Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Page 128

5966 5967 5968 5969 5970 5971 5972 5973 5974 5975 5976 5977 5978 5979 5980 5981 5982 5983 5984 5985 5986 5987 5988 5989 5990 5991 5992 5993 5994 5995 5996 5997 5998 5999 6000 6001 6002 6003 6004 6005 6006 6007 6008 6009 6010 6011 6012 6013 6014 6015 6016

nismäßig und mit Augenmaß effektiv ausbauen und dabei auch technisch verbessern. Intelligente Videoüberwachung kann dabei eine Weiterentwicklung sein. Deswegen werden wir den laufenden Modellversuch abwarten, prüfen und bewerten. Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen. Bei der Bekämpfung des Terrorismus wollen wir im Rahmen eines zeitgemäßen und effektiven Rechts gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und klare Zuständigkeitsregelungen. Die Standorte der Bundessicherheitsbehörden sollen bestehen bleiben. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) werden wir gemeinsam mit den Ländern als Kooperations- und Kommunikationsplattform so weiterentwickeln, dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht und verbindliche Absprachen auch zur Bearbeitung des Einzelfalls getroffen werden. Zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegenheiten des islamistischen Terrorismus sowie bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufweisen. Aufgrund des ständigen technischen Fortschrittes und des damit einhergehenden personellen und finanziellen Ressourceneinsatzes soll das BfV als zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt werden. Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder vereinheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung. Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf Grundlage eines einheitlichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren. Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die gesetzliche Grundlage für eine effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste geschaffen. Die Bundesregierung wird diese Kontrolle durch eine umfassende Wahrnehmung der Unterrichtungs- und Vorlagepflichten gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Kontrollorganen unterstützen. Wir werden die europäische Sicherheitskooperation unter Einbeziehung und Stärkung internationaler und europäischer Organisationen (Europol, Interpol, Europäische Staatsanwaltschaft) verbessern und vertiefen. Ziel muss es sein, durch strukturelle Maßnahmen und mit einer leistungsfähigen IT-Struktur sicherzustellen, dass Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder überall in Europa identifiziert und relevante Erkenntnisse ausgetauscht werden können. Zu diesem Zwecke werden wir auf eine effektive Vernetzung und Verbesserung der für die Sicherheitsbehörden relevanten Datenbanken hinwirken. Den Informationsaustausch und die Koordinierung von präventiven und operativen Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei Europol im Rahmen des „European Counter Terrorism Center“ und auch die internationale Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen von Interpol, wollen wir intensivieren und verbessern. Wir wollen dabei in Absprache mit den Ländern auch die europäische und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der 128


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.