BHB #4 Finanzierung und Förderung

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FINANZIERUNG

Antragstellung Der Antrag ist mittels Onlineantrag oder Formular und den erforderlichen Unterlagen an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

FÖRDERUNG

Förderung bei Einbau einer Alarmanlage Wer wird gefördert? Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Als weitere Anspruchsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Richtlinien des Landes OÖ. für förderbare Personen. Was wird gefördert? Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 01. Juli 2009 eingebaut wurden. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services - Förderungen - Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen. Wie wird gefördert? 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro, werden in Form eines Direktzuschusses gefördert. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu 159


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