Themenfolder MEDIEN

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir kommen jeden Tag vielfach in Kontakt mit visuellen und akustischen Medien. Ob wir morgens die Zeitung aufschlagen, das Frühstücksfernsehen schauen, auf dem Weg zur Arbeit Radio hören, bei der Arbeit das UMTS-Handy nutzen oder in unserer Freizeit im Internet surfen: Alle möglichen Arten von Medien begleiten mittlerweile wie selbstverständlich unser Leben, alle Lebensbereiche werden von ihnen beeinflusst. Markt- und Meinungsmonopole sind in kaum einem anderen Politikfeld so gefährlich wie in der Medienpolitik – egal ob sie nun vom Staat oder von einzelnen Akteuren ausgehen. Wir Liberale sehen deshalb unsere Aufgabe darin, vernünftige Rahmenbedingungen für eine pluralistische und vielfältige Medienlandschaft zu schaffen. Auf den nächsten Seiten wollen wir Sie daher über unsere Ideen für die künftige Medienpolitik in Niedersachsen informieren. Ihr Dr. Philipp Rösler, MdL Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Ulrike Kuhlo, MdL Medienpolitische Sprecherin Christian Budde Referent für Medienpolitik Tel.: 0511/30 30-43 12 Fax: 0511/30 30-48 63 E-Mail: christian.budde@lt.niedersachsen.de Internet: www.fdp-fraktion-nds.de Fotos: www.pixelquelle.de

Diese Druckschrift ist eine Information über die parlamentarische Arbeit der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen und darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.

IN DIE DIGITALE ZUKUNFT Liberale Medienpolitik für Niedersachsen

Medienpolitik fällt in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Der Rundfunkund IT-Bereich ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung stark im Umbruch, und somit werden wir als FDP-Landtagsfraktion auch in Zukunft eine Vielzahl an Entscheidungen in medienpolitischer Hinsicht zu treffen haben. Dabei soll unsere liberale Handschrift deutlich werden. Die zunehmende Digitalisierung der Übertragungswege mit ihren Chancen für die niedersächsische Medienwirtschaft wird eine dieser Herausforderungen für die FDP darstellen. Massenmedien wie Hörfunk und Fernsehen rücken näher an individuell genutzte Kommunikationsmittel wie Computer und Telefon heran. Auch die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mit der Diskussion um die Gebühren für internetfähige PCs neu entbrannt. Ein neues und besseres System auf den Weg zu bringen und endlich die liberale Forderung nach einer klaren und konkreten Definition des Grundversorgungsauftrages von ARD und ZDF durchzusetzen, gehört zu den dringenden Aufgaben der Politik. Aktuelle Ereignisse rufen auch wieder Fragen der Vermittlung von Medienkompetenz und des Umgangs mit den so genannten Killerspielen auf den Plan. Gesellschaftspolitisch und medienpolitisch sind gerade die Liberalen hier gefordert und werden ihre Verantwortung mit Augenmaß wahrnehmen. Ihre Ulrike Kuhlo, MdL Medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion


In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, den Auftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllen soll, klar zu definieren. Hier muss genau geklärt werden, welche Inhalte ARD und ZDF zukünftig verbreiten sollen, aber auch auf welchen Wegen das geschehen soll. Welche zusätzlichen Geschäftsfelder, über den Radio- und Fernsehbetrieb hinaus, zu einem solchen Grundversorgungsauftrag gehören, muss politisch geklärt werden. Nur durch einen so klar umrissenen Auftrag kann die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU, dauerhaft Bestand haben. Die Einhaltung des Grundversorgungsauftrages darf nicht nur der Binnenkontrolle der Anstalten selbst überlassen werden. Dabei bekennt sich die FDP ausdrücklich zur Staatsferne und zur Bestandsund Entwicklungsgarantie, so, wie auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert.

Medienabgabe Auf Basis eines klar definierten Auftrages der Öffentlich-Rechtlichen erfolgt dann die Ermittlung des Finanzbedarfes der Anstalten. Auf dieser Grundlage kann ein Modell für die zukünftige Finanzierung erarbeitet werden. Die neue Finanzierung muss möglichst einfach nachvollziehbar und konform zu europäischem Recht sein. Befreiungstatbestände und die Frage, inwieweit die Wirtschaft mit einbezogen wird, müssen klar geregelt sein. Ein möglicher Ansatz ist das FDP-Modell einer Medienabgabe, die von allen volljährigen Bundesbürgern mit eigenem Einkommen oberhalb des steuerlichen Existenzminimums erbracht würde.

Medienkompetenz Der Zugang zu Medien aller Art wird immer einfacher. Internet, Multimedia und Unterhaltungssoftware haben alle Schichten unserer Gesellschaft erreicht. Nicht alles, was über die neuen Wege verbreitet wird, ist dabei unproblematisch. Neue Verbote helfen hier allerdings wenig weiter. Sie helfen, gerade problematische Inhalte noch interessanter zu machen. Umso wichtiger ist an diesen Stellen ein verantwortungsvoller Umgang mit den angebotenen Inhalten. Wir als FDP-Fraktion unterstützen deshalb ausdrücklich Initiativen, die einen aufgeklärten Umgang und eine kritische Auseinandersetzung mit Medien und ihren Inhalten lehren und so Medienkompetenz vermitteln. Solche Projekte werden etwa von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt gefördert. Zu nennen sind hier u.a. die Multimediamobile, die an den vier Standorten Lingen, Lüneburg, Oldenburg und Salzgitter Medienkompetenz vermitteln. Genauso wie die Website „internet-abc.de“: Sie bietet neben kindgerechten Angeboten auch den Eltern Unterstützung. Experten informieren hier in Kooperation mit der Aktion „Schulen ans Netz“ über den verantwortungsvollen Umgang mit Computerspielen, Suchmaschinen und Filtersoftware.

Grundversorgungsauftrag

Seit Mitte 2006 gibt es in Deutschland eine heftige Diskussion um die Rundfunkgebühren für internetfähige PCs. Nach den ursprünglichen Regelungen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sollte ab dem 1. Januar 2007 für jeden PC, der die technische Ausstattung für den Zugang zum Internet bietet, die volle Fernsehgebühr von derzeit monatlich 17,03 € gezahlt werden. Auf starken öffentlichen und politischen Druck einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2006 auf eine Übergangslösung, die eine Reduzierung der Zahlungen für solche PCs auf die Grundgebühr von derzeit 5,52 € im Monat vorsieht. Zum anderen soll ein tragfähiges Konzept zur Reformation des jetzigen Gebührensystems erarbeitet werden. Diese Diskussion hat vor allem eines gezeigt: Das derzeitige Gebührensystem wurde längst von der technischen Entwicklung überholt. Ein neues System muss den Ansprüchen einer Zeit, in der immer neue Empfangsgeräte und Medien auf den Markt kommen, genügen. Die derzeitige Kopplung der Gebühren an das Vorhandensein bestimmter technischer Empfangsgeräte ist kein zukunftsfähiges Modell. Medieninhalte und technische Übertragungswege wachsen immer mehr zusammen (Konvergenz).

Neugestaltung des Gebührensystems

Digitalisierung und die Medienwirtschaft in Niedersachsen Die Digitalisierung der Verbreitungswege führt zu erheblichem Strukturwandel in der deutschen Medienlandschaft. Auf der einen Seite bieten diese Entwicklungen für niedersächsische Unternehmen eine Chance, sich in einem neu entstehenden und noch nicht besetzten Markt zu etablieren. Hierfür müssen die richtigen Rahmenbedingungen für Finanzierung, Vertrieb, Infrastruktur und einen insgesamt attraktiven Standort Niedersachsen geschaffen werden. So können sich Know-how und Arbeitsplätze einer hochmobilen Zukunftsbranche in Niedersachsen ansiedeln. Auf der anderen Seite gilt es, darauf zu achten, dass die Privaten einen guten und fairen Zugang zu Lizenzen und Frequenzen erhalten. Dabei haben die Öffentlich-Rechtlichen einen Anspruch auf so viele Sendeplätze bzw. Frequenzen, wie sie im Rahmen der Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrages benötigen. Es kann hier keine Garantie für eine 50/50-Aufteilung zwischen privatem und öffentlichem Rundfunk geben. Gerade auch für die kleinen privaten Regionalsender gilt es, die Rahmenbedingungen für einen fairen Zugang zum neuen Digitalrundfunk zu schaffen. Darüber hinaus braucht das Verhältnis von Plattformbetreibern und den Anbietern von Inhalten eine vernünftige rechtliche Basis. Plattformbetreibern muss dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, auch Inhalte zu verbreiten. Dabei dürfen sie allerdings nicht zu so genannten „Gatekeepern“ werden, die den Zugang zu digitalen Kapazitäten regulieren können. Es wird die Aufgabe von Politik sein, die Rahmenbedingungen für die große Pluralität im deutschen Rundfunkangebot zu erhalten.


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