Aktuelles aus dem Landtag

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Ausgabe Februar 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, die Entscheidung ist gefallen: kurz vor Beginn der vergangenen Plenarwoche hat das Preisrichterkolloquium, das gleichermaßen aus Sach- und Fachpreisrichtern bestand, sich für einen Entwurf des Architektenwettbewerbs zum Landtagneubau entschieden. Deshalb war die Frage Neu- bzw. Umbau auch Thema des Plenums in diesem Monat. Einen Sonderartikel dazu finden Sie gleich zu Beginn der heutigen Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag. Darüber hinaus haben uns vor allem soziale Themen, insbesondere die aktuelle Diskussion um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV, beschäftigt.

Christian Grascha MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover

Freundliche Grüße mit freundlichen Grüßen

Tel. (0511) 30 30 34 11 Fax (0511) 30 30 48 63 christian.grascha@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de

Inhaltsverzeichnis 1. Landtagsneubau/-umbau 1.1 Neubau? Umbau? Die Debatte über den Niedersächsischen Landtag .............................. 2 2. Allgemeines / Personalien 2.1 Fraktionsmitarbeiter ........................................... 3 3. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit 3.1 Aktuelle Stunde zur Sozialpolitik ....................... 4

5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 5.1 Feuerwehrführerschein ..................................... 7 6. Agrar und Umwelt 6.1 Neues Naturschutzrecht – mit den Menschen .. 8 6.2 Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke ...... 9 7. Bildung, Wissenschaft und Kultur

3.2 Pflegekammern ................................................. 4

7.1 Flächendeckende Umsetzung des Schulversuchs ProReKo .......................................................... 10

3.3 Musikland Niedersachsen ................................. 5

7.2 Kosten des Schulbesuchs ............................... 11

4. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 4.1 Flughafen Münster/Osnabrück .......................... 6

7.3 Weiterentwicklung der ZVS ............................. 12 7.4 Künstlerstipendienprogramm in Niedersachsen 13


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1. Landtagsneubau/-umbau

1. Neubau? Umbau? Die Debatte über Niedersachsens Landtag Der Landtag hat im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der letzten Plenarwoche über die Neugestaltung des Landtagsgebäudes debattiert. Diskutiert wurden der Umbau oder der Neubau des heutigen Gebäudeteils, in dem sich der Plenarsaal befindet. Die Fraktionen der CDU und der FDP befürworten nach einem Architektenwettbewerb die Pläne für einen Neubau. Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Baumaßnahme aus und hat die Haushaltsbeschlüsse mitgetragen. Oberbürgermeister Stephan Weil (SPD) und Stadtbaurat Uwe Bodemann begrüßen das Vorhaben ebenfalls. Die ausgewählte Idee des Landtagsneubaus ist das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs des Landes Niedersachsen. Die Wahl der Jury fiel auf den Kölner Architekten Yi. Der neue Plenarsaal soll nach Yis Konzept aus Glasbausteinen errichtet und zur Leine hin geöffnet werden. Schlanke Säulen sollen das Gebäude tragen und ihm so den Eindruck von Leichtigkeit verleihen. Unter dem Neubau ist eine Tiefgarage geplant. Der alte Portikus des Landtags soll als Eingang erhalten bleiben. Zwischen dem alten und neuen Landtag soll es eine unterirdische Verbindung geben. Der alte Landtag bliebe so als Denkmal erhalten und würde in seiner ursprünglichen Form nicht angetastet. Allerdings müsste ein Teil des Platzes der Göttinger Sieben dem Neubau weichen. Das Bauprojekt soll ca. 45 Millionen Euro kosten. Die Fraktionen des Landtages sind sich einig, dass der bestehende Plenarsaal marode und eine Sanierung überfällig ist. Die Wasserrohre sind mehr als 40 Jahre alt und undicht. Baumängel sind nicht zu übersehen, die Technik ist veraltet und das Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nur sehr eingeschränkt zugänglich. Zudem ist der Landtag schlecht isoliert. Würde man jetzt auf einen Neubau verzichten, so würde der Sanierungsbedarf immer weiter wachsen und die Heizkosten auf jährlich ca. eine Million Euro steigen. Eine bloße Modernisierung des Landtages scheint keine Alternative zu sein, da die alte Bausubstanz des Gebäudes vollständig behandelt werden müsste. Ein Umbau könnte daher letztlich teurer werden als ein Neubau und damit ein größeres finanzielles Risiko für das Land sein. Durch einen Neubau würden zudem verbesserte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Landtages geschaffen und die Arbeitsabläufe effektiver werden. Um eine abschließende Entscheidung treffen zu können, werden sich alle beteiligten Fraktionen intensiv mit dem Entwurf vom Architekten Yi beschäftigen müssen. Ein endgültiges Votum wird von der Baukommission im März getroffen. Sollte es dann zu einer Einigung kommen, wird im Sommer 2010 mit der Neugestaltung begonnen, die voraussichtlich bis Ende 2012 andauern wird.


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2. Allgemeines / Personalien Ansprechpartnerin: Bianca Beyer, Telefon 0511 3030-4308

2.1 Fraktionsmitarbeiter Mit Thomas Franzkewitsch hat sich einer unserer langjährigsten Referenten Mitte Februar aus der Fraktion verabschiedet. Er hat seit dem Wiedereinzug der FDP in den Niedersächsischen Landtag im Jahr 2003 die Bereiche Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Bau betreut. Unser erfahrener Sozialreferent wendet sich nun im Bundesministerium für Gesundheit neuen Aufgaben zu. Dazu zählt vorrangig die Begleitung der Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens. Sie können ihn nun unter Thomas.Franzkewitsch@bmg.bund.de erreichen. Sobald die Fraktion einen Nachfolger benannt hat, werden Sie an dieser Stelle natürlich umgehend darüber informiert.


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3. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit Wissenschaftliche(r) Fachreferent(in): N.N.; Telefon 0511 3030-4306

3.1 Aktuelle Stunde zur Sozialpolitik Die aktuelle Diskussion um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) war in der Aktuellen Stunde gleich drei Mal auf die Tagesordnung gesetzt worden: von den Fraktionen CDU, FDP und „Die Linke“. Unter dem Motto „Arbeit muss sich lohnen – Für einen fairen Sozialstaat!“ sprach sich die FDP für die Einführung eines Bürgergelds für alle Bürger aus. Mit dem Bürgergeld will die FDP bedürftige Menschen unterstützten, ihnen aber zugleich auch einen Anreiz geben, eine Arbeit aufzunehmen. Ziel ist es, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative zu erhöhen und Arbeitnehmer mittlerer und niedriger Einkommen zu entlasten. Mit dem Bürgergeld würde die Grundsicherung und Besteuerung aus einer Hand vom Finanzamt erfolgen. Die FDP machte in der Debatte deutlich, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum für die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze Finanzmittel vorhanden seien, für Steuersenkungen aber nicht. Die Probleme der Zielgenauigkeit von Sozialleistungen müsste überprüft werden. Bezug nehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlugen die Liberalen vor, ein Gutscheinmodell für Kinder von Hartz IV-Empfängern zu prüfen, um deren Möglichkeiten der Bildungsbeteiligung zu verbessern.

3.2 Pflegekammern Das Thema Pflege stand während der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags am 10. Februar 2010 ganz oben auf der Tagesordnung. Der Landtag hatte sich aufgrund einer Gesetzesinitiative von Bündnis90/DIE GRÜNEN und eines Entschließungsantrages der SPD mit der Frage zu befassen, ob in Niedersachsen für die Mitarbeiter in Pflegeberufen eine eigene Pflegekammer geschaffen werden soll. Die Fraktionen von CDU und FDP sehen die Einführung einer Pflegekammer zwar skeptisch, sind jedoch für Diskussionen offen. Bereits seit 1990 wird diskutiert, ob eine Pflegekammer eingerichtet werden soll. Die Einführung einer solchen Kammer unterliegt der Zuständigkeit der Länder. Verschiedene Bundesländer haben bereits Gesetzesinitiativen zur Schaffung einer Pflegekammer gestartet - bisher fand jedoch keine dieser Initiativen die notwendige Zustimmung. Ziel der Schaffung einer Pflegekammer ist es, dass den Mitarbeitern in Pflegeberufen eine Organisationsstruktur gegeben wird, die es ihnen erlaubt, ihren Berufsstand ihrem Selbstverständnis entsprechend zu verwalten. Auch für Pflegedürftige soll die neue Kammer Vorteile bringen. So soll insbesondere die Qualität der Pflege in Heimen und Krankenhäusern verbessert und den Patienten die Sicherheit gegeben werden, von gut geschultem Pflegeperson betreut zu werden. Problematisch an der Schaffung einer Pflegekammer ist jedoch, dass die Mitgliedschaft für Angehörige der Pflegeberufe mit der Zahlung eines Kammerbeitrags verbunden ist. Fraglich ist zudem, ob für eine Pflegekammer überhaupt Bedarf besteht. Schließlich werden die Interessen der Mitarbeiter der Pflegeberufe bereits durch Berufsverbände, Gewerkschaften und Arbeitsgemeinschaften vertreten. Die Einschätzungen der Pflegeverbände gehen hier weit auseinander. Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die Pflegekammer immer wieder Streitpunkt: Die Mitgliedschaft in der Kammer würde als Zwangsmitgliedschaft ausgestaltet, d.h. jeder Mitarbeiter in Pflegeberufen müsste in die Kammer eintreten. Hiervon wäre sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und freie Entscheidung einer Vereinigung beizutreten (Art. 9 Abs. 3 GG) berührt. Vor diesem Hintergrund müssen die Argumente für und gegen eine Pflegekammer genauer geprüft und analysiert werden.


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3. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit Wissenschaftlicher Fachreferent/in: N.N.; Telefon 0511 3030-4306

3.3 Musikland Niedersachsen Auf Initiative der FDP Fraktion debattierte der Landtag in der letzten Plenarwoche über die Stärkung des "Musiklandes Niedersachsen". "Musikland Niedersachsen" ist eine Bildungsinitiative des Landes, mit der möglichst viele Menschen dazu ermutigt werden sollen, Musik zu machen, zu erleben und sich für Musik zu begeistern. Die FDP sprach sich dafür aus, dass auch in Zukunft musikalisch-kulturelle Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausgebaut werden. Jedem jungen Menschen soll der Zugang zur musikalischen Bildung ohne großen eigenen Kostenaufwand ermöglicht werden. Bereits in den vergangen Jahren arbeitete das Land Niedersachsen intensiv an der Förderung der musikalischen Bildung und der Vermittlung von Musik. Die Verleihung des „Praetorius-Musikpreises“, die Landesmusikakademie und das Aktionsprogramm „Hauptsache: Musik“ sind nur einige Beispiele dafür, welche Möglichkeiten sich den Niedersachsen bieten, sich musikalisch zu engagieren. Die FDP hat erkannt, wie wichtig es ist, bereits in den Kindertagesstätten und Schulen elementare musikpädagogische Programme anzubieten, um so die Gedächtnisleistung und die Kreativität eines jungen Menschen intensiv zu fördern. Junge Menschen, die ein Musikstudium beginnen möchten, müssen mindestens zwei Instrumente beherrschen und ein umfängliches theoretisches Wissen über Musik nachweisen. Um hier "mithalten" zu können, ist eine langjährige musikalische Förderung erforderlich, die in der allgemein bildenden Schule nicht vermittelt werden kann. Das Fach Musik, insbesondere Fachkenntnisse beim Singen mit Kindern soll in der Erzieherausbildung gestärkt werden. Für das Schulfach Musik sollen künftig auch Ein-Fach-Lehrer gewonnen werden. Das Interesse der Studierenden an musikpädagogischen Studiengängen muss gestärkt werden. Der Landesverband für Musikschulen in Niedersachsen spricht sich ebenfalls für den frühzeitigen Beginn musikalischer Bildung aus. Der Verband bietet unter anderem ein musikalisches Bildungskonzept für Kinder von 0 bis 10 Jahre an, bei dem von Anfang an sprachliche, soziale und kulturelle Integrationsziele angestrebt werden.


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4. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305

4.1 Flughafen Münster-Osnabrück Am Donnerstag den 18. Februar wurde im Niedersächsischen Landtag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und FDP aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Stärkung des Flughafenstandortes Münster Osnabrück beschlossen. Hintergrund des Antrages ist die geplante zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflughafens im niederländischen Twente. Aufgrund der großen regionalen Nähe – die Flughäfen Münster-Osnabrück und Twente liegen nur 60 km voneinander entfernt – sehen CDU und FDP die erfolgreiche Entwicklung des Flughafens Münster/Osnabrück gefährdet. Um zu verhindern, dass aufgrund des begrenzten Fluggastpotenzials im deutsch-niederländischen Grenzraum letztlich keiner der beiden Flughäfen wirtschaftlich betrieben werden kann, ist ein länderübergreifendes Konzept notwendig. Um dieses zu erreichen fordert der Entschließungsantrag, dass die Landesregierung sich, gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung, bei den Gesellschaftern des Flughafens Münster/ Osnabrück und den niederländischen Partnern dafür einsetzt, dass den niederländischen Institutionen beziehungsweise Gebietskörperschaften die Möglichkeit angeboten wird sich an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zu beteiligen. Darüber hinaus sollte die niederländische Nachbarregion verkehrstechnisch besser an den deutschen Flughafen angebunden werden.


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5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511 3030-4314

5.1 Feuerwehrführerschein In der vergangenen Woche wurde im Landtag das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes beschlossen. Durch die Änderung des Finanzverteilungsgesetzes werden den Kommunen Finanzmittel zugewiesen, die dem Ausgleich ihrer Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis, die sie für das Land Niedersachsen übernehmen, dienen. Die Gesetzesänderung beinhaltet aber zudem einen weiteren wichtigen Punkt. Mit ihr wird die gesetzliche Grundlage für den so genannten Feuerwehrführerschein in Niedersachsen geschaffen. Die Verordnung, nach der es dann künftig möglich sein wird den Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 4,75 t nach einer Einweisung und einer Abschlussfahrt zu erlangen, wird in dieser Woche im Kabinett behandelt und beschlossen. Damit ist in Niedersachsen eine unbürokratische und vernünftige Lösung für die Feuerwehrführerscheine gefunden worden. Bei Interesse kann die Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigungen zugesandt werden.


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6. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312

6.1 Neues Naturschutzrecht – mit den Menschen In der Nacht zum 01.03.2010 treten neue bundesrechtliche Gesetzgebungen in den Bereichen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Kraft. Auf Grundlage der Föderalismusreform hat der Bund erweiterte Gesetzgebungsbefugnisse erhalten, so dass in weiten Bereichen bundeseinheitliche Vorschriften gelten werden. Allerdings können die Länder abweichende und ergänzende Regelungen treffen. In Niedersachsen haben die Koalitionsfraktionen von FDP und CDU praxistaugliche Gesetzesentwürfe eingebracht, die bewährte Vorschriften übernommen haben oder von den Vorgaben des Bundes abweichen. Die Neuregelung des Niedersächsischen Wasserrechts bezieht sich z.B. auf Regelungen zu den Gewässerrandstreifen. Landesrechtliche Regelungen sind zwar in Bundesrecht überführt worden, trotzdem weicht Niedersachsen von den bundesrechtlichen Regelungen ab. An Gewässern I. Ordnung wird der Gewässerrandstreifen auf fünf Meter halbiert, an Gewässern III. Ordnung wird es keinen Gewässerrandstreifen, ebenso wie innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortslagen, mehr geben. Es gelten somit die einschlägigen Fachregelungen, z.B. bei der Ausbringung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, die ohne hin den Schutz der Gewässer beinhalten. Bei der Naturschutzplanung beziehen sich die Neuregelungen insbesondere auf die Eingriffsregelung, die Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen, Landschaftsbestandteile und geschützte Biotope. Beispielhaft sei hier auf den § 17 (3) BNatSchG verwiesen. Kleinste und kleinere Eingriffe, die nicht einer behördlichen Zulassung unterliegen, müssten nach Bundesrecht bei der zuständigen Behörde angezeigt und genehmigt werden. Niedersachsen weicht hiervon ab und definiert solche Eingriffe als nicht genehmigungsbedürftig. Zudem wird die Position der Eigentümer durch die niedersächsischen Regelungen gestärkt, in dem Betretungen rechtzeitig anzukündigen sind. Für die Beibehaltung des sogenannten Höflichkeitserlasses hat sich Gero Hocker eingesetzt, da die Akzeptanz für den Naturschutz auch durch den Umgang der Behörden mit dem Eigentümer und Nutzern geprägt wird. Somit wird Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Einklang mit den Menschen in Niedersachsen geschaffen.


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6. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312

6.2 Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke Im Februar-Plenum wurde die erste Beratung eines Antrages der SPD-Landtagsfraktion geführt, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene gegen eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken einzusetzen. Der Antrag zielt auf den im Jahr 2000 vereinbarten „Atomausstieg“ ab, der zwischen der Stromindustrie und der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden ist. Damals wurden für die bestehenden 17 Anlagen Regellaufzeiten und Reststrommengen festgeschrieben, die für ein derzeitiges Betriebsende aller Anlagen bis 2022 sorgen würde. Gesetzlich geregelte Laufzeiten von Kernkraftwerken gab es weltweit nur in Belgien und Deutschland, Belgien hat die geregelten Laufzeiten inzwischen aufgehoben. Baugleiche Reaktoren sollen in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden 60 Jahre laufen, in den USA werden derzeit noch längere Laufzeiten diskutiert. Vor dem Hintergrund der derzeitigen willkürlichen gesetzlichen Laufzeitbegrenzung in Deutschland und den Aussagen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP bezog Dr. Gero Hocker Position für die FDP. Gero Hocker hält es generell für falsch Jahreszahlen zu nennen, zumal sie sich einer plausiblen Begründung entziehen. Die Kernenergie soll, nach den Vorstellungen der FDP, als „Brücke“ zwischen den konventionellen Energieträgern und den regenerativen Energieträgern gelten. Die Laufzeiten sind auf der Grundlage der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern, bis regenerativer Energien verlässlich eingesetzt werden können. Niedersachsen wird als Energieland die regenerativen Energien weiter ausbauen und Mittel zur Erforschung der erneuerbaren Energien und der Speichertechnologien bereitstellen. Weil die Förderung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auch weiterhin gesetzlich gefördert werden wird und deren Einspeisung gesetzlichen Vorrang genießt, kann die Laufzeitverlängerung, wie vielfach behauptet wird, nicht zur Verdrängung der Erneuerbaren beitragen. Statt Ideologie sind der Schutz des Klimas, die Reduzierung der Abhängigkeit vom Ausland, die Höhe der Energiepreise und die Konkurrenzfähigkeit als Industriestandort wichtige Belange, die beim „Atomkonsens“ unberücksichtigt geblieben sind. Kernenergie bleibt Bestandteil des Energiemix bis der Anteil an grundlastfähigem Strom durch die erneuerbaren Energien ersetzt werden kann. Energie darf in Deutschland, weder für Bürger noch für Industrie, zum Luxusgut werden.


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7. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313

7.1 Flächendeckende Umsetzung des Schulversuchs ProReKo In der letzten Plenarwoche hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU, SPD, FDP sowie Bündnis 90/ Die Grünen zum Schulversuch „Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale Kompetenzzentren“ (ProReKo) angenommen. In dem gemeinsamen Antrag werden drei unterschiedliche Ausgangsanträge von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie CDU/ FDP zusammengefasst. Der fünfjährige Schulversuch ProReKo an 19 öffentlichen berufsbildenden Schulen und gemeinsam mit 14 Schulträgern hatte zum Ziel, durch ein geändertes Steuerungs- und Unterstützungssystem die berufsbildenden Schulen zu regional- und kundenorientierten Dienstleistern der beruflichen Bildung weiterzuentwickeln und somit die Qualität der schulischen Arbeit zu optimieren. Hierbei stehen insbesondere die Eigenverantwortung, Selbststeuerung und regionale Verankerung der beteiligten berufsbildenden Schulen im Mittelpunkt. Eine größere Eigenverantwortung ermöglicht es beispielsweise den berufsbildenden Schulen ihr Bildungsangebot stärker am regionalen beruflichen Qualifizierungsbedarf auszurichten. Dies kommt in erster Linie den Schülerinnen und Schülern zu Gute. Das Land Niedersachsen nimmt mit diesem erfolgreichen Modellversuch eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Reform der berufsbilden Schulen ein. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat den Modellversuch ProReKo daher in ihrer parlamentarischen Arbeit von Anfang an unterstützt. Damit in Zukunft alle berufsbildenden Schulen in Niedersachsen von den positiven Projektergebnissen profitieren können, bitten wir die Landesregierung mit diesem Entschließungsantrag, ab Januar 2011 alle berufsbildenden Schulen des Landes zu regionalen Kompetenzzentren weiterzuentwickeln.


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7. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313

7.2 Kosten des Schulbesuchs Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2010 mit den Stimmen der FDP einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu den Kosten des Schulbesuchs abgelehnt. In dem Antrag hatte die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung zu einer umfassenden Aufstellung sämtlicher beim Schulbesuch anfallenden Kosten aufgefordert. Zudem wird in dem Antrag unterstellt, dass die Landesregierung keine ausreichenden Anstrengungen unternehme, um für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist eine derartige Aufstellung insbesondere aufgrund der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Schulbesuches sehr schwierig. Hierzu können neben Wohnort, Schulform oder der Teilnahme an der Mittagsverpflegung auch marktübergreifende Preisschwankungen sowie gegebenenfalls Aufwendungen für außerschulische Anbieter – beispielsweise für Nachhilfestunden – zählen. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus unserer Sicht auch wenig sinnvoll, die über 3.000 Schulen in Niedersachsen mit unnötigem zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu überziehen, um anschließend nicht repräsentative Ergebnisse über die Kosten des Schulbesuchs zu erhalten. Der Vorwurf, diese Landesregierung tue nicht genug für die Bildungsgerechtigkeit, ist vor dem Hintergrund, dass wir bei sinkenden Schülerzahlen die höchsten Bildungsausgaben in der Geschichte unseres Landes tätigen, zurückzuweisen. Es gibt viele Maßnahmen, mit denen das Land und die Kommunen einen Beitrag dazu leisten, auch die Chancen von Kindern finanziell benachteiligter Familien zu wahren. So gibt es in Niedersachsen ein ausgewogenes System der Lernmittelausgabe, bei dem die Eltern um bis zu zwei Drittel der Kosten entlastet werden. Das Schulbedarfspaket, aus dem zum Beginn des Schuljahres für jedes Kind 100 Euro für die Anschaffung von Lernmitteln bereitgestellt werden, geht auf eine Initiative Niedersachsen im Bundesrat zurück. Kurzum: CDU und FDP haben in den vergangenen Jahren einiges auf den Weg gebracht, um für Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu sorgen und die Teilhabe aller Kinder an Bildung zu ermöglichen!


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7. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313

7.3 Weiterentwicklung der ZVS Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung vom 16. Februar 2010 einen Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung angenommen. Mit dem im Jahre 2008 von den Regierungschefs der Länder unterzeichneten Staatsvertrag wird die Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer Einrichtung für Hochschulzulassung vollzogen. Diese neue Einrichtung wird die Form einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts tragen und ihren Sitz in Dortmund haben. Die Stiftung für Hochschulzulassung hat zwei wesentliche Aufgaben: Zum einen wird sie mit der hoheitlichen Vergabe von Studienplätzen für Studiengänge wie Medizin, Pharmazie (einheitliche Prüfungsordnungen; Bewerberüberhang) betraut. Zum anderen wird sie den deutschen Hochschulen Serviceleistungen gegen Kostenerstattung anbieten. Die Vergabe von Studienplätzen aller anderen Studiengänge soll in einem dialog- und bewerberorientierten Verfahren erfolgen. Hiermit soll den Nachteilen für Studierende durch viele Mehrfachbewerbungen und langwierige Nachbesetzungsverfahren begegnet und die Zulassung anderer Qualifikationen (ohne Abitur) ermöglicht werden. Aus liberaler Sicht zu begrüßen ist, dass die Hochschulen nicht gesetzlich zur Teilnahme an dem sogenannten Serviceverfahren verpflichtet werden und somit ihre Autonomie, Selbstverantwortung und Selbständigkeit gestärkt wird. Die Niedersächsische Landesregierung wird jedoch über Zielvereinbarungen vor dem Hintergrund der zu erwartenden hohen Bewerberzahlen durch den doppelten Abiturjahrgang eine Beteiligung der Hochschulen sicherstellen. Niedersachsen ist das letzte Bundesland, in dem in der vergangenen Plenarwoche die Zustimmung zu dem Staatsvertrag erfolgt ist. In den anderen Länderparlamenten wurde ihm bereits zugestimmt – unter anderem auch mit Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie DIE LINKE, die im Niedersächsischen Landtag gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben.


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7. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313

7.4 Künstlerstipendienprogramm in Niedersachsen In seiner Sitzung vom 18. Februar 2010 hat der Niedersächsische Landtag einen Entschließungsantrag von CDU und FDP zum Künstlerstipendienprogramm in Niedersachsen angenommen. Mit der Entschließung wird die künftige Zusammenarbeit zwischen dem Künstlerdorf Worpswede einerseits und der Leuphana Universität Lüneburg andererseits begrüßt, da sich hierdurch eine neue Chance für die Künstlerförderung in Niedersachsen bietet. Außerdem wird das Land weiterhin die Künstlerförderung sowie den Aufbau einer Sommerakademie in Worpswede finanziell unterstützen. Die geplante Kooperation ermöglicht es Stipendiaten des internationalen Künstlerförderprogramms an der Leuphana Universität für einen begrenzten Zeitraum in Worpswede zu arbeiten. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag können hiervon beide profitieren – zumal sich der künstlerische Zeitgeist in den letzten 120 Jahren signifikant verändert hat. Stellten Ende des 19. Jahrhunderts die Stadtflucht sowie das Arbeiten in ländlichen Gebieten wesentliche Merkmale des künstlerischen Schaffens dar, suchen Künstler heute weniger ein bäuerlich-idyllisches Umfeld sondern vielmehr Anregungen, Freiräume und den intellektuellen Austausch. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Zusammenarbeit in der Tat als eine Win-Win-Situation, in der die jeweiligen Stärken der beiden Standorte erfolgreich kombiniert werden. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich während der parlamentarischen Beratungen immer gegen eine komplette Verlagerung der Stipendien von Worpswede an die ambitionierte Leuphana Universität in Lüneburg mit ihrer innovativen Ausrichtung ausgesprochen. Aus diesem Grunde freuen wir uns, dass mit der geplanten Zusammenarbeit sichergestellt wird, dass Worpswede weiterhin ein Hort für Künstler sowie ein Magnet für Besucher bleiben wird.


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