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Erbschein beantragen - Notarin Dr. Haselbauer
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Erbschein beantragen 11. Mai 2023 von Sabine Haselbauer Was ist ein Erbschein/ welche Formen gibt es? Der Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, mit dem sich belegen lässt, wer Erbe einer bestimmten Person geworden ist. Die jeweiligen Erben können sich mit dem Erbschein sodann im Rechtsverkehr ausweisen, meist gegenüber Banken, Versicherungen. Es gibt hierbei verschiedene Arten von Erbscheinen. Der Alleinerbschein weist das alleinige Erbrecht für eine Person nach. Wenn es mehr als einen Erben gibt, wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, der die Namen aller Erben und die Höhe ihrer Erbteile belegt. Jeder Miterbe kann aber auch einen Teilerbschein beantragen, in dem sich lediglich Angaben zum Erbteil des Antragstellers finden. Daneben gibt es auch noch den gemeinschaftlichen Teil-Erbschein, den gemischten Erbschein, den Eigenrechts- und Fremdrechtserbschein. Hatte der Erblasser im Ausland Vermögen, kann zudem das sogenannte Europäische Nachlasszeugnis beantragen. Das Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ) wird von der mit der Erbangelegenheit befassten nationale Behörde ausgestellt. In Deutschland wird es auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht in Form einer beglaubigten Abschrift mit beschränkter Gültigkeitsdauer ausgestellt.
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