VINSCHGER GESELLSCHAFT
„Wichtiger Schritt für leistbares Wohnen“ VINSCHGAU - Als einen ersten wichtigen Schritt zur Bereitstellung von leistbarem Wohnraum und gegen die Überhandnahme von Zweitwohnungen wertet LR Richard Theiner den Beschluss, den die Landesregierung am 25. September gefasst hat, und zwar im Zusammenhang mit dem Gesetz für Raum und Landschaft. Das Gesetz tritt zwar erst am 1. Jänner 2020 in Kraft, sieht aber vor, dass die Regelung betreffend Gemeinde
Fraktion
Glurns Graun Graun
den Ausverkauf der Heimat bereits am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft tritt, was am 13. Juli erfolgte. Laut Artikel 104 ist die Landesregierung verpflichtet, jene Gemeinden und Fraktionen festzulegen, in denen mehr als 10% der Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, wobei bei der Festlegung der Fraktionen nur jene berücksichtigt werden, die eine Gesamtwohnungsanzahl von minWohnungen
Zweitwohnungen
482
17
974 122
destens 50 Wohnungen aufweisen. Die Erhebung der Zweitwohnungen hatten laut Theiner die Gemeinden vorgenommen. Zweitwohnungen sind jene, für welche die Aufenthaltsabgabe gemäß Landesgesetz Nr. 12/1994 zur Anwendung kommt. In 25 Gemeinden und 26 Fraktionen gilt nun bis Ende Dezember 2019 eine 100-prozentige Konventionierungspflicht. Konventionierte Wohnungen dürfen nur von Per-
%
Gemeinde
3,53
Martell
85
8,73
Naturns
4
3,28
Fraktion
Naturns
sonen besetzt werden, die ihren Wohnsitz bereits seit 5 Jahren in Südtirol haben oder ein Arbeitsverhältnis nachweisen können. Im geografischen Bezirk Vinschgau gilt die Pflicht für die Gemeinden Plaus, Schnals und Stilfs sowie für die Fraktionen St. Valentin a.d.H und St. Martin im Kofel. Ab dem 1. Jänner 2020 wird die Landesregierung die Gemeinden und Fraktionen neu festlegen. LPA/SEPP Wohnungen
Zweitwohnungen
%
490
37
7,55
3.018
65
2,15
2.655
63
2,37
Langtaufers
202
5
2,48
Staben
208
1
0,48
Reschen
278
27
9,71
Tabland
155
1
0,65
372
49
13,17
2.067
68
3,29
1.280
44
3,44
Partschins
930
35
3,76
St. Valentin Kastelbell-Tschars
Partschins
Kastelbell
372
4
1,08
Rabland
919
27
2,94
Tschars
497
20
4,02
Töll
218
6
2,75
Galsaun
239
12
5,02
Plaus
240
30
12,50
Latschinig
63
0
0,00
Prad
Tomberg
31
0
0,00
Juval
21
3
14,29
Freiberg
30
3
10,00
27
2
7,41
Kortsch
655
0
0,00
1.936
0
0,00
Göflan
249
0
0,00
Trumsberg Laas *
1.916
93
4,85
Prad
1.678
81
4,83
Lichtenberg
238
12
5,04
3.219
26
0,81
Schlanders
Laas
1.150
0
0,00
Sonnenberg
72
3
4,17
Eyrs
394
0
0,00
Nördersberg
112
9
8,04
Tschengls
219
0
0,00
Schlanders
1.904
11
0,58
Allitz
91
0
0,00
Vetzan
227
3
1,32
Tanas
82
0
0,00
Schluderns
1.190
8
0,67
Schnals
Latsch
2.887
118
4,09
Tarsch
407
22
5,41
Goldrain
602
29
4,82
Karthaus
109
11
10,09
Morter
401
37
9,23
Unser Frau
568
92
16,20
985
229
23,25
Stilfs Dorf
291
30
10,31
St. Martin i.K.
Katharinaberg
815
111
13,62
138
8
5,80
53
6
11,32
1.424
24
1,69
2.811
214
7,61
Stilfs Höfe
26
2
7,69
Burgeis
439
27
6,15
Gomagoi
47
3
6,38
Schleis
179
10
5,59
Stilfserbrücke
45
2
4,44
Latsch Mals
Laatsch
Stilfs
331
30
9,06
Trafoi
63
12
19,05
1.102
85
7,71
Aussersulden
16
1
6,25
Matsch
223
11
4,93
Sulden
494
179
36,23
Plawenn
31
5
16,13
Stilfserjoch
3
0
0,00
499
6
1,20
Mals
Planeil
93
7
7,53
Schlinig
133
12
9,02
Tartsch
280
27
9,64
Taufers i. M.
In den farblich markierten Gemeinden und Fraktionen muss bereits jetzt die 100-prozentige Konventionierung angewendet werden.
* Zur Gemeinde Laas liegen laut BM Andreas Tappeiner deshalb keine Daten vor, „weil wir unter der 10-Prozent-Grenze liegen und somit nicht verpflichtet waren, Angaben zu liefern.“ Nichts desto trotz werden die Zweitwohnungen in der Gemeinde Laas demnächst erhoben.
8
DER VINSCHGER 33/18