Bauausschuss-Sitzung am 31.07.2025 I Öffentlicher Teil


Bauausschuss-Sitzung am 31.07.2025 I Öffentlicher Teil

Bauausschuss-Sitzung am 31.07.2025 I Öffentlicher Teil
Bauausschuss-Sitzung am 31.07.2025 I Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.06.2025
2. Vollzug des BauGB;
2.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Gewerbegebiet Kapellenweg" und 12.
FNP-Änderung der Gemeinde Scheyern
2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 210 „Südlich Draht“ – Aufstellungsbeschluss –
2.3 Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ – Behandlung der
Stellungnahmen –
3. Auswirkungen der BayBO-Novelle zum 01.10.2025;
3.1 Neuerlass der städtischen Spielplatzsatzung
3.2 Neuerlass einer Einfriedungs- und Begrünungssatzung
3.3 Vorberatung zum Neuerlass der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung nach BayBO-Novellierung
4. Bekanntgaben
5. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 05.06.2025
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 05.06.2025 wird genehmigt.
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Top 2.1 Städt. Stellungnahme zur Aufstellung von BPl. Nr. 34 „Gewerbe-
gebiet Kapellenweg" und 12. FNP-Änderung der Gemeinde Scheyern
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Top 2.1 Städt. Stellungnahme zur Aufstellung von BPl. Nr. 34 „Gewerbegebiet Kapellenweg" und 12. FNP-Änderung der Gemeinde Scheyern
Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Gewerbegebiet Kapellenweg“ und zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheyern abgegeben.
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Draht“ – Aufstellungsbeschluss –
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Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 210 „Südlich Draht“ – Aufstellungsbeschluss –
Der Ausschuss beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 210 „Südlich Draht“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
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Top 2.3 Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ – Behandlung der Stellungnahmen –
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Top 2.3 Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ – Behandlung der Stellungnahmen –
Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß vorliegender Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ mit Begründung und beauftragt die Verwaltung mit erneuter Veröffentlichung im Internet und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt.
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Der Ausschuss beschließt – Ausfertigungs- und Inkrafttretenszeitpunkt: 01.10.2025 –den Erlass der Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung) vom 31.07.2025.
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Der Bauausschuss beschließt den Erlass (Ausfertigungs- und Inkrafttretenszeitpunkt:
01.10.2025) der Einfriedungs- und Begrünungssatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.
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Top 3.3 Vorberatung zum Neuerlass der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung nach BayBO-Novellierung
Die Stadt sichert über den 30.09.2025 hinaus mittels einer Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung die Herstellung solcher Stell- und Abstellplätze. Es sollen darüber hinaus, wie vom Gesetzgeber zugelassen, weitergehende Regelungen (über die Anzahl der Stellplätze hinaus) bestehen bleiben.
Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen am Satzungstext sowie der Anlage 1 zur Satzung wird (– evtl. mit folgenden Änderungen/Ergänzungen: –) zugestimmt. Es ist ein Satzungsentwurf mit Anlagen zu erstellen, der am 11.09.2025 als Satzung beschlossen und vor dem 01.10.2025 in Kraft gesetzt werden soll.
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