Aktuelles aus dem Landtag, Januar 2009

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FDP-Fraktion im Nds. Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover

Jörg Bode, MdL Innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer Postfach 19 04 30019 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 10 Fax (0511) 30 30 48 63 joerg.bode@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de

22.01.2009

Aktuelles aus dem Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren, heute erhalten Sie eine Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“, mit der wir Sie erneut über aktuelle landespolitische Themen informieren möchten. Alle bislang erschienenen Ausgaben von Aktuelles aus dem Landtag stehen Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so sprechen Sie die Abgeordneten oder die Mitarbeiter der Fraktion an. Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein. Bis zur nächsten Ausgabe verbleiben wir mit freundlichen Grüßen


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

1

INHALTSVERZEICHNIS

1. Allgemeines/ Personalien 1.1

Neue Geschäftsführerin in der Landtagsfraktion

2

2. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit 2.1

Kindergesundheit/ verbindliches Einladungswesen

3

2.2

Freiwilliges Soziales Jahr Politik

4

3. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1

Regierungserklärung zum Konjunkturpaket II

5-6

4. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 4.1

Neues Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz verabschiedet

7

4.2

Optionsmodell zum Staatsangehörigkeitsrecht

8

4.3

Situation der Feuerwehren in Niedersachsen

8-9

4.4

Neuordnung des Justizvollzuges in Niedersachsen

9

5. Agrar und Umwelt 5.1

Geflügelpest in Niedersachsen

10

5.2

Regierungskommission „Klimaschutz“

10

___________________________________________________________________________________ Ausgabe Januar 2009


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.

2

ALLGEMEINES / PERSONALIEN

Ansprechpartnerin: Vanessa Albowitz ; Telefon 0511-3030 4308

1.1

Neue Geschäftsführerin in der Landtagsfraktion

An dieser Stelle möchte ich Sie darüber informieren, dass ich zum 1.2.2009 die Fraktion verlassen werde, um mich als Büroleiterin des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr neuen Aufgaben zuzuwenden. Ich bedanke mich daher für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und möchte Ihnen gleichzeitig meine Nachfolgerin, Frau Bianca Beyer vorstellen.

Sie

ist

unter

bianca.beyer@lt.niedersachsen.de

sowie

über

Telefonnummer erreichbar und freut sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

die

o.g.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

3

SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306

2.1

Kindergesundheit / verbindliches Einladungswesen

Das Niedersächsische Früherkennungsuntersuchungsgesetz soll die bereits bestehenden Maßnahmen des Landes zum Schutz von Kindern ergänzen wie z. B. die Qualifizierung von Familienhebammen, die Einrichtung von vier Koordinierungszentren zum Kinderschutz oder den in Kürze anlaufenden Einsatz von Erziehungslotsen. Ziel des Gesetzes ist eine Steigerung der Teilnahme an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U 5 bis U 8 der Krankenkassen und damit eine Verbesserung der Kindergesundheit. Dazu soll ein zentrales Einladungswesen über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie dienen. Das Landesamt soll dabei den Datenabgleich durchführen und die Einladungen versenden. Weitere Schritte bestehen in den Rückmeldungen der Ärzte über die erfolgte Teilnahme und bei fehlender Rückmeldung einer erneuten Einladung zur Erinnerung. Die FDP-Fraktion hat bei der Ausgestaltung des Verfahrens dafür gesorgt, dass Eltern einer Übermittlung der Daten widersprechen können und damit die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz verstärkt berücksichtigt werden. Zudem sollen die Rückmeldungen von den Ärzten mit Hilfe einer standardisierten Antwortkarte unbürokratisch bestätigt werden können. Bei einer fehlenden Rückmeldung nach wiederholter Einladung sollen die Daten der entsprechenden Kinder an die kommunalen Jugendämter weitergeleitet werden. Dies bedeutet aber nicht gleich einen Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung, eine fehlende Rückmeldung kann nur in Verknüpfung mit anderen Informationen einen Anhaltspunkt darstellen. Vorgesehen ist auch eine Evaluation der Wirksamkeit des Einladungswesens innerhalb von fünf Jahren. Der Gesetzentwurf wurde im letzten Plenum in den Landtag eingebracht, er soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.2

4

Freiwilliges Soziales Jahr Politik

Der Landtag hat am 15. Januar einen Antrag zur Einführung eines FSJ Politik beschlossen. Das FSJ Politik soll die bestehenden Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) oder das FSJ Kultur ergänzen. Damit soll neben Einsatzstellen in sozialen Einrichtungen (z. B. Pflegeheime, Kindertagesstätten, Jugendarbeit) oder in Kultur, Sport und Naturschutz auch ein Einsatz in politischen Institutionen wie Verwaltungen von Land und Kommunen, Fraktionen, Stiftungen und Verbänden ermöglicht werden. Mit dem FSJ Politik sollen junge Menschen Einblicke in politische Prozesse gewinnen können und so das Verständnis von und für Politik gestärkt werden. Eine Teilnahme ist vom Ende der Schulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich, sie kann dabei den Zivildienst ersetzen. Die Jugendlichen erhalten während des FSJ ein Taschengeld, Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung, soziale Absicherung sowie pädagogische Begleitung u. a. über Seminare. Sachsen und Sachsen-Anhalt haben das FSJ Politik bereits 2004 bzw. 2008 eingeführt. Im Landeshaushalt haben die Fraktionen von CDU und FDP 30.000 € bereit gestellt, um damit Träger für Einsatzstellen des FSJ Politik zu unterstützen. Die konkrete Umsetzung wird derzeit vom Sozialministerium vorbereitet.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.

5

HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305

3.1 Am

Regierungserklärung zum Konjunkturpaket II 14.

Januar

2008

gab

Ministerpräsident

Christian

Wulff

zeitgleich

zur

Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel im Bundestag – im Niedersächsischen Landtag eine Regierungserklärung zum „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“, dem sogenannten zweiten Konjunkturpaket ab. Mit dem von der großen Koalition geplanten Konjunkturpaket wird die Neuverschuldung des Bundes auf einen Rekordwert von 50 Milliarden Euro steigen. Das wird die höchste NettoNeuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik und übersteigt den bisherigen Schuldenrekord von CSU-Finanzminister Theo Waigel um gut 10 Milliarden €. Folgerichtig rechnet

Bundesfinanzminister

Peer

Steinbrück

(SPD)

aufgrund

des

zweiten

Konjunkturprogramms für das Jahr 2010 mit einem Haushaltsdefizit von mehr als vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit würde Deutschland die im EU-Stabilitätspakt festgelegte Grenze verfehlen. Ziel des Paketes soll es sein, Deutschland aus der gegenwärtigen Konjunkturkrise herauszuführen. Hierzu wurde eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. So soll der Grundfreibetrag von 7.664 auf 8.004 € steigen. Gleichzeitig sinkt der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 auf 14,9 Prozent. Zudem sollen 14 Milliarden € für ein öffentliches Investitionsprogramm zur Verfügung

stehen.

Investiert

werden

soll

in

Infrastrukturmaßnahmen

(Schulen,

Universitäten, Straßen). Insgesamt werden von den 14 Milliarden € ca. 1,2 Milliarden € für Niedersachsen zur Verfügung stehen – 307 Millionen € vom Land und 920 Millionen Euro vom Bund. Darüber hinaus wurde beschlossen über die Familienkassen an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung von je 100 € je Kind auszuzahlen. Der Autoindustrie wurde eine sog. Abwrackprämie in Höhe von 2.500 € pro Auto zugestanden. Autofahrer können diese beantragen, wenn sie noch in diesem Jahr ein mindestens neun Jahre altes Auto stilllegen und dafür einen Neuwagen kaufen. Eine weitere – umstrittene – Maßnahme ist der Rettungsschirm für Unternehmen, die nur schwierig an Kredite herankommen. Vereinbart wurde ein Bürgschaftsprogramm mit einem


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

6

Volumen von 100 Milliarden €. Mit dieser Summe soll das Sonderprogramm für Kredite, für das bisher 15 Milliarden € zur Verfügung standen, zusätzlich auf große Unternehmen ausgeweitet werden. Diese Regelung birgt die Gefahr in sich, dass die Teilhabe mittelständischer Unternehmen am Kreditprogramm volumenmäßig eingeschränkt wird. Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen wird eine erleichterte Vergabe, befristet auf zwei Jahre, eingeführt. Für den Bereich der Bauleistungen sollen die Schwellenwerte bei beschränkten Ausschreibungen bis auf 1.000.000 € und bei freihändigen Vergaben bis auf 100.000 € erhöht werden. Für Dienstund Lieferleistungen (beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe) wird der Betrag auf 100.000 € erhöht. Die Lockerung des Vergaberechts wird von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt. Sie ist eine maßgebliche Voraussetzung für die Möglichkeit beschleunigt kommunale Infrastrukturen zu realisieren. Außerdem soll es ab September eine Schuldenbremse im Grundgesetz geben, die in der nächsten Legislaturperiode, spätestens aber 2015, in Kraft treten soll. Leider ist die bisher vorgesehene Ausgestaltung der Schuldenbremse fragwürdig, da geplant ist, dass die vorgesehene

Verschuldungsgrenze

von

einer

qualifizierten

Mehrheit

im

Bundestag

aufgehoben werden kann. Abschließend ist festzustellen, dass die FDP-Landtagsfraktion das Gesetz nicht grundsätzlich blockieren wird. Das, was an dem Paket sinnvoll ist, wie beispielsweise Investitionen in Bildung und Infrastruktur, wird von der FDP Landtagsfraktion unterstützt werden. In anderen Bereichen wird sich die FDP für Änderungen einsetzen. Hier sind unter anderem weitere Steuersenkungen und entschlossenere Schritte zur Entbürokratisierung zu nennen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.

7

INNEN-, RECHTS- UND SPORTPOLITIK

Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511-3030 4310

4.1

Neues Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz verabschiedet

In der vergangenen Plenumswoche hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen von FDP, CDU und SPD ein neues Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich während der Gesetzesberatung immer dafür eingesetzt, dass der Schutz der Grundrechte im neuen Verfassungsschutzgesetz deutlich in den Vordergrund gestellt wird. Zum Kernbereichsschutz und zur Sicherung der Grundrechte sind diverse Instrumentarien eingeführt worden. So wird Niedersachsen das bisher einzige Bundesland sein, in dem generell jeder im Nachhinein informiert wird, gegen den nachrichtendienstlich ermittelt wurde. So muss der Verfassungsschutz die betroffene Person innerhalb von sechs Monaten nach der durchgeführten Maßnahme benachrichtigen. Dieses bedeutet auch, dass sorgfältig abgewogen werden muss, ob Maßnahmen verhältnismäßig im Sinne des Grundgesetzes sind und durchgeführt werden können. Dem Verfassungsschutz sind durch die Gesetzesnovelle keine neuen Instrumentarien zur Verfügung gestellt worden, vielmehr wurde der Schutz der einzelnen Bereiche verbessert und Anordnungskriterien gesetzlich geregelt. Der Frage der Wohnraumüberwachung steht die FDP-Fraktion weiterhin kritisch gegenüber. Gleichwohl akzeptieren wir die verfassungsrechtliche Grundlage, die die Wohnraumüberwachung unter strengen Auflagen erlaubt, wenn Lebensgefahr besteht oder die öffentliche Sicherheit konkret bedroht ist. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Vorgaben, die auf Landesebene lediglich ausgeführt werden. Aufgrund der von uns festgeschriebenen Gefahrendefinitionen wird der Einsatz dieses Instrumentes lediglich im Bereich der Spionageabwehr möglich sein.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.2

8

Optionsmodell zum Staatsangehörigkeitsrecht

Die Oppositionsfraktionen haben in der letzten Landtagssitzung Anträge zur Änderungen des derzeitig geltenden Optionsmodells im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts gestellt. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass Kinder aus Nicht-EU-Staaten, die nach dem 31.12.1999 geboren wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft nach der Geburt erwerben, wenn ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mindestens seit acht Jahren vorliegt. Sollte ein Kind neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit der Eltern besitzen, muss sich das Kind innerhalb von fünf Jahren nach Erreichung der Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollten nun mit ihren Anträgen erreichen, dass dieses Optionsmodell im Wege einer Bundesratsinitiative aufgehoben wird. Das Optionsmodell wurde im Wege eines langwierigen Vermittlungsverfahrens zwischen allen Seiten gefunden. In der Bevölkerung findet dieser Kompromiss weitestgehend Akzeptanz, daher sollte an diesem Kompromiss auch festgehalten werden. Wir werden im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts für einen langfristigen Konsens und langfristige Regelungen eintreten. Die FDP–Fraktion ist der Auffassung, dass zu der gefundenen Regelung des Optionsmodells eine Evaluation notwendig ist, man aber nicht evaluieren kann, bevor das Optionieren und das Entscheiden für eine Staatbürgerschaft in der Tat das erste Mal stattgefunden haben. Langfristig gesehen sollte in diesem sehr sensiblen Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts ein parteiübergreifender Konsens gefunden werden. Hierfür wird sich die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag einsetzen. Die Anträge der Oppositionsparteien wurden daher von uns abgelehnt.

4.3

Situation der Feuerwehren in Niedersachsen

Die Fraktionen der FDP und der CDU haben eine Große Anfrage an die Landesregierung zur Situation der Feuerwehren gestellt. Die Anfrage bezieht sich unter anderem auf die Personalsituation der Feuerwehren, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zudem auf den Bereich der Aus- und Fortbildungen und der technischen Ausstattung, auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Feuerwehren.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

9

Des Weiteren sollte durch die Landesregierung dargestellt werden, wie sich die Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes im Zuge der Verwaltungsreform 2004 und die Einrichtung der Position eines Landesbranddirektors bewährt haben. Die umfassende Antwort der Landesregierung haben wir für Sie auf unserer Homepage unter www.fdpfraktion-nds.de eingestellt.

4.4

Neuordnung des Justizvollzuges in Niedersachsen

Im Januar-Plenum haben die Fraktionen der FDP und der CDU im Rechtspolitischen Bereich den Antrag „Mehr Sicherheit, bessere soziale Integration und größere WirtschaftlichkeitNeuordnung des Justizvollzuges zügig umsetzen!“ eingebracht. Wir wollen mit dem Antrag die bereits erreichten Erfolge im Justizvollzug weiter ausbauen und uns für einen modernen Justizvollzug aussprechen. Aus Sicht der FDP-Fraktion haben wir in Niedersachsen einen hervorragenden Strafvollzug. Der Justizvollzug steht allerdings in einem wandelnden gesellschaftlichen Umfeld immer wieder vor neuen Aufgaben und Herausforderungen. Daher fordern wir in unserem Antrag, die Einzelbelegung in Haftzellen weiterhin auszubauen sowie bauliche Standards für Hafträume festzuschreiben, damit eine menschenwürdige, rechtmäßige und sichere Unterbringung der Strafgefangenen weiterhin gewährleistet werden kann. Zudem sprechen wir uns für den Bau und Betrieb einer neuen Vollzugsanstalt in öffentlich-privater Partnerschaft in Bremervörde aus, um neue Chancen für einen modernen Justizvollzug zu eröffnen, wobei allerdings auch immer klar sein muss, dass alle sicherheitsrelevanten und grundrechtsrelevanten Aufgaben im Justizvollzug allein und ausschließlich in der staatlichen Hand

bleiben.

Sanierungsbedürftige,

unwirtschaftliche

und

wegen

Überkapazitäten

entbehrliche Vollzugsanstalten sollen im Zuge der Neuordnung des Justizvollzuges geschlossen werden. Dieses ist nach unserer Ansicht ein Aspekt, den eine vorausschauende Justizpolitik im Blick haben sollte.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.

10

AGRAR UND UMWELT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312

5.1

Geflügelpest in Niedersachsen

Im nordwestlichen Niedersachsen ist im Dezember und Januar mehrfach die Geflügelpest in Form einer risikoarmen Influenza ausgebrochen. Es kam zur Tötung von mehr als 500.000 Tieren aus infizierten Beständen und Kontaktbetrieben. Die FDP-Landtagsfraktion nahm dieses Geschehen zum Anlass, für die Aktuelle Stunde das Thema „Impfen statt töten: Für eine moderne Impfstrategie im Sinne des Tierschutzes“ auf die Tagesordnung zu setzen. Die bis heute geltende „Nichtimpfungspolitik“ der EU, des Bundes und der Landesregierung führt immer wieder zu Massentötungen, hohen finanziellen Verlusten in der Land- und Ernährungswirtschaft und dem Vertrauensverlust der Verbraucher. Seit 2001 setzt sich die FDP für die Möglichkeit vorbeugender Impfungen von Nutztierbeständen, unter Anwendung eines noch zuzulassenden Marker-Impfstoffes, ein. Ein Marker-Impfstoff ermöglicht die Unterscheidung

von

geimpften

und

infizierten

Tieren,

dient

der

Reduktion

der

Virenausscheidung nach Infektion und bewahrt die Wirtschaft vor hohen finanziellen Ausfällen. Darüber hinaus können prophylaktische Impfungen neue Ausbrüche in Geflügelbeständen verhindern und das Kontaktrisiko für den Menschen verringern. Wir unterstützen deshalb den jüngsten Vorstoß der Landesregierung, sich gemeinsam mit den Niederlanden auf der EU-Ebene für Impfungen von Geflügel einzusetzen.

5.2

Regierungskommission „Klimaschutz“

Die Landesregierung geht mit der Einrichtung der Regierungskommission „Klimaschutz“ einen neuen Weg auf dem Gebiet des Klimaschutzes. Im Dialog mit Vertretern aller wichtigen gesellschaftlichen Gruppen werden konkrete Anstöße und Handlungskonzepte für eine angemessene Vorbereitung auf die zu erwartenden Veränderungen erarbeitet. Die FDPLandtagsfraktion hat dazu, zusammen mit der CDU, einen Entschließungsantrag eingebracht. Der Entschließungsantrag enthält Vorschläge für Maßnahmen zur effizienten Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen in den Bereichen Energiewirtschaft, Gebäudeeffizienz und Verkehr. Des Weiteren wird ein Schwerpunkt auf die Information der Verbraucher bei der Anpassung an den Klimawandel und beim Schutz des Klimas gesetzt.


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