Passeirer Blatt

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MITIEILUNGEN UND UND NACHRICHTEN NACHRICHTEN AUS MOOS, ST. SI LEONHARD UND ST. SI MARTIN MITTEILUNGEN

März 2002 1996 September

15. Jahrgang- –Nr. Nr.935 9. Jahrgang

Information: Müll Mit dem 1. Januar 1994 sind die Gemeinden des Passeiertales, Moos, St. Leonhard und St. Martin das Wagnis eines neuen Müllkonzeptes, ausgerichtet nach dem Verursacherprinzip, eingegangen, um dem Ziel der Vermeidung, Verringerung und Trennung näherzukommen. Diese Umstellung hatte eine große Auswirkung auf die Restmüllmenge:

DDD - 40%

Daten zur Restmüllmenge im St. Leonhard St. Martin 1994 300.565 kg 265.160 kg 1995 256.190 kg 262.000 kg

- 0 - 5%

Passeiertal: Moos 110.000 kg 102.000 kg

Restmüll sind jene Abfälle, die derzeit keiner Wiederverwertung zugeführt werden können. Vor allem handelt es sich um verschiedene Arten von Kunststoffen und Verbundstoffen (Tetra-Pack, Nahrungsmittelverpackungen) Hauskehricht, Staubsaugerbeutel, versehrnutzte Kartone und Papier... Restmüll gehört in die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten durchsichtigen Restmüllsäcke oder Container Was ist zu beachten und was ist verboten? (Verwaltungsstrafen laut Verordnung der Gemeiden)

In die Säcke sollten keine flüssigen Stoffe und keine Wertstoffe gegeben werden Einhaltung des Sammelzeitplanes (20.000 - 200.000 Lire) Einhaltung der Sammelstellen (20.000 - 200.000 Lire) Abfälle nicht in andere Säcke geben (10.000 - 100.000 Lire) Restmüll nicht über die Kanalisation entsorgen (50.000 - 1.000.000 Lire) Restmüll nicht wild ablagern (50.000 - 2.000.000 Lire) Restmüll nicht verbrennen (50.000 - 2.000.000 Lire) Verbrennung von Restmüll Mit der Einführung des neuen Abfallentsorgungssystems ist die Verbrennung von Restmüll stark angestiegen. Dies bedeutet eine noch viel stärkere Verschmutzung der Luft. Beim Verbrennen von Abfall oder ähnlichen Stoffen entstehen hochgiftige Gase. Die Folgen sind besonders an Kaminen und Rauchabzügen in Form von Reizungen der Atemwege bemerkbar. Da die Entsorgung des Abfalls durch den Kamin strengstens verboten ist,

sieht sich der Kaminkehrer verpflichtet, alle Abfallverbrenner bei der Gemeinde zu melden. In allen Feuerungsanlagen darf ausschließlich Brennstoff verbrannt werden. Als Brennstoff gelten unbehandeltes Holz, getrocknetes Holz, Heizöl und die verschiedenen im Handel erhältlichen Gassorten. Auch Papier und Karton, besonders aber Tetrapaks (Milchpakkungen) und Windeln sind Abfall und dürfen nicht verbrannt werden. Bei der Verbrennung von Restmüll werden verschiedene Abgase frei (Schwefeldioxide, Stickoxide, Kohlendioxid, Kohlenstoffmonoxid, Staub usw.). Die Schadstoffe, die sich in der Luft umwandeln können, wirken nicht nur schädlich auf Pflanzen, Tiere, Boden und Materialien, sondern gefährden auch in starkem Maße die Gesundheit der Menschen. Neben der Reizung der Schleimhäute in Augen und Atemwegen, können sie auch verschiedene Mutationen und gefährliche Reaktionen im Körper auslösen. Gefährdet sind vorallem Kleinkinder und ältere Menschen. Informationen bezüglich Müll erhalten Sie bei den Assessoren für die Müllentsorgung (in St. Martin Rosemarie Pamer, in St. Leonhard Hans Baumann, in Moos Pichler Luis).


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