%-Bonus in Anspruch genommen werden kann Der Bonus kann bekanntlich auch als Skonto in der Rech-

nung in Anspruch genommen werden, wobei der Lieferant dann die Möglichkeit hat, den Bonus an Dritte (inkl. Banken) abzutreten bzw. der Bonus kann direkt an Dritte (inkl. Banken) abgetreten werden. Während für die Abtretung des 110% Bonus bereits eine recht rigide Prozedur vorgesehen war, die u.a. eine technische Prüfung durch einen befähigten Techniker (z.B. Geometer, Ingenieur, Architekt) und die Erteilung eines Sichtvermerks (nach Durchführung einer formellen Prüfung) durch einen Steuerberater vorsah, war die Abtretung der Steuerboni für die anderen Arbeiten recht frei: die entsprechenden Beträge wurden dem Finanzamt telematisch mitgeteilt, es fehlten jedoch die vorgeschriebenen Prüfungen durch die befähigte Freiberufler und somit auch die Haftung derselben. Lt. Mitteilung der Agentur der Einnahmen hat dies zu einem verbreiteten Betrug geführt. Ab sofort ist die für den 110%-Bonus vorgesehene Prozedur im Falle von Abtretung der Steuerguthaben auch für alle anderen Begünstigungen (50%/65%/90%) vorgeschrieben. Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten und hat alle kalt erwischt: es fehlen z.B. operative Anleitungen für die technische Prüfung. Klar ist jedenfalls, dass ab sofort die Dienstleistungen von Techniker und Steuerberater benötigt werden, um ein Guthaben abtreten zu können. WALTER GASSER

Walter Gasser gasser@gspeo.com Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Naturns - Lana - Bozen

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