GLOSSAR ALTBAU Es besteht keine feste Definition, ab wann ein Gebäude tatsächlich als Altbau gilt. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden unter Altbauten zumeist bis zum Zweiten Weltkrieg in der damals üblichen Bauweise errichtete Wohnbauten verstanden. Der Begriff Altbau kann aber auch in Abgrenzung zu neu fertiggestellten Gebäuden (Neubauten) verwendet werden.
BESTANDSBAU Bestandsbau beschreibt Baumaßnahmen, die den Wert von bereits bestehenden Gebäuden erhalten oder steigern sollen wie z. B. Instandsetzungen, Modernisierungen und Umbauten. Auch energetische Sanierungen fallen unter diesen Begriff.
ENERGIEAUSWEIS Energieausweise geben Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Neben allgemeinen Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern sowie zu den Energiekennwerten eines Gebäudes umfassen neuere Ausweisexemplare auch eine Einstufung in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Neu errichtete Gebäude erhalten ebenso einen Energieausweis wie ältere Bauten, die umfassend saniert wurden. Bei Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes muss für dieses ebenfalls ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser ist in der Regel zehn Jahre gültig.
ENERGIEBERATER Ein Energieberater bzw. Sachverständige für Energieeffizienz beraten Hausbesitzer umfassend zum energetischen Zustand ihres Gebäudes, zu individuell sinnvollen Sanierungsmaßnahmen sowie zu Fördermöglichkeiten. Für die Inanspruchnahme entsprechender Fördermaßnahmen ist oftmals die Konsultation eines Energieberaters Voraussetzung. Ausgebildete Sachverständige, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt werden, finden Bauherren hier: www.energie-effizienz-experten.de
ENERGETISCHE SANIERUNG Eine energetische Sanierung ist eine umfassende Baumaßnahme mit dem Ziel, den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich zu reduzieren. Hierzu zählen in der Regel Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmmaßnahmen und Fensteraustausch) sowie Modernisierungen der Gebäudetechnik (z. B. Austausch der Heizungsanlage).
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