Die Autonomie Südtirols

Page 10

Vertrages" durch Gruber und Degasperi. Am 3. Dezember 1946 beschloss die Außenministerkonferenz in New York, das Pariser Abkommen in den Artikel 10 des italienischen Friedensvertrages aufzunehmen, der am 10. Februar 1947 in Paris unterzeichnet wurde. Mit Gesetz Nr. 811, vom 8. August 1947, gab die italienische verfassungsgebende Versammlung der Regierung der Republik die Genehmigung, den Friedensvertrag zu ratifizieren, was mit einstimmigem Beschluss erfolgte. 8) Der Pariser Vertrag sieht im Art. 1 die Gleichstellung der deutschsprachigen Bewohner und besondere Schutzmaßnahmen für den ethnischen Charakter, die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der deutschsprachigen Bevölkerung vor. Im Besonderen verankert der Art. 1 den Unterricht in der Muttersprache, die Gleichberechtigung der deutschen Sprache in den Ämtern, die zweisprachigen (!) Ortsnamen, die Rückführung der italienisierten Familiennamen sowie die Gleichberechtigung bei der Zulassung zu öffentlichen Ämtern zum Zwecke eines angemesseneren Proporzes ("appropriate proportion of employment") vor. Der Art. 2 verankert "eine autonome Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt", also die eigentliche Autonomie. Der Art. 3 sieht Maßnahmen und Abkommen zwischen Italien und Österreich zur Anerkennung der Staatsbürgerschaften, der Studientitel sowie Abkommen für den freien Personen- und Güterverkehr und eines erleichterten Warenaustausches vor.

9


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.